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Trauung nach Wiedereintritt in die Kirche möglich?


Susanne05

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Hallo zusammen!

Mein Lebensgefährte und ich möchten im Laufe des nächsten Jahres heiraten. :huh:

 

Wahrscheinlich wird das in der Kath. Kirche schwierig werden, denn:

 

- ich bin ca. 1990 aus der Kirche ausgetreten

-habe 1995 geheiratet (allerdings nur standesamtlich)

-bin 1997 wieder eingetreten

-seit 2002 geschieden

 

Mein Lebensgefährte ist evangelisch.

 

Ist alles also etwas verzwickt. Weiß jemand, ob eine kirchliche Trauung für uns dennoch möglich ist, es wäre uns sehr wichtig!

Viele Grüße

Susanne

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Hallo zusammen!

Mein Lebensgefährte und ich möchten im Laufe des nächsten Jahres heiraten. :huh:

 

Wahrscheinlich wird das in der Kath. Kirche schwierig werden, denn:

 

- ich bin ca. 1990 aus der Kirche ausgetreten

-habe 1995 geheiratet (allerdings nur standesamtlich)

-bin 1997 wieder eingetreten

-seit 2002 geschieden

 

Mein Lebensgefährte ist evangelisch.

 

Ist alles also etwas verzwickt. Weiß jemand, ob eine kirchliche Trauung für uns dennoch möglich ist, es wäre uns sehr wichtig!

Viele Grüße

Susanne

 

Welchen Status hatte 1995 dein damaliger Mann? Grüße, KAM

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Hallo zusammen!

Mein Lebensgefährte und ich möchten im Laufe des nächsten Jahres heiraten. :huh:

 

Wahrscheinlich wird das in der Kath. Kirche schwierig werden, denn:

 

- ich bin ca. 1990 aus der Kirche ausgetreten

-habe 1995 geheiratet (allerdings nur standesamtlich)

-bin 1997 wieder eingetreten

-seit 2002 geschieden

 

Mein Lebensgefährte ist evangelisch.

 

Ist alles also etwas verzwickt. Weiß jemand, ob eine kirchliche Trauung für uns dennoch möglich ist, es wäre uns sehr wichtig!

Viele Grüße

Susanne

 

Welchen Status hatte 1995 dein damaliger Mann? Grüße, KAM

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?????

Ich hab nicht verstanden, was du meinst.

Wenn ein Katholik nicht vor einem katholischen Priester die Ehe schließt braucht er um eine nach kirchlichem Recht gültige Ehe vor dem Standesamt oder einem nicht-katholischen Geistlichen zu schließen eine Erlaubnis seines zuständigen Bischofs.

 

Ich nehme an, daß ihr eine solche Erlaubnis '95 nicht eingeholt habt.

 

Demnach habt ihr kirchenrechtlich auch keine gültige Ehe geschlossen, was Deine geplante Heirat ermöglichen würde.

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Diese Erlaubnis haben wir nicht eingeholt.

Wenn das stimmt, was du sagst, wäre das toll.

Aber ich kann das kaum glauben. Als ich damals wieder in die Kirche eingetreten bin, sagte man mir, dass ich u.a. nicht mehr die heilige Kommunion empfangen dürfe. Das lag -glaube ich- an meiner seinerzeit kirchenrechtlichen "wilden Ehe" mit meinem Mann.

Mich würde es jetzt wundern, wenn ich durch meine Scheidung die Ehe einfach "weggewischt" hätte, als hätte sie nicht existiert und jetzt für weitere Sakramente, die ich empfangen möchte, nicht mehr zählen würde

 

Aber schön wär´s....

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Diese Erlaubnis haben wir nicht eingeholt.

Wenn das stimmt, was du sagst, wäre das toll.

Aber ich kann das kaum glauben. Als ich damals wieder in die Kirche eingetreten bin, sagte man mir, dass ich u.a. nicht mehr die heilige Kommunion empfangen dürfe. Das lag -glaube ich- an meiner seinerzeit kirchenrechtlichen "wilden Ehe" mit meinem Mann.

