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DRINGEND! VERMISSTENANZEIGE!


Eifellady

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So steht es aber in §1 der mir bekannten PolG. Somit wäre ein mutwilliges Unterbleiben von Rettungsmaßnahmen dienst- und strafrechtlich relevant.

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(Ich nehme an, Du meinst §235) Beurteilen muss und kann das natürlich erst das Gericht, vor dem der Kerl landen wird. Doch wenn die Briefe, wie Ellen schriebt, den Schluss nahelegen, dass der Typ die Minderjährige "mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder druch List" überredet hat mitzugehen, dann haben wir einen hinreichenden Tatverdacht.

Selbst ohne die Briefe ist der Verdacht auf eine Straftat gegeben - von einem 43jährigen kann man nämlich erwarten, daß er die Konsequenzen seines Handelns für das Mädchen (Schulpflicht etc) ebenso erkennt wir das Recht der Eltern, den Aufenthaltsort eines minderjährigen Kindes zu bestimmen.

 

Ob sich dieser Verdacht am Ende so erhärtet, daß eine Strafe notwendig ist, mag der Richter entscheiden. Zunächst mal sollte der Verdacht genügen, daß die Staatsgewalt tätig wird.

 

Alles Gute, Ellen - ich kann mir besser, als mir lieb ist, vorstellen, wie Du und vor allem die Eltern des Mädchens sich fühlen. Ich teile zwar Lissies Gefühl, daß die Sache gut ausgehen wird - aber das ändert ja nichts an den Sorgen, die sich die Erwachsenen erst mal machen.

 

(Und wenn ich der Vater wäre, dann hätte der Kerl danach nix zu lachen.)

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(Ich nehme an, Du meinst §235) Beurteilen muss und kann das natürlich erst das Gericht, vor dem der Kerl landen wird. Doch wenn die Briefe, wie Ellen schriebt, den Schluss nahelegen, dass der Typ die Minderjährige "mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder druch List" überredet hat mitzugehen, dann haben wir einen hinreichenden Tatverdacht.

Selbst ohne die Briefe ist der Verdacht auf eine Straftat gegeben - von einem 43jährigen kann man nämlich erwarten, daß er die Konsequenzen seines Handelns für das Mädchen (Schulpflicht etc) ebenso erkennt wir das Recht der Eltern, den Aufenthaltsort eines minderjährigen Kindes zu bestimmen.

 

Ob sich dieser Verdacht am Ende so erhärtet, daß eine Strafe notwendig ist, mag der Richter entscheiden. Zunächst mal sollte der Verdacht genügen, daß die Staatsgewalt tätig wird.

 

Alles Gute, Ellen - ich kann mir besser, als mir lieb ist, vorstellen, wie Du und vor allem die Eltern des Mädchens sich fühlen. Ich teile zwar Lissies Gefühl, daß die Sache gut ausgehen wird - aber das ändert ja nichts an den Sorgen, die sich die Erwachsenen erst mal machen.

 

(Und wenn ich der Vater wäre, dann hätte der Kerl danach nix zu lachen.)

 

Heute hat sich der zuständige Sachbearbeiter endlich einmal die Unterlagen durchgesehen, die wir ihm haben zukommen lassen. Schon teilweise VOR Tagen haben zukommen lassen. Die Hilfsbereitschaft der User hier und im FGH hatte uns viele Hilfen und Informationen gebracht, die wir dann weitergeleitet hatten. Ich empfinde es als Skandal, wie lahm die Polizei bei solchen Dingen arbeitet. Da kriegt sie die Sachen vor die Nase gehalten.... heute haben sie sich dann endlich einmal dazu durchringen können, eine Handyortung vorzunehmen, mit dem Ergebnis - sie befinden sich in Frankreich :unsure::D

Da sind Menschen in Not - das Mädchen und die Eltern und auch die Angehörigen und man bekommt noch freche Antworten von der Polizei, wenn man mal ein wenig Druck macht, damit mal was passiert. <_<

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...und wenn mir jetzt noch einer erklärt, wieso die sich nicht mit der örtlichen Polizei in Verbindugn setzen und dort zugreifen? Oder euch nicht die Daten geben, damit ihr hinfahren könnt...?

 

Schweinerei, echt...

bearbeitet von Claudia
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(Ich nehme an, Du meinst §235) Beurteilen muss und kann das natürlich erst das Gericht, vor dem der Kerl landen wird. Doch wenn die Briefe, wie Ellen schriebt, den Schluss nahelegen, dass der Typ die Minderjährige "mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder druch List" überredet hat mitzugehen, dann haben wir einen hinreichenden Tatverdacht.

Selbst ohne die Briefe ist der Verdacht auf eine Straftat gegeben - von einem 43jährigen kann man nämlich erwarten, daß er die Konsequenzen seines Handelns für das Mädchen (Schulpflicht etc) ebenso erkennt wir das Recht der Eltern, den Aufenthaltsort eines minderjährigen Kindes zu bestimmen.

