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Bistum erhebt Räumungsklage gegen poln. Pfarrer!


Epicureus

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RationisCausa ist nicht verheiratet. Jedenfalls mit Sicherheit nicht nach katholischen Kirchenrecht. Oder hat sich da was geändert?

Gruß

ullr

 

... ich dachte da auch eher an Dich, mein Guter ;) Dann könntest Du doch entlich mal sowas von predigen :lol: Ich komm dann bestimmt mal vorbei :ph34r:

Und wer weiss... vielleicht machst Duja noch Karriere, und hast dann... wie war das ?... ´ne kleine Zweitwohnung mit Garage und dem schicken Sportcoupé. :)

Das ist nicht unbemerkt geblieben :)

Junger Mann, da bin ich zu alt für... :) Selbst als Spätberufener. Zweitwohnung mit schicken Sportcoupé? Das würd ich noch bringen, dazu reichen aber meine Lizenzeinnahmen nicht, und mein mir angetrautes Eheweib hat es eh schon verplant. Null Chance. ;)

Gruß vom

Ullr aus Ydalir :huh:

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Daß der Staat allerdings Bischofs- und Erzbischofsgehälter zahlt, dazu manchmal ganze Domkapitel, ...

Hätte er seine Finger von Dingen gelassen, die ihn nichts angingen, dann hätte er sich diese Verpflichtung nicht aufgehalst. Ich gehe aber mal davon aus, daß es keinen Sinn hat, darüber mit einem kirchenfeindlichen Poster zu sprechen, der von dem für das Thema dringend notwendigen verfassungs- und rechtshistorischen Hintergrund keine Ahnung hat.

In die Tonne mit dem verfassungs- und rechtshistorischen Hintergrund. Der Staat hat dafür einfach kein Geld mehr. Und wenn man bei allen möglichen Sozialleistungen kürzt, wird das doch wohl auch bei den Kirchen möglich sein. Die bräuchten dazu statt Verfassungsrecht nur etwas Anstand.

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Daß der Staat allerdings Bischofs- und Erzbischofsgehälter zahlt, dazu manchmal ganze Domkapitel, ...

Hätte er seine Finger von Dingen gelassen, die ihn nichts angingen, dann hätte er sich diese Verpflichtung nicht aufgehalst. Ich gehe aber mal davon aus, daß es keinen Sinn hat, darüber mit einem kirchenfeindlichen Poster zu sprechen, der von dem für das Thema dringend notwendigen verfassungs- und rechtshistorischen Hintergrund keine Ahnung hat.

 

 

Ich lasse mir ja vieles vorwerfen, aber daß ich keine Ahnung vom "verfassungs- und rechstpolitischen Hintergrund" der Konkordate und Staatskirchenverträge habe, glaubst Du ja selber nicht! :huh:

 

Ich zitiere Artikel 18 des Reichskonkordates zwischen Adolf Hitler und der KK aus dem Jahre 1933 (daß die 3 "Ur"-Konkordate, das bayerische, preußische und badische Konkordat aus der Weimarer Zeit stammen, macht die Sache auch nicht besser):

 

Staatsleistungen an die Kirche können nur „im freundschaftlichen Einvernehmen“ abgeschafft werden.

 

 

Herzlichen Glückwunsch! Der säkulare Staat alimentiert also unsere Kirchen...und das kann niemals enden, da die Kirchen wohl kaum von sich aus sagen würden, sie verzichteten freiwillig auf ihren Anteil.

 

Mit genau der gleichen Argumentation könnte die Bundesrepublik Deutschland den Islam oder die Zeugen Jehovas subventionieren...

 

Und vor allem: wie lange soll die BRD als Rechtsnachfolger der früheren deutschen Klein- und Kleinststaaten, unter denen die Säkularisierung und Auflösung der Klöster stattfand, eigentlich noch an die Kirche blechen? Sind 80 Jahre nicht genug?

 

So etwas macht mich immer fassungslos...

