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Der rechte katholische Umgang mit Ironie


holzi

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Wie dem geneigten Leser leicht einsichtig ist, musste dieses Thema, das nicht von holzi eröffnet wurde, aus dem Thread "Eure Rede aber sei: ja, ja; nein, nein" herausgenommen werden.

Gabriele

 

Ironier ist nur dir erlaubt`???

Ich stelle den Antrag, dass künftig ironische Beiträge beim zuständigen Moderator 24 Stunden im Voraus beantragt werden müssen. Wo kämen wir denn hin, wenn da auf einmal jeder einfach so ironisch werden dürfte! Wir sond doch hier ein katholisches Forum, da haben Humor und Ironie nix verloren <ironie aus> B)

bearbeitet von Gabriele
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Ironier ist nur dir erlaubt`???

Ich stelle den Antrag, dass künftig ironische Beiträge beim zuständigen Moderator 24 Stunden im Voraus beantragt werden müssen. Wo kämen wir denn hin, wenn da auf einmal jeder einfach so ironisch werden dürfte! Wir sond doch hier ein katholisches Forum, da haben Humor und Ironie nix verloren <ironie aus> B)

 

Anträge werden für die Glaubensgespräche nur jeden ersten Donnerstag im Monat, zwischen 15 Uhr und 17 Uhr entgegengenommen. Sie sind laut Paragraph 17 Absatz 5 zu begründen mit 2 Seiten DinA4, links gelocht, in doppelter Ausführung jedem GG-Moderator und den beiden Administratoren, in einfacher Ausführung den F&A-Moderatoren auszuhändigen.

Der Bescheid, der in der Regel nach zwei Monaten ergeht, ist demütig entgegenzunehmen, Rechtsmittel können keine eingelegt werden.

 

Antragsberechtigt sind ausschließlich GG-Poster, die ihre Treue zum Forum seit mindestens 3 Jahren unter Beweis gestellt haben, sowie in Ausnahmefällen Personen, für die ein solcher Poster sich verbürgt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

(Unterschrift unleserlich)

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Anträge werden für die Glaubensgespräche nur jeden ersten Donnerstag im Monat, zwischen 15 Uhr und 17 Uhr entgegengenommen. Sie sind laut Paragraph 17 Absatz 5 zu begründen mit 2 Seiten DinA4, links gelocht, in doppelter Ausführung jedem GG-Moderator und den beiden Administratoren, in einfacher Ausführung den F&A-Moderatoren auszuhändigen.

Der Bescheid, der in der Regel nach zwei Monaten ergeht, ist demütig entgegenzunehmen, Rechtsmittel können keine eingelegt werden.

 

Antragsberechtigt sind ausschließlich GG-Poster, die ihre Treue zum Forum seit mindestens 3 Jahren unter Beweis gestellt haben, sowie in Ausnahmefällen Personen, für die ein solcher Poster sich verbürgt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

(Unterschrift unleserlich)

 

 

das sind ja noch recht humane BEdingungen für ein katholisches Forum. Wenigstens muss man den Antrag nicht auch noch persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie einer priesterlich beglaubigten Abschrift des Taufscheins vorlegen. B)

bearbeitet von Die Angelika
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Anträge werden für die Glaubensgespräche nur jeden ersten Donnerstag im Monat, zwischen 15 Uhr und 17 Uhr entgegengenommen. Sie sind laut Paragraph 17 Absatz 5 zu begründen mit 2 Seiten DinA4, links gelocht, in doppelter Ausführung jedem GG-Moderator und den beiden Administratoren, in einfacher Ausführung den F&A-Moderatoren auszuhändigen.

Der Bescheid, der in der Regel nach zwei Monaten ergeht, ist demütig entgegenzunehmen, Rechtsmittel können keine eingelegt werden.

