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EMail Konto nur noch gegen Ausweis


Elrond

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Caveman, wir haben eine völlig andere Vorstellung von *totale Überwachung*. Niemand rredet davon, alle privaten Telefone abzuhören und Mails abzufangen und überall Wanzen anzubringen sowie Kamaras auf jeder öffentlichen Straße...[...] Und wir steuern auch nicht in vielen kleinen Einzelmaßnahmen darauf zu.

Das bezweifle ich ganz stark.

Siehste, ich nicht, und ich denke, das ist der kleine, aber entscheidende Unterschied in der Einstellung, die wir beide dazu haben.

Wieviel durchgeführte "kleine" Einzelmaßnahmen müsste man Dir denn nennen, damit Du ein ungutes Gefühl im Bauch bekommst?
Es geht darum, ob die technischen und rechtlichen Möglichkeiten dazu geschaffen werden und danach die Kontrollmechanismen abhanden kommen.

Die technischen - ok, die rechtlichen sehe ich eben nicht geschaffen. Und daß Kontrollmechanismen abhanden kommen, schon gar nicht. Wie kommst Du auf letzteres?

Nimm mein letztes Posting und stöbere ein wenig in dem Link und beschränke Dich auf die Preise für die staatlich/öffentlichen Insititutionen. Wohlgemerkt, dass sind nur Aktionen, die auch prämiert wurden, keine vollständige Liste.
sicher, meine Beispiele beschränken sich schwer auf das Schulsystem, das ist auch das einzige Feld, was ich einigermaßen kenne.
Schau, und ich beschäftige mich seit Ende der 80er intensiv mit dem Thema. Seit den Planungen zur Einführungdes elektronisch lesbaren Personalausweis. Zumal das Thema zu meinem Beruf gehört (und ich deswegen auch schon ein großes Projekt geschmissen habe).
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Die technischen - ok, die rechtlichen sehe ich eben nicht geschaffen. Und daß Kontrollmechanismen abhanden kommen, schon gar nicht. Wie kommst Du auf letzteres?
So, wie ich es vorher geschrieben habe, z.B. durch Änderung der Polizeigesetze in den einzelnen Bundesländern.

Als Beispiel:

In Rheinland-Pfalz ist der Einsatz von elektronischen Wanzen und Video-Kameras zum präventiven Großen Lausch- und Spähangriff in und aus Wohnungen geplant, wie er bereits in Thüringen (und Baden-Württemberg) legalisiert worden ist. Zur Installation der Lausch- und Spähwanzen soll die Polizei die auszuforschende Wohnung unerkannt betreten können. Damit kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bereits im Vorfeld, ohne Vorliegen eines Straftatverdachts gegen die Eigentümer, Mieter, Mitbewohner oder Besucher ausgehebelt werden. Der richterliche Beschluss zur Anordnung dieser Maßnahme ist nach jeweils dreimonatiger Aktion zu erneuern, ohne dass eine zeitliche Obergrenze vorgesehen ist. Bei Gefahr im Verzug soll - trotz der Schwere des Eingriffs - eine Anordnung durch den Behördenleiter ausreichen. Die besonderen Berufsgeheimnisse von zeugnisverweigerungsberechtigten Personen sind keineswegs ausreichend geschützt.

 

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Neue Richtlinien für die Rasterfahndung in Hessen:

Das Erfordernis der "gegenwärtigen Gefahr" wurde ersatzlos gestrichen. Damit kann künftig gerastert werden, wenn das der vorbeugenden Bekämpfung von bestimmten Straftaten dient. Nachprüfbarer Tatsachen, aus denen sich die Bedrohung ergibt, bedarf es nicht mehr. Der Richtervorbehalt wurde zugunsten der Anordnung durch die polizeiliche Behördenleitung und die Zustimmung des Landespolizeipräsidiums ersetzt. Damit wurde die polizeiexterne Kontrolle durch einen anordnungsberechtigten Richter abgeschafft.

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Mir ist es ein völliges Rätsel, wie manche Menschen diese komische (und würdelose) Haltung haben "wenn ich nichts zu verbergen habe, kann man mich doch ruhig kontrollieren".

 

 

 

Es geht übrigens auch ganz ohne High-Tech ziemlich gruselig: http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/...chnueff_ak.html

 

 

 

Allerdings liegt es ohne solche gefinkelten Techniken an den Betroffenen selber, mitzuspielen oder beim Nein zu bleiben.

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Nur am Rande ein Datenschutz Problem, aber ein schoenes Beispiel, wie die Content Industrie die Politik beeinflussen kann und auf welchem Weg wir momentan sind:

 

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/81267

 

 

Australien schafft gerade die Geringfuegigkeitsklausel im Copyright ab, d.h. jeder auch noch so kleine Verstoss gegen irgendwelche Rechte wird bestraft.

