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EMail Konto nur noch gegen Ausweis


Elrond

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Das FBI moechte erreichen, beliebigen Datenverkehr ohne vorherige richterliche Genehmigung abhoeren zu duerfen. Man hat es besonders auf die Suchanfragen bei Google abgesehen

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/101836

 

Bei der Gelegenheit moechte mach auch eine multinationale Biometrie Datenbank aufziehen

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/101781

 

Das FBI wird, wie der Guardian berichtet, zur Fahndung nach Terroristen im Rahmen des Programms "Server in the Sky" mit Großbritannien, Australien, Kanada und Neuseeland eine internationale biometrische Datenbank einrichten. Die Staaten, die auch am globalen Lauschprogramm Echelon beteiligt waren oder noch sind, haben für das Projekt bereits die Arbeitsgruppe "International Information Consortium" gegründet.
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Falls es durchgeht,

dann Wissen wir auch bescheid über die Nebeneinkünfte

von http://www.bundestag.de/mdb/bio/S/schilot0.html,

 

Daraus:

3. Funktionen in Unternehmen

byometric systems AG, Mitterfelden,

Mitglied des Aufsichtsrates

[...]

SAFE ID Solutions AG, Unterhaching,

Mitglied des Aufsichtsrates

Und aus den Homepages dieser beiden Firmen:

 

Seit Anfang 2001 entwickelt und vertreibt byometric® systems auf der Iriserkennung basierende, anwendungsorientierte Lösungen für die Informations- und Zutrittssicherheit. Darunter findet sich auch die Software "byoport", die seit Februar 2004 am Frankfurter Flughafen (Main) die biometrischen Grenzkontrollen steuert.

 

bzw.

 

SAFE ID Solutions offers integrated Hardware and Software Solutions to securely personalize ID documents in central and decentral/remote environments

 

Tja... B)

 

Das ist ja nicht zu fassen.

 

Ich erinnere: der deutsche Bundestag (die vom Volk gewählte vertretung) hatte den biometrischen Pass vor einigen Jahren abgelehnt.

 

Der damalige Innenminister Schily startete darauf eine EU-Inititiative mit dem Ergbnis, dass der von den gewählten Volksvertretern abgelehnte biometrische Pass den Mitgliedsstaaten von der nicht demokratisch legitimerten EU-Kommission verordnet wurde.

 

Jetzt wissen wir, wie die interessierte Industrie sich bei Herrn Schily bedankt hat.

 

Diesen Politgangstern macht es nicht mal was aus, dass man leicht hinter ihre korrupten Machenschaften kommen kann. Das geht denen am A**** vorbei.

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Zudem setzt sich der Angelilli-Bericht dafür ein, die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und dem privaten Sektor zu verbessern. Die Abgeordneten regen zum Schutz der Kinderrechte die Schaffung eines "verhältnismäßigen", auf Dialog basierenden Regelungssystems an. Dieses soll für Provider, Netzbetreiber, Medien und andere Industriepartner gelten. Anvisiert wird dabei die Verhinderung beziehungsweise sogar das Verbot der Übertragung kindergefährdender Bilder und Inhalte. Dabei geht es nicht mehr nur um Kinderporno, sondern etwa auch um Video- und Computerspiele "mit gewalttätigem Inhalt". Zur Begründung heißt es, dass derlei Angebote "zur Gewalt und zum Sexismus anstiften und deshalb für die psychische und physische Entwicklung des Kindes schädlich sein können".

http://www.heise.de/newsticker/meldung/102059

 

Instrumentalisierung von Opfer um etwas durchzusetzen, was mit dem, was den Opfern wiederfahren ist, rein gar nichts zu tun hat.

bearbeitet von Sam_Naseweiss
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Herr Schaeuble hat die Welt gerade in einem seiner beruehmten Sonntagsinterviews wissen lassen, dass alle Grundrechte inkl. der Menschenwuerde irgendwann aufhoeren und der Gesetzgeber festlegt, wann das ist

 

Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.

 

http://www.welt.de/politik/article1571640/..._scharf_an.html

 

Wir haben auch gelernt, dass Roland Koch der bessere Demokrat ist, denn

 

... (Frage zur Jugendgewalt) ...

Wolfgang Schäuble: Überhaupt nicht. Roland Koch artikuliert etwas, was viele Menschen, gerade Ältere, schon lange umtreibt. Viele fragen sich doch, ob die Politik überhaupt noch weiß, wie es wirklich auf den Straßen in unserem Land zugeht. Deshalb ist Herr Koch als demokratische Führungspersönlichkeit besser geeignet als seine Gegner.

WELT ONLINE: Hat er nicht überzogen, als er angeregt hat, Elemente des Jugendstrafrechts auf Kinder anzuwenden?

