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George Card. Pell v. Sydney über Saddam


Flo77

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Hallo,

 

aufmerksame Leser haben vllt. meine neue Sig bemerkt, in der ich mich ausnahmsweise mal wirklich wiederfinde.

 

Sie stammt aus diesem Artikel den der Erzbischof von Sydney Card. Pell für den Sunday Telegraph geschrieben hat.

 

Dabei sind mir noch zwei weitere Punkte aufgefallen:

 

The Catechism of the Catholic Church is an 800 page summary of official teachings, published in 1994, which explains that governments have the right and duty to punish criminals with proportionate penalties “not excluding in cases of extreme gravity, the death penalty”. Before his death Pope John II, removed this exception.

 

Hat JPII wirklich die Ausnahme gestrichen? Wenn das wieder nur im Lat. Original passiert wäre, könnte einem ja schon wieder der Hut hoch gehen.

 

Das andere ist meine Sig:

 

I should pray for Saddam’s soul but cannot weep for him. I weep rather for his many victims.

 

Kath.net macht daraus:

„Ich werde für Saddams Seele beten, aber nicht um ihn weinen“, schloss der Kardinal. „Ich weine vielmehr um seine vielen Opfer.“

 

Ich hätte eher übersetzt: "Ich sollte für seine Seele beten, aber ich kann nicht um ihn weinen."

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Der Papst nimmt immer nur im lateinischen Original Änderungen vor

in den landessprachlichen ausgaben kommt das immer erst in der nächsten edition

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Der Papst nimmt immer nur im lateinischen Original Änderungen vor

in den landessprachlichen ausgaben kommt das immer erst in der nächsten edition

 

Aber das offene Eintreten der Päpste und der Bischofskonferenz der (oder einer in der) USA gegen Todesstrafe und Hinrichtungen in einzelfällen zeigen doch deutlich die Tendenz.

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Der Papst nimmt immer nur im lateinischen Original Änderungen vor

in den landessprachlichen ausgaben kommt das immer erst in der nächsten edition

 

Aber das offene Eintreten der Päpste und der Bischofskonferenz der (oder einer in der) USA gegen Todesstrafe und Hinrichtungen in einzelfällen zeigen doch deutlich die Tendenz.

Hier ist jetzt die lateinische Fassung von der Vatikan-Homepage:

 

2266 Exigentiae bonum commune tuendi correspondet nixus Status ut propagationem coerceat modorum agendi qui hominis iura atque civilis commercii normas fundamentales laedunt. Legitimae publicae auctoritatis ius est et officium ut poenas gravitati delicti proportionatas infligat. Poena tamquam primum habet scopum inordinationem a culpa introductam reparare. Cum poena voluntarie a culpabili accipitur, valorem acquirit expiationis. Poena deinde, praeter ordinis publici defensionem atque securitatis personarum tutelam, scopum intendit medicinalem, ipsa debet, quantum fieri potest, ad culpabilis emendationem conferre.

 

und hier die Deutsche:

 

2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.

Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, daß sich der Schuldige bessert [Vgl. Lk 23,40-43.].

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Der Papst nimmt immer nur im lateinischen Original Änderungen vor

in den landessprachlichen ausgaben kommt das immer erst in der nächsten edition

 

Aber das offene Eintreten der Päpste und der Bischofskonferenz der (oder einer in der) USA gegen Todesstrafe und Hinrichtungen in einzelfällen zeigen doch deutlich die Tendenz.

Hier ist jetzt die lateinische Fassung von der Vatikan-Homepage:

 

2266 Exigentiae bonum commune tuendi correspondet nixus Status ut propagationem coerceat modorum agendi qui hominis iura atque civilis commercii normas fundamentales laedunt. Legitimae publicae auctoritatis ius est et officium ut poenas gravitati delicti proportionatas infligat. Poena tamquam primum habet scopum inordinationem a culpa introductam reparare. Cum poena voluntarie a culpabili accipitur, valorem acquirit expiationis. Poena deinde, praeter ordinis publici defensionem atque securitatis personarum tutelam, scopum intendit medicinalem, ipsa debet, quantum fieri potest, ad culpabilis emendationem conferre.

