Nursianer Geschrieben 9. November 2006 Melden Geschrieben 9. November 2006 Solange die Konzelebranten auch wirklich am Altar stehen können, ist sie gut. Alles andere aber ist recht fragwürdig. Am Weltjugendtag und ähnlichen Messen standen bzw stehen einige Priester hundert Meter vom Altar weg - das kann man nun vernünftigerweise nicht mehr als Zelebration betrachten. Beim Gottesdienst anlässlich der Beerdigung eines Priesters stehen bei uns die, "die nicht um den Altar passen" in den ersten Bankreihen. Ob die dann am Hochgebet jeweils beteiligt waren, weiß ich nicht (ich war nicht als Beobachterin etwaiger liturgische Missstände in diesen Gottesdiensten......) Keine Anhung, ob das überhaupt einer ist. Ich halte das nur einfach für merkwürdig. Ein Zelebrant muss nach meinem Empfinden (!) am Altar stehen. Zudem ist es mehr als interessant, warum es bei solchen Anlässen überhaupt soviele Konzelebranten gibt. Bei dem Priestermangel kann das ja nur bedeuten, dass in der Heimatgemeinde der Betreffenden die jeweilige Wochentagsmesse entweder ausfällt, oder auf einmal doch die Möglichkeit besteht, an einem Samstag (falls die Beerdigung an einem solche ist) Tagesmesse (in dem Fall ein Requiem) und Vorabendmesse zu halten. Es war in den beschriebenen Fällen jeweils ein Wochentag und Messe und Begräbnis waren am Nachmittag, da ist allenfalls eine Abendmesse ausgefallen. Find ich nicht gut. Jedenfalls nicht für die Gemeinden, in denen nun gar keine Messe stattgefunden hat, weil der Pfarrer anderswo hingefahren ist, um dort zu konzelebrieren.
Elima Geschrieben 9. November 2006 Melden Geschrieben 9. November 2006 Solange die Konzelebranten auch wirklich am Altar stehen können, ist sie gut. Alles andere aber ist recht fragwürdig. Am Weltjugendtag und ähnlichen Messen standen bzw stehen einige Priester hundert Meter vom Altar weg - das kann man nun vernünftigerweise nicht mehr als Zelebration betrachten. Beim Gottesdienst anlässlich der Beerdigung eines Priesters stehen bei uns die, "die nicht um den Altar passen" in den ersten Bankreihen. Ob die dann am Hochgebet jeweils beteiligt waren, weiß ich nicht (ich war nicht als Beobachterin etwaiger liturgische Missstände in diesen Gottesdiensten......) Keine Anhung, ob das überhaupt einer ist. Ich halte das nur einfach für merkwürdig. Ein Zelebrant muss nach meinem Empfinden (!) am Altar stehen. Zudem ist es mehr als interessant, warum es bei solchen Anlässen überhaupt soviele Konzelebranten gibt. Bei dem Priestermangel kann das ja nur bedeuten, dass in der Heimatgemeinde der Betreffenden die jeweilige Wochentagsmesse entweder ausfällt, oder auf einmal doch die Möglichkeit besteht, an einem Samstag (falls die Beerdigung an einem solche ist) Tagesmesse (in dem Fall ein Requiem) und Vorabendmesse zu halten. Es war in den beschriebenen Fällen jeweils ein Wochentag und Messe und Begräbnis waren am Nachmittag, da ist allenfalls eine Abendmesse ausgefallen. Find ich nicht gut. Jedenfalls nicht für die Gemeinden, in denen nun gar keine Messe stattgefunden hat, weil der Pfarrer anderswo hingefahren ist, um dort zu konzelebrieren. Ich bin mir auch nicht sicher, ob da wirklich etwas ausgefallen ist. Es gibt ein paar Kapläne im Dekanat und die Abendmessen sind nicht alle am Dienstag oder Donnerstag. So kann man sich schon helfen. Glücklicherweise treten die Fälle nicht sooft ein (in den letzten 10 Jahren waren es vielleicht vier Priesterbeerdigungen)
Sokrates Geschrieben 9. November 2006 Melden Geschrieben 9. November 2006 Glücklicherweise treten die Fälle nicht sooft ein (in den letzten 10 Jahren waren es vielleicht vier Priesterbeerdigungen) Das ist sozusagen ein positiver Nebeneffekt des Priestermangels.
