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Ehe- und andere Verträge


Werner001

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Dieser Thread wurde von mir aus "Fehlverhalten der Gemeinde bei Wiederverheirateten Geschiedenen" herausgelöst.

Gabriele

 

Ob eine zweite Ehe einen Menschen wirklich von Gott trennt, darüber kann niemand von außen entscheiden.

das ist auch nicht das Problem, liebe Susanne,

 

es geht um den Wert eines Versprechens bzw. Eides oder Vertrages. Ist ein Versprechen von Dir was wert oder nicht. Gilt es nur, solange die Umstände bequem und problemlos sind - wird es unbequem, dann darf ich den Vertrag verwerfen.....

 

Die Ehepartner geloben sich Treue und Beistand bis der Tod sie scheidet. Was soll ich von so einem Versprechen halten, wenn es nur bis zu mächsten Ehe-Streit gilt. Dann sollte man es doch besser garnicht aussprechen.

 

Und:

Ist dieses Versprechen von ABCD nix wert, warum sollten andere Eide von diesem Menschen was wert sein.

Kann ABCD dieses Versprechen brechen- warum nicht alle anderen Versprechen und Verträge auch?

 

Ergo: Es geht um mehr als nur um die Trennung von Gott oder Sympathie der Gemeinde.

Das klingt zwar sehr schön, trifft aber die Sache nur zum Teil.

Ich kannte mal jemanden, den hat seine Frau mit 3 kleinen Kindern einfach sitzen gelassen. An was für ein Versprechen sollte der sich denn bitteschön gebunden fühlen?

Ok, er hätte um des schönen Prinzipes Willen auf seinem Eheversprechen beharren können, obwohl diejenige, der er das Versprechen einmal gegeben hatte, darauf gespuckt hat und gar nicht mehr wollte daß er es einhielt....

 

Er hat das natürlich nicht getan, er hat nach einer Weile wieder geheiratet, und die neue Frau war seinen Kindern eine gute und liebevolle Mutter.

 

Welche "Sünde" soll dieser Mann begangen haben? Glaubst du ernsthaft, irgendjemand empfand das als "Wortbruch" seinerseits und zweifelte deshalb seine Vertragstreue an?

 

Werner

PS: Ich sollte vielleicht noch erwähnen, daß er, ein sehr praktizierender Katholik, nachdem er ausser "es ist Sünde", "das geht auf keinen Fall" und ähnlichem keinerlei Zuspruch seitens der offiziellen Kirche erfuhr, zum sehr praktizierenden Lutheraner geworden ist (in der bayerischen Landeskirche fällt das nicht so schwer wie andernorts, wenn man katholisch sozialisiert ist)

bearbeitet von Gabriele
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Du schuldest mir noch die Antwort auf meinen Fall des Mannes, den seine Frau mit drei kleinen Kindern einfach sitzegelassen hat.

Inwiefern war dessen neue Liebe und Heirat in irgenmdeiner Form ein Vertragsbruch?

Stell Dir vor ich schließe mit Dir einen Kaufvertrag über ein Haus Du zahlst aber nicht. Dann gehe ich hin und schließe mit jemand anderem ebenfalls einen Kaufvertrag über das gleiche Haus. Wär das ok, solange der Vertrag mit Dir noch gültig und ungekündigt ist ??

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Du schuldest mir noch die Antwort auf meinen Fall des Mannes, den seine Frau mit drei kleinen Kindern einfach sitzegelassen hat.

Inwiefern war dessen neue Liebe und Heirat in irgenmdeiner Form ein Vertragsbruch?

Stell Dir vor ich schließe mit Dir einen Kaufvertrag über ein Haus Du zahlst aber nicht. Dann gehe ich hin und schließe mit jemand anderem ebenfalls einen Kaufvertrag über das gleiche Haus. Wär das ok, solange der Vertrag mit Dir noch gültig und ungekündigt ist ??

Deine Beispiele hinken immer ziemlich.

Richtig wäre: Stell dir vor, du schliesst mit mir einen Kaufvertrag über ein Haus.

Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

 

Warum sollst du es dann nicht einem anderen verkaufen dürfen?

 

Werner

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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Du hast eine merkwürdige Einstellung zu Verträgen :huh: Wenn Dein Chef am Monatsende auch sagen würde: ihren Arbeitsvertrag können Sie sich aufs Klo hängen, sie sind gefeuert... kein Gericht würde Dir helfen??

 

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Du hast eine merkwürdige Einstellung zu Verträgen :huh: Wenn Dein Chef am Monatsende auch sagen würde: ihren Arbeitsvertrag können Sie sich aufs Klo hängen, sie sind gefeuert... kein Gericht würde Dir helfen??

Und schon wieder hinkt dein Beispiel daß es zum Erbarmen ist.

 

Wenn man meinen Fall auf das Arbeitsrecht überträgt, sähe er so aus:

 

Dein Chef hat dir die Kündigung unter völlig ungerechten Gründen ausgesprochen und hat im Kündigungsschutzprozess gegen deinen Einspruch gewonnen.

 

Nun kannst du dich hinsetzen und weinen und wie Rumpelstilzchen mit den Füssen aufstampfen, oder aber du suchst dir einen neuen Arbeitsplatz.

 

Und dann zeig mir bitte irgendjemanden auf der ganzen Welt, der dich als Vertragsbrecher ansieht!

 

Werner

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Dein Chef hat dir die Kündigung unter völlig ungerechten Gründen ausgesprochen und hat im Kündigungsschutzprozess gegen deinen Einspruch gewonnen.

Irrtum - er hat den Kündigungsschutzprozess verloren, denn bei der Kirche gewinnt man nie einen Prozess,durch welchem eine Scheidung=Kündigung rechtmäßig wäre, es sei denn der Arbeits-Vertrag wäre an sich ungültig. :huh:

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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

Mit Dir würde ich nie einen Vertrag abschließen!

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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

 

 

Um die Sache juristisch mal aufzuklären:

 

Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann der bisherige Eigentümer sein Grundstück immer noch weiterveräußern, Vertrag hin oder her. Sein - erster - Vertragspartner hat dann aber einen Schadenersatzanspruch gegen ihn!

bearbeitet von Felix1234
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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

 

 

Um die Sache juristisch mal aufzuklären:

 

Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann der bisherige Eigentümer sein Grundstück immer noch weiterveräußern, Vertrag hin oder her. Sein - erster - Vertragspartner hat dann aber einen Schadenersatzanspruch gegen ihn!

Ich kann aber keinen Vertragspartner zwingen sich im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen zu lassen, was Erich offensichtlich vorhat!

 

Werner

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Dein Chef hat dir die Kündigung unter völlig ungerechten Gründen ausgesprochen und hat im Kündigungsschutzprozess gegen deinen Einspruch gewonnen.

Irrtum - er hat den Kündigungsschutzprozess verloren, denn bei der Kirche gewinnt man nie einen Prozess,durch welchem eine Scheidung=Kündigung rechtmäßig wäre, es sei denn der Arbeits-Vertrag wäre an sich ungültig. :huh:

Aha, es gaht also nur um das Prinzip.

Du würdest dann also mit deinem Arbeitsvertrag da sitzen und verhungern, naja, oder von der Stütze leben aber unter gar keinen Umständen einen neuen Arbeitsvertrag eigehen, weil du ja den alten in der Hand hältst.

 

Der ist zwar keinen Pfifferling mehr wert, denn dein Chef zeigt dir nur den Vogel, aber Proinzip ist Prinzip.

 

Klasse, das ist die richtige Einstellung.

 

Da soll mir nochmal einer erzählen, beim Christentum stünde das Wohl des Menschen im Vordergrund. Beim Christentum Erichscher Prägung geht es nur um das Prinzip, egal wieviele daran zugrunde gehen.

 

Lies mal wieder die Geschichte vom Ährenbrechen am Sabbath!

