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EMail Konto nur noch gegen Ausweis


Elrond

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Und worin siehst du die Überwachung, wenn die Staatsanwaltschaft überhaupt nur Daten von Personen erhält, die tatsächlich die verdächtigen Überweisungen getätigt haben?

Es ist doch völlig unerheblich, ob der Staat die Überwachung selbst durchführt, oder einen dritten (Banken z.B.) dazu zwingt, dies für ihn zu tun.

Das ist das gleiche, als ob der Staat eine Firma damit beauftragt, alle öffentlichen Toilettenkabinen mit Videoüberwachungsanlagen auszustatten und die Aufnahmen auszuwerten, selbst aber nur die Videoausschnitte mit vandalistischen Handlungen zugestellt bekommt.

Ich habe noch nie Kinderpornografie konsumiert und ich will nicht, dass meine Bank mein Konto im Auftrag des Staates auf verdächtige Geldbewegungen hin überprüft, obwohl gegen mich kein Verdacht vorliegt.

Das muss doch verständlich und akzeptabel sein. Wenn du gerne willst, dass irgendwelche Firmen am Gängel der Staatsanwaltschaft dein Privatleben überwachen, dann kannst du ja gerne eine Videokamera in deinem Bad aufbauen und die Aufnahmen mit deinen Kontoauszügen ins Netz stellen. Versuch aber bitte nicht etwas zu konstruieren, nachdem auch ich das tun müsste, wenn der Staat das will.

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Und worin siehst du die Überwachung, wenn die Staatsanwaltschaft überhaupt nur Daten von Personen erhält, die tatsächlich die verdächtigen Überweisungen getätigt haben?

Es ist doch völlig unerheblich, ob der Staat die Überwachung selbst durchführt, oder einen dritten (Banken z.B.) dazu zwingt, dies für ihn zu tun.

Das ist das gleiche, als ob der Staat eine Firma damit beauftragt, alle öffentlichen Toilettenkabinen mit Videoüberwachungsanlagen auszustatten und die Aufnahmen auszuwerten, selbst aber nur die Videoausschnitte mit vandalistischen Handlungen zugestellt bekommt.

Ich habe noch nie Kinderpornografie konsumiert und ich will nicht, dass meine Bank mein Konto im Auftrag des Staates auf verdächtige Geldbewegungen hin überprüft, obwohl gegen mich kein Verdacht vorliegt.

Das muss doch verständlich und akzeptabel sein. Wenn du gerne willst, dass irgendwelche Firmen am Gängel der Staatsanwaltschaft dein Privatleben überwachen, dann kannst du ja gerne eine Videokamera in deinem Bad aufbauen und die Aufnahmen mit deinen Kontoauszügen ins Netz stellen. Versuch aber bitte nicht etwas zu konstruieren, nachdem auch ich das tun müsste, wenn der Staat das will.

Wäre das irgendein Dritter gewesen, dann würde ich dir Recht geben, denn auch die Offenlegung beliebiger Kontendaten gegenüber einem Dritten wäre ein Verstoß gegen den Datrenschutz. Hier hat aber die Bank nur in die ihr ohnehin vorliegenden und ihr gegenüber nicht geschützen Daten reingeschaut. Das ist was anderes.

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Vielleicht sollte man unterscheiden:

 

1. ob es schlimm ist, dass es überhaupt Rasterfahndungen der beschriebenen Art gibt. Was jetzt passiert ist, ist gewiss nicht unzumutbar, niemand ist zu Unrecht ein echter Schaden geschehen. Ich als Kreditkartenbesitzer fühle mich dadurch in keiner Weise behelligt.

 

2. ob es schlimm ist, dass die Staatsanwaltschaften dieses Landes den Richtervorbehalt des §98b StPO einfach so umgehen. Da sehe ich wirklich ein Problem, falls dieses Vorgehen auch noch von der Gerichten abgesegnet wird. Nicht zufällig habe ich den Link ausgerechnet in diesem Thread gepostet. Anders als Inge sehe ich sehr wohl die Gefahr eines Dammbruchs. Durch solche Vorfälle werden strafprozessuale Vorschriften mE zur Lachnummer, und da fühle ich mich sehr wohl behelligt - als Bürger.

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Siehst du denn keinen Unterschied, ob die StA selbst die Konten flöht (Richtervorbehalt) oder ob das die Kreditkarteninstitute machen und nur die 322 Verdächtigen melden?

 

Die StA hat im vorliegenden Fall doch kein einziges Konto eines Unverdächtigen eingesehen!

bearbeitet von Inge
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Na dann greifen OAOSs Beispiele schon:

 

Das ist das gleiche, als ob der Staat eine Firma damit beauftragt, alle öffentlichen Toilettenkabinen mit Videoüberwachungsanlagen auszustatten und die Aufnahmen auszuwerten, selbst aber nur die Videoausschnitte mit vandalistischen Handlungen zugestellt bekommt.

