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Geschrieben
btw:

 

Was wirkt das Sakrament der Ehe?

 

Das Sakrament der Ehe verbindet die Eheleute zu einem unauflöslichen Lebensbund und verleiht reichliche Gnade, die Pflichten dieses Lebensbundes treu zu erfüllen.

 

(Kath. Katechismus für das EB Köln, D'Dorf 1925)

Wenn das so ist, dann finde ich es aber reichlich unverschämt von der Kirche, daß sie deine Ehe, Flo, auch als unauflöslich ansieht, denn dir fehlt ja die "Gnade, die Pflichten dieses Lebensbundes treu zu erfüllen", weil du keine sakramentale Ehe hast.

 

Das ist ja wie bei der ELP, man hat alle Pflichten am Hals, aber die Vorteile werden einem vorenthalten :huh::lol:;)

Ich pers. vertraue da eher auf den Allmächtigen und halte mich ausnahmsweise mal an Paulus 1. Kor. 7,14.

 

Mich hat dieser Katechismus übrigens gestern noch in Verwirrung gestürzt: nach diesem Werk sind Ehen zwischen Getauften und Ungläubigen grundsätzlich ungültig (und ich habe keinen Hinweis auf eine Dispensmöglichkeit gefunden).

 

Das Konstrukt Naturehe tauchte gar nicht auf.

 

Elima was sagt der CIC 1917 dazu?

Geschrieben

Es gibt keine Ausnahmeregelungen (außer beim Ehebruch). Warum kapierst du das nicht ?

so widerspricht man sich im gleichen Satz :huh:

 

Das steht so in einem Buch namens Bibel.

 

Die Frage ist, welche Ehe von Gott gewollt ist und welche nicht.

so hat das Jesus nicht formuliert, er sagte: "Was gott verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen." Da steht nix von "gottgewollt".

 

Ich glaube ich kapier jetzt den Unterschied langsam. Bei euch geht die "Verbindung durch Gott" durch den Akt des Spendens des Sakraments aus, für mich ist das jedoch so zu verstehen, dass Gott zwei Menschen füreinander bestimmt hat.

Geschrieben
Das Konstrukt Naturehe tauchte gar nicht auf.

Das hörte sich für mich noch nie nach Tradition an, sondern für eine moderne Erfindung, die man aus dem Zylinder gezogen hat, um die gröbsten Widersprüche der Ehetheologie zu verschleiern (allerdings ohne großen Erfolg) :ph34r:

 

Werner

Geschrieben

Ich verstehe nur "Bahnhof".

Religionslehrer - ja nee, is klar. Also nochens:

 

Walter schrieb -so hab ich ihn verstanden - dass eine Scheidung dann möglich sei, wenn alle Versöhnungsversuche gescheitert sind. Dann ist ein Ignorieren des Verbotes der Scheidung ok und zulässig.

 

Nun, wenn bei diesem Gebot Ausnahmebedingungen möglich sind, warum dann nicht auch beim Gebot "Liebe deinen Nächsten". Sag mir warum da keine Ausnahmen möglich sein sollen - und wenn Ausnahmen möglich sind, dann definier sie mal!

ganz einfach, weil beim "liebe deinen Nächsten" kein Zusatz dabeisteht, beim Scheidungsverbot aber der Zusatz "ausser bei Ehebruch"

 

Übrigens dürfen sich natürlich nur Männer wegen Ehebruchs der Frau scheiden lassen, nicht etwa umgekehrt.

 

Hätte Jesus gewollt, daß auch Frauen dieses Recht haben, hätte er es ausdrücklich gesagt. Die Kirche hat ja bekanntlich kein Recht, Sakramente im Bezug auf die Geschlechter leichtfertig und eigenmächtig zu ändern! :huh:

 

Es gibt noch eine Ausnahmeregelung: Der Papst darf Ehen auflösen. Das hat er z.B. bei manchen Königen gemacht (z.B. Heinrich IV von Frankreich), aber bei einfach Leuten wahrscheinlich nie. Abgesehen davon, dass sie ihr Anliegen nie hätten bvortragen können, hätten sie auch nicht genug Gegenleistung bieten können.

Geschrieben

btw:

 

Was wirkt das Sakrament der Ehe?

 

Das Sakrament der Ehe verbindet die Eheleute zu einem unauflöslichen Lebensbund und verleiht reichliche Gnade, die Pflichten dieses Lebensbundes treu zu erfüllen.

