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Fehlverhalten der Gemeinde bei Wiederverheirateten Geschiedenen


Martin

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Es kommt samt seinem Träger dereinst vor einen Richter, der in die Tiefen sieht. Ich rede dabei nicht davon, daß jede kleine Gewissensschummelei die Hölle zur Folge hat; sehr wohl aber davon, daß man sich vor der Verantwortungsübernahme auch durch Verweis auf das mündige Gewissen nicht davonstehlen kann.

 

Und dort wird auch die Entscheidung gefällt, Gott ist unser Richter und niemand sonst. Willst du an seiner Stelle entscheiden oder ihm einen Rat geben?

bearbeitet von Elima
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Gerlinde Blosche

Lieber soames,

dass das subjektive Gewissen sich zunächst an der objektiven Norm zu messen hat, ist klar. Aber was ist, mit den Fällen, denen die Norm nicht gerecht wird?

Darf da das Gewissen gar keine Funktion haben?

Dass ein Gewissen auch irren kann ist klar, dafür gibt es ja auch die Seelsorger als Berater.

Wolfgang hat deshalb auch von einem mündigen Gewissen gesprochen.

Liebe Grüße

Gerlinde

Diese Frage betrifft ja schon nicht mehr die hiesige Ausgangsfrage, sondern ganz allgemein eine Grundkonstante des Menschen. Ich schreibe es trotzdem hier, weil es sich aus diesem Gespräch ergibt.

 

Wer legt fest, wann eine Norm einem Fall nicht (mehr) gerecht wird? Ich vermute, das Gewissen. Gefahren siehe oben.

Und wer entscheidet, ob das Gewissen mündig ist? Ich nehme mal an das Gewissen selbst. Geht wohl gar nicht anders. Dann aber liegen alle zur Vorsicht mahnenden Gesichtspunkte, die für die Entscheidung des Gewissens oben angegeben wurden, auch für diese besonders sensible Frage wieder vor. Und dann die Beratung durch den Beichtvater - o.k., besser kann man es praktisch nicht absichern. Aber wie sucht man sich einen Beichtvater, der einen in solch schwieriger Frage berät? Eben. In Zeiten, in denen eine ganze Anzahl von Priestern selbst schon dem Lehramt in einigen Fragen prinzipiell widerspricht - wie wird deren Ratschlag dann wohl ausfallen? Ich gebe gern zu, daß es einen anderen Weg wahrscheinlich nicht gibt. Aber man sollte die Grenzen dieses hier meiner Ansicht nach idealistisch dargestellten Vorgehens trotzdem bedenken, besonders was die Selbstmanipulation des Gewissens betrifft. Es kommt samt seinem Träger dereinst vor einen Richter, der in die Tiefen sieht. Ich rede dabei nicht davon, daß jede kleine Gewissensschummelei die Hölle zur Folge hat; sehr wohl aber davon, daß man sich vor der Verantwortungsübernahme auch durch Verweis auf das mündige Gewissen nicht davonstehlen kann.

Lieber soames,

ich versteh dich schon, das gewisse Faktoren beim Menschen die Gewissensentscheidung beeinträchtigen können und dadurch eine falsche Gewissensentscheidung entstehen kann.

Aber ich habe im Laufe meines Lebens erfahren, dass die Menschen, die sich ernsthaft um ihr Tun Gedanken machen, sich auch bei Menschen ausssprechen und Rat holen.

Da stehen oft schwere Schicksale hinter einer Scheidung. Auf Grund eines Leserbriefes schrieb mir einmal ein Mann seine ganze Lebensgeschichte. Nur kurz einige wesentliche Züge daraus: Verheiratet in erster Ehe. Als das gemeinsame Kind ein Jahr alt war, verließ die Frau den Mann, das Kind wurde nach der Scheidung ihm zugesprochen. Auch der Pflege und Erziehung des Kindes wegen, heiratete er zum zweiten Mal.

Macht sich dieser Mann schuldig, wenn er diese 2. Frau liebt und eine normale Ehe führt?

Ich könnte hier keine Sünde sehen.

Wenn dagegen einer leichtfertig seine Ehe aufs Spiel setzt und wieder heiratet, ist das schon etwas ganz anderes und wäre auch in meinen Augen sündhaft.

Was meinst du?

Jetzt muß ich aber schleunigst in die Federn.

Gute Nacht

Gerlinde

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Es kommt samt seinem Träger dereinst vor einen Richter, der in die Tiefen sieht. Ich rede dabei nicht davon, daß jede kleine Gewissensschummelei die Hölle zur Folge hat; sehr wohl aber davon, daß man sich vor der Verantwortungsübernahme auch durch Verweis auf das mündige Gewissen nicht davonstehlen kann.

 

Und dort wird auch die Entscheidung gefällt, Gott ist unser Richter und niemand sonst. Willst du an seiner Stelle entscheiden oder ihm einen Rat geben?

Wärest Du so freundlich, mir zu zeigen, wo ich geschrieben habe an Gottes Stelle entscheiden oder ihm einen Rat geben zu wollen? Inwiefern erledigen sich durch Deine Interpretation meiner Postings eigentlich die Probleme, nach denen ich im Zusammenhang mit dem Gewissen gefragt habe?

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Es kommt samt seinem Träger dereinst vor einen Richter, der in die Tiefen sieht. Ich rede dabei nicht davon, daß jede kleine Gewissensschummelei die Hölle zur Folge hat; sehr wohl aber davon, daß man sich vor der Verantwortungsübernahme auch durch Verweis auf das mündige Gewissen nicht davonstehlen kann.

 

Und dort wird auch die Entscheidung gefällt, Gott ist unser Richter und niemand sonst. Willst du an seiner Stelle entscheiden oder ihm einen Rat geben?

Wärest Du so freundlich, mir zu zeigen, wo ich geschrieben habe an Gottes Stelle entscheiden oder ihm einen Rat geben zu wollen? Inwiefern erledigen sich durch Deine Interpretation meiner Postings eigentlich die Probleme, nach denen ich im Zusammenhang mit dem Gewissen gefragt habe?

Die Frage ist doch nur ob man Angst vor der Freiheit aber auch vor der Verantwortung hat, die sich durch das Hören auf das eigene Gewissen und auf den gesunden Menschenverstand ergibt.