 

Wenn du gerne willst, dass irgendwelche Firmen am Gängel der Staatsanwaltschaft dein Privatleben überwachen, dann kannst du ja gerne eine Videokamera in deinem Bad aufbauen und die Aufnahmen mit deinen Kontoauszügen ins Netz stellen.

 

Stichwort ist eben "Umgehung". Da kann man jede strafprozessuale Vorschrift umgehen, bei der der Gesetzgeber eine höhere Latte angesetzt hat als der StA lieb ist: Man droht irgendeiner Privatfirma mit Strafverfolgung, wenn sie nicht kooperiert, und beauftragt sie mit der Überwachung der Verdächtigen (oder der Unverdächtigen).

Auch bei einer echten Rasterfahdnung hätten die Ermittler nur die Konten derjenigen gesehen, die die fragliche Überweisung tatsächlich vorgenommen haben, da die Aussiebung der Daten eh von einem Computer durchgeführt wird. Wie gesagt, ich finde nicht die Sache an sich schlimm, sondern die Art, wie man die Rasterfahndungsvorschriften umgehen kann, wenn es einem nur in den Kram passt.

bearbeitet von Domingo
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Wäre das irgendein Dritter gewesen, dann würde ich dir Recht geben, denn auch die Offenlegung beliebiger Kontendaten gegenüber einem Dritten wäre ein Verstoß gegen den Datrenschutz. Hier hat aber die Bank nur in die ihr ohnehin vorliegenden und ihr gegenüber nicht geschützen Daten reingeschaut. Das ist was anderes.
Den von Dir hier konstruierten Unterschied gibt es so aber nicht.

 

Die Daten sind prinzipiell auch in der Bank [vor ihr selbst geschützt]. Die Verarbeitung und Durchsicht beschränkt sich auf die vom Kunden akzeptierten Methoden. Eine Verarbeitung außerhalb dieses definierten Bereiches oder die Weitergabe an Dritte (und dazu zählt auch die Polizei) ohne Einverständnis des Kunden ist generell nicht zulässig. Sie hätten gar nicht gedurft. Ausnahme wie üblich: richterliche Anordnung.

 

Der Kunde hat die Oberhoheit über diese Daten, in gewissen Sinne "gehören" sie ihm und nicht der Bank.

 

Das die Bank Einsicht in die Daten haben darf, ist unstrittig. Worum es geht ist der Zweck der Verarbeitung und die Weitergabe. Die Kreditinstitute haben sich leider von der Strafandrohung der Polizei beeindrucken lassen. Hätten sie Chochones gehabt, wäre das ein bisschen anders gelaufen.

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Stichwort ist eben "Umgehung". Da kann man jede strafprozessuale Vorschrift umgehen, bei der der Gesetzgeber eine höhere Latte angesetzt hat als der StA lieb ist: Man droht irgendeiner Privatfirma mit Strafverfolgung, wenn sie nicht kooperiert, und beauftragt sie mit der Überwachung der Verdächtigen (oder der Unverdächtigen).

Auch bei einer echten Rasterfahdnung hätten die Ermittler nur die Konten derjenigen gesehen, die die fragliche Überweisung tatsächlich vorgenommen haben, da die Aussiebung der Daten eh von einem Computer durchgeführt wird. Wie gesagt, ich finde nicht die Sache an sich schlimm, sondern die Art, wie man die Rasterfahndungsvorschriften umgehen kann, wenn es einem nur in den Kram passt.

Genau das ist der Punkt (vor allem der letzte Satz).
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Heute ist auf dem Blog ein interessanter Text über die Rechtslage.

 

So ist das eben. Nur kann die Staatsanwaltschaft trotzdem punkten. Denn wenn eine moralisch denkende Amtsrichterin eine dünne Anklage (ohne Beweisführung zum Besitz an den Dateien) zuläßt, wird sich der Angeklagte sehr wohl überlegen, ob er eine öffentliche Verhandlung (ggf. mit Presse, es soll sich ja in der Regel um "gutsituierte" Täter handeln), die dann zum Freispruch mangels Beweisen führt, tatsächlich riskiert. Der Rufschaden wäre jedenfalls immens, also wird er zähneknirschend einen Strafbefehl akzeptieren. Bei Delikten, die hochmoralisch besetzt sind, würde eine wirklich rechtsstaatlich denkende Staatsanwaltschaft die Presse erst nach Verfahrensabschluß informieren. Die Praxis ist leider anders. Grüße, KAM

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Die Staatsanwaltschaft muss den Vorsatz beweisen (wie gesagt, wir hatten so einen Fall schon Mal). Kann sie das nicht, stellt sie das Verfahren (zähneknirschend) ein und es bleibt ggf. bei der Ordnungswidrigkeit nach dem JMStV (in unserem Fall wurden die gespeicherten Daren, die angeblich ohne Wissen des Betreffenden auf seinen Computer gelangt waren, über KazAA weiter angeboten, angeblich ebenfalls ohne Weissen des Betreffenden), die aber nicht über die Staatsanwaltschaft verfolgt wird.

