Die Angelika Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 hallo Gut, jetzt sind wir endlich soweit, dass wir alle akzeptieren, dass es um den Respekt vor subjekitven Empfindungen geht. Dann darf Erich aber auch Respekt vor seiner subjektiven Einschätzung einfordern, dass die Teilnahme eines Katholiken am evangelischen Abendmahl ein Verrat am Sakrament der Eucharistie sei. Nur sorum wird ein Schuh daraus. Wenn ich hier aber immer wieder lese, wie machtgierig, vereinnahmend, unchristlich (...) doch diejenigen seien, die der Meinung sind, dass nur von einem gültig geweihten Priester Herrenmahl gefeiert werden kann, dann geht mir der Hut hoch. wo habe ich geschrieben, dass derjenige, der der Meinung ist, dass nur von einem gültig geweihten PRiester HErrenmahl gefeiert werden kann, machtgierig sei? Ich habe geschrieben, dass das Beharren der Amtskirche, also der Priester darauf, dass nur so gültig das Herrenmahl gefeiert werden könne, meiner Meinung nach etwas mit Machtgier und Vereinnahmung zu tun habe, vor allem, wenn diese Leute meinen, mir als mündiger Katholikin verbieten zu dürfen, an einem evangelischen Abendmahl teilzunehmen, und das, sofern ich in irgendweiner Weise in kirchlichen Diensten stehe, mit entsprechenden Sanktionen belegen. Erich kann meinetwegen gerne schreiben, dass er es für sich als Verrat empfinden würde, wenn er am evangelischen Abendmahl teilnehme. DAs kann ich gut repsektieren. Es ist aber etwas anderes, wenn er mir auf meine INfo hin, dss ich am evangelischen Abendmahl teilnehme, entgegnet, dass ich damit VErrat übe. Damit diffamiert er mich als jemandem, dem die Eucharistie wenig wert sei. Das ist aber falsch mir ist die Loyalität zu jesus Christus wichtiger als die Loyalität zur rk Kirche. Nun ist Christus das Haupt der Kirche...... eben darum. :-) Eine Frage an dich:kann die Taufe nach rk Verständnis rückgängig gemacht werden? Nein, aber anscheinend die Wandlung beim ev. Abendmahl. Denn für eine Stunde soll das Brot gewandelt sein und was dann?? Findet dann eine Rückwandlung statt oder wie oder was?? Denn die Hostie wird doch u.U. wieder verwendet und nochmals gewandelt... Nur BEantwortung deiner Frage: wenn die Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann, bleiben dann die Frauen, die sich zu Priesterinnen haben weihen lassen, römisch-katholisch oder bleiben sie es nicht? Ich freue mich nur, dass Katholiken bei uns auch die Möglichkeit haben, das Abendmahl so zu feiern, wie Jesus Christus es eingesetzt hat, aber ich habe natürlich kein Problem damit, wenn jemand es nicht tun möchte. Weshalb sollte mich das stören. damit fällst du auf der anderen SEite vom Pferd herunter. Du machst genau dasselbe wie Erich nur mit evangelischem Vorzeichen. aber wer von euch darf aus dem Kelch trinken ? vielleicht solltest du deinen Blick etwas weiten. Auch wenn im europäischen Raum rk Katholiken JEsus CHristus eher selten in beiderlei Gestalt empfangen, so ist es doch nicht verboten, wei du mit deiner Frage unterstellen möchtest. Und in Amerika z.B. habe ich erlebt, dass auch in der rk Kirche bei jeder ganz einfachen Messe jeder Gläubige die Kommunion in beiderlei GEstalt empfängt. alles Liebe Angelika Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Warum wurde das Abendmahl ausdrücklich in zwei Gestalten eingesetzt ? Bestimmt nicht, damit du dir Gedanken darüber machen sollst ob es nicht irgendwie auch anders geht. Also hier machst doch eigentlich nur du dir Gedanken darüber oder nicht? Ich nehme es so wie ich die Eucharistie gereicht bekomme, als Gnadengabe. Da gibt's nix zu meckern. Als Gande deines Pfarrers. Genauso wie ein Katholik das Recht hat zu behaupten, dass unser Abendmahl wegen des Amtsverständnisses "ungültig" sei, genauso darf ich natürlich behaupten, dass ihr ein unvollständiges Abendmahl erhält. Nachdem der Laienkelch 600 Jahre lang verboten