Elima Geschrieben 9. November 2006 Melden Geschrieben 9. November 2006 Glücklicherweise treten die Fälle nicht sooft ein (in den letzten 10 Jahren waren es vielleicht vier Priesterbeerdigungen) Das ist sozusagen ein positiver Nebeneffekt des Priestermangels. Und ein Zeichen dafür, dass die Herren Geistlichen in aller Regel doch sehr alt werden.
Nursianer Geschrieben 9. November 2006 Melden Geschrieben 9. November 2006 Glücklicherweise treten die Fälle nicht sooft ein (in den letzten 10 Jahren waren es vielleicht vier Priesterbeerdigungen) Das ist sozusagen ein positiver Nebeneffekt des Priestermangels. Und ein Zeichen dafür, dass die Herren Geistlichen in aller Regel doch sehr alt werden. Kann ich so nicht bestätigen. Wir hatten im Bezirk in den letzten vier Jahren zwei Sterbefälle, einer der Priester war noch nicht im Ruhestand, der eine 74, also nicht sooo alt. Unlängst sind wieder zwei Priester krank geworden, von denen der eine wohl seinen Dienst möglicherweise nicht mehr aufnehmen werden wird. Es wird sehr eng.
Elima Geschrieben 9. November 2006 Melden Geschrieben 9. November 2006 Glücklicherweise treten die Fälle nicht sooft ein (in den letzten 10 Jahren waren es vielleicht vier Priesterbeerdigungen) Das ist sozusagen ein positiver Nebeneffekt des Priestermangels. Und ein Zeichen dafür, dass die Herren Geistlichen in aller Regel doch sehr alt werden. Kann ich so nicht bestätigen. Wir hatten im Bezirk in den letzten vier Jahren zwei Sterbefälle, einer der Priester war noch nicht im Ruhestand, der eine 74, also nicht sooo alt. Unlängst sind wieder zwei Priester krank geworden, von denen der eine wohl seinen Dienst möglicherweise nicht mehr aufnehmen werden wird. Es wird sehr eng. Dass es eng wird, ist keine Frage. Aber wenn ich denke, dass zwei der Kollegen, die mit mir vor zwei Jahren in den Ruhestand gegangen sind, nicht mehr leben ...... sind unsere ehemaligen Pfarrer und Patres doch recht rüstig.
Touch-me-Flo Geschrieben 13. November 2006 Melden Geschrieben 13. November 2006 Priesterbruderschaft will vor Gericht ziehen. Die Priesterbruderschaft St. Pius will, den Trierer Bischof Marx verklagen, weil dieser die FSSPX außerhalb der Kirche sieht. Am Besten S. E. Bischof Fellay geht gleich vor den vatikanischen Gerichtshof in Rom. Ich hab mich fast kaputt gelacht als ich dieses Interview des deutschen Distriktoberen gelesen habe. was der behauptet ist doch an den Haaren herbeigezogen. Aber lest selbst......
Franciscus non papa Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 smile, der kerl (schmidberger) nimmt sich ja doch sehr wichtig, im englischen gibts dazu eine fabel von einem ochsenfrosch....