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Die Staatsanwaltschaft muss den Vorsatz beweisen

 

In der Theorie, in der Praxis kommt sie oft mit einem Verdacht durch. Grüße, KAM

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Die Staatsanwaltschaft muss den Vorsatz beweisen

 

In der Theorie, in der Praxis kommt sie oft mit einem Verdacht durch. Grüße, KAM

Mein Beispiel stammt nicht aus der Theorie, sondern aus der Praxis.

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Die Staatsanwaltschaft muss den Vorsatz beweisen

 

In der Theorie, in der Praxis kommt sie oft mit einem Verdacht durch. Grüße, KAM

Mein Beispiel stammt nicht aus der Theorie, sondern aus der Praxis.

 

Dann hat der Täter Glück gehabt. Grüße, KAM

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Dann hat der Täter Glück gehabt. Grüße, KAM

Hast du andere Beispiele?

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Anscheinend gibt es bei Sexualtstraftaten in der Praxis keine Unschuldsvermutung. Ein Grund mehr, rechtsstaatliche Grundsätze nicht über Bord zu werfen, auch und gerade wenn es um Kinderpornografie o.ä. geht.

 

Und wenn das passiert:

 

Nur kann die Staatsanwaltschaft trotzdem punkten. Denn wenn eine moralisch denkende Amtsrichterin eine dünne Anklage (ohne Beweisführung zum Besitz an den Dateien) zuläßt, wird sich der Angeklagte sehr wohl überlegen, ob er eine öffentliche Verhandlung (ggf. mit Presse, es soll sich ja in der Regel um "gutsituierte" Täter handeln), die dann zum Freispruch mangels Beweisen führt, tatsächlich riskiert.

 

dann hat die Staatskasse Geld bekommen. Ich frage mich nur, welche Kinder denn eigentlich wo gerettet wurden (auch eine Frage, die etwas zu selten gestellt wird).

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Ich bin dafür, daß der Emailversand kostenpflichtig wird. Wenn je Email 1 Cent kostet, so tut das nicht besonders weh, nur notorische Spammer könnten es sich nicht mehr leisten, tausende von Emails zu versenden. Wie schön wärs, SPAMs ade, auf niemehr wiedersehen.

 

Zu den Emails nur gegen Vorlage des Personalsausweises einzurichten, sehe ich das auch bedenklich. Einerseits ist da der Schutz des Privaten, und andererseits müssen terroristische Gruppierungen und extremistische Parteien wie die Neonazis, oder auch solche Wölfe im Schafspelz, wie die Scientologen überwacht werden.

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Anscheinend gibt es bei Sexualtstraftaten in der Praxis keine Unschuldsvermutung. Ein Grund mehr, rechtsstaatliche Grundsätze nicht über Bord zu werfen, auch und gerade wenn es um Kinderpornografie o.ä. geht.

 

Und wenn das passiert:

 

Nur kann die Staatsanwaltschaft trotzdem punkten. Denn wenn eine moralisch denkende Amtsrichterin eine dünne Anklage (ohne Beweisführung zum Besitz an den Dateien) zuläßt, wird sich der Angeklagte sehr wohl überlegen, ob er eine öffentliche Verhandlung (ggf. mit Presse, es soll sich ja in der Regel um "gutsituierte" Täter handeln), die dann zum Freispruch mangels Beweisen führt, tatsächlich riskiert.

 

dann hat die Staatskasse Geld bekommen. Ich frage mich nur, welche Kinder denn eigentlich wo gerettet wurden (auch eine Frage, die etwas zu selten gestellt wird).

 

Die betroffenen Kinder sind für deutsche Behörden kaum greifbar, die Fotos werden ja meist im Ausland produziert. Gestern veröffentlichte die Staatsanwaltschaft ein Bild (ohne Balken) eines deutschen Mädchens aus dem Internet, um sie und damit die Täter zu identifizieren. Heute wurde gemeldet, daß es sich um ein Mädchen aus NRW handeln soll. Daß diese Aktion das Mädchen in Lebensgefahr gebracht haben könnte und die Preisgabe ihrer Identität jedweder Idee von Opferschutz widerspricht, scheint der Staatsanwaltschaft egal gewesen zu sein. Grüße, KAM

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Stichwort ist eben "Umgehung". Da kann man jede strafprozessuale Vorschrift umgehen, bei der der Gesetzgeber eine höhere Latte angesetzt hat als der StA lieb ist: Man droht irgendeiner Privatfirma mit Strafverfolgung, wenn sie nicht kooperiert, und beauftragt sie mit der Überwachung der Verdächtigen (oder der Unverdächtigen).
Nein, es handelt sich eben nicht um eine beliebige Privatfirma. Es handelt sich bei der Bank um diejenige juristische Person, der die benötigten Daten vorliegen und zugänglich sind. Sie ist deshalb Zeugin (und nicht Hilfsperson der Staatsanwaltschaft).

