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Berger und der Vorwurf der Häresie


Gabriele

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Der Neutestamentler Klaus Berger ist aus der evangelischen Kirche ausgetreten und wieder Mitglied der katholischen Kirche geworden. Seinen Austritt bestätigte er heute in Heidelberg der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Seinen Wiedereintritt in die katholische Kirche meldet die in Würzburg erscheinende Zeitung "Die Tagespost" in ihrer morgigen Ausgabe. Danach wird das zuständige Bistum Hildesheim den Wiedereintritt urkundlich bestätigen. Eine Bestätigung des Bistums steht noch aus.

 

Quelle: Radio Vatican

 

Es scheint so, als müsste unser Hohepriester Wolfgang doch ein Lamm für Klaus Berger schlachten <_<

 

Guten Morgen, Tomlo! :unsure:

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Der Neutestamentler Klaus Berger ist aus der evangelischen Kirche ausgetreten und wieder Mitglied der katholischen Kirche geworden. Seinen Austritt bestätigte er heute in Heidelberg der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Seinen Wiedereintritt in die katholische Kirche meldet die in Würzburg erscheinende Zeitung "Die Tagespost" in ihrer morgigen Ausgabe. Danach wird das zuständige Bistum Hildesheim den Wiedereintritt urkundlich bestätigen. Eine Bestätigung des Bistums steht noch aus.

 

Quelle: Radio Vatican

 

Es scheint so, als müsste unser Hohepriester Wolfgang doch ein Lamm für Klaus Berger schlachten <_<

 

Guten Morgen, Tomlo! :unsure:

 

In der Tat, das habe ich übersehen. 1:0 für dich, liebe Alice :D

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Radio Vatikan will Neues wissen (wobei mir das in mehrfacher Hinsicht komisch erscheint).

 

Er tritt aus der Evangelischen Landeskirche Baden aus (okay, er hat ja wohl noch seinen Wohnsitz in Heidelberg),

 

aber in Hildesheim tritt er wieder in die katholische Kirche ein, obwohl er behauptet, nie ausgetreten zu sein. Anyway: sofern er seinen Wohnsitz noch in Heidelberg hat, wäre Hildesheim nicht zuständig, sondern Freiburg.

 

???

Es scheint so, als müsste unser Hohepriester Wolfgang doch ein Lamm für Klaus Berger schlachten, <_<

aber bitte rein und makellos :ph34r:

bearbeitet von tomlo
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Radio Vatikan will Neues wissen (wobei mir das in mehrfacher Hinsicht komisch erscheint).

 

Er tritt aus der Evangelischen Landeskirche Baden aus (okay, er hat ja wohl noch seinen Wohnsitz in Heidelberg),

 

aber in Hildesheim tritt er wieder in die katholische Kirche ein, obwohl er behauptet, nie ausgetreten zu sein. Anyway: sofern er seinen Wohnsitz noch in Heidelberg hat, wäre Hildesheim nicht zuständig, sondern Freiburg.

 

???

Es scheint so, als müsste unser Hohepriester Wolfgang doch ein Lamm für Klaus Berger schlachten, <_<

aber bitte rein und makellos :ph34r:

 

Mensch, Du bist aber verfressen! :unsure:

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Radio Vatikan will Neues wissen (wobei mir das in mehrfacher Hinsicht komisch erscheint).

 

Er tritt aus der Evangelischen Landeskirche Baden aus (okay, er hat ja wohl noch seinen Wohnsitz in Heidelberg),

 

aber in Hildesheim tritt er wieder in die katholische Kirche ein, obwohl er behauptet, nie ausgetreten zu sein. Anyway: sofern er seinen Wohnsitz noch in Heidelberg hat, wäre Hildesheim nicht zuständig, sondern Freiburg.

 

???

Es scheint so, als müsste unser Hohepriester Wolfgang doch ein Lamm für Klaus Berger schlachten, <_<

aber bitte rein und makellos :ph34r:

Mensch, Du bist aber verfressen! :unsure:

ich persönlich bin ja mehr für Pute, weil Lammfleisch so einen penetranten Nachgeschmack hat. Die werde ich auch am ersten Weihnachtsfeiertag für meine Familie braten. bearbeitet von tomlo
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Also, wenn er wieder in die rkK eintritt - wieso geht das einfach so?

