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EMail Konto nur noch gegen Ausweis


Elrond

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Falls ich also einigermaßen richtig übersetzt habe, bin ich 'empfänglich für eine Haltung, die die Bestrafung von Handlungen befürwortet, die möglicherweise strafbare Handlungen sein könnten'? Wenn das der Fall ist, muss ich nochmal über meine Systemeinstellungen drüber, denn das ist ja totaler Quatsch, da kann man gleich alles verbieten.

 

Das ist richtig. Wenn dir die Gefahr ausreicht, dass Sexualkontakte zwischen Geschwistern nicht freiwillig sind, um sie zur Gänze und ohne weitere Eingrenzung zu verbieten, müsstest du eine Menge mehr verbieten.

Alles klar!

Einerseits interessiert es mich zwar brennend, wie das begründet wurde, andererseits habe ich bei der Lektüre von amtlichen Schreiben immer das Gefühl willkürlicher, in unregelmäßigem Abstand von ca. 5-20s stattfindender Gehirnpunktionen, die mich zudem noch ermüden.

Was aber die Verfassungsgemäßheit von geschwisterlichem einvernehmlichen Beischlaf angeht, bin ich da eher skeptisch. Alleine schon, weil es im Vergleich zu den Homosexuellen (die ja als Wähler- und Käufergruppen deutlich ins Gewicht fallen) nur sehr wenig Betroffene gibt.

 

Das sollte ein eher nebensächlicher Gesichtspunkt sein. Die Grundrechtswahrnehmung hängt nicht davon ab, wieviele das Grundrecht wahrnehmen. Oder um es mit den treffenden Worten Hassemers zu sagen:

Endlich sollte man die Übereinstimmung eines Straftatbestands mit dem Übermaßverbot nicht damit rechtfertigen, dass sie „nur einen schmalen Bereich der persönlichen Lebensführung“ berühre und nur Wenige „überhaupt von dem Verbot in einer einschränkend spürbaren Weise betroffen“ seien. Solche Argumente können im Strafrecht, das seit jeher in besonderer Weise auf die Person hin orientiert ist, zynisch wirken: Wer vom Inzestverbot betroffen ist, wird in einem zentralen Bereich seiner Lebensführung berührt sein, und diese Berührung kann ihn tief und langfristig treffen.

Das meinte ich nicht, als ich von der geringeren Anzahl sprach, es ist mir schon klar, dass es bei der Prüfung der Verfassungsgemäßheit nicht auf die Anzahl der Betroffenen ankommen kann oder darf. Was ich meinte, war, dass viele für ihr Anliegen deutlich mehr Wind machen können, als wenige. Die mageren Erfolgsaussichten sehe ich also rein praktisch und keinesfalls juristisch begründet.

Wir sollten uns vor Augen halten, dass hier ein Mann zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis geht, weil er etwas getan hat, was wir nicht überzeugend als strafwürdig rechtfertigen können. Wer die Strafe als sozialethischen Tadel begreift, muss das Urteil als blanken Hohn empfinden, denn wer tadelt, muss auch erklären, was hier falsch gemacht wurde. Und das ist uns leider nicht möglich. Daher hoffe ich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland antragsgemäß wegen einer Verletzung der Konventionsrechte verurteilt.

Falls du dich an 'Florida-Kurt' erinnerst, wird dir auch einfallen, das in Deutschland Periodika erscheinen, die um der Auflage willen auf die Menschenwürde pfeifen. Ob diese Perioda sich die Chance entgehen lassen, diese einmalige Mischung aus Sex'n'Crime auszuschlachten, wer weiß? Und was ist eigentlich aus der allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung geworden, die Anfang des Jahres in allen EU-Staaten verbindlich eingeführt werden sollte? Versteh mich bitte nicht falsch, es geht mir nicht darum, dich irgendwie zu widerlegen oder so, sondern hier juristische Theorie und gesellschaftliche Praxis abzuwägen und aus dieser Abwägung eine Prognose zu destillieren. Und du musst ja bloß mal schauen (um hier in Wallys Horn zu stoßen), wie das 'gesunde Volksempfinden' den Resozialisierungsgedanken zu bloßen Farce degradiert hat - woran eines der oben angesprochenen Periodika nicht ganz unbeteiligt war.

Aber ich spreche dir trotzdem meinen Dank dafür aus, dass du mich wieder einmal davor bewahrt hast, juristischen Irrwegen zu folgen.

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