 

PS: Wie die Kirchen zu ihrem immensen Reichtum gekommen sind, brauche ich ja sicher nicht in extenso auszuführen - das waren in der Mehrzahl wohl kaum einsame Witwen, die ihr Erbe der Kirche überschrieben...sondern vielmehr waren hier die gleichen erpresserischen und feudalistischen Mechanismen am Werke, die einst das vulgus humile unter der Knute hielten und so den weltlichen Herrschern zu ihrer ungeheuren Machtfülle verhalfen.

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Ich zitiere Artikel 18 des Reichskonkordates zwischen Adolf Hitler und der KK aus dem Jahre 1933 (daß die 3 "Ur"-Konkordate, das bayerische, preußische und badische Konkordat aus der Weimarer Zeit stammen, macht die Sache auch nicht besser):

Hervorhebung durch mich. :huh:;):lol::)

Du Böser Du, den Gottseibeiuns und die röm. kath. Kirche in einem Atemzug nennen...

tz...tz...tz...

Das ist politisch inkorrekt. :ph34r:

 

Gruß

Ullr

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Ich lasse mir ja vieles vorwerfen, aber daß ich keine Ahnung vom "verfassungs- und rechstpolitischen Hintergrund" der Konkordate und Staatskirchenverträge habe, glaubst Du ja selber nicht! :huh:

 

Ich zitiere Artikel 18 des Reichskonkordates zwischen Adolf Hitler und der KK aus dem Jahre 1933

 

Ach, es gibt noch eins mit Hitler?

 

Staatsleistungen an die Kirche können nur „im freundschaftlichen Einvernehmen“ abgeschafft werden.

 

Artikel 18 des Konkordats mit dem Deutschen Reich lautet:

Falls die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die katholische Kirche abgelöst werden sollten, wird vor der Ausarbeitung der für die Ablösung aufzustellenden Grundsätze rechtzeitig zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Reich ein freundschaftliches Einvernehmen herbeigeführt werden.

Zu den besonderen Rechtstiteln zählt auch das rechtsbegründete Herkommen. Die Ablösung muß den Ablösungsberechtigten einen angemessenen Ausgleich für den Wegfall der bisherigen staatlichen Leistungen gewähren.

 

Und vor allem: wie lange soll die BRD als Rechtsnachfolger der früheren deutschen Klein- und Kleinststaaten, unter denen die Säkularisierung und Auflösung der Klöster stattfand, eigentlich noch an die Kirche blechen? Sind 80 Jahre nicht genug?

 

Das Bundesverfassungsgericht

sagt:

 

Art. 140 GG/Art. 138 Abs. 1 WRV enthält den Verfassungsauftrag, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung bestanden, durch Landesgesetze abzulösen, also gegen Entschädigung aufzuheben (Art. 138 Abs. 1 Satz 1 WRV). Die Grundsätze für die Ablösung hat das Reich bzw. der Bund aufzustellen (Art. 138 Abs. 1 Satz 2 WRV).
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In diesen Dingen ist die geltende Rechtslage natürlich sakrosankt. Wer daran zweifelt hat einfach keine Ahnung. :huh:

 

So'n Blödsinn. Die "geltende Rechtslage" weist hier vor allem die Wege auf, auf denen die geltende Rechtslage zu ändern ist. Keine Ahnung zu haben ist allerdings von Vorteil, wenn man die geltende Rechtslage und einen sturen polnischen Priester, der nicht in seine Heimatdiözese zurück will, nur zum Anlass nimmt, um ergebnislos in Internetforen mals wieder wegen des Reichskonkordats herumzubrüllen.

 

Die Kenntnis der geltenden (Kirchen-)Rechtslage hätte dem polnischen Priester vermutlich weiterhelfen können, nicht nach Polen zurück zu müssen.

 

Ich hab' nichts dagegen, wenn die Staatsleistungen abgeschafft werden. Ob man deswegen die Pfarrer auf Hartz-IV-Niveau besoldet, ihnen maximal 50 qm Wohnfläche zugestehen und das Sammeln von Briefmarken verbieten soll, ist eine andere Frage.