 

 

Das bedeutet z.B: Freunde treffen sich in einer Bar, weil einer Geburtstag hat. Sie singen ihm "Happy Birthday", nehmen das mit dem Handy auf und stellen das auf ihre private Homepage, damit die, die nicht dabei waren, sich die Feier vorstellen koennen. Das kostet in Australien in Zukunft ca. 4000 Dollar, weil "Happy Birthday" noch bis 2030 unter Copyright steht. 1300 fuer das Singen eines Copyright geschuetzen Liedes in der Oeffentlichkeit, so dass unbeteiligte Dritte es hoeren koennen, 1300 Dollar fuer das Aufnehmen dieser Straftat mit einem Geraet, mit dem man unzulaessige Kopien herstellen kann, und schliesslich noch 1300 Dollar fuer das Veroeffentlichen des Videos im Netz.

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1300 Dollar fuer das Aufnehmen dieser Straftat mit einem Geraet, mit dem man unzulaessige Kopien herstellen kann

Für den Unbedarften mußt du aber dazusagen, daß auch das Aufnehmen einer TV-Sendung mit dem Videorekorder (z.B. weil man zu der Sendezeit arbeiten muß) nach dem Gesetz strafbar sein wird. Und da schließt sich der Kreis zur Überwachung wieder, denn jeder, der sich nen Video- oder DVD-Rekorder kauft, macht sich dann automatisch verdächtig, ergo muß er überwacht werden, um illegales Handeln zu verhindern ...

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Jein, in Australien hat man Time-Shifting gerade wieder ausgenommen, in Deutschland ist es legal, solange man die Kopie nicht wieder auffuehrt oder weitergibt.

 

Wobei es spannend zu sehen ist, wie die Klagen der Rundfunkunternehmen gegen die Online-Videorecorder (Shift.tv et al) verlaufen.

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Mailkonto per Ausweis ist sowieso nur ein Weg, den Normalbürger an den Karren fahren zu können. Weder hilft es gegen Spam, gegen Mißbrauch oder gegen sonstwas.

 

Halten wir doch mal fest:

- Ein Rechner (Mailserver) mit .de Domain muss nicht zwingenderweise auch in Deutschland stehen.

- Es gelten die Gesetze des Landes, in dem der Rechner steht.

- Das global gültige SMTP-Protokoll für Mails sieht keine Absenderauthentifizierung vor.

- Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein globaler Standard nur auf Betreiben Deutschland geändert wird und alle Länder ihre Gesetzgebung der deutschen anpassen.

 

Was zu folgendem Szenario führt, wenn diese Regelung durchgezogen wird:

 

Deutsche Internetuser müssen bei Anlage eines neuen Mailkontos in Deutschland ihre persönlichen Daten offenbaren. Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung und einer möglichen Strafverfolgung oder der präventiven Aushorchung ist nun eine eindeutige Beziehung zwischen User und Mailkonto möglich und vereinfacht die Arbeit der Behörden damit ungemein.

 

Menschen mit potentieller krimineller Energie oder solche, die einfach dennoch ihre Privatsphäre garantiert sehen wollen, können diese Regelung ganz einfach umgehen, indem sie:

- sich einfach ein Mailkonto bei einem ausländischem Provider besorgen, der keine Personaldaten verlangt. Das dürfte sogar das einfachste sein, und viele haben dies vermutlich sogar schon unabsichtlich getan.

- sich einfach einen eigenen Mailserver auf dem heimischen Rechner einrichten. Dazu muss man nicht einmal technisch versiert sein sondern nur wissen, dass sowas prinzipiell geht.

- oder sich die IP-Adresse eines x-beliebigen existierenden Mailservers besorgen, um mit Tools wie diesem eine Mail mit beliebigem Absender verschicken zu können (das genannte Tools setze ich z.B. hier auf der Arbeit ein; automatische Prozesse schicken mir eine Mail, wenn ihre Arbeit getan ist, da steckt kein User hinter).

 

Fazit: Wer nicht will, der braucht nicht. Und ein Krimineller wird wohl nur selten einen Account für strafrechtlich relevante Aktionen benutzen, bei denen er vorher seinen Personalausweis vorgelegt hat. Es betrifft also nur diejnigen, die man von vornerein landläufig unter "harmlos" einstufen würde. Und die sind dann zentral beim Mail-Provider gespeichert, der zudem dann dazu verpflichtet ist, die folgende technische Infraktstruktur auf eigene Kosten bereitzuhalten: Und zwar für die Organe der Strafverfolgung zum Abrufen dieser Daten und ggf. zum Abhören. Naturlich anfänglich nur mit richterlichem Beschluss. Dies aber später im Zuge "neuer Erfordernisse" den Gegebenheiten anzupassen, ist dann nicht mehr ganz so schwer.

