Petrus Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 Bei der Ordination gibt es doch weiterhin eine Handauflegungmanchmal schon. Soweit ich weiß, ist die Handauflegung inzwischen fakultativ.und sie wird auch als Sukzession verstanden.echt? von wem denn?"Beauftragung zur Sakramentsverwaltung", die in vielen Landeskirchen mittlerweile üblich ist. Sie ist aus der Finanznot entstanden wer sagt das denn, daß das aus Finanznot enststanden sei? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 Bei dem (teilweise sehr umstrittenen) VELKD-Dokument nö. das VELKD-Papier ist nicht umstritten. das Papier ist - mit Verlaub, Euer Ehren - Papierkorb. ich jedenfalls, für meine Person, schließe mich vollinhaltlich an das "Sondervotum" an, von Frau Prof. Dr. Dorothea Wendebourg. Bist Du denn der Meinung, das Ordinationsverständnis von CA sei mit dem römischen identisch? (Ansonsten könnte es Dir als römischem Katholiken doch wohl völlig egal sein, ob ein neues häretisches Amtsverständnis mit einem 500 Jahre alten häretischen Amtsverständnis übereinstimmt oder nicht). Ich denke die Katholiken sehen hier (zu Recht) einen Anknüpfungspunkt. Die Ordination erfolgt so weit ich weiß immer durch einen Bischof und wird auch als Sukzession verstanden. Da sind schon Ähnlichkeiten da, die eine Annäherung erleichtern könnten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lucie Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 Bei dem (teilweise sehr umstrittenen) VELKD-Dokument nö. das VELKD-Papier ist nicht umstritten. das Papier ist - mit Verlaub, Euer Ehren - Papierkorb. ich jedenfalls, für meine Person, schließe mich vollinhaltlich an das "Sondervotum" an, von Frau Prof. Dr. Dorothea Wendebourg. Bist Du denn der Meinung, das Ordinationsverständnis von CA sei mit dem römischen identisch? (Ansonsten könnte es Dir als römischem Katholiken doch wohl völlig egal sein, ob ein neues häretisches Amtsverständnis mit einem 500 Jahre alten häretischen Amtsverständnis übereinstimmt oder nicht). Ich denke die Katholiken sehen hier (zu Recht) einen Anknüpfungspunkt. Die Ordination erfolgt so weit ich weiß immer durch einen Bischof und wird auch als Sukzession verstanden. Da sind schon Ähnlichkeiten da, die eine Annäherung erleichtern könnten. Na weißt Du: seit fünfhundert Jahren gelten evangelische Weihen als ungültig und die lutherische Messe als "Simulation". Und jetzt, wo über Veränderungen im Amtsverständnis nachgedacht wird, ist auf einmal von gemeinsamem Territorium die Rede, das vorher überhaupt nicht erkennbar war. Kritik von altkatholischer und anglikanischer Seite kann ich übrigens verstehen, denn die haben sich wirklich bemüht, auf ein gemeinsames Verständnis hinzuarbeiten. Die Ökumene mit den Altkatholiken ist gewissermaßen die Leidtragende bei der ganzen Abkühlung und Abgrenzung zwischen Rom und Wittenberg. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 Bei der Ordination gibt es doch weiterhin eine Handauflegungmanchmal schon. Soweit ich weiß, ist die Handauflegung inzwischen fakultativ. Das soll es geben, das wäre dann aber unbiblisch: "Aus diesem Grund erinnere ich dich daran, daß du erweckest die Gabe Gottes, die in dir ist durch die Auflegung meiner Hände." (2. Tim. 1,6) und sie wird auch als Sukzession verstanden.echt? von wem denn? von mir. "Beauftragung zur Sakramentsverwaltung", die in vielen Landeskirchen mittlerweile üblich ist. Sie ist aus der Finanznot entstanden wer sagt das denn, daß das aus Finanznot enststanden sei? aus welchem Grund sonst? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 Die Ordination erfolgt so weit ich weiß immer durch einen Bischof ist dann ein "Landessuperintendent" ein Bischof? http://www.lippische-landeskirche.de/side_...=122&navi=1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 Das soll es geben, das wäre dann aber unbiblisch: aha. das gibt es also, und wir beide halten das für unbiblisch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Petrus Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 aus welchem Grund sonst? ach ja - Gründe mag es viele geben. "Beffchenfieber", Gleichmacherei, "praktische" Gründe - ja der Herr Vikar predigt doch am Sonntag, warum kann er dann nicht gleich das Abendmahl auch halten? das Ganze ging doch schon los, als von Finanznot noch keine Rede war. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 Die Ordination erfolgt so weit ich weiß immer durch einen Bischof ist dann ein "Landessuperintendent" ein Bischof? http://www.lippische-landeskirche.de/side_...=122&navi=1 Ja, das entspricht dem Landesbischof. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 Das soll es geben, das wäre dann aber unbiblisch: aha. das gibt es also, und wir beide halten das für unbiblisch. nach evangelischem Verständnis hängt es nicht allein davon ab (das wäre sonst Magie). Manche meinen das wohl betonen zu müssen, indem sie die Handauflegung weglassen. Das ist aber nicht ganz korrekt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 aus welchem Grund sonst? ach ja - Gründe mag es viele geben. "Beffchenfieber", Gleichmacherei, "praktische" Gründe - ja der Herr Vikar predigt doch am Sonntag, warum kann er dann nicht gleich das Abendmahl auch halten? das Ganze ging doch schon los, als von Finanznot noch keine Rede war. Die Predigt gilt bei Protestanten doch fast als Sakrament und steht praktisch auf derselben Stufe mit der Sakramentverwaltung. Normalerweise werden Vikare vor Beginn ihrer Vikarszeit temporär berufen. In meiner Gemeinde hat der Vikar, der dort bis vor kurzem war, so weit ich mich erinnere nie einen Abendmahlsgottesdienst gehalten. Augsburger Bekenntnis: "ARTIKEL 14: VOM KIRCHENREGIMENT Vom Kirchenregiment wird gelehrt, daß niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder die Sakramente reichen soll ohne ordnungsgemäße Berufung." Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 29. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 29. Dezember 2006 Na weißt Du: seit fünfhundert Jahren gelten evangelische Weihen als ungültig und die lutherische Messe als "Simulation". Und jetzt, wo über Veränderungen im Amtsverständnis nachgedacht wird, ist auf einmal von gemeinsamem Territorium die Rede, das vorher überhaupt nicht erkennbar war. Na, vielleicht war/ist es für die Katholiken ja inoffiziell doch gültig. Wie kann man (aus kath. Sicht) theologisch begünden, dass Pfarrer ihre Weihe nicht weitergeben können? Das kann man doch eigentlich nur kirchenrechtlich verbieten. Kritik von altkatholischer und anglikanischer Seite kann ich übrigens verstehen, denn die haben sich wirklich bemüht, auf ein gemeinsames Verständnis hinzuarbeiten. Die Ökumene mit den Altkatholiken ist gewissermaßen die Leidtragende bei der ganzen Abkühlung und Abgrenzung zwischen Rom und Wittenberg. Wittenberg (und du ) gehören ja bald auch zum Lutherischen Weltbund. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lutheraner Geschrieben 30. Dezember 2006 Melden Share Geschrieben 30. Dezember 2006 Lutherisch-orthodoxe Dialogkommission verabschiedete Erklärung zur Eucharistie: http://www.lutheranworld.org/News/LWI/DE/2027.DE.html Die Erklärung selbst als PDF: http://www.lutheranworld.org/LWF_Documents...tatement-DE.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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