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Eva Herman...


Gast Claudia

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Warum ist sie Stammtisch-Mainstream? Die Gerichtsurteile waren falsch?

 

Was hat denn ein Gerichtsurteil, das sich der Frage widmet, ob sie freie Mitarbeiterin oder Angestellte ist, mit ihren Thesen zu tun?

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Ach, wird die Kohle knapp?

Seltsam. Warum bleibt die eigentlich nicht am Kochtopf, wo Frauen ihrer Meinung nach hingehören?

 

Wahrscheinlich kann sie auch nicht kochen. Grüße, KAM

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Quatsch Tagesschau. Die bekommt eine gute Abfindung und fertig ist. Und das ist dann auch in Ordnung.
Wer sich selbst als freien Mitarbeiter betrachtet, sollte dann auch die Konsequenz tragen und eine Nichtverlängerung eines Vertrags akzeptieren. Und nicht im Nachhinein auf die Idee kommen, man sei ja doch eher ein Angestellter.

Laut Presseberichten scheint das entsprechende Gericht die Sache aktuell etwas anders zu sehen und tendiert wohl in Richtung Angestelltenverhältnis. Mal schauen, was das Urteil bringt (wenn's vorher keinen Vergleich gibt).

 

 

Das LAG Hamburg hat die Berufung von Frau Herman gegen das Urteil des ArbG Hamburg verworfen. Die Revision ließen sie nicht zu.

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Quatsch Tagesschau. Die bekommt eine gute Abfindung und fertig ist. Und das ist dann auch in Ordnung.
Wer sich selbst als freien Mitarbeiter betrachtet, sollte dann auch die Konsequenz tragen und eine Nichtverlängerung eines Vertrags akzeptieren. Und nicht im Nachhinein auf die Idee kommen, man sei ja doch eher ein Angestellter.

Laut Presseberichten scheint das entsprechende Gericht die Sache aktuell etwas anders zu sehen und tendiert wohl in Richtung Angestelltenverhältnis. Mal schauen, was das Urteil bringt (wenn's vorher keinen Vergleich gibt).

 

 

Das LAG Hamburg hat die Berufung von Frau Herman gegen das Urteil des ArbG Hamburg verworfen. Die Revision ließen sie nicht zu.

 

 

Halleluja! :angry2:

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Weil es zweimal vor Gericht war? Die Klage gegen den NDR ist auch in Berufung gegangen.

bearbeitet von Elrond
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Weil es zweimal vor Gericht war? Die Klage gegen den NDR ist auch in Berufung gegangen.

Und jetzt ist nochmal Berufung oder so was ähnliches möglich. Das zieht sich ja ganz schön. - Naja, sie wird sich darauf eingestellt haben, dass ihr Ruf ein anderer ist als vor dieser Sache damals.

bearbeitet von lara
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Es ist keine Berufung moeglich, aber Springer kann Nicht-Zulassungsbeschwerde einreichen. Bei der NDR Sache ist es umgekehrt, sie hat zweimal verloren und will selbst Nicht-Zulassungsbeschwerde einlegen.

bearbeitet von Elrond
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Es ist keine Berufung moeglich, aber Springer kann Nicht-Zulassungsbeschwerde einreichen. Bei der NDR Sache ist es umgekehrt, sie hat zweimal verloren und will selbst Nicht-Zulassungsbeschwerde einlegen.

Hauptsache, dass nach fast 2 Jahren klar ist, eine Zeitung hat Aussagen falsch zitiert. - Das heißt, so richtig klar ist das noch nicht, es gibt ja noch eine Instanz. Also, nach ca 3 Jahren wird klar sein, eine Zeitung hat Aussagen falsch dargestellt. Ein dreifach Hoch dem Rechtssytem. Hätte schließlich noch ganz anders enden können, nech?

bearbeitet von lara
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Franciscus non papa
Es ist keine Berufung moeglich, aber Springer kann Nicht-Zulassungsbeschwerde einreichen. Bei der NDR Sache ist es umgekehrt, sie hat zweimal verloren und will selbst Nicht-Zulassungsbeschwerde einlegen.

Hauptsache, dass nach fast 2 Jahren klar ist, eine Zeitung hat Aussagen falsch zitiert. - Das heißt, so richtig klar ist das noch nicht, es gibt ja noch eine Instanz. Also, nach ca 3 Jahren wird klar sein, eine Zeitung hat Aussagen falsch dargestellt. Ein dreifach Hoch dem Rechtssytem. Hätte schließlich noch ganz anders enden können, nech?

 

 

ach gottchen, ich weine mal ein paar tränen für die arme eva, wenn mir sonst kein leid der welt mehr einfällt.

 

wenn unser rechtssystem keine anderen aufgaben hätte, als sich mit spinnern wie frau hermann zu befassen....

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Ach Herrje

 

Jemand der in den alten Bundesländern geboren wurde - ich will gar nicht Wessi sagen - kann nicht nachempfinden, was es für ein Gefühl ist, festzustellen, dass selbst die übelste Ost-Propaganda in weiten Teilen nicht anderes war und ist als die banale Wahrheit. Und das nicht nur im Falle der "bürgerlichen Medien", sondern auch zum Beispiel bei Arbeitnehmerrechten, bei der Justiz. Propaganda war es selbstverständlich dennoch, weil es die eigenen Probleme und Verfehlungen verschwieg. Ein Verhalten, das ich heutzutage bspw. bei der Berichterstattung über die Außenpolitik dieses Landes wiederfinde. Aber was früher das Westfernsehen war, ist heute das Internet. Und wenn wir das damals schon gehabt hätten ..

bearbeitet von Freeman
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Es ist keine Berufung moeglich, aber Springer kann Nicht-Zulassungsbeschwerde einreichen. Bei der NDR Sache ist es umgekehrt, sie hat zweimal verloren und will selbst Nicht-Zulassungsbeschwerde einlegen.

