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DRINGEND! VERMISSTENANZEIGE!


Eifellady

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Ich bin so froh über eure Hilfe und Anteilnahme. <_<

 

Leider haben wir immer noch keine Nachricht von meiner Nichte. Deshalb bin ich sehr froh, wenn ihr die Augen aufhaltet, wenn ihr unterwegs seid oder die Suchanzeige in andere Foren setzt. Je weiter die Suchanzeige verbreitet wird, desto mehr besteht die Hoffnung, dass jemand vielleicht etwas sieht.

 

Sobald ich Neuigkeiten habe, werde ich euch davon berichten. Nochmals Danke!

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Wohnt jemand von euch in der Gegend von Hamburg - Blankenese?

 

Bitte dann bei mir per Mail oder PM melden.

 

Angeblich hat der Bekannte dort ein Haus gekauft.... wir sehen es zwar eher als eine Falschaussage an, die meine Nichte "weichmachen" sollte.... es zeichnet sich immer mehr ab, dass sie mit falschen Versprechungen und auch einem gewissen Druck zu diesem Treffen bereit war und deshalb wohl auch mit ihm gefahren ist.

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Sag mal, ermittelt die Polizei eigentlich schon oder hat sie den Fall nur aufgenommen? Es müßte doch ein Leichtes für sie sein, alle Autovermietungen in der Umgebung abzufragen und so wenigstens das Kennzeichen des Mietwagens zu erfahren, falls sie wirklich per Mietwagen unterwegs sein sollten.

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Sag mal, ermittelt die Polizei eigentlich schon oder hat sie den Fall nur aufgenommen? Es müßte doch ein Leichtes für sie sein, alle Autovermietungen in der Umgebung abzufragen und so wenigstens das Kennzeichen des Mietwagens zu erfahren, falls sie wirklich per Mietwagen unterwegs sein sollten.

 

Sie hatte bisher den Fall nur aufgenommen. <_<

Meine Schwester war heute morgen noch mal da und hat mal Druck gemacht. Der zuständige Sachbearbeiter kommt wohl erst morgen.... :k035:

 

Wir haben mittlerweile Briefe usw. gefunden, die schließen lassen, dass sie mit falschen Versprechungen, Geschenken und auch einem gewissen Druck dazu verleitet wurde, dass sie mitfährt. Zudem hat er die Ladung des LKW nicht wie vereinbart in der Schweiz abgeliefert- woran sich dann eine Fahndung seitens der Firma anschloss. Der LKW wurde dann samt Ladung und steckendem Zündschlüssel im Industriegebiet von Frechen gefunden.

Die Privatsachen waren alle mitgenommen worden. Seitdem fehlt jede Spur. Wir hoffen, dass die Polizei endlich mal die ganzen Leihwagenfirmen unter die Lupe nimmt.

 

Es ist wirklich zum Heulen. Wenn man selber nicht aktiv wird, dann zieht sich alles dahin. :unsure:

 

Sehr froh bin ich über die bisher erfahrene Hilfsbereitschaft der User hier und auch im FGH.

 

Dafür möchte ich noch einmal danken!

 

Viele Grüße

Ellen

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(These - ich weiß nicht, ob das wirklich Sinn macht) Wenn die Polizei sich der Sache nicht annimmt, könnte man vielleicht einen Anwalt einschalten, der weiß, wo man den Hebel ansetzen muss.

 

Z.B. könnt man mit den Briefen keine Vermißtenanzeige, sondern eine Anzeige wegen Entführung auf den Weg zu bringen. Das sollte eine Straftat sein, so dass ermittelt werden MUSS.

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(These - ich weiß nicht, ob das wirklich Sinn macht) Wenn die Polizei sich der Sache nicht annimmt, könnte man vielleicht einen Anwalt einschalten, der weiß, wo man den Hebel ansetzen muss.

 

Z.B. könnt man mit den Briefen keine Vermißtenanzeige, sondern eine Anzeige wegen Entführung auf den Weg zu bringen. Das sollte eine Straftat sein, so dass ermittelt werden MUSS.