 

Ob sich dieser Verdacht am Ende so erhärtet, daß eine Strafe notwendig ist, mag der Richter entscheiden. Zunächst mal sollte der Verdacht genügen, daß die Staatsgewalt tätig wird.

 

Alles Gute, Ellen - ich kann mir besser, als mir lieb ist, vorstellen, wie Du und vor allem die Eltern des Mädchens sich fühlen. Ich teile zwar Lissies Gefühl, daß die Sache gut ausgehen wird - aber das ändert ja nichts an den Sorgen, die sich die Erwachsenen erst mal machen.

 

(Und wenn ich der Vater wäre, dann hätte der Kerl danach nix zu lachen.)

 

Heute hat sich der zuständige Sachbearbeiter endlich einmal die Unterlagen durchgesehen, die wir ihm haben zukommen lassen. Schon teilweise VOR Tagen haben zukommen lassen. Die Hilfsbereitschaft der User hier und im FGH hatte uns viele Hilfen und Informationen gebracht, die wir dann weitergeleitet hatten. Ich empfinde es als Skandal, wie lahm die Polizei bei solchen Dingen arbeitet. Da kriegt sie die Sachen vor die Nase gehalten.... heute haben sie sich dann endlich einmal dazu durchringen können, eine Handyortung vorzunehmen, mit dem Ergebnis - sie befinden sich in Frankreich :unsure::D

Da sind Menschen in Not - das Mädchen und die Eltern und auch die Angehörigen und man bekommt noch freche Antworten von der Polizei, wenn man mal ein wenig Druck macht, damit mal was passiert. <_<

 

Was ist denn, wenn sie das Handy irgendeinem vorbeigelaufenen Tramper in die Hand gedrückt haben, der jetzt fleissig damit durch die Welt tingelt?

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(Ich nehme an, Du meinst §235) Beurteilen muss und kann das natürlich erst das Gericht, vor dem der Kerl landen wird. Doch wenn die Briefe, wie Ellen schriebt, den Schluss nahelegen, dass der Typ die Minderjährige "mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder druch List" überredet hat mitzugehen, dann haben wir einen hinreichenden Tatverdacht.

Selbst ohne die Briefe ist der Verdacht auf eine Straftat gegeben - von einem 43jährigen kann man nämlich erwarten, daß er die Konsequenzen seines Handelns für das Mädchen (Schulpflicht etc) ebenso erkennt wir das Recht der Eltern, den Aufenthaltsort eines minderjährigen Kindes zu bestimmen.

 

Ob sich dieser Verdacht am Ende so erhärtet, daß eine Strafe notwendig ist, mag der Richter entscheiden. Zunächst mal sollte der Verdacht genügen, daß die Staatsgewalt tätig wird.

 

Alles Gute, Ellen - ich kann mir besser, als mir lieb ist, vorstellen, wie Du und vor allem die Eltern des Mädchens sich fühlen. Ich teile zwar Lissies Gefühl, daß die Sache gut ausgehen wird - aber das ändert ja nichts an den Sorgen, die sich die Erwachsenen erst mal machen.

 

(Und wenn ich der Vater wäre, dann hätte der Kerl danach nix zu lachen.)

 

Heute hat sich der zuständige Sachbearbeiter endlich einmal die Unterlagen durchgesehen, die wir ihm haben zukommen lassen. Schon teilweise VOR Tagen haben zukommen lassen. Die Hilfsbereitschaft der User hier und im FGH hatte uns viele Hilfen und Informationen gebracht, die wir dann weitergeleitet hatten. Ich empfinde es als Skandal, wie lahm die Polizei bei solchen Dingen arbeitet. Da kriegt sie die Sachen vor die Nase gehalten.... heute haben sie sich dann endlich einmal dazu durchringen können, eine Handyortung vorzunehmen, mit dem Ergebnis - sie befinden sich in Frankreich :unsure::D

Da sind Menschen in Not - das Mädchen und die Eltern und auch die Angehörigen und man bekommt noch freche Antworten von der Polizei, wenn man mal ein wenig Druck macht, damit mal was passiert. <_<

 

 

 

Och Mensch. Und ich hatte so gehofft, daß sich das alles etwas schneller wieder auflöst. :D;):)

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Ellen, mir fällt noch ein: Habt ihr überlegt einne Suchmeldung per Radio zu starten?

http://www.radiofrance.fr/services/contact/

 

Wenn du weißt, wo in Frankreich, helfen vielleicht auch Lokalsender.

Oder ein dt. Radiosender vermittelt - wdr oder swr

gruß sophia

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Ellen, mir fällt noch ein: Habt ihr überlegt einne Suchmeldung per Radio zu starten?

http://www.radiofrance.fr/services/contact/

 

Wenn du weißt, wo in Frankreich, helfen vielleicht auch Lokalsender.