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Lieber soames,

dass das subjektive Gewissen sich zunächst an der objektiven Norm zu messen hat, ist klar. Aber was ist, mit den Fällen, denen die Norm nicht gerecht wird?

Darf da das Gewissen gar keine Funktion haben?

Dass ein Gewissen auch irren kann ist klar, dafür gibt es ja auch die Seelsorger als Berater.

Wolfgang hat deshalb auch von einem mündigen Gewissen gesprochen.

Liebe Grüße

Gerlinde

Diese Frage betrifft ja schon nicht mehr die hiesige Ausgangsfrage, sondern ganz allgemein eine Grundkonstante des Menschen. Ich schreibe es trotzdem hier, weil es sich aus diesem Gespräch ergibt.

 

Wer legt fest, wann eine Norm einem Fall nicht (mehr) gerecht wird? Ich vermute, das Gewissen. Gefahren siehe oben.

Und wer entscheidet, ob das Gewissen mündig ist? Ich nehme mal an das Gewissen selbst. Geht wohl gar nicht anders. Dann aber liegen alle zur Vorsicht mahnenden Gesichtspunkte, die für die Entscheidung des Gewissens oben angegeben wurden, auch für diese besonders sensible Frage wieder vor. Und dann die Beratung durch den Beichtvater - o.k., besser kann man es praktisch nicht absichern. Aber wie sucht man sich einen Beichtvater, der einen in solch schwieriger Frage berät? Eben. In Zeiten, in denen eine ganze Anzahl von Priestern selbst schon dem Lehramt in einigen Fragen prinzipiell widerspricht - wie wird deren Ratschlag dann wohl ausfallen? Ich gebe gern zu, daß es einen anderen Weg wahrscheinlich nicht gibt. Aber man sollte die Grenzen dieses hier meiner Ansicht nach idealistisch dargestellten Vorgehens trotzdem bedenken, besonders was die Selbstmanipulation des Gewissens betrifft. Es kommt samt seinem Träger dereinst vor einen Richter, der in die Tiefen sieht. Ich rede dabei nicht davon, daß jede kleine Gewissensschummelei die Hölle zur Folge hat; sehr wohl aber davon, daß man sich vor der Verantwortungsübernahme auch durch Verweis auf das mündige Gewissen nicht davonstehlen kann.

Lieber soames,

ich versteh dich schon, das gewisse Faktoren beim Menschen die Gewissensentscheidung beeinträchtigen können und dadurch eine falsche Gewissensentscheidung entstehen kann.

Aber ich habe im Laufe meines Lebens erfahren, dass die Menschen, die sich ernsthaft um ihr Tun Gedanken machen, sich auch bei Menschen ausssprechen und Rat holen.

Da stehen oft schwere Schicksale hinter einer Scheidung. Auf Grund eines Leserbriefes schrieb mir einmal ein Mann seine ganze Lebensgeschichte. Nur kurz einige wesentliche Züge daraus: Verheiratet in erster Ehe. Als das gemeinsame Kind ein Jahr alt war, verließ die Frau den Mann, das Kind wurde nach der Scheidung ihm zugesprochen. Auch der Pflege und Erziehung des Kindes wegen, heiratete er zum zweiten Mal.

Macht sich dieser Mann schuldig, wenn er diese 2. Frau liebt und eine normale Ehe führt?

Ich könnte hier keine Sünde sehen.

Wenn dagegen einer leichtfertig seine Ehe aufs Spiel setzt und wieder heiratet, ist das schon etwas ganz anderes und wäre auch in meinen Augen sündhaft.

Was meinst du?

Jetzt muß ich aber schleunigst in die Federn.

Gute Nacht

Gerlinde

Mich beschäftigen in erster Linie, sobald ich das Schlagwort des mündigen Gewissens/Christens höre, die von mir geposteten Fragen.

In dem Fall, den Du schilderst, neige ich Deiner Auffassung zu. Allerdings (wie auch sicher Du selbst) unter der Bedingung, daß die Schilderung in dem Brief auch objektiv der Wahrheit entspricht.

 

Meiner Meinung nach sind viele Härten der objektiven Normen der Tatsache geschuldet, daß der Mensch oft versucht sich selbst (sein Gewissen) zu verarschen oder zu lügen und so mancher dies dann auch tut.

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Wieso ist eine Scheidung und eine Zweitehe überhaupt Sünde?

Lieber rokmah,

eine "Zweitehe" ist erst Sünde, wenn die geforderte sexuelle Enthaltsamkeit nicht eingehalten wird.

Das heißt konktret, dass wiederverheiratete Geschiedene nur zur Hl. Kommunion gehen dürfen, wenn sie sich der ehelichen Akte enthalten.

Liebe Grüße

Gerlinde

Was nicht nur sehr merkwürdig ist, sondern sogar im Widerspruch zum Eheversprechen steht.

 

Erich hat ja weiter oben vorgeschlagen, man sollte das Eheversprechen dahingehend ändern, daß man nur noch Treue verspricht, solamnge man Lust dazu hat, aber eigentlich müsste das römisch-katholische Ehe versprechen auch heissen:

"Ich will mit niemand anderem Sex haben als mit dir, bis daß der Tod uns scheidet"

 

Achten, lieben und ehren und in guten wie in schlechten Tagen die Treue halten darf man ja durchaus jemand anderen, solange man keinen Sex hat ist ja alles in bester Ordnung.

 

Soweit zum Thema "Versprechen halten". Gell Erich!

 

Werner

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Gerlinde Blosche

Wieso ist eine Scheidung und eine Zweitehe überhaupt Sünde?

Lieber rokmah,

eine "Zweitehe" ist erst Sünde, wenn die geforderte sexuelle Enthaltsamkeit nicht eingehalten wird.

Das heißt konktret, dass wiederverheiratete Geschiedene nur zur Hl. Kommunion gehen dürfen, wenn sie sich der ehelichen Akte enthalten.

Liebe Grüße

Gerlinde

Was nicht nur sehr merkwürdig ist, sondern sogar im Widerspruch zum Eheversprechen steht.

 

Erich hat ja weiter oben vorgeschlagen, man sollte das Eheversprechen dahingehend ändern, daß man nur noch Treue verspricht, solamnge man Lust dazu hat, aber eigentlich müsste das römisch-katholische Ehe versprechen auch heissen:

"Ich will mit niemand anderem Sex haben als mit dir, bis daß der Tod uns scheidet"

 

Achten, lieben und ehren und in guten wie in schlechten Tagen die Treue halten darf man ja durchaus jemand anderen, solange man keinen Sex hat ist ja alles in bester Ordnung.