Weil er Berger heißt und trotz Kirchenaustritts, der Star für die Fundis ist.

 

Schau Dir doch einmal an, wie Eheauflösungen bei Fürsten und andern Promis flutschen.

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Also, wenn er wieder in die rkK eintritt - wieso geht das einfach so?

Weil er Berger heißt und trotz Kirchenaustritts, der Star für die Fundis ist.

 

Schau Dir doch einmal an, wie Eheauflösungen bei Fürsten und andern Promis flutschen.

 

 

 

Beispiele?

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Also, wenn er wieder in die rkK eintritt - wieso geht das einfach so?

Weil er Berger heißt und trotz Kirchenaustritts, der Star für die Fundis ist.

 

Schau Dir doch einmal an, wie Eheauflösungen bei Fürsten und andern Promis flutschen.

 

 

 

Beispiele?

 

Guten Morgen Elisabeth,

 

1.Frau Ferrero Waldner ehemalige österreichische Aussenministerin dann Präsidentschaftkandidatin für die ÖVP. Wie das Leben so spielt ging sich die Auflösung noch genau so aus, dass sie zu Beginn des Präsidentschaftwahlkampfs vom Erzbischof von Salzburg feierlich und großangelegt kirchlich getraut werden konnte. Aber Gott ist gerecht, gewonnen hat Heinz Fischer, der sich offen zu seinem Agnostizismus bekennt.

 

2. Frau Rauch Kallat langjährige Politikerin der ÖVP, derzeit gerade noch Gesundheitsministerin, hat zwei Kinder aus erster Ehe. Jetzt verheiratet mit einem Grafen Mensdorff Pouilly, Großrundbesitzer im Burgenland.

 

3. Eine der Schwestern des Fürsten von Monaco

 

4. In Österreich muß üblicherweise vor der kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschliessung nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gibt es nur bei Pensionisten, um Pensionsverluste zu vermeiden. In meinem Heimatbundesland wurde der Tochter eines Generaldirektors, die schwanger wurde, eine solche Dispens erteilt, damit sie das höhere Karenzgeld für ledige Mütter beziehen konnte.

 

LiGrü

Wolfgang

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Also, wenn er wieder in die rkK eintritt - wieso geht das einfach so?

Weil er Berger heißt und trotz Kirchenaustritts, der Star für die Fundis ist.

 

Schau Dir doch einmal an, wie Eheauflösungen bei Fürsten und andern Promis flutschen.

 

 

 

Beispiele?

 

Guten Morgen Elisabeth,

 

1.Frau Ferrero Waldner ehemalige österreichische Aussenministerin dann Präsidentschaftkandidatin für die ÖVP. Wie das Leben so spielt ging sich die Auflösung noch genau so aus, dass sie zu Beginn des Präsidentschaftwahlkampfs vom Erzbischof von Salzburg feierlich und großangelegt kirchlich getraut werden konnte. Aber Gott ist gerecht, gewonnen hat Heinz Fischer, der sich offen zu seinem Agnostizismus bekennt.

 

2. Frau Rauch Kallat langjährige Politikerin der ÖVP, derzeit gerade noch Gesundheitsministerin, hat zwei Kinder aus erster Ehe. Jetzt verheiratet mit einem Grafen Mensdorff Pouilly, Großrundbesitzer im Burgenland.

 

3. Eine der Schwestern des Fürsten von Monaco

 

4. In Österreich muß üblicherweise vor der kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschliessung nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gibt es nur bei Pensionisten, um Pensionsverluste zu vermeiden. In meinem Heimatbundesland wurde der Tochter eines Generaldirektors, die schwanger wurde, eine solche Dispens erteilt, damit sie das höhere Karenzgeld für ledige Mütter beziehen konnte.

 

LiGrü

Wolfgang

 

 

 

Ich kannte nur den Fall von Caroline von Monaco und da dauerte es eigentlich relativ lange, es ging m.W. auch nicht schneller als bei Ottilie Normalkatholikin.

 

Die Dispens von der standesamtlichen Trauung liegt doch in den Händen eueres Staates und nicht der Kirche. Gehen da deine Vorwürfe nicht an die falsche Stelle?

bearbeitet von Elima
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Also, wenn er wieder in die rkK eintritt - wieso geht das einfach so?

Weil er Berger heißt und trotz Kirchenaustritts, der Star für die Fundis ist.

