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Piusbruderschaft gegen "Amtskirche"?


Petrus

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Das Problem bei den FSSPX liegt inzwischen rein organisationssoziologisch nicht mehr vom eigenen Verein lassen will und kann, da werden immer neue Gründe aufgebaut werden, die der Einheit im Wege stehen. Vergleichbar übrigens das Verhalten der Altkatholiken, aber ob jetzt neben den 35 Mio deutschen Katholiken und 25.000 Altkatholiken nochmal 25.000 Piusse existieren, davon geht die Welt nicht unter.
D'accord.

 

Allerdings dürfte ein Bruch mit dem Papst es den FSSPX schwerer machen, ihre Sponsoren bei der Stange zu halten.
Nun ja - wenn sie den gleichen Status wie die AKK anstreben könnten sie auch Kirchensteuern erheben ...
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Das "Problem" bei der Aufhebung jeglicher Parallelhierarchien sehe ich eigentlich nur im Vermögen des Bischofs, in verschiedenen Riten die Sakramente (Firmung, Weihen) zu spenden. Das könnte man aber dadurch lösen, dass jedes Metropolitanbistum jeweils einen Weihbischof für den jeweiligen Ritus (oder auch einen für zwei Riten, so er sie beherrscht) erhält. Damit hätten dann die Ritengemeinschaften die Sakramente garantiert in ihrem eigenen Ritus.

 

Was die unterschiedlichen Kirchenrechtsbücher angeht müsste man überprüfen, in wieweit sich die nichtrömischen auf die Unterschiede zum römischen Recht reduzieren lassen. Personell müsste es eigentlich möglich sein, in jedem Bistum eine Unterabteilung für die Rechtsangelegenheiten der jeweiligen Ritengemeinschaft einzurichten.

 

Dieses gesamte Prinzip müsste dann durchgehend in der lateinischen und allen unierten Kirchen (dort eben umgekehrt) umgesetzt werden. Wenn ich also in den Kongo umziehe, dann kann ich dort entweder den Zairischen Ritus besuchen oder mich einer lateinischen Ritengemeinschaft anschließen, die aber dem gleichen Ortsbischof (z.B. Frédéric Kardinal Etsou-Nzabi-Bamungwabi) untersteht und nur einen eigenen Weihbischof hat.

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Das "Problem" bei der Aufhebung jeglicher Parallelhierarchien sehe ich eigentlich nur im Vermögen des Bischofs, in verschiedenen Riten die Sakramente (Firmung, Weihen) zu spenden. Das könnte man aber dadurch lösen, dass jedes Metropolitanbistum jeweils einen Weihbischof für den jeweiligen Ritus (oder auch einen für zwei Riten, so er sie beherrscht) erhält. Damit hätten dann die Ritengemeinschaften die Sakramente garantiert in ihrem eigenen Ritus.

 

Was die unterschiedlichen Kirchenrechtsbücher angeht müsste man überprüfen, in wieweit sich die nichtrömischen auf die Unterschiede zum römischen Recht reduzieren lassen. Personell müsste es eigentlich möglich sein, in jedem Bistum eine Unterabteilung für die Rechtsangelegenheiten der jeweiligen Ritengemeinschaft einzurichten.

 

Dieses gesamte Prinzip müsste dann durchgehend in der lateinischen und allen unierten Kirchen (dort eben umgekehrt) umgesetzt werden. Wenn ich also in den Kongo umziehe, dann kann ich dort entweder den Zairischen Ritus besuchen oder mich einer lateinischen Ritengemeinschaft anschließen, die aber dem gleichen Ortsbischof (z.B. Frédéric Kardinal Etsou-Nzabi-Bamungwabi) untersteht und nur einen eigenen Weihbischof hat.

 

Kirchenrecht und Ritus hängen nicht voneinander ab. Und warum sollte ein Bischof nicht in mehreren Riten firmen können? Das ist doch eine Frage der Praxis. Grüße, KAM

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Kirchenrecht und Ritus hängen nicht voneinander ab.

Wie ist denn das mit den Zulassungsbestimmungen zur Kommunion? Laut CIC ist z.B. für den Kommunionempfang bei Kindern erforderlich, "daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben" (CIC 913). Im byzantinischen Taufritus wird nach der Salbung die Eucharistie gespendet, was nach dem CIC verboten wäre. Tortzdem wird das meines Wissens nach auch in der römisch-katholischen Kirche von den Priestern des byzantinischen Ritus wie in der Ostkirche gehandhabt.

