Gerlinde Blosche Geschrieben 25. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 25. Juli 2006 Du hast von Betrügern gesprochen, von demonstrativem Zurschaustellen des Vertragsbruches und was weiss ich was nicht alles. Das Wort Betrüger hab ich nie verwendet, aber meinst Du nicht, dass es durchaus ein "demonstrativem Zurschaustellen des Vertragsbruches" sein kann, wenn jemand mit seiner zweiten Frau in der Kirche erscheint und dorten mitsprechen will. Treu dem Motto: Die Kirche, Papst und CRC können mich mal, jetzt rede ich ! Das Abstruse daran - aber dieser Feststellung weichst Du ja konsequent aus - man darf dieses ja, man darf seine(n) PatnerIn verlassen, man darf sich auch eine()n Neue(n) suchen - solange man wie Bruder und Schwester zusammenlebe darf man all das tun was Du soeben verdammt hast. Alles nur kein Sex. Was für ein verquertes Partnerschaftsverständnis hat die Kirchenobrigkeit, dass sie Partnerschaft nur über Sexualität definiert? Lieber Wolfgang, genau damit habe ich auch das Problem. Ich denke folgendermaßen darüber: Wenn die geschlechtliche Vereinigung bzw. die geschlechtliche Enthaltsamkeit der ausschlaggebende Punkt ist für die Zulassung bzw. Nichtzulassung zur hl. Kommunion, wird dann nicht das Denken über den Ehebruch auf die Sexualität reduziert? Diese Forderung ist m.E. die Folge aus dem traditionalen Eheverständnis, welches die Ehe als vertragliches Recht zur geschlechtlichen Vereinigung zum Zweck der Nachkommenschaft zwischen Mann und Frau sah. Nach dem neuen ganzheitlichen Eheverständnis (s.II.Vat. Konzil) ist die Ehe eine personale Liebes- und Lebensgemeinschaft, die Sexualität ein Ausdruck dieser Gemeinschaft. Dazu gehört natürlich auch die Weitergabe des Lebens. Das neuere Eheverständnis will aber auch aussagen, dass die geschlechtliche Vereinigung nicht mehr der wesentliche Inhalt der Ehe ist. Und nun meine Frage dazu: Dürfte demnach die geschlechtliche Vereinigung der wiederverheirateten Geschiedenen das ausschlaggebende Kriterium für den Ausschluss vom Kommunionempfang sein? Soweit ich es nachvollziehen kann nicht. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Liebe Grüße und trotz der Hitze eine gute Nacht Gerlinde Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christopf Geschrieben 26. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 26. Juli 2006 Ich kannte mal jemanden, den hat seine Frau mit 3 kleinen Kindern einfach sitzen gelassen. Hat er die Ehe von seinem Bischof annulieren lassen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerlinde Blosche Geschrieben 26. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 26. Juli 2006 Ich kannte mal jemanden, den hat seine Frau mit 3 kleinen Kindern einfach sitzen gelassen. Hat er die Ehe von seinem Bischof annulieren lassen? Lieber Christopf, hast ja einen lustigen Namen. Wie ich informiert bin, kommt eine Eheannulierung nur in Frage, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung Gründe vorlagen, die eine Ehe ungültig machen. Das ist halt nicht immer der Fall. Aber wenn es so ist, sollte man die Möglichkeit nutzen. Liebe Grüße Gerlinde Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 27. Juli 2006 Autor Melden Share Geschrieben 27. Juli 2006 Ich kannte mal jemanden, den hat seine Frau mit 3 kleinen Kindern einfach sitzen gelassen. Hat er die Ehe von seinem Bischof annulieren lassen? Es gab keine Anullierungsgründe, und welche erfinden nur um des schönen Scheines Willen wollte er auch nicht. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 27. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 27. Juli 2006 Ich kannte mal jemanden, den hat seine Frau mit 3 kleinen Kindern einfach sitzen gelassen. Hat er die Ehe von seinem Bischof annulieren lassen? Es gab keine Anullierungsgründe, und welche erfinden nur um des schönen Scheines Willen wollte er auch nicht. Werner Fehlende Anullierungsgründe sind das Eine. Ich könnte auch gut nachvollziehen, wenn jemand seine erste Ehe als gescheitert erlebt, aber nicht als nie vorhanden, was ja eine Anullierung besagen würde. Gerade wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Sind diese Kinder denn dann unehelich? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 28. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2006 Sind diese Kinder denn dann unehelich? wäre das schlimm? Hätten sie dann ein Mal an der Stirn? Oder was würde das bedeuten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 28. Juli 2006 Autor Melden Share Geschrieben 28. Juli 2006 Sind diese Kinder denn dann unehelich? wäre das schlimm? Hätten sie dann ein Mal an der Stirn? Oder was würde das bedeuten? Über Jahrhunderte war das schlimm. Unehelichkeit war zum Beispiel ein Weihehindernis. Soviel ich weiss werden die Kinder aus einer anullierten Ehe aber kirchlich als ehelich angesehen (was nur ein weiteres Paradoxon im kirchlichen Eherecht ist, aber diesmal wenigstens eines zugunsten der Betroffenen) Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 28. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2006 Sind diese Kinder denn dann unehelich? wäre das schlimm? Hätten sie dann ein Mal an der Stirn? Oder was würde das bedeuten? Über Jahrhunderte war das schlimm. Unehelichkeit war zum Beispiel ein Weihehindernis. Soviel ich weiss werden die Kinder aus einer anullierten Ehe aber kirchlich als ehelich angesehen (was nur ein weiteres Paradoxon im kirchlichen Eherecht ist, aber diesmal wenigstens eines zugunsten der Betroffenen) Werner Die heutige soziale Ächtung würde sich in der Tat in Grenzen halten. Und auch die Tatsache eines Weihehindernisses fände ich nicht wirklich schlimm. Ich frage mich nur, wie ich das meinen Kindern erklären würde: "Die Ehe mit eurem Vater war gar keine Ehe, sondern ein Irrtum." ??? Und die Erklärung für Mitmenschen: "Das sind die Kinder aus meiner ... äh .... Nicht-Ehe" ??? Aus diesen Überlegungen heraus kann ich Menschen verstehen, die sagen, dass sie ihre erste Ehe nicht anullieren lassen wollen. Weil es eben eine gescheiterte Ehe ist, nicht eine Nicht-Ehe, alleine schon der Kinder wegen, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Und auch ohne Kinder mag es Menschen geben, die das Scheitern ihrer Ehe nicht mit einer Anullierung wegwischen wollen, sondern ehrlich und aufrichtig zu diesem Scheitern stehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 28. Juli 2006 Autor Melden Share Geschrieben 28. Juli 2006 Sind diese Kinder denn dann unehelich? wäre das schlimm? Hätten sie dann ein Mal an der Stirn? Oder was würde das bedeuten? Über Jahrhunderte war das schlimm. Unehelichkeit war zum Beispiel ein Weihehindernis. Soviel ich weiss werden die Kinder aus einer anullierten Ehe aber kirchlich als ehelich angesehen (was nur ein weiteres Paradoxon im kirchlichen Eherecht ist, aber diesmal wenigstens eines zugunsten der Betroffenen) Werner Die heutige soziale Ächtung würde sich in der Tat in Grenzen halten. Und auch die Tatsache eines Weihehindernisses fände ich nicht wirklich schlimm. Ich frage mich nur, wie ich das meinen Kindern erklären würde: "Die Ehe mit eurem Vater war gar keine Ehe, sondern ein Irrtum." ??? Und die Erklärung für Mitmenschen: "Das sind die Kinder aus meiner ... äh .... Nicht-Ehe" ??? Aus diesen Überlegungen heraus kann ich Menschen verstehen, die sagen, dass sie ihre erste Ehe nicht anullieren lassen wollen. Weil es eben eine gescheiterte Ehe ist, nicht eine Nicht-Ehe, alleine schon der Kinder wegen, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Und auch ohne Kinder mag es Menschen geben, die das Scheitern ihrer Ehe nicht mit einer Anullierung wegwischen wollen, sondern ehrlich und aufrichtig zu diesem Scheitern stehen. Zwar hat es die ehe im Falle einer Anullierung kirchenrechtlich nie gegeben, ich kann mir aber vorstellen, daß ausser in Extremfällen im Promillebereich keiner der Betroffenen das Gefühl hat, er wäre nie verheiratet gewesen (ausser er beherrscht die Kunst der Autosuggestion) Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 28. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2006 Über Jahrhunderte war das schlimm.Unehelichkeit war zum Beispiel ein Weihehindernis. Soviel ich weiss werden die Kinder aus einer anullierten Ehe aber kirchlich als ehelich angesehen (was nur ein weiteres Paradoxon im kirchlichen Eherecht ist, aber diesmal wenigstens eines zugunsten der Betroffenen) Werner, wir sind im 2. Jahrtausend angekommen. In der Vergangenheit, mit der Du argumentierst, gab es keine Scheidung und wohl kaum Anulierungen der Ehen. Also was solls?