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

 

 

Um die Sache juristisch mal aufzuklären:

 

Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann der bisherige Eigentümer sein Grundstück immer noch weiterveräußern, Vertrag hin oder her. Sein - erster - Vertragspartner hat dann aber einen Schadenersatzanspruch gegen ihn!

Ich kann aber keinen Vertragspartner zwingen sich im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen zu lassen, was Erich offensichtlich vorhat!

 

Werner

 

Nein mein Freund, pacta sunt servanda! In diesem - umgekehrten - Fall, hat der Verkäufer selbstverständlich einen Anspruch auf den Kaufpreis, wenn der Vertrag formgültig, d. h. grunds. vor einem Notar geschlossen wurde.

bearbeitet von Felix1234
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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

 

 

Um die Sache juristisch mal aufzuklären:

 

Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann der bisherige Eigentümer sein Grundstück immer noch weiterveräußern, Vertrag hin oder her. Sein - erster - Vertragspartner hat dann aber einen Schadenersatzanspruch gegen ihn!

Ich kann aber keinen Vertragspartner zwingen sich im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen zu lassen, was Erich offensichtlich vorhat!

 

Werner

 

Nein mein Freund, pacta sunt servanda! In diesem - umgekehrten - Fall, hat der Verkäufer selbstverständlich einen Anspruch auf den Kaufpreis, wenn der Vertrag formgültig, d. h. grunds. vor einem Notar geschlossen wurde"

Wir reden aber doch gerade von dem Fall, daß dieser Kaufpreis eben nicht gezahlt wird, weil ich ihn zum Beispiel gar nicht zahlen kann. Was fängst du dann mit deinem Anspruch an? Bist du dann deiner Meinung nach auf ewig an diesen Vertrag gebunden, wie Erich das glaubt?

 

Werner

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Dein Chef hat dir die Kündigung unter völlig ungerechten Gründen ausgesprochen und hat im Kündigungsschutzprozess gegen deinen Einspruch gewonnen.

Irrtum - er hat den Kündigungsschutzprozess verloren, denn bei der Kirche gewinnt man nie einen Prozess,durch welchem eine Scheidung=Kündigung rechtmäßig wäre, es sei denn der Arbeits-Vertrag wäre an sich ungültig. :huh:

Aha, es gaht also nur um das Prinzip.

Du würdest dann also mit deinem Arbeitsvertrag da sitzen und verhungern, naja, oder von der Stütze leben aber unter gar keinen Umständen einen neuen Arbeitsvertrag eigehen, weil du ja den alten in der Hand hältst.

 

Der ist zwar keinen Pfifferling mehr wert, denn dein Chef zeigt dir nur den Vogel, aber Proinzip ist Prinzip.

 

Klasse, das ist die richtige Einstellung.

 

Da soll mir nochmal einer erzählen, beim Christentum stünde das Wohl des Menschen im Vordergrund. Beim Christentum Erichscher Prägung geht es nur um das Prinzip, egal wieviele daran zugrunde gehen.

 

Lies mal wieder die Geschichte vom Ährenbrechen am Sabbath!

 

Werner

Achja, und noch eines:

 

"Wegen eurer Hartherzigkeit hat Mose es euch erlaubt" sagt Christus kritisierend.

Er hat sicher nicht damit sagen wollen, daß wir nun in die andere Richtung hartherzig sein sollen. Du bist das aber.

 

Werner

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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

 

 

Um die Sache juristisch mal aufzuklären:

 

Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann der bisherige Eigentümer sein Grundstück immer noch weiterveräußern, Vertrag hin oder her. Sein - erster - Vertragspartner hat dann aber einen Schadenersatzanspruch gegen ihn!

Ich kann aber keinen Vertragspartner zwingen sich im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen zu lassen, was Erich offensichtlich vorhat!

