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Kirchenräte/Kirchenvorstände


Maple

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Angeregt durch die Diskussion um die KV-Wahlen in Bayern, habe ich mich gefragt, was Kirchenräte/Kirchenvorstände eigentlich zuständig sind und es sind so einige Fragen aufgetaucht. Natürlich ist es je nach Bistum sicher verschieden, aber ich denke im Allgemeinen geht es schon ähnlich zu.

 

Unsere Kirchenratsordnung sagt leider nicht viel dazu aus:

1. Aufgabenbereich

 

Recht und Pflicht des Kirchenrates ist es,

- dem Pfarrer bei der Verwaltung des pfarrlichen Vermögens beratend und helfend zur Seite zu stehen,

- die pfarrlichen Haushaltspläne zu beschließen, die Haushaltsdurchführung gemäß den Haushaltsrichtlinien zu überwachen und die Jahresrechnungen zu bestätigen,

- zusammen mit dem Pfarrer die Aufsicht über die Tätigkeit von Mitarbeitern zu führen, deren Aufgabe auf dem Gebiet der pfarrlichen Vermögensverwaltung liegt.

 

Dabei soll der Kirchenrat in seinem Aufgabengebiet das Wohl der Pfarrgemeinde fördern und zur Verwirklichung des Auftrages der Kirche nach Kräften beitragen.

 

Der Kirchenrat hat darüber zu wachen und dafür zu sorgen, dass insbesondere

a) das pfarrliche Vermögen nicht verloren geht oder Schaden leidet,

<_< das Eigentum an pfarrlichem Vermögen gesichert wird, wie es auch nach weltlichem Recht erforderlich ist,

c) die Vorschriften des kirchlichen und des weltlichen Rechts sowie alle Bestimmungen beachtet werden, die von dem Stifter, dem Spender oder der zuständigen Autorität erlassen worden sind,

d) die Vermögenseinkünfte und Erträgnisse genau und zur rechten Zeit eingefordert und sicher verwahrt werden sowie nach dem Willen des Stifters und den Rechtsvorschriften entsprechend verwendet werden.

e) finanzielle Rücklagen gebildet und entsprechend den diözesanen Bestimmungen nutzbringend angelegt werden,

f) eine ordnungsgemäße Inventarisierung und Buchhaltung gewährleistet ist,

g) Dokumente, Akten und Belege, auf die sich Ansprüche vermögensrechtlicher Art gründen, gebührend geordnet und in einem geeigneten Archiv aufbewahrt werden.

Ich denke, daß der von mir fett markierte Teil die Hauptaufgabe widerspiegelt. Wie detailliert werden Haushaltspläne aufgestellt?

 

Bei uns läuft ja meist einiges anders. So gibt es eigentlich kein festgelegtes Budget für einzelne Aktivitäten, Gruppen u.ä. Wenn man etwas benötigt, fragt man den Pfarrer (auch die Kirchenräte verweisen immer sofort auf ihn und können eigentlich auch nie Auskunft geben), wobei er meist nicht weiß, ob dafür Geld da ist oder es kann nicht abgerechnet werden oder halt kein Geld da ist. Die Anfragen sind auch selten und nicht überzogen (zB Weihnachtsgeschenke für die Ministranten). Bei genehmigten Vorhaben (alles kleinere Dinge meist unter 50-100€) geht man in Vorkasse, was auch ok ist. Vieles wird sowieso selbst finanziert und bei den sehr wenigen Gemeindeveranstaltungen wird immer für die Unkosten gesammelt, so daß eigentlich nur die laufenden Kosten (Strom, Wasser, Heizung etc.) übrigbleiben, soweit ich das überblicken kann. Das erschwert natürlich eine vernünftige Jahresplanung.

 

Wie läuft es bei Euch?

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Angeregt durch die Diskussion um die KV-Wahlen in Bayern, habe ich mich gefragt, was Kirchenräte/Kirchenvorstände eigentlich zuständig sind und es sind so einige Fragen aufgetaucht. Natürlich ist es je nach Bistum sicher verschieden, aber ich denke im Allgemeinen geht es schon ähnlich zu.

