June Geschrieben 13. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2006 (bearbeitet) Hallo! Ich bin neu hier und möchte gerne eine Frage an Euch richten, in der Hoffnung, dass Ihr helfen könnt: Kann eine Katholikin (nie verheiratet, in einer leitenden Stellung in einer kath. Einrichtung tätig) ohne Weiteres einen geschiedenen Mann (ebenfalls katholisch, aber "nur" standesamtlich verheiratet gewesen) in einer katholischen Trauungszeremonie heiraten? Oder besteht die Möglichkeit, dass der Mann doch nicht als "wirklich" frei/geschieden gilt, auch wenn er nur standesamtlich verheiratet war? Die erste Frau des Mannes war übrigens keiner Konfession angehörig, deshalb hat er sie nicht katholisch/kirchlich geheiratet. Freue mich über Antworten und danke schonmal im Voraus! Grüße, June bearbeitet 13. Dezember 2006 von June Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 13. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2006 Hallo!Ich bin neu hier und möchte gerne eine Frage an Euch richten, in der Hoffnung, dass Ihr helfen könnt: Kann eine Katholikin (nie verheiratet, in einer leitenden Stellung in einer kath. Einrichtung tätig) ohne Weiteres einen geschiedenen Mann (ebenfalls katholisch, aber "nur" standesamtlich verheiratet gewesen) in einer katholischen Trauungszeremonie heiraten? Oder besteht die Möglichkeit, dass der Mann doch nicht als "wirklich" frei/geschieden gilt, auch wenn er nur standesamtlich verheiratet war? Die erste Frau des Mannes war übrigens keiner Konfession angehörig, deshalb hat er sie nicht katholisch/kirchlich geheiratet. Freue mich über Antworten und danke schonmal im Voraus! Grüße, June es wäre zu klären, ob diese ehe gültig war oder nicht. frag mal iudex, der kann dir da sicher weiterhelfen. in diesem fall ist es auch wichtig, gewisse arbeitsrechtliche folgen gleich mitzubedenken - falls KEINE kirchliche eheschliessung möglich sein sollte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
June Geschrieben 13. Dezember 2006 Autor Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2006 es wäre zu klären, ob diese ehe gültig war oder nicht. Was ist denn genau mit "gültig" gemeint?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 13. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2006 (bearbeitet) es wäre zu klären, ob diese ehe gültig war oder nicht.Was ist denn genau mit "gültig" gemeint?!Sorry, daß vmtl. viele (incl. mir) etwas müde reagieren (werden) - wir hatten das Thema hier schon öfter. Also in aller Kürze: lt. katholischer Ehelehre kommt bei einer gültigen Eheschließung ein unauflösliches Eheband zustande, daß nicht aufgelöst werden kann und das eine weitere gültige Eheschließung verhindert. Gültig schließen Katholiken miteinander eine Ehe, wenn sie vor einem Priester oder beauftragten Diakon aus freiem Willen einander die Treue versprechen. Heiratet ein Katholik ohne Erlaubnis (Dispens) seines Bischofs nicht kirchlich (egal ob eine Protestantin, Ungetaufte, what ever) kommt keine gültige Ehe zustande und der Katholik ist idR nach dem Kirchenrecht nie verheiratet gewesen. Euer zuständiges Ordinariat wird also prüfen (müssen), ob bei Deinem Zukünftigen eine gültige Eheschließung vorlag. Am einfachsten ist, Ihr wendet Euch an Euren Ortspfarrer, der alles weitere in die Wege leiten kann. bearbeitet 13. Dezember 2006 von Flo77 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alice Geschrieben 13. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2006 Am einfachsten ist, Ihr wendet Euch an Euren Ortspfarrer, der alles weitere in die Wege leiten kann. Richtig, das wäre der nächste und einfache Weg, am Ortspfarrer kommt sowieso nicht vorbei, wer heiraten will. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich beim zuständigen Offizialat der Diözese zu erkundigen, in dem der geschiedene Katholik wohnt. An dem führt nämlich, wenn eine katholische Trauung stattfinden soll, auch kein Weg vorbei. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iudex Geschrieben 13. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2006 Hallo June, um die Frage beantworten zu können, brauche ich noch ein paar Informationen: 1. Gehörte Dein Partner zum Zeitpunkt der ersten Eheschließung der katholischen Kirche an oder war er ausgetreten? 2. Sollte er ausgetreten sein: War die Heirat vor oder nach 1983? (Nehme mal an, eher nach 1983...) 3. War die erste Frau Deines Partners zuvor schon mal zivil verheiratet? 4. Frag mal Deinen Partner, ob er mit der anderen Frau vor der Eheschließung wegen der Heirat bei einem katholischen Pfarrer war. Werde Dir schnellstmöglich antworten. An dieser Stelle mal ganz herzliche Grüße an Franz-Josef ;-) lg von iudex Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 13. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2006 daß vmtl. viele (incl. mir) etwas müde reagieren (werden) - wir hatten das Thema hier schon öfter. schon - aber dafür können wir hier nun wirklich nix. say it with Lorenz Wolf (*): "Wir versuchen zu helfen ..." __________________ (*) http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF009/EMF000876.asp Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
June Geschrieben 13. Dezember 2006 Autor Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2006 Danke für alle Rückmeldungen! Flo und Iudex, hab´euch persönliche Nachrichten geschrieben. June Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Justin Cognito Geschrieben 13. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 13. Dezember 2006 (bearbeitet) In der Regel wird bei reinen Zivilehen von Formpflichtigen (also KatholikInnen die nicht aus der Kirche ausgetreten sind oder von der Formpflicht dispensiert wurden) die Nichtigkeit der Ehe am Verwaltungsweg festgestellt, da die Tatsachen eindeutig sind. Spart Zeit und Geld (und eine Instanz). Eine Frage die allerdings zu klären ist, ist ob aus der früheren Verbindung alle Verpflichtungen geklärt sind (eventuelle Unterhaltsansprüche etc.) Diese bestehen unabhängig vom Vorliegen einer Ehe und würden, wenn sie nicht geklärt sind, ein Trauungsverbot zeitigen. bearbeitet 13. Dezember 2006 von Justin Cognito Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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