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Die Treibjagd geht weiter ...


Petrus

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Franciscus non papa
Entschuldigt, dass ich mich zum Vorredner nicht weiter äußere, ich verstehe ihn einfach nicht.

 

 

das liegt aber nicht an einem defizit an kirchenrechtlichen kenntnissen. mach dir nichts draus, ich nehme an, er versteht es selbst nicht wirklich. SCNR

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Als jesus den Aposteln im Abendmahlsaal die Füße wäscht
warum ist das eigentlich kein Sakrament geworden, diese Fußwaschung? zu eklig? zuviel "real life"?

 

 

 

heiliger Willibald, heiliger Wunibald, heilige Walburga,

 

bittet für uns

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Entschuldigt, dass ich mich zum Vorredner nicht weiter äußere, ich verstehe ihn einfach nicht.

 

Was soll es da zu verstehen geben?

 

Es ist einfach ein Brief an den Bischof, der von der Basis nicht zu ereichen ist, und die Basis wendet sich an die Öffnentlichkeit, obwohl keine strafrechtliche Relevanz vorliegt.

Die Kirche wird laut Verfassung von Rom gesteuert und es gibt keine Demokratie in der katholischen Kirche, das ist doch alles klar, und wer sich wehrt auf dieser Ebene, ohne mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen, geht halt an die Öffentlichkeit, und was passiert? Mehr gegenseitiges Verständnis, mehr Dialogbereitschaft? Einfach nur das Gegenteil, mehr Verhärtung und Auflösungserscheinungen, oder Fundamentalisierung. Wem hilf es, denen, die als "schwarze Schafe" sich um diese Kämpfe nicht kümmern.

 

Als Alternative empfehle ich den Film: WIE IM HIMMEL

http://www.wie-im-himmel-derfilm.de/start.html

 

wer will denn als Bürger noch etwas von der Kirche. Wo ist denn das Leben, in Formen oder im Inhalt die durch Annäherung passiert, der Film, ein Beispiel wie Naturgesetze eingeübt werden.

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Tut mir leid, Tenzin Namdag, wenn ich nur tätig werden dürfte, wenn strafrechtlich was vorliegt, dann bräuchte es die brüderliche Ermahnung nicht, dann reicht die Polizei.

 

Mal was anderes: Ich habe breit grinsend vermerken müssen, dass die fristgemäße Ankündigung der PGR-Wahl von unserem Vorzeige-Juristen versaust wurde.

 

Kann man jetzt die Wahl anfechten?

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Tut mir leid, Tenzin Namdag, wenn ich nur tätig werden dürfte, wenn strafrechtlich was vorliegt, dann bräuchte es die brüderliche Ermahnung nicht, dann reicht die Polizei.

 

Mal was anderes: Ich habe breit grinsend vermerken müssen, dass die fristgemäße Ankündigung der PGR-Wahl von unserem Vorzeige-Juristen versaust wurde.

 

Kann man jetzt die Wahl anfechten?

 

Aber klar und so als brüderliche Ermahnung der betreffenden Verantwortlichen kann das sogar mal ganz nützlich sein.

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was haben pfarrgemeineratswahlen überhaupt für einen rechtlichen status im bezug auf das weltliche recht wo kann die wahl angefochten werden lustig finde ich ja das immer nur einheitslisten kandiidieren

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Mal was anderes: Ich habe breit grinsend vermerken müssen, dass die fristgemäße Ankündigung der PGR-Wahl von unserem Vorzeige-Juristen versaust wurde.

 

Kann man jetzt die Wahl anfechten?

 

Ich würde sagen ja (auch wenn es nicht unbedingt dem Klima in der Gemeinde förderlich ist, das zu tun).

 

Aus der Wahlordnung des Bistums Aachen:

 

Binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses kann kann die Gültigkeit der Wahl beim Wahlausschuss schriftlich angefochten werden. Der Wahlausschuss hat etwaige Einsprüche mit seiner Stellungnahme unverzüglich dem Bischof vorzulegen, damit darüber entschieden werden kann.
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was haben pfarrgemeineratswahlen überhaupt für einen rechtlichen status im bezug auf das weltliche recht wo kann die wahl angefochten werden lustig finde ich ja das immer nur einheitslisten kandiidieren

 

Das ist abhängig von den Statuten der Diözese. Bei uns (Rottenburger Modell) kann der Kirchengemeinderat als Rechtsvertretung der Kirchengemeinde agieren. Die Wahlen selbst haben sich auch nach der Kirchengemeindeordnung des Bistums zu richten und können bei Verstößen beim bischöflichen Ordinariat angefochten werden.

