Werner001 Geschrieben 9. November 2006 Melden Share Geschrieben 9. November 2006 Bei mir kommt dann ein zweiseitiges Schreiben komplett in Englisch, sorry! Ja, das ist das schreiben. Da hab ich mich getäuscht, ich dachte es war in deutsch... Da ich soviel in Englisch lese, fällt mir der Unterschied oft gar nicht mehr auf..... Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 9. November 2006 Melden Share Geschrieben 9. November 2006 Aus irgendeinem Grund hat WSK nur das Exemplar veröffentlicht, daß an die US-BK gegangen ist. Es muss aber (lt. Nachsatz) in jedem Fall auch an die DBK gegangen sein (wo es vmtl. nach Kräften ignoriert wird). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kurwenal56 Geschrieben 9. November 2006 Melden Share Geschrieben 9. November 2006 Aus irgendeinem Grund hat WSK nur das Exemplar veröffentlicht, daß an die US-BK gegangen ist. Es muss aber (lt. Nachsatz) in jedem Fall auch an die DBK gegangen sein (wo es vmtl. nach Kräften ignoriert wird). WSK hat auch eine deutsche Übersetzung veröffentlich, steht auf der gleichen Seite: Deutsche Übersetzung Schreiben Herranz an US-amerikanische Bischofskonferenz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Susanne05 Geschrieben 9. November 2006 Autor Melden Share Geschrieben 9. November 2006 Danke, da komm ich doch gleich besser klar, obwohl ich es immer noch sehr schwer zu lesen finde, so als Laie... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iudex Geschrieben 9. November 2006 Melden Share Geschrieben 9. November 2006 Liebe Susanne, vielleicht habe ich ja etwas überlesen, aber meines Erachtens ist die Sache ziemlich einfach. Sobald an einer Eheschließung ein sogenannter formpflichtiger Katholik beteiligt ist, muss die Ehe vor einem zuständigen Geistlichen und zwei Zeugen geschlossen werden. Du schreibst, dein Ex-Mann war damals nicht ausgetreten. Folglich war er formpflichtig. Da Ihr nur zivil geheiratet habt, habt Ihr die vorgeschriebene Form nicht eingehalten. Die Nichtigkeit dieser Ehe kann auf einfachem Wege durch einen Verwaltungsakt beim Ordinariat festgestellt werden. Geht zum Pfarrer, der müsste dort das Formblatt haben "Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe wegen Formmangels". Er weiß, was dann zu tun ist. Herzliche Grüße von Iudex PS.: War Dein jetziger Lebensgefährte schon einmal verheiratet? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 9. November 2006 Melden Share Geschrieben 9. November 2006 Das war genau das, was ich dachte. Was Susanne als Info aus dem Telefongespräch mit dem Pfarrer schrieb, hat mich verwirrt und an meinen CIC-Kenntnissen total zweifeln lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Susanne05 Geschrieben 9. November 2006 Autor Melden Share Geschrieben 9. November 2006 (bearbeitet) PS.: War Dein jetziger Lebensgefährte schon einmal verheiratet? Nein, er war bisher nicht verheiratet, hat also ganz anständig gelebt... Mich hat der Pfarrer auch verwirrt.Ich habe extra zweimal nachgefragt, ob das "Fehlverhalten" meines Exmannes wirklich nicht zählt und er hat gesagt, dass das für mich nicht entscheidend ist. Den Ratschlag mit dem Antrag ist toll. Ich hoffe, das es letzendlich wirklich so einfach ist. Danke! Quote repariert. Elima als Mod bearbeitet 9. November 2006 von Elima Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 9. November 2006 Melden Share Geschrieben 9. November 2006 Was im Beichtgespräch läuft bleibt unter allen Umständen unter Euch. das glaubst aber auch nur Du. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 9. November 2006 Melden Share Geschrieben 9. November 2006 Was im Beichtgespräch läuft bleibt unter allen Umständen unter Euch. das glaubst aber auch nur Du.? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 9. November 2006 Melden Share Geschrieben 9. November 2006 ? Du wolltest etwas fragen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Nein, er war bisher nicht verheiratet, hat also ganz anständig gelebt... ts ts, ob dieses "also" mal keine Herabwürdigung der heiligen Ehe ist Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Aus irgendeinem Grund hat WSK nur das Exemplar veröffentlicht, daß an die US-BK gegangen ist. Es muss aber (lt. Nachsatz) in jedem Fall auch an die DBK gegangen sein (wo es vmtl. nach Kräften ignoriert wird). WSK hat auch eine deutsche Übersetzung veröffentlich, steht auf der gleichen