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Die Treibjagd geht weiter ...


Petrus

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Mal was nebenbei: Auf der Seite, die Du verlinkt hast, steht, der Bischof habe unrechtmäßig gehandelt. Wenn ich die Diskussionen richtig mitbekommen habe, kann dieser Vorwurf aber nicht erhoben werden. Wie begründet man das?

 

Zum anderen: Diese Katholikenrat-Regensburg-Leute beschweren sich über eine Einschränkung ihres Rechts aus can. 215, der ihnen Vereinigungsfreiheit garantiere. Wer untersagt ihnen denn, sich zu vereinigen? Oder, anders gefragt: Seit wann bedeutet Vereinigungsfreiheit, daß die dadurch entstandene Gruppe in der Diözesanleitung was zu melden hat? Soweit ich aufgepaßt habe, kann eine Gewerkschaft in Deutschland aus ihrem grundgesetzlich garantierten Koalitionsrecht auch nicht ableiten, daß sie alle ihre Forderungen erfüllt bekommt oder überhaupt auch nur von irgendwem zur Kenntnis genommen wird. Gilt für Gruppen, die sich als Katholikenrat bezeichnen, etwa was anderes?

 

Für Deinen Urlaub und Deine Reise wünsche ich einen guten Verlauf!

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Interessante Frage. Wenn der Katholikenrat eine Einrichtung des Bistums ist, steht die Domain wohl dem Bischof zu.

Das dürfte im Vorfeld die größte Sorge der Betreiber gewesen sein: Dass der Bischof an einen Richter gerät, der das so sieht und sofort einstweilige Verfügung erlässt. Wenn Du die Abmahnung des Rechtsanwalts liest (die eigentliche Klageschrift steht leider nicht im Internet), dann siehst Du, dass es der Anwalt des Bischofs genau darauf anlegt: Einen Richter zu finden, der darauf reinfällt. Die Münchner Richter sind offenbar nicht darauf reingefallen.

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Mal was nebenbei: Auf der Seite, die Du verlinkt hast, steht, der Bischof habe unrechtmäßig gehandelt. Wenn ich die Diskussionen richtig mitbekommen habe, kann dieser Vorwurf aber nicht erhoben werden. Wie begründet man das?

Mit der Würzburger Synode. Es gibt da ein 900-seitiges Papier im PDF, ich versuche, es zu finden. Diese verlangt die Errichtung eines Katholikenrates in der Diözese und hat inzwischen nach 30 Jahren Rechtskraft erlangt. Aus welcher DIskussion zogst Du den Schluss, der Vorwurf könne nicht erhoben werden?

 

Kennst Du die Ausführungen von Prof. Hünermann et. al. zu dem Thema (kam irgendwo hier im Thread zur Sprache). Oder das Gutachten der Kirchenrechtlerin Sabine Demel? Das suche ich noch raus.

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Interessante Frage. Wenn der Katholikenrat eine Einrichtung des Bistums ist, steht die Domain wohl dem Bischof zu.

Das dürfte im Vorfeld die größte Sorge der Betreiber gewesen sein: Dass der Bischof an einen Richter gerät, der das so sieht und sofort einstweilige Verfügung erlässt. Wenn Du die Abmahnung des Rechtsanwalts liest (die eigentliche Klageschrift steht leider nicht im Internet), dann siehst Du, dass es der Anwalt des Bischofs genau darauf anlegt: Einen Richter zu finden, der darauf reinfällt. Die Münchner Richter sind offenbar nicht darauf reingefallen.

Im Moment haben sie lediglich beschlossen, nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

 

Ich finde die Argumente aus der Abmahnung nicht so abwegig. Haben die Betreiber sich dazu auch schon geäußert?

 

Man kann sich natürlich auch auf den Standpunkt stellen, ein Katholikenrat sei lediglich ein Rat von Katholiken. B)

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Mal was nebenbei: Auf der Seite, die Du verlinkt hast, steht, der Bischof habe unrechtmäßig gehandelt. Wenn ich die Diskussionen richtig mitbekommen habe, kann dieser Vorwurf aber nicht erhoben werden. Wie begründet man das?

Mit der Würzburger Synode. Es gibt da ein 900-seitiges Papier im PDF, ich versuche, es zu finden. Diese verlangt die Errichtung eines Katholikenrates in der Diözese und hat inzwischen nach 30 Jahren Rechtskraft erlangt. Aus welcher DIskussion zogst Du den Schluss, der Vorwurf könne nicht erhoben werden?