 

Soweit zum Thema "Versprechen halten". Gell Erich!

 

Werner

Lieber Werner,

irgendwo hier, habe ich mich schon ausführlicher zu dem Problem geäußert. Eine gute Frage dazu hab ich soeben in meinem ökumenischen Lexikon unter "Ehescheidung"gefunden:

"Im Prinzip ist nur die Trennung von Tisch und Bett möglich und eine Wiederheirat ausgeschlossen.Wiederverheirateten ist konsequenterweise auch der Empfang des Sakraments der Eucharistie verwehrt.

Freilich bleibt die Frage bestehen, ob eine absolut rigide Haltung noch der menschlichen Unzulänglichkeit und Sündigkeit und der von Jesus geforderten unbedingten aber "freien Treue" gerecht wird oder schon eher der von ihm verurteilten "Herzenshärte" entspricht."

 

Ich habe immer noch die Hoffnung, dass man irgendwann auf Grund des neueren Eheverstännisses, dass die Ehe eine Lebens- und Liebesgemeinschaft ist und die Sexualität Audruck dieser Liebesgemeinschaft ist, zu einer humaneren Lösung kommt.

Früher galt die Ehe als ein Vertrag zwischen den Partnern zum Zweck der Zeugung von Nachkommen,- so in etwa, ich weiß die Forumulierung nicht mehr so genau. Dabei wurde m. E. die Sexualität überbetont.

Jesus Worte über die Ehescheidung enthalten bei Mt, auch eine Ausnahmeklausel bezüglich der Scheidung :Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus...

Liebe Grüße bis einandermal

Gerlinde

Ich möchte mit diesen Zeilen nicht der leichtfertigen Ehescheidung das Wort reden. Nur für die "Pechvögel" im Leben eintreten.

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Wieso ist eine Scheidung und eine Zweitehe überhaupt Sünde?

Lieber rokmah,

eine "Zweitehe" ist erst Sünde, wenn die geforderte sexuelle Enthaltsamkeit nicht eingehalten wird.

Das heißt konktret, dass wiederverheiratete Geschiedene nur zur Hl. Kommunion gehen dürfen, wenn sie sich der ehelichen Akte enthalten.

Liebe Grüße

Gerlinde

Was nicht nur sehr merkwürdig ist, sondern sogar im Widerspruch zum Eheversprechen steht.

 

Erich hat ja weiter oben vorgeschlagen, man sollte das Eheversprechen dahingehend ändern, daß man nur noch Treue verspricht, solamnge man Lust dazu hat, aber eigentlich müsste das römisch-katholische Ehe versprechen auch heissen:

"Ich will mit niemand anderem Sex haben als mit dir, bis daß der Tod uns scheidet"

 

Achten, lieben und ehren und in guten wie in schlechten Tagen die Treue halten darf man ja durchaus jemand anderen, solange man keinen Sex hat ist ja alles in bester Ordnung.

 

Soweit zum Thema "Versprechen halten". Gell Erich!

 

Werner

Lieber Werner,

irgendwo hier, habe ich mich schon ausführlicher zu dem Problem geäußert. Eine gute Frage dazu hab ich soeben in meinem ökumenischen Lexikon unter "Ehescheidung"gefunden:

"Im Prinzip ist nur die Trennung von Tisch und Bett möglich und eine Wiederheirat ausgeschlossen.Wiederverheirateten ist konsequenterweise auch der Empfang des Sakraments der Eucharistie verwehrt.

Freilich bleibt die Frage bestehen, ob eine absolut rigide Haltung noch der menschlichen Unzulänglichkeit und Sündigkeit und der von Jesus geforderten unbedingten aber "freien Treue" gerecht wird oder schon eher der von ihm verurteilten "Herzenshärte" entspricht."

 

Ich habe immer noch die Hoffnung, dass man irgendwann auf Grund des neueren Eheverstännisses, dass die Ehe eine Lebens- und Liebesgemeinschaft ist und die Sexualität Audruck dieser Liebesgemeinschaft ist, zu einer humaneren Lösung kommt.

Früher galt die Ehe als ein Vertrag zwischen den Partnern zum Zweck der Zeugung von Nachkommen,- so in etwa, ich weiß die Forumulierung nicht mehr so genau. Dabei wurde m. E. die Sexualität überbetont.

Jesus Worte über die Ehescheidung enthalten bei Mt, auch eine Ausnahmeklausel bezüglich der Scheidung :Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus...

Liebe Grüße bis einandermal

Gerlinde

Ich möchte mit diesen Zeilen nicht der leichtfertigen Ehescheidung das Wort reden. Nur für die "Pechvögel" im Leben eintreten.

Liebe Gerlinde,

 

ich habe bisher bewusst in diesem Thread nur auf den Fällen der unschuldig in diese Situation geratenen "herumgeritten", weil sich an ihnen die Kälte des reinen Prinzips am besten zeigt.

 

Du nennst sie "Pechvögel" und das sind sie. Ich kennen solche Fälle selbst, und was sie am allermeisten trifft, ist dass sie in einer Situation sind, in der sie auf das tiefste verletzt worden sind (betrogen und verlassen vom Ehegatten) und dann obendrein von ihrer Kirche nur Hartherzigkeit erfahren.

 

Das schmerzt dann doppelt, von "seiner" Kirche wird man plötzlich als Täter hingestellt obwohl man eigentlich ein Opfer ist.....

 

"Wegen eurer Hartherzigkeit hat es euch Mose erlaubt" sagt Jesus zur Ehescheidung. Was würde er zu dem Thema heute wohl sagen, wo würde er heute die Hartherzigkeit sehen?

 

Nochmal, weil ich weiss wie leicht man hier missverstanden werden kann, es geht nicht darum, Ehescheidungen in der Kirche einzuführen, es geht um den Umgang mit den Opfern solcher Situationen.

 

Werner

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Gerlinde Blosche

Wieso ist eine Scheidung und eine Zweitehe überhaupt Sünde?

Lieber rokmah,

eine "Zweitehe" ist erst Sünde, wenn die geforderte sexuelle Enthaltsamkeit nicht eingehalten wird.