Seite: Deutsche Übersetzung Schreiben Herranz an US-amerikanische Bischofskonferenz Es gibt noch ein anderes Schreiben, das ging an den Bischof von Rottenburg. Da heisst es ganz klar, dass die deutsche Austrittserklärung vor einer staatlichen (!) Behörde nicht als Glaubensabfall gedeutet werden kann. Ich schau mal ob ich es irgendwo finde, in einem anderen Forum wurde es zitiert (die DBK wird es ganz sicher nicht online stellen ) Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Ah, ich wusste es doch. Hier ist das Schreiben Daraus: Es ist erforderlich, daß der Akt durch den Betroffenen persönlich vor der zuständigen kirchlichen Autorität (eigener Ordinarius oder Pfarrer) kundgetan wird, der allein es zusteht zu beurteilen, ob ein Willensakt gegeben ist, und ihn mit Unterschrift zu bestätigen. Solange man also nicht zum Pfarrer oder Bischof geht und sagt: "Ich glaube nicht mehr" und das auch noch schriftlich gibt, liegt kein formaler Glaubensabfall vor. In manchen Gemeinden soll es ja üblich sein, sich mit Ausgetretenen nochmal in Verbindung zu setzen, da sieht die Sache dann eventuell anders aus, denn da erklärt es dann der Ausgetretene ja u. U. direkt dem Pfarrer gegenüber (obwohl auch das anfechtbar wäre, denn die geforderte Unterschrift dürfte im Normalfall nicht geleistet werden) Mit anderen Worten: Aus der Kirche wirklich rauszukommen ist eigentlich ganz einfach (weil da die A&As manchmal drüber quengeln): man schreibt einen Brief daß man ungläubig ist, unterschreibt ihn und übergibt ihn persönlich dem Pfarrer. Allerdings dürfte es nur sehr wenige Fälle geben, in denen das auch passiert. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
platon Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Fragen müßte man leider, ob Kinder aus der allerersten Ehe da sind, und wenn ja, ob die erste Ehe ausgelebt wurde, ob ein gemeinschaftliches Eheleben mit gemeinsamen Haushalt da war. Wenn diese Gegebenheiten alle zustimmen, dann ist diese Ehe mindestens als "Naturehe" vor Gott zu erachten. Da stellt sich wirklich die theologische Frage, ob das Kirchenrecht dann das göttliche Recht aushebeln darf; das würde Dir so kein Theologe zustimmen. Mindestens sollte man fragen, ob aus einer ausgelebten ehelichen Beziehung Kinder da sind. Wenn man dann immer noch nicht weiß, ob eine vor Gott gültige Ehe bestanden hat oder nicht, dann ist es vielleicht besser, kein Risiko eine "Sünde" zu begehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
platon Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Letzteres war eine rein theologische Überlegung, die sich ein jeder kirchliche Richter auch in seinem Gewissen vor Gott stellen sollte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Fragen müßte man leider, ob Kinder aus der allerersten Ehe da sind, und wenn ja, ob die erste Ehe ausgelebt wurde, ob ein gemeinschaftliches Eheleben mit gemeinsamen Haushalt da war. Wenn diese Gegebenheiten alle zustimmen, dann ist diese Ehe mindestens als "Naturehe" vor Gott zu erachten. Da stellt sich wirklich die theologische Frage, ob das Kirchenrecht dann das göttliche Recht aushebeln darf; das würde Dir so kein Theologe zustimmen. Mindestens sollte man fragen, ob aus einer ausgelebten ehelichen Beziehung Kinder da sind. Wenn man dann immer noch nicht weiß, ob eine vor Gott gültige Ehe bestanden hat oder nicht, dann ist es vielleicht besser, kein Risiko eine "Sünde" zu begehen. Tja, die merkwürdigkeiten des katholischen Eherechts verwundern Konservative wie Liberale gleichermassen. Zwei getaufte können gar keine Naturehe eingehen, es ist entweder ein Sakrament oder es ist überhaupt nix. So will es das Kirchenrecht. Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Letzteres war eine rein theologische Überlegung, die sich ein jeder kirchliche Richter auch in seinem Gewissen vor Gott stellen sollte. Das wäre mal sehr interessant, wenn sich ein kirchlicher Richter auf sein Gewissen beruft und gegen das Kirchenrecht entscheidet. Das Urteil wäre schnell aufgehoben, da würde vermutlich die Berufungsinstanz extra schnell arbeiten. Was aus dem Richter würde... hmm... vielleicht dürfte er im Ordinariatsarchiv Akten sortieren? Werner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iudex Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Zumindest regt das Kirchenrecht die Phantasie einiger Schreiber hier an. Ist doch auch was. Im Übrigen ist der Kirchenaustritt in Susannes Eheangelegenheit ohne jede Bedeutung. Warum muss man eigentlich Fragesteller unnötig verwirren??