Oder ein dt. Radiosender vermittelt - wdr oder swr

gruß sophia

 

 

Liebe Sophia,

 

vielen Dank für den Link! <_<

 

Ich habe jetzt den Text zu einer Bekannten in Frankreich geschickt, die mir den Text übersetzen möge (einen einfachen Suchtext).

 

Viele Grüße

Ellen

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Franciscus non papa

hm, schön wäre es, aber es scheint bisher nur, dass es eine spur gibt - oder hab ich da was versäumt?

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hm, schön wäre es, aber es scheint bisher nur, dass es eine spur gibt - oder hab ich da was versäumt?

Im FGH heißt es: "das Mädchen ist gefunden, in Sicherheit, es geht ihr gut und die Mutter ist auf dem Weg, um ihre Tochter abzuholen" (Quelle)

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hm, schön wäre es, aber es scheint bisher nur, dass es eine spur gibt - oder hab ich da was versäumt?

 

 

 

Die Bekannte Ellens aus Frankreich hat soeben berichtet (für alle, die im FGH nicht mitlesen): "das Mädchen ist gefunden, in Sicherheit, es geht ihr gut und die Mutter ist auf dem Weg, um ihre Tochter abzuholen."

 

 

 

<_<

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Franciscus non papa
hm, schön wäre es, aber es scheint bisher nur, dass es eine spur gibt - oder hab ich da was versäumt?

 

 

 

Die Bekannte Ellens aus Frankreich hat soeben berichtet (für alle, die im FGH nicht mitlesen): "das Mädchen ist gefunden, in Sicherheit, es geht ihr gut und die Mutter ist auf dem Weg, um ihre Tochter abzuholen."

 

 

 

<_<

 

 

HURRRRRAAAAA!

 

Gott sei Dank!

bearbeitet von Oestemer
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hm, schön wäre es, aber es scheint bisher nur, dass es eine spur gibt - oder hab ich da was versäumt?

Die Bekannte Ellens aus Frankreich hat soeben berichtet (für alle, die im FGH nicht mitlesen): "das Mädchen ist gefunden, in Sicherheit, es geht ihr gut und die Mutter ist auf dem Weg, um ihre Tochter abzuholen."

 

<_<

 

HURRRRRAAAAA!

 

Gott sei Dank!

Uff!!! *erleichtertbin*

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Eine wirklich gute Nachricht!

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Gut, jetzt kann ich andere Threads hier lesen (in den letzten 24 Stunden oder so habe ich nur regelmaessig diesen Thread neu angezeigt).

 

Herzlichen Glueckwunsch!

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Meine Lieben,

 

meine Schwester steckt zusammen mit ihrem Mann und einem Freund zwar noch im Berufsverkehr um Paris fest, doch meine Nichte, ist gut bei der Polzeiwache aufgehoben. Es bestand schon Telefonkontakt zwischen den Polizisten und meinen Verwandten.

Ich hoffe, dass sie bald wieder zusammen sind und die Rückfahrt gut klappt.

 

Allen möchte ich danken! Jenen, die auf irgendweise ihr Mitgefühl geäußert haben, die Links gesetzt haben, ihre Hilfe angeboten haben. Alle die mitgelitten und mitgehofft haben und die sich jetzt mit mir freuen. <_<

 

Viele von euch wollten mehr tun, als sie getan haben, doch es gab keine "Gelegenheit" dazu.

Ich danke allen von ganzem Herzen. :D

 

Die Solidarität und Hilfsbereitschaft waren ein großer Trost und gaben Kraft. Nicht nur mir, sondern auch meinen Verwandten, die sehr froh und erstaunt waren, weil man vom "Internet hier auf dem Lande nicht so viel hält, weil man da ja meist nix gutes hört." :unsure:

 

Was ich noch kurz anmerken möchte, was mich auch besonders berührt hat: Es kam konkrete Hilfe von Usern hier im Forum, mit denen ich nie gerechnet hätte - Danke, diese schlimme Erfahrung hat mir auch gezeigt, dass es mehr Menschen gibt, die mit einem fühlen und auch mithelfen, als ich je gedacht hätte. :D

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Uff. Gott sei Dank!

 

Denn kann man ja nur wünschen, daß die Lady (also die 16-jährige jetzt) wirklich in guter Verfassung ist und das sich jemand findet, der den Kerl in den Hintern oder ein anderes schmerzempfindliches Körperteil tritt.

 

Vermutlich findet Fräulein Jacqueline es "total peinlich" was die Familiem für einen Aufstand gemacht hat. Hoffentlich lernt sie aber daraus, wie sehr sie geliebt wird, wenn sich Eltern, Verwandte und sogar Wildfremde solche Sorgen um sie machen.

 

Und hoffentlich kriegt sie mal selber Kinder (es muss ja nicht in neun Monaten sein), dann versteht sie, wie das tut.

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