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lustig finde ich ja das immer nur einheitslisten kandiidieren

 

Von "Listen" bei PGR-Wahlen habe ich noch nie was gehört. Gewöhnlich kandidieren Kanditaten.

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Kann man jetzt die Wahl anfechten?

Aber klar und so als brüderliche Ermahnung der betreffenden Verantwortlichen kann das sogar mal ganz nützlich sein.

 

Natürlich, solange wir einen rechtlichen Rahmen haben kann ich alle Wege gehen, es ist nur die Frage, führt es zum Ziel der Verständigung, führt es zur Auflösung, sind wir bereit die Verantwortung für uns selber zu übernehmen. Wem gehört juristisch die Kirche?

 

Können wir uns eine Kirche ohne Kirche vorstellen?

 

Hier möchte ich dazu ein Bild beschreiben.

 

Stellen wir uns vor, wir sind Getreidehalme auf einem Kornfeld. Wir bewegen uns im Wind, mal heftig, mal zart mal.. Und wir zeigen uns unsere Blüten, und jeder von uns kann sich mit seinen Wurzeln soweit ausdehnen wie er möchte, und fühlt dabei, dass er auch von dem anderen Wurzeln unterstützt wird, die über ihm und unter ihm wachsen, eine wahre Vernetzung, welche Möglichkeiten wir hier im Internet auch schon weltweit nutzen. Und die Früchte, die jeder abwirft, steht der Erde zu Verfügung, zur Heilung aller, zur Tröstung aller, das verstehe ich unter einer neuen Weltordnung für Frieden, Solidarität und Erhaltung der Schöpfung, Kirche ist überall, wo wir uns unsere Früchte zur Verfügung stellen, oder noch deutlicher GEBET heißt : gebet und esset alle davon.

 

Der Film WIE IM HIMMEL zeigt das überdeutlich auch jedem Pfarrer, der noch mehr an der Form gebunden ist, es wird unter diesen Heulen und Zähneknirschen geben:

http://www.wie-im-himmel-derfilm.de/start.html

 

Denn Jesus hat auch gesagt:

 

„Kümmert euch nicht – um euer Auskommen – denn euer himmlischer Vater – wird euch – ernähren.“

„Lass die Toten ihre Toten begraben.“

„Wer zurückblickt – ist nicht geschickt für das Reich Gottes!“

„Eher wird ein Kamel durch ein Nadelöhr gehen – als dass ein Reicher in den Himmel kommt!“

„Wenn dein Auge dich zum Bösen verführt – dann reiß es aus. Es ist besser – mit einem Auge in den Himmel zu kommen – als mit zwei Augen in die Verdammnis!“

„Wenn dich einer auf die eine Wange schlägt – dann halte ihm auch noch die andere hin!“

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Deine Bibelzitate: gut und richtig. Aber: was haben sie mit der Wahl zum PGR zu tun?

 

Was Siris Listen angeht, vielleicht gibt es in den Diözesen Österreichs eine andere Wahlordnung. B)

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Also lt. unserer Wahlordnung (Dresden-Meißen) darf jeder Einspruch erheben:

 

X. Einspruchsrecht

 

1. Jeder Wahlberechtigte kann beim Wahlausschuss innerhalb von zehn Tagen nach der Bekanntgabe gegen das Wahlergebnis unter Angabe von Gründen Einspruch erheben.

 

2. Der Wahlausschuss hat etwaige Einsprüche mit seiner Stellungnahme unverzüglich dem Dekan zur Entscheidung vorzulegen. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

und davon würde ich auch Gebrauch machen, denn dann laufen die Dinge beim nächsten Mal bestimmt nicht mehr schief und es ist ja auch mein gutes Recht.