 

Kennst Du die Ausführungen von Prof. Hünermann et. al. zu dem Thema (kam irgendwo hier im Thread zur Sprache). Oder das Gutachten der Kirchenrechtlerin Sabine Demel? Das suche ich noch raus.

das mag ja alles so sein aber bitte warum ergreift den keiner den rechtsweg zu den übergordneten istanzen in rom sondern warum jammert man in den medien an stelle daß man etwas unternimmt ? will man vielleicht nicht das der vatikan etwas verbindliches zur Synode von würzburg sagt?

bearbeitet von Siri
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Mit der Würzburger Synode. Es gibt da ein 900-seitiges Papier im PDF, ich versuche, es zu finden. Diese verlangt die Errichtung eines Katholikenrates in der Diözese und hat inzwischen nach 30 Jahren Rechtskraft erlangt. Aus welcher DIskussion zogst Du den Schluss, der Vorwurf könne nicht erhoben werden?

 

Kennst Du die Ausführungen von Prof. Hünermann et. al. zu dem Thema (kam irgendwo hier im Thread zur Sprache). Oder das Gutachten der Kirchenrechtlerin Sabine Demel? Das suche ich noch raus.

Auf der Seite der DBK sind die Dokumente der Würzburger Synode verlinkt.

 

Hier

bearbeitet von Flo77
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das mag ja alles so sein aber bitte warum ergreift den keiner den rechtsweg zu den übergordneten istanzen in rom sondern warum jammert man in den medien an stelle daß man etwas unternimmt ? will man vielleicht nicht das der vatikan etwas verbindliches zur Synode von würzburg sagt?

Kennst Du den Rechtsweg überhaupt? Der erste Schritt ist ein Rekurs beim Bischof, erst wenn der sich nicht rührt, darf man zur Bischofskongregation und dann noch weiter. Zur Kleruskongregation geht der Rechtsweg definitiv nicht. (Insofern war die Stellungnahme des Hoyosreines Geblubber).

 

Weißt Du, ob der Weg nicht schon längst beschritten wurde? Wissen Deine Informanten nichts?

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Ich finde die Argumente aus der Abmahnung nicht so abwegig. Haben die Betreiber sich dazu auch schon geäußert?

Das liegt an der linken Tour, die da gefahren wird: Steinbruchexegese aus den Dokumenten der Synode.

 

In Kap. 2.3.3.3 der Einleitung heißt es nämlich (Dank an Flo für den Link, Hervorhebungen von mir).

 

Der Katholikenrat der Diözese ist im Gegensatz zum Diözesanpastoralrat kein verfassungsrechtliches Organ der Kirche. Er wird mit Zustimmung des Bischofs errichtet, ... [bis hierher haben sie zitiert, der Satz geht aber weiter]

 

... nimmt aber anders als der Diözesanpastoralrat an der Ausübung der kirchlichen Hoheitsgewalt nicht teil, auch nicht im Wege der unmittelbaren Beratung. Der Katholikenrat ist eine kirchliche Struktur in der Gesellschaft.

 

Vor allem der Schluß ist interessant:

 

Darum ist die Einrichtung eines Gremiums der Mitverantwortung außerhalb der amtlichen Struktur der Kirche dringend notwendig. Durch die Einrichtung dieses Gremiums wird auch der erforderliche Unterbau für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken geschaffen, in das die Katholikenräte Delegierte entsenden. Dem entspricht es, daß sich die Aufgabenbereiche der Katholikenräte der Diözesen und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken in den Grundzügen decken.

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Mal was nebenbei: Auf der Seite, die Du verlinkt hast, steht, der Bischof habe unrechtmäßig gehandelt. Wenn ich die Diskussionen richtig mitbekommen habe, kann dieser Vorwurf aber nicht erhoben werden. Wie begründet man das?

Mit der Würzburger Synode. Es gibt da ein 900-seitiges Papier im PDF, ich versuche, es zu finden. Diese verlangt die Errichtung eines Katholikenrates in der Diözese und hat inzwischen nach 30 Jahren Rechtskraft erlangt. Aus welcher DIskussion zogst Du den Schluss, der Vorwurf könne nicht erhoben werden?

