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Bistum erhebt Räumungsklage gegen poln. Pfarrer!


Epicureus

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Du bist bezueglich Deiner Behauptung in der Beweispflicht fuer alle 16 Bundeslaender, nicht ich.

 

Beweispflicht? Dass ich nicht lache. :lol:

Für Dein Allgemeinwissen bzw. dessen Mängel bist Du allein verantwortlich. :huh:

Klag' doch einfach beim Bundesverfassungsgericht wegen des angeblichen Konkordatsbruches.

 

Warum es erforderlich ist, ein ach so prima Reichskonkordat heutzutage teilweise fuer unwirksam zu erklaeren, man es aber blosz nicht abschaffen darf, ist auch nicht mein Glaubwuerdigkeitsproblem.

 

Meins auch nicht, das ist nicht mal ein Thema, mit dem ich mich abgeben müsste. ;)

 

Aber ich reiche Dir gerne noch den Artikel 13 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Staat Bayern vom 29. März 1924 nach, zuletzt geändert durch Vertrag vom 26. Juli 1988.

 

§ 1

Im Hinblick auf die Aufwendungen des Bayerischen Staates für die Bezüge der Geistlichen wird die Kirche in der Leitung und Verwaltung der Diözesen, ferner der Diözesanbildungsanstalten sowie in der Pfarrseelsorge und für die Erteilung des Religionsunterrichtes nur Geistliche verwenden, die

a. deutsche Staatsangehörigkeit haben

b. ein zum Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule berechtigendes Zeugnis besitzen (Hochschulreife)

c. die von der Kirche vorgeschriebenen philosophisch-theologischen Studien an einer deutschen staatlichen Hochschule oder an einer den Bestimmungen des c. 1365 Cod. jur. can. entsprechenden deutschen kirchlichen Hochschule oder an einer päpstlichen Hochschule in Rom erfolgreich zurückgelegt haben.

 

§ 2 Desgleichen müssen bei Orden und religiösen Kongregationen sowie bei deren Niederlassungen die Obern, die in Bayern ihren Sitz haben, deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Unberührt bleibt das Recht der Ordensobern mit anderer Staatsangehörigkeit, die ihren Sitz im Ausland haben, persönlich oder durch ihren Vertreter ihre Häuser in Bayern visitieren sowie das Recht der Ordenskleriker, ihre philosophisch-theologischen Studien an ihren Ordensschulen nach Maßgabe des c. 1365 Cod. jur. can. zurückzulegen an Stelle der in § 1 Buchst. c. genannten Anstalten

 

§ 3 Bei kirchlichem und staatlichem Einverständnis kann von den in §§ 1 und 2 genannten

Erfordernissen abgesehen werden.

bearbeitet von Alice
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Aber die meisten Katholiken scheinen sich hier an diesem Umstand ja in keinster Weise zu stören...

Warum sollte mich das stören. Ich bin froh und dankbar, daß ich mir einen gewissen Lebensstandard leisten kann.

 

Und wenn andere Menschen das auch können, freue ich mich darüber - selbst wenn es sich dabei um Priester handelt.

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Und machen wir uns nichts vor: aufgrund des Mangels nimmt die KK doch mittlerweile fast jeden, wenn er sich nicht gerade allzu dämlich anstellt. Ist schon klasse: man ist sein Leben lang auf Beamtenstatus rundum versorgt, hat außer ein paar Messen die Woche wenig feste Termine, dafür aber monatlich mehrere tausend Euro für sich ganz allein zur freien Verfügung

 

Ich kenne nicht wahnsinning viele katholische Geistliche in Deutschland (vielleicht ein halbes Dutzend), aber alle die ich kenne rackern sich wie Irre, fuer ihre Gemeinden Schaefchen. Und wenn sie eine Menge Geld auf der Bank haben (von wegen hohes Gehalt), dann geben sie es nicht in oeffentlich sichtbarer Weise aus.