OneAndOnlySon Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Keine Anhung, ob das überhaupt einer ist. Ich halte das nur einfach für merkwürdig. Ein Zelebrant muss nach meinem Empfinden (!) am Altar stehen. Zudem ist es mehr als interessant, warum es bei solchen Anlässen überhaupt soviele Konzelebranten gibt. Bei dem Priestermangel kann das ja nur bedeuten, dass in der Heimatgemeinde der Betreffenden die jeweilige Wochentagsmesse entweder ausfällt, oder auf einmal doch die Möglichkeit besteht, an einem Samstag (falls die Beerdigung an einem solche ist) Tagesmesse (in dem Fall ein Requiem) und Vorabendmesse zu halten. Also ich sehe zwar bei Anlässen wie dem Papstbesuch oder dem Reqiem eines befreundeten Priesters (oder auch Laien) keinen zwingenden Grund für eine Konzelebration, wohl aber für die Anwesenheit. Dafür darf dann auf jeden Fall auch mal ein Werktagsgottesdienst entfallen
Siri Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Priesterbruderschaft will vor Gericht ziehen. Die Priesterbruderschaft St. Pius will, den Trierer Bischof Marx verklagen, weil dieser die FSSPX außerhalb der Kirche sieht. Am Besten S. E. Bischof Fellay geht gleich vor den vatikanischen Gerichtshof in Rom. Ich hab mich fast kaputt gelacht als ich dieses Interview des deutschen Distriktoberen gelesen habe. was der behauptet ist doch an den Haaren herbeigezogen. Aber lest selbst...... warten wir mal ab wie die sache ausgeht
Werner001 Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Priesterbruderschaft will vor Gericht ziehen. Die Priesterbruderschaft St. Pius will, den Trierer Bischof Marx verklagen, weil dieser die FSSPX außerhalb der Kirche sieht. Am Besten S. E. Bischof Fellay geht gleich vor den vatikanischen Gerichtshof in Rom. Ich hab mich fast kaputt gelacht als ich dieses Interview des deutschen Distriktoberen gelesen habe. was der behauptet ist doch an den Haaren herbeigezogen. Aber lest selbst...... warten wir mal ab wie die sache ausgeht Die Bruderschaft wird nicht klagen, denn die einzige Klage, die eine Aussicht auf Erfolg hätte, wäre die gegen den Anwalt, der die Bruderschaft bei dem aussichtslosen Vorhaben vertritt, ohne es ihr auszureden. In Deutschland ist der Begriff "katholisch" gesetzlich geschützt, nur staatlich anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechtes vertreten durch ihren staatlich anerkannten Bischof dürfen den Begriff führen. Mit anderen Worten, die vom Staat anerkannten katholischen Bischöfe bestimmen, wer oder was katholisch ist. Eine Klage gegen den Bischof wäre also kompletter Nonsens, die Piusbruderschaft müsste, um ihr Ziel zu erreichen, die Gesetze ändern, und die basieren auf Staatsverträgen mit dem Heiligen Stuhl. Werner
Flo77 Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Habe ich nur einfach ein Deja vu, oder hatten wir dieses unselige Interview nicht schon mal besprochen?
ThomasB. Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Hatten wir, Flo. Beim erneuten Lesen frage ich mich allerdings, ob man als katholischer Christ die sogenannte Piusbruderschaft wegen Beschimpfung religiöser Bekenntnisse anzeigen kann. Das wäre doch mal ne nette Variante. (Mit dem inneren Frieden isses allerdings so ne Sache...)
TomTom Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Keine Anhung, ob das überhaupt einer ist. Ich halte das nur einfach für merkwürdig. Ein Zelebrant muss nach meinem Empfinden (!) am Altar stehen. Zudem ist es mehr als interessant, warum es bei solchen Anlässen überhaupt soviele Konzelebranten gibt. Bei dem Priestermangel kann das ja nur bedeuten, dass in der Heimatgemeinde der Betreffenden die jeweilige Wochentagsmesse entweder ausfällt, oder auf einmal doch die Möglichkeit besteht, an einem Samstag (falls die Beerdigung an einem solche ist) Tagesmesse (in dem Fall ein Requiem) und Vorabendmesse zu halten. Also ich sehe zwar bei Anlässen wie dem Papstbesuch oder dem Reqiem eines befreundeten Priesters (oder auch Laien) keinen zwingenden Grund für eine Konzelebration, wohl aber für die Anwesenheit. Dafür darf dann auf jeden Fall auch mal ein Werktagsgottesdienst entfallen Es mag in anderen Diözesen andere Bräuche geben, bei uns wird bei einer Beerdigung Geistlicher Wert darauf gelegt, daß möglichst die Mitbrüder teilnehmen und auch möglichst als solche erkennbar mitfeiern, sprich in Chorkleidung, normalerweise ohne Stola, da keine priesterliche oder diakonale Funktion ausgeübt wird. Konzelebranten habe ich dabei nie mehr gesehen, als an den Altar paßten. Auch bei Weihen nehmen die meisten Geistlichen in Chorkleidung teil, nur mit Stola, und legen die Hände auf (Priester bei Priesterweihen) bzw. geben den Friedensgruß (Diakone bei Diakonenweihen). Anders sieht es alle Jahre wieder in der Karwoche bei der Ölweihmesse aus, bei der die Priester ihr Weiheversprechen erneuern und die besondere Verbundenheit mit dem Bischof deutlich werden soll. Hier sollen möglichst alle Priester eines Bistums mit ihrem Bischof konzelebrieren. Sie passen natürlich in diesem Fall nicht an den Altar, sondern führen die Gesten und Gebete an ihrem Platz in der Nähe des Altars aus und treten nur zur Kommunion an den Altar, in Berlin üblicherweise zu viert nebeneinander.