 

Schau Dir doch einmal an, wie Eheauflösungen bei Fürsten und andern Promis flutschen.

 

 

 

Beispiele?

 

Guten Morgen Elisabeth,

 

1.Frau Ferrero Waldner ehemalige österreichische Aussenministerin dann Präsidentschaftkandidatin für die ÖVP. Wie das Leben so spielt ging sich die Auflösung noch genau so aus, dass sie zu Beginn des Präsidentschaftwahlkampfs vom Erzbischof von Salzburg feierlich und großangelegt kirchlich getraut werden konnte. Aber Gott ist gerecht, gewonnen hat Heinz Fischer, der sich offen zu seinem Agnostizismus bekennt.

 

2. Frau Rauch Kallat langjährige Politikerin der ÖVP, derzeit gerade noch Gesundheitsministerin, hat zwei Kinder aus erster Ehe. Jetzt verheiratet mit einem Grafen Mensdorff Pouilly, Großrundbesitzer im Burgenland.

 

3. Eine der Schwestern des Fürsten von Monaco

 

4. In Österreich muß üblicherweise vor der kirchlichen Trauung die standesamtliche Eheschliessung nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gibt es nur bei Pensionisten, um Pensionsverluste zu vermeiden. In meinem Heimatbundesland wurde der Tochter eines Generaldirektors, die schwanger wurde, eine solche Dispens erteilt, damit sie das höhere Karenzgeld für ledige Mütter beziehen konnte.

 

LiGrü

Wolfgang

 

 

 

Ich kannte nur den Fall von Caroline von Monaco und da dauerte es eigentlich relativ lange, es ging m.W. auch nicht schneller als bei Ottilie Normalkatholikin.

 

Die Dispens von der standesamtlichen Trauung liegt doch in den Händen eueres Staates und nicht der Kirche. Gehen da deine Vorwürfe nicht an die falsche Stelle?

 

Nein es dispensiert nicht der Staat sondern die Kirche darf in "Notfällen" und als soche werden eben normal nur Pensionisten angesehen, dennoch trauen.

 

Und die Termingeschichte bei Frau Ferrero Waldner war doch ein bisserl viel Zufall.

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Nein es dispensiert nicht der Staat sondern die Kirche darf in "Notfällen" und als soche werden eben normal nur Pensionisten angesehen, dennoch trauen.

 

Und die Termingeschichte bei Frau Ferrero Waldner war doch ein bisserl viel Zufall.

 

Ich weiß nur, dass immer wieder deutsche Paare nach Österreich fahren, um dort kirchlich zu heiraten. In Deutschland war eine kirchliche Trauung ohne Standesamt vorher früher strafbar (mancher Priester wurde verurteilt, weil er nach dem Krieg eine der nicht so seltenen "Onkelehen" kirchlich geschlossen hatte), es scheint heute nicht mehr so streng zu sein (genaue Bestimmungen kenne ich nicht). Aber jedenfalls gilt Österreich da immer noch als erste Adresse (hauptsächlich, aber nicht nur für Pensionisten, wie du es nennst).

 

Aber grundsätzlich ist doch die Genehmigung einer solchen Ausnahme staatliches Recht. Die Kirche kann doch von sich aus solche Ausnahmen nicht festlegen.

bearbeitet von Elima
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Also, wenn er wieder in die rkK eintritt - wieso geht das einfach so?

Weil er Berger heißt und trotz Kirchenaustritts, der Star für die Fundis ist.

 

Schau Dir doch einmal an, wie Eheauflösungen bei Fürsten und andern Promis flutschen.

Der Vergleich ist äusserst unpassend, findest Du nicht?

bearbeitet von tomlo
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Also, wenn er wieder in die rkK eintritt - wieso geht das einfach so?

Weil er Berger heißt und trotz Kirchenaustritts, der Star für die Fundis ist.

 

Schau Dir doch einmal an, wie Eheauflösungen bei Fürsten und andern Promis flutschen.

Soweit ich weiß, ist der Wiedereintritt in die katholische Kirche grundsätzlich ziemlich einfach (bzw. nach Kirchenrecht überhaupt kein Thema, da das Kirchenrecht keinen Kirchenaustritt kennt.) Man meldet sich standesamtlich um und beichtet bei irgendeinem Priester, dass man den Kirchenaustritt erklärt hat - fertig.