 

Werner

 

Nein mein Freund, pacta sunt servanda! In diesem - umgekehrten - Fall, hat der Verkäufer selbstverständlich einen Anspruch auf den Kaufpreis, wenn der Vertrag formgültig, d. h. grunds. vor einem Notar geschlossen wurde"

Wir reden aber doch gerade von dem Fall, daß dieser Kaufpreis eben nicht gezahlt wird, weil ich ihn zum Beispiel gar nicht zahlen kann. Was fängst du dann mit deinem Anspruch an? Bist du dann deiner Meinung nach auf ewig an diesen Vertrag gebunden, wie Erich das glaubt?

 

Werner

 

 

Logisch, als Verkäufer mußt Du den Anspruch nur vor Eintritt der Verjährung geltend machen, um die Verjährung zu hemmen! Wenn Du dann einen Titel auf Zahlung des kaufpreises, z. B. in Form eines Urteils erhälst, kannst Du darus noch Jahrzehnte vollstrecken, es sei denn, der Käufer meldet Insolvenz an.

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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

 

 

Um die Sache juristisch mal aufzuklären:

 

Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann der bisherige Eigentümer sein Grundstück immer noch weiterveräußern, Vertrag hin oder her. Sein - erster - Vertragspartner hat dann aber einen Schadenersatzanspruch gegen ihn!

Ich kann aber keinen Vertragspartner zwingen sich im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen zu lassen, was Erich offensichtlich vorhat!

 

Werner

 

Nein mein Freund, pacta sunt servanda! In diesem - umgekehrten - Fall, hat der Verkäufer selbstverständlich einen Anspruch auf den Kaufpreis, wenn der Vertrag formgültig, d. h. grunds. vor einem Notar geschlossen wurde"

Wir reden aber doch gerade von dem Fall, daß dieser Kaufpreis eben nicht gezahlt wird, weil ich ihn zum Beispiel gar nicht zahlen kann. Was fängst du dann mit deinem Anspruch an? Bist du dann deiner Meinung nach auf ewig an diesen Vertrag gebunden, wie Erich das glaubt?

 

Werner

 

 

Logisch, als Verkäufer mußt Du den Anspruch nur vor Eintritt der Verjährung geltend machen, um die Verjährung zu hemmen! Wenn Du dann einen Titel auf Zahlung des kaufpreises, z. B. in Form eines Urteils erhälst, kannst Du darus noch Jahrzehnte vollstrecken, es sei denn, der Käufer meldet Insolvenz an.

Oh Mann, darum geht es doch gar nicht.

Es geht darum, ob ich unter diesen Umständen den Vertrag aufkündigen kann :huh:

Und vor allem darum ob ich ein übler Betrüger und Vertragsbrecher bin wenn ich das tue, wie Erich nämlich behauptet.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Ich finde die letzten Beiträge ein sehr gutes Beispiel dafür, was heutzutage noch Verträge oder Eide wert sein können, wenn man auf entsprechende Leute trifft. Schade eigendlich. Oh tempores o mores! :huh:

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Ich finde die letzten Beiträge ein sehr gutes Beispiel dafür, was heutzutage noch Verträge oder Eide wert sein können, wenn man auf entsprechende Leute trifft. Schade eigendlich. Oh tempores o mores! :huh:

Sag mal leidest du eigentlich unter Realitätsstörungen?

 

Da verkauft einer sein Haus, der Käufer zahlt nicht, und wenn der Verkäufer nun trotz ausbleibender Zahlungen vom Vertrag zurücktritt, ist er ein Betrüger und Vertragsbrecher?

 

Du hast doch einen an der Klatsche (das sag ich jetzt obwohl wir in den GG sind, die Verwarnung ist mir das wert!)

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

 

 

Um die Sache juristisch mal aufzuklären:

 

Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann der bisherige Eigentümer sein Grundstück immer noch weiterveräußern, Vertrag hin oder her. Sein - erster - Vertragspartner hat dann aber einen Schadenersatzanspruch gegen ihn!

Ich kann aber keinen Vertragspartner zwingen sich im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen zu lassen, was Erich offensichtlich vorhat!