 

Kennst Du die Ausführungen von Prof. Hünermann et. al. zu dem Thema (kam irgendwo hier im Thread zur Sprache). Oder das Gutachten der Kirchenrechtlerin Sabine Demel? Das suche ich noch raus.

Kenne ich nicht. Ich habe aber mitbekommen, daß selbst die innerlich keifenden Bischofskollegen sich nicht zu diesem Vorwurf verstiegen, sondern schlicht mitteilten, daß sie es sachlich für den schlechteren Weg halten (wogegen nichts zu sagen ist).

Aber ich bin mal gespannt auf die genaue Zitierung, aus denen Du die Widerrechtlichkeit herleitest (denn auch wenn es wohl nicht so gemeint war, ist ein Verweis á la "900 Seiten Würzburger Synode" ungefähr so toll wie "Sie wollen was zum Kaufvertrag wissen? Schlagen Sie im BGB nach!"). Und ist Hünermann (ich kenne im Wesentlichen nur den Namen) ein "Betroffener" als Theologe des Konzils und seines Geistes oder ist er eine mehr oder weniger unbeteiligte Person?

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In Flos Link ist u. a. folgendes zu finden:

 

Beschlüsse der Synode, die Wirkung nach außen haben, insbesondere das Gesetzgebungsrecht der Bischöfe berühren, stehen unter dem Vorbehalt der Erklärung der Bischofskonferenz gemäß Art. 13, Abs. 4 des Statuts, wonach ein Beschluß der Synode nicht ergehen kann, wenn die Deutsche Bischofskonferenz erklärt, der beabsichtigten Regelung nicht zustimmen zu können. Beschlüsse dieses Inhalts, im Statut „Anordnungen“ genannt, sind in der beschlossenen Vorlage in großer Zahl enthalten. Die Deutsche Bischofs-konferenz hat von ihrem Vetorecht gemäß Art. 13, Abs. 4 hierzu nicht Gebrauch gemacht.
(Band 1, Kapitel "Räte und Verbände")

 

Das liest sich, als könne die Bischofskonferenz einen einzelnen Bischof in Bezug auf die rechtliche Verfassung seiner Diözese binden. Der Gedanke ist mir ehrlich gesagt neu, da ich bisher annahm, daß die Bischofskonferenz nur eine koordinierende FUNKTION hat. Wo kann man dieses Regierungsrecht der Konferenz herleiten?

 

Zum anderen: wenn es auf bischöfliche In-Kraft-Setzung ankommt, so kann ein Bischof auch die Außer-Kraft-Setzung verfügen (ein Gesetz wird, einer allgemeinen Regel nach, so zurückgenommen, wie es verabschiedet wurde; Actus-contrarius-Theorie). Wenn der Bischof es bestätigt, dann ist es verbindlich, wenn der Bischof die Verbindlichkeit wieder aufhebt, kann er neu entscheiden. Der Bischof ist schließlich auch nicht generell an Anordnungen seiner Vorgänger gebunden, oder?

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Aber ich bin mal gespannt auf die genaue Zitierung, aus denen Du die Widerrechtlichkeit herleitest

Teil III; Beschluss, "Räte und Verbände"

 

3.4.7

In den Diözesen, in denen ein Katholikenrat der Diözese nicht besteht, soll in

angemessener Frist (etwa fünf Jahren) ein Katholikenrat der Diözese errichtet

werden. Bis zu dessen Errichtung wird in der Diözese eine Regelung darüber

getroffen, welches Organ die Aufgaben des Katholikenrats der Diözese wahrnimmt.

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Aber ich bin mal gespannt auf die genaue Zitierung, aus denen Du die Widerrechtlichkeit herleitest

Teil III; Beschluss, "Räte und Verbände"

 

3.4.7

In den Diözesen, in denen ein Katholikenrat der Diözese nicht besteht, soll in

angemessener Frist (etwa fünf Jahren) ein Katholikenrat der Diözese errichtet

werden. Bis zu dessen Errichtung wird in der Diözese eine Regelung darüber

getroffen, welches Organ die Aufgaben des Katholikenrats der Diözese wahrnimmt.

Und was ist mit der Verbindlichkeit und Änderbarkeit der von der Synode beschlossenen Regeln?

