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EMail Konto nur noch gegen Ausweis


Elrond

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Das Parlament hat gerad das hoechst umstritte Jahressteuergesetz 2008 (das mit der Einbeziehung von aussersteuerlichen Umstaenden in die Begruendung der Gestaltungyyy) verabschiedet inkl. Uebergang zur elektronischen Lohnsteuerkarte und neuer zentraler Steueridentifikationsnummer.

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/98728

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute morgen ->im Deutschlandfunk:

das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besagt, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.
Toll, Zypries.

Nach dieser Logik besagt das Recht auf körperliche Unversehrtheit, dass Sie darüber informiert werden müssen, wer ihnen wann eine reinhaut.

(Was jetzt kein Aufruf zur Gewalt, sondern Veranschaulichung eines Sachverhalts sein soll) B)

 

Ausserdem rechtfertigte Zypries heute morgen alles immer wieder mit dem Massaker in der Madrider U-Bahn.

Toll, Zypries,

damit werden Sie sicher noch viel mehr rechtfertigen können

bearbeitet von Wally
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Geil ist auch

 

"Wir sind hier nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat." Es würden nur die Daten gespeichert, "die ohnehin generiert werden".

 

Was soll das eigentlich heissen?

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute morgen ->im Deutschlandfunk:
das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besagt, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.

damit werden Sie sicher noch viel mehr rechtfertigen können

 

Heißt das jetzt, ich kann beim Tele-Kommunikationsanbieter anfragen, welche meiner Daten er speichert und er muss die dann genau auflisten? Und beim Versandhaus? Und bei diesen üblen Happy-Diggis-Ausspionierern (wenn ich die hätte)? Und bei der Bank? Und bei der Krankenkasse? Und bei der Bundesregierung auch?

 

Langt da ein formloser Brief?

bearbeitet von lara
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute morgen ->im Deutschlandfunk:

das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besagt, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.

damit werden Sie sicher noch viel mehr rechtfertigen können

 

Heißt das jetzt, ich kann beim Tele-Kommunikationsanbieter anfragen, welche meiner Daten er speichert und er muss die dann genau auflisten? Und beim Versandhaus? Und bei diesen üblen Happy-Diggis-Ausspionierern (wenn ich die hätte)? Und bei der Bank? Und bei der Krankenkasse? Und bei der Bundesregierung auch?

 

Langt da ein formloser Brief?

 

Ja, das konntest Du bisher auch nach Paragraf 34 BDSG. Aber es gab mal Bestrebungen, das einzuschraenken und manche Firmen ziehen sich aus der Affaere (Happy Digits: "Wir haben Ihre Daten gerade geloescht und koennen Ihnen deshalb keine Auskunft mehr geben").

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Geil ist auch

 

"Wir sind hier nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat." Es würden nur die Daten gespeichert, "die ohnehin generiert werden".

 

Was soll das eigentlich heissen?

 

Das nur Daten gespeichert werden, die ohnehin anfallen ...

 

auf deutsch : weil die Daten nicht speziell für die Speicherung erzeugt werden, sondern ohnehin für Abrechnungen, Verbindungsprotokolle ect. erzeugt werden, ist es auch ok, sie zu speichern und für jeden zugänglich zu machen :k035::k035::k035:

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Aber es gab mal Bestrebungen, das einzuschraenken und manche Firmen ziehen sich aus der Affaere (Happy Digits: "Wir haben Ihre Daten gerade geloescht und koennen Ihnen deshalb keine Auskunft mehr geben").

 

Die trauen sich ja was, diese Ferkel. Die ganze Geschichte ist doch nur aufgezogen worden, um die "Konsumgewohnheiten" der Leute auszuspionieren und geeignetere Werbung zu machen.

Meine Vorliebe für ungefüllte Lebkuchenschokoherzen etc. geht aber niemanden etwas an!

bearbeitet von lara
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Geil ist auch

 

"Wir sind hier nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat." Es würden nur die Daten gespeichert, "die ohnehin generiert werden".

 

Was soll das eigentlich heissen?

Auch beim Abhören von Telefonleitungen wird nur das gespeichert, was an Daten ohnehin durch die Leitung geht. Auch wenn Briefe gelesen werden, erhebt der Staat nur die Daten, die ohnehin in schriftform vorliegen. Auch wenn die Kripo in meine Wohnung eindringt, sehen die Ermittler nur das, was dort ohnehin schon vorhanden ist. :ph34r:
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Ich habe Bedenken, ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig ist, da das BVerfG Rechtsakte der EG nur begrenzt nachprüft (Solange II).

Die Iren sollen ja auch via Rechtsweg gegen die EU-Richtlinien meckern. Vielleicht kommen die ja damit durch.