Das heißt konktret, dass wiederverheiratete Geschiedene nur zur Hl. Kommunion gehen dürfen, wenn sie sich der ehelichen Akte enthalten.

Liebe Grüße

Gerlinde

Was nicht nur sehr merkwürdig ist, sondern sogar im Widerspruch zum Eheversprechen steht.

 

Erich hat ja weiter oben vorgeschlagen, man sollte das Eheversprechen dahingehend ändern, daß man nur noch Treue verspricht, solamnge man Lust dazu hat, aber eigentlich müsste das römisch-katholische Ehe versprechen auch heissen:

"Ich will mit niemand anderem Sex haben als mit dir, bis daß der Tod uns scheidet"

 

Achten, lieben und ehren und in guten wie in schlechten Tagen die Treue halten darf man ja durchaus jemand anderen, solange man keinen Sex hat ist ja alles in bester Ordnung.

 

Soweit zum Thema "Versprechen halten". Gell Erich!

 

Werner

Lieber Werner,

irgendwo hier, habe ich mich schon ausführlicher zu dem Problem geäußert. Eine gute Frage dazu hab ich soeben in meinem ökumenischen Lexikon unter "Ehescheidung"gefunden:

"Im Prinzip ist nur die Trennung von Tisch und Bett möglich und eine Wiederheirat ausgeschlossen.Wiederverheirateten ist konsequenterweise auch der Empfang des Sakraments der Eucharistie verwehrt.

Freilich bleibt die Frage bestehen, ob eine absolut rigide Haltung noch der menschlichen Unzulänglichkeit und Sündigkeit und der von Jesus geforderten unbedingten aber "freien Treue" gerecht wird oder schon eher der von ihm verurteilten "Herzenshärte" entspricht."

 

Ich habe immer noch die Hoffnung, dass man irgendwann auf Grund des neueren Eheverstännisses, dass die Ehe eine Lebens- und Liebesgemeinschaft ist und die Sexualität Audruck dieser Liebesgemeinschaft ist, zu einer humaneren Lösung kommt.

Früher galt die Ehe als ein Vertrag zwischen den Partnern zum Zweck der Zeugung von Nachkommen,- so in etwa, ich weiß die Forumulierung nicht mehr so genau. Dabei wurde m. E. die Sexualität überbetont.

Jesus Worte über die Ehescheidung enthalten bei Mt, auch eine Ausnahmeklausel bezüglich der Scheidung :Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus...

Liebe Grüße bis einandermal

Gerlinde

Ich möchte mit diesen Zeilen nicht der leichtfertigen Ehescheidung das Wort reden. Nur für die "Pechvögel" im Leben eintreten.

Liebe Gerlinde,

 

ich habe bisher bewusst in diesem Thread nur auf den Fällen der unschuldig in diese Situation geratenen "herumgeritten", weil sich an ihnen die Kälte des reinen Prinzips am besten zeigt.

 

Du nennst sie "Pechvögel" und das sind sie. Ich kennen solche Fälle selbst, und was sie am allermeisten trifft, ist dass sie in einer Situation sind, in der sie auf das tiefste verletzt worden sind (betrogen und verlassen vom Ehegatten) und dann obendrein von ihrer Kirche nur Hartherzigkeit erfahren.

 

Das schmerzt dann doppelt, von "seiner" Kirche wird man plötzlich als Täter hingestellt obwohl man eigentlich ein Opfer ist.....

 

"Wegen eurer Hartherzigkeit hat es euch Mose erlaubt" sagt Jesus zur Ehescheidung. Was würde er zu dem Thema heute wohl sagen, wo würde er heute die Hartherzigkeit sehen?

 

Nochmal, weil ich weiss wie leicht man hier missverstanden werden kann, es geht nicht darum, Ehescheidungen in der Kirche einzuführen, es geht um den Umgang mit den Opfern solcher Situationen.

 

Werner

Lieber Werner,

ich kenne auch einige Fälle von denen ich genau weiß, dass ein Partner die Hauptschuld am Scheitern der Ehe getragen hat. Wenn man die Schicksale erzählt bekommt und mitzufühlen versucht, dann denkt man sich nur, so etwas hat der oder die nicht verdient. Ich kann hier leider keine konkreten Beispiele bringen, da ich mit Namen hier angemeldet bin und die Schicksale hier anomym bleiben sollten.

Deine Gedanken,die Du mir hier schreibst, waren und sind auch die meinen.

Ich danke Dir dafür und wünsche Dir eine glückliche Zeit.

Übrigens, ich habe dieses Thema vor ca.20 Jahren auch so angepackt wie Du. Erst wollte ich erreichen,dass man den Unschuldigen gerecht wird, um nicht gleich in eine Ecke gestellt zu werden. Ich schrieb Leserbriefe in einer Kirchenzeitung und bekam auch private Zustimmung.

Aber, das ist alles nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Für mich ist jetzt nur wichtig, dass ich für die Betroffenen einfach da bin, wenn sie darüber reden wollen.

Nochmals danke für Deine offene Reaktion und deinen Mut,

deine Meinung ehrlich zu schreiben.

Liebe Grüße und alles Gute

Gerlinde

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Die Herdplatten sind aus - Bügeleisen ist aus - Kühlschrank zu - Frau lieb und nett - ich geh jetzt ins Bett :huh:

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Gerlinde Blosche
Die Herdplatten sind aus - Bügeleisen ist aus - Kühlschrank zu - Frau lieb und nett - ich geh jetzt ins Bett :huh:

Lieber Erich, wenn du das ironisch meinst und auf mich bezogen hast, dann fehlt doch noch was, so nach Wilhelm Busch:

 

"Oh sündenvolle Kreatur!

Dich mein ich dort! - Ja, schnarche nur!"

 

Liebe Morgengrüße

und einen Tag voller Erbarmen

Gerlinde

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Lieber Erich, wenn du das ironisch meinst und auf mich bezogen hast,

es sollte nur lustig sein. Du bringst sehr oft in Deinen Postigs einen Hinweis auf Deine Hausarbeit. Find ich liebenswürdig, nett und erfrischend. Hab mich von Dir anstecken lassen :huh:

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Gerlinde Blosche

Lieber Erich, wenn du das ironisch meinst und auf mich bezogen hast,

es sollte nur lustig sein. Du bringst sehr oft in Deinen Postigs einen Hinweis auf Deine Hausarbeit. Find ich liebenswürdig, nett und erfrischend. Hab mich von Dir anstecken lassen :huh:

Lieber Erich,

danke, ich schreib das immer mehr als Entschuldigung, da ich nicht so wie andere am "Ball" hier bleiben kann, da ich mich auch an Zeiten innerhalb der Familie halten muss.