 

Das gleiche scheint in the USA zu gelten (und hier kenne ich vielleicht ein halbes Dutzend katholischer Priester, und wahrscheinlich zwei Dutzend Rabbiner, beiderlei Geschlechts): Sie bekommen genug um zu leben, in einem normalen Mittelklasse-Komfort. Aber reich sind sie nicht. Und die Katholiken arbeiten sich zu Tode - wahrscheinlich weil sie keine Familie haben, und daher fuer nichts anderes Zeit brauchen. Ich kenne ein Paar Rabbis, die echte Probleme haben, den fuer ihre Gemeinde und ihre Religion noetigen (extrem hohen) Zeit- und Arbeitseinsatz mit ihrem Familienleben zu vereinbaren. Die Familie kommt dabei meist zu kurz; leider. Dazu gehoeren auch Rabbiner, die einfach jede Hoffnung auf Familie (ob es nun ein Partner oder auch Kinder sind) einfach aufgegeben haben. Das laueft auf ein de-fakto Zoelibat raus. Fuer die weiblichen Rabbiner scheint das schwerer zu sein; wenn sie das mittlere Alter erreichen, und immer noch keinen Mann haben, und damit kaum noch Hoffnung auf Kinder, dann scheint Panik under Verbitterung ein Berufskrankheit zu sein. Die Maenner scheinen das eher besser zu ertragen - oder sie verstecken den Frust besser (oder loesen ihn in Alkohol auf).

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Ich kenne nicht wahnsinning viele katholische Geistliche in Deutschland (vielleicht ein halbes Dutzend), aber alle die ich kenne rackern sich wie Irre, fuer ihre Gemeinden Schaefchen. Und wenn sie eine Menge Geld auf der Bank haben (von wegen hohes Gehalt), dann geben sie es nicht in oeffentlich sichtbarer Weise aus.

 

 

Och nööö...jetzt komm mir nicht mit der Mitleidsnummer von wegen "die armen gebeutelten deutschen katholischen Pfarrer"...sonst muß ich gleich ganz schlimm heulen :lol: ...

 

Ich kenne zahlreiche katholische Geistliche, weit mehr als Du und größtenteils aus westdeutschen Stadtgemeinden. Alle wohnen in riesigen Wohnungen in allerbesten Innenstadtlagen, zum Teil mit üppigen Gärten drumherum, hatten 4 oder 5 Zimmer ganz für sich alleine - zuzüglich der Diensträume, dazu Putzfrau und Haushälterin - und dann eben die "lächerlichen" paar Tausend Euro, die selbstredend nur für die Caritas ausgegeben werden.

 

Träum weiter... :huh:

 

Bei dem einen ging das Geld für seine gigantische Bibliothek drauf, andere besaßen tausende CDs, dann gab es einen passionierten Sammler, der mehrere Meissner-Porzellan-Service sein eigen nannte (Wert unschätzbar)...außerdem besitzt z.B. Kardinal Meisner in Köln eine üppig besetzte private Kunstsammlung zuhause, die ganz sicher nicht vorwiegend aus Leihgaben und Spenden besteht...

 

Ich habe nichts dagegen, wenn Menschen für viel Geld Kunst kaufen und sammeln - aber der Beruf des Priesters ist nun sicher der denkbar ungeeignetste dafür.

 

Wie es in den USA aussieht, keine Ahnung - aber ich rede auch von Deutschland.

 

Und da stinken die Beamten-Pfarrergehälter für mich zum Himmel, vor allem, wenn parallel dazu überall bei Pastoralreferenten, Organisten, Küstern oder sonstwem radikal heruntergefahren wird (Stichwort Bistum Aachen)- und diese Berufsstände hatten auch schon vorher nicht gerade fürstliche Gehälter!

 

Auch wenn eine Kürzung der dicken Pfarrergehälter gesamtkirchlich finanziell "Peanuts" wäre - es würde ein ganz klares Zeichen setzen an die kirchlichen Mitarbeiter, die nur noch bluten müssen oder gleich von der Kirche entlassen werden.

 

Und alles wegen dieser bekloppten Konkordate, die zum Teil auf Enteignungen und die Säkularisierung vor mehr als 200 Jahren zurückgehen! Wie lange soll der bundesdeutsche Staat eigentlich noch dafür aufkommen? :ph34r:

bearbeitet von RationisCausa
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Und wenn andere Menschen das auch können, freue ich mich darüber - selbst wenn es sich dabei um Priester handelt.

D.h., Betreibern von Sex Shops gönnst Du den lebensstandart aber schon eher ?

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Und da stinken die Beamten-Pfarrergehälter für mich zum Himmel, vor allem, wenn parallel dazu überall bei Pastoralreferenten, Organisten, Küstern oder sonstwem radikal heruntergefahren wird (Stichwort Bistum Aachen)- und diese Berufsstände hatten auch schon vorher nicht gerade fürstliche Gehälter!