 

Antragsberechtigt sind ausschließlich GG-Poster, die ihre Treue zum Forum seit mindestens 3 Jahren unter Beweis gestellt haben, sowie in Ausnahmefällen Personen, für die ein solcher Poster sich verbürgt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

(Unterschrift unleserlich)

 

 

das sind ja noch recht humane BEdingungen für ein katholisches Forum. Wenigstens muss man den Antrag nicht auch noch persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie einer priesterlich beglaubigten Abschrift des Taufscheins vorlegen. :lol:

GG-Poster kann nur werden, wer neben Geburts- Tauf- und Firmbescheinigung auch lückenloser Lebenslauf, sittliche und moralische Unbedenklichkeitsbescheinigung des diensthabenden Gemeindepriesters und Stellungnahme des Beichtvaters zur Überprüfung vorlegt.

 

Wußtest Du das nicht? B)

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Ironier ist nur dir erlaubt`???

Ich stelle den Antrag, dass künftig ironische Beiträge beim zuständigen Moderator 24 Stunden im Voraus beantragt werden müssen. Wo kämen wir denn hin, wenn da auf einmal jeder einfach so ironisch werden dürfte! Wir sond doch hier ein katholisches Forum, da haben Humor und Ironie nix verloren <ironie aus> :lol:

 

Anträge werden für die Glaubensgespräche nur jeden ersten Donnerstag im Monat, zwischen 15 Uhr und 17 Uhr entgegengenommen. Sie sind laut Paragraph 17 Absatz 5 zu begründen mit 2 Seiten DinA4, links gelocht, in doppelter Ausführung jedem GG-Moderator und den beiden Administratoren, in einfacher Ausführung den F&A-Moderatoren auszuhändigen.

Der Bescheid, der in der Regel nach zwei Monaten ergeht, ist demütig entgegenzunehmen, Rechtsmittel können keine eingelegt werden.

 

Antragsberechtigt sind ausschließlich GG-Poster, die ihre Treue zum Forum seit mindestens 3 Jahren unter Beweis gestellt haben, sowie in Ausnahmefällen Personen, für die ein solcher Poster sich verbürgt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

(Unterschrift unleserlich)

Jaja, genau so hab ich mir das vorgestellt! B) Ist ja schon fast wie in der Kirchenbürokratie!

bearbeitet von holzi
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GG-Poster kann nur werden, wer neben Geburts- Tauf- und Firmbescheinigung auch lückenloser Lebenslauf, sittliche und moralische Unbedenklichkeitsbescheinigung des diensthabenden Gemeindepriesters und Stellungnahme des Beichtvaters zur Überprüfung vorlegt.

 

Wußtest Du das nicht? B)

Ich geh schon mal meine Dokumente scannen :lol:

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Ironier ist nur dir erlaubt`???

Ich stelle den Antrag, dass künftig ironische Beiträge beim zuständigen Moderator 24 Stunden im Voraus beantragt werden müssen. Wo kämen wir denn hin, wenn da auf einmal jeder einfach so ironisch werden dürfte! Wir sond doch hier ein katholisches Forum, da haben Humor und Ironie nix verloren <ironie aus> :lol:

 

Anträge werden für die Glaubensgespräche nur jeden ersten Donnerstag im Monat, zwischen 15 Uhr und 17 Uhr entgegengenommen. Sie sind laut Paragraph 17 Absatz 5 zu begründen mit 2 Seiten DinA4, links gelocht, in doppelter Ausführung jedem GG-Moderator und den beiden Administratoren, in einfacher Ausführung den F&A-Moderatoren auszuhändigen.

Der Bescheid, der in der Regel nach zwei Monaten ergeht, ist demütig entgegenzunehmen, Rechtsmittel können keine eingelegt werden.

 

Antragsberechtigt sind ausschließlich GG-Poster, die ihre Treue zum Forum seit mindestens 3 Jahren unter Beweis gestellt haben, sowie in Ausnahmefällen Personen, für die ein solcher Poster sich verbürgt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

(Unterschrift unleserlich)

Gilt die Regelung mit dem Büttenpapier, welches mit Weihwasser besprengt ist und dieses Weihwasser auch nur in der Osternacht in der Kathedrale des Heimatbistums geweiht wurde, nicht mehr? B)

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Jaja, genau so hab ich mir das vorgestellt! :lol: Ist ja schon fast wie in der Kirchenbürokratie!

Was soll denn das heißen? Was heißt hier "fast"?!?

