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Standesamtlich verheiratet, geschieden, katholische Trauung?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

mein Cousin hat sich vor einigen Jahren ein zweitesmal verheiratet. Er war mit seiner ersten Frau nur standesamtlich verheiratet, genau wie ich übrigens mit meinem ersten Mann.

 

 

Dann hat er ein zweitesmal geheiratet und nach der standesamtlichen Trauung haben er und seine zweite Frau katholisch geheiratet.

 

Geht das so einfach?

 

Heißt das, dass die standesamtliche Trauung eigentlich nicht zählt?

 

Und darf er dann an der Eucharestie teilnehmen?

 

LG

bearbeitet von SiebenSprung
Geschrieben
Hallo,

 

mein Cousin hat sich vor einigen Jahren ein zweitesmal verheiratet. Er war mit seiner ersten Frau nur standesamtlich verheiratet, genau wie ich übrigens mit meinem ersten Mann.

 

 

Dann hat er ein zweitesmal geheiratet und nach der standesamtlichen Trauung haben er und seine zweite Frau katholisch geheiratet.

 

Geht das so einfach?

 

Heißt das, dass die standesamtliche Trauung eigentlich nicht zählt?

 

Und darf er dann an der Eucharestie teilnehmen?

Die Standesamtliche Ehe ist kirchenrechtlich nur dann gültig, wenn es sich NICHT um Angehörige der römisch-katholischen Kirche handelt (also Protestanten, Konfessionslose, etc.)

 

Wenn Dein Cousin Katholik war unterliegt er der Formpflicht, d.h. eine kirchenrechtlich gültige Ehe kommt nur zustande, wenn er kirchlich heiratet.

 

War er zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht römisch-katholisch aber er und seine Frau getauft gilt diese erste Ehe als sakramental und gültig.

 

Waren er und seine erste Frau nicht getauft wäre ebenfalls eine standesamtliche Ehe gültig gewesen.

 

Als ausgetretener Katholik hätte er übrigens trotzallem der Formpflicht unterlegen.

 

Btw.: während seiner ersten Ehe hätte er nicht zur Kommunion gehen dürfen, da ein Leben in einem unehelichen Verhältnis eine Sünde ist ...

Geschrieben

Hallo Flo77,

 

mein Cousin ist katholisch. Die Dinge, die du aufgezählt hast, sollte man doch dann eher dem Pfarrer, der meinen Cousin und dessen Frau traute, mitteilen, oder?

 

 

Verwirrt bin.

 

LG

Geschrieben
Geht das so einfach?

 

Ganz so einfach geht das nicht.

 

Die Dinge, die du aufgezählt hast, sollte man doch dann eher dem Pfarrer, der meinen Cousin und dessen Frau traute, mitteilen, oder?

 

Warum? Meinst Du, der Pfarrer hat das nicht gewusst?

Justin Cognito
Geschrieben
Als ausgetretener Katholik hätte er übrigens trotzallem der Formpflicht unterlegen.

 

[Korinthenkackmodus an]

 

Hätte er nicht.....

 

Can. 117 Die oben vorgeschriebene Eheschließungsform muß unbeschadet der Vorschriften des can. 1127, § 2 eingehalten werden, wenn wenigstens einer der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist.

 

[Korinthenkackmodus aus]

Justin Cognito
Geschrieben

Auch eine standesamtliche Ehe muss für ungültig erklärt werden, bevor ein Teil wieder heiraten kann. Allerdings geht das im Fall einer standesamtlichen, und daher offensichtlich formwidrigen Ehe eines Katholiken auf dem Verwaltungsweg und muss nicht durch die Kirchengerichte festgestellt werden.

Geschrieben
Hallo Flo77,

 

mein Cousin ist katholisch. Die Dinge, die du aufgezählt hast, sollte man doch dann eher dem Pfarrer, der meinen Cousin und dessen Frau traute, mitteilen, oder?

 

Verwirrt bin.

Wieso?