Mich würde es jetzt wundern, wenn ich durch meine Scheidung die Ehe einfach "weggewischt" hätte, als hätte sie nicht existiert und jetzt für weitere Sakramente, die ich empfangen möchte, nicht mehr zählen würde

 

Aber schön wär´s....

 

Frag doch mal deinen Pfarrer oder such dir einen Geistlichen, mit dem du darüber reden kannst. Grüße, KAM

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Diese Erlaubnis haben wir nicht eingeholt.

Wenn das stimmt, was du sagst, wäre das toll.

Aber ich kann das kaum glauben. Als ich damals wieder in die Kirche eingetreten bin, sagte man mir, dass ich u.a. nicht mehr die heilige Kommunion empfangen dürfe. Das lag -glaube ich- an meiner seinerzeit kirchenrechtlichen "wilden Ehe" mit meinem Mann.

Mich würde es jetzt wundern, wenn ich durch meine Scheidung die Ehe einfach "weggewischt" hätte, als hätte sie nicht existiert und jetzt für weitere Sakramente, die ich empfangen möchte, nicht mehr zählen würde

 

Aber schön wär´s....

Das kirchliche Eherecht ist voller Wunder und Seltsamkeiten.

 

Das mit Kommunion stimmt hat aber nur insofern mit Deiner ersten Ehe zu tun, eben weil es in den Augen der Kirche eine "nicht-eheliche" Lebensgemeinschaft war, in der Du öffentlich "in Sünde" gelebt hast.

 

Daß trifft aber auf jeden nicht kirchlich verheirateten Katholiken zu.

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Das kirchliche Eherecht ist voller Wunder und Seltsamkeiten.

 

lol! Hiermit erkläre ich diesen Satz zum Ausspruch des Tages :lol:

 

Ich auch. Trotzdem möchte ich mir den diskreten Hinweis erlauben, dass solche Fragen mit dem zuständigen Pfarrer erörtert gehören, so lange man sich noch nicht virtuell kirchlich trauen lassen kann.

 

:huh:

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Hallo zusammen!

Mein Lebensgefährte und ich möchten im Laufe des nächsten Jahres heiraten. :huh:

 

Wahrscheinlich wird das in der Kath. Kirche schwierig werden, denn:

 

- ich bin ca. 1990 aus der Kirche ausgetreten

-habe 1995 geheiratet (allerdings nur standesamtlich)

-bin 1997 wieder eingetreten

-seit 2002 geschieden

 

Mein Lebensgefährte ist evangelisch.

 

Ist alles also etwas verzwickt. Weiß jemand, ob eine kirchliche Trauung für uns dennoch möglich ist, es wäre uns sehr wichtig!

Viele Grüße

Susanne

 

Liebe Susanne,

ob Du wieder heiraten kannst hängt m.E. davon ab, ob Dein Partner den Du 1995 geheiratet hast formpflichtig war. Das ist dann der Fall wenn der Partner katholisch war. Anderenfalls liegt keine Verletzung der Formpflicht vor, da Du selbst durch den Austritt von der Formpflicht befreit warst.

 

http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/of...e/formpfli.html

 

Ein Katholik, der seinen Kirchenaustritt erklärt hat, ist aufgrund des aktuellen Gesetzbuchs der römisch-katholischen Kirche von der Formpflicht befreit, insofern der Austritt als Trennung von der Kirche zu vermuten ist.

Demnach besteht kein Formmangel, wenn der ausgetretene Katholik seit dem Inkrafttreten des Gesetzbuches (27.11.1983) bloß standesamtlich einen ebenfalls nicht formpflichtigen Partner geheiratet hat:

Die betreffende Ehe wird katholischerseits als formell bindend angesehen, trotz fehlender katholischer Trauung. Eine Ungültigkeit der betreffenden Ehe kann wegen Formmangels nicht festgestellt werden. Mit dieser Regelung ist der ausgetretene Katholik dem Nichtkatholiken gleichgestellt.

 

romeroxav

bearbeitet von romeroxav
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Liebe Susanne,

ob Du wieder heiraten kannst hängt m.E. davon ab, ob Dein Partner den Du 1995 geheiratet hast formpflichtig war. Das ist dann der Fall wenn der Partner katholisch war. Anderenfalls liegt keine Verletzung der Formpflicht vor, da Du selbst durch den Austritt von der Formpflicht befreit warst.