Siri Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Priesterbruderschaft will vor Gericht ziehen. Die Priesterbruderschaft St. Pius will, den Trierer Bischof Marx verklagen, weil dieser die FSSPX außerhalb der Kirche sieht. Am Besten S. E. Bischof Fellay geht gleich vor den vatikanischen Gerichtshof in Rom. Ich hab mich fast kaputt gelacht als ich dieses Interview des deutschen Distriktoberen gelesen habe. was der behauptet ist doch an den Haaren herbeigezogen. Aber lest selbst...... warten wir mal ab wie die sache ausgeht Die Bruderschaft wird nicht klagen, denn die einzige Klage, die eine Aussicht auf Erfolg hätte, wäre die gegen den Anwalt, der die Bruderschaft bei dem aussichtslosen Vorhaben vertritt, ohne es ihr auszureden. In Deutschland ist der Begriff "katholisch" gesetzlich geschützt, nur staatlich anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechtes vertreten durch ihren staatlich anerkannten Bischof dürfen den Begriff führen. Mit anderen Worten, die vom Staat anerkannten katholischen Bischöfe bestimmen, wer oder was katholisch ist. Eine Klage gegen den Bischof wäre also kompletter Nonsens, die Piusbruderschaft müsste, um ihr Ziel zu erreichen, die Gesetze ändern, und die basieren auf Staatsverträgen mit dem Heiligen Stuhl. Werner soweit ich weiß hat dieser verlag sich dem begriff katholisch gegen die DBK gerichtlich erstritten die sache ging bis zum BGH http://www.verlag-anton-schmid.de/onlinesh...x.html?main.htm
Werner001 Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 (bearbeitet) soweit ich weiß hat dieser verlag sich dem begriff katholisch gegen die DBK gerichtlich erstritten die sache ging bis zum BGH http://www.verlag-anton-schmid.de/onlinesh...x.html?main.htm Hier ist der Urteilsspruch des BGH nachzulesen. Gleich der erste Absatz lautet: Mit der programmatischen Bezeichnung eines Verlagsprogramms mit "Pro Fide Catholica" ("Für den katholischen Glauben") wird nicht der geschützte Name "Katholische Kirche" namensmäßig benutzt. Es wird auch nicht im Sinne des § 12 BGB unbefugt auf einen besonderen Zusammenhang der zum Verlagsprogramm gehörenden Schriften mit der Amtskirche hingewiesen. Die Piusbrüder dürfen sich also "ecclesia numquam reformanda" nennen, oder auch "fides catholica antiqua", aber der Begriff "katholische Kirche" ist geschützt, den dürfen sie nicht verwenden. Werner bearbeitet 14. November 2006 von Werner001
soames Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Priesterbruderschaft will vor Gericht ziehen. Die Priesterbruderschaft St. Pius will, den Trierer Bischof Marx verklagen, weil dieser die FSSPX außerhalb der Kirche sieht. Am Besten S. E. Bischof Fellay geht gleich vor den vatikanischen Gerichtshof in Rom. Ich hab mich fast kaputt gelacht als ich dieses Interview des deutschen Distriktoberen gelesen habe. was der behauptet ist doch an den Haaren herbeigezogen. Aber lest selbst...... warten wir mal ab wie die sache ausgeht Die Bruderschaft wird nicht klagen, denn die einzige Klage, die eine Aussicht auf Erfolg hätte, wäre die gegen den Anwalt, der die Bruderschaft bei dem aussichtslosen Vorhaben vertritt, ohne es ihr auszureden. In Deutschland ist der Begriff "katholisch" gesetzlich geschützt, nur staatlich anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechtes vertreten durch ihren staatlich anerkannten Bischof dürfen den Begriff führen. Mit anderen Worten, die vom Staat anerkannten katholischen Bischöfe bestimmen, wer oder was katholisch ist. Eine Klage gegen den Bischof wäre also kompletter Nonsens, die Piusbruderschaft müsste, um ihr Ziel zu erreichen, die Gesetze ändern, und die basieren auf Staatsverträgen mit dem Heiligen Stuhl. Werner Mir geistert da sowas durch den Hinterkopf, daß der Staat Bayern bisher meinte, die Donum-Vitae-Beratung sei eine katholische.