 

Meine Schwester wollte die Briefe der Polizeistation zufaxen. Mal sehen, was sich ergibt.

Ich bin aufgrund meiner laienhaften juristischen Kenntnisse mittlerweile auch der Meinung das es sich um eine Straftat handelt.

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(These - ich weiß nicht, ob das wirklich Sinn macht) Wenn die Polizei sich der Sache nicht annimmt, könnte man vielleicht einen Anwalt einschalten, der weiß, wo man den Hebel ansetzen muss.

 

Z.B. könnt man mit den Briefen keine Vermißtenanzeige, sondern eine Anzeige wegen Entführung auf den Weg zu bringen. Das sollte eine Straftat sein, so dass ermittelt werden MUSS.

 

Meine Schwester wollte die Briefe der Polizeistation zufaxen. Mal sehen, was sich ergibt.

Ich bin aufgrund meiner laienhaften juristischen Kenntnisse mittlerweile auch der Meinung das es sich um eine Straftat handelt.

 

 

 

Vom Gefühl her denke ich das auch, aber mal sehen, ob sich Cano hierher verirrt und was dazu sagt. (Natürlich nur ganz allgemein und nicht als Rechtsberatung).

 

 

 

Selbst wenn der Bekannte sie "nur" "überredet" hat und keinerlei Gewalt im Spiel war (was ich hoffe, btw:gibt es Anhaltspunkte dafür, aß er gewalttätig ist?) kann es ja nicht angehen, daß ein über 40jähriger ein 16jähriges Mädchen mitnimmt, ohne die Eltern um Erlaubnis zu fragen. (Ich mach das nichtmal, wenn unsere Nachbarskinder nur schnell mit zum Einkaufen wollen, ein kurzes "sag aber zuhause bescheid" gehört da einfach dazu). Und überhaupt: Wasfür Motive hat er wohl, um das Mädchen zum Mitkommen zu drängen? Steht eine sexuelle Beziehung zur Debatte? Könnte das die Polizei nicht ein wenig beim Tempo ihrer Nachforschungen "motivieren"?

 

 

 

Alles in Allem wirkt es aber für mich nach den bisherigen Infos zwar wie eine ziemliche Frechheit von dem Kerl und Sorgen würde ich mir auch ohne Ende machen (schon alleine, weil man ja nicht weiß, ob so jemand alkoholisiert unterwegs ist, usw.) aber nicht wie ein beabsichtigtes Gewaltverbrechen. Als ich die Überschrift in diesem Thread las und dann den ersten Satz schwante mir noch schrecklicheres. Ein einfach so, ohne Bekannte, ohne Einverständnis über Nacht verschwundenes Mädchen kann schon tot sein. Bei Deiner Nichte, Ellen, habe ich ein gutes Gefühl, ich glaube nicht, daß sie mißhandelt wird oder schlimmeres.

bearbeitet von Lissie
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Wir haben mittlerweile Briefe usw. gefunden, die schließen lassen, dass sie mit falschen Versprechungen, Geschenken und auch einem gewissen Druck dazu verleitet wurde, dass sie mitfährt.

 

Straftat (§236 StGB).

 

Also wenn aus den Briefen sich das zumindest vermuten lässt, dann muss die Polizei eingreifen und sich etwas mehr Mühe beim Ermitteln geben. Ich finde die Idee, einen Anwalt einzuschalten, gut, der wird auch wissen, wie man auf die Bullen Druck macht.

bearbeitet von Domingo
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Sorry, §235.

 

 

Wir haben der Polizei die Briefe gefaxt. Ich denke, meine Schwester wird spätestens morgen nachfragen, was Sache ist. Ich werde ihr eure Empfehlungen weiterreichen. Danke.

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Hallo,

 

ich habe mich noch nicht vorgestellt, aber dies Thema ist wichtiger. Vielleicht ist ja ein Punkt meiner Gedankensammlung nützlich:

 

Leihwagen gibt es fast nur noch gegen Kreditkarte und Führerscheinvorlage, eventuell auch noch der Personalausweis, auf keinen Fall mehr anonym gegen Barzahlung.