 

:lol:

bearbeitet von Alice
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Ich zitiere Artikel 18 des Reichskonkordates zwischen Adolf Hitler und der KK aus dem Jahre 1933 [...]:

 

Staatsleistungen an die Kirche können nur „im freundschaftlichen Einvernehmen“ abgeschafft werden.

Was du hier zitierst, ist Wikipedia und nicht der betreffende Artikel.

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aber auch nicht den Mut hat - wie in Italien und Spanien mit den dortigen Konkordaten aus faschistischen Herrschaftszeiten laengst geschehen - den skandaloesen Nazivertrag endlich zu beenden.

 

Wann und wie? Erzähl!

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Ich hab' nichts dagegen, wenn die Staatsleistungen abgeschafft werden. Ob man deswegen die Pfarrer auf Hartz-IV-Niveau besoldet, ihnen maximal 50 qm Wohnfläche zugestehen und das Sammeln von Briefmarken verbieten soll, ist eine andere Frage.

 

:huh:

 

 

Man sollte die Staatsleistungen vor allem in den pseudo-kirchlichen Bereichen beenden, in denen sich die katholische Kirche als letzter Hüter von Sitte und Moral aufführt, nämlich in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen.

 

Es ist doch die reinste Lachnummer: diese Institutionen, die sich gerne mit einem "Sankt-Sowieso" im Titel schmücken, werden mit bis zu 95% vom Staat bzw. Bundesland getragen (nur 5-10% tragen die KK), aber Ratzi und seine Helferlein erdreisten sich, zu behaupten, mit ihrer Mitwirkung stünde und fiele das Abendland.

 

In Wirklichkeit drücken sie dort rigoros ihre kruden Moralvorstellungen als Tendenzbetrieb durch und zwingen Mitarbeiter zur Unterschrift unter einen Vertrag, der sie verpflichtet, in ihrem Lebenswandel nicht gegen die Grundsätze der KK zu verstoßen.

 

Der Staat zahlt, aber die Kirche setzt die Regeln - pervers... :ph34r:

 

Das Pikante daran ist, daß in bestimmten Regionen Deutschlands, etwa in Bayern, im Bereich Pflege und Krankenhaus fast alles in katholischer Hand ist - da hat man als Kranken- oder Altenpfleger keine Chance, wenn man nicht umziehen will...

 

Nichts ginge verloren, rein gar nichts, wenn der Einfluß der KK auf diese Einrichtungen verloren ginge. Im Gegenteil: endlich stünden die Mitarbeiter dort nicht mehr unter dem Gängelband der Kirche, müßten sich nicht rechtfertigen, ob sie in einer schwulen oder lesbischen Lebenspartnerschaft sind oder zweimal geschieden oder sonstwas.

 

Die Gesinnungsschnüffelei hätte ein Ende...

 

Aber daran zu rütteln, verursacht den katholischen Funktionären natürlich übles Bauchgrimmen, geht es doch nicht nur um die eigenen Pfründe und Fleischtöpfe, sondern vor allem um den Verlust der Lufthoheit über die Schlafzimmer und Seelen aller Deutschen - zumindest der Minderheit, die noch an der verkrusteten Struktur einer "Amtskirche" festhalten... :ph34r:

bearbeitet von RationisCausa
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Man sollte die Staatsleistungen vor allem in den pseudo-kirchlichen Bereichen beenden, in denen sich die katholische Kirche als letzter Hüter von Sitte und Moral aufführt, nämlich in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen.

 

Mit Verlaub, das fällt aber nicht unter den Begriff "Staatsleistungen".