 

Werner

 

Nein mein Freund, pacta sunt servanda! In diesem - umgekehrten - Fall, hat der Verkäufer selbstverständlich einen Anspruch auf den Kaufpreis, wenn der Vertrag formgültig, d. h. grunds. vor einem Notar geschlossen wurde"

Wir reden aber doch gerade von dem Fall, daß dieser Kaufpreis eben nicht gezahlt wird, weil ich ihn zum Beispiel gar nicht zahlen kann. Was fängst du dann mit deinem Anspruch an? Bist du dann deiner Meinung nach auf ewig an diesen Vertrag gebunden, wie Erich das glaubt?

 

Werner

 

 

Logisch, als Verkäufer mußt Du den Anspruch nur vor Eintritt der Verjährung geltend machen, um die Verjährung zu hemmen! Wenn Du dann einen Titel auf Zahlung des kaufpreises, z. B. in Form eines Urteils erhälst, kannst Du darus noch Jahrzehnte vollstrecken, es sei denn, der Käufer meldet Insolvenz an.

Oh Mann, darum geht es doch gar nicht.

Es geht darum, ob ich unter diesen Umständen den Vertrag aufkündigen kann :huh:

Und vor allem darum ob ich ein übler Betrüger und Vertragsbrecher bin wenn ich das tue, wie Erich nämlich behauptet.

 

Werner

 

 

Jung, kapier dat doch endlich. Du kannst einen Kaufvertrag nicht einseitig kündigen. Von daher vergleicht man Äpfel mit Birnen, wenn man einen Ehevertrag mit einem Arbeits- oder Kaufvertrag vergleicht!

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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

 

 

Um die Sache juristisch mal aufzuklären:

 

Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann der bisherige Eigentümer sein Grundstück immer noch weiterveräußern, Vertrag hin oder her. Sein - erster - Vertragspartner hat dann aber einen Schadenersatzanspruch gegen ihn!

Ich kann aber keinen Vertragspartner zwingen sich im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen zu lassen, was Erich offensichtlich vorhat!

 

Werner

 

Nein mein Freund, pacta sunt servanda! In diesem - umgekehrten - Fall, hat der Verkäufer selbstverständlich einen Anspruch auf den Kaufpreis, wenn der Vertrag formgültig, d. h. grunds. vor einem Notar geschlossen wurde"

Wir reden aber doch gerade von dem Fall, daß dieser Kaufpreis eben nicht gezahlt wird, weil ich ihn zum Beispiel gar nicht zahlen kann. Was fängst du dann mit deinem Anspruch an? Bist du dann deiner Meinung nach auf ewig an diesen Vertrag gebunden, wie Erich das glaubt?

 

Werner

 

 

Logisch, als Verkäufer mußt Du den Anspruch nur vor Eintritt der Verjährung geltend machen, um die Verjährung zu hemmen! Wenn Du dann einen Titel auf Zahlung des kaufpreises, z. B. in Form eines Urteils erhälst, kannst Du darus noch Jahrzehnte vollstrecken, es sei denn, der Käufer meldet Insolvenz an.

Oh Mann, darum geht es doch gar nicht.

Es geht darum, ob ich unter diesen Umständen den Vertrag aufkündigen kann :huh:

Und vor allem darum ob ich ein übler Betrüger und Vertragsbrecher bin wenn ich das tue, wie Erich nämlich behauptet.

 

Werner

 

 

Jung, kapier dat doch endlich. Du kannst einen Kaufvertrag nicht einseitig kündigen. Von daher vergleicht man Äpfel mit Birnen, wenn man einen Ehevertrag mit einem Arbeits- oder Kaufvertrag vergleicht!

Also, nochmal in aller Ruhe.

 

A hat ein Haus.

 

A schliesst einen Kaufvertrag mit B in dem er ihm das Haus verkauft für 100.000€

A ist ein Betrüger

A verkauft das Haus deshalb einen Tag später dem C für 110.000 €

 

Preisfrage: Wem gehört das Haus?

 

Antwort demjenigen Käufer, der sich zuerst ins Grundbuch eintragen lässt, denn das Grundbuch geniesst öffentlichen Glauben, was da drinsteht zählt.