 

Zum Thema "Eheauflösungen". Im Prinzip genügt bei jedem ein einfaches Geständnis, dass man nie die Absicht hatte, eine Ehe auf Dauer zu schließen. Dies ist zwar eine Sünde, die man beichten muss, aber die Ehe wird aufgelöst.

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Franciscus non papa

Also, wenn er wieder in die rkK eintritt - wieso geht das einfach so?

Weil er Berger heißt und trotz Kirchenaustritts, der Star für die Fundis ist.

 

Schau Dir doch einmal an, wie Eheauflösungen bei Fürsten und andern Promis flutschen.

Soweit ich weiß, ist der Wiedereintritt in die katholische Kirche grundsätzlich ziemlich einfach (bzw. nach Kirchenrecht überhaupt kein Thema, da das Kirchenrecht keinen Kirchenaustritt kennt.) Man meldet sich standesamtlich um und beichtet bei irgendeinem Priester, dass man den Kirchenaustritt erklärt hat - fertig.

 

Zum Thema "Eheauflösungen". Im Prinzip genügt bei jedem ein einfaches Geständnis, dass man nie die Absicht hatte, eine Ehe auf Dauer zu schließen. Dies ist zwar eine Sünde, die man beichten muss, aber die Ehe wird aufgelöst.

 

 

na ganz so einfach ist es nun nicht. das läuft immer übers ordinariat....

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Also, wenn er wieder in die rkK eintritt - wieso geht das einfach so?

Weil er Berger heißt und trotz Kirchenaustritts, der Star für die Fundis ist.

 

Schau Dir doch einmal an, wie Eheauflösungen bei Fürsten und andern Promis flutschen.

Der Vergleich ist äusserst unpassend, findest Du nicht?

Warum denn Du zarte Seele? Weil bei einer Eheauflösung niemand ein Kalb schlachtet???

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Nein es dispensiert nicht der Staat sondern die Kirche darf in "Notfällen" und als soche werden eben normal nur Pensionisten angesehen, dennoch trauen.

 

Und die Termingeschichte bei Frau Ferrero Waldner war doch ein bisserl viel Zufall.

 

Ich weiß nur, dass immer wieder deutsche Paare nach Österreich fahren, um dort kirchlich zu heiraten. In Deutschland war eine kirchliche Trauung ohne Standesamt vorher früher strafbar (mancher Priester wurde verurteilt, weil er nach dem Krieg eine der nicht so seltenen "Onkelehen" kirchlich geschlossen hatte), es scheint heute nicht mehr so streng zu sein (genaue Bestimmungen kenne ich nicht). Aber jedenfalls gilt Österreich da immer noch als erste Adresse (hauptsächlich, aber nicht nur für Pensionisten, wie du es nennst).

 

Aber grundsätzlich ist doch die Genehmigung einer solchen Ausnahme staatliches Recht. Die Kirche kann doch von sich aus solche Ausnahmen nicht festlegen.

 

Ich habe mit ein paar Leuten gesprochen und auch folgemdes im Internet gefunden

Kirchliche Formpflicht - Trauung ohne Standesamt?

Eine gültige Ehe kommt für Katholiken nur durch die Ehewillenserklärung vor einem Priester (oder Diakon) und zwei Zeugen zustande, soferne es keine Ausnahmegründe gibt (etwa bei sogenannten ???ökumenischen“ Trauungen).

In Österreich anerkennt der Staat allerdings die rein kirchliche Eheschließung nicht, sondern verlangt immer auch die zivile Trauung vor dem Standesbeamten. Die kirchliche Rechtsordnung respektiert dies und befürwortet daher grundsätzlich auch die (vorangehende) Zivilehe. Allerdings ist in besonderen Fällen eine kirchliche Trauung ohne Verbindung mit einer standesamtlichen Eheschließung möglich. Die Erlaubnis dazu gibt es dann, wenn durch die bürgerlichen Rechtsfolgen der Eheschließung eine unzumutbare Belastung eintreten könnte mit dem Versprechen, die Zivilehe nachzuholen, wenn die Gründe wegfallen. Da hierbei keine staatlichen Rechtswirkungen in Bezug auf Namens-, Vermögens- und Erbrecht eintreten (Kinder gelten staatlich als ???unehelich“; keine Auskünfte als ???Angehöriger“; kein Wohnungseintrittsrecht; etc.), ist auf die Notwendigkeit eigener Vorsorgeregelungen aufmerksam zu machen Quelle

 

Die Entscheidung über solche Ausnahmen, das haben mir auch 2 Priester bestätigt, trifft die Kirche.

bearbeitet von wolfgang E.
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Weil er Berger heißt und trotz Kirchenaustritts, der Star für die Fundis ist. Schau Dir doch einmal an, wie Eheauflösungen bei Fürsten und andern Promis flutschen.