 

Denn man technisch gesehen die bösen Bubies damit sowieso nicht kriegt und man das auch weiß (oder die verantwortlichen Politiker sind noch blöder, als ich sowieso schon vermute) bleibt nur, dass es gewollt ist, dass nun der Ottonormalbürger voll erfassbar im System drinstecken soll. Was anderes bleibt ja wohl nicht übrig.

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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24019/1.html

 

Es war zu befürchten, und kam nun auch so: Nach den Besitzern gewöhnlicher Websites oder auf ihren Namen registrierter E-Mail-Adressen, denen die Juristen nun [local] seit Jahren nachsteigen, sind inzwischen auch die Hobbyschreiber dran, die ihre Online-Tagebücher mit [extern] Katzenbildern, Schulerlebnissen oder [extern] Meinungen füllen. Doch so richtig "nett" wird es, wenn das Blog oder der Blogger der Staatsgewalt ein Dorn im Auge sind.
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/81527

 

Die EU-Datenschützer monierten ebenso wie zuvor schon etwa ihre Kollegen in Deutschland oder in Belgien, es gebe keine Rechtsgrundlage dafür, dass die US-Terrorfahnder seit den Angriffen auf die USA vom 11. September 2001 Einsicht in Überweisungsdaten nähmen. Ende Juni war das inzwischen vielfach beanstandete Verfahren des Finanzdienstleisters bekannt geworden, bei dem die Datensätze über Finanztransaktionen im SWIFT-Rechenzentrum in den USA gespiegelt und anschließend von dort die gespeicherten Daten an US-amerikanische Behörden herausgegeben werden.
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Neue Richtlinien für die Rasterfahndung in Hessen:

Das Erfordernis der "gegenwärtigen Gefahr" wurde ersatzlos gestrichen. Damit kann künftig gerastert werden, wenn das der vorbeugenden Bekämpfung von bestimmten Straftaten dient. Nachprüfbarer Tatsachen, aus denen sich die Bedrohung ergibt, bedarf es nicht mehr. Der Richtervorbehalt wurde zugunsten der Anordnung durch die polizeiliche Behördenleitung und die Zustimmung des Landespolizeipräsidiums ersetzt. Damit wurde die polizeiexterne Kontrolle durch einen anordnungsberechtigten Richter abgeschafft.

 

 

Verfassungswidrigkeit, ick hör dir trapsen...

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Hier uebrigens ein schoener Link zum Thema "Datenschutz/informationelle Selbstbestimmung? Ich habe nichts zu verbergen"

 

http://www.blogbar.de/

 

Es geht um ein Studentenportal (StudiVZ), dass in letzter Zeit wegen krasser Luecken im System in die Schlagzeilen geraten ist.

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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24019/1.html

 

Es war zu befürchten, und kam nun auch so: Nach den Besitzern gewöhnlicher Websites oder auf ihren Namen registrierter E-Mail-Adressen, denen die Juristen nun [local] seit Jahren nachsteigen, sind inzwischen auch die Hobbyschreiber dran, die ihre Online-Tagebücher mit [extern] Katzenbildern, Schulerlebnissen oder [extern] Meinungen füllen. Doch so richtig "nett" wird es, wenn das Blog oder der Blogger der Staatsgewalt ein Dorn im Auge sind.

Ich hab wegen solchem Schwachsinn auch vor längerer Zeit meine privare HP deaktiviert. Traurige Entwicklung... (und was ich von solchen Juristen halte, sage ich lieber nicht...)

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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,451021,00.html

 

Ein Plan wie aus einem Science-Fiction-Film: Scotland Yard will potentielle Mörder und Vergewaltiger erkennen, bevor sie zum ersten Mal zuschlagen. Britische Polizeipsychologen halten es für möglich, eine Datenbank mit möglichen Tätern aufzubauen.
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Die Liste der Länder, in der man halbwegs leben kann wie man will, ohne entweder angeätzt oder bespitzelt zu werden, wird langsam immer kleiner, so befürchte ich. Meine Frau und ich haben vor ca. 3 Jahren tatsächlich mit dem Gedanken gespielt, den großen Abflug hier zu machen und woanders neu anzufangen. Momentan stehe ich sehr indifferent dem gegenüber, ob das nun ein Fehler war oder nicht... <_<

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