 

Ich weiss nicht, was im Bistum Aachen wie geregelt und "radikal heruntergefahren" wurde. Das Bistum Aachen ist aber nicht "überall".

Im Bistum Freiburg werden Pastoralreferenten in Anlehnung an BAT in eine Vergütungsgruppe eingeordnet, die A 13 und damit einem Pfarrer entspricht. Ein Kirchenmusiker auf einer A-Stelle kann es bis BAT III bringen, im Bezirksdienst mit erstem und zweitem Schulmusikexamen bis BAT I b. Unsere Pfarrsekretärin ist in BAT V c eingruppiert (die Sekretärin des Oberbürgermeisters auch). Die nagen also nicht am Hungertuch.

 

Und alles wegen dieser bekloppten Konkordate, die zum Teil auf Enteignungen und die Säkularisierung vor mehr als 200 Jahren zurückgehen! Wie lange soll der bundesdeutsche Staat eigentlich noch dafür aufkommen? :ph34r:

 

Du scheinst dem Irrtum zu erliegen, als würden alle Pfarrergehälter vom Staat bezahlt. Ist aber nicht so, im Gegenteil. Niedersachsen zahlte 1965 "als Dotation und als Zuschuß für Zwecke der Pfarrbesoldung und -versorgung jährlich drei Millionen zweihundertundfünfzigtausend Deutsche Mark." Lt. Vertrag wird DIESER Betrag entsprechend den Veränderungen in der Beamtenbesoldung angepasst.

Der überwiegende Teil der Pfarrergehälter stammt heute aus Kirchensteuermitteln. Konkordate werden auch mit Ländern geschlossen, in denen eine Säkularisation wie bei uns nie stattgefunden hat.

Wenn Dir aber die deutschen Konkordate so im Magen liegen, dann vergiss nicht die evangelischen Kirchenverträge, die dasselbe regeln, nur anders heissen.

 

Mir ist es übrigens völlig egal, für was der Oberstudienrat in meiner Nachbarschaft sein Geld ausgibt. Wenn der Porzellan sammelt, darf das der Pfarrer oder Pastoralreferent auch.

bearbeitet von Alice
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Für Dein Allgemeinwissen bzw. dessen Mängel bist Du allein verantwortlich. :huh:

Klag' doch einfach beim Bundesverfassungsgericht wegen des angeblichen Konkordatsbruches.

 

Sermons Ausführungen mögen ja Blödsinn sein, das ist aber kein Grund auf diesen Blödsinn mit noch größerem Blödsinn zu antworten.

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Für Dein Allgemeinwissen bzw. dessen Mängel bist Du allein verantwortlich. :huh:

Klag' doch einfach beim Bundesverfassungsgericht wegen des angeblichen Konkordatsbruches.

 

Sermons Ausführungen mögen ja Blödsinn sein, das ist aber kein Grund auf diesen Blödsinn mit noch größerem Blödsinn zu antworten.

 

Als die Nazidiktatur der Kirche Privilegien hinterherwarf, welche die rkK von der Weimarer Demokratie nie erlangen konnte, kam es den Nazis auf einige ganz seltsame Punkte an, welche ihren Niederschlag im Reichskonkordat hatten. Wenn nun in der Nachkriegszeit die Bundeslaender auf derartige kuriose Vertragsbestimmungen verzichten - mit welcher Legitimation eigentlich? -, ohne dasz dafuer die Kirche ihrerseits auf Privilegien aus dem Reichskonkordat verzichten musste, dann hat die staatliche Seite schlicht inkompetent verhandelt. Denn das Ergebnis ist: die Kirche hat heute saemtliche Vorteile aus dem Machwerk, aber die seinerzeitigen Nachteile nicht.

 

Einer der damaligen Nachteile war das Verbot des Einsatzes auslaendischer Priester im hiesigen Kirchendienst. Dahinter stand natuerlich das paranoide, verschwoerungsglaeubige und rassistische Interesse der Nazis. Dies ist unter den Skandalpunkten des Reichskonkordates aber eher ein kleinerer. Du kannst aber hier im Thread lesen, dasz es nie ein Skandal gewesen sein soll, dasz es selbstverstaendlich sei, Priester als Staatsbeamte zu verstehen. Demnach muessten solche Argumentierer ja den Priesteraustausch ablehnen, welcher den Ausgangsfall erst ermoeglichte. Dies hiesze aber, ihnen zu unterstellen, dasz es um mehr ginge, als nur jeden kritischen Hinweis auf das Reichskonkordat zu diffamieren.