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Es existiert ein gesondertes Kirchenrecht für die unierten Ostkirchen.

 

Darin ist z.B. auch die Zölibatsfrage anders gelöst.

 

Ob es allerdings wirklich unmöglich wäre CIC und CCEO zu harmonisieren (der CIC ist schließlich nicht sakrosankt) wage ich zu bezweifeln.

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Es existiert ein gesondertes Kirchenrecht für die unierten Ostkirchen.

 

Darin ist z.B. auch die Zölibatsfrage anders gelöst.

 

Ob es allerdings wirklich unmöglich wäre CIC und CCEO zu harmonisieren (der CIC ist schließlich nicht sakrosankt) wage ich zu bezweifeln.

 

 

 

Die Harmonisierung des Rechts sollte wirklich nicht das Problem sein.........die Zölibatsfrage ist da möglicherweise der größte Brocken.

bearbeitet von Elima
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Es existiert ein gesondertes Kirchenrecht für die unierten Ostkirchen.

 

Darin ist z.B. auch die Zölibatsfrage anders gelöst.

 

Ob es allerdings wirklich unmöglich wäre CIC und CCEO zu harmonisieren (der CIC ist schließlich nicht sakrosankt) wage ich zu bezweifeln.

Die Harmonisierung des Rechts sollte wirklich nicht das Problem sein.........die Zölibatsfrage ist da möglicherweise der größte Brocken.
Noch nicht mal.

 

Entweder er fällt oder er soll "dort wo er guter Brauch ist" beibehalten werden.

 

Oder aber er wird in die Verantwortung der Diözesanbischöfe gelegt.

 

Oder man verzichtet auf die Weltpriester und gründet entsprechende Orden.

 

Ideen hätte ich da schon genug.

 

Viel interessanter fände ich, ob in den unierten Kirchen die Eheleute das Sakrament spenden oder der Priester - oder wie die Unierten zu neuen Bischöfen kommen ...

bearbeitet von Flo77
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Es existiert ein gesondertes Kirchenrecht für die unierten Ostkirchen.

Ich spreche aber nicht von Priestern der unierten Ostkirchen, sondern von den römischen/lateinischen Priestern, die mit Indult den byzantinischen Ritus feiern. Auch diese verwenden das entsprechende Kirchenrecht, was die Fragen der Zelebration betrifft (z.B. Kommunionempfang von Kleinkindern). Das Kirchenrecht scheint also nicht ausschließlich an die Teilkirche, sondern auch an den Ritus gebunden zu sein.

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Es existiert ein gesondertes Kirchenrecht für die unierten Ostkirchen.

 

Darin ist z.B. auch die Zölibatsfrage anders gelöst.

 

Ob es allerdings wirklich unmöglich wäre CIC und CCEO zu harmonisieren (der CIC ist schließlich nicht sakrosankt) wage ich zu bezweifeln.

Die Harmonisierung des Rechts sollte wirklich nicht das Problem sein.........die Zölibatsfrage ist da möglicherweise der größte Brocken.
Noch nicht mal.

 

Entweder er fällt oder er soll "dort wo er guter Brauch ist" beibehalten werden.

 

Oder aber er wird in die Verantwortung der Diözesanbischöfe gelegt.

 

Oder man verzichtet auf die Weltpriester und gründet entsprechende Orden.

 

Ideen hätte ich da schon genug.

 

Viel interessanter fände ich, ob in den unierten Kirchen die Eheleute das Sakrament spenden oder der Priester - oder wie die Unierten zu neuen Bischöfen kommen ...

 

 

 

Die Frage nach dem/den Spender(n) des Ehesakramentes würde sich dabei wohl als wenig medienwirksam erweisen. Die Bischöfe interessieren in der Allgemeinheit etwas mehr, aaaaaber der Zölibat. Das gibt Diskussionen auch "unter dem gläubigen Volk" ohne Ende.