Außerdem habe ich mit meinem alten Computer oft Probleme, sodass ich gar nicht erst dazu komme rechtzeitig zu antworten. Hinter das "Zitieren " bin ich auch noch nicht gekommen, obwohl mir es Mariamante erklärt hat. Aber vielleicht liegt es an meinem alten Gerät, ich bin doch noch gar nicht so verkalkt.

So, das wärs,

einen schönen Tag

Gerlinde

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Wieso ist eine Scheidung und eine Zweitehe überhaupt Sünde?

Lieber rokmah,

eine "Zweitehe" ist erst Sünde, wenn die geforderte sexuelle Enthaltsamkeit nicht eingehalten wird.

Das heißt konktret, dass wiederverheiratete Geschiedene nur zur Hl. Kommunion gehen dürfen, wenn sie sich der ehelichen Akte enthalten.

Liebe Grüße

Gerlinde

Was nicht nur sehr merkwürdig ist, sondern sogar im Widerspruch zum Eheversprechen steht.

 

Erich hat ja weiter oben vorgeschlagen, man sollte das Eheversprechen dahingehend ändern, daß man nur noch Treue verspricht, solamnge man Lust dazu hat, aber eigentlich müsste das römisch-katholische Ehe versprechen auch heissen:

"Ich will mit niemand anderem Sex haben als mit dir, bis daß der Tod uns scheidet"

 

Achten, lieben und ehren und in guten wie in schlechten Tagen die Treue halten darf man ja durchaus jemand anderen, solange man keinen Sex hat ist ja alles in bester Ordnung.

 

Soweit zum Thema "Versprechen halten". Gell Erich!

 

Werner

Lieber Werner,

irgendwo hier, habe ich mich schon ausführlicher zu dem Problem geäußert. Eine gute Frage dazu hab ich soeben in meinem ökumenischen Lexikon unter "Ehescheidung"gefunden:

"Im Prinzip ist nur die Trennung von Tisch und Bett möglich und eine Wiederheirat ausgeschlossen.Wiederverheirateten ist konsequenterweise auch der Empfang des Sakraments der Eucharistie verwehrt.

Freilich bleibt die Frage bestehen, ob eine absolut rigide Haltung noch der menschlichen Unzulänglichkeit und Sündigkeit und der von Jesus geforderten unbedingten aber "freien Treue" gerecht wird oder schon eher der von ihm verurteilten "Herzenshärte" entspricht."

 

Ich habe immer noch die Hoffnung, dass man irgendwann auf Grund des neueren Eheverstännisses, dass die Ehe eine Lebens- und Liebesgemeinschaft ist und die Sexualität Audruck dieser Liebesgemeinschaft ist, zu einer humaneren Lösung kommt.

Früher galt die Ehe als ein Vertrag zwischen den Partnern zum Zweck der Zeugung von Nachkommen,- so in etwa, ich weiß die Forumulierung nicht mehr so genau. Dabei wurde m. E. die Sexualität überbetont.

Jesus Worte über die Ehescheidung enthalten bei Mt, auch eine Ausnahmeklausel bezüglich der Scheidung :Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus...

Liebe Grüße bis einandermal

Gerlinde

Ich möchte mit diesen Zeilen nicht der leichtfertigen Ehescheidung das Wort reden. Nur für die "Pechvögel" im Leben eintreten.

Liebe Gerlinde,

 

ich habe bisher bewusst in diesem Thread nur auf den Fällen der unschuldig in diese Situation geratenen "herumgeritten", weil sich an ihnen die Kälte des reinen Prinzips am besten zeigt.

 

Du nennst sie "Pechvögel" und das sind sie. Ich kennen solche Fälle selbst, und was sie am allermeisten trifft, ist dass sie in einer Situation sind, in der sie auf das tiefste verletzt worden sind (betrogen und verlassen vom Ehegatten) und dann obendrein von ihrer Kirche nur Hartherzigkeit erfahren.

 

Das schmerzt dann doppelt, von "seiner" Kirche wird man plötzlich als Täter hingestellt obwohl man eigentlich ein Opfer ist.....

 

"Wegen eurer Hartherzigkeit hat es euch Mose erlaubt" sagt Jesus zur Ehescheidung. Was würde er zu dem Thema heute wohl sagen, wo würde er heute die Hartherzigkeit sehen?

 

Nochmal, weil ich weiss wie leicht man hier missverstanden werden kann, es geht nicht darum, Ehescheidungen in der Kirche einzuführen, es geht um den Umgang mit den Opfern solcher Situationen.

 

Werner

Lieber Werner,

ich kenne auch einige Fälle von denen ich genau weiß, dass ein Partner die Hauptschuld am Scheitern der Ehe getragen hat. Wenn man die Schicksale erzählt bekommt und mitzufühlen versucht, dann denkt man sich nur, so etwas hat der oder die nicht verdient. Ich kann hier leider keine konkreten Beispiele bringen, da ich mit Namen hier angemeldet bin und die Schicksale hier anomym bleiben sollten.

Deine Gedanken,die Du mir hier schreibst, waren und sind auch die meinen.

Ich danke Dir dafür und wünsche Dir eine glückliche Zeit.

Übrigens, ich habe dieses Thema vor ca.20 Jahren auch so angepackt wie Du. Erst wollte ich erreichen,dass man den Unschuldigen gerecht wird, um nicht gleich in eine Ecke gestellt zu werden. Ich schrieb Leserbriefe in einer Kirchenzeitung und bekam auch private Zustimmung.

Aber, das ist alles nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Für mich ist jetzt nur wichtig, dass ich für die Betroffenen einfach da bin, wenn sie darüber reden wollen.

Nochmals danke für Deine offene Reaktion und deinen Mut,

deine Meinung ehrlich zu schreiben.

Liebe Grüße und alles Gute

Gerlinde

Sicher gibt es diese Fälle.