 

(Kath. Katechismus für das EB Köln, D'Dorf 1925)

Wenn das so ist, dann finde ich es aber reichlich unverschämt von der Kirche, daß sie deine Ehe, Flo, auch als unauflöslich ansieht, denn dir fehlt ja die "Gnade, die Pflichten dieses Lebensbundes treu zu erfüllen", weil du keine sakramentale Ehe hast.

 

Mir hat ein kath. Pfarrer vor der Trauung gesagt, dass in der kath. Kirche die Ehe ein Sakrament ist und in der Evang. Kirche nicht. Dieser eine Satz war meine Ehe-Vorbereitung. Ohne einen Augenblick daran zu denken, habe ich während meiner Trauung dann meiner Frau das Ehesakrament gespendet.

Wie ich Flo einschätze, hat er seiner Frau wahrscheinlich viel mehr über das kath. Eheverständnis erzählt, als ich damals wußte und wohl auch heute weiß, aber den "Automatismus" des Sakramentspendens konnte man bei ihr ja nicht in Gang setzen.

Geschrieben

Ich verstehe nur "Bahnhof".

Religionslehrer - ja nee, is klar. Also nochens:

 

Walter schrieb -so hab ich ihn verstanden - dass eine Scheidung dann möglich sei, wenn alle Versöhnungsversuche gescheitert sind. Dann ist ein Ignorieren des Verbotes der Scheidung ok und zulässig.

 

Nun, wenn bei diesem Gebot Ausnahmebedingungen möglich sind, warum dann nicht auch beim Gebot "Liebe deinen Nächsten". Sag mir warum da keine Ausnahmen möglich sein sollen - und wenn Ausnahmen möglich sind, dann definier sie mal!

ganz einfach, weil beim "liebe deinen Nächsten" kein Zusatz dabeisteht, beim Scheidungsverbot aber der Zusatz "ausser bei Ehebruch"

 

Übrigens dürfen sich natürlich nur Männer wegen Ehebruchs der Frau scheiden lassen, nicht etwa umgekehrt.

 

Hätte Jesus gewollt, daß auch Frauen dieses Recht haben, hätte er es ausdrücklich gesagt. Die Kirche hat ja bekanntlich kein Recht, Sakramente im Bezug auf die Geschlechter leichtfertig und eigenmächtig zu ändern! :huh:

 

Es gibt noch eine Ausnahmeregelung: Der Papst darf Ehen auflösen. Das hat er z.B. bei manchen Königen gemacht (z.B. Heinrich IV von Frankreich), aber bei einfach Leuten wahrscheinlich nie. Abgesehen davon, dass sie ihr Anliegen nie hätten bvortragen können, hätten sie auch nicht genug Gegenleistung bieten können.

Na, auflösen lassen kann das ja jeder, relativ problemlos beim Diözesangericht. In Italien soll es sogar nicht selten vorkommen, daß die Eheleute vor der Eheschliessung ein Schriftstück verfassen, in dem steht, daß kein wirklicher Ehewille bestünde. Mit so einem Wisch ist die Anullierung ganz problemlos, das Sakrament wird dann einfach für nicht-existent erklärt.

 

Staatsoberhäupter allerdings dürfen das nicht auf diese Weise machen, weil sie doch zu sehr das Diözesangericht beeinflussen könnten.

 

Die müssen deshalb zum Papst gehen.

 

Daher dein Eindruck, daß der nur allerhöchste Ehen auflöst. Tut er tatsächlich, aber um die niederen Ehen kümmern sich andere.

 

Werner

Geschrieben

btw:

 

Was wirkt das Sakrament der Ehe?

 

Das Sakrament der Ehe verbindet die Eheleute zu einem unauflöslichen Lebensbund und verleiht reichliche Gnade, die Pflichten dieses Lebensbundes treu zu erfüllen.

 

(Kath. Katechismus für das EB Köln, D'Dorf 1925)

Wenn das so ist, dann finde ich es aber reichlich unverschämt von der Kirche, daß sie deine Ehe, Flo, auch als unauflöslich ansieht, denn dir fehlt ja die "Gnade, die Pflichten dieses Lebensbundes treu zu erfüllen", weil du keine sakramentale Ehe hast.