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Und was ist mit der Verbindlichkeit und Änderbarkeit der von der Synode beschlossenen Regeln?

Die ist mir wurst. Du hattest nach Gründen gefragt, warum die Beschlüsse des Bischofs für rechtswidrig gehalten werden. Auf Korinthenkackerei hab ich keinen Bock. Für eine detailliertere Analyse gibt es Gutachten, z.B. von Hünermann und Demel, das ist aber alles offtopic in diesem Thread. Da Du der Meinung bist, ein Bischof könne eh tun und lassen was er will, ist diese Diskussion auch ziemlich nutzlos.

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Mal was nebenbei: Auf der Seite, die Du verlinkt hast, steht, der Bischof habe unrechtmäßig gehandelt. Wenn ich die Diskussionen richtig mitbekommen habe, kann dieser Vorwurf aber nicht erhoben werden. Wie begründet man das?

 

Zum anderen: Diese Katholikenrat-Regensburg-Leute beschweren sich über eine Einschränkung ihres Rechts aus can. 215, der ihnen Vereinigungsfreiheit garantiere. Wer untersagt ihnen denn, sich zu vereinigen? ...

 

Das ist natürlich daneben argumentiert. Es ist umgekehrt. In Regensburg existiert(e) ein Diözesanrat, der auch einige Pastoralratsaktivitäten mangels eines Pastoralrats übernahm. In erster Linie ist er aber Katholikenrat, d.h. bereits gegründet und vorhanden!!! Der Bischof löst ihn nun auf (ohne jegliche Begründung und ohne jeglichen Grund, der nicht willkürlich wäre). Damit verstößt er gegen c. 215, der nämlich garantiert, dass man sich frei in der Kirche zu Vereinigungen zusammenschließen kann. Eine Neugründung ist also nicht notwendig.

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mündliche Verhandlung angeordnet, nächste Woche Dienstag.

 

"Die Verhandlung findet am Dienstag, 24.1 2006 um 12 Uhr im Sitzungssaal 10 des Justizpalastes München, Prielmeyerstraße 7, statt. Interessenten sind herzlich eingeladen. "

Quelle: http://www.katholikenrat-regensburg.de

 

vielleicht kann ich die herzliche Einladung annehmen - falls nicht, weiß ich ja, wann ich beten darf. Für Regensburg B)

 

... der Justizpalast ist ja vom Hauptbahnhof zu Fuß nur zwei Minuten Fußweg ...

 

 

 

 

lieber Bischof Johann Michael Sailer,

 

bitte für uns

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das mag ja alles so sein aber bitte warum ergreift den keiner den rechtsweg zu den übergordneten istanzen in rom sondern warum jammert man in den medien an stelle daß man etwas unternimmt ? will man vielleicht nicht das der vatikan etwas verbindliches zur Synode von würzburg sagt?

Kennst Du den Rechtsweg überhaupt? Der erste Schritt ist ein Rekurs beim Bischof, erst wenn der sich nicht rührt, darf man zur Bischofskongregation und dann noch weiter. Zur Kleruskongregation geht der Rechtsweg definitiv nicht. (Insofern war die Stellungnahme des Hoyosreines Geblubber).

 

Weißt Du, ob der Weg nicht schon längst beschritten wurde? Wissen Deine Informanten nichts?

nun währe der rechtsweg beschritten worden müßte das im Amtsblatt der diözese veröffentlicht werden im letztn war davon nichts zu lesen also ist die antwort nein

dazu brauche ich keine informaten dazu genügt die klturtechnik des lesens

bearbeitet von Siri
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nun währe der rechtsweg beschritten worden müßte das im Amtsblatt der diözese veröffentlicht werden im letztn war davon nichts zu lesen also ist die antwort nein

dazu brauche ich keine informaten dazu genügt die klturtechnik des lesens

Nun, wie Du vielleicht gemerkt hast, nimmt es der Herr Bischof nicht so genau mit den Formalien und dem Kirchenrecht. Die Ansetzung der Pfarrgemeinderatswahlen hätte bereits im November im Amtsblatt verkündet werden müssen. Hast Du was gelesen? Siehste!