 

Mich interessiert aber noch etwas anderes. Daß man zur Überzeugung kommt, daß ein Mensch (weitestgehend) reines Opfer geworden ist, schließt ja die Annahme der Tatsache ein, daß es auch einen Täter gibt. Durch beide Annahmen jeweils für sich fällt man ein Urteil über die beiden beteiligten Menschen. Bisher war solch Urteilfällen immer sehr bähhh. Hier darf man es aber, wie ich Euren Zeilen entnehme, und ich finde das auch korrekt, solange man nicht übersieht, daß man im Regelfall wohl nicht beide Beteiligten hört und auch sonst keine umfassende Kenntnis des Falles hat.

Dürfte die Kirche denn aufgrund dieses Urteiles dem schuldigen Partner die Sakramente verweigern?

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Sicher gibt es diese Fälle.

 

Mich interessiert aber noch etwas anderes. Daß man zur Überzeugung kommt, daß ein Mensch (weitestgehend) reines Opfer geworden ist, schließt ja die Annahme der Tatsache ein, daß es auch einen Täter gibt. Durch beide Annahmen jeweils für sich fällt man ein Urteil über die beiden beteiligten Menschen. Bisher war solch Urteilfällen immer sehr bähhh. Hier darf man es aber, wie ich Euren Zeilen entnehme, und ich finde das auch korrekt, solange man nicht übersieht, daß man im Regelfall wohl nicht beide Beteiligten hört und auch sonst keine umfassende Kenntnis des Falles hat.

Dürfte die Kirche denn aufgrund dieses Urteiles dem schuldigen Partner die Sakramente verweigern?

"Bähh" ist das Fällen eines Urteils über eine Gewissensentscheidung.

Über eine Tat kann man, wenn man alle Umstände kennt, durchaus urteilen (nur wer kennt schon immer alle Umstände)

 

Daß jedenfalls jemand, der vom Ehepartner mit den Kindern sitzengelassen wird, weil der Ehepartner mit einem neuen Partner auf und davon geht, kein Täter sondern ein Opfer ist, dürfte in den meisten Fällen klar sein.

 

Werner

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Sicher gibt es diese Fälle.

 

Mich interessiert aber noch etwas anderes. Daß man zur Überzeugung kommt, daß ein Mensch (weitestgehend) reines Opfer geworden ist, schließt ja die Annahme der Tatsache ein, daß es auch einen Täter gibt. Durch beide Annahmen jeweils für sich fällt man ein Urteil über die beiden beteiligten Menschen. Bisher war solch Urteilfällen immer sehr bähhh. Hier darf man es aber, wie ich Euren Zeilen entnehme, und ich finde das auch korrekt, solange man nicht übersieht, daß man im Regelfall wohl nicht beide Beteiligten hört und auch sonst keine umfassende Kenntnis des Falles hat.

Dürfte die Kirche denn aufgrund dieses Urteiles dem schuldigen Partner die Sakramente verweigern?

"Bähh" ist das Fällen eines Urteils über eine Gewissensentscheidung.

Über eine Tat kann man, wenn man alle Umstände kennt, durchaus urteilen (nur wer kennt schon immer alle Umstände)

 

Daß jedenfalls jemand, der vom Ehepartner mit den Kindern sitzengelassen wird, weil der Ehepartner mit einem neuen Partner auf und davon geht, kein Täter sondern ein Opfer ist, dürfte in den meisten Fällen klar sein.

 

Werner

Mein Lieber,

 

bähh wird hier sehr schnell eingesetzt, wenn ein Urteil überhaupt verhindert werden soll. Mit Gewissensentscheidungen (geschweige denn Entscheidungen des gebildeten und sensiblen Gewissens) hat das keineswegs immer etwas zu tun.

 

Und warum dürfte ein sitzengelassener Ehegatte so pauschal Opfer sein? Natürlich spricht der erste Anschein dafür. Was ist aber mit dem zweiten Blick? Und wann kennst Du genügend Hintergründe, um das moralische Urteil bezüglich der Opfereigenschaft zu fällen? Geht das auf einmal streng objektiv, wo genau diese Möglichkeit hier so oft abgestritten wird, wenn die Ergebnisse nicht passen?

 

Und, nochmals: was ist mit dem als Täter eingestuften Ehegatten?

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Wenn eine Gemeinde das macht ... entfernt sie sich damit nicht zumindest ebenso weit von Gott (Sünde) wie ein Wiederverheirateter Geschiedener?

 

Lieber Martin,

 

sollte nicht eine Gemeinde dennoch aktiv an die jeweilige Person herangehen und mit ihr über die Problematik sprechen? Vielleicht ist sie/er sich ja eines Fehlverhaltens gar nicht bewusst.

 

Eine Ausgrenzung dieses Menschen ist sicherlich nicht mit einem christlichen Weltbild vereinbar.

 

Schwierig wird es meines Erachtens dann, wenn sich jemand ganz bewusst und in voller Kenntnis der Konsequenzen gegen die Regeln der Gemeinschaft verhält. Spätestens dann muss der Pfarrer mit einbezogen werden.

 

Einen herzlichen Gruß

Christopf

bearbeitet von Christopf
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Mein Lieber,

 

bähh wird hier sehr schnell eingesetzt, wenn ein Urteil überhaupt verhindert werden soll. Mit Gewissensentscheidungen (geschweige denn Entscheidungen des gebildeten und sensiblen Gewissens) hat das keineswegs immer etwas zu tun.

 

Und warum dürfte ein sitzengelassener Ehegatte so pauschal Opfer sein? Natürlich spricht der erste Anschein dafür. Was ist aber mit dem zweiten Blick? Und wann kennst Du genügend Hintergründe, um das moralische Urteil bezüglich der Opfereigenschaft zu fällen? Geht das auf einmal streng objektiv, wo genau diese Möglichkeit hier so oft abgestritten wird, wenn die Ergebnisse nicht passen?

 

Und, nochmals: was ist mit dem als Täter eingestuften Ehegatten?

Also erstens mal gibt es auch Opfer ohne Täter.

Wenn ich also jemand als Opfer einstufe, dann muss es nicht unbedingt einen "Täter" im verurteilenden Sinn geben.

 

Zweitens: Der Fall mit dem ich hier in die Diskussion eingestiegen bin, ist ein Mann, der mit 3 kleinen Kindern (von 7 bis 2 Jahre alt) von seiner Frau sitzengelassen wurde, die sich in ihren Tennislehrer verliebt hat und mit diesem das Weite gesucht hat, selbst für die kinder hat sie keinerlei Interesse mehr gezeigt.