 

Bei der Vorbereitung für die zweite Eheschließung wird der Priester die Taufscheine angefordert haben.

 

Auf dem Taufschein wäre vermerkt gewesen, ob er ausgetreten ist, ob er schon verheiratet ist etc.

 

So wie es sich im Mom. darstellt war Dein Cousin nie ausgetreten (außer Du hättest uns das verheimlicht :huh: ).

 

D.h. auf seinem Taufschein wird nur gestanden haben: geb. am ... in ..., getauft am ... in ..., gefirmt am ... in ... Eltern: ... u. ..., Taufpate(n) ... u. ...

 

Auf dem Taufschein seiner Frau desgleichen.

 

Das einzige Hindernis, daß eine kirchliche Trauung dann noch verunmöglicht hätte wäre bekannte nahe Blutsverwandtschaft gewesen.

 

Insofern wird der Pfarrer wohl alles bedacht haben.

Geschrieben

Als ausgetretener Katholik hätte er übrigens trotzallem der Formpflicht unterlegen.

 

[Korinthenkackmodus an]

 

Hätte er nicht.....

 

Can. 117 Die oben vorgeschriebene Eheschließungsform muß unbeschadet der Vorschriften des can. 1127, § 2 eingehalten werden, wenn wenigstens einer der Eheschließenden in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist.

 

[Korinthenkackmodus aus]

 

 

 

 

Jetzt spalte ich mal die Haare weiter: vor dem Inkraftreten des CIC(1983) wäre er formpflichtig gewesen (semel catholicus, semper catholicus), die Klausel mit "durch einen formalen Akt abgefallen" gab es damals noch nicht.

 

Es gilt immer das Gesetz zur Zeit der Eheschließung. (Wir mussten in den Übungen manchmal Fälle bearbeiten, wo Paare vor 1917 geheiratet hatten, aber da kann ich mich jetzt nicht mehr an einzelne Unterschiede erinnern).

Geschrieben
(Wir mussten in den Übungen manchmal Fälle bearbeiten, wo Paare vor 1917 geheiratet hatten, aber da kann ich mich jetzt nicht mehr an einzelne Unterschiede erinnern).

(Das praktische Interesse an den einzelnen Unterschiede dürfte sich inzwischen auch in Grenzen halten. :huh: )

Geschrieben

 

(Wir mussten in den Übungen manchmal Fälle bearbeiten, wo Paare vor 1917 geheiratet hatten, aber da kann ich mich jetzt nicht mehr an einzelne Unterschiede erinnern).

(Das praktische Interesse an den einzelnen Unterschiede dürfte sich inzwischen auch in Grenzen halten. :huh: )

INZWISCHEN??? Das dürfte schon zu Elimas Studienzeiten nicht mehr wirklich praktischer Anwendung bedurft haben ...
Geschrieben

 

(Wir mussten in den Übungen manchmal Fälle bearbeiten, wo Paare vor 1917 geheiratet hatten, aber da kann ich mich jetzt nicht mehr an einzelne Unterschiede erinnern).

(Das praktische Interesse an den einzelnen Unterschiede dürfte sich inzwischen auch in Grenzen halten. :huh: )

 

Du sagst es. Das war schon 1962/63 nicht viel anders, sonst hätte ich mir wahrscheinlich etwas gemerkt. Aber der Grundsatz ist zumindest haften geblieben (ist ja auch etwas)

Geschrieben
Das einzige Hindernis, daß eine kirchliche Trauung dann noch verunmöglicht hätte wäre bekannte nahe Blutsverwandtschaft gewesen.

Von impotentia coeundi mal abgesehen. :huh:

Geschrieben
(semel catholicus, semper catholicus)

 

Jaja, in die Semmel biß der Kater :lol: das hast du deinen Schülern doch sicher auch gelernt, oder, Elisabeth :huh:

Geschrieben
...in die Semmel biß der Kater...

Wenn der Kater katholisch war, sollte er sich zumindest Freitags von Wurstbrötchen fernhalten. :lol::huh:

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