war, wird doch kaum ein Durchschnittskatholik daran denken, den vom Pfarrer zu fordern. Aber ich schrieb doch bereits, dass das nicht mein Problem ist Ich finde die eine und die andere Behauptung unnoetig, lieblos gegenueber den Glaubensgeschwistern und im Sinne der gegenseitigen Achtung fuer kontraproduktiv. Und ich moechte darauf hinweisen, dass manches was hier geschrieben wurde, in denn GG am Rande des Moeglichen dahinschrammt. Ich wuerde daher bitten, den eigenen Glaubenseifer nicht zur Heransetzung der anderen Ueberzeugungen zu nutzen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Als Gande deines Pfarrers. Genauso wie ein Katholik das Recht hat zu behaupten, dass unser Abendmahl wegen des Amtsverständnisses "ungültig" sei, genauso darf ich natürlich behaupten, dass ihr ein unvollständiges Abendmahl erhält. Nachdem der Laienkelch 600 Jahre lang verboten war, wird doch kaum ein Durchschnittskatholik daran denken, den vom Pfarrer zu fordern. Aber ich schrieb doch bereits, dass das nicht mein Problem ist Ja wessen Problem ist es den? Ich habe kein Problem damit. Die anderen Katholiken hier auch nicht und du nicht. Wieso reden wir denn darüber? Möchtest du, dass es zum Problem wird? Natürlich kannst du behaupten, was du willst aber wenn du gleichzeitig sagst, dass du kein Problem damit hast, dann frage ich mich, wieso du uns auf dieses nicht existente Problem aufmerksam machen möchtest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 [...]Wenn ich hier aber immer wieder lese, wie machtgierig, vereinnahmend, unchristlich (...) doch diejenigen seien, die der Meinung sind, dass nur von einem gültig geweihten Priester Herrenmahl gefeiert werden kann, dann geht mir der Hut hoch.wo habe ich geschrieben, dass derjenige, der der Meinung ist, dass nur von einem gültig geweihten PRiester HErrenmahl gefeiert werden kann, machtgierig sei? Ich habe geschrieben, dass das Beharren der Amtskirche, also der Priester darauf, dass nur so gültig das Herrenmahl gefeiert werden könne, meiner Meinung nach etwas mit Machtgier und Vereinnahmung zu tun habe, vor allem, wenn diese Leute meinen, mir als mündiger Katholikin verbieten zu dürfen, an einem evangelischen Abendmahl teilzunehmen, und das, sofern ich in irgendweiner Weise in kirchlichen Diensten stehe, mit entsprechenden Sanktionen belegen. Genau da hast du es geschrieben. Erich kann meinetwegen gerne schreiben, dass er es für sich als Verrat empfinden würde, wenn er am evangelischen Abendmahl teilnehme. DAs kann ich gut repsektieren. Es ist aber etwas anderes, wenn er mir auf meine INfo hin, dss ich am evangelischen Abendmahl teilnehme, entgegnet, dass ich damit VErrat übe. Damit diffamiert er mich als jemandem, dem die Eucharistie wenig wert sei. Das ist aber falsch Moment. Du kannst also von anderen (in diesem Fall "der Amtskirche, also der Priester") sagen, dass deren Verhalten etwas mit Machtgier und Vereinnahmung zu tun habe aber Erich darf nicht äußern, dass dein Verhalten etwas mit Verrat zu tun habe. Dann misst du mit zweierlei Maß. Entweder du hälst dich selbst mit deinen Behauptungen zurück oder du lernst auch mit gleichem Maß einzustecken, mit dem du austeilst, würde ich vorschlagen. Versteh' mich nicht falsch. Ich will dich weder ärgen noch dir sonstwas böses. Mir fällt nur so eine Doppelmoral immer sehr unangenehm auf. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 bleiben dann die Frauen, die sich zu Priesterinnen haben weihen lassen, römisch-katholisch oder bleiben sie es nicht? da kann nix bleiben, weil nie eine Weihe erfolgte. Die haben lediglich eine Weihe simuliert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 genauso darf ich natürlich behaupten, dass ihr ein unvollständiges Abendmahl erhält. wir erhalten kein Abendmahl sondern Eucharistie Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Moment. Du kannst also von anderen (in diesem Fall "der Amtskirche, also der Priester") sagen, dass deren Verhalten etwas mit Machtgier und Vereinnahmung zu tun habe aber Erich darf nicht äußern, dass dein Verhalten etwas mit Verrat zu tun habe. In der Tat. Da gibt es einen sachlichen Unterschied. Und zwar der gleiche wie vorhin erwähnt: Die Frage nach sachfremden Motiven ist eine Frage, die man stellen können muss. Sie ist sicherlich keine freundliche Frage, aber eine, die man Argumenten diskutieren kann. Der Vorwurf "Du bist ein Verräter" ist ein reines (ab-)wertendes Urteil, das durch Fakten prinzipiell nicht zu stützen ist. Soviel Unterscheidung muss schon sein. Und selbstverständlich gibt es auch einen Unterschied zwischen einer Aussage über Motive eines Amtsträgers (die man kritisieren darf und soll) und einer Aussage über den persönlichen Glauben an die Gegenwart Gottes, die einen anderen nichts angeht. Du kannst nicht alles vermengen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 bleiben dann die Frauen, die sich zu Priesterinnen haben weihen lassen, römisch-katholisch oder bleiben sie es nicht? da kann nix bleiben, weil nie eine Weihe erfolgte. Die haben lediglich eine Weihe simuliert. Naja, die Taufe wird durch den untauglichen Versuch einer Weihe nicht rückgängig gemacht. (Erich hat hier offenbar schneller gedacht als gelesen.) Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 (bearbeitet) Die Frage ist natürlich: War es der "untaugliche Versuch einer Weihe"? Oder war es eine Verbotene Weihe? Es natürlich klar: Um das Verbot der Frauenweihe aufrecht zu erhalten, ist es eine gute Strategie, zu behaupten, die Weihe habe nicht stattgefunden, weil Frauen prinzipiell unweihbar seien. Da es aber keine Weiheindikatoren gibt, die messen können, ob die Weihe kleben geblieben ist oder abgeprallt, ist das im Zweifel Glaubenssache. Die Tatsache, dass die Frauen exkommuniziert wurden, deutet eher darauf hin, dass auch der Vatikan für möglich hält, dass die Weihe stattgefunden hat, und man dafür eine Strafe aussprechen muss. Mal ganz davon abgesehen: Nicht mal in dieser berüchtigen (für halbunfehlbar erklärten) OD-Instruktion wurde behauptet, dass Frauen unweihbar seien. Dort wurde nur behauptet, die Kirche dürfe das nicht, weil sie keine Vollmacht dafür habe. Jetzt hat aber ein ordnungsgemäß in der Sukzession stehender Bischof die Weihe durchgeführt. Nun kann die Kirche bestenfalls behaupten, dass sie nicht garantieren könne, dass diese Frauen geweiht sind. Mehr is nich. bearbeitet 19. Juni 2006 von Sokrates Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 In der Tat. Da gibt es einen sachlichen Unterschied. Und zwar der gleiche wie vorhin erwähnt: Die Frage nach sachfremden Motiven ist eine Frage, die man stellen können muss. Sie ist sicherlich keine freundliche Frage, aber eine, die man Argumenten diskutieren kann. Der Vorwurf "Du bist ein Verräter" ist ein reines (ab-)wertendes Urteil, das durch Fakten prinzipiell nicht zu stützen ist. Soviel Unterscheidung muss schon sein. Und selbstverständlich gibt es auch einen Unterschied zwischen einer Aussage über Motive eines Amtsträgers (die man kritisieren darf und soll) und einer Aussage über den persönlichen Glauben an die Gegenwart Gottes, die einen anderen nichts angeht. Du kannst nicht alles vermengen. Wenn jemand sein Verhalten hier schildert, dann stellt er es zur Diskussion. Von daher kannst du nicht sagen, dass es Erich nichts anginge. Angelika hat es ja selbst zur Diskussion gestellt. Erich wertet dieses Verhalten als Verrat und meiner Meinung nach muss es auch erlaubt sein, über ein zur Diskussion gestelltes Verhalten hinsichtlich der Treue zur eigenen Konfession zu diskutieren. Du schreibst immer wieder vom Glauben aber Erich hat mit seiner Verratsaussage nicht den Glauben, sondern das Verhalten kritisiert. Das muss man auseinander