 

http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/of...e/formpfli.html

 

Ein Katholik, der seinen Kirchenaustritt erklärt hat, ist aufgrund des aktuellen Gesetzbuchs der römisch-katholischen Kirche von der Formpflicht befreit, insofern der Austritt als Trennung von der Kirche zu vermuten ist.

Demnach besteht kein Formmangel, wenn der ausgetretene Katholik seit dem Inkrafttreten des Gesetzbuches (27.11.1983) bloß standesamtlich einen ebenfalls nicht formpflichtigen Partner geheiratet hat:

Die betreffende Ehe wird katholischerseits als formell bindend angesehen, trotz fehlender katholischer Trauung. Eine Ungültigkeit der betreffenden Ehe kann wegen Formmangels nicht festgestellt werden. Mit dieser Regelung ist der ausgetretene Katholik dem Nichtkatholiken gleichgestellt.

 

romeroxav

Hallo Susanne,

 

wenn dir jemand damit kommen will, dass du als Ausgetretene nicht formpflichtig gewesen seist und deine erste Ehe deshalb gültig sei, dann musst du dir das nicht gefallen lassen.

Dein Austritt ist nach Ansicht des Vatikans nicht als Glaubensabfall zu betrachten (dass du wieder eingetreten bist belegt das auch), daher warst du zu jeder Zeit formpflichtig, egal was der Status deines ersten Mannes war.

Damit ist deine erste Ehe aus kirchlicher Sicht auf jeden Fall nicht existent.

 

Aber Vorsicht: Die deutschen Bischöfe legen gerne einen Austritt als Glaubensabfall aus (obwohl der Vatikan festgestellt hat, dass das nicht rechtens ist), und in diesem Fall könnte deine erste Ehe (abhängig vom Status deines Mannes) doch als gültig angesehen ist. Lass dir das aber nicht gefallen, berufe dich auf den Vatikan und das Schreiben an den Bischof von Rottenburg zu diesem Thema, dann dürfte der Fall klar sein (das Schreiben ist auch irgendwo hier im Forum verlinkt)

 

Werner

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Aber Vorsicht: Die deutschen Bischöfe legen gerne einen Austritt als Glaubensabfall aus (obwohl der Vatikan festgestellt hat, dass das nicht rechtens ist), und in diesem Fall könnte deine erste Ehe (abhängig vom Status deines Mannes) doch als gültig angesehen ist. Lass dir das aber nicht gefallen, berufe dich auf den Vatikan und das Schreiben an den Bischof von Rottenburg zu diesem Thema, dann dürfte der Fall klar sein (das Schreiben ist auch irgendwo hier im Forum verlinkt)

 

Werner

Lieber Werner,

genau das ist m.E. der Fall. Susanne wird es wohl einklagen müssen, dass es sich nicht um einen Austritt als Glaubensabfall handelt sondern andere Gründe vorliegen. Aber falls Ihr erster Ehemann eh kathoisch und damit formpflichtig war, oder selbst Ehehindernisse hatte, ist eh kein Problem da. Ich wollte leiglich daraufhinweisen, dass es nicht ganz so infach ist wie dies andre Poster geschrieben haben.

romeroxav

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Diese Erlaubnis haben wir nicht eingeholt.

Wenn das stimmt, was du sagst, wäre das toll.

Aber ich kann das kaum glauben. Als ich damals wieder in die Kirche eingetreten bin, sagte man mir, dass ich u.a. nicht mehr die heilige Kommunion empfangen dürfe. Das lag -glaube ich- an meiner seinerzeit kirchenrechtlichen "wilden Ehe" mit meinem Mann.

Mich würde es jetzt wundern, wenn ich durch meine Scheidung die Ehe einfach "weggewischt" hätte, als hätte sie nicht existiert und jetzt für weitere Sakramente, die ich empfangen möchte, nicht mehr zählen würde

 

Aber schön wär´s....

Ich würde annehmen, daß liegt daran, daß eine Ehe immer erst mal als gültig angenommen wird, bis das Gegenteil festgestellt wird.