 

Unsere Kirchenratsordnung sagt leider nicht viel dazu aus:

1. Aufgabenbereich

 

Recht und Pflicht des Kirchenrates ist es,

- dem Pfarrer bei der Verwaltung des pfarrlichen Vermögens beratend und helfend zur Seite zu stehen,

- die pfarrlichen Haushaltspläne zu beschließen, die Haushaltsdurchführung gemäß den Haushaltsrichtlinien zu überwachen und die Jahresrechnungen zu bestätigen,

- zusammen mit dem Pfarrer die Aufsicht über die Tätigkeit von Mitarbeitern zu führen, deren Aufgabe auf dem Gebiet der pfarrlichen Vermögensverwaltung liegt.

 

Dabei soll der Kirchenrat in seinem Aufgabengebiet das Wohl der Pfarrgemeinde fördern und zur Verwirklichung des Auftrages der Kirche nach Kräften beitragen.

 

Der Kirchenrat hat darüber zu wachen und dafür zu sorgen, dass insbesondere

a) das pfarrliche Vermögen nicht verloren geht oder Schaden leidet,

:unsure: das Eigentum an pfarrlichem Vermögen gesichert wird, wie es auch nach weltlichem Recht erforderlich ist,

c) die Vorschriften des kirchlichen und des weltlichen Rechts sowie alle Bestimmungen beachtet werden, die von dem Stifter, dem Spender oder der zuständigen Autorität erlassen worden sind,

d) die Vermögenseinkünfte und Erträgnisse genau und zur rechten Zeit eingefordert und sicher verwahrt werden sowie nach dem Willen des Stifters und den Rechtsvorschriften entsprechend verwendet werden.

e) finanzielle Rücklagen gebildet und entsprechend den diözesanen Bestimmungen nutzbringend angelegt werden,

f) eine ordnungsgemäße Inventarisierung und Buchhaltung gewährleistet ist,

g) Dokumente, Akten und Belege, auf die sich Ansprüche vermögensrechtlicher Art gründen, gebührend geordnet und in einem geeigneten Archiv aufbewahrt werden.

Ich denke, daß der von mir fett markierte Teil die Hauptaufgabe widerspiegelt. Wie detailliert werden Haushaltspläne aufgestellt?

 

Bei uns läuft ja meist einiges anders. So gibt es eigentlich kein festgelegtes Budget für einzelne Aktivitäten, Gruppen u.ä. Wenn man etwas benötigt, fragt man den Pfarrer (auch die Kirchenräte verweisen immer sofort auf ihn und können eigentlich auch nie Auskunft geben), wobei er meist nicht weiß, ob dafür Geld da ist oder es kann nicht abgerechnet werden oder halt kein Geld da ist. Die Anfragen sind auch selten und nicht überzogen (zB Weihnachtsgeschenke für die Ministranten). Bei genehmigten Vorhaben (alles kleinere Dinge meist unter 50-100€) geht man in Vorkasse, was auch ok ist. Vieles wird sowieso selbst finanziert und bei den sehr wenigen Gemeindeveranstaltungen wird immer für die Unkosten gesammelt, so daß eigentlich nur die laufenden Kosten (Strom, Wasser, Heizung etc.) übrigbleiben, soweit ich das überblicken kann. Das erschwert natürlich eine vernünftige Jahresplanung.

 

Wie läuft es bei Euch?

 

Bitte, in Bayern heißt es "Kirchenverwaltung" (eine Deutschland einheitliche Terminologie wäre wirklich wünschenswert. <_< )

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Bitte, in Bayern heißt es "Kirchenverwaltung" (eine Deutschland einheitliche Terminologie wäre wirklich wünschenswert. <_< )

Das wäre echt mal eine Verbesserung. Natürlich sind auch die bairischen (richtig?) Kirchenverwaltungen eingeschlossen.

 

Hat jemand ein paar Infos aus der Praxis? Vielleicht kann man ja etwas verbessern und die Arbeit erleichtern.

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Bitte, in Bayern heißt es "Kirchenverwaltung" (eine Deutschland einheitliche Terminologie wäre wirklich wünschenswert. <_< )

Das wäre echt mal eine Verbesserung. Natürlich sind auch die bairischen (richtig?) Kirchenverwaltungen eingeschlossen.

 

OT: richtig ist hier: bayerische Regelung (d.h. den ganzen Freistaat betreffend, wie es in Speyer ist, das ja zur bayerischen Bischofskonferenz gehört, weiß ich nicht)

 

Wenn von "baierisch" die Rede ist, sind die sog. Altbaiern gemeint (also Schwaben und Franken gehören dann nicht dazu).