 

Was Du meinst ist schlicht die Beendigung der kirchlichen Trägerschaft bei sozialen Einrichtungen. Da wirst Du gerade jetzt gegen Wände laufen, aber nicht bei den Kirchen, sondern vor allem bei den Kommunen, die kein Geld haben, um die Trägerschaft zu 100 % zu übernehmen. Der Trend geht in die andere Richtung: immer mehr kommunale Einrichtungen werden an kirchliche Träger abgeschoben, mir fallen auf Anhieb 6 solcher Einrichtungen ein, die in den letzten 6 Monaten von kommunaler in kirchliche Trägerschaft übergegangen sind.

Vielleicht raffst Du irgendwann auch noch, dass nicht nur die KK solche Einrichtungen unterhält.

bearbeitet von Alice
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Das Pikante daran ist, daß in bestimmten Regionen Deutschlands, etwa in Bayern, im Bereich Pflege und Krankenhaus fast alles in katholischer Hand ist - da hat man als Kranken- oder Altenpfleger keine Chance, wenn man nicht umziehen will...

Mit Verlaub, aber das war jetzt grad ne Lachnummer. Drei Viertel aller Krankenhäuser in Bayern sind in öffentlicher Hand, also kommunal oder staatlich. Lediglich etwa 14% sind freigemeinnützig und davon bei weitem auch nicht alles in konfessioneller Trägerschaft. Zudem ist die Vielfalt der Krankenhausträger gesetzlich garantiert.

Bei der Pflege sieht's etwas anders aus, da sind etwas unter 50% der ambulanten und stationären Einrichtungen freigemeinnützig, aber auch hier gilt, dass die nicht alle konfessionell gebunden sind.

 

Also mal den Ball flach halten...

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Man sollte die Staatsleistungen vor allem in den pseudo-kirchlichen Bereichen beenden, in denen sich die katholische Kirche als letzter Hüter von Sitte und Moral aufführt, nämlich in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen.

 

Mit Verlaub, das fällt aber nicht unter den Begriff "Staatsleistungen".

 

Was Du meinst ist schlicht die Beendigung der kirchlichen Trägerschaft bei sozialen Einrichtungen. Da wirst Du gerade jetzt gegen Wände laufen, aber nicht bei den Kirchen, sondern vor allem bei den Kommunen, die kein Geld haben, um die Trägerschaft zu 100 % zu übernehmen. Der Trend geht in die andere Richtung: immer mehr kommunale Einrichtungen werden an kirchliche Träger abgeschoben, mir fallen auf Anhieb 6 solcher Einrichtungen ein, die in den letzten 6 Monaten von kommunaler in kirchliche Trägerschaft übergegangen sind.

Vielleicht raffst Du irgendwann auch noch, dass nicht nur die KK solche Einrichtungen unterhält.

 

 

Staatsleistungen - kirchliche Trägerschaft...wen kümmert's? Und was bitte "trägt" die KK an einem Unternehmen, das sie nur zu 5% finanziert? Ich kann auch 5% an einem Aktienunternehmen besitzen - damit würde ich mich noch lange nicht erdreisten, von MEINER Trägerschaft zu faseln... :huh:

 

Es geht mir hier nicht um juristische Spitzfindigkeiten (das kannst Du, werte Alice, sicher besser!), sondern um den schlichten Fakt, daß die Kirche in ihren eigenen Betrieben elementar gegen die Menschenrechte verstößt, indem sie unter anderem Schwulen, Lesben und wiederverheiratet Geschiedenen die Mitwirkung versagt.

 

Praktisches Beispiel: In dem kath. Krankenhaus, in dem ich meinen Zivildienst abgeleistet habe, gab es einen Stationsleiter, der schwul war und in einer festen Partnerschaft lebte. Dies tat er allerdings heimlich - bis auf wenige Eingeweihte durfte niemand etwas davon erfahren. Hätte er sich "geoutet", hätte dies die sofortige Kündigung seitens des kirchlichen Trägers nach sich gezogen. Das finde ich, mit Verlaub, zum Kotzen...Und nicht anders läuft es bei schwulen Lehrern an kath. Schulen, schwulen Altenpflegern und und und...