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Es existiert ein gesondertes Kirchenrecht für die unierten Ostkirchen.
Ich spreche aber nicht von Priestern der unierten Ostkirchen, sondern von den römischen/lateinischen Priestern, die mit Indult den byzantinischen Ritus feiern. Auch diese verwenden das entsprechende Kirchenrecht, was die Fragen der Zelebration betrifft (z.B. Kommunionempfang von Kleinkindern). Das Kirchenrecht scheint also nicht ausschließlich an die Teilkirche, sondern auch an den Ritus gebunden zu sein.
Dann wäre es dann vllt. geraten solche Fragen aus dem allgemeinen Recht auszugliedern und an den Indult zu knüpfen.

 

Man könnte natürlich auch den byzantinischen Ritus dahingehend ändern, daß man das EK-Alter raufsetzt.

 

Oder man das wissende Alter empfiehlt, wo aber anderer Brauch herrscht dieser beibehalten werden soll ...

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Die Frage nach dem/den Spender(n) des Ehesakramentes würde sich dabei wohl als wenig medienwirksam erweisen.
Glaube ich nicht.

 

Damit wäre nämlich die Frage nach der Naturehe und nach der Sakramentalität evangelisch geschlossener Ehen vom Tisch, was etlichen Paaren sicherlich eine Erleichterung böte.

 

(Zumal man sich dann auch nochmal die Sache mit dem Tod der Oikonomia genauer ansehen müsste.)

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Dann wäre es dann vllt. geraten solche Fragen aus dem allgemeinen Recht auszugliedern und an den Indult zu knüpfen.

 

Man könnte natürlich auch den byzantinischen Ritus dahingehend ändern, daß man das EK-Alter raufsetzt.

 

Oder man das wissende Alter empfiehlt, wo aber anderer Brauch herrscht dieser beibehalten werden soll ...

Eigentlich zeigt sich beim Zulassungsalter zur Kommunion sehr schön, wie unsinnig unterschiedliche Kirchenrechtssysteme innerhalb einer Kirche sind. Entweder ist die "hinreichende Kenntnis und sorgfältige Vorbereitung" objektiv wichtig für den würdigen Empfang der Eucharistie oder sie ist es nicht. Wenn die Kirche wirklich glaubt, dass bei beiden Riten das gleiche Sakrament gespendet wird, dann kann es keine so unterschiedliche Mindestreife geben. Als Alternative bleibt nur eine Empfehlung an den einzelnen Gläubigen.

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Eigentlich zeigt sich beim Zulassungsalter zur Kommunion sehr schön, wie unsinnig unterschiedliche Kirchenrechtssysteme innerhalb einer Kirche sind. Entweder ist die "hinreichende Kenntnis und sorgfältige Vorbereitung" objektiv wichtig für den würdigen Empfang der Eucharistie oder sie ist es nicht. Wenn die Kirche wirklich glaubt, dass bei beiden Riten das gleiche Sakrament gespendet wird, dann kann es keine so unterschiedliche Mindestreife geben. Als Alternative bleibt nur eine Empfehlung an den einzelnen Gläubigen.
Jein.

 

Die lateinische Kirche legt halt mehr Wert darauf, daß das Wissen vorhanden ist, während die Byzantiner davon ausgehen, daß keine Seele reiner ist als die eines Säuglings und man daher gerade Kindern die Medizin ohne große Umstände geben kann.

 

Als Pius xy (ich kann mir die Nummern nicht merken) das EK-Alter herabgesetzt hat war es ja auch mehr eine Empfehlung, die versucht hat zwischen beiden Positionen die Mitte zu finden - die Seele sollte noch rein sein aber das Wissen sollte auch vorhanden sein.

 

Ich denke bei einer Freigabe bzw. einer Empfehlung würde sich im der Praxis nichts ändern.

 

In den lateinischen Gemeinden werden die Kinder weiterhin in der Grundschule an den Tisch des Herrn geführt, während Byzantiner (sofern man das noch trennen will) bei der 3-in-1-Version bleiben.

 

Ich kann mir sogar vorstellen, daß Eltern bei einer byzantinischen Taufe auf die Empfehlung des hl. Vaters hin auf die Kommunionspendung verzichten und sich entweder eine eigene byzantinische EK-Liturgie entwickelt oder die Kinder zu gegebener Zeit in der benachbarten lateinischen Gemeinde mitgehen.

