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Kirchliche Hochzeit verschieben?


golwokov

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greift da nicht der staat ein, ich meine, sieht das dann nicht nach einer scheinehe aus, besonders wenn ein partner ausländer ist?

 

Den Staat geht das überhaupt nichts an. Das wäre ja noch schöner, wenn der Staat vorschreiben könnte, dass und wie oft Verheiratete GV haben müssen...

Wenn jedoch der begründete Verdacht besteht, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um einem Ausländer zum Aufenthaltsrecht zu verhelfen, ist "kein GV" bestenfalls ein Indiz, das diesen Verdacht erhärtet.

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Weiß ich selbst, vor einer kirchl. Hochzeit will ich mich auch gar nicht als verheiratet ansehen,

 

D.h. die Versprechen, die da gegeben und die Urkunden, die da unterzeichnet werden, siehst Du nicht als bindend an?

 

 

so kann man das nun aber nicht interpretieren.

 

Was bedeuten die Versprechen und Urkunden dann, wenn nicht, dass man verheiratet ist?

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Ich hab mich mal schlaugemacht:

 

Kriterien für das Vorliegen einer ehelichen Lebensgemeinschaft sind u.a. die häusliche Gemeinschaft, die Ausschließlichkeit der Beziehung, Familienplanung, Beistand und Fürsorge, Rücksichtnahme und Mitarbeit.

 

Die emotionale Beziehung der Partner zueinander und ihr gemeinsames Sexualleben spielen für die Einordnung einer Ehe regelmäßig keine Rolle. Sie gehören zur Intimsphäre die auch von Behörden entsprechend zu respektieren ist. Insbesondere können die Partner auch vereinbaren, keine sexuellen Kontakte miteinander haben zu wollen, ohne dass dadurch der grundgesetzliche Schutz entfiele.

 

Quelle

Na das dürfte doch kein Problem sein (wobei ich mich frage, wie man Familienplanung und Sexualleben trennen will - aber bitte).

 

Gegen getrennte Schlafzimmer die erste Zeit dürfte ja wohl nichts sprechen.

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Was bedeuten die Versprechen und Urkunden dann, wenn nicht, dass man verheiratet ist?
Man muss die staatliche Anerkennung einer Lebenspartnerschaft doch nicht gleich als Ehe im kirchlichen Sinne betrachten.

 

Mal davon abgesehen, daß Du mMn hier eh nur zündeln willst (und dafür eigentlich sanktioniert gehörst) regt man sich im Nachbarthread darüber auf, wenn die Kirche für ihre Ehe den gleichen Rechtsanspruch hat wie ihn die staatliche Versorgungs- und Versicherungsgemeinschaft genießt.

 

Und wenn ein Paar beschließt, bis zum Zeitpunkt X die Ehe nicht zu vollziehen kann (und sich erst ab diesem Zeitpunkt richtig verbunden fühlt) ist das ja wohl deren Sache.

 

Wie Sokrates schrieb, hält sich der Staat da raus - für die rechtliche Bewertung ist die Frage also irrelevant.

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denn was spricht gegen eine sofortige kirchliche trauung? dass ein riesen fest veranstalten willst, ist wohl kein argument. ausser natürlich du hast den sinn des sakramentes der ehe nicht verstanden...

Organisatorische und finanzielle Gründe, gerade bei ausländischer Beteiligung. Kein riesen Fest, aber ein angemessenes mit allen nahen Verwandten würden wir gerne feiern. Mit dem Standesamt zu warten, bringt ebenfalls organisatorische Probleme.

 

Weiß ich selbst, vor einer kirchl. Hochzeit will ich mich auch gar nicht als verheiratet ansehen,

D.h. die Versprechen, die da gegeben und die Urkunden, die da unterzeichnet werden, siehst Du nicht als bindend an?

Ich meinte, vor einer kirchl. Hochzeit will ich mich nicht als kirchlich verheiratet ansehen. Insbesondere halte ich mich nach der standesamtlichen Trauung für verpflichtet, die kirchliche in angemessener Zeit nachzuholen. Ich bin mir aber nicht sicher, was "angemessen" bedeutet.

 

Den Vertrag, mehr ist es ja nicht, welchen ich auf dem Standesamt unterschreibe, erkenne ich natürlich als bindend an.

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