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Trauung nach Wiedereintritt in die Kirche möglich?


Susanne05

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Danke Dir, werde mich mal durchbuddeln :unsure:

 

@Elima: sooo viele Priester kenne ich nicht, vor allem nicht gut genug, um das zu fragen <_<

 

Du bräuchtest ja nicht viele, sondern nur einen einzigen.... Aber ich verstehe schon, was du meinst.

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Btw: den KKK-K gibt's im Handel für 13 Euro (gebunden) und 7 Euro (TB). Sind also keine ruinierenden Ausgaben <_<

 

Merci! Werd mal schauen, ob ich einen finde.

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Danke Dir, werde mich mal durchbuddeln :unsure:

 

@Elima: sooo viele Priester kenne ich nicht, vor allem nicht gut genug, um das zu fragen <_<

Du kannst bei sowas grundsätzlich jeden Priester fragen.

 

Was im Beichtgespräch läuft bleibt unter allen Umständen unter Euch.

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NurFürSuchfunktion
Ich hab's befürchtet ... d.h. es geht vorrangig um die sexuelle Beziehung und nicht ums Zusammenleben an sich, oder?!

Soweit ich weiß reicht auch schon das Zusammenleben an sich, außer in besonderen Situationen.

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Hülfe <_<

 

Muss mal gucken, wohin ich zu Weihnachten beichten gehe. Vielleicht probiere ich es mal mit einem neuen Beichtvater.

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Ich hab's befürchtet ... d.h. es geht vorrangig um die sexuelle Beziehung und nicht ums Zusammenleben an sich, oder?!

Soweit ich weiß reicht auch schon das Zusammenleben an sich, außer in besonderen Situationen.

Ich meine mich zu erinnern, daß das vorallem mit der "Erregung des öffentlichen Ärgernisses" (sprich, daß die Gemeinde an Eurem offensichtlichen Lebenswandel Anstoß nehmen könnte) zu tun hatte.

 

Allerdings glaube ich nicht, daß es in unserem Kulturkreis noch viele Gemeinden gibt, wo man dieses Risiko einginge, wenn man zusammenzieht.

 

Von daher bliebe nur noch die inner-partnerschaftliche Frage - die würde ich allerdings hier nicht klären wollen <_<

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Ich glaube, von öffentlichem Ärgernis sind wir recht weit entfernt <_<

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NurFürSuchfunktion

Ich hab's befürchtet ... d.h. es geht vorrangig um die sexuelle Beziehung und nicht ums Zusammenleben an sich, oder?!

Soweit ich weiß reicht auch schon das Zusammenleben an sich, außer in besonderen Situationen.

Ich meine mich zu erinnern, daß das vorallem mit der "Erregung des öffentlichen Ärgernisses" (sprich, daß die Gemeinde an Eurem offensichtlichen Lebenswandel Anstoß nehmen könnte) zu tun hatte.

 

Allerdings glaube ich nicht, daß es in unserem Kulturkreis noch viele Gemeinden gibt, wo man dieses Risiko einginge, wenn man zusammenzieht.

 

Von daher bliebe nur noch die inner-partnerschaftliche Frage - die würde ich allerdings hier nicht klären wollen <_<

Ich würde sagen Nein, weil es sich beim Zusammenleben zwischen erwachsenen Menschen um eine Erniedrigung des Sakraments der Ehe handelt, die schon in sich höchst problematisch ist.

Die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" kommt dann ins Spiel, wenn die von mir angesprochenen besonderen Situationen greifen. D.h. wenn es in Ausnahmesituationen doch dazu kommt, dann muß das in einer Weise geschehen, die öffentliches Ärgernis verhindert.

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NurFürSuchfunktion
Hülfe <_<

 

Muss mal gucken, wohin ich zu Weihnachten beichten gehe. Vielleicht probiere ich es mal mit einem neuen Beichtvater.

Ich weiß ja nicht um was es dir geht, aber es wird ein ziemliches Roulettespiel sein, was für eine Antwort Du bekommst.