 

Mir hat ein kath. Pfarrer vor der Trauung gesagt, dass in der kath. Kirche die Ehe ein Sakrament ist und in der Evang. Kirche nicht. Dieser eine Satz war meine Ehe-Vorbereitung. Ohne einen Augenblick daran zu denken, habe ich während meiner Trauung dann meiner Frau das Ehesakrament gespendet.

Wie ich Flo einschätze, hat er seiner Frau wahrscheinlich viel mehr über das kath. Eheverständnis erzählt, als ich damals wußte und wohl auch heute weiß, aber den "Automatismus" des Sakramentspendens konnte man bei ihr ja nicht in Gang setzen.

Das ist eine der Hauptmerkwürdigkeiten der rk Ehetheologie: Wie kannst du, ohne es zu wollen, ein Sakrament spenden und ohne es zu wollen, eines empfangen?

 

Wenn jemand nicht taufen will, dann kann er jemanden literweise mit Wasser übergiesen und sagen "ich taufe dich im Namen des....", es kommt kein Sakrament zustande, weil der Wille, es zu spenden fehlt.

 

So lehrt es die rkK für alle sakramente.

 

Ausser bei der Ehe. Die kommt immer zustande.

 

Allerdings, siehe mein oberes Posting: Du könntest hingehen und sagen, du wusstest nicht, dass du angeblich ein Sakranet spendest, dass du nie ein Sakrament spenden wolltest und überhaupt das Sakrament für gar nicht existent hältst.

 

Dann würde das Diözesangericht erklären, daß da gar kein Sakrament ist und nie eines war.

 

Aber solange du das nicht machst, ist da tatsächlich eines und bleibt auch real existent bestehen :huh:

 

Werner

Geschrieben
Wie ich Flo einschätze, hat er seiner Frau wahrscheinlich viel mehr über das kath. Eheverständnis erzählt, als ich damals wußte und wohl auch heute weiß, aber den "Automatismus" des Sakramentspendens konnte man bei ihr ja nicht in Gang setzen.
Tut mir ja leid, Dich enttäuschen zu müssen, aber daß ich keine sakramentale Ehe führe habe ich erst ein oder zwei Jahre später hier erfahren.

 

Bei unserem Ehevorbereitungsgespräch mussten wir den drei Grundbedingungen der katholischen Ehe (Unauflöslichkeit, Treue, Annahme ggf. geschenkter Kinder) zustimmen, meine Frau musste außerdem unterschreiben, daß sie meiner Religionsausübung nicht im Wege stehen will und daß sie die religiöse Erziehung unserer Kinder nicht sabotiert.

 

Das war's.

 

Den ganzen Überbau habe ich mir erst hier angelesen.

Geschrieben
Na, auflösen lassen kann das ja jeder, relativ problemlos beim Diözesangericht. In Italien soll es sogar nicht selten vorkommen, daß die Eheleute vor der Eheschliessung ein Schriftstück verfassen, in dem steht, daß kein wirklicher Ehewille bestünde. Mit so einem Wisch ist die Anullierung ganz problemlos, das Sakrament wird dann einfach für nicht-existent erklärt.

 

Staatsoberhäupter allerdings dürfen das nicht auf diese Weise machen, weil sie doch zu sehr das Diözesangericht beeinflussen könnten.

 

Die müssen deshalb zum Papst gehen.

 

Daher dein Eindruck, daß der nur allerhöchste Ehen auflöst. Tut er tatsächlich, aber um die niederen Ehen kümmern sich andere.

 

Ah okay, das klingt vernünftig.

Geschrieben
Wie ich Flo einschätze, hat er seiner Frau wahrscheinlich viel mehr über das kath. Eheverständnis erzählt, als ich damals wußte und wohl auch heute weiß, aber den "Automatismus" des Sakramentspendens konnte man bei ihr ja nicht in Gang setzen.
Tut mir ja leid, Dich enttäuschen zu müssen, aber daß ich keine sakramentale Ehe führe habe ich erst ein oder zwei Jahre später hier erfahren.

 

Bei unserem Ehevorbereitungsgespräch mussten wir den drei Grundbedingungen der katholischen Ehe (Unauflöslichkeit, Treue, Annahme ggf. geschenkter Kinder) zustimmen, meine Frau musste außerdem unterschreiben, daß sie meiner Religionsausübung nicht im Wege stehen will und daß sie die religiöse Erziehung unserer Kinder nicht sabotiert.