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Entschuldigung ich meinte kandidaten was mir hier nur aufällt oft sind es grad mal soviele kandidaten wie mandate also kommt eh jeder rein

also wenn die wahl angefochten wird ist die letzte instanz wieder der bischof wie erfreulich B)

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Tut mir leid, Tenzin Namdag, wenn ich nur tätig werden dürfte, wenn strafrechtlich was vorliegt, dann bräuchte es die brüderliche Ermahnung nicht, dann reicht die Polizei.

 

Mal was anderes: Ich habe breit grinsend vermerken müssen, dass die fristgemäße Ankündigung der PGR-Wahl von unserem Vorzeige-Juristen versaust wurde.

 

Kann man jetzt die Wahl anfechten?

Ui, wo hast du denn das gelesen? Mit dem "Vorzeigejuristen" meinst du doch nicht etwa den "Dominik wobistdu"?

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Entschuldigung ich meinte kandidaten was mir hier nur aufällt oft sind es grad mal soviele kandidaten wie mandate also kommt eh jeder rein

also wenn die wahl angefochten wird ist die letzte instanz wieder der bischof wie erfreulich B)

 

Bei unsere PGR-Wahl waren es meiner Erinnerung nach etwa doppelt soviele Kandidaten wie zu wählende PGR_ Mitglieder. Ich bin gespannt, wie das im März aussieht.

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Hier ein Artikel über die verpennte Bekanntgabe der PGR-Wahlen.

 

Eine Anfechtung der Ergebnisse ist allein deshalb sinnlos, weil man sie beim Bischof machen nmüsste, und der hat ja schon bewiesen, dass ihn sein dummes Geschwätz von gestern nichts angeht (um einmal Konrad Adenauer zu zietieren). Er hat ja auch verboten, dass sich seine Schäflein an ein weltliches Gericht wenden, um seine Ansprüche durchzusetzen. Un dann hat er katholikenrat-regensburg.de abmahnen lassen und mit Gericht gedroht. Das fällt beim Bischof alles unter "göttliches Recht".

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Also ich denke, man sollte auch hier die Kirche im Dorf lassen und aus einem Formfehler ohne echte Konsequenzen kein Problem konstruieren.

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Also ich denke, man sollte auch hier die Kirche im Dorf lassen und aus einem Formfehler ohne echte Konsequenzen kein Problem konstruieren.

Ich bin der letzte, der auf Formalismen herumreitet. In der Juristerei gibt es allerdings eine Formpflicht rein deswegen, um eine gewiesse Entscheidungssicherheit sicherzustellen. Ich habe durchaus meine Zweifel, ob man so etwas braucht, aber wenn die Spielregel so lautet, dann muss ich mich nolens volens daran halten. Offenbar war die Formpflicht als Spielregel gedacht, denn wörtlich heißt es in der selbstgebastelten Wahlordnung: "Der Termin für die Wahl der Pfarrgemeinderäte bzw. der Gesamtpfarrgemeinderäte wird vom Diözesanbischof für einen bestimmten Sonntag einheitlich für alle Pfarreien festgelegt. Er ist spätestens drei Monate vorher im Amtsblatt bekanntzugeben." Und nun waren die drei ........, die der Bischof um sich gesammelt hat, offenbar nicht einmal in der Lage, ihre eigenen Spielregeln einzuhalten. Und prompt erklären sie diese für irrelevant. Erinnert irgendwie an Ephraim Kishons "jiddisch Pokern", bloß diesesmal mit "GeLuMü" statt "Ben Gurion" als Universaljoker. Ich kann diesen .....bischof wirklich nicht mehr ernst nehmen. (Sein Generalvikar war ja sogar zweimal hintereinander zu doof, das richtige Datum auf die Rechtsanwaltsvollmacht zu schreiben. Beim dritten Mal hat es dann gestimmt, weil ihm der Rechtsanwalt das Datum vorgedruckt hatte).

 

Abwertende Formulierungen entfernt.

bearbeitet von ThomasBloemer
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Franciscus non papa

ich weiss nun nicht genau, wie das in anderen bistümern ist. aber bei uns wählt der pfarrgemeinderat den verwaltungsrat. und der muss nun wirklich juristisch einwandfrei gewählt sein, weil er schliesslich auch zivilrechtlich die pfarrei vertritt (arbeitsverträge, finanzielle verpflichtungen usw.) wie soll aber ein nicht juristisch einwandfrei entstandener pgr dann handlungsfähig und wahlberechtigt sein???