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Viel interessanter fände ich, ob in den unierten Kirchen die Eheleute das Sakrament spenden oder der Priester

 

Es muß doch auf jeden Fall gleich sein wie in der RKK, sonst würde diese zugeben, dass sie selbst nicht weiß, wie es richtig ist (dasselbe gilt auch für die Firmung).

bearbeitet von Lutheraner
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Eigentlich zeigt sich beim Zulassungsalter zur Kommunion sehr schön, wie unsinnig unterschiedliche Kirchenrechtssysteme innerhalb einer Kirche sind. Entweder ist die "hinreichende Kenntnis und sorgfältige Vorbereitung" objektiv wichtig für den würdigen Empfang der Eucharistie oder sie ist es nicht. Wenn die Kirche wirklich glaubt, dass bei beiden Riten das gleiche Sakrament gespendet wird, dann kann es keine so unterschiedliche Mindestreife geben. Als Alternative bleibt nur eine Empfehlung an den einzelnen Gläubigen.
Jein.

 

Die lateinische Kirche legt halt mehr Wert darauf, daß das Wissen vorhanden ist, während die Byzantiner davon ausgehen, daß keine Seele reiner ist als die eines Säuglings und man daher gerade Kindern die Medizin ohne große Umstände geben kann.

 

Als Pius xy (ich kann mir die Nummern nicht merken) das EK-Alter herabgesetzt hat war es ja auch mehr eine Empfehlung, die versucht hat zwischen beiden Positionen die Mitte zu finden - die Seele sollte noch rein sein aber das Wissen sollte auch vorhanden sein.

 

Ich denke bei einer Freigabe bzw. einer Empfehlung würde sich im der Praxis nichts ändern.

 

In den lateinischen Gemeinden werden die Kinder weiterhin in der Grundschule an den Tisch des Herrn geführt, während Byzantiner (sofern man das noch trennen will) bei der 3-in-1-Version bleiben.

 

Ich kann mir sogar vorstellen, daß Eltern bei einer byzantinischen Taufe auf die Empfehlung des hl. Vaters hin auf die Kommunionspendung verzichten und sich entweder eine eigene byzantinische EK-Liturgie entwickelt oder die Kinder zu gegebener Zeit in der benachbarten lateinischen Gemeinde mitgehen.

 

 

 

Was das Erstkommunionalter bei den "Lateinern" angeht, hat es ja seit Pius X. auch schon einiges "Hin-und-Hergeschiebe gegeben, allerdings meist im Grundschulalter und durch den Hinweis, dass das "nur" die feierliche Gemeinschaftskommunion aller Kinder ist (während sie vorher nach entsprechender Vorbereitung auch schon zusammen mit den Eltern das Sakrament empfangen dürfen). In einem anderen Thread wies neulich jemand darauf hin, dass das viel länger eine Rolle spielte, als ich aus der konkreten Situation (in immerhin einigen Pfarreien!) wusste.

 

Vor Pius X. wurden zumindest in dem Teil Deutschlands, wo ich aufgewachsen bin, Erstkommunion und Firmung am Ende der Pflichtschulzeit gespendet. Beide Termine wurden dann auf die Grundschule verschoben und der Firmtermin zeigt in vielen Diözesen wieder eine Tendenz nach oben.

 

 

 

@Lutheraner: Der "ordentliche Spender" des Firmsakramentes ist der Bischof (bei den Lateinern), er kann aber diese Aufgabe delegieren, was etwa bei der Erwachsenentaufe immer deutlich wird, also wo eine Einheit der drei Initiationssakramente vorliegt, gibt es eine Delegation dieser Aufgabe. (Das gibt schon manchmal bei Gläubigen auch immerhalb der KK eine gewisse Verwirrung, nicht jeder kennt das Kirchenrecht........ und das ist manchmal auch gut so :huh: ).

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Kirchenrecht und Ritus hängen nicht voneinander ab.

Wie ist denn das mit den Zulassungsbestimmungen zur Kommunion? Laut CIC ist z.B. für den Kommunionempfang bei Kindern erforderlich, "daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben" (CIC 913). Im byzantinischen Taufritus wird nach der Salbung die Eucharistie gespendet, was nach dem CIC verboten wäre. Tortzdem wird das meines Wissens nach auch in der römisch-katholischen Kirche von den Priestern des byzantinischen Ritus wie in der Ostkirche gehandhabt.