 

Das sind mir Hintergründe genug, um den sitzengelassenen Mann in diesem Fall als "Opfer" anzusehen und nicht als "Täter"

 

Werner

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Mein Lieber,

 

bähh wird hier sehr schnell eingesetzt, wenn ein Urteil überhaupt verhindert werden soll. Mit Gewissensentscheidungen (geschweige denn Entscheidungen des gebildeten und sensiblen Gewissens) hat das keineswegs immer etwas zu tun.

 

Und warum dürfte ein sitzengelassener Ehegatte so pauschal Opfer sein? Natürlich spricht der erste Anschein dafür. Was ist aber mit dem zweiten Blick? Und wann kennst Du genügend Hintergründe, um das moralische Urteil bezüglich der Opfereigenschaft zu fällen? Geht das auf einmal streng objektiv, wo genau diese Möglichkeit hier so oft abgestritten wird, wenn die Ergebnisse nicht passen?

 

Und, nochmals: was ist mit dem als Täter eingestuften Ehegatten?

Also erstens mal gibt es auch Opfer ohne Täter.

Wenn ich also jemand als Opfer einstufe, dann muss es nicht unbedingt einen "Täter" im verurteilenden Sinn geben.

 

Zweitens: Der Fall mit dem ich hier in die Diskussion eingestiegen bin, ist ein Mann, der mit 3 kleinen Kindern (von 7 bis 2 Jahre alt) von seiner Frau sitzengelassen wurde, die sich in ihren Tennislehrer verliebt hat und mit diesem das Weite gesucht hat, selbst für die kinder hat sie keinerlei Interesse mehr gezeigt.

 

Das sind mir Hintergründe genug, um den sitzengelassenen Mann in diesem Fall als "Opfer" anzusehen und nicht als "Täter"

 

Werner

Da wäre Dir wohl nicht nur auf den ersten Blick zuzustimmen. Und bei weniger eindeutigen Fällen?

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Also erstens mal gibt es auch Opfer ohne Täter.

Wenn ich also jemand als Opfer einstufe, dann muss es nicht unbedingt einen "Täter" im verurteilenden Sinn geben.

 

Zweitens: Der Fall mit dem ich hier in die Diskussion eingestiegen bin, ist ein Mann, der mit 3 kleinen Kindern (von 7 bis 2 Jahre alt) von seiner Frau sitzengelassen wurde, die sich in ihren Tennislehrer verliebt hat und mit diesem das Weite gesucht hat, selbst für die kinder hat sie keinerlei Interesse mehr gezeigt.

 

Das sind mir Hintergründe genug, um den sitzengelassenen Mann in diesem Fall als "Opfer" anzusehen und nicht als "Täter"

 

Werner

Da wäre Dir wohl nicht nur auf den ersten Blick zuzustimmen.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Zustimmung?

Und bei weniger eindeutigen Fällen?

Bei weniger eindeutigen Fällen bedarf es eines höheren Aufwandes, diese zu prüfen und zu beurteilen. Das sollte mMn kein Grund sein, diese Fälle unbeachtet und ungeprüft zu lassen.

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Also erstens mal gibt es auch Opfer ohne Täter.

Wenn ich also jemand als Opfer einstufe, dann muss es nicht unbedingt einen "Täter" im verurteilenden Sinn geben.

 

Zweitens: Der Fall mit dem ich hier in die Diskussion eingestiegen bin, ist ein Mann, der mit 3 kleinen Kindern (von 7 bis 2 Jahre alt) von seiner Frau sitzengelassen wurde, die sich in ihren Tennislehrer verliebt hat und mit diesem das Weite gesucht hat, selbst für die kinder hat sie keinerlei Interesse mehr gezeigt.

 

Das sind mir Hintergründe genug, um den sitzengelassenen Mann in diesem Fall als "Opfer" anzusehen und nicht als "Täter"

 

Werner

Da wäre Dir wohl nicht nur auf den ersten Blick zuzustimmen.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Zustimmung?

Und bei weniger eindeutigen Fällen?

Bei weniger eindeutigen Fällen bedarf es eines höheren Aufwandes, diese zu prüfen und zu beurteilen. Das sollte mMn kein Grund sein, diese Fälle unbeachtet und ungeprüft zu lassen.

 

Aus dieser Zustimmung ergäbe sich die Konsequenz, daß geprüft werden müsste, inwieweit die alte Ehe endet und inwieweit das Eingehen einer neuen nichtehelichen Beziehung Sünde wäre.

 

Wo bitte, liebe Gabriele, habe ich geschrieben, daß man weniger eindeutige Fälle unbeachtet und ungeprüft lassen solle? Im übrigen gibt es gerade in der Gruppe derjenigen, die solche Dinge dem Gewissen allein überlassen möchten, normalerweise große Widerstände gegen die genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche. Darf man das nun oder darf man es nicht?

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Mein Lieber,

 

bähh wird hier sehr schnell eingesetzt, wenn ein Urteil überhaupt verhindert werden soll. Mit Gewissensentscheidungen (geschweige denn Entscheidungen des gebildeten und sensiblen Gewissens) hat das keineswegs immer etwas zu tun.

 

Und warum dürfte ein sitzengelassener Ehegatte so pauschal Opfer sein? Natürlich spricht der erste Anschein dafür. Was ist aber mit dem zweiten Blick? Und wann kennst Du genügend Hintergründe, um das moralische Urteil bezüglich der Opfereigenschaft zu fällen? Geht das auf einmal streng objektiv, wo genau diese Möglichkeit hier so oft abgestritten wird, wenn die Ergebnisse nicht passen?

 

Und, nochmals: was ist mit dem als Täter eingestuften Ehegatten?

Also erstens mal gibt es auch Opfer ohne Täter.

Wenn ich also jemand als Opfer einstufe, dann muss es nicht unbedingt einen "Täter" im verurteilenden Sinn geben.

 

Zweitens: Der Fall mit dem ich hier in die Diskussion eingestiegen bin, ist ein Mann, der mit 3 kleinen Kindern (von 7 bis 2 Jahre alt) von seiner Frau sitzengelassen wurde, die sich in ihren Tennislehrer verliebt hat und mit diesem das Weite gesucht hat, selbst für die kinder hat sie keinerlei Interesse mehr gezeigt.