 

Da sieht man mal, wie ernst man die pro-ommnibus-Theorie in der Praxis nimmt.

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Soweit ich weiß, ist der Wiedereintritt in die katholische Kirche grundsätzlich ziemlich einfach (bzw. nach Kirchenrecht überhaupt kein Thema, da das Kirchenrecht keinen Kirchenaustritt kennt.) Man meldet sich standesamtlich um und beichtet bei irgendeinem Priester, dass man den Kirchenaustritt erklärt hat - fertig.

 

Nö, der KirchenAUStritt ist einfach, man geht zur zuständigen Behörde (von Bundesland zu Bundesland kann das eine andere sein, das Standesamt oder das Amtsgericht), füllt ein Formular aus, zahlt die Bearbeitungsgebühr, kriegt eine Kopie des Formulars zur Vorlage beim Finanzamt für die Steuererklärung des laufenden Jahres, die zuständige Pfarrgemeinde bekommt eine Kopie durch die Behörde zugesandt. Fertig.

 

Ob ein Wiedereintritt einfach ist oder nicht, hängt vom Pfarrer ab, an den man sich wendet. Bei uns gab's mal einen, der jeden Wiedereintrittswilligen zu einem Jahr "Glaubensgesprächen" verdonnerte, wöchentlich eins bei ihm. Das Resultat war, dass die Leute in die Nachbarschaft zu anderen Pfarrern auswichen. Da diese für die Heimatgemeinde des Wiedereintrittswilligen nicht zuständig sind, müssen sie die Erlaubnis zur Wiederaufnahme beim bischöflichen Ordinariat einholen. In der Regel wird sie auch erteilt - zusammen mit einem Haufen Papier, auf dem draufsteht, was der jeweilige Pfarrer zu beachten hat.

Dann wird wieder ein umfangreiches Formular ausgefüllt und von zwei Zeugen mit unterschrieben, das geht ans Ordinariat, welches dann das weitere (Finanzamt etc.) veranlasst und auch die Heimatgemeinde verständigt, woraufhin der Heimatpfarrer, wenn er will, einen Flunsch ziehen kann, weil er vom Wiedereingetretenen verschmäht wurde.

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Aber grundsätzlich ist doch die Genehmigung einer solchen Ausnahme staatliches Recht. Die Kirche kann doch von sich aus solche Ausnahmen nicht festlegen.

Nein, nein!

Ursprünglich, gleich nach dem Krieg, war das bei uns genauso wie in Deutschland. Es beruhte auf dem selben Gesetz, das (So wurde mir gesagt) aus der Nazizeit stammte und hier wie dort in Geltung blieb. Irgendwann hat man's dann aus einem konkreten Anlass geändert. Seither schreibt der Staat nicht mehr vor, dass kirchliche Trauungen nur nach vorangegangener standesamtlicher vorgenommen werden dürfen. Ob die österreichische Bischofskonferenz einen gleichlautenden Beschluss als kirchenrechtliche Vorschrift gefasst hat, das weiß ich nicht. Wohl aber, dass solche Trauungen nur in Ausnahmefällen vorkommen. Wahrscheinlich kennen weder die Pfarrämter noch die Brautpaare die Rechtslage so genau. Man macht's einfach so, wie man's immer gemacht hat.

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Aber grundsätzlich ist doch die Genehmigung einer solchen Ausnahme staatliches Recht. Die Kirche kann doch von sich aus solche Ausnahmen nicht festlegen.

 

Soweit ich weiss, erteilt der Staat bei uns keine Ausnahme vom staatlichen Recht. Der Pfarrer, der ein Paar traut, das nicht zuvor standesamtlich geheiratet hat, macht sich strafbar. In Österreich scheinen die Pfarrer nicht strafrechtlich belangt zu werden (Wolfgang weiss das sicher besser), deswegen auch der Heiratstourismus dorthin. Die Entscheidung, ob er die Gründe des Paares anerkennt oder nicht, trifft aber der österreichische Pfarrer.