 

Meine Aussage bezog sich auf die innerhalb der lateinischen Kirche erlaubten Riten. Diese harmonieren alle mit dem CIC. - Zur Frage der Bischofsbestellung nach CCEO cc 180 ff: Die Kandidaten werden von der Synode vorgeschlagen, mit zusätzlich erhobenen Informationen schickt der Patriarch/Großerzbischof die Liste nach Rom, wo der päpstl. Assens eingeholt wird. Danach wählt die Synode frei. Wenn ein nicht auf der Liste stehender Kandidat gewählt wird, muß der päpstl. Assens nachträglich aber vor dessen Proklamation eingeholt werden. Bei selbständigen Metropolitankirchen und in Diasporagebieten ernennt der Papst aus einer von der Metropolie oder von der betreffenden Kirche durch Wahl ermittelten Liste. - Überdies hab ich grad beim Nachsehen in der Literatur zufällig den Hinweis gefunden, daß seit längerem ein gemeinsames Konzil der Ostkirchen beabsichtigt ist, vielleicht beziehen sich die Konzilsgerüchte ja darauf. Grüße, KAM

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solang noch ein bischof und priester da ist der die sakramente spendet ist die kirche da

somit hab ich keine angs um die Piusbruderschaft schon gar nicht wie sagte es die tapfere priorin vom kloster zweifall letztdens im fernsehen deutschland ist missionsland geworden ich darf da österreich dazurechnen die institutionen wie sie bisher waren haben sich überlebt

ich geh mal davon aus das die struktur untergeht soviel zum thema aufbruch durch das konzil

es war ein aufbruch in den untergang

Lieber Siri,

die Japanischen Katholiken haben 200 Jahre ohne Bischöfe und Priester den Glauben bewahrt und Gemeinden gehabt. War das etwa keine Kirche?

romeroxav

ja natürlich aber war das noch kirche oder waren das katholiken das ist die frage

Lieber Siri,

Du hast gesagt Solange noch ein Priester Sakramente spendet. Die Japanischen Katholiken haben 200 ahre ohne Priester gelebt. Waren die Kirche? Sie hatten doch nur Taufe und Ehe?

 

romeroxav

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(...)Tortzdem wird das meines Wissens nach auch in der römisch-katholischen Kirche von den Priestern des byzantinischen Ritus wie in der Ostkirche gehandhabt.[/font]

Hier liegt das Missverständnis verborgen und der Hund begraben. Es gibt keine römisch-katholische Kirche des byzantinischen Ritus, sondern eine römisch-katholische, eine griechisch-katholische, eine armenisch-katholische usw. Kirche. Insgesamt sind es zur Zeit 23, einschließlich der römisch-katholischen. Das sind alles eigenständige und selbständige Kirchen, mit der römisch-katholischen durch weitgehende Übereinstimmung in der Glaubenslehre und in den Sakramenten verbunden, und durch die gemeinsame Anerkennung des Papstes als Gesamtoberhaupt. Von Riten spricht man, wenn man den Schwerpunkt auf die liturgische Sprache, die Gottesdienstgestaltung und die Rechtsgemeinschaft legt.

 

Dann ergibt sich folgender Überblick:

a) Zur lateinischen Tradition gehört der römisch-katholische Ritus

B) zur alexandrinischen Tradition der koptische und äthiopische Ritus

c) zur antiochenischen oder westsyrischen Tradition der malakaresische, maronitische und syrische Ritus

d)zur armenischen Tradition der armenische Ritus

e) zur byzantinisch-griechischen Tradition gehören der albanische, weißrussische, bulgarische, griechische, griechisch-melchitische, italo-albanische, rumänische, russische, ruthenische, slowakische, ukrainische und ungarische Ritus

f) zur syrisch-chaldäischen Tradition gehören der chaldäische und der malabresische Ritus.

 

Ich bekenne, ohne mich zu schämen, dass ich diese Übersicht einfach aus dem Kirchenrechts-Skriptum des Theologischen Fernkurses abgeschrieben habe, ohne über die Feinheiten der Unterscheidung Bescheid zu wissen. :)

 

In Österreich, wo es die Einrichtung der gesetzlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften gibt, was diesen den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft verleiht, sind ein paar dieser Kirchen zwar tabellarisch unter "katholisch" aufgelistet, aber eben nicht unter "römisch-katholisch". Siehe da.

 

Nb.: Keine Ahnung, wo das Smiley mit der Brille herkommt. Ich krieg's auch nicht weg.