Schäuble: Hier gab es wohl Missverständnisse und Fehldeutungen. Das ist mir öfter passiert als Roland Koch (lacht). Aber er ist dann ja auch Manns genug, um zu sagen: Nein, da hab’ ich mich nicht klar genug ausgedrückt.

 

Ah, Missvestaendnisse und Fehldeutungen ...

 

Bei der Gelegenheit hat er dem Bundesverfassungsgericht auch gleich noch den Rat gegeben, die Klappe zu halten und Kommentare zu seinen Plaenen einzustellen, denn "Richter sprechen durch Ihre Urteile". Und wir haben lernen duerfen, dass ein Angriff von innen oder von aussen gleich zu behandeln ist, also auch ein Angriff von Innen den Verteidigungsfall ausloest und in diesem Moment die Menschenwuerde (im Falle des Abschusses von Flugzeugen) durchaus ein verhandelbares Gut ist.

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Vergleichsweise harmlos, aber doch ärgerlich und mir kommt es auch nicht ganz rechtens vor: Gerade wurde mir bei meinem Gynäkologen ein Info-Blatt zum Unterschreiben vorgelegt, demzufolge die Praxis-Daten mit den Cmputern einiger anderer Facharzt-Praxen verlinkt seien. Als ich der netten Arzthelferin erklärte, daß ich grundsätzlich ein großer Freund informationaller Selbstbestimmung sei und mir die Ärzte, die meine Daten einsehen dürfen, selber aussuchen würde, zeigte sie zwar Verständnis, meinte aber, daß das eben so sei und auch nicht von Patient zu Patient eingerichtet werden könne.

 

Ich finde das merkwürdig. Warum können die nicht - wie es m.E. auch rechtlich korrekt wäre - nur die Daten von Patienten freigeben, die dafür grünes Licht erteilt haben? Ich kenne zwar die ärzte alle nicht, die in diesem Praxis-Link sind, habe auch nicht, vor sie zu besuchen und vermute, daß ich von der Sache daher gar nicht betroffen bin. Es geht mir auch mehr ums Prinzip. Die ärztliche Schweigepflicht gilt schließlich auch unter den Ärzten. Wenn diese Methode um sich greift, hat es bald gar keinen Sinn mehr, daß die Chip-Karte von den Inhabern selber verwaltet werden soll, um die Gefahr des gläsernen Patiententums zu senken.

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Vergleichsweise harmlos, aber doch ärgerlich und mir kommt es auch nicht ganz rechtens vor: Gerade wurde mir bei meinem Gynäkologen ein Info-Blatt zum Unterschreiben vorgelegt, demzufolge die Praxis-Daten mit den Cmputern einiger anderer Facharzt-Praxen verlinkt seien. Als ich der netten Arzthelferin erklärte, daß ich grundsätzlich ein großer Freund informationaller Selbstbestimmung sei und mir die Ärzte, die meine Daten einsehen dürfen, selber aussuchen würde, zeigte sie zwar Verständnis, meinte aber, daß das eben so sei und auch nicht von Patient zu Patient eingerichtet werden könne.

 

Ich finde das merkwürdig. Warum können die nicht - wie es m.E. auch rechtlich korrekt wäre - nur die Daten von Patienten freigeben, die dafür grünes Licht erteilt haben? Ich kenne zwar die ärzte alle nicht, die in diesem Praxis-Link sind, habe auch nicht, vor sie zu besuchen und vermute, daß ich von der Sache daher gar nicht betroffen bin. Es geht mir auch mehr ums Prinzip. Die ärztliche Schweigepflicht gilt schließlich auch unter den Ärzten. Wenn diese Methode um sich greift, hat es bald gar keinen Sinn mehr, daß die Chip-Karte von den Inhabern selber verwaltet werden soll, um die Gefahr des gläsernen Patiententums zu senken.

 

Der Sinn dieser Aktion ist wohl, dass man dem Fachkollegen Bilder aus Ultraschall- oder Mammographieuntersuchungen zukommen lässt (per e.mail oder wie auch immer) und um Rat bei der Diagnose auf Grund dieser Unterlagen fragen kann.

 

Trotzdem finde ich, dass man das nur bei Patienten tun dürfte, die das wollen (oder trotz Anfrage nicht widersprechen).

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Der Sinn ist mir schon klar und da, wo von den Patienten auch gewünscht/erlaubt, auch einleuchtend. Aber hier geht es ja darum, daß einfach alle Ärzte, die sich da verlinkt haben, Einblick in die Patientendaten der Kollegen haben. Selbst dann, wenn diese Patienten gar nicht Patienten bei ihnen sind. Ich müßte nicht lange nachdenken, um Fälle zu konstruieren, wo das schädlich oder auch nur ärgelich für die Patienten sein könnte. Krassestes Beispiel: Es könnte ein Rechtsstreit mit einem der anderen Ärzte vorliegen.