 

und hier die Deutsche:

 

2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.

Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, daß sich der Schuldige bessert [Vgl. Lk 23,40-43.].

 

 

 

Im lat. Text habe ich von "zum Tode verurteilen" oder "hinrichten" nichts gefunden. (Liegt das am Text oder an meinen schwindenden Lateinkenntnissen oder ist Kirchenlatein so ganz anders als das "normale" :ph34r: )

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Im lat. Text habe ich von "zum Tode verurteilen" oder "hinrichten" nichts gefunden. (Liegt das am Text oder an meinen schwindenden Lateinkenntnissen oder ist Kirchenlatein so ganz anders als das "normale" :ph34r: )
Da mein Latein hier gerade mal von 12 bis mittag reicht, nehme ich an, daß die Änderung von JPII tatsächlich vorgenommen wurde.

 

Auf Latein scheint der 2266 sowieso etwas anders zu lauten als in der Deutschen Fassung.

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Es heißt doch irgendwo zur Todesstrafe, dass sie nicht (mehr) von der Kirche anerkannt wird, wenn der Straffällige wirksam von der Gesellschaft ferngehalten werden kann?! <_<

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Der Papst nimmt immer nur im lateinischen Original Änderungen vor

in den landessprachlichen ausgaben kommt das immer erst in der nächsten edition

 

Aber das offene Eintreten der Päpste und der Bischofskonferenz der (oder einer in der) USA gegen Todesstrafe und Hinrichtungen in einzelfällen zeigen doch deutlich die Tendenz.

Hier ist jetzt die lateinische Fassung von der Vatikan-Homepage:

 

2266 Exigentiae bonum commune tuendi correspondet nixus Status ut propagationem coerceat modorum agendi qui hominis iura atque civilis commercii normas fundamentales laedunt. Legitimae publicae auctoritatis ius est et officium ut poenas gravitati delicti proportionatas infligat. Poena tamquam primum habet scopum inordinationem a culpa introductam reparare. Cum poena voluntarie a culpabili accipitur, valorem acquirit expiationis. Poena deinde, praeter ordinis publici defensionem atque securitatis personarum tutelam, scopum intendit medicinalem, ipsa debet, quantum fieri potest, ad culpabilis emendationem conferre.

 

und hier die Deutsche:

 

2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.

Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, daß sich der Schuldige bessert [Vgl. Lk 23,40-43.].

 

 

 

Im lat. Text habe ich von "zum Tode verurteilen" oder "hinrichten" nichts gefunden. (Liegt das am Text oder an meinen schwindenden Lateinkenntnissen oder ist Kirchenlatein so ganz anders als das "normale" :ph34r: )

 

 

 

 

Ich habe mir den Text noch einmal durchgelesen und festgestellt, dass es für die von mir hervorgehobene Stelle meiner Meinung nach keine Entsprechung im lat. Text (mehr) gibt.

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Der Papst nimmt immer nur im lateinischen Original Änderungen vor

in den landessprachlichen ausgaben kommt das immer erst in der nächsten edition

 

Aber das offene Eintreten der Päpste und der Bischofskonferenz der (oder einer in der) USA gegen Todesstrafe und Hinrichtungen in einzelfällen zeigen doch deutlich die Tendenz.

Hier ist jetzt die lateinische Fassung von der Vatikan-Homepage:

 

2266 Exigentiae bonum commune tuendi correspondet nixus Status ut propagationem coerceat modorum agendi qui hominis iura atque civilis commercii normas fundamentales laedunt. Legitimae publicae auctoritatis ius est et officium ut poenas gravitati delicti proportionatas infligat. Poena tamquam primum habet scopum inordinationem a culpa introductam reparare. Cum poena voluntarie a culpabili accipitur, valorem acquirit expiationis. Poena deinde, praeter ordinis publici defensionem atque securitatis personarum tutelam, scopum intendit medicinalem, ipsa debet, quantum fieri potest, ad culpabilis emendationem conferre.