:lol: Jetzt hatte ich mir so viel Mühe gegeben.

 

 

Gilt die Regelung mit dem Büttenpapier, welches mit Weihwasser besprengt ist und dieses Weihwasser auch nur in der Osternacht in der Kathedrale des Heimatbistums geweiht wurde, nicht mehr? B)

Nein, diese Regelung wurde auf dem ersten Mainzer Forums-Konzil mit einer satten Zwei-Drittel-Mehrheit gekippt, da bei der Gesetzesexegese Zweifel aufkamen, ob im Original "Büttenpapier" oder "Blütenpapier" steht.

Antrag auf eine ausnahmsweise Dochwiederinkraftsetzung der Regelung kann eingereicht werden unter Einhaltung des Dienstweges, siehe oben.

 

 

[und jetzt habe ich mir die moderatorische Höchststafe eingehandelt - hier besteht dringender Splittbedarf, den ich selbst verursacht habe. Bevor ich bei den Moderatoren zum wöchentlichen Beichten Berichten erscheine, zeige ich am Besten tätige Reue.

 

Noch ein Hinweis: Mit dem Lachen über dem Thread bitte bis nach der Auferstehung warten, das schickt sich nicht in der Karwoche. Nur Lächeln ist angemessen, und auch das nur bis Gründonnerstag.

 

Gabriele als Moderator]

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Anträge werden für die Glaubensgespräche nur jeden ersten Donnerstag im Monat, zwischen 15 Uhr und 17 Uhr entgegengenommen. Sie sind laut Paragraph 17 Absatz 5 zu begründen mit 2 Seiten DinA4, links gelocht, in doppelter Ausführung jedem GG-Moderator und den beiden Administratoren, in einfacher Ausführung den F&A-Moderatoren auszuhändigen.

Der Bescheid, der in der Regel nach zwei Monaten ergeht, ist demütig entgegenzunehmen, Rechtsmittel können keine eingelegt werden.

 

Antragsberechtigt sind ausschließlich GG-Poster, die ihre Treue zum Forum seit mindestens 3 Jahren unter Beweis gestellt haben, sowie in Ausnahmefällen Personen, für die ein solcher Poster sich verbürgt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

(Unterschrift unleserlich)

 

 

das sind ja noch recht humane BEdingungen für ein katholisches Forum. Wenigstens muss man den Antrag nicht auch noch persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie einer priesterlich beglaubigten Abschrift des Taufscheins vorlegen. :lol:

GG-Poster kann nur werden, wer neben Geburts- Tauf- und Firmbescheinigung auch lückenloser Lebenslauf, sittliche und moralische Unbedenklichkeitsbescheinigung des diensthabenden Gemeindepriesters und Stellungnahme des Beichtvaters zur Überprüfung vorlegt.

 

Wußtest Du das nicht? B)

 

und wie bin ich dann hier reingekommen?

Aber wenn nötig, könnt ihr euch das gerne bei mir abholen. Ich lade euch dann zum KAffee ein. :lol:

 

*Schnellmalüberlegwieichnenbeichtvaterfind*

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Jaja, genau so hab ich mir das vorgestellt! :lol: Ist ja schon fast wie in der Kirchenbürokratie!

Was soll denn das heißen? Was heißt hier "fast"?!?

:lol: Jetzt hatte ich mir so viel Mühe gegeben.

 

 

Gilt die Regelung mit dem Büttenpapier, welches mit Weihwasser besprengt ist und dieses Weihwasser auch nur in der Osternacht in der Kathedrale des Heimatbistums geweiht wurde, nicht mehr? B)

Nein, diese Regelung wurde auf dem ersten Mainzer Forums-Konzil mit einer satten Zwei-Drittel-Mehrheit gekippt, da bei der Gesetzesexegese Zweifel aufkamen, ob im Original "Büttenpapier" oder "Blütenpapier" steht.

Antrag auf eine ausnahmsweise Dochwiederinkraftsetzung der Regelung kann eingereicht werden unter Einhaltung des Dienstweges, siehe oben.