 

Das war's.

 

Den ganzen Überbau habe ich mir erst hier angelesen.

Apropos anlesen: Wie ist das eigentlich mit der Anullierung einer solchen "Naturehe"? Das dürfte doch dann gar nicht möglich sein, oder? Beim Anullierungsprozess wird ja "nur" das Sakrament für inexistent erklärt, wenn es aber eh nie eines gab.....

 

Werner

Geschrieben
Apropos anlesen: Wie ist das eigentlich mit der Anullierung einer solchen "Naturehe"? Das dürfte doch dann gar nicht möglich sein, oder? Beim Anullierungsprozess wird ja "nur" das Sakrament für inexistent erklärt, wenn es aber eh nie eines gab.....
Nein.

 

Nicht das Sakrament wird für nichtexistent erklärt sondern das unauflösliche Eheband.

Geschrieben
Apropos anlesen: Wie ist das eigentlich mit der Anullierung einer solchen "Naturehe"? Das dürfte doch dann gar nicht möglich sein, oder? Beim Anullierungsprozess wird ja "nur" das Sakrament für inexistent erklärt, wenn es aber eh nie eines gab.....
Nein.

 

Nicht das Sakrament wird für nichtexistent erklärt sondern das unauflösliche Eheband.

Gelten dann für eine nichtsakramentale Ehe die selben Auflösungsgründe wie für eine sakramentale?

Dann wird mir allerdings nochmal schleierhafter, was der Unterschied sein soll...

 

Ich beginne langsam zu verstehen, warum sich Rom so über die Homo-Zivilehe aufregt. Offensichtlich gibt es ja eh so gut wie keinen Unterschied zwischen dem Standesamtsvertrag und dem heiligen Sakrament, solange man den Formalkram beachtet, wie die Formpflicht, die aber eh nur für Katholiken gelten.

 

Werner

Geschrieben
Ich glaube ich kapier jetzt den Unterschied langsam. Bei euch geht die "Verbindung durch Gott" durch den Akt des Spendens des Sakraments aus, für mich ist das jedoch so zu verstehen, dass Gott zwei Menschen füreinander bestimmt hat.
Prädestination?

 

Gott hat zwar dafür gesorgt, daß es zu jedem Charakter ein passendes Gegenstück gibt, aber für welches Gegenstück man sich dann entscheidet und mit wem man die Ehe eingehen will ist immer noch die freie Entscheidung des einzelnen.

 

Durch Konsens und Vollzug erklären sich die Eheleute bereit sich von Gott durch das Eheband, daß der Mensch nicht trennen soll, verbinden zu lassen.

Geschrieben
Wie ich Flo einschätze, hat er seiner Frau wahrscheinlich viel mehr über das kath. Eheverständnis erzählt, als ich damals wußte und wohl auch heute weiß, aber den "Automatismus" des Sakramentspendens konnte man bei ihr ja nicht in Gang setzen.
Tut mir ja leid, Dich enttäuschen zu müssen, aber daß ich keine sakramentale Ehe führe habe ich erst ein oder zwei Jahre später hier erfahren.

 

Bei unserem Ehevorbereitungsgespräch mussten wir den drei Grundbedingungen der katholischen Ehe (Unauflöslichkeit, Treue, Annahme ggf. geschenkter Kinder) zustimmen, meine Frau musste außerdem unterschreiben, daß sie meiner Religionsausübung nicht im Wege stehen will und daß sie die religiöse Erziehung unserer Kinder nicht sabotiert.

 

Aber das ist doch ungerecht. Ich hatte damals mit Kirche gar nichts am Hut, ich habe nur wegen meiner Frau kirchlich geheiratet. Wir sind zum Pfarrer gegangen, meine Frau meinte, dass sie gläubige Katholikin ist, jeden Sonntag in die Kirche geht, ich meinte dass ich eigentlich Protestant bin, aber nicht sehr gläubig (das war damals wahrscheinlich noch stark übertrieben). Der Pfarrer war sehr nett, redete mit uns ein bischen und in Bezug auf die Ehe sagte er, dass in Deutschland 30 % aller Ehen geschieden werden, er meine Frau anhält die Kinder katholisch zu taufen und die Ehe in der kath. Kirche ein Sakrament ist und in der Evang. Kirche nicht. Das war's. Im Grunde habe ich mich von deiner Frau höchstens insofern unterschieden, dass ich irgendwann mal nicht sehr freiwillig getauft wurde, monatlich Kirchensteuer bezahlte und wenn ich genauer darüber nachdachte sehr wahrscheinlich an irgendeine höhere Macht glaubte.