 

Beispiel: MartinO und ich sind Franken, also (leider) Bayern, aber gottseidank keine Baiern. Explorer ist Baier und wohnt auch in Bayern. (und Exi wird mein "leider" sicher nicht unterschreiben :ph34r: )

 

Das ist schon kompliziert, zumal für jemanden, der außerhalb wohnt (und ob' s vor Ort alle wissen, habe ich starke Zweifel :unsure: )

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OT: richtig ist hier: bayerische Regelung (d.h. den ganzen Freistaat betreffend, wie es in Speyer ist, das ja zur bayerischen Bischofskonferenz gehört, weiß ich nicht)

 

Wenn von "baierisch" die Rede ist, sind die sog. Altbaiern gemeint (also Schwaben und Franken gehören dann nicht dazu).

 

Beispiel: MartinO und ich sind Franken, also (leider) Bayern, aber gottseidank keine Baiern. Explorer ist Baier und wohnt auch in Bayern. (und Exi wird mein "leider" sicher nicht unterschreiben :ph34r: )

 

Das ist schon kompliziert, zumal für jemanden, der außerhalb wohnt (und ob' s vor Ort alle wissen, habe ich starke Zweifel <_< )

Wobei man als Krönung des ganzen auch noch die Österreicher (abzgl. Vorarlberg) und weite Teile Südtirols als Baiern im volkskundlichen und sprachwissenschaftlichen Sinne bezeichnen könnte.
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hochgepostet, da ich an Hinweisen wirklich interessiert bin

 

Bei uns muß in jedem PGR ein Mitglied des Kirchenrates sein (zuätzlich zum Pfarrer), das ist auch ganz wichtig, weil so über den Haushalt Informationen fließen und ggf. über Schwerpunktsetzungen aus seelsorglicher Sicht befunden werden kann (das ist durchaus Sache des PGR). Mit der Offenlegung des Pfarrhaushalts tun sich die Pfarrer schwer, teils mag das noch an einer DDR-bedingten Geheimniskrämerei liegen, teils fürchtet man um das Kirchgeld- und Klingelbeutelaufkommen, wenn der Kontostand bekannt ist. Das stimmt aber nicht, den Gläubigen ist durchaus klarzumachen, daß es sinnvoll ist, Rücklagen zu haben, eine Pfarrgemeinde kann ja schlecht einen Kredit aufnehmen, wenn das Kirchendach gedeckt werden muß. Außerdem ist die Spendenfreude erwiesenermaßen am höchsten, wenn es um einen konkreten Zweck geht. (Bsp.: Wir brauchen neue Stühle für den Pfarrsaal, das kostet 10.000 Euro, aus der Gemeindekasse sind 3.500 Euro vorgesehen, das letzte Pfarrfest brachte 300 Euro Überschuß, wir brauchen jetzt noch 6.200 Euro. - Du glaubst nicht, wie flott das beisammen ist.) Wenn sich hinter Geldproblemen verschanzt wird, weil man inhaltliche Fragen nicht diskutieren will, empfiehlt es sich, zunächst mal ein bißchen Geld dafür privat aus dem Vertrautenkreis dafür zu sammeln, das dann der Gemeinde zu spenden mit der Auflage, daß es nur für den gewünschten Zweck ist und dann wird man leichtes Spiel dabei haben, ein paar zusätzliche Türkollekten dafür erlaubt zu bekommen. Das ist dann gute Werbung für das Vorhaben und dann werden sich auch zuerst zögerliche Hauptamtliche an die Spitze des Projekts stellen. Mit Freundlichkeit, Beharrlichkeit, durchdachter Taktik läßt sich jede gute Idee durchsetzen. Grüße, KAM

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hochgepostet, da ich an Hinweisen wirklich interessiert bin

 