 

Leihwagen sind sehr teuer, irgendwann wird auch der Vermieter das Fahrzeug als gestohlen melden, zumal eine Rückgabestation angegeben werden muss und die Dauer der Miete. Die Zahlung erfolgt dann im voraus.

 

Wenn er zwischenzeitlich nachgezahlt hat, bei irgendwelchen Niederlassungen des Vermieters, ist das nachvollziehbar. Leihwagen haben oft eine GPS-Ortung eingebaut, für eben solche Fälle.

 

Wenn der Vermieter bekannt ist und auch das Kreditkarteninstitut des Bekannten deiner Nichte, müsste es möglich sein, seine Spur großräumig zu verfolgen. Dann hat man wenigstens ein Gebiet wo er sich aufhalten kann.

 

Was fehlt im zurückgelassenen LKW? Eine Tankkarte, z.B. DKV, AS24, UTA o.a.? Oder ein Navi, ein Diensthandy, Landkarten oder Atlanten, Bargeld vielleicht von einer zuvor kassierten Nachnahmegebühr?

 

Der Arbeitgeber/Halter des LKW hat vielleicht eine Inventarliste, die kontrolliert werden sollte, vielleicht gibt es da irgendeinen Hinweis.

 

LKW-Fahrer melden sich über CB-Funk immer mit einem "Code"-Namen (meistens auf einem Blechschild, gut lesbar in der Windschutzscheibe), sollte ein Funkgerät fehlen und sonst auch, wäre es sinnvoll einmal im Radio anfragen zu lassen, ob einer seiner Kollegen mit ihm Kontakt hatte, z.B. um zu erfragen ob auf einer Autobahn, die er sich als Route ausgesucht hat Polizeikontrollen sind oder Staus, die wird er eventuell auch meiden wollen, denn ein unfreiwilliger Beifahrer hat dort gute Fluchtmöglichkeiten.

 

Gibt es Verwandte oder Bekannte, des Bekannten deiner Nichte in Holland oder Belgien (leicht erreichbar von Frechen aus über die A4)?

 

Wenn er allerdings den Osten kennt, wird er vielleicht ein Versteck in einem leeren Bauerngehöft oder einer Industriebrache suchen, davon gibt es sehr viele z.B. in Sachsen-Anhalt.

 

Hamburg-Blankenese ist meines Wissens nach ein ziemlicher Nobel-Stadtteil, direkt an der Elbe mit deftigen Immobilienpreisen, ob er soviel Geld hat? Wenn ja, müßte er dort eigentlich leicht zu finden sein.

 

Schicke doch mal eine e-mail mit den beiden Fotos an Autohöfe und Raststätten, die in Frage kämen. Wenn er Richtung Hamburg unterwegs war, z.B. die an der A1. Die Pächter sind auch nur Menschen und werden vielleicht sehr hilfsbereit sein.

 

Mehr fällt mir im Moment so aus meinem Fernfahrer-Nähkästchen auch nicht ein.

 

Auf jeden Fall werde ich für deine Nichte beten.

 

Marcus

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Ellen, ich lese das hier gerade und drücke dir die Daumen!!! Helfen kann ich wohl wenig, da Berlin ein bisschen ab vom Schuss ist, aber falls mir hier was auffällt, melde ich mich sofort!!

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Noch einmal vielen Dank für die guten Wünsche und Ratschläge.

 

 

Es gibt neue Informationen:

 

Sie sind wohl unterwegs in einem schwarzen Citroen mit dem Kennzeichen SE für Bad Segeberg. Der Rest der Nummer ist unbekannt. Die Verleihfirma ist wohl: Marcus Tohde , Ziegelstraße 107 in Bad Segeberg.

 

Die Firma wollte natürlich die Daten nicht herausgeben, sie will- falls er dort den Wagen gemietet hat, diese der Polizei geben (was ja ok ist).