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Aha du denkst exz. würde das shamhaft verschweigen B) nun werde ich eben an das Regensburger Ordinariat schreiben

noch ein wort zuur Kleruskongregation diese wurde ja nicht als berufungsinstanz angerufen sondern als zuständige behörde was die pastoral in den pfarren betrifft im bezug auf die leitung und das mitwirken der laien an der leitung

bearbeitet von Siri
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Und was ist mit der Verbindlichkeit und Änderbarkeit der von der Synode beschlossenen Regeln?

Die ist mir wurst. Du hattest nach Gründen gefragt, warum die Beschlüsse des Bischofs für rechtswidrig gehalten werden. Auf Korinthenkackerei hab ich keinen Bock. Für eine detailliertere Analyse gibt es Gutachten, z.B. von Hünermann und Demel, das ist aber alles offtopic in diesem Thread. Da Du der Meinung bist, ein Bischof könne eh tun und lassen was er will, ist diese Diskussion auch ziemlich nutzlos.

Mit jemandem wie Dir, der sich um die Sache selbst einen feuchten Kehricht schert und nur seine persönlichen Hühnchen mit der Kirche rupfen will kann man einen solchen Sachverhalt offensichtlich nicht diskutieren.

Wenn ich Dir mit einem Gesetzbuch von anno dunnemals beweisen würde, daß Scheidungen rechtlich nicht zulässig sind und Du mir ein neueres Gesetz als Gegenbeweis anbietest, in dem sie durchaus vorgesehen sind, käme es selbstverständlich darauf an, ob eine Änderung dieses Gesetzes überhaupt zulässig war und ob sie in korrekter Form erfolgt ist. Deine obige Antwort klärt wenigstens ein für allemal Deine sachfremde und von Wissen gleich welcher Art nicht beeinträchtigte Motivation. Ich werde mich danach richten.

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Mal was nebenbei: Auf der Seite, die Du verlinkt hast, steht, der Bischof habe unrechtmäßig gehandelt. Wenn ich die Diskussionen richtig mitbekommen habe, kann dieser Vorwurf aber nicht erhoben werden. Wie begründet man das?

 

Zum anderen: Diese Katholikenrat-Regensburg-Leute beschweren sich über eine Einschränkung ihres Rechts aus can. 215, der ihnen Vereinigungsfreiheit garantiere. Wer untersagt ihnen denn, sich zu vereinigen? ...

 

Das ist natürlich daneben argumentiert. Es ist umgekehrt. In Regensburg existiert(e) ein Diözesanrat, der auch einige Pastoralratsaktivitäten mangels eines Pastoralrats übernahm. In erster Linie ist er aber Katholikenrat, d.h. bereits gegründet und vorhanden!!! Der Bischof löst ihn nun auf (ohne jegliche Begründung und ohne jeglichen Grund, der nicht willkürlich wäre). Damit verstößt er gegen c. 215, der nämlich garantiert, dass man sich frei in der Kirche zu Vereinigungen zusammenschließen kann. Eine Neugründung ist also nicht notwendig.

 

Die Leute fühlen sich doch aber nicht dadurch gestört, daß ihnen ein Bischof private Treffen verböte, sondern dadurch, daß er in ihrer Gruppe keinen für die Kirche in amtlicher Eigenschaft und als Beratungsgremium mehr existenten Rat sieht. Privat dürfen die sich doch noch immer treffen, sie dürfen Beschlüsse zu allem und jedem treffen wie jeder stinknormale Interessenclub auch, oder ist das in Bayern noch anders? Die Möglichkeit zu freiem Zusammenschluß ist durch nichts, was bis jetzt bekannt wurde, behindert, oder?

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Die Möglichkeit zu freiem Zusammenschluß ist durch nichts, was bis jetzt bekannt wurde, behindert, oder?

Du merkst offenbar gar nichts. Noch mal für Schwermerker:

 

1. Der Zusammenschluss von Katholiken namens "Katholikenrat Regensburg" (der bereits existierte) wurde verboten.

2. Die Mitglieder des Zusammenschlusses wurden mit Klage bedroht, wenn sie sich weiter so nennen.

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Die Möglichkeit zu freiem Zusammenschluß ist durch nichts, was bis jetzt bekannt wurde, behindert, oder?