Es gibt mit Sicherheit solche, die dir sagen, ihr müßt unbedingt auseinander ziehen, und es gibt auch solche die dir sagen, daß sei alles gar kein Problem.

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Ich würde sagen Nein, weil es sich beim Zusammenleben zwischen erwachsenen Menschen um eine Erniedrigung des Sakraments der Ehe handelt, die schon in sich höchst problematisch ist.

Ungefähr so wie ein Abendessen mit Zwiebelkuchen und Neuem Wein eine Erniedrigung des Eucharistiesakramentes darstellt?

Oder das Duschen eine Erniedrigung des Sakramentes der Taufe? <_<

 

Werner

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Ich würde sagen Nein, weil es sich beim Zusammenleben zwischen erwachsenen Menschen um eine Erniedrigung des Sakraments der Ehe handelt, die schon in sich höchst problematisch ist.

Die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" kommt dann ins Spiel, wenn die von mir angesprochenen besonderen Situationen greifen. D.h. wenn es in Ausnahmesituationen doch dazu kommt, dann muß das in einer Weise geschehen, die öffentliches Ärgernis verhindert.

Irgendwie erschließt sich mir nicht der Sinn dieses Postings. <_<
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<_< Hallo nochmal,

ich habe soeben ein kurzes Telefonat mit meinem Pfarrer gehabt. Der wiederum hat Rücksprache mit dem Ordinariat gehalten.

 

Also.....

Da ich aus der Kirche ausgetreten war zur Zeit der Eheschließung, unterlag ich der Formpflicht nicht, habe somit nichts falsch gemacht.

Obwohl mein Exmann der Formpflicht unterlag und damit einen Fehler gemacht hat, ist die Ehe für mich gültig. Sein Fehlverhalten spielt für mich keine Rolle, wurde mir gesagt, denn ich habe keinen Fehler begangen.

Mmmmhhh???

Ich solle mich wegen eines Nichtigkeitsverfahrens an das Ordinariat wenden, das wäre wohl die einzige Chance.

 

Ich werde wohl dort auch einen Gesprächstermin ausmachen.

 

Bis dahin, ich halte euch auf dem Laufenden.

 

viele Grüße

Susanne

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<_< Hallo nochmal,

ich habe soeben ein kurzes Telefonat mit meinem Pfarrer gehabt. Der wiederum hat Rücksprache mit dem Ordinariat gehalten.

 

Also.....

Da ich aus der Kirche ausgetreten war zur Zeit der Eheschließung, unterlag ich der Formpflicht nicht, habe somit nichts falsch gemacht.

Obwohl mein Exmann der Formpflicht unterlag und damit einen Fehler gemacht hat, ist die Ehe für mich gültig. Sein Fehlverhalten spielt für mich keine Rolle, wurde mir gesagt, denn ich habe keinen Fehler begangen.

Mmmmhhh???

Ich solle mich wegen eines Nichtigkeitsverfahrens an das Ordinariat wenden, das wäre wohl die einzige Chance.

 

Ich werde wohl dort auch einen Gesprächstermin ausmachen.

 

Bis dahin, ich halte euch auf dem Laufenden.

 

viele Grüße

Susanne

 

Eine Ehe ist entweder für beide gültig oder für beide ungültig. Allein kann man nicht heiraten. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass er etwas unternehmen muss, weil er auch den Fehler gemacht hat und dass es deswegen ein Nichtigkeitsverfahren (und vielleicht nicht nur einen Verwaltungsakt) braucht.

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Da ich aus der Kirche ausgetreten war zur Zeit der Eheschließung, unterlag ich der Formpflicht nicht, habe somit nichts falsch gemacht.

Obwohl mein Exmann der Formpflicht unterlag und damit einen Fehler gemacht hat, ist die Ehe für mich gültig. Sein Fehlverhalten spielt für mich keine Rolle, wurde mir gesagt, denn ich habe keinen Fehler begangen.

Mmmmhhh???

 

Ja, mmmmhhhh. Soooo ist das nämlich nicht richtig. Das gibt's nicht, dass ein Ehepartner gültig und der andere ungültig verheiratet ist, entweder die Ehe ist gültig, dann für beide, oder sie ist ungültig, dann auch für beide.

