Justin Cognito Geschrieben 16. August 2006 Melden Share Geschrieben 16. August 2006 (bearbeitet) Ich erlaube mir kurz um eure Hilfe zu bitten, zumal ich weiß dass hier einige LateinliebhaberInnen unterwegs sind ... Ich beschäftige mich gerade mit einigen Bestimmungen des CIC 1917 (der nicht mehr gültig ist !!! -> die betreffenden Normen finden sich so NICHT im CIC 1983) und konnte dafür keine deutsche Übersetzung finden. Jetzt bitte ich euch meine "Hilfsübersetzung" zu korregieren ... Can. 748. Monstra et ostenta semper baptizentur saltem sub conditione; in dubio autem unusne an plures sint homines, unus absolute baptizetur, ceteri sub conditione. hab ich übersetzt mit: Can. 748. Missgeburten und Missbildungen werden immer getauft, wenigstens „sub conditione“; im Zeifel aber ob es einer oder mehrere Menschen sind, wird einer auf jeden Fall, die andere „sub conditione“ getauft. Can. 754. § 1. Amentes et furiosi ne baptizentur, nisi tales a nativitate vel ante adeptum rationis usum fuerint; et tunc baptizandi sunt ut infantes.§ 2. Si autem dilucida habeant intervalla, dum mentis compotes sunt, baptizentur, si velint. § 3. Baptizentur quoque, imminente periculo mortis, si, antequam insanirent, suscipiendi baptismi desiderium ostenderint. § 4. Qui lethargo aut phrenesi laborat, vigilans tantum et volens baptizetur; at si periculum mortis impendeat, servetur praescriptum § 3. hab ich übersetzt mit: Can. 754. § 1. Wahnsinnige und Rasende werden nicht getauft, wenn sie nicht so von Geburt oder vom Zeitpunkt des ausreichenden Vernunftgebrauchs an so beschaffen waren; in diesem Fall werden sie getauft wie die Kinder. § 2. Wenn sie aber lichte Augenblicke haben, während derer sie ihres Geistes mächtig sind, werden sie getauft, wenn sie das wollen. § 3 Getauft werden sie auch, in unmittelbarer Todesgefahr, wenn, bevor sie dem Wahnsinn anheimvielen, nichts gegen den vermuteten Wunsch der Taufe entgegensteht. § 4 Wer in Schlafsucht oder in eine seelische Störung gefallen ist, wird getauft soweit er munter und willens ist; wenn aber eine Todesgefahr droht, nach den Vorschriften des § 3 .... Herzlichen Dank für die Hilfe bearbeitet 16. August 2006 von Justin Cognito Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 16. August 2006 Melden Share Geschrieben 16. August 2006 Sieht für mich alles korrekt aus! Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
soames Geschrieben 16. August 2006 Melden Share Geschrieben 16. August 2006 Ich kann Dir zwar beim Latein nicht helfen, aber folgende Übersetzung sieht ein wenig hoppelig aus (es ist schwer, ihren Sinn direkt zu entnehmen): Can. 754. § 1. Wahnsinnige und Rasende werden nicht getauft, wenn sie nicht so von Geburt oder vom Zeitpunkt des ausreichenden Vernunftgebrauchs an so beschaffen waren; in diesem Fall werden sie getauft wie die Kinder. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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