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Für das Bistum Trier gilt das Konkordat mit Preußen von 1929, hier wird in Artikel 9 auch deutlich, welche "geistlichen Ämter" deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sein sollen: diejenigen, die aufgrund der staatlichen Dotationen auch vom Staat bezahlt werden.

 

Art. 9.

(1) Angesichts der in diesem Vertrag zugesicherten Dotation der Diözesen und Diözesananstalten wird ein Geistlicher zum Ordinarius eines Erzbistums oder Bistums oder der Praelatura nullius, zum Weihbischof, zum Mitglied des Domkapitels, zum Domvikar, zum Mitglied einer Diözesanbehörde oder zum Leiter oder Lehrer an einer Diözesanbildungsanstalt nur bestellt werden, wenn er

a. die deutsche Reichsangehörigkeit hat,

b. ein zum Studium an einer deutschen Universität berechtigendes Reifezeugnis besitzt,

c. ein mindestens dreijähriges philosophisch-theologisches Studium an einer deutschen staatlichen Hochschule oder an einem der gemäß Artikel 12 hierfür bestimmten bischöflichen Seminare oder an einer päpstlichen Hochschule in Rom zurückgelegt hat.

 

(2) Bei kirchlichem und staatlichem Einverständnis kann von den in Abs. 1 zu a, b und c genannten Erfordernissen abgesehen werden; insbesondere kann das Studium an anderen deutschsprachigen Hochschulen als den zu c genannten anerkannt werden.

 

Ein von einer polnischen Diözese ausgeliehener Pfarrer in einer Eifelgemeinde fiel also schon 1929 nicht unter den Artikel 9, ebensowenig wie heute ein aus einer nigerianischen Diözese ausgeliehener Priester in der Pfarrseelsorge.

 

Reichskonkordat, Artikel 2:

Artikel 2

Die mit Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932) abgeschlossenen Konkordate bleiben bestehen und die in ihnen anerkannten Rechte und Freiheiten der katholischen Kirche innerhalb der betreffenden Staatsgebiete unverändert gewahrt.

bearbeitet von Alice
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Alle wohnen in riesigen Wohnungen in allerbesten Innenstadtlagen, zum Teil mit üppigen Gärten drumherum, hatten 4 oder 5 Zimmer ganz für sich alleine - zuzüglich der Diensträume, dazu Putzfrau und Haushälterin - und dann eben die "lächerlichen" paar Tausend Euro, die selbstredend nur für die Caritas ausgegeben werden.

 

Das Häuschen im Eifeldorf Schönecken ist zwar hübsch, aber eine riesige 4- oder 5-Zimmerwohnung für den Pfarrer ist da nicht drin, denn es dient zugleich als Pfarrheim. Mit den lächerlichen paar Tausend Euro ist es seit Juli auch vorbei, denn da endete die Vereinbarung mit dem Bistum Lublin.

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Wenn nun in der Nachkriegszeit die Bundeslaender auf derartige kuriose Vertragsbestimmungen verzichten - mit welcher Legitimation eigentlich? -,

mit der:

Konkordate unterliegen, da der Heilige Stuhl atypisches Völkerrechtssubjekt ist, dem Völkerrecht und sind insoweit vergleichbar mit völkerrechtlichen Verträgen zwischen Staaten. Sie unterliegen allerdings einer juristischen Besonderheit. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Konkordate von der Anwendung des Art. 32 Abs. 3 des Grundgesetzes (Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen) ausgenommen sind. Dies bedeutet, dass die Länder ausnahmsweise ohne die Zustimmung des Bundes handeln dürfen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass diese Kompetenz aus Art. 30 i.V.m. Art. 70 GG (Kulturhoheit der Länder) folge, Art. 32 Abs. 3 GG sei als Sonderregelung nicht zu beachten.Q

Das Vertragsstaatskirchenrecht ist primär Ländersache.