 

und hier die Deutsche:

 

2266 Der Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft erfordert, daß der Angreifer außerstande gesetzt wird schaden. Aus diesem Grund hat die überlieferte Lehre der Kirche die Rechtmäßigkeit des Rechtes und der Pflicht der gesetzmäßigen öffentlichen Gewalt anerkannt, der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen. Aus analogen Gründen haben die Verantwortungsträger das Recht, diejenigen, die das Gemeinwesen, für das sie verantwortlich sind, angreifen, mit Waffengewalt abzuwehren.

Die Straft soll in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen. Wird sie vom Schuldigen willig angenommen, gilt sie als Sühne. Zudem hat die Strafe die Wirkung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Personen zu schützen. Schließlich hat die Strafe auch eine heilende Wirkung: sie soll möglichst dazu beitragen, daß sich der Schuldige bessert [Vgl. Lk 23,40-43.].

 

 

 

Im lat. Text habe ich von "zum Tode verurteilen" oder "hinrichten" nichts gefunden. (Liegt das am Text oder an meinen schwindenden Lateinkenntnissen oder ist Kirchenlatein so ganz anders als das "normale" :ph34r: )

 

 

 

 

Ich habe mir den Text noch einmal durchgelesen und festgestellt, dass es für die von mir hervorgehobene Stelle meiner Meinung nach keine Entsprechung im lat. Text (mehr) gibt.

Stimmt, genau der im deutschen Text fette Teil fehlt im lateinischen komplett.

Das ist mir auch neu, aber find ich gut.

 

Werner

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Stimmt, genau der im deutschen Text fette Teil fehlt im lateinischen komplett.

Das ist mir auch neu, aber find ich gut.

 

Werner

 

Das ist ja dann Grund für ein ganz neues Kirchengefühl, wenn plötzlich der lateinische Text mal "progressiver" als der deutsche ist. Grüße, KAM

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Stimmt, genau der im deutschen Text fette Teil fehlt im lateinischen komplett.

Das ist mir auch neu, aber find ich gut.

 

Werner

 

Das ist ja dann Grund für ein ganz neues Kirchengefühl, wenn plötzlich der lateinische Text mal "progressiver" als der deutsche ist. Grüße, KAM

Im Zweifelsfall kann man sich aber immer noch darüber beklagen, daß mit dem Weglassen der Option kein Verbot ausgesprochen ist und man durch die Hintertür... :ph34r:

 

Aber im Ernst: es ist schon sinnvoll, eine Option, von der man der Meinung ist, daß sie unter den heutigen Umständen kaum je die einzig angemessene ist, und die wegen der Endgültigkeit der Folgen ohnehin mit äußerster Vorsicht anzuwenden wäre, nicht mehr ausdrücklich zu benennen. Damit ist eben noch nicht auszuschließen, daß es irgendwann wieder eine Situation geben könnte, in der sie die einzige Strafe ist, die die Allgemeinheit wirksam vor weiteren Verbrechen schützt. Persönlich bin ich ganz klar und entschieden gegen die Todesstrafe. Wenn man aber beispielsweise irgendwann den Bruder Osama erwischen sollte (wenn er nicht schon längst über den Jordan ist), wüßte ich nicht, ob ich ein Grab als Wallfahrtsstätte Gestörter oder einen Dauerhäftling als Objekt massenhafter terroristischer Freipressungsversuche vorziehen sollte. Wahrscheinlich würde ich, inkonsequent wie ich nunmal bin, zu einem Todesurteil tendieren, das ohne Not nicht zu vollstrecken wäre. Oder so.

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....Wahrscheinlich würde ich, inkonsequent wie ich nunmal bin, zu einem Todesurteil tendieren, das ohne Not nicht zu vollstrecken wäre. Oder so.

dann solltest du aber auch zum henker tendieren. oder so.

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....Wahrscheinlich würde ich, inkonsequent wie ich nunmal bin, zu einem Todesurteil tendieren, das ohne Not nicht zu vollstrecken wäre. Oder so.

dann solltest du aber auch