 

War als C schneller gehört ihm das Haus

 

Was ist mit B? Er kann 10.000€ Schadenersatz verlangen.

 

Warum?

 

Weil er ein Haus, das 110.000 € wert ist, für nur 100.000 € gekauft hätte.

 

War B schneller als C, gehört ihm das Haus

 

C schaut dumm aus der Wäsche, Schadenersatz bekommt er keinen

 

Warum? Weil er ein Haus, das 100.000 € wert ist, für 110.000 € gekauft hätte.

 

Er ist also vor 10.000 € Verlust bewahrt worden.

 

So ist die Rechtslage. Er kann nur auf Ersatz seiner Auslagen (Notarkosten etc.) bestehen.

(in beiden Fällen kann selbstverständlich der Kaufpreis, so gezahlt, zurückverlangt werden von dem leer Ausgegangenen)

 

 

Wenn nun der A dem B das Haus verkauft hat und B absolut nicht zahlt (weil da nichts zu holen ist) dann kann selbstverständlich der A den Vertrag aufkündigen!

Es wäre doch absurd, ihn für den Rest seiner Tage an einen Vertrag zu binden, den die Gegnseite nie einhalten kann, will und wird!

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Dann zahle ich nicht und sage, du kannst dir deinen Vertrag aufs Klo hängen, ich will dein bescheuertes Haus nicht.

Zurück zum Haus: Wenn ich aber nun darauf beharre, dass Du den unterschreibenen Vertrag einhältst, was dann ??

Dann hast du Pech gehabt. Zufällig habe ich Grund- und Bodenrecht als Nebenfach im Studium gehabt und kann dir das aus verlässlicher Quelle sagen.

 

Werner

 

 

Um die Sache juristisch mal aufzuklären:

 

Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann der bisherige Eigentümer sein Grundstück immer noch weiterveräußern, Vertrag hin oder her. Sein - erster - Vertragspartner hat dann aber einen Schadenersatzanspruch gegen ihn!

Ich kann aber keinen Vertragspartner zwingen sich im Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen zu lassen, was Erich offensichtlich vorhat!

 

Werner

 

Nein mein Freund, pacta sunt servanda! In diesem - umgekehrten - Fall, hat der Verkäufer selbstverständlich einen Anspruch auf den Kaufpreis, wenn der Vertrag formgültig, d. h. grunds. vor einem Notar geschlossen wurde"

Wir reden aber doch gerade von dem Fall, daß dieser Kaufpreis eben nicht gezahlt wird, weil ich ihn zum Beispiel gar nicht zahlen kann. Was fängst du dann mit deinem Anspruch an? Bist du dann deiner Meinung nach auf ewig an diesen Vertrag gebunden, wie Erich das glaubt?

 

Werner

 

 

Logisch, als Verkäufer mußt Du den Anspruch nur vor Eintritt der Verjährung geltend machen, um die Verjährung zu hemmen! Wenn Du dann einen Titel auf Zahlung des kaufpreises, z. B. in Form eines Urteils erhälst, kannst Du darus noch Jahrzehnte vollstrecken, es sei denn, der Käufer meldet Insolvenz an.

Oh Mann, darum geht es doch gar nicht.

Es geht darum, ob ich unter diesen Umständen den Vertrag aufkündigen kann :huh:

Und vor allem darum ob ich ein übler Betrüger und Vertragsbrecher bin wenn ich das tue, wie Erich nämlich behauptet.

 

Werner

 

 

Jung, kapier dat doch endlich. Du kannst einen Kaufvertrag nicht einseitig kündigen. Von daher vergleicht man Äpfel mit Birnen, wenn man einen Ehevertrag mit einem Arbeits- oder Kaufvertrag vergleicht!

Also, nochmal in aller Ruhe.

 

A hat ein Haus.

 

A schliesst einen Kaufvertrag mit B in dem er ihm das Haus verkauft für 100.000€

A ist ein Betrüger

A verkauft das Haus deshalb einen Tag später dem C für 110.000 €

 

Preisfrage: Wem gehört das Haus?