 

Daß man als Patient relevante Befunde zu einem anderen Arzt seines Vertrauens (!) mitnimmt oder ihm grünes Licht gibt, sie anzufordern, ist ja klar.

bearbeitet von Lissie
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Der Sinn ist mir schon klar und da, wo von den Patienten auch gewünscht/erlaubt, auch einleuchtend. Aber hier geht es ja darum, daß einfach alle Ärzte, die sich da verlinkt haben, Einblick in die Patientendaten der Kollegen haben. Selbst dann, wenn diese Patienten gar nicht Patienten bei ihnen sind. Ich müßte nicht lange nachdenken, um Fälle zu konstruieren, wo das schädlich oder auch nur ärgelich für die Patienten sein könnte. Krassestes Beispiel: Es könnte ein Rechtsstreit mit einem der anderen Ärzte vorliegen.

 

Daß man als Patient relevante Befunde zu einem anderen Arzt seines Vertrauens (!) mitnimmt oder ihm grünes Licht gibt, sie anzufordern, ist ja klar.

 

Ich fände es auch in Ordnung, wenn ich vorher weiß, wer gegfalls kontaktiert wird........ eben z.B. nicht der Arzt, dem man erst das Vertrauen aufgekündigt hat (auch wenn der Grund dafür nicht im Zweifel an seiner ärztlichen, sondern seiner menschlichen Kompetenz lag). Wie gesagt, dann bräuchte es auch die spezielle Anfrage nicht, vielleicht könnte mir dann eine letztlich doch grundlose Beunruhigung erspart werden.

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Ist es nicht so, dass alle am Mammographie-Screening (?) beteiligten Gynäkologen miteinander vernetzt sind?

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Schreib doch mal an den Karl Michael Betzl, den Datenschutzbeauftragten Deiner Krankenkasse und vllt. an "Deinen" Landtagsabgeordneten und ggf. an die Herausgeber des Grundrechtereports.

 

Sollte man vllt. sowieso viel öfter machen.

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Also erst mal spreche ich meinen sehr sympathischen Arzt darauf an. Vielleicht hat die Helferin auch etwas falsch verstanden. Was ich allerdings nicht glaube, denn als ich vor einigen Monaten meine Mutter zu der erstmaligen Vorstellung bei einem Orthopäden, der auch in diesem Netz ist, begleitete, hatte zu unserem ganz großen Erstaunen die Dame an der Rezeption alle Daten meiner Mutter schon. Da sich meine Mutter aber sicher war, noch nie bei diesem Arzt gewesen zu sein, stellte sich heraus, daß sie die Daten von einer (ebenfalls in besagter Computerverlinkung aufgelisteten) Neurologin hatten, bei der meine Mutter vor gut 10 Jahren nach einem Autounfall war.

 

Mein Hausarzt hat auch so eine Option für Patientennetze, aber nur für diejenigen, die sich für so eine Mitgliedschaft registrieren und auch erst ab dem Zeitpunkt. Bei dieser anderen Vernetzung scheint es so zu sein, daß man davon auch dann betroffen ist, wenn man zum Zeitpunkt des Arztbesuches noch gar nichts davon erfahren hatte, weil noch gar kein Zusammenschluß bestand.

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Soweit sind wir schon, oder doch kehren wir auf anthropologische rassistische Thesen des 19. Jahrhunderts (Kriminalanthopologie) zurück?

 

 

DNA-Database für Kinder, die anomales Verhalten aufweisen, die ihre zukünftige kriminelle Karriere vorahnen lassen.

 

Primary school children should be eligible for the DNA database if they exhibit behaviour indicating they may become criminals in later life, according to Britain's most senior police forensics expert
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Wobei ich diese Aktion richtig gut fand. Bei Kinderpornographie hörts m.E. auf, zumal ja auch nur nach der Überweisung von 79,99 € auf ein bestimmtes Konto gesucht wurde, sonst wurde nichts angefasst. Und es wurden ja auch über 300 Pappenheimer entdeckt. Ich finde es gut, wenn die wissen, dass sie sich nicht verstecken können. (Mag sein, dass ich mich jetzt anhöre wie Claudia, interessiert mich aber nicht).

Spät aber doch: Das BVerfG sieht es wie ich :angry2: :angry2:

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Wobei ich diese Aktion richtig gut fand. Bei Kinderpornographie hörts m.E. auf, zumal ja auch nur nach der Überweisung von 79,99 € auf ein bestimmtes Konto gesucht wurde, sonst wurde nichts angefasst. Und es wurden ja auch über 300 Pappenheimer entdeckt. Ich finde es gut, wenn die wissen, dass sie sich nicht verstecken können. (Mag sein, dass ich mich jetzt anhöre wie Claudia, interessiert mich aber nicht).

Spät aber doch: Das BVerfG sieht es wie ich :angry2::angry2:

 

 

Naja, im Ergebnis sieht es das BVerfG so wie du. Die angreifbare Begründung, bei Kinderpornographie höre es auf, findet sich nicht in der Entscheidung. M. E. ist die Entscheidung unzutreffend. Richtigerweise wäre Mikado an § 98a StPO zu messen gewesen.

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Die angreifbare Begründung, bei Kinderpornographie höre es auf, findet sich nicht in der Entscheidung.

Selbstverständlich findet sie sich dort, halt gesitteter formuliert:

 

In der Abwägung mit dem Zweck, Täter zu ermitteln, die sich kinderpornografische Schriften verschafft hätten, sei das Gewicht des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hier „geringer zu bewerten“. Denn betroffen würden durch die Abfrage der Daten „regelmäßig nur Personen, die durch ihr Verhalten den hinreichenden Verdacht einer Straftat begründet hatten.“
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Die angreifbare Begründung, bei Kinderpornographie höre es auf, findet sich nicht in der Entscheidung.

Selbstverständlich findet sie sich dort, halt gesitteter formuliert:

 

In der Abwägung mit dem Zweck, Täter zu ermitteln, die sich kinderpornografische Schriften verschafft hätten, sei das Gewicht des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hier „geringer zu bewerten". Denn betroffen würden durch die Abfrage der Daten „regelmäßig nur Personen, die durch ihr Verhalten den hinreichenden Verdacht einer Straftat begründet hatten."

 

 

Nein, das heißt, bei Straftaten höre es auf. Dass du der Ansicht bist, dass es gerade bei Kinderpornographie aufhöre, findet im geltenden Recht keine Stütze. Das Unternehmen der Besitzverschaffung von Kinderpornographie ist nämlich ein Bagatelldelikt.

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Die angreifbare Begründung, bei Kinderpornographie höre es auf, findet sich nicht in der Entscheidung.

Selbstverständlich findet sie sich dort, halt gesitteter formuliert:

 

In der Abwägung mit dem Zweck, Täter zu ermitteln, die sich kinderpornografische Schriften verschafft hätten, sei das Gewicht des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hier „geringer zu bewerten". Denn betroffen würden durch die Abfrage der Daten „regelmäßig nur Personen, die durch ihr Verhalten den hinreichenden Verdacht einer Straftat begründet hatten."

 

Nein, das heißt, bei Straftaten höre es auf. Dass du der Ansicht bist, dass es gerade bei Kinderpornographie aufhöre, findet im geltenden Recht keine Stütze. Das Unternehmen der Besitzverschaffung von Kinderpornographie ist nämlich ein Bagatelldelikt.

Du konstruierst da was rein, was in meiner Aussage gar nicht drin ist. Ich habe "Kinderpornographie" geschrieben, weil es nunmal um Kinderpornographie ging. Wäre es um Mord gegangen, hätte ich "Mord" geschrieben.

 

Außerdem sehe ich das mit dem "Bagatelldelikt" noch nicht. Besitzverschaffung von Kinderpornographie wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft, Geldstrafe ist nicht vorgesehen.

bearbeitet von Inge
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Du konstruierst da was rein, was in meiner Aussage gar nicht drin ist. Ich habe "Kinderpornographie" geschrieben, weil es nunmal um Kinderpornographie ging. Wäre es um Mord gegangen, hätte ich "Mord" geschrieben.

 

Hättest du auch geschrieben, bei Datenveränderung (§ 303a StGB) oder strafbaren Urheberrechtsverletzung (bspw. § 106 Abs. 1 UrhG höre es auf? Denn erstere wird genauso wie Besitzverschaffung von Kinderpornographie, letztere sogar härter bestraft, denn entgegen deiner Ansicht

 

Außerdem sehe ich das mit dem "Bagatelldelikt" noch nicht. Besitzverschaffung von Kinderpornographie wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft, Geldstrafe ist nicht vorgesehen.

 

wird nur das Verbreiten, öffentlich Ausstellen und Verschaffen in dieser Absicht mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Das bloße sich oder einem anderen Verschaffen von KiPo ist nach § 184b Abs. 2 und 4 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bewehrt. Das Sichverschaffen von Kinderpornographie ist daher leichten Kriminalität zuzuordnen.

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Du konstruierst da was rein, was in meiner Aussage gar nicht drin ist. Ich habe "Kinderpornographie" geschrieben, weil es nunmal um Kinderpornographie ging. Wäre es um Mord gegangen, hätte ich "Mord" geschrieben.

 

Hättest du auch geschrieben, bei Datenveränderung (§ 303a StGB) oder strafbaren Urheberrechtsverletzung (bspw. § 106 Abs. 1 UrhG höre es auf?

 

Nö.

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