Geschrieben
Ich glaube ich kapier jetzt den Unterschied langsam. Bei euch geht die "Verbindung durch Gott" durch den Akt des Spendens des Sakraments aus, für mich ist das jedoch so zu verstehen, dass Gott zwei Menschen füreinander bestimmt hat.
Prädestination?

 

Irgendwie schon. Bei vielen Paaren denkt man sich doch "die sind füreinander geschaffen" und bei manchen, dass die überhaupt nicht zusammenpassen.

Geschrieben (bearbeitet)
Gelten dann für eine nichtsakramentale Ehe die selben Auflösungsgründe wie für eine sakramentale?

Dann wird mir allerdings nochmal schleierhafter, was der Unterschied sein soll...

 

Ich beginne langsam zu verstehen, warum sich Rom so über die Homo-Zivilehe aufregt. Offensichtlich gibt es ja eh so gut wie keinen Unterschied zwischen dem Standesamtsvertrag und dem heiligen Sakrament, solange man den Formalkram beachtet, wie die Formpflicht, die aber eh nur für Katholiken gelten.

So ungefähr.

 

Jeder öffentliche Ehekonsens von Nichtkatholiken ist in den Augen der Kirche eine gültige Eheschließung.

 

Daß man als Katholik der Formpflicht unterliegt - nun gut.

 

Aber da käme man dann wieder zu der Frage, warum man an der obligatorischen Zivilehe festhält (und nicht zwischen der Zeremonie und dem Vertragsabschluss stärker trennt - was das angeht finde ich jüdische Trauungen mit obligatorischem Ehevertrag einfach vorbildlich) ...

bearbeitet von Flo77
Geschrieben (bearbeitet)

Und noch ein kleines OT:

 

Im übrigen schulden sich die Ehegatten eheliche Treue und eheliche Pflicht. Sie können nicht zum Zeugnis gegenüber dem Gatten gezwungen werden. Den Wohnort bestimmt der Ehemann. Er kann von der Frau häusliche Dienste verlangen. Dafür hat die Frau von dem Ehemann standesgemäßen Unterhalt zu beanspruchen. Dieselbe kann sich ohne Zustimmung des Mannes nicht vertragsmäßig verpflichten, wofern sie nicht eine Handelsfrau ist. In häuslichen Geschäften hat jedoch das deutsche Recht der Ehefrau eine gewisse Vertragsfähigkeit eingeräumt (sogen. Schlüsselrecht). Die Frau teilt den Namen, den Rang, Stand und Gerichtsstand des Mannes, sofern es sich um eine vollwirksame und nicht etwa um eine morganatische E. handelt. Diese Rechte verbleiben ihr auch im Witwenstand. Kinder aus einer legitimen E. sind gleichfalls legitim. Die Ehefrau kann gegen den Ehemann auf Anerkennung der ehelichen Kinder klagen.

 

In Frankreich wurde während der Republik die Scheidung den Eheleuten völlig freigegeben; Napoleon I. erklärte jedoch die eigenmächtigen Scheidungen für unzulässig, und im Code Napoléon wurden nur Untreue des Mannes, die jedoch erst dann vorliegt, wenn er eine Konkubine in der gemeinschaftlichen Wohnung gehabt hat, und Untreue der Frau, Mißhandlungen und grobe Injurien, Verurteilung zu entehrenden Strafen und beiderseitige Einwilligung, doch nur, wenn der Mann über 25 und die Frau über 21 Jahre alt ist, und unter vielen Förmlichkeiten, als gültige Scheidungsgründe anerkannt.

 

Meyers Konversationslexikon

bearbeitet von Flo77
Geschrieben
ganz einfach, weil beim "liebe deinen Nächsten" kein Zusatz dabeisteht, beim Scheidungsverbot aber der Zusatz "ausser bei Ehebruch"

in Mt 10 - bei gleichem Thema, gibt es keine Ausnahme. Und nun?? Nehmen was gerade gefällt??