Hauptsache, dass nach fast 2 Jahren klar ist, eine Zeitung hat Aussagen falsch zitiert. - Das heißt, so richtig klar ist das noch nicht, es gibt ja noch eine Instanz. Also, nach ca 3 Jahren wird klar sein, eine Zeitung hat Aussagen falsch dargestellt. Ein dreifach Hoch dem Rechtssytem. Hätte schließlich noch ganz anders enden können, nech?

 

 

ach gottchen, ich weine mal ein paar tränen für die arme eva, wenn mir sonst kein leid der welt mehr einfällt.

 

wenn unser rechtssystem keine anderen aufgaben hätte, als sich mit spinnern wie frau hermann zu befassen....

 

 

Du sprichst mir aus der Seele! Warum muss man eigentlich immer wieder (auch hier!) von dieser Trulla lesen?

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Du sprichst mir aus der Seele! Warum muss man eigentlich immer wieder (auch hier!) von dieser Trulla lesen?

Wo liest du denn sonst noch von ihr?

 

Ich meinte, dass doch eigentlich mehr als hundert Seiten Thread zur Herman in diesem Forum reichen dürften.

 

Frau Herman sehe ich (auch als Atheist) ganz im Lichte Jesu, der da sagte: "Lasst die Toten ihre Toten begraben...". :angry2:

 

Für mich ist diese Frau geistig mehr als tot, mausetot.

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Hauptsache, dass nach fast 2 Jahren klar ist, eine Zeitung hat Aussagen falsch zitiert. - Das heißt, so richtig klar ist das noch nicht, es gibt ja noch eine Instanz. Also, nach ca 3 Jahren wird klar sein, eine Zeitung hat Aussagen falsch dargestellt. Ein dreifach Hoch dem Rechtssytem. Hätte schließlich noch ganz anders enden können, nech?

 

Aber du weißt schon, dass es einstweiligen Rechtsschutz gibt? Aber lass ruhig. Kenntnis wird überschätzt, wenn's um's Meckern geht.

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Du sprichst mir aus der Seele! Warum muss man eigentlich immer wieder (auch hier!) von dieser Trulla lesen?

Wo liest du denn sonst noch von ihr?

 

Ich meinte, dass doch eigentlich mehr als hundert Seiten Thread zur Herman in diesem Forum reichen dürften.

 

Frau Herman sehe ich (auch als Atheist) ganz im Lichte Jesu, der da sagte: "Lasst die Toten ihre Toten begraben...". :angry2:

 

Für mich ist diese Frau geistig mehr als tot, mausetot.

und warum bist du in diesem thread? :unsure: du bist ein heimlicher verehrer. :angry2:

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Hauptsache, dass nach fast 2 Jahren klar ist, eine Zeitung hat Aussagen falsch zitiert. - Das heißt, so richtig klar ist das noch nicht, es gibt ja noch eine Instanz. Also, nach ca 3 Jahren wird klar sein, eine Zeitung hat Aussagen falsch dargestellt. Ein dreifach Hoch dem Rechtssytem. Hätte schließlich noch ganz anders enden können, nech?

 

Aber du weißt schon, dass es einstweiligen Rechtsschutz gibt? Aber lass ruhig. Kenntnis wird überschätzt, wenn's um's Meckern geht.

Einstweiligen Rechtsschutz? Was ist das? Du meckerst mich nicht an, deiner Meinung nach?

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Wenn Du in Google den site Parameter wieder entfernst, kann Dir wikipedia die Antwort auf die Frage, was das ist, geben.

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Einstweiligen Rechtsschutz? Was ist das? Du meckerst mich nicht an, deiner Meinung nach?

 

Natürlich mecker ich dich an. Ich bin damit aber genauso im Recht wie diejenigen, die samdeli hier zurechtweisen, wenn er mal wieder Blödsinn schreibt (vom Prinzip her, in den Ausmaßen unterscheidet ihr euch selbstredend).

Einstweiliger Rechtsschutz ist die Möglichkeit, der Verletzung eigener Rechte vorzubeugen, indem man vor dem Abschluss der Hauptsache eine gerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung beantragt. Herman hat - wenn sie nicht außerordentlich schlecht beraten war - mit Sicherheit eine einstweilige Verfügung gegen Springer erwirkt, die streitigen Äußerungen zu unterlassen.

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Herman hat - wenn sie nicht außerordentlich schlecht beraten war - mit Sicherheit eine einstweilige Verfügung gegen Springer erwirkt, die streitigen Äußerungen zu unterlassen.

 

Wer trägt eigentlich die Kosten des Verfahrens, wenn Springer sich in einem leichtfertigen Umgang mit der Wahrheit übt, um die Auflage am Leben zu erhalten, und deshalb verklagt und verurteilt wird? Ich hoffe doch, der Steuerzahler wird dadurch nicht mit auch nur einem Euro belastet?

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Herman hat - wenn sie nicht außerordentlich schlecht beraten war - mit Sicherheit eine einstweilige Verfügung gegen Springer erwirkt, die streitigen Äußerungen zu unterlassen.

 

Wer trägt eigentlich die Kosten des Verfahrens, wenn Springer sich in einem leichtfertigen Umgang mit der Wahrheit übt, um die Auflage am Leben zu erhalten, und deshalb verklagt und verurteilt wird? Ich hoffe doch, der Steuerzahler wird dadurch nicht mit auch nur einem Euro belastet?

 

 

Guckst du § 91 ZPO.

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Gast
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