Du merkst offenbar gar nichts. Noch mal für Schwermerker:

 

1. Der Zusammenschluss von Katholiken namens "Katholikenrat Regensburg" (der bereits existierte) wurde verboten.

2. Die Mitglieder des Zusammenschlusses wurden mit Klage bedroht, wenn sie sich weiter so nennen.

 

Dabei geht es aber nicht darum, daß ihnen verboten wurde, sich zusammenzuschließen, sondern, diesen Zusammenschluss als "Katholikenrat" (i.e. ein offizielles Gremium des Bistums) zu bezeichnen.

 

(Schriebest Du nicht, Du habest keine Lust auf Korinthenkackerei?)

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Dabei geht es aber nicht darum, daß ihnen verboten wurde, sich zusammenzuschließen, sondern, diesen Zusammenschluss als "Katholikenrat" (i.e. ein offizielles Gremium des Bistums) zu bezeichnen.

 

(Schriebest Du nicht, Du habest keine Lust auf Korinthenkackerei?)

Ich mache keine Korithenkackerei:

 

Es gab bereits eine Vereinigung namens Katholikenrat. Wenn man dieses existierende Gremium verbietet dann ist das ein Verbot sich zusammenzuschließen. Und das Verbot der Namensnutzung sorgt dafür, dass die bestehende Struktur nur mit Mühe aufrecht erhalten werden kann. Durch ersteres wird der vollzogene Zusammenschluss zerstört. Durch zweiteres eine Neugründung behindert. Willst Du die Soamessche These stützen, das Vorgehen des Bischofs verstoße nicht gegen Can. 215?

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Es gab bereits eine Vereinigung namens Katholikenrat. Wenn man dieses existierende Gremium verbietet dann ist das ein Verbot sich zusammenzuschließen.

 

das ist meines Wissens nicht verboten, sondern als Gremium des Bistums aufgelöst.

 

Und das Verbot der Namensnutzung sorgt dafür, dass die bestehende Struktur nur mit Mühe aufrecht erhalten werden kann.

 

Das glaube ich nicht - es geht hier - beiden Seiten wohlgemerkt - um einen Machtkampf.

 

Willst Du die Soamessche These stützen, das Vorgehen des Bischofs verstoße nicht gegen Can. 215?

 

Dazu müßte ich erst mal nachsehen, was da drinsteht. Ich glaube allerdings schon, daß ein Bischof das Recht hat, die Gremien in seinem Bistum neu zu ordnen und dabei auch bestehende aufzulösen (ob das klug ist, ist ja ne andere Frage, da habe ich auch meine Vorbehalte).

 

Mir erscheint der ganze Vorgang von allen Seiten inzwischen als ein Musterbeispiel dafür, wie man in der Kirche nicht miteinander umgehen sollte. Die Funktionäre spielen Machtprobe, und der Bischof lässt sich mit Wonne nach dem Motto "Jetzt wollen wer doch mal sehen" darauf ein. Daß dabei das Zeugnis der Kirche für Evangelium Schaden nimmt, scheint keinen der Kontrahenten wirklich zu stören. Hauptsache, man hat Recht.

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Mir erscheint der ganze Vorgang von allen Seiten inzwischen als ein Musterbeispiel dafür, wie man in der Kirche nicht miteinander umgehen sollte. Die Funktionäre spielen Machtprobe, und der Bischof lässt sich mit Wonne nach dem Motto "Jetzt wollen wer doch mal sehen" darauf ein.

Mir scheint Dein Beitrag ein Musterbeispiel dafür zu sein, wie die Treue zur Kirche manchmal auch dem Klügsten das Urteilsvermögen verbiegen kann.

 

In vorliegendem Fall die "Funktionäre" (schon alleine die Verwendung dieses Schimpfwortes) zu Aggressoren zu machen, und den Bischof als Opfer, das bereitwillig darauf eingeht, ist ein Urteil, das mich bei Dir erschüttert.

 

Was hätten denn die Funktionäre tun sollen, als sie mit einer kostenpflichtigen Abmahnung bedroht wurden? Die 1000 Euro zahlen und die Klappe halten? In diesem Fall (es ist selten, dass etwas derartig eindeutig ist) gibt es im ganzen Spiel nur einen, der der Kirche schadet. Sein Verhalten wäre sogar dann kirchenschädlich, wenn er im Recht wäre, weil man so nicht mit Menschen umgeht. Schon gar nicht als führender Christ. Es bestehen aber begründete zweifel an seinem Recht.

 

Ich bin gespannt, wie lange Benedikt sich dieses Elend noch anschaut.

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