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Das sehe ich ganz genauso! Wie oft wir in letzter Zeit einer Meinung waren - geradezu unheimlich... :huh:

Ich glaube nicht, dass wir da zwingend einer Meinung sind. Ich wollte nur darlegen, dass von einem Ausstieg aus dem deutschen System (Kirchensteuern, Priestergehälter...) die Kirche nicht untergehen würde.

 

Es liegt mir aber fern für eine Berufsgruppe, der ich selbst nicht angehöre, niedrigere Einkommen zu fordern. Dazu müsste ich den Job erstmal machen. Genauso verlange ich keinen Ausstieg aus dem Konkordat, weil auch durch die Kirchensteuer viel gutes erreicht wird, was so in anderen Ländern nicht möglich ist.

 

Trotzdem ist es immer wichtig, sich nicht auf dem Status Quo bequem einzurichten, sondern ständig die verschiedenen Möglichkeiten im Auge zu behalten.

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Ich weiss nicht, was im Bistum Aachen wie geregelt und "radikal heruntergefahren" wurde. Das Bistum Aachen ist aber nicht "überall".

 

Im Bistum Freiburg werden Pastoralreferenten in Anlehnung an BAT in eine Vergütungsgruppe eingeordnet, die A 13 und damit einem Pfarrer entspricht. Ein Kirchenmusiker auf einer A-Stelle kann es bis BAT III bringen, im Bezirksdienst mit erstem und zweitem Schulmusikexamen bis BAT I b. Unsere Pfarrsekretärin ist in BAT V c eingruppiert (die Sekretärin des Oberbürgermeisters auch). Die nagen also nicht am Hungertuch.

 

 

 

Das Bistum Aachen ist zugegebenermaßen eines des schlimmsten, was z.B. Kürzungen bei Kirchenmusikern angeht, aber auch in anderen Bistümern sind mir mehrere Fälle bekannt. Es läuft immer nach dem gleichen Schema: A-Stellen gibt es so gut wie gar nicht mehr, sondern fast nur noch B-Stellen (die eigentlich A-Stellen sein müßten, aber so wird es eben billiger). Und auch eine B-Stelle kann mal eben von 100 auf 70% heruntergestuft werden, z.B. bei Kirchenschließungen oder der Gründung von Pfarrverbünden.

 

Ich frage Dich: wie soll man mit einer 50-70%-B-Stelle allen Ernstes vernünftig leben, geschweige denn damit Kinder großziehen? Und dann am besten noch Rücklagen fürs Alter bilden - daß ich nicht lache!

 

Und das nach einem ebenso langen und finanziell aufwendigen Hochschulstudium wie dem der Theologie! Wo ist da eigentlich der Unterschied? Wenn Pfarrer und Organisten genauso lange und genauso intensiv studiert haben - warum wird der eine dann Quasi-Beamter mit allen Vorzügen dieses Standes - und der andere bleibt einfacher Angestellter?

 

Befördert wird doch in aller Regel auch nicht mehr - von welchem Geld auch?

 

Ich kenne mehrere Organistenkollegen, die momentan alle in den Schuldienst drängen, weil sie von dem, was ihnen "Mutter" Kirche zahlt, hinten und vorne nicht zurechtkommen. Aber auch dort wird der Bedarf schnell erschöpft sein.

 

 

 

Du scheinst dem Irrtum zu erliegen, als würden alle Pfarrergehälter vom Staat bezahlt. Ist aber nicht so, im Gegenteil.

Der überwiegende Teil der Pfarrergehälter stammt heute aus Kirchensteuermitteln. Konkordate werden auch mit Ländern geschlossen, in denen eine Säkularisation wie bei uns nie stattgefunden hat.

 

 

Daß der Staat die Pfarrergehälter direkt zahlt, habe ich nirgends behauptet - allerdings machen die Gehälter der kath. Priester in der Gesamtzahl auch nur "Peanuts" aus, wie ich bereits bemerkte. Es sind dazu einfach nur noch zu wenige...

 

Daß der Staat allerdings Bischofs- und Erzbischofsgehälter zahlt, dazu manchmal ganze Domkapitel, daß er kath. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Altenheime mit bis zu 90% aus Steuermitteln bezuschußt, sich die Kirche aber trotzdem als Tendenzbetrieb das Etikett "katholisch" anpappt, um unter Aushebelung des Tarifrechtes gegen wiederverheiratet Geschiedene oder homosexuelle Partnerschaften Front zu machen - das brauche ich ja hier nicht aufzuzählen, gelle? :ph34r:

 

Also schön den Ball flach halten...