 

Aber ich versteh' schon, dass der Pfarrer die für ihn komplizierte Geschichte vom Offizialat geregelt sehen möchte.

 

<_<

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Das denke ich auch. Aber ich habe jede Menge rechtl. Grundlagen von Euch bekommen. Die werde ich noch mal studieren und dann in Diskussion treten.

Der Pfarrer sprach davon, dass die Ehe nichtig sein könnte, wenn ich nicht aus Glaubensgründen ausgetreten bin.

Es wäre ja einfach, das zu behaupten, wenn damit das Verfahren schnell ginge. Aber es wäre nicht ehrlich. Ich bin damals ausgetreten, weil ich nicht geglaubt habe. Es hat lange gedauert, bis ich den Weg wieder gefunden habe und der Wiedereintritt war dann auch aufrichtig.

Und lügen will ich nicht.

 

Aber so schnell werden wir nicht aufgeben.

LG Susanne

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Also, das verstehe ich gar nicht. Glaubensgründe wiegen doch beim Trennen von der Kirche mehr als die Kirchensteuer.

 

Vielleicht sollte man gar nicht erst den Versuch machen, so komplizierte Dinge am Telefon zu besprechen. :ph34r:

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Das denke ich auch. Aber ich habe jede Menge rechtl. Grundlagen von Euch bekommen. Die werde ich noch mal studieren und dann in Diskussion treten.

Der Pfarrer sprach davon, dass die Ehe nichtig sein könnte, wenn ich nicht aus Glaubensgründen ausgetreten bin.

Es wäre ja einfach, das zu behaupten, wenn damit das Verfahren schnell ginge. Aber es wäre nicht ehrlich. Ich bin damals ausgetreten, weil ich nicht geglaubt habe. Es hat lange gedauert, bis ich den Weg wieder gefunden habe und der Wiedereintritt war dann auch aufrichtig.

Und lügen will ich nicht.

 

Aber so schnell werden wir nicht aufgeben.

LG Susanne

Letztlich ist der Grund, warum du ausgetreten bist egal.

Gemäß dem Schreiben aus Rom ist für den Glaubensabfall ein formals Vorgehen nötig, und das hast du nicht einghalten.

Der Glaubensabfall ist sozusagen auch formpflichtig - sagt Rom.

Damit ist - unabhängig von den Gründen für deinen Austritt - der Austritt nicht als formaler Akt des Glaubensabfalls anzusehen.

Damit warst du in jedem Fall formpflichtig.

 

Werner

(Vielleicht hätte ich Kirchenrecht studieren sollen und Anullierungsanwalt werden sollen. Ich hätte sicher viel Spass gehabt, ich kann mir richtig vorstellen, wie der Bischof bleich würde wenn er mich nur von weitem sähe <_< )

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Das Schreiben war das englische, nicht wahr? Gibt´s da eine Übersetzung?

Frag mal bei der DBK ... <_<:unsure::D

War das nicht auf deutsch? Du hast doch den Link, Flo, poste ihn hier doch nochmal!

 

Werner

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Das Schreiben war das englische, nicht wahr? Gibt´s da eine Übersetzung?

Frag mal bei der DBK ... <_<:unsure::D

War das nicht auf deutsch? Du hast doch den Link, Flo, poste ihn hier doch nochmal!

Schau gefälligst weiter oben ... :D

 

 

(1. Seite, Posting 17)

bearbeitet von Flo77
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Das Schreiben war das englische, nicht wahr? Gibt´s da eine Übersetzung?

Frag mal bei der DBK ... <_<:unsure::D

War das nicht auf deutsch? Du hast doch den Link, Flo, poste ihn hier doch nochmal!

Schau gefälligst weiter oben ... :D

 

 

(1. Seite, Posting 17)

Oha, als ich das Posting zuletzt gelesen hab, stand da noch, wir sollen uns melden wenn wir den Link brauchen, du hättest ihn im Büro in den Favoriten.

Da ich alle Postings hier auswendig im Kopf hab, lese ich sie nie ein zweites mal ;)

 

Werner

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