 

Das sind mir Hintergründe genug, um den sitzengelassenen Mann in diesem Fall als "Opfer" anzusehen und nicht als "Täter"

 

Werner

Da wäre Dir wohl nicht nur auf den ersten Blick zuzustimmen. Und bei weniger eindeutigen Fällen?

Bei diesem Thema muss man glaube ich immer Einzelfallbetrachtung machen.

Für das Ehesakrament ist in meinen Augen eine Scheidungsfreigabe wie bei der Zivilehe ebenso falsch wie das heutige generelle "Nie und nimmer"....

 

Es ist meiner Meinung nach fast immer schlecht, wenn man von vornherein sagt "in Fällen von XY muss immer soundso geurteilt werden"

 

Werner

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Aus dieser Zustimmung ergäbe sich die Konsequenz, daß geprüft werden müsste, inwieweit die alte Ehe endet und inwieweit das Eingehen einer neuen nichtehelichen Beziehung Sünde wäre.

Verstehe ich nicht:

Eine Ehe endet laut katholischem Lehramt doch nur und ausschließlich mit dem Tod?

Nichteheliche Beziehungen sind doch immer Sünde, zumindest wenn Sex im Spiel ist?

 

Wo bitte, liebe Gabriele, habe ich geschrieben, daß man weniger eindeutige Fälle unbeachtet und ungeprüft lassen solle? Im übrigen gibt es gerade in der Gruppe derjenigen, die solche Dinge dem Gewissen allein überlassen möchten, normalerweise große Widerstände gegen die genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche. Darf man das nun oder darf man es nicht?

Wo bitte, lieber soames, habe ich behauptet, Du habest solches geschrieben?

Habe ich hier irgendwo Widerstände gleich welcher Art gegen genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche kundgetan?

Was fragste mich, ob man das darf oder nicht?

 

Meine ganz persönliche Meinung: Ich fände es höchst befremdlich, wenn Ehen ohne weitere Prüfung und auch seelsorgerliche Betreuung mal eben aufgelöst werden könnten.

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Gerlinde Blosche

 

Aus dieser Zustimmung ergäbe sich die Konsequenz, daß geprüft werden müsste, inwieweit die alte Ehe endet und inwieweit das Eingehen einer neuen nichtehelichen Beziehung Sünde wäre.

Verstehe ich nicht:

Eine Ehe endet laut katholischem Lehramt doch nur und ausschließlich mit dem Tod?

Nichteheliche Beziehungen sind doch immer Sünde, zumindest wenn Sex im Spiel ist?

 

Wo bitte, liebe Gabriele, habe ich geschrieben, daß man weniger eindeutige Fälle unbeachtet und ungeprüft lassen solle? Im übrigen gibt es gerade in der Gruppe derjenigen, die solche Dinge dem Gewissen allein überlassen möchten, normalerweise große Widerstände gegen die genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche. Darf man das nun oder darf man es nicht?

Wo bitte, lieber soames, habe ich behauptet, Du habest solches geschrieben?

Habe ich hier irgendwo Widerstände gleich welcher Art gegen genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche kundgetan?

Was fragste mich, ob man das darf oder nicht?

 

Meine ganz persönliche Meinung: Ich fände es höchst befremdlich, wenn Ehen ohne weitere Prüfung und auch seelsorgerliche Betreuung mal eben aufgelöst werden könnten.

Liebe Gabriele,

nach einer Prüfung seitens der Kirche gäbe es sicher ein klareres Bild und sicher auch eine zu rechtfertigende Antwort ob der Ausschluss von der Hl. Kommunion bei Wiederverheiratung eines Unschuldigen von der praktizierten Sexualität abhängen muss.

Somit würde die praktizierte Sexualität nicht automatisch bei jedem Wiederverheirateten zur unverzeihlichen Sünde. Ich seh schon jetzt wird es kompliziert. Aber gerechter wär es in meinen Augen.

Die Seelsorger, die das prüfen sollen bekommen eine Menge Arbeit in Anbetracht der hohen Scheidungszahlen. Eine Zusatzausbildung brauchen sie außerdem.

Ich fürchte, da wird ob des Priestermangels nichts daraus, obwohl es sinnvoll wäre, da sich die wiederverheirateten Geschiedenen oftmals von der Kirche im Stich gelassen fühlen.

Liebe Grüße

Gerlinde

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Aus dieser Zustimmung ergäbe sich die Konsequenz, daß geprüft werden müsste, inwieweit die alte Ehe endet und inwieweit das Eingehen einer neuen nichtehelichen Beziehung Sünde wäre.

Verstehe ich nicht:

Eine Ehe endet laut katholischem Lehramt doch nur und ausschließlich mit dem Tod?

Nichteheliche Beziehungen sind doch immer Sünde, zumindest wenn Sex im Spiel ist?

 

Wo bitte, liebe Gabriele, habe ich geschrieben, daß man weniger eindeutige Fälle unbeachtet und ungeprüft lassen solle? Im übrigen gibt es gerade in der Gruppe derjenigen, die solche Dinge dem Gewissen allein überlassen möchten, normalerweise große Widerstände gegen die genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche. Darf man das nun oder darf man es nicht?

Wo bitte, lieber soames, habe ich behauptet, Du habest solches geschrieben?

Habe ich hier irgendwo Widerstände gleich welcher Art gegen genauere Prüfung solch privater Dinge durch die Kirche kundgetan?

Was fragste mich, ob man das darf oder nicht?

 

Meine ganz persönliche Meinung: Ich fände es höchst befremdlich, wenn Ehen ohne weitere Prüfung und auch seelsorgerliche Betreuung mal eben aufgelöst werden könnten.

Es gibt ja die Stelle einer erlaubten Scheidung nach Ehebruch, zumindest kann man sie so lesen. Ob man das tun sollte ist was anderes. Vielleicht wäre das eine Ausnahme (aber da müßte man die bisherige Begründung überprüfen), die dann auch das Eingehen einer neuen Ehe erlauben würde.

 

Zur anderen Frage: Du hast auf mein Posting folgendes geantwortet:

Bei weniger eindeutigen Fällen bedarf es eines höheren Aufwandes, diese zu prüfen und zu beurteilen. Das sollte mMn kein Grund sein, diese Fälle unbeachtet und ungeprüft zu lassen.

Ich hatte das bezugnehmend auf mein Posting gelesen. Es freut mich, daß dem nicht so war.

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