ThomasB. Geschrieben 15. November 2006 Melden Share Geschrieben 15. November 2006 (bearbeitet) Dieser Thread wurde nicht von ThomasBloemer eröffnet, sondern von mir aus den "Deplazierten Weihnachtslieder" wegen Off-Topic herausgenommen. Gabriele nicht gegen die Stimme des Priesters falsch. "nicht gegen die Stimme des Pfarrers", wäre richtig gewesen. Ja - welcher Priester hat denn sonst noch einen Sitz im PGR, wenn nicht der Pfarrer bearbeitet 16. November 2006 von Gabriele Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 15. November 2006 Melden Share Geschrieben 15. November 2006 nicht gegen die Stimme des Priesters falsch. "nicht gegen die Stimme des Pfarrers", wäre richtig gewesen. Ja - welcher Priester hat denn sonst noch einen Sitz im PGR, wenn nicht der Pfarrer Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sind, zumindest war es vor unserem jetzigen Bischof so. Also hat(te?) auch der Kaplan Sitz und Stimme dort und der ist auch Priester. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 15. November 2006 Melden Share Geschrieben 15. November 2006 Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sindmeine ich auch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OneAndOnlySon Geschrieben 15. November 2006 Melden Share Geschrieben 15. November 2006 Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sind, zumindest war es vor unserem jetzigen Bischof so. Also hat(te?) auch der Kaplan Sitz und Stimme dort und der ist auch Priester. Bei uns (Rottenburg Stuttgart) ist laut KGO §19 der Pfarrer automatisch Vorsitzender mit Stimmrecht und alle anderen pastoralen Hauptamtler (Pfarrvikare, Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferenten und -assistenten) beratende Mitglieder. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 15. November 2006 Melden Share Geschrieben 15. November 2006 Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sindmeine ich auch. nö - weder die hauptamtliche sekrätärin, noch die leiterin des kindergartens, weder der küster noch der kirchenmusiker sind mitglieder des PGR..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sindmeine ich auch. nö - weder die hauptamtliche sekrätärin, noch die leiterin des kindergartens, weder der küster noch der kirchenmusiker sind mitglieder des PGR..... Könnte es sein, dass das nicht einheitlich geregelt ist? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 Ich hatte gedacht, dass alle Hauptamtlichen in der Pfarrei automatisch Mitglieder des PGR sindmeine ich auch. nö - weder die hauptamtliche sekrätärin, noch die leiterin des kindergartens, weder der küster noch der kirchenmusiker sind mitglieder des PGR..... ... zumindest nicht automatisch. Aber das passive Wahlrecht haben sie, nicht wahr? Könnte es sein, dass das nicht einheitlich geregelt ist? Könnte sein, ja. Nebenbei bemerkt, ich bin immer wieder angenehm überrascht, wie viele Ecken und Fleckchen es doch gibt, in denen (noch?) nicht alles einheitlich geregelt ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 Petrus und ich wohnen in der Südbayerischen Kirchenprovinz (München-Freising, Passau, Augsburg und Regensburg). Die, die anderer Meinung waren, wohnen alle nicht dort. Daher kam meine Idee. Ich weiß auch, dass eine von der Kirche angestellte Religionslehrerin automatisch im PGR war, wir staatlich angestellten Relilehrer nicht. Aber wie schon gesagt, das war die alte Regelung. Und vom Bistum Regensburg (wo ich wohne) ist ja bekannt, dass da die Uhren jetzt anders gehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 Nebenbei bemerkt, ich bin immer wieder angenehm überrascht, wie viele Ecken und Fleckchen es doch gibt, in denen (noch?) nicht alles einheitlich geregelt ist. Petrus und ich wohnen in der Südbayerischen Kirchenprovinz (München-Freising, Passau, Augsburg und Regensburg). Die, die anderer Meinung waren, wohnen alle nicht dort. ... Ich meinte die "Ecken und Fleckchen" zwar nicht geographisch, sondern die Ecken, in denen das Gemeindeleben noch uneinheitlich wachsen und blühen darf. Von ReligionslehrerInnen, die kraft Amtes im PGR sind, habe ich noch nie gehört. Liebe Grüße, Gabriele Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 Von ReligionslehrerInnen, die kraft Amtes im PGR sind, habe ich noch nie gehört. Liebe Grüße, Gabriele Ich weiß es hauptsächlich deshalb, weil es damals eine gewisse Verstimmung unter uns staatlichen Religionslehrern deswegen gab. (Es ist schon eine Weile her und könnte sich schon vor GeLuMü geändert haben.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hansjo Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 Von ReligionslehrerInnen, die kraft Amtes im PGR sind, habe ich noch nie gehört. Liebe Grüße, Gabriele Ich weiß es hauptsächlich deshalb, weil es damals eine gewisse Verstimmung unter uns staatlichen Religionslehrern deswegen gab. (Es ist schon eine Weile her und könnte sich schon vor GeLuMü geändert haben.) ist ja auch eine selten blöde Regelung, hoffentlich hat er die abgeschafft Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maple Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 Bei uns sind lt. Satzung folgende Mitglieder automatisch im PGR: Geborene Mitglieder: Alle Priester, Diakone, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, soweit sie einen Seelsorgeauftrag für diese Pfarrgemeinde haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Valentine Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 So wie Maple es schildert, kenne ich das auch: Pfarrer und Gemeindereferentin sind gesetzt, pro Kindergarten kommt ein Vertreter hinzu, der Rest wird gewählt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maple Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 So wie Maple es schildert, kenne ich das auch: Pfarrer und Gemeindereferentin sind gesetzt, pro Kindergarten kommt ein Vertreter hinzu, der Rest wird gewählt. Also automatisch wäre es der Kindergartenvertreter nicht (bei uns), aber den könnte man ja berufen, falls er nicht gewählt wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 16. November 2006 Autor Melden Share Geschrieben 16. November 2006 (bearbeitet) Aus der Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Aachen: § 3Mitglieder (1) Dem Pfarrgemeinderat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: a) je nach Größe der Gemeinde bis zu 16 in unmittelbarer und geheimer Wahl von der Pfarrgemeinde gewählte Mitglieder (das Nähere regelt die Wahlordnung); b ) der Pfarrer bzw. der Leiter der Gemeinde; c) der bzw. die stellvertretende Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des Kirchenvorstandes; ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der hauptamtlich im pastoralen Dienst der Gemeinde Tätigen; ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Angestellten der Gemeinde; d) bis zu vier Mitglieder, die von den Mitgliedern nach a) bis c) zugewählt werden; darunter sollen zwei Vertreter bzw. Vertreterinnen der Jugend sein, falls sie nicht schon gemäß a) Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind. (2) Als beratende Mitglieder - soweit sie nicht stimmberechtigte Mitglieder nach Abs. (1) sind - gehören dem Pfarrgemeinderat darüber hinaus an: - alle hauptamtlich im pastoralen Dienst der Gemeinde tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, - die Vorsitzenden der Sachausschüsse und Projektgruppen und die Sachbeauftragten. (3) Die Mitglieder gemäß Abs. (1) a) sollen zwei Drittel, müssen aber mindestens die Mehrheit der Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Pfarrgemeinderates ausmachen. bearbeitet 16. November 2006 von ThomasBloemer Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gabriele Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 So wie Maple es schildert, kenne ich das auch: Pfarrer und Gemeindereferentin sind gesetzt, pro Kindergarten kommt ein Vertreter hinzu, der Rest wird gewählt. Ein Kindergartenvertreter? Das wäre bei uns recht schwierig. Der Großteil der Beschäftigten gehört nicht zur Ortsgemeinde. (Und mutmaßlicherweise sind sie auch in keiner anderen Gemeinde aktiv. ) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 @Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig? Das heißt bei uns Kirchenverwaltung (die werden am kommenden Sonntag gewählt). KIrchenvorstand kenne ich hier nur aus der ev. Gemeinde. [Einheitliche Bezeichnungen wären wirklich wünschenswert, aber "wer gibt nach?"] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 16. November 2006 Autor Melden Share Geschrieben 16. November 2006 @Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig? Ja. (Und anders als im PGR ist der Pfarrer da der geborene Vorsitzende). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 @Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig? Ja. (Und anders als im PGR ist der Pfarrer da der geborene Vorsitzende). Bei uns (R!) hat im letzten Jahr der Bischof den Pfarrer als Vorsitzenden des PGR festgelegt (geboren kann man da wohl nicht sagen ) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 16. November 2006 Autor Melden Share Geschrieben 16. November 2006 Bei uns (R!) hat im letzten Jahr der Bischof den Pfarrer als Vorsitzenden des PGR festgelegt (geboren kann man da wohl nicht sagen ) Meiner Begeisterung für diese pastorale Glanzleistung habe ich damals schon in dem Thread Ausdruck gegeben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Valentine Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 Also automatisch wäre es der Kindergartenvertreter nicht (bei uns), aber den könnte man ja berufen, falls er nicht gewählt wird. Hast recht, die werden vom Pfarrer berufen, aber nicht gewählt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 16. November 2006 Melden Share Geschrieben 16. November 2006 @Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig? Das heißt bei uns Kirchenverwaltung (die werden am kommenden Sonntag gewählt). KIrchenvorstand kenne ich hier nur aus der ev. Gemeinde. [Einheitliche Bezeichnungen wären wirklich wünschenswert, aber "wer gibt nach?"] Bei uns heißt das Verwaltungsrat und gewählt wird der vom PGR. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 17. November 2006 Melden Share Geschrieben 17. November 2006 @Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig? Das heißt bei uns Kirchenverwaltung (die werden am kommenden Sonntag gewählt). KIrchenvorstand kenne ich hier nur aus der ev. Gemeinde. [Einheitliche Bezeichnungen wären wirklich wünschenswert, aber "wer gibt nach?"] Bei uns heißt das Verwaltungsrat und gewählt wird der vom PGR. Der Hinweis auf die Wahl am Sonntag sollte sagen, dass die Kirchenverwaltung von allen gewählt wird. Von einer einheitlichen Regelung (nicht nur Benennung) kann also keine Rede sein.Wie ist es mit den Zuständigkeiten im Einzelnen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 17. November 2006 Melden Share Geschrieben 17. November 2006 @Thomas: (ich räume ein, dass ich vielleicht dich nicht zum ersten Mal frage): Kirchenvorstand ist für die Finanzen zuständig? Das heißt bei uns Kirchenverwaltung (die werden am kommenden Sonntag gewählt). KIrchenvorstand kenne ich hier nur aus der ev. Gemeinde. [Einheitliche Bezeichnungen wären wirklich wünschenswert, aber "wer gibt nach?"] Bei uns heißt das Verwaltungsrat und gewählt wird der vom PGR. Der Hinweis auf die Wahl am Sonntag sollte sagen, dass die Kirchenverwaltung von allen gewählt wird. Von einer einheitlichen Regelung (nicht nur Benennung) kann also keine Rede sein.Wie ist es mit den Zuständigkeiten im Einzelnen? War etwas ungeschickt von mir ausgedrückt. Ich hab mich darüber gewundert, dass die Kirchenverwaltung bei euch von allen gewählt wird. Bei uns wird sie vom PGR gewählt, was aber die einzige mögliche Einflussnahme des PGR auf den Verwaltungsrat ist. Danach ist der Rat unabhängig und für alle Finanzfragen zuständig, auch für Fragen der Stellenneubesetzung (im Kindergarten). Auch die bei uns anstehende Fusion (mit einer Nachbarkirchengemeinde, mit der wir bereits eine Pfarrei bilden) musste letztinstanzlich von Verwaltungsrat abgesegnet werden, da es bei den Fragen der Kirchengemeinden um Vermögensfragen geht. Deswegen hatte unsere Pfarrei (Pfarrvikarie) auch zuvor zwei Verwaltungsräte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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