 

 

FAZIT: Wenn die KK derartige Einrichtungen als Träger unterhält, muß sie diese entweder zu 100% selber finanzieren - oder zumindest das Arbeitsrecht in oben genannten Punkten revidieren und nicht mehr auf ihrem Recht als "Tendenzbetrieb" beharren! Ich kann mir nicht mein eigenes Arbeitsrecht basteln, meine Einrichtung aber von den Kommunen bezahlen lassen!

 

Das wäre eine faule und heuchlerische Mogelpackung!

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Das Pikante daran ist, daß in bestimmten Regionen Deutschlands, etwa in Bayern, im Bereich Pflege und Krankenhaus fast alles in katholischer Hand ist - da hat man als Kranken- oder Altenpfleger keine Chance, wenn man nicht umziehen will...

Mit Verlaub, aber das war jetzt grad ne Lachnummer. Drei Viertel aller Krankenhäuser in Bayern sind in öffentlicher Hand, also kommunal oder staatlich. Lediglich etwa 14% sind freigemeinnützig und davon bei weitem auch nicht alles in konfessioneller Trägerschaft. Zudem ist die Vielfalt der Krankenhausträger gesetzlich garantiert.

Bei der Pflege sieht's etwas anders aus, da sind etwas unter 50% der ambulanten und stationären Einrichtungen freigemeinnützig, aber auch hier gilt, dass die nicht alle konfessionell gebunden sind.

 

Also mal den Ball flach halten...

 

 

Was ist daran eine Lachnummer? In der Kleinstadt (80.000 Einwohner), in der ich aufwuchs, gab es nur zwei Krankenhäuser, eines in kath. und eines in evangelischer Trägerschaft - sprich: zu 100% kirchlich dominiert.

 

Auch die Altersheime waren zu mindestens der Hälfte in Kirchenhand...

 

Aber alles ganz ausgewogen, daß ich nicht lache... :huh::lol:;)

 

Auf meinen Hauptaspekt, daß die Kirche Betriebe als Träger unterhält, diese sich aber zu 90-95% finanzieren läßt - und trotzdem auf ihr eigenes kirchliches Arbeitsrecht als TENDENZBETRIEB pocht, bist Du mit keiner Zeile eingegangen...

 

Und genau das ist der springende Punkt...

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Was ist daran eine Lachnummer? In der Kleinstadt (80.000 Einwohner), in der ich aufwuchs, gab es nur zwei Krankenhäuser, eines in kath. und eines in evangelischer Trägerschaft - sprich: zu 100% kirchlich dominiert. Auch die Altersheime waren zu mindestens der Hälfte in Kirchenhand...

Da kann ich nur mit Mephisto sprechen: "Wenn sich der Mensch, die kleine Narrenwelt, Gewöhnlich für ein Ganzes hält..."

 

Auf meinen Hauptaspekt, daß die Kirche Betriebe als Träger unterhält, diese sich aber zu 90-95% finanzieren läßt - und trotzdem auf ihr eigenes kirchliches Arbeitsrecht als TENDENZBETRIEB pocht, bist Du mit keiner Zeile eingegangen...

 

Die Krankenhausfinanzierung ist bundesweit einheitlich über die sog. duale Finanzierung geregelt, egal, wer Träger der Einrichtung ist, ähnliches gilt für andere Einrichtungen im sozialen Bereich.

Ich bin darauf nicht eingegangen, weil es mir gar nicht drauf ankommt, ob in Tendenzbetrieben modifizierte arbeitsrechtliche Bedingungen herrschen können. Es ging darum, dass du eine falsche Behauptung bzgl. der Trägerschaftsanteile der Krankenhäuser in Bayern gemacht hast, die ich korrigierte.

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Ich bin darauf nicht eingegangen, weil es mir gar nicht drauf ankommt, ob in Tendenzbetrieben modifizierte arbeitsrechtliche Bedingungen herrschen können. Es ging darum, dass du eine falsche Behauptung bzgl. der Trägerschaftsanteile der Krankenhäuser in Bayern gemacht hast, die ich korrigierte.