 

Antwort demjenigen Käufer, der sich zuerst ins Grundbuch eintragen lässt, denn das Grundbuch geniesst öffentlichen Glauben, was da drinsteht zählt.

 

War als C schneller gehört ihm das Haus

 

Was ist mit B? Er kann 10.000€ Schadenersatz verlangen.

 

Warum?

 

Weil er ein Haus, das 110.000 € wert ist, für nur 100.000 € gekauft hätte.

 

War B schneller als C, gehört ihm das Haus

 

C schaut dumm aus der Wäsche, Schadenersatz bekommt er keinen

 

Warum? Weil er ein Haus, das 100.000 € wert ist, für 110.000 € gekauft hätte.

 

Er ist also vor 10.000 € Verlust bewahrt worden.

 

So ist die Rechtslage. Er kann nur auf Ersatz seiner Auslagen (Notarkosten etc.) bestehen.

(in beiden Fällen kann selbstverständlich der Kaufpreis, so gezahlt, zurückverlangt werden von dem leer Ausgegangenen)

 

 

Wenn nun der A dem B das Haus verkauft hat und B absolut nicht zahlt (weil da nichts zu holen ist) dann kann selbstverständlich der A den Vertrag aufkündigen!

Es wäre doch absurd, ihn für den Rest seiner Tage an einen Vertrag zu binden, den die Gegnseite nie einhalten kann, will und wird!

 

Werner

 

 

Lieve Jong, wir reden hier über Vertragsbruch und nicht über die Sinnhaftigkeit oder Absurdität des Festhaltens an Verträgen!

bearbeitet von Felix1234
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Lieve Jong, wir reden hier über Vertragsbruch und nicht über die Sinnhaftigkeit oder Absurdität des Festhaltens an Verträgen!

genau das kapiert der Werner nicht!

Er meint jeden Vertragsbruch legitimieren zu können, wenn er lang genug auf die Leute einredet oder mit 1000+1 Entschuldigungen oder Gründen kommt, warum der Vertragsbruch doch gerechtfertigt sei. Dass er damit jeden Vertrag unsinnig macht merkt er nicht!

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Das Problem mit dem Vertrag ist die starke Dynamik.

 

Wenn ich mit einem Lebensmittelhändler einen Exklusivvertrag schließe (ich kaufe lebenslang nur bei ihm), dann ist das natürlich sowieso schon ein riskanter Vertrag. Da steht was auf dem Spiel. Jetzt macht der Laden zu und ich breche den Vertrag, weil ich schlicht Hunger habe.

Völlig zurecht kann man mir Vertragsbruch vorwerfen, vielleicht sogar noch mehr, wie blöd ich bei Vertragsabschluss war. Alles schon richtig. Aber mit diesen Vorwürfen sind keine Probleme gelöst, sondern lediglich welche geschaffen.

 

Dessen unbenommen ist Vertragsbruch natürlich in sich gesehen schlecht. Aber auch das hilft hier nicht weiter.

bearbeitet von Mecky
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Wenn der Käufer ernsthaft und endgültig die Zahlung des Kaufpreises verweigert, wird der Verkäufer wohl vom Vertrag zurücktreten können. Ein Vertrag ist doch kein Sakrament.

bearbeitet von Squire
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Ihr habt Recht und ich hab meine Ruhe.

Vielleicht sagt ihr das einem verlassenen Ehepartner, der eine neue Liebe findet, mal ins Gesicht, daß er ein dereckiger Lügner, Vertragsbrecher und zwielichtiges Element ist.

 

Ihr werdet sicher die Kirche auf diese Weise bald so gesäubert hinkriegen wie ihr es euch scheinbar wünscht, dann könnt ihr in eurer Rechtgläubigkeit schwelgen und und laut rufen "Herr, ich danke dir, daß ich nicht bin wie die anderen Menschen, Vertragsbrecher, Lügner oder diese verlassene Ehefrau dort, sondern gerecht und heiligmässig"

 

Das war mein letztes Wort zum Thema, mehr hab ich nicht zu sagen.

 

Werner

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