 

In punkto Finanzen wird die kath. Kirche von den Ländern nach wie vor aufs Üppigste subventioniert, und zwar auf Kosten aller, auch der Atheisten und Agnostiker.

 

 

 

Wenn Dir aber die deutschen Konkordate so im Magen liegen, dann vergiss nicht die evangelischen Kirchenverträge, die dasselbe regeln, nur anders heissen.

 

Natürlich kriegen die Evangelen genau auf die gleiche Art und Weise Subventionen reingeblasen, auch wenn das nicht Konkordat, sondern Kirchenstaatsvertrag heißt. Nur: dort sind die Pfarrer nicht so toll alimentiert wie auf kath. Seite!

 

Es gibt zu viele ev. Pfarrer und zu wenig offene Stellen - so daß viele angehende Pfarrer gezwungen sind, auf eine 50%-Stelle zu gehen und sich das Geld mit einem Kollegen zu teilen. Mit dem weiteren Rückgang der Gläubigen wird sich das Problem noch verschärfen.

 

Nur bei der katholischen Geistlichkeit bleibt es weiter rosig, da es kaum Nachwuchs gibt. Und wo es wenig Anwärter gibt, bleibt für jeden eine große Portion übrig - so einfach ist das!

bearbeitet von RationisCausa
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Daß der Staat allerdings Bischofs- und Erzbischofsgehälter zahlt, dazu manchmal ganze Domkapitel, daß er kath. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Altenheime mit bis zu 90% aus Steuermitteln bezuschußt, sich die Kirche aber trotzdem als Tendenzbetrieb das Etikett "katholisch" anpappt, um unter Aushebelung des Tarifrechtes gegen wiederverheiratet Geschiedene oder homosexuelle Partnerschaften Front zu machen - das brauche ich ja hier nicht aufzuzählen, gelle? :ph34r:

 

Also schön den Ball flach halten...

Es soll in Deutschland einen Personenkreis geben - sogenannte ALG-II-Empfänger - der zu mehr als 90 % aus Steuermitteln bezuschusst wird. Trotzdem dürfen sie sich ihre Ehepartner frei wählen, ohne auf das Antidiskriminierungsgesetz achten zu müssen... :huh:

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Hallo RationisCausa,

Nur bei der katholischen Geistlichkeit bleibt es weiter rosig, da es kaum Nachwuchs gibt. Und wo es wenig Anwärter gibt, bleibt für jeden eine große Portion übrig - so einfach ist das!

Lohnt es sich nicht, noch eine kleines (****** :lol: )-studium dranzuhängen und katholische Pfarrer werden? :huh:

:ph34r:

Gruß

Ullr

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Lohnt es sich nicht, noch eine kleines (****** ;) )-studium dranzuhängen und katholische Pfarrer werden? :lol:

:ph34r:

Gruß

Ullr

 

Müsstest Du nicht, da verheiratet, erst Protestantischer werden, und dann konvertieren ?

:huh:

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Daß der Staat allerdings Bischofs- und Erzbischofsgehälter zahlt, dazu manchmal ganze Domkapitel, daß er kath. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Altenheime mit bis zu 90% aus Steuermitteln bezuschußt, sich die Kirche aber trotzdem als Tendenzbetrieb das Etikett "katholisch" anpappt, um unter Aushebelung des Tarifrechtes gegen wiederverheiratet Geschiedene oder homosexuelle Partnerschaften Front zu machen - das brauche ich ja hier nicht aufzuzählen, gelle? :ph34r:

 

Also schön den Ball flach halten...

Es soll in Deutschland einen Personenkreis geben - sogenannte ALG-II-Empfänger - der zu mehr als 90 % aus Steuermitteln bezuschusst wird. Trotzdem dürfen sie sich ihre Ehepartner frei wählen, ohne auf das Antidiskriminierungsgesetz achten zu müssen... :huh:

 

Ich halte das AGG ja für größtenteils unsinnig, aber dieser Vergleich hat die goldene Krücke verdient, der hinkt nicht bloß, der musste im Rollstuhl hinterhergeschoben werden. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ich Dir nicht im Einzelnen auseinandersetzen muss, wieso.