 

 

 

Genau, DIR kommt es auch nicht darauf an, ob die KK als sogenannter Tendenzbetrieb sich ihr Arbeitsrecht selber zimmern darf - aber vielleicht denkst DU mal einen Moment lang an diejenigen Arbeitnehmer, die es betrifft!

 

Jede dritte Ehe wird geschieden, es gibt locker 10% Lesben und Schwule in der Gesamtbevölkerung - aber was ficht das die KK an? Die diskriminiert munter weiter und stellt genannte Personenkreise entweder erst gar nicht ein bzw. schmeißt sie irgendwann raus.

 

Das kann sie auch gerne weiterhin tun, wie es ihr beliebt - aber genau das kann sie meines Erachtens nur, wenn sie sich zu 100% selber FINANZIERT!

 

Hiermit beende ich von meiner Seite aus die Diskussion, weil auf eben genau diesen Punkt weder von Dir, Explorer, noch von Alice eine befriedigende Antwort kommt.

 

Denn merke: katholisch ist ein Krankenhaus nicht dann, wenn es 100% kath. Mitarbeiter und eine Kapelle mit Marienstatue hat - sondern NUR dann, wenn es seine Ausgaben zu 100% selber trägt...

 

Mit allem anderen bescheißt man sich und andere und betreibt Etikettenschwindel, da noch viel zu viele Leute tatsächlich glauben, man müsse die KK weiter fördern, weil sie ja so großartiges soziales Engagement in Schulen, Altersheimen, Krankenhäusern und Kindergärten zeige.

 

In Wahrheit hängt sie sich ein "katholisch"-Schild um den Hals und läßt andere für die Musik bezahlen...ekelhaft! :ph34r:

bearbeitet von RationisCausa
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Du kannst ja gerne hier weiter lamentieren, das ändert trotzdem nix daran, dass du versucht hast, mit falschen Zahlen deine Argumentation zu untermauern.

 

zum anderen: Es gibt nun mal Tendenzbetriebe im Betriebsverfassungsgesetz, Kirchen, Parteien, Gewerkschaften usw. Wenn ich mich berufen fühle, in einem solchen Tendenzbetrieb zu arbeiten, dann muss ich mich nicht wundern, wenn von mir die Tendenz eingefordert wird. Wenn ich mich morgen beim Willy-Brandt-Haus bewerbe, werden die mich aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht nehmen.

 

und zu dieser ewigen "Ettiketten-Diskussion" hab ich schon zahllose Postings geschrieben. vllt. such ich bis heut abend mal wieder eins raus, ich hab jetzt wirklich keine Lust.

 

Edit, naja, dann halt doch noch ein Satz. Zur allegeminen Finanzierung der Krankenhäuser hab ich ja schon was geschrieben, anderes Beispiel: Kindergarten. Der Staat zahlt etwa drei Viertel der Kosten als Zuschüsse, weil die Kirche in diesem Bereich Aufgabe übernimmt, für die eigentlich der Staat und nicht die Kirche zuständig ist. Deshalb ist die Kirche Träger dieser Einrichtung, der Staat Konfinazierer für etwas, das er eigentlich selber machen müsste.

Und die Frage der Arbeitnehmerrechte hat mit der Frage der Zuschüsse nichts zu tun.

bearbeitet von Explorer
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Ne, überhaupt nicht. genauso, wie ich der SPD zugestehe, dass sie ein Unionsmitglied nicht einstellen, gestehe ich das auch anderen Tendenzbetrieben zu. Wenn der Gesetzgeber entscheiden sollte, § 118 BetrVG wegfallen zu lassen, hab ich damit kein Problem, aber solange es im deutschen Arbeitsrecht Tendenzbetriebe gibt, ist auch Kirchens ein solcher und soll die gleichen Möglichkeiten haben, wie die anderen Arten von Tendenzbetrieben.

bearbeitet von Explorer
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Wenn ich mich berufen fühle, in einem solchen Tendenzbetrieb zu arbeiten, dann muss ich mich nicht wundern, wenn von mir die Tendenz eingefordert wird.