Bei uns muß in jedem PGR ein Mitglied des Kirchenrates sein (zuätzlich zum Pfarrer), das ist auch ganz wichtig, weil so über den Haushalt Informationen fließen und ggf. über Schwerpunktsetzungen aus seelsorglicher Sicht befunden werden kann (das ist durchaus Sache des PGR). Mit der Offenlegung des Pfarrhaushalts tun sich die Pfarrer schwer, teils mag das noch an einer DDR-bedingten Geheimniskrämerei liegen, teils fürchtet man um das Kirchgeld- und Klingelbeutelaufkommen, wenn der Kontostand bekannt ist. Das stimmt aber nicht, den Gläubigen ist durchaus klarzumachen, daß es sinnvoll ist, Rücklagen zu haben, eine Pfarrgemeinde kann ja schlecht einen Kredit aufnehmen, wenn das Kirchendach gedeckt werden muß. Außerdem ist die Spendenfreude erwiesenermaßen am höchsten, wenn es um einen konkreten Zweck geht. (Bsp.: Wir brauchen neue Stühle für den Pfarrsaal, das kostet 10.000 Euro, aus der Gemeindekasse sind 3.500 Euro vorgesehen, das letzte Pfarrfest brachte 300 Euro Überschuß, wir brauchen jetzt noch 6.200 Euro. - Du glaubst nicht, wie flott das beisammen ist.) Wenn sich hinter Geldproblemen verschanzt wird, weil man inhaltliche Fragen nicht diskutieren will, empfiehlt es sich, zunächst mal ein bißchen Geld dafür privat aus dem Vertrautenkreis dafür zu sammeln, das dann der Gemeinde zu spenden mit der Auflage, daß es nur für den gewünschten Zweck ist und dann wird man leichtes Spiel dabei haben, ein paar zusätzliche Türkollekten dafür erlaubt zu bekommen. Das ist dann gute Werbung für das Vorhaben und dann werden sich auch zuerst zögerliche Hauptamtliche an die Spitze des Projekts stellen. Mit Freundlichkeit, Beharrlichkeit, durchdachter Taktik läßt sich jede gute Idee durchsetzen. Grüße, KAM

Das ist mir schon klar. Es muß auch nicht der komplette Pfarrhaushalt veröffentlicht werden, da es sicher einige gibt, die mit diesen Zahlen nicht umgehen können oder den Sinn einer Rücklage nicht sehen... und bei Geld kann es schnell hochhergehen. Es wäre aber gut, eine Position anzugeben: wir kommen gut klar, wir haben Überschüsse mit denen man mehr machen könnte, wir müssen sparen etc. natürlich mit entsprechenden Begründungen und Beispielen. Eine Offenlegung des Budgets (vor den Verantwortlichen, den Gremien) würde ich aber begrüßen zB. wir haben 150€ in diesem Jahr für die Kinderpastoral, 150€ für die Seniorenarbeit, 100€ für die Ministranten u.ä. da ja irgendwie geplant werden muß bzw. gesammelt. In der Beziehung ist es mit Türkollekten u.ä. hier schwierig (bisher nur 1x genehmigt) und ich zumindest frage danach nicht mehr an, probiere es zuerst selbst (zB jeder bringt zur Adventsfeier etwas mit - jetzt kein Bsp. für eine Türkollekte) und frage erst dann und eher selten, ob es einen Zuschuß gibt/bezahlt wird.

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Das ist mir schon klar. Es muß auch nicht der komplette Pfarrhaushalt veröffentlicht werden,

Das muss er aber (zumindest hier im Bistum Aachen, soviel ich weiß, ist das aber rechtlich vorgeschrieben).

 

Der Haushaltsplan unserer Gemein de liegt nach seiner Verabschiedung durch den KV zwei Wochen lang im Pfarrbüro aus und kann von jedem Gemeindemitglied eingesehen werden. Ich glaube, daß das noch nie jemand gemacht hat. Unser alter Pfarrer hat schon vor Jahren dem Ersten, der kommt, einen Schnaps versprochen (die Flasche steht, glaube ich immer noch da).

bearbeitet von ThomasBloemer
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Angeregt durch die Diskussion um die KV-Wahlen in Bayern, habe ich mich gefragt, was Kirchenräte/Kirchenvorstände eigentlich zuständig sind und es sind so einige Fragen aufgetaucht. Natürlich ist es je nach Bistum sicher verschieden, aber ich denke im Allgemeinen geht es schon ähnlich zu.