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Gibt es eigentlich eine sinnvolle Möglichkeit, ein Telefonat über einen ausländischen Anbieter zu führen, der keiner Vorratsdatenspeicherung unterliegt?

 

Ebenso müsste es doch einen Weg gehen, Emails über einen ausländischen Dienst zu versenden.

 

Es stimmt nur sehr traurig, dass wir uns in einem westlichen Rechtsstaat gedanken darüber machen müssen, wie wir an den Staatsorganen vorbei noch kommunizieren können.

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Ich habe Bedenken, ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig ist, da das BVerfG Rechtsakte der EG nur begrenzt nachprüft (Solange II).

Die Iren sollen ja auch via Rechtsweg gegen die EU-Richtlinien meckern. Vielleicht kommen die ja damit durch.

 

Ja, unsere Augen sollten sich nach Luxemburg, nicht nach Karlsruhe wenden. Vielleicht ist dieser Fall ja ein Beispiel für Grundrechtsverkürzung durch den europäischen Integrationsprozess. Die Solange II zugrunde liegende Annahme, der Grundrechtsschutz sei durch den EuGH ebenso gut gewähreistet wie durch das BVerfG ist ja eine reine Fiktion.

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/98772

 

Es geht direkt weiter. Alle Abhoeraktivitaeten aller Dienste sollen zentral koordiniert und verwaltet werden und die Trennung von Geheimdienst und Polizei haette eh keinen Verfassungsrang.

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Ich habe Bedenken, ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig ist, da das BVerfG Rechtsakte der EG nur begrenzt nachprüft (Solange II).

Und in welchem Verfahren will es nachprüfen, ob die "Solange"-Voraussetzungen noch vorliegen? Und bist du dir sicher, dass "Solange I" und "Solage II" sich auf EU-Rechtsakte und nicht (lediglich) auf EuGH-Urteile beziehen? Bist du dir ferner sicher, dass damit auch die nationalen Umsetzungsakte der Verfassungsbeschwerde entzogen sind? Dies sind immerhin nationale Rechtsakte.

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Ich habe Bedenken, ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig ist, da das BVerfG Rechtsakte der EG nur begrenzt nachprüft (Solange II).

Und in welchem Verfahren will es nachprüfen, ob die "Solange"-Voraussetzungen noch vorliegen? Und bist du dir sicher, dass "Solange I" und "Solage II" sich auf EU-Rechtsakte und nicht (lediglich) auf EuGH-Urteile beziehen? Bist du dir ferner sicher, dass damit auch die nationalen Umsetzungsakte der Verfassungsbeschwerde entzogen sind? Dies sind immerhin nationale Rechtsakte.

 

M. W. ist das Vorliegen der Solange II- und Wenn-nicht-Bedingungen ein Extrapunkt der Zulässigkeit. Der Beschwerdeführer oder das Vorlagegericht muss substantiiert darlegen, dass der Grundrechtsschutz in der EU unter den Solange II-Standard abgesunken ist. Dass von Solange II EU-Rechtsakte erfasst sind, weiß ich bezüglich der Verordnungen sicher, bei Richtlinien vermute ich es für den Fall, dass der Gesetzgeber lediglich die Mindestanforderungen umsetzt, also für den Kern der Umsetzung

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Ich habe Bedenken, ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig ist
Und ich habe Bedenken, ob die Verfassungsbeschwerdediskussion überhaupt jemand anderen interessieren soll als ein paar Berufsjuristen, die damit Geld verdienen, und viele HobbJuristen, die damit ihre Expertise zeigen können
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/98779

 

Ein Beispiel, was passieren kann, wenn man unschuldig auf eine Anti-Terrorliste der UN und den USA geraet.

 

"Meine Konten sind gesperrt, ich kann seit fünf Jahren nicht mehr arbeiten und auch nicht über die Grenze zum Arzt fahren". Er sei auf die Schwarze Liste gesetzt worden, ohne informiert zu werden, ohne angehört zu werden und ohne Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen. Aus seinem Glauben hat er nie einen Hehl gemacht. Er bezeichnet sich selbst als islamischen Aktivisten, der friedlich und ohne jede Gewalt die Menschen zu überzeugen sucht. "Dies ist nur ein Beispiel von vielen", sagte Marty.
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Die Amerikaner moechten gerne das Wort Privacy umdefinieren.

 

http://www.guardian.co.uk/worldlatest/stor...7068964,00.html

 

Privacy no longer can mean anonymity, says Donald Kerr, the principal deputy director of national intelligence. Instead, it should mean that government and businesses properly safeguard people's private communications and financial information.

 

Wie praktisch, schon gibt es keine Probleme mit dem Datenschutz mehr.