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 28. Juli 2006 Autor Melden Share Geschrieben 28. Juli 2006 Über Jahrhunderte war das schlimm. Unehelichkeit war zum Beispiel ein Weihehindernis. Soviel ich weiss werden die Kinder aus einer anullierten Ehe aber kirchlich als ehelich angesehen (was nur ein weiteres Paradoxon im kirchlichen Eherecht ist, aber diesmal wenigstens eines zugunsten der Betroffenen) Werner, wir sind im 2. Jahrtausend angekommen. In der Vergangenheit, mit der Du argumentierst, gab es keine Scheidung und wohl kaum Anulierungen der Ehen. Also was solls?? Du hast gefragt, ob Unehelichkeit schlimm sei. Ich hab die Frage beantwortet. Das Weihehindernis bestand übrigens noch bis in die jüngste Vergangenheit Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Erich Geschrieben 28. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2006 Ich frage mich nur, wie ich das meinen Kindern erklären würde:"Die Ehe mit eurem Vater war gar keine Ehe, sondern ein Irrtum." ??? Das gleiche müsstest Du bei einer Scheidung auch machen Und die Erklärung für Mitmenschen:"Das sind die Kinder aus meiner ... äh .... Nicht-Ehe" ??? Was jucken Dich die Mitmenschen? Ich denke Du bist eine mündige Frau. Müssen die Mitmenschen solche Details wissen und erklärt bekommen, damit sie tratschen können? Und wenn sie sie wissen, was haben sie davon?? Aus diesen Überlegungen heraus kann ich Menschen verstehen, die sagen, dass sie ihre erste Ehe nicht anullieren lassen wollen. die Meinung anderer Leute als Grundlage meines Handelns?? Ja nee, is klar Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christopf Geschrieben 28. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2006 Lieber Christopf, hast ja einen lustigen Namen. Wie ich informiert bin, kommt eine Eheannulierung nur in Frage, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung Gründe vorlagen, die eine Ehe ungültig machen. Hallo Gerlinde, erstmal danke! Ist aber doch eine interessante Konstellation: Eine Frau verliebt sich neu und verlässt ihren Mann. Die Scheidung wird ausgesprochen und der Mann ist dann der Dumme? Ich denke, dass schon das Eheversprechen der Frau in dem Fall nach kirchlichem Recht zu hinterfragen ist. Und damit ist auch die Ehe wohl nicht zustande gekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 28. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 28. Juli 2006 Ist aber doch eine interessante Konstellation: Eine Frau verliebt sich neu und verlässt ihren Mann. Die Scheidung wird ausgesprochen und der Mann ist dann der Dumme? Ich denke, dass schon das Eheversprechen der Frau in dem Fall nach kirchlichem Recht zu hinterfragen ist. Und damit ist auch die Ehe wohl nicht zustande gekommen. Kann denn die (Ex-)Frau zu einer Aussage vor der entsprechenden Stelle verpflichtet werden? Und falls nicht: Kann eine Ehe auch ohne die Aussage eines der Partners anulliert werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gerlinde Blosche Geschrieben 30. Juli 2006 Melden Share Geschrieben 30. Juli 2006 Ist aber doch eine interessante Konstellation: Eine Frau verliebt sich neu und verlässt ihren Mann. Die Scheidung wird ausgesprochen und der Mann ist dann der Dumme? Ich denke, dass schon das Eheversprechen der Frau in dem Fall nach kirchlichem Recht zu hinterfragen ist. Und damit ist auch die Ehe wohl nicht zustande gekommen. Kann denn die (Ex-)Frau zu einer Aussage vor der entsprechenden Stelle verpflichtet werden? Und falls nicht: Kann eine Ehe auch ohne die Aussage eines der Partners anulliert werden? Lieber Christopf, liebe Gabriele, da ich kein Kirchenrechtsbuch besitze, versuche ich Eure Fragen mal so aus meinem vorhandenen Wissen zu beantworten. Wenn etwas falsch ist, bitte ich einen besser Informierten mich zu berichtigen. Das sinnvollere wäre in einem solchen Fall natürlich die Eheannullierung, es wäre für beide Partner, wenn sie zur Kirche gehören, besser. Weiter denke ich, dass kein Partner verpflichtet werden kann, wenn der eine das will und der andere nicht. Notwendig für eine Befragung in diesem Verfahren ist sicher die Anwesenheit beider Partner. Falls es zu Unklarheiten oder gegensätzlichen Aussagen kommt, ist es auch von Nutzen, wenn man Zeugen hat, die Aussagen belegen können. Vielleicht gibt es hier jemanden, der hierin schon Erfahrung hat? Liebe Grüße mit der Bitte um Verständnis für meine unvollkommene Anwort. Gerlinde Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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