 

Die Zeugenpflicht besteht auch gegenüber der Staatsanwaltschaft, nicht nur gegenüber dem Gericht (vgl. BVerfG). Die Bank muss diese Informationen also an die StA rausrücken.

 

Dazu sagen die AGB von Visa (§ 2 Abs. 1 Satz 2 der Visa-AGB): "Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten (...)."

 

Und die Zeugenpflicht ist eine solche gesetzliche Bestimmung.

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Nein, es handelt sich eben nicht um eine beliebige Privatfirma. Es handelt sich bei der Bank um diejenige juristische Person, der die benötigten Daten vorliegen und zugänglich sind.

 

Mein Punkt war: Wenn die StA etwas nicht darf, dann ist es nicht zulässig, es von Privaten (egal wem) ausführen zu lassen, weil für Private die StPO eben nicht gilt. Irgendwo auf dem verlinkten Blog hat ein Verwaltungsrechtler auch von der Figur der "Flucht ins Private" geschrieben, mit der Behörden ges. Bestimmungen umzugehen versuchen und die nicht zulässig ist.

 

Ließe man das gelten, dann würde sich daraus überdies ergeben, dass Private mehr dürfen als der Staat. Und das wäre zumindest merkwürdig.

bearbeitet von Domingo
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Dazu sagen die AGB von Visa (§ 2 Abs. 1 Satz 2 der Visa-AGB): "Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten (...)."

 

Und die Zeugenpflicht ist eine solche gesetzliche Bestimmung.

 

Mensch Inge, Du zwingst mich, StPO-Lektüre nachzuholen. Das kann ich aber im Augenblick nicht. Spontan habe ich zwei Einwände, deren Tragfähigkeit zu prüfen wäre:

 

1. Die Zeugeneigenschaft besteht womöglich, wie schon gesagt, erst, wenn ein Strafverfahren gegen eine besondere Person im Gange ist. Zweitens gehört zu den Zeugenpflichten mW nicht, selbst zu ermitteln, sondern man muss nur erzählen, was man erlebt hat, und wenn man nichts erlebt hat, was der StA interessiert, dann ist es eben gut-

 

2. Im vorliegenden Fall sind §§98af. StPO als gesetzliche Bestimmung einschlägig. Die enthält eben einen Richtervorbehalt. Fehlt der richterliche Beschluss und auch die Gefahr im Verzug, so besteht natürlich KEINE gesetzliche Grundlage dafür, dass die StA von den Banken diese besondere Auskunft verlangen darf.

 

Nun gut, ich bin gespannt, wie die Gerichte über die Beschwerde entscheiden werden.

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/83740

 

Schäuble prescht aber noch weiter voran. Deutschland könne die polizeiliche Gendatenbank auch gegenüber den USA öffnen. Das war offenbar ein Wunsch von Vertretern des US-Heimatschutzministeriums, mit denen sich Schäuble im September des letzten Jahres getroffen und dabei auch eine schärfere Internetüberwachung vereinbart hatte
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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24479/1.html

 

Das ist eine Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse im Fall Kurnaz. Mit was fuer Mitteln die Behoerden gearbeitet haben ...

 

Dazu gehörte auch der schließlich juristisch vereitelte Plan, die Aufenthaltserlaubnis für Kurnaz für erloschen zu erklären. Sogar eine Weisung an die Stadt war diskutiert worden. Die Planer hatten auch mögliche öffentliche Kritik an dieser Entscheidung schon einkalkuliert. Dann sollte die Schuld auf Kurnaz' Anwalt abgewälzt werden, der eine rechtzeitige Verlängerung der Aufenthaltsbefugnis vergessen habe.

 

Unglaublich.

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Was ist aber mit dem Fall Myspace?

 

Mehrere Familien von vergewaltigten Mädchen wollen Myspace verklagen. Die Kläger werfen dem Betreiber der Community-Portals, dem Unternehmen News Corporation Sorglosigkeit, fahrlässige Falschangaben und Betrug vor. Die Mädchen seien über die Community Myspace von erwachsenen Männern angesprochen und missbraucht worden.

 

In diesen Foren ist eine sehr detallierte "Belichtung" der Personen, die sich anmelden, sicherlich erfoderlich und notwendig. Identitäten sind ja leicht vorzutäuschen.

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