Sokrates Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Mir geistert da sowas durch den Hinterkopf, daß der Staat Bayern bisher meinte, die Donum-Vitae-Beratung sei eine katholische. Und was willst Du damit sagen? Hat Donum Vitae einen Bischof verklagt?
ThomasB. Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Und was willst Du damit sagen? Hat Donum Vitae einen Bischof verklagt? Die Antwort heißt: nein. Donum Vitae pflegt auch das Feiern der Heiligen Messe nicht als Sakrileg und als Gift für den Glauben zu bewerten. Was der Freistaat Bayern zu dem Verein meint, weiß ich nicht. Die DBK hat, wenn ich mich recht erinnere, damals darum, na sagen wir mal, ersucht, da DV sich nicht katholisch nennt. Das tun sie auch nicht, sie sagen nur, das die Beratung auf katholischer Basis erfolgt. Und bei denen, die ich kenne, stimmt das auch.
Touch-me-Flo Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 (bearbeitet) Hatten wir, Flo. Beim erneuten Lesen frage ich mich allerdings, ob man als katholischer Christ die sogenannte Piusbruderschaft wegen Beschimpfung religiöser Bekenntnisse anzeigen kann. Das wäre doch mal ne nette Variante. (Mit dem inneren Frieden isses allerdings so ne Sache...) Das wär doch mal eine gute Idee. Einfach bei der Polizei anzeigen, dann kostet es den Anzeigenerstatter doch nichts, weil ein öfentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, weil es sich um eine Straftat handelt, oder? bearbeitet 14. November 2006 von Touch-me-Flo
Touch-me-Flo Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 ich wünsch viel spaß Den würde ich haben, mich würde es nur vorher noch interessieren ob der Spass für mich dann kostenlos ist.
Siri Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Tja weiß man nie vorher in rechtsdingen
Alice Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 (bearbeitet) Mir geistert da sowas durch den Hinterkopf, daß der Staat Bayern bisher meinte, die Donum-Vitae-Beratung sei eine katholische. So. Meinte er das? Hast Du dazu einen Beleg oder müssen wir uns mit dem Inhalt Deines Hinterkopfes zufriedengeben? Wo ist nachzulesen, dass der Freistaat Bayern bisher "meinte", die "Donum-Vitae-Beratung sei eine katholische"??? Daraus, dass er nach dem Ausstieg der katholischen Kirche aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung mit Donum-Vitae-Beratungsstellen die entstandenen Lücken füllte, die zu füllen er gesetzlich verpflichtet ist, kann ja wohl nicht auf auf die von Dir skizzierte "Meinung" geschlossen werden. Du nimmst es doch sonst so genau mit dem "Hörensagen". bearbeitet 14. November 2006 von Alice
Sokrates Geschrieben 14. November 2006 Melden Geschrieben 14. November 2006 Einfach bei der Polizei anzeigen, dann kostet es den Anzeigenerstatter doch nichts, weil ein öfentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, weil es sich um eine Straftat handelt, oder? Hm. Unberechtigte Anschuldigungen können schon strafbar sein. Weswegen willst Du sie denn anzeigen? Wegen Rumlaufens in tuntigen Spitzenunterhemden und Zuwendung des Hinterns zum Publikum beim Gottesdienst? Das sind beides keine Straftatbestände. Das sind reine Geschmacksfragen. Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Verächtlichmachung des katholischen religiösen Bekenntnisses ist das noch nicht.
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