 

das Smiley unterdrückt - Werner -

bearbeitet von Werner001
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Nb.: Keine Ahnung, wo das Smiley mit der Brille herkommt. Ich krieg's auch nicht weg.

du musst den Haken bei "Smilies verwenden" wegmachen. das "b" gefolgt von der ")" ergibt sonst :huh:

 

Werner

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Kirchenrecht und Ritus hängen nicht voneinander ab.

Wie ist denn das mit den Zulassungsbestimmungen zur Kommunion? Laut CIC ist z.B. für den Kommunionempfang bei Kindern erforderlich, "daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben" (CIC 913). Im byzantinischen Taufritus wird nach der Salbung die Eucharistie gespendet, was nach dem CIC verboten wäre. Tortzdem wird das meines Wissens nach auch in der römisch-katholischen Kirche von den Priestern des byzantinischen Ritus wie in der Ostkirche gehandhabt.

 

Meine Aussage bezog sich auf die innerhalb der lateinischen Kirche erlaubten Riten. Diese harmonieren alle mit dem CIC. - Zur Frage der Bischofsbestellung nach CCEO cc 180 ff: Die Kandidaten werden von der Synode vorgeschlagen, mit zusätzlich erhobenen Informationen schickt der Patriarch/Großerzbischof die Liste nach Rom, wo der päpstl. Assens eingeholt wird. Danach wählt die Synode frei. Wenn ein nicht auf der Liste stehender Kandidat gewählt wird, muß der päpstl. Assens nachträglich aber vor dessen Proklamation eingeholt werden. Bei selbständigen Metropolitankirchen und in Diasporagebieten ernennt der Papst aus einer von der Metropolie oder von der betreffenden Kirche durch Wahl ermittelten Liste. - Überdies hab ich grad beim Nachsehen in der Literatur zufällig den Hinweis gefunden, daß seit längerem ein gemeinsames Konzil der Ostkirchen beabsichtigt ist, vielleicht beziehen sich die Konzilsgerüchte ja darauf. Grüße, KAM

Auf gut deutsch, der Papst hat lediglich ein Vetorecht bei diesen Bischofsernennungen, die Wahl trifft die Synode.

 

Werner

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Kirchenrecht und Ritus hängen nicht voneinander ab.

Wie ist denn das mit den Zulassungsbestimmungen zur Kommunion? Laut CIC ist z.B. für den Kommunionempfang bei Kindern erforderlich, "daß sie eine hinreichende Kenntnis und eine sorgfältige Vorbereitung erhalten haben" (CIC 913). Im byzantinischen Taufritus wird nach der Salbung die Eucharistie gespendet, was nach dem CIC verboten wäre. Tortzdem wird das meines Wissens nach auch in der römisch-katholischen Kirche von den Priestern des byzantinischen Ritus wie in der Ostkirche gehandhabt.

 

Meine Aussage bezog sich auf die innerhalb der lateinischen Kirche erlaubten Riten. Diese harmonieren alle mit dem CIC. - Zur Frage der Bischofsbestellung nach CCEO cc 180 ff: Die Kandidaten werden von der Synode vorgeschlagen, mit zusätzlich erhobenen Informationen schickt der Patriarch/Großerzbischof die Liste nach Rom, wo der päpstl. Assens eingeholt wird. Danach wählt die Synode frei. Wenn ein nicht auf der Liste stehender Kandidat gewählt wird, muß der päpstl. Assens nachträglich aber vor dessen Proklamation eingeholt werden. Bei selbständigen Metropolitankirchen und in Diasporagebieten ernennt der Papst aus einer von der Metropolie oder von der betreffenden Kirche durch Wahl ermittelten Liste. - Überdies hab ich grad beim Nachsehen in der Literatur zufällig den Hinweis gefunden, daß seit längerem ein gemeinsames Konzil der Ostkirchen beabsichtigt ist, vielleicht beziehen sich die Konzilsgerüchte ja darauf. Grüße, KAM

Auf gut deutsch, der Papst hat lediglich ein Vetorecht bei diesen Bischofsernennungen, die Wahl trifft die Synode.