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Ich halte das AGG ja für größtenteils unsinnig, aber dieser Vergleich hat die goldene Krücke verdient, der hinkt nicht bloß, der musste im Rollstuhl hinterhergeschoben werden. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass ich Dir nicht im Einzelnen auseinandersetzen muss, wieso.

Natürlich ist der Vergleich ein Krüppel aber das macht in diesem Fall nichts, denn der von RC konsturierte Zusammenhang zwischen staatlicher Bezuschussung und der Einstufung kirchlicher Einrichtungen als Tendenzbetriebe war eine Totgeburt. Das hat ja abersolut nichts mit einander zu tun. Deshalb passt mein Vergleich auch irgendwie wieder :huh:

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Ich kenne zahlreiche katholische Geistliche, weit mehr als Du und größtenteils aus westdeutschen Stadtgemeinden. Alle wohnen in riesigen Wohnungen in allerbesten Innenstadtlagen, zum Teil mit üppigen Gärten drumherum, hatten 4 oder 5 Zimmer ganz für sich alleine - zuzüglich der Diensträume, dazu Putzfrau und Haushälterin - und dann eben die "lächerlichen" paar Tausend Euro, die selbstredend nur für die Caritas ausgegeben werden.

 

Meine Güte, bist Du ein Neidhammel. Wirklich unerträglich.

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Lohnt es sich nicht, noch eine kleines (****** ;) )-studium dranzuhängen und katholische Pfarrer werden? :lol:

:ph34r:

Gruß

Ullr

 

Müsstest Du nicht, da verheiratet, erst Protestantischer werden, und dann konvertieren ?

:huh:

RationisCausa ist nicht verheiratet. Jedenfalls mit Sicherheit nicht nach katholischen Kirchenrecht. Oder hat sich da was geändert?

Gruß

ullr

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Ich kenne zahlreiche katholische Geistliche, weit mehr als Du und größtenteils aus westdeutschen Stadtgemeinden. Alle wohnen in riesigen Wohnungen in allerbesten Innenstadtlagen, zum Teil mit üppigen Gärten drumherum, hatten 4 oder 5 Zimmer ganz für sich alleine - zuzüglich der Diensträume, dazu Putzfrau und Haushälterin - und dann eben die "lächerlichen" paar Tausend Euro, die selbstredend nur für die Caritas ausgegeben werden.

 

Meine Güte, bist Du ein Neidhammel. Wirklich unerträglich.

Ich schätze mal, so ein richtiger Erzpriester hat da noch ´ne kleine Zweitwohnung mit Garage und dem schicken Sportcoupé.

Beneidenswert.

Gruß

ullr

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Daß der Staat allerdings Bischofs- und Erzbischofsgehälter zahlt, dazu manchmal ganze Domkapitel, ...

Hätte er seine Finger von Dingen gelassen, die ihn nichts angingen, dann hätte er sich diese Verpflichtung nicht aufgehalst. Ich gehe aber mal davon aus, daß es keinen Sinn hat, darüber mit einem kirchenfeindlichen Poster zu sprechen, der von dem für das Thema dringend notwendigen verfassungs- und rechtshistorischen Hintergrund keine Ahnung hat.

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Ich schätze mal, so ein richtiger Erzpriester hat da noch ´ne kleine Zweitwohnung mit Garage und dem schicken Sportcoupé.

Beneidenswert.

Jep. In der Zweitwohnung ist sein Harem dann meist untergebracht...

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Ich schätze mal, so ein richtiger Erzpriester hat da noch ´ne kleine Zweitwohnung mit Garage und dem schicken Sportcoupé.

Beneidenswert.

Jep. In der Zweitwohnung ist sein Harem dann meist untergebracht...

Wie bei den Protestanten... :ph34r:

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RationisCausa ist nicht verheiratet. Jedenfalls mit Sicherheit nicht nach katholischen Kirchenrecht. Oder hat sich da was geändert?

Gruß

ullr

 

... ich dachte da auch eher an Dich, mein Guter :lol: Dann könntest Du doch entlich mal sowas von predigen :huh: Ich komm dann bestimmt mal vorbei :ph34r:

Und wer weiss... vielleicht machst Duja noch Karriere, und hast dann... wie war das ?... ´ne kleine Zweitwohnung mit Garage und dem schicken Sportcoupé. ;)

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