 

 

[und jetzt habe ich mir die moderatorische Höchststafe eingehandelt - hier besteht dringender Splittbedarf, den ich selbst verursacht habe. Bevor ich bei den Moderatoren zum wöchentlichen Beichten Berichten erscheine, zeige ich am Besten tätige Reue.

 

Noch ein Hinweis: Mit dem Lachen über dem Thread bitte bis nach der Auferstehung warten, das schickt sich nicht in der Karwoche. Nur Lächeln ist angemessen, und auch das nur bis Gründonnerstag.

 

Gabriele als Moderator]

 

die SOnntage zählen nicht zur Fastenzeit. hahahahahahahahaaaaaaaaaaaaa!!!!

bearbeitet von Die Angelika
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Nach dem Erfolg von Ostergottesdienste.de und Weihnachtsgottesdienste.de würde sich ja eigentlich Beichtvater.de anbieten. B) (muß noch viel Üben, s. oben)

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Jaja, genau so hab ich mir das vorgestellt! :lol: Ist ja schon fast wie in der Kirchenbürokratie!

Was soll denn das heißen? Was heißt hier "fast"?!?

:lol: Jetzt hatte ich mir so viel Mühe gegeben.

 

 

Gilt die Regelung mit dem Büttenpapier, welches mit Weihwasser besprengt ist und dieses Weihwasser auch nur in der Osternacht in der Kathedrale des Heimatbistums geweiht wurde, nicht mehr? B)

Nein, diese Regelung wurde auf dem ersten Mainzer Forums-Konzil mit einer satten Zwei-Drittel-Mehrheit gekippt, da bei der Gesetzesexegese Zweifel aufkamen, ob im Original "Büttenpapier" oder "Blütenpapier" steht.

Antrag auf eine ausnahmsweise Dochwiederinkraftsetzung der Regelung kann eingereicht werden unter Einhaltung des Dienstweges, siehe oben.

 

 

[und jetzt habe ich mir die moderatorische Höchststafe eingehandelt - hier besteht dringender Splittbedarf, den ich selbst verursacht habe. Bevor ich bei den Moderatoren zum wöchentlichen Beichten Berichten erscheine, zeige ich am Besten tätige Reue.

 

Noch ein Hinweis: Mit dem Lachen über dem Thread bitte bis nach der Auferstehung warten, das schickt sich nicht in der Karwoche. Nur Lächeln ist angemessen, und auch das nur bis Gründonnerstag.

 

Gabriele als Moderator]

 

Ich vermag dieses großzügige Gestatten des Lachens bis Gründonnerstag und nach der Karwoche absolut nicht zu billigen. Es müßten ja selbst Mitforenten die sich der Lektüre der Lebensgeschichten von Heiligen verweigern, aus der Trivialliteratur in welcher das Klosterleben schändlich verunglimpft wird, (Umberto Ecco : Der Name der Rose) zumindest wissen, dass das Lachen eine Erfindung des Teufels ist. Denn wie wir von Johannes Chrysostomos, Petrus Cantor und anderen wissen hat Christus nie gelacht.

Es sind daher die eher laxen Regelungen, die zur Genehmigung von sogenannten ironischen Bemerkungen in völlig falscher Auslegung der Lehren des sog. II Vatikanischen Konzils Platz gegriffen haben, nur durch eine unzulässige Verkürzung der römischen Lehre zu erklären.

wolfgang E. als Moderator

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Ich vermag dieses großzügige Gestatten des Lachens bis Gründonnerstag und nach der Karwoche absolut nicht zu billigen.

Bitte sorgfältiger lesen, Herr Kollege! Ich habe nichts von großzügigem Gestatten des Lachens geschrieben, sondern sehr wohl eingeschränkt, dass in der Karwoche selbstverständlich nur das milde Lächeln gestattet ist, das zuweilen auch bei großen Heiligen wie Don Bosco, Johannes Vianney, Elisabeth von Thüringen, Mutter Teresa zu erblicken war.