Schwaches Argument.

 

 

Exakt!

 

Das von Explorer angeführte "Argument" ist dermaßen schwach, daß man es eigentlich gar nicht als Argument bezeichen dürfte, sondern vielmehr als verzweifelte Trotzreaktion...

 

Jetzt warte ich nur noch auf das "Argument": "Aber das war doch schon immer so...".

 

:huh:

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Ne, überhaupt nicht. genauso, wie ich der SPD zugestehe, dass sie ein Unionsmitglied nicht einstellen, gestehe ich das auch anderen Tendenzbetrieben zu. Wenn der Gesetzgeber entscheiden sollte, § 118 BetrVG wegfallen zu lassen, hab ich damit kein Problem, aber solange es im deutschen Arbeitsrecht Tendenzbetriebe gibt, ist auch Kirchens ein solcher und soll die gleichen Möglichkeiten haben, wie die anderen Arten von Tendenzbetrieben.

 

 

Wenn ich mich für eine bestimmte Partei engagiere, tue ich das freiwillig und bewußt, als Entscheidung.

 

Du willst aber doch nicht im Gegensatz dazu behaupten, Schwule und Lesben seien freiwillig und aus freier Entscheidung heraus sexuell so disponiert. Sexuelle Orientierung ist eine nicht änderbare Konstante - und sich dann als katholischer Arbeitgeber zu erdreisten, jemand wegen dieser Orientierung bzw. der aus ihr naturgemäß resultierenden Liebesbindung (auch in Form der ELP) auf die Straße zu setzen und zu sagen: "Mir paßt Dein Lebenspartner nicht, also feuere ich Dich!" - das ist ganz große Scheiße... :huh:

 

Und das noch mit dem Segen der Kommune bzw. des Staates... :ph34r:

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Der Staat zahlt etwa drei Viertel der Kosten als Zuschüsse, weil die Kirche in diesem Bereich Aufgabe übernimmt, für die eigentlich der Staat und nicht die Kirche zuständig ist. Deshalb ist die Kirche Träger dieser Einrichtung, der Staat Konfinazierer für etwas, das er eigentlich selber machen müsste.

Ich finde diese Einstellung sehr problematisch. Die Umwidmung eines Krankenhauses von einem normalen Krankenhaus zu einem kirchlichen Tendenzbetrieb ist doch keine staatliche Aufgabe. Ebensowenig ist es eine staatliche Aufgabe, Krankenhäuser als kirchliche Tendenzbetriebe zu unterhalten. Wo liegt in dieser Tendenz denn eine staatliche Aufgabe?

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Der Staat zahlt etwa drei Viertel der Kosten als Zuschüsse, weil die Kirche in diesem Bereich Aufgabe übernimmt, für die eigentlich der Staat und nicht die Kirche zuständig ist. Deshalb ist die Kirche Träger dieser Einrichtung, der Staat Konfinazierer für etwas, das er eigentlich selber machen müsste.

Ich finde diese Einstellung sehr problematisch. Die Umwidmung eines Krankenhauses von einem normalen Krankenhaus zu einem kirchlichen Tendenzbetrieb ist doch keine staatliche Aufgabe. Ebensowenig ist es eine staatliche Aufgabe, Krankenhäuser als kirchliche Tendenzbetriebe zu unterhalten. Wo liegt in dieser Tendenz denn eine staatliche Aufgabe?

Wo schreibe ich denn, dass "in dieser Tendenz (...) eine staatliche Aufgabe" liege?

Die staatliche Aufgabe liegt in der Pflicht, diese Einrichtungen (also Kindergärten, Krankenhäuser u. ä.) bereitzustellen. Und da er diese Pflicht hat, ergibt sich mein obiges Posting.

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