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 (bearbeitet) Das war genau das, was ich dachte. Was Susanne als Info aus dem Telefongespräch mit dem Pfarrer schrieb, hat mich verwirrt und an meinen CIC-Kenntnissen total zweifeln lassen. Ich schließe mich Iudex' vorstehendem Posting an und würde Elima raten, nicht an ihren CIC-Kenntnissen zu zweifeln, sondern an denen dieses Pfarrers. Es ist auch zweifelhaft, daß er vor dieser Aussage tatsächlich mit seinem Offizial gesprochen hat. Eigentlich gehört dieser Fall zu den Basics, die jeder Pfarrer in seinem Pfarrexamenskurs mitbekommen haben sollte. Zur Zusammenfassung des Augenscheins: Der Kirchenaustritt ist irrelevant, die Gültigkeit hängt an der Formpflicht des Ex-Mannes. Ohne damalige Dispens oder spätere Sanatio, etwa nach dem Wiedereintritt Susannes, bestand keine Ehe. Das ist einfach durch Verwaltungsakt festzustellen und fertig. Irrelevant ist ebenso die Frage nach Kindern aus der ersten Verbindung, auch wenn diese natürlich unter den Verhältnissen zu leiden hätten. Ich kenne jemanden, der innerhalb eines Monats dreimal Vater wurde - bei drei verschiedenen Frauen. Eine gültige Ehe bestand bei diesem Menschen mit keiner der drei Mütter. bearbeitet 10. November 2006 von TomTom Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Susanne05 Geschrieben 10. November 2006 Autor Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Habe soeben mit dem Ordinariat telefoniert und meinen Fall noch mal geschildert: Es ist, wie ihr gesagt habt: Mein Pfarrer soll einen Antrag auf Nichtigkeit der Ehe wegen Formmangel stellen, da mein Exmann damals katholisch war. Mein Austritt bzw. Wiedereintritt spielen keine Rolle. Ein einfacher Verwaltungsakt! Bin ganz schön erleichtert. Jetzt hoffe ich, dass das wirklich gut durchgeht und nicht so lange dauert. Vielen lieben Dank noch einmal für Eure vielen Ratschläge. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Habe soeben mit dem Ordinariat telefoniert und meinen Fall noch mal geschildert: Es ist, wie ihr gesagt habt: Mein Pfarrer soll einen Antrag auf Nichtigkeit der Ehe wegen Formmangel stellen, da mein Exmann damals katholisch war. Mein Austritt bzw. Wiedereintritt spielen keine Rolle. Ein einfacher Verwaltungsakt! Bin ganz schön erleichtert. Jetzt hoffe ich, dass das wirklich gut durchgeht und nicht so lange dauert. Vielen lieben Dank noch einmal für Eure vielen Ratschläge. Na siehste. Alles Gute! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Ich kenne jemanden, der innerhalb eines Monats dreimal Vater wurde - bei drei verschiedenen Frauen. Eine gültige Ehe bestand bei diesem Menschen mit keiner der drei Mütter. Das ist in Deutschland ja schon statistisch ganz selten, weniger daß ein Hallodri kurzfristig drei verschiedene Mädels rumkriegt, aber daß die dann alle keine Pille nehmen... Noch dazu, in einer nicht gerade stockkatholischen Gegend. Da sollte es fast ein Vaterkreuz dafür geben. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TomTom Geschrieben 10. November 2006 Melden Share Geschrieben 10. November 2006 Ich kenne jemanden, der innerhalb eines Monats dreimal Vater wurde - bei drei verschiedenen Frauen. Eine gültige Ehe bestand bei diesem Menschen mit keiner der drei Mütter. Das ist in Deutschland ja schon statistisch ganz selten, weniger daß ein Hallodri kurzfristig drei verschiedene Mädels rumkriegt, aber daß die dann alle keine Pille nehmen... Noch dazu, in einer nicht gerade stockkatholischen Gegend. Da sollte es fast ein Vaterkreuz dafür geben. Grüße, KAM Ich gebe zu, daß die Kinder inzwischen in die Schule gekommen sind, die Sache demnach schon etwas her ist. Aber eben auch nicht zu lange. Für mich war auch überraschend, daß der besagte Herr auch nur eine einzige Dame gefunden hat. Zwei der Damen wußten übrigens zumindestens von einer Nebenbuhlerin und er hat mir erzählt, beide hätten ihn mit dem Kind zu einer Entscheidung zwingen wollen. Was gründlich daneben gegangen ist und ein trauriges Beispiel von leichtfertigem Umgang mit Sexualität und der Zukunft eigener Kinder... jedenfalls im konkreten Milieu. Is aber gewaltig OT. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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