Geschrieben
Gelten dann für eine nichtsakramentale Ehe die selben Auflösungsgründe wie für eine sakramentale?

Dann wird mir allerdings nochmal schleierhafter, was der Unterschied sein soll...

 

Ich beginne langsam zu verstehen, warum sich Rom so über die Homo-Zivilehe aufregt. Offensichtlich gibt es ja eh so gut wie keinen Unterschied zwischen dem Standesamtsvertrag und dem heiligen Sakrament, solange man den Formalkram beachtet, wie die Formpflicht, die aber eh nur für Katholiken gelten.

So ungefähr.

 

Jeder öffentliche Ehekonsens von Nichtkatholiken ist in den Augen der Kirche eine gültige Eheschließung.

 

Daß man als Katholik der Formpflicht unterliegt - nun gut.

 

Aber da käme man dann wieder zu der Frage, warum man an der obligatorischen Zivilehe festhält (und nicht zwischen der Zeremonie und dem Vertragsabschluss stärker trennt - was das angeht finde ich jüdische Trauungen mit obligatorischem Ehevertrag einfach vorbildlich) ...

Das müsste aber seitens der Kirche geschehen, zumindest in Deutschland.

Hierzulande wird ja schon strikt getrennt, sonst würden ja viele Menschen zweimal heiraten.

Was beim Standesamt für eine Zeremonie veranstaltet wird, kann der Kirche ja wurscht sein, sonst müsste sie auch vehement gegen die Jugendweihe predigen.

 

Werner

Geschrieben (bearbeitet)
Aber da käme man dann wieder zu der Frage, warum man an der obligatorischen Zivilehe festhält (und nicht zwischen der Zeremonie und dem Vertragsabschluss stärker trennt - was das angeht finde ich jüdische Trauungen mit obligatorischem Ehevertrag einfach vorbildlich) ...
Das müsste aber seitens der Kirche geschehen, zumindest in Deutschland.

Hierzulande wird ja schon strikt getrennt, sonst würden ja viele Menschen zweimal heiraten.

Was beim Standesamt für eine Zeremonie veranstaltet wird, kann der Kirche ja wurscht sein, sonst müsste sie auch vehement gegen die Jugendweihe predigen.

Tut sie ja. Und angesichts der mangelhaften Informationen über die Vorbereitungsinhalte der Veranstalter auch völlig zurecht.

 

Aber ich hab's schon mal woanders geschrieben: konsequenterweise müsste der Staat auf den Begriff Ehe verzichten, wenn er ihn nur im Sinne einer vertraglich fundamentierten Lebensgemeinschaft mit sozial-, steuer- und familienrechtlicher Wirkung sieht.

 

Dann wäre ein Haushaltsgemeinschaftssystem, wie ich es hier schon mal vorgeschlagen habe, sinnvoller.

 

Warum ich allerdings den bürgerlichen Standardvertrag nicht vor einer geistlichen Autorität, die genauso zur Buchführung verpflichtet ist, wie der Standesbeamte, unterzeichnen kann ist mir ein Rätsel.

bearbeitet von Flo77
Geschrieben

ganz einfach, weil beim "liebe deinen Nächsten" kein Zusatz dabeisteht, beim Scheidungsverbot aber der Zusatz "ausser bei Ehebruch"

in Mt 10 - bei gleichem Thema, gibt es keine Ausnahme. Und nun?? Nehmen was gerade gefällt??

Tja, wusste Jesus nicht genau, was er wollte?

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten

 

1. Jesus war einer, der "heute so und morgen so" predigte

 

2. Matthäus hat in Matthäus 19 was hinzugelogen was Jesus gar nicht gesagt hat

 

3. Jesus hat in Matthäus 19 zum Thema einfach mehr gesagt als in Matthäus 10

 

 

zu 1. einen solchen Jesus könnte man getrost unter Scharlatane abtun

 

zu 2. ein solches Evangelium kann man unter "antike Sagen und unglaubliche Gschichterln" abtun

 

zu 3. Das macht Sinn.

 

Werner

Geschrieben
Tut sie ja. Und angesichts der mangelhaften Informationen über die Vorbereitungsinhalte der Veranstalter auch völlig zurecht.

 

Aber ich hab's schon mal woanders geschrieben: konsequenterweise müsste der Staat auf den Begriff Ehe verzichten, wenn er ihn nur im Sinne einer vertraglich fundamentierten Lebensgemeinschaft mit sozial-, steuer- und familienrechtlicher Wirkung sieht.