Es müßte also erstmal kirchlicherseits festgestellt werden, daß die erste Ehe keine gültige Ehe war.

Es könnte ja z.B. sein, daß ihr irgendwo auf einer einsamen Insel gestrandet wart, wo es keinen Priester gab, deswegen automatisch von der Formpflicht befreit wart, und deswegen die Ehe gültig wäre. :huh:

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Klingt alles ganz schön kompliziert....

Dennoch herzlichen Dank für Eure Antworten.

Habe soeben einen Gesprächstermin mit meinem Pfarrer ausgemacht.

Bin mal gespannt, was dabei heraus kommt.

 

Ich werde berichten, kann nur noch etwas dauern ( ca. 1 woche), da er auf Anhieb auch nicht genau sagen konnte, wie der Sachverhalt kirchenrechtlich einzuordnen ist. Er wird sich schlau machen und sich bei mir melden.

Bis dahin, liebe Grüße

Susanne

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Klingt alles ganz schön kompliziert....

Dennoch herzlichen Dank für Eure Antworten.

Habe soeben einen Gesprächstermin mit meinem Pfarrer ausgemacht.

Bin mal gespannt, was dabei heraus kommt.

 

Ich werde berichten, kann nur noch etwas dauern ( ca. 1 woche), da er auf Anhieb auch nicht genau sagen konnte, wie der Sachverhalt kirchenrechtlich einzuordnen ist. Er wird sich schlau machen und sich bei mir melden.

Bis dahin, liebe Grüße

Susanne

 

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Alles Gute für dich!

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Äh, mal ne Zwischenfrage: ist es tatsächlich so, dass ich nicht kommunizieren darf, wenn ich unverheirateterweise mit meinem Partner zusammenlebe <_<

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Äh, mal ne Zwischenfrage: ist es tatsächlich so, dass ich nicht kommunizieren darf, wenn ich unverheirateterweise mit meinem Partner zusammenlebe <_<
Wenn Du mit ihm eine sexuelle Beziehung führst im Prinzip ja.

 

Sex ohne Ehe ist nach katholischem Grundverständnis schwere Sünde und schließt damit sofern nicht vorher gebeichtet wird von der Kommunion aus.

 

Da es allerdings unwahrscheinlich ist, daß Du die Beziehung beenden willst sollte die Frage nach Reue und Vorsatz hier in einem pers. Gespräch geklärt werden.

 

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie den Katechismus und Fragen sie ihren Bischof oder Beichtvater ...

bearbeitet von Flo77
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Ich hab's befürchtet ... d.h. es geht vorrangig um die sexuelle Beziehung und nicht ums Zusammenleben an sich, oder?!

 

Gibt's den Katechismus eigentlich irgendwo online? Besitzen tue ich nämlich leider keinen, und meinen Pfarrer, der schon länger in der Gemeinde ist als ich alt bin, würde ich nur recht ungern fragen <_<

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Ich hab's befürchtet ... d.h. es geht vorrangig um die sexuelle Beziehung und nicht ums Zusammenleben an sich, oder?!

 

Gibt's den Katechismus eigentlich irgendwo online? Besitzen tue ich nämlich leider keinen, und meinen Pfarrer, der schon länger in der Gemeinde ist als ich alt bin, würde ich nur recht ungern fragen <_<

 

Und einen anderen Priester deines Vertrauens gibt es nicht? In dem Punkt muss es wirklich nicht der eigene Pfarrer sein.

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Ich hab's befürchtet ... d.h. es geht vorrangig um die sexuelle Beziehung und nicht ums Zusammenleben an sich, oder?!

 

Gibt's den Katechismus eigentlich irgendwo online? Besitzen tue ich nämlich leider keinen, und meinen Pfarrer, der schon länger in der Gemeinde ist als ich alt bin, würde ich nur recht ungern fragen <_<

Welchen?

 

Den KKK?

 

Den KKK-K?

 

Oder bestell Dir "Ich glaube" bei Kirche in Not.

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Danke Dir, werde mich mal durchbuddeln :unsure:

 

@Elima: sooo viele Priester kenne ich nicht, vor allem nicht gut genug, um das zu fragen <_<

bearbeitet von Valentine
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