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ich weiss nun nicht genau, wie das in anderen bistümern ist. aber bei uns wählt der pfarrgemeinderat den verwaltungsrat. und der muss nun wirklich juristisch einwandfrei gewählt sein, weil er schliesslich auch zivilrechtlich die pfarrei vertritt (arbeitsverträge, finanzielle verpflichtungen usw.) wie soll aber ein nicht juristisch einwandfrei entstandener pgr dann handlungsfähig und wahlberechtigt sein???

 

Genau das ist der Punkt. In Regensburg gibt es aber wahrscheinlich die Trennung zwischen PGR (bei uns in Rottenburg-Stuttgart Kirchengemeinderat) und Kirchenvorstand (bei uns Verwaltungsausschuss und Teil des Hauptgremiums) als getrennt gewählte Gremien. Der PGR hat also wahrscheinlich kaum Funktionen als juristische Person nach außen hin.

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In Regensburg gibt es aber wahrscheinlich die Trennung zwischen PGR (bei uns in Rottenburg-Stuttgart Kirchengemeinderat) und Kirchenvorstand (bei uns Verwaltungsausschuss und Teil des Hauptgremiums) als getrennt gewählte Gremien. Der PGR hat also wahrscheinlich kaum Funktionen als juristische Person nach außen hin.

 

Das seh ich auch so: Die juristische Vertretung einer Pfarrgemeinde nach außen ist wohl nie Aufgabe des PGR gewesen, also werde ich auch von der Anfechtung der Wahl sicher Abstand nehmen. Letztendlich würde nichts dabei rausspringen als Schreiberei, die Wahl müsste noch einmal vorbereitet werden, es würde noch mal einige Wochen dauern, bis die PGRs ihre Arbeit aufnehmen können - und all das ist es mir nun doch nicht wert.

 

Aber man darf sich solche Dinge merken und in die geistige Vitrine stellen und immer wieder mal liebevoll abstauben :-)

 

Es ist so ein wundervolles Eigentor!

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Genau das ist der Punkt. In Regensburg gibt es aber wahrscheinlich die Trennung zwischen PGR (bei uns in Rottenburg-Stuttgart Kirchengemeinderat) und Kirchenvorstand (bei uns Verwaltungsausschuss und Teil des Hauptgremiums) als getrennt gewählte Gremien. Der PGR hat also wahrscheinlich kaum Funktionen als juristische Person nach außen hin.

Exakt, hier heisst das Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat. Der Pfarrgemeinderat hat nur Wirkung nach innen, die Kirchenverwaltung verwaltet das Vermögen und macht die Vertretung nach aussen.

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Es gibt Neues vom Bischof. Der hat jetzt offenbar versucht, "hintenrum", also ohne Anhörung des Betroffenen, eine einstweilige Verfügung gegen seinen Stachel im Fleisch, katholikenrat-regensburg.de, zu bekommen. Quelle.

 

Offenbar hat das Gericht Zeitung gelesen und kennt die Spielchen des Bischofs. Es ist darauf nicht eingegangen und hat eine mündliche Verhandlung angeordnet, nächste Woche Dienstag. Ich nehme Urlaub und fahre da hin. Das will ich sehen.

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In diesem EV-Rechtsstreit geht es anscheinend darum, ob mit der Domainbezeichnung in das Namensrecht oder sonstige Rechte des Bistums eingegriffen wird. Interessante Frage. Wenn der Katholikenrat eine Einrichtung des Bistums ist, steht die Domain wohl dem Bischof zu.

bearbeitet von Squire
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Es gibt Neues vom Bischof. Der hat jetzt offenbar versucht, "hintenrum", also ohne Anhörung des Betroffenen, eine einstweilige Verfügung gegen seinen Stachel im Fleisch, katholikenrat-regensburg.de, zu bekommen. Quelle.

 

Offenbar hat das Gericht Zeitung gelesen und kennt die Spielchen des Bischofs. Es ist darauf nicht eingegangen und hat eine mündliche Verhandlung angeordnet, nächste Woche Dienstag. Ich nehme Urlaub und fahre da hin. Das will ich sehen.

*detailierter Bericht gespannt erwartet* B)
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