 

Es müßten ja selbst Mitforenten die sich der Lektüre der Lebensgeschichten von Heiligen verweigern, aus der Trivialliteratur in welcher das Klosterleben schändlich verunglimpft wird, (Umberto Ecco : Der Name der Rose) zumindest wissen, dass das Lachen eine Erfindung des Teufels ist. Denn wie wir von Johannes Chrysostomos, Petrus Cantor und anderen wissen hat Christus nie gelacht.

Das ist ja sonnenklar, das braucht doch nicht extra erwähnt zu werden.

 

Es sind daher die eher laxen Regelungen, die zur Genehmigung von sogenannten ironischen Bemerkungen in völlig falscher Auslegung der Lehren des sog. II Vatikanischen Konzils Platz gegriffen haben, nur durch eine unzulässige Verkürzung der römischen Lehre zu erklären.

wolfgang E. als Moderator

Du unterschlägst hier aber die Maria Laacher Erklärung der östereichischen Weihbischöfe, die es der Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen überlassen haben, zwischen ironischen und lachhaften Äußerungen zu unterscheiden und angemessen darauf zu reagieren.

In Not- und Zweifelsfällen ist es selbstverständlich geboten, den Rat des Beichtvaters einzuholen.

 

Gabriele als Moderatrix

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Gerlinde Blosche

 

Jaja, genau so hab ich mir das vorgestellt! :lol: Ist ja schon fast wie in der Kirchenbürokratie!

Was soll denn das heißen? Was heißt hier "fast"?!?

:lol: Jetzt hatte ich mir so viel Mühe gegeben.

 

 

Gilt die Regelung mit dem Büttenpapier, welches mit Weihwasser besprengt ist und dieses Weihwasser auch nur in der Osternacht in der Kathedrale des Heimatbistums geweiht wurde, nicht mehr? B)

Nein, diese Regelung wurde auf dem ersten Mainzer Forums-Konzil mit einer satten Zwei-Drittel-Mehrheit gekippt, da bei der Gesetzesexegese Zweifel aufkamen, ob im Original "Büttenpapier" oder "Blütenpapier" steht.

Antrag auf eine ausnahmsweise Dochwiederinkraftsetzung der Regelung kann eingereicht werden unter Einhaltung des Dienstweges, siehe oben.

 

 

[und jetzt habe ich mir die moderatorische Höchststafe eingehandelt - hier besteht dringender Splittbedarf, den ich selbst verursacht habe. Bevor ich bei den Moderatoren zum wöchentlichen Beichten Berichten erscheine, zeige ich am Besten tätige Reue.

 

Noch ein Hinweis: Mit dem Lachen über dem Thread bitte bis nach der Auferstehung warten, das schickt sich nicht in der Karwoche. Nur Lächeln ist angemessen, und auch das nur bis Gründonnerstag.

 

Gabriele als Moderator]

Liebe Gabriele,

Nett gemacht,

drum hab ich trotzdem gelacht,

weil es heut im "popetown" Thread so hart her ging. -

Verzeiht mir die Sünd,

bin morgen wieder ein braves Kind.

Ein frohes Osterlachen wünscht Allen

Gerlinde

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Anträge werden für die Glaubensgespräche nur jeden ersten Donnerstag im Monat, zwischen 15 Uhr und 17 Uhr entgegengenommen. Sie sind laut Paragraph 17 Absatz 5 zu begründen mit 2 Seiten DinA4, links gelocht, in doppelter Ausführung jedem GG-Moderator und den beiden Administratoren, in einfacher Ausführung den F&A-Moderatoren auszuhändigen.

Der Bescheid, der in der Regel nach zwei Monaten ergeht, ist demütig entgegenzunehmen, Rechtsmittel können keine eingelegt werden.

 

Antragsberechtigt sind ausschließlich GG-Poster, die ihre Treue zum Forum seit mindestens 3 Jahren unter Beweis gestellt haben, sowie in Ausnahmefällen Personen, für die ein solcher Poster sich verbürgt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

(Unterschrift unleserlich)

 

 

Na, dann gründe ich eben die WsF (Wir sind Forum).

Kann Papa Bene jaulen wie er will. Obwohl es eigentlich.... wozu Perlen in einem Forum posten ? Posten wir lieber im Himmel, wo weder Mods noch Rost die Schätze zerfressen B)

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