 

Dann wäre ein Haushaltsgemeinschaftssystem, wie ich es hier schon mal vorgeschlagen habe, sinnvoller.

 

Warum ich allerdings den bürgerlichen Standardvertrag nicht vor einer geistlichen Autorität, die genauso zur Buchführung verpflichtet ist, wie der Standesbeamte, unterzeichnen kann ist mir ein Rätsel.

Na erstens mal gibt es nicht nur Katholiken, ich wüsste nichtz warum die katholische Kirche einen Alleinbenutzungsanspruch auf das Wort "Ehe" haben sollte.

 

Zweitens ist jeder Kaufmann zur Buchführung verpflichtet, trotzdem kannst du nicht beim Metzger um die Ecke ein Grundstück kaufen, sondern musst zum Notar.

Daher ist es durchaus sinnvoll, einen so wietreichenden vertrag wie eine Zivilehe bei einer entsprechenden staatlichen Stelle zu schliessen.

 

Ansonsten stimme ich dir aber zu.

 

Werner

Geschrieben
Na erstens mal gibt es nicht nur Katholiken, ich wüsste nichtz warum die katholische Kirche einen Alleinbenutzungsanspruch auf das Wort "Ehe" haben sollte.

 

Zweitens ist jeder Kaufmann zur Buchführung verpflichtet, trotzdem kannst du nicht beim Metzger um die Ecke ein Grundstück kaufen, sondern musst zum Notar.

Daher ist es durchaus sinnvoll, einen so wietreichenden vertrag wie eine Zivilehe bei einer entsprechenden staatlichen Stelle zu schliessen.

 

Ansonsten stimme ich dir aber zu.

 

Werner

 

 

 

Dass die Fakultative Zivileheschließung z.B. in Großbritannien offensichtlich keine Probleme aufwirft, weißt du aber schon.

Geschrieben
Na erstens mal gibt es nicht nur Katholiken, ich wüsste nichtz warum die katholische Kirche einen Alleinbenutzungsanspruch auf das Wort "Ehe" haben sollte.

 

Zweitens ist jeder Kaufmann zur Buchführung verpflichtet, trotzdem kannst du nicht beim Metzger um die Ecke ein Grundstück kaufen, sondern musst zum Notar.

Daher ist es durchaus sinnvoll, einen so wietreichenden vertrag wie eine Zivilehe bei einer entsprechenden staatlichen Stelle zu schliessen.

 

Ansonsten stimme ich dir aber zu.

Dass die Fakultative Zivileheschließung z.B. in Großbritannien offensichtlich keine Probleme aufwirft, weißt du aber schon.
Eigentlich muss der Priester bei einer Eheschließung nur ermächtigt werden sie einzutragen. Denn die Eintragung ins Heiratsbuch ist das eigentlich entscheidende.

 

Und nach dt. Recht handelt derjenige als Standesbeamter, der diese Eintragung vornimmt.

 

Mal ganz davon ab: wir reden von einem Standardvertrag, dessen vollständigen Inhalt ohnehin kaum jemand kennt. (Die Zeiten als den Brautleuten noch das Kapitel über die bürgerliche aus dem BGB vorgelesen wurden sind ja nun lange vorbei).

Geschrieben
Na erstens mal gibt es nicht nur Katholiken, ich wüsste nichtz warum die katholische Kirche einen Alleinbenutzungsanspruch auf das Wort "Ehe" haben sollte.

 

Zweitens ist jeder Kaufmann zur Buchführung verpflichtet, trotzdem kannst du nicht beim Metzger um die Ecke ein Grundstück kaufen, sondern musst zum Notar.

Daher ist es durchaus sinnvoll, einen so wietreichenden vertrag wie eine Zivilehe bei einer entsprechenden staatlichen Stelle zu schliessen.

 

Ansonsten stimme ich dir aber zu.

 

Werner

 

 

 

Dass die Fakultative Zivileheschließung z.B. in Großbritannien offensichtlich keine Probleme aufwirft, weißt du aber schon.

Sie wirft insofern Probleme auf, als die kirchliche (also das Sakrament im Falle von Katholiken) auch als Zivilvertrag gilt.

 

Die beiden Dinge sollten auseinandergehalten werden!

 

Werner

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