 

Mir ist EIN Fall bekannt. Dabei handelte es sich um ein älteres Paar, beide verwitwet, mit jeweils nur einer bescheidenen Rente. Hätten sie in Deutschland standesamtlich geheiratet, wäre die Witwenrente der Frau futsch gewesen und sie hätten am Rande des Existenzminimums leben müssen...

bearbeitet von Alice
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Aber grundsätzlich ist doch die Genehmigung einer solchen Ausnahme staatliches Recht. Die Kirche kann doch von sich aus solche Ausnahmen nicht festlegen.

 

Soweit ich weiss, erteilt der Staat bei uns keine Ausnahme vom staatlichen Recht. Der Pfarrer, der ein Paar traut, das nicht zuvor standesamtlich geheiratet hat, macht sich strafbar. In Österreich scheinen die Pfarrer nicht strafrechtlich belangt zu werden (Wolfgang weiss das sicher besser), deswegen auch der Heiratstourismus dorthin. Die Entscheidung, ob er die Gründe des Paares anerkennt oder nicht, trifft aber der österreichische Pfarrer.

 

Mir ist EIN Fall bekannt. Dabei handelte es sich um ein älteres Paar, beide verwitwet, mit jeweils nur einer bescheidenen Rente. Hätten sie in Deutschland standesamtlich geheiratet, wäre die Witwenrente der Frau futsch gewesen und sie hätten am Rande des Existenzminimums leben müssen...

 

Solche Fälle kenne ich auch (aber auch andere, wo es wirklich nicht ums Überleben ging).

 

Das ist genau der Unterschied, den ich gemeint habe. Wenn in Österreich die Gefahr der Bestrafung nicht besteht, ist das eine Regelung des Staates (denn der CIC ist in D und A der nämliche!).

bearbeitet von Elima
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Franciscus non papa

Radio Vatikan will Neues wissen (wobei mir das in mehrfacher Hinsicht komisch erscheint).

 

Er tritt aus der Evangelischen Landeskirche Baden aus (okay, er hat ja wohl noch seinen Wohnsitz in Heidelberg),

 

aber in Hildesheim tritt er wieder in die katholische Kirche ein, obwohl er behauptet, nie ausgetreten zu sein. Anyway: sofern er seinen Wohnsitz noch in Heidelberg hat, wäre Hildesheim nicht zuständig, sondern Freiburg.

 

???

Es scheint so, als müsste unser Hohepriester Wolfgang doch ein Lamm für Klaus Berger schlachten, <_<

aber bitte rein und makellos :ph34r:

Mensch, Du bist aber verfressen! :unsure:

ich persönlich bin ja mehr für Pute, weil Lammfleisch so einen penetranten Nachgeschmack hat. Die werde ich auch am ersten Weihnachtsfeiertag für meine Familie braten.

 

 

könnte es sein, dass der penetrante nachgeschmack an dir liegt? :D

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Franciscus non papa

 

Aber grundsätzlich ist doch die Genehmigung einer solchen Ausnahme staatliches Recht. Die Kirche kann doch von sich aus solche Ausnahmen nicht festlegen.

Nein, nein!

Ursprünglich, gleich nach dem Krieg, war das bei uns genauso wie in Deutschland. Es beruhte auf dem selben Gesetz, das (So wurde mir gesagt) aus der Nazizeit stammte und hier wie dort in Geltung blieb. Irgendwann hat man's dann aus einem konkreten Anlass geändert. Seither schreibt der Staat nicht mehr vor, dass kirchliche Trauungen nur nach vorangegangener standesamtlicher vorgenommen werden dürfen. Ob die österreichische Bischofskonferenz einen gleichlautenden Beschluss als kirchenrechtliche Vorschrift gefasst hat, das weiß ich nicht. Wohl aber, dass solche Trauungen nur in Ausnahmefällen vorkommen. Wahrscheinlich kennen weder die Pfarrämter noch die Brautpaare die Rechtslage so genau. Man macht's einfach so, wie man's immer gemacht hat.

 

halt ein so... tu felix austria!

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