 

Werner

 

Bei Patriarchal- und Großerzbischofskirchen kann man das so sagen. Entsprechendes gilt auch im lateinischen Bereich für zwei Schweizer Bistümer aufgrund alten Rechts. Grüße, KAM

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es gibt des öfteren mehrere Ortsordinarien in München sitzt z.b. neben dem lateinischen auch der erzbischof der byzantinischen katholiken ich muß mich jetzt hier leider wiederholen

wir= die familie der Tradition können aucch gut mit dem status quo leben da hat sich seit 1988 nix geändert

 

Du wirst doch wohl noch den Unterschied zwischen einem Ortsordinarius und dem Exarchen eines anderen Ritus kennen. Aber wenn's Dich stört, dass in München zwei Bischöfe sitzen, kann man den Exarchen ja nach Schweden auslagern.

 

:huh:

wir streben eben genau so eine regelung an egal wo dieser bischof dann sitzt

jedenfalls handelt es sich beim Missale von 1962 und dem von 1969 um 2 verschiedene Riten davon geht zumindest der Vatikan aus

So im Indult von 1984 wo es im Punkt d ausrücklicht heißt es darf keine vermischung der Riten geben

 

 

Wer sind "wir"? Bist du ein Piusbruder?

Mr Lefebvre hat das mal sehr schön als die Familie der Tradition bezeichnet jene Laien Priester und Ordensleute die aus gewissensgründen den Reformen des VII nicht folgen können das meine ich mit "wir"

 

Ein einfaches JA hätte mir auch genügt.

nein sonst ich bin ja nicht gebunden an die Priesterbruderschaft daher hätte ein einfaches "ja" nicht genügt :lol:

ich z.b. bin bei verschiedenen dingen anderer meinung als die Bruderschaft

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im überigen gibts ja schon eine eigene struktur für tradiitionalisten in brasilien:

http://www.catholic-hierarchy.org/diocese/dsjmv.html

Ein Admin ist kein Bischof.

 

Im übrigen hat sich JPII nicht gerade mit Ruhm bekleckert was die Genehmigung von Gemeinschaften angeht - so wie es sich auf den ersten Blick darstellt handelt es sich um eine Diözesan-beschränkte Personalprälatur.

 

Also keineswegs das, was ihr euch weltweit wünscht.

er übt die volle jurisdiktion über priester und gläubige aus und das genügt ja

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Die Piusbrüder stehen doch außerhalb der katholischen Kirche oder? Das heißt doch auch das die Piusbischöfe keine rechtmäßigen Bischöfe sind, auch wenn ihre weihe zum Bischof gültig ist.

Formal wohl (noch) nicht. Wie sagte Castrillon-Hoyos, auf den sich die Piusler so gerne berufen, weise: Von einem Schisma nach allen Regeln der Kunst könne man eigentlich nicht reden, allerdings von der andauernden "schismatischen Haltung" der Piusler.
Dann frage ich mich, wann das Schisma endgültig eintreten soll.

wenn man beginnen würde bischölfe mit Diözesen einzusetzten ect wie eben altkatholiken oder orthodoxe

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im überigen gibts ja schon eine eigene struktur für tradiitionalisten in brasilien:

http://www.catholic-hierarchy.org/diocese/dsjmv.html

Ein Admin ist kein Bischof.

 

Im übrigen hat sich JPII nicht gerade mit Ruhm bekleckert was die Genehmigung von Gemeinschaften angeht - so wie es sich auf den ersten Blick darstellt handelt es sich um eine Diözesan-beschränkte Personalprälatur.

 

Also keineswegs das, was ihr euch weltweit wünscht.

 

Na ja, die mussten Busse tun und das II. Vatikanum anerkennen, dafür dürfen sie im alten Ritus weitermachen.

 

Das ist eben die Politik von Castrillon-Hoyos: er wirbt den Piuslern Leute mit der Einrichtung eigener Institute ab, wie z.B. das Philipp-Neri-Institut in Berlin, in Frankreich ist das erst kürzlich so geschehen (Bordeaux, der Bischof war stinksauer, denn er ist sogar Mitglied von Ecclesia Dei und hat die Chose aus der Zeitung erfahren).

und in dem von rom genehmigten statuten steht das einer der zwecke des instituts ist " konstruktive kritik am VII" auch habe ich letztens von einem ehermaligen Priester der FSSPX gelesen

sein status wurde reguliert aber "er behälts sich ,mit der gebotenen ehrfurcht vo der hirarchie " die kritik erzbischof lefebvre am konzil vor" das wurde in Rom akzeptiert

bearbeitet von Siri
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