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/98821

 

26 SPD Abgeordnete, die der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben, haben jetzt eine Rechtfertigung veroeffentlicht ...

 

Bei der Begründung vollziehen die SPD-Abgeordneten, zu denen unter anderem die stellvertretende Parteivorsitzende Andrea Nahles sowie der frühere Wirtschaftsstaatssekretär Ditmar Staffelt gehören, so manche argumentative Pirouette. Einerseits ist von der "labilen Sicherheitslage" aufgrund der Bedrohungen durch den "internationalen Terrorismus" sowie von ausreichenden rechtsstaatlichen Sicherungen vor einer exzessiven Überwachung die Rede. Andererseits sei eine Zustimmung aber auch deshalb gestattet, weil das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Teile des Gesetzes eh wieder kassieren werde.

 

Die Frage, warum der Gesetzgeber anscheinend sehenden Auges zunächst von zahlreichen Seiten als verfassungswidrig beurteilte Gesetze überhaupt erlässt und welches Demokratieverständnis hinter derlei Manövern steht, stellen sich die Bedenkenträger nicht.

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/98821

 

26 SPD Abgeordnete, die der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben, haben jetzt eine Rechtfertigung veroeffentlicht ...

 

Bei der Begründung vollziehen die SPD-Abgeordneten, zu denen unter anderem die stellvertretende Parteivorsitzende Andrea Nahles sowie der frühere Wirtschaftsstaatssekretär Ditmar Staffelt gehören, so manche argumentative Pirouette. Einerseits ist von der "labilen Sicherheitslage" aufgrund der Bedrohungen durch den "internationalen Terrorismus" sowie von ausreichenden rechtsstaatlichen Sicherungen vor einer exzessiven Überwachung die Rede. Andererseits sei eine Zustimmung aber auch deshalb gestattet, weil das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Teile des Gesetzes eh wieder kassieren werde.

 

Die Frage, warum der Gesetzgeber anscheinend sehenden Auges zunächst von zahlreichen Seiten als verfassungswidrig beurteilte Gesetze überhaupt erlässt und welches Demokratieverständnis hinter derlei Manövern steht, stellen sich die Bedenkenträger nicht.

 

Na ja, die Abgeordneten müssen ihre Arbeit erledigen: Wie kann man den Bürgern erklären, daß sie 10% mehr in die Lohntüte wollen? Durch Mehrbelastung aufgrund unsinniger Gesetze. So ist es!

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Das neu geschaffene BZSt scheitert schon an der Zusammenfuehrung der Daten aus den 5300 Meldestellen in Deutschland, die man durchfuehren muss, um die neue Steuernummer fuer jeden Buerger zu vergeben:

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/98943

 

Und das ist nur ein Rinnsal im Vergleich zu der Datenflut, die die Vorratsdatenspeicherung erzeugen wird.

 

Apropos:

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/98933

 

Manche Staatsanwaltschaften lassen mal wieder Rechner von Beschuldigten in Urheberrechtsverfahren von Vertretern der Anklage auswerten und begutachten. Dazu werden die Maschinen den Labors uebergeben, d.h. die Vertreter der Anklage haben theoretisch alle Zeit der Welt, die Datenlage der Anklage anzupassen. Das ist nicht neu und in BW z.B. mittlerweile explizit verboten, aber interessant ist der Satz

 

Rasch machte die Angaben zu den sichergestellten Festplatten am gestrigen Dienstag auf einer Informationsveranstaltung in München. Dort beklagte er auch, dass die Verkürzung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sieben Tage, die sich nach dem von Holger Voss erwirkten Datenschutzurteil gegen T-Online einpendelte, dazu führte, dass mittlerweile für etwa die Hälfte der von seiner Firma ermittelten IP-Nummern keine Nutzerdaten mehr ermittelt werden können. Zu Zeiten, als die meisten Provider noch 80 Tage lang speicherten, lag dieser "Datenschwund" laut Angaben des Anwalts bei lediglich 10 bis 15 Prozent. Nach Einführung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung will Rasch in seinen Verfahren auf die dadurch gespeicherten Daten zurückgreifen.

 

Man erinnere sich, die Vorratsdatenspeicherung soll nur zur Terror-Bekaempfung kommen. Scheinbar aber auch dafuer, der Musikindustrie Auskunft ueber Tauschboersennutzer zu geben. Und die Maut ist nur fuer die Maut (und fuer ein kleines bisschen Verbrechensbekaempfung) und die Fingerabdruecke in den Paessen auch nur dafuer. Ja ne, is klar. "Der Staat muss das Recht haben, seine Meinung zu aendern" (Schaeuble, 02.07)

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