 

Unsere Kirchenratsordnung sagt leider nicht viel dazu aus:

1. Aufgabenbereich

 

Recht und Pflicht des Kirchenrates ist es,

- dem Pfarrer bei der Verwaltung des pfarrlichen Vermögens beratend und helfend zur Seite zu stehen,

- die pfarrlichen Haushaltspläne zu beschließen, die Haushaltsdurchführung gemäß den Haushaltsrichtlinien zu überwachen und die Jahresrechnungen zu bestätigen,

- zusammen mit dem Pfarrer die Aufsicht über die Tätigkeit von Mitarbeitern zu führen, deren Aufgabe auf dem Gebiet der pfarrlichen Vermögensverwaltung liegt.

 

Dabei soll der Kirchenrat in seinem Aufgabengebiet das Wohl der Pfarrgemeinde fördern und zur Verwirklichung des Auftrages der Kirche nach Kräften beitragen.

 

Der Kirchenrat hat darüber zu wachen und dafür zu sorgen, dass insbesondere

a) das pfarrliche Vermögen nicht verloren geht oder Schaden leidet,

:unsure: das Eigentum an pfarrlichem Vermögen gesichert wird, wie es auch nach weltlichem Recht erforderlich ist,

c) die Vorschriften des kirchlichen und des weltlichen Rechts sowie alle Bestimmungen beachtet werden, die von dem Stifter, dem Spender oder der zuständigen Autorität erlassen worden sind,

d) die Vermögenseinkünfte und Erträgnisse genau und zur rechten Zeit eingefordert und sicher verwahrt werden sowie nach dem Willen des Stifters und den Rechtsvorschriften entsprechend verwendet werden.

e) finanzielle Rücklagen gebildet und entsprechend den diözesanen Bestimmungen nutzbringend angelegt werden,

f) eine ordnungsgemäße Inventarisierung und Buchhaltung gewährleistet ist,

g) Dokumente, Akten und Belege, auf die sich Ansprüche vermögensrechtlicher Art gründen, gebührend geordnet und in einem geeigneten Archiv aufbewahrt werden.

Ich denke, daß der von mir fett markierte Teil die Hauptaufgabe widerspiegelt. Wie detailliert werden Haushaltspläne aufgestellt?

 

Bei uns läuft ja meist einiges anders. So gibt es eigentlich kein festgelegtes Budget für einzelne Aktivitäten, Gruppen u.ä. Wenn man etwas benötigt, fragt man den Pfarrer (auch die Kirchenräte verweisen immer sofort auf ihn und können eigentlich auch nie Auskunft geben), wobei er meist nicht weiß, ob dafür Geld da ist oder es kann nicht abgerechnet werden oder halt kein Geld da ist. Die Anfragen sind auch selten und nicht überzogen (zB Weihnachtsgeschenke für die Ministranten). Bei genehmigten Vorhaben (alles kleinere Dinge meist unter 50-100€) geht man in Vorkasse, was auch ok ist. Vieles wird sowieso selbst finanziert und bei den sehr wenigen Gemeindeveranstaltungen wird immer für die Unkosten gesammelt, so daß eigentlich nur die laufenden Kosten (Strom, Wasser, Heizung etc.) übrigbleiben, soweit ich das überblicken kann. Das erschwert natürlich eine vernünftige Jahresplanung.

 

Wie läuft es bei Euch?

 

Bitte, in Bayern heißt es "Kirchenverwaltung" (eine Deutschland einheitliche Terminologie wäre wirklich wünschenswert. <_< )

 

was in deutschland wirklich wünschenswert währe ist ein einheitliches Konkordat wir haben unser gutes altes aus dem Jahr 1934 mit einigen nachbesserungen klappt das bestens

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Das ist mir schon klar. Es muß auch nicht der komplette Pfarrhaushalt veröffentlicht werden,

Das muss er aber (zumindest hier im Bistum Aachen, soviel ich weiß, ist das aber rechtlich vorgeschrieben).

Dazu steht in unserer Ordnung nichts. Diese ist sowieso recht knapp und enthält sehr wenig Infos zu den Aufgaben.

Der Haushaltsplan unserer Gemein de liegt nach seiner Verabschiedung durch den KV zwei Wochen lang im Pfarrbüro aus und kann von jedem Gemeindemitglied eingesehen werden. Ich glaube, daß das noch nie jemand gemacht hat. Unser alter Pfarrer hat schon vor Jahren dem Ersten, der kommt, einen Schnaps versprochen (die Flasche steht, glaube ich immer noch da).

Woher wissen dann die einzelnen Gruppen wieviel Geld zur Verfügung steht bzw. inwieweit gespart werden muß?

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