halten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 hallo Als Gande deines Pfarrers. Genauso wie ein Katholik das Recht hat zu behaupten, dass unser Abendmahl wegen des Amtsverständnisses "ungültig" sei, genauso darf ich natürlich behaupten, dass ihr ein unvollständiges Abendmahl erhält. Nachdem der Laienkelch 600 Jahre lang verboten war, wird doch kaum ein Durchschnittskatholik daran denken, den vom Pfarrer zu fordern. Aber ich schrieb doch bereits, dass das nicht mein Problem ist Der Laienkirch ist schon lange nicht mehr verboten und von den heute lebenden Katholiken ist wohl allen praktizierenden Katholiken klar, dass Laienkelch möglich ist, einer nur geringen ANzahl aber, dass jemals ein VErbot des Laienkelchs bestand Er muss von Katholiken auch gar nicht gefordert werden, weil er in manchen Ländern schon lange dauernde Praxis ist, in anderen bei bestimmten Gottesdiensten. Moment. Du kannst also von anderen (in diesem Fall "der Amtskirche, also der Priester") sagen, dass deren Verhalten etwas mit Machtgier und Vereinnahmung zu tun habe aber Erich darf nicht äußern, dass dein Verhalten etwas mit Verrat zu tun habe. Dann misst du mit zweierlei Maß. Entweder du hälst dich selbst mit deinen Behauptungen zurück oder du lernst auch mit gleichem Maß einzustecken, mit dem du austeilst, würde ich vorschlagen. du solltest dabei nicht vergessen, dass ich über Erich nichts gesagt habe, sondern über eine Institution. Das ist für mich ein Unterschied. Wenn Erich sich natürlich als PErsonifizierung dieser Institution versteht, dann ist das natürlich ein PRoblem. Soweit mir bekannt ist, ist Erich noch nicht mal katholischer Priester. ICh könnte also eher evrstehen, wenn z.B. MEcky sich da persönlich angesprochen fühlte, gehe aber davon aus, dass der eben erkennen würde, wo der Unterschied liegt. Zudem habe ich meine Behauptung, dass es dabei um Macht gehem, zu belegen versucht. Ein für andere Menschen ausgesprochenes Vertbot hat immer etwas mit MAchtausübung zu tun. Dass diese Macht auch tatsächlich ausgeübt wird, zeigen die Reaktionen auf VErstöße gegen dieses Verbot. Ein in Diensten der rk Kirche stehender Katholik begeht sehr dünnes Eis, wenn er an einem evangelischen Abendmahl teilnimmt. Er läuft GEfahr, seinen Arbeitsplatz zu verlieren bzw muss mit sogenannten Disziplinarmaßnahmen rechnen. Das alles hat mit MAcht zu tun. Es wäre an Erich, mir zu belegen, worin mein Verrat an der Eucharistie besteht. Genau ds tut er aber nicht. Versteh' mich nicht falsch. Ich will dich weder ärgen noch dir sonstwas böses. Mir fällt nur so eine Doppelmoral immer sehr unangenehm auf. Doppelmoral wäre es, wenn ich meine BEhauptung nicht durch Belege bezüglich ihrer Richtigkeit dingfest gemacht hätte. bleiben dann die Frauen, die sich zu Priesterinnen haben weihen lassen, römisch-katholisch oder bleiben sie es nicht? da kann nix bleiben, weil nie eine Weihe erfolgte. Die haben lediglich eine Weihe simuliert. Erich, ich will von dir nur wissen, ob diese Frauen, die allesamt, römisch-katholisch getauft sind, durch ihren Ungehorsamsakt gegenüber der rk Kirche jetzt plötzlich als Ungetaufte gelten zu haben nach deiner Meinung. Wenn ich dich richtig verstehe, ist doch jemand, der rk getauft wurde, rk. ODer doch nicht? genauso darf ich natürlich behaupten, dass ihr ein unvollständiges Abendmahl erhält. wir erhalten kein Abendmahl sondern Eucharistie eben deshalb verstehe ich nicht, worin mein "VErrat" bestehen sollte, enn ich am evangelischen Abendmahl teilnehme alle Liebe Angelika Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Die Frage ist natürlich: War es der "untaugliche Versuch einer Weihe"? Oder war es eine Verbotene Weihe? Es natürlich klar: Um das Verbot der Frauenweihe aufrecht zu erhalten, ist es eine gute Strategie, zu behaupten, die Weihe habe nicht stattgefunden, weil Frauen prinzipiell unweihbar seien. Da es aber keine Weiheindikatoren gibt, die messen können, ob die Weihe kleben geblieben ist oder abgeprallt, ist das im Zweifel Glaubenssache. Die Tatsache, dass die Frauen exkommuniziert wurden, deutet eher darauf hin, dass auch der Vatikan für möglich hält, dass die Weihe stattgefunden hat, und man dafür eine Strafe aussprechen muss. Mal ganz davon abgesehen: Nicht mal in dieser berüchtigen (für halbunfehlbar erklärten) OD-Instruktion wurde behauptet, dass Frauen unweihbar seien. Dort wurde nur behauptet, die Kirche dürfe das nicht, weil sie keine Vollmacht dafür habe. Jetzt hat aber ein ordnungsgemäß in der Sukzession stehender Bischof die Weihe durchgeführt. Nun kann die Kirche bestenfalls behaupten, dass sie nicht garantieren könne, dass diese Frauen geweiht sind. Mehr is nich. Can. 1024 CIC: ordinationem valide recipit solus vir babtizatus. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Die Frage ist natürlich: War es der "untaugliche Versuch einer Weihe"? Oder war es eine Verbotene Weihe? Es natürlich klar: Um das Verbot der Frauenweihe aufrecht zu erhalten, ist es eine gute Strategie, zu behaupten, die Weihe habe nicht stattgefunden, weil Frauen prinzipiell unweihbar seien. Da es aber keine Weiheindikatoren gibt, die messen können, ob die Weihe kleben geblieben ist oder abgeprallt, ist das im Zweifel Glaubenssache. Die Tatsache, dass die Frauen exkommuniziert wurden, deutet eher darauf hin, dass auch der Vatikan für möglich hält, dass die Weihe stattgefunden hat, und man dafür eine Strafe aussprechen muss. Mal ganz davon abgesehen: Nicht mal in dieser berüchtigen (für halbunfehlbar erklärten) OD-Instruktion wurde behauptet, dass Frauen unweihbar seien. Dort wurde nur behauptet, die Kirche dürfe das nicht, weil sie keine Vollmacht dafür habe. Jetzt hat aber ein ordnungsgemäß in der Sukzession stehender Bischof die Weihe durchgeführt. Nun kann die Kirche bestenfalls behaupten, dass sie nicht garantieren könne, dass diese Frauen geweiht sind. Mehr is nich. Can. 1024 CIC: ordinationem valide recipit solus vir babtizatus. Grüße, KAM Was, weil nur im Kirchengesetzbuch stehend jederzeit geändert werden könnte. Was die pseudodogmatische Festlegung von JP II anlangt hat Sokrates schon richtig bemerkt, dass hier nur festgestellt wird, dass die Kirche keine Vollmacht zu haben glaube. Niemand hat gesagt, dass die Weihe abpralle wie Wasser auf eienm eingeölten Körper Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
T0rst3n Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 wir erhalten kein Abendmahl sondern Eucharistie eben deshalb verstehe ich nicht, worin mein "VErrat" bestehen sollte, enn ich am evangelischen Abendmahl teilnehme Du siehst also einen Unterschied zwecks Vollmacht zwischen katholischer Eucharistie und evangelischem Abendmahl, wirfst aber denen, die diesen Unterschied repräsentieren und konsequent umsetzen Machtgier und Vereinnahmung vor? Also nimmst du am evangelischen Abendmahl teil um zu zeigen, dass du die Vollmacht der einen Seite anzweifelst? Sagt man dir, dass dieses Verhalten einem "komisch" vorkommt, sagst du, dass es gar nicht "komisch" sein kann, weil das eine(kath. Eucharistie) mit dem anderen(ev. Abendmahl) ja nichts zu tun hat - im Sinne der Vollmacht. Wer soll das noch verstehen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 du solltest dabei nicht vergessen, dass ich über Erich nichts gesagt habe, sondern über eine Institution. Das ist für mich ein Unterschied. Wenn Erich sich natürlich als PErsonifizierung dieser Institution versteht, dann ist das natürlich ein PRoblem. Soweit mir bekannt ist, ist Erich noch nicht mal katholischer Priester. ICh könnte also eher evrstehen, wenn z.B. MEcky sich da persönlich angesprochen fühlte, gehe aber davon aus, dass der eben erkennen würde, wo der Unterschied liegt. Zudem habe ich meine Behauptung, dass es dabei um Macht gehem, zu belegen versucht. Ein für andere Menschen ausgesprochenes Vertbot hat immer etwas mit MAchtausübung zu tun. Dass diese Macht auch tatsächlich ausgeübt wird, zeigen die Reaktionen auf VErstöße gegen dieses Verbot. Ein in Diensten der rk Kirche stehender Katholik begeht sehr dünnes Eis, wenn er an einem evangelischen Abendmahl teilnimmt. Er läuft GEfahr, seinen Arbeitsplatz zu verlieren bzw muss mit sogenannten Disziplinarmaßnahmen rechnen. Das alles hat mit MAcht zu tun. Es wäre an Erich, mir zu belegen, worin mein Verrat an der Eucharistie besteht. Genau ds tut er aber nicht. Entschuldige aber ich finde es sehr befremdlich, wenn Katholiken die Kirche nur als "Institution" sehen. Die Kirche - auch die reale auf Erden - ist Leib Christi und Erich wie auch wir beide sind Teile dieses Leibes. Von daher zielt jede Kritik natürlich immer auch auf die Menschen, die sich Katholiken nennen. Du darfst dich also nicht wundern, wenn deine Kritik am Lehramt bei Erich die gleichen Reaktionen auslöst, wie eine Kritik an seiner Person. Bei deiner Argumentation könnte man denken, dass es bei jedem Verbot nur um Machtausübung ginge. Wie schaut das mit Verkehrsregeln aus oder mit Gesetzen? Geht es da nur um Macht? Ist es sinnvoll für die Sicherheit der Fahrgäste, dass ein Busfahrer gekündigt werden kann, wenn er im Privatleben eine gewisse Anzahl von Punkten kassiert? Ist es nicht auch Sinnvoll, wenn von Menschen, die anderen die Lehren der Kirche nahezubringen sollen, die Einhaltung der Lehre abverlangt wird? Es hat auch mit Macht zu tun, wenn ich von der Verkäuferin in der Bäckerei verlange, mir ein Brötchen zu geben. Doppelmoral wäre es, wenn ich meine BEhauptung nicht durch Belege bezüglich ihrer Richtigkeit dingfest gemacht hätte. Das hast du aber genausowenig wie Erich. Dingfest schaut anders aus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
T0rst3n Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Angelika, entweder glaubst Du an den Alleinvertretungsanspruch oder nicht. Ich sehe es nicht als ein Zeichen Heiligen Geistes, wenn man versucht, den Geist der Reformation in die Reihen der Römisch Katholischen Kirche zu tragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Was, weil nur im Kirchengesetzbuch stehend jederzeit geändert werden könnte. Was die pseudodogmatische Festlegung von JP II anlangt hat Sokrates schon richtig bemerkt, dass hier nur festgestellt wird, dass die Kirche keine Vollmacht zu haben glaube. Niemand hat gesagt, dass die Weihe abpralle wie Wasser auf eienm eingeölten Körper Das ist ja ein fast magisches Weiheverständnis und ein rein positivistisches Rechtsverständnis. Ausführlich geäußert hat sich zu der Frage schon Paul VI. in Inter insigniores 1976. Vorher gab es offenbar keine Veranlassung, weil auch die anderen relevanten Konfessionen bis in die 70er Jahre nur Männer ordinierten. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 eben deshalb verstehe ich nicht, worin mein "VErrat" bestehen sollte, enn ich am evangelischen Abendmahl teilnehme Ein Kathole, der am ev. Abendmahl teilnimmt, gibt damit zu verstehen, es handele sich um gleichartige Dinge, und macht sich damit schuldig. Durch die Vorspiegelung der "Gleichheit" begeht er den Verrat an der Eucharistie. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 (bearbeitet) Angelika, entweder glaubst Du an den Alleinvertretungsanspruch oder nicht. Ich sehe es nicht als ein Zeichen Heiligen Geistes, wenn man versucht, den Geist der Reformation in die Reihen der Römisch Katholischen Kirche zu tragen. Die Kirche hat m.E. den Alleinvertretungsanspruch selbst aufgegeben, da sie seit dem Vatikanum II nicht mehr auf dem alleinigen Heilsanspruch besteht. Insoferen kann ich für mich ruhigen Gewissens sagen, dass ich in guter Gesellschaft der Konzilsväter, nicht an den Alleinvetretungsanspruch glaube. Sogar Dominus Jesus (das man ja nicht wirklich als besonders freundlich zu den anderen Kirchen nennen kann) billigt ihnen eine Teilhabe an den Gnadenmitteln zu. Und in diesem Licht der Teilhabe der anderen Kirchen an der Gnade Jesu ist wohl auch das Wesen des evangelische Abendmahls zu sehen. bearbeitet 19. Juni 2006 von wolfgang E. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Die Kirche hat m.E. den Alleinvertretungsanspruch selbst aufgegeben, da sie seit dem Vatikanum II nicht mehr auf dem alleinigen Heilsanspruch besteht. LG: Gestützt auf die Heilige Schrift und die Tradition, lehrt sie, daß diese pilgernde Kirche zum Heile notwendig sei. Christus allein ist Mittler und Weg zum Heil, der in seinem Leib, der Kirche, uns gegenwärtig wird; indem er aber selbst mit ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont hat (vgl. Mk 16,16; Joh 3,5), hat er zugleich die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine Türe eintreten, bekräftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht ausharren wollten. Die Kirche ist notwendig nicht nur hinreichend! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Das ist ja ein fast magisches Weiheverständnis und ein rein positivistisches Rechtsverständnis. Ich reibe mir die Augen über diesen Vorwurf. Positivitisches Rechtsverständnis ist es, wenn man den CiC als Begründung dafür herzieht, warum etwas so oder so sei. Nicht wenn man das zurückweist. Und magisch ist das Denken, wenn man zwischen "unerlaubt aber gültig", und "ungültiger" Weihe unterscheidet. Nicht wenn man darauf hinweist, dass Weihe eben nicht etwas ist, das wie Impägnierung haften oder wie Wasser abprallen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang E. Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Die Kirche hat m.E. den Alleinvertretungsanspruch selbst aufgegeben, da sie seit dem Vatikanum II nicht mehr auf dem alleinigen Heilsanspruch besteht. LG: Gestützt auf die Heilige Schrift und die Tradition, lehrt sie, daß diese pilgernde Kirche zum Heile notwendig sei. Christus allein ist Mittler und Weg zum Heil, der in seinem Leib, der Kirche, uns gegenwärtig wird; indem er aber selbst mit ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont hat (vgl. Mk 16,16; Joh 3,5), hat er zugleich die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine Türe eintreten, bekräftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht ausharren wollten. Die Kirche ist notwendig nicht nur hinreichend! Lumen gentium 1, 8 Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird (13). Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen Quelle Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
T0rst3n Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 (bearbeitet) Lumen gentium 1, 8 Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird (13). Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen Quelle Warum bist Du in der katholischen Kirche, was macht sie für Dich zu etwas Besonderem? bearbeitet 19. Juni 2006 von T0rst3n Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Stimmen wir (Katholiken) eigentlich darin überein, dass es weiterhin unser Streben sein muss, die volle Einheit aller kirchlichen Gemeinschaften in einer Kirche zu verwirklichen, wie es uns Jesus aufgetragen hat? Manchmal habe ich das Gefühl, dass einige (nicht die anwesenden) mit dem IST-Zustand mehr oder weniger zufrieden sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
T0rst3n Geschrieben 19. Juni 2006 Melden Share Geschrieben 19. Juni 2006 Ich kann und will nicht glauben, dass es zur Einheit der Christenheit dienlich ist, wenn man als Katholik die Abendmahlsfeiern von bspw. Evangelen besucht, um damit gegen die "Machtgier und Vereinnahmung" der eigenen Kirche zu protestieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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