Sie war aber die einzige Firma, die schwarze Citroens vermietete.

 

Die Idee mit den Raststätten ist eine gute Idee. Ich werde mal versuchen - flächendeckend einige anzuschreiben - alle wird wohl zu viel werden. <_<

 

Viele Grüße

Ellen

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Ich finde die Idee, einen Anwalt einzuschalten, gut, der wird auch wissen, wie man auf die Bullen Druck macht.

Im Hinblick auf den Geldbeutel der Eltern finde ich die Idee nicht so gut.

Aufgrund der bisherigen Informationen, kann ich nicht beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 325 StGB überhaupt vorliegen. Sofern sie vorliegen sollten, wird sich die Tätigkeit eines Anwalts auf die Stellung des nach Abs. 7 erforderlichen Strafantrags beschränken. Diesen Antrag können die Eltern jedoch auch ohne Anwalt stellen.

 

Also wenn aus den Briefen sich das zumindest vermuten lässt, dann muss die Polizei eingreifen und sich etwas mehr Mühe beim Ermitteln geben.

Von sich aus eingreifen muß sie nicht, da es sich um ein Antragsdelikt handelt (das Vorliegen eines besondern öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nehme ich hier mal nicht an). Insofern wäre die Stellung eines Strafantrags anzuraten, sofern der Sachverhalt dafür etwas hergibt.

 

Da ich auch nicht mehr tun kann, schließe ich mich den Daumendrückern an.

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Im Hinblick auf den Geldbeutel der Eltern finde ich die Idee nicht so gut.

 

Du musst es wissen <_< (bist selbst Anwalt, oder?)

 

Ich denke aber, in diesem Fall ist Geld wohl nicht die größte Sorge, um es vorsichtig auszudrücken.

 

Aufgrund der bisherigen Informationen, kann ich nicht beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 325 StGB überhaupt vorliegen.

 

(Ich nehme an, Du meinst §235) Beurteilen muss und kann das natürlich erst das Gericht, vor dem der Kerl landen wird. Doch wenn die Briefe, wie Ellen schriebt, den Schluss nahelegen, dass der Typ die Minderjährige "mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder druch List" überredet hat mitzugehen, dann haben wir einen hinreichenden Tatverdacht.

 

Sofern sie vorliegen sollten, wird sich die Tätigkeit eines Anwalts auf die Stellung des nach Abs. 7 erforderlichen Strafantrags beschränken. Diesen Antrag können die Eltern jedoch auch ohne Anwalt stellen.

 

Also wenn aus den Briefen sich das zumindest vermuten lässt, dann muss die Polizei eingreifen und sich etwas mehr Mühe beim Ermitteln geben.

Von sich aus eingreifen muß sie nicht, da es sich um ein Antragsdelikt handelt (das Vorliegen eines besondern öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nehme ich hier mal nicht an). Insofern wäre die Stellung eines Strafantrags anzuraten, sofern der Sachverhalt dafür etwas hergibt.

 

Ich denke aber, es ist Aufgabe der Polizei, Straftaten zu verhindern, oder irre ich mich? Da jetzt die mutmaßliche Straftat noch im Gange ist, so kommt es mE nicht auf den Strafantrag an. Es dürfte reichen, wenn die Angehörigen der Polizei die Verachtsmomente darlegen.

 

Es stimmt aber, dass hierfür eigentlich kein Anwalt nötig ist.

bearbeitet von Domingo
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(Ich nehme an, Du meinst §235)

Ja, war ein Zahlendreher. (§ 325 sagt mir im Moment überhaupt nichts)

 

"Luftverunreinigung". Habe ich auch erst jetzt gelesen.

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Ich denke aber, es ist Aufgabe der Polizei, Straftaten zu verhindern, oder irre ich mich?

Ich fürchte, daß Du Dich da irrst.

Falls dies doch die Aufgabe der Polizei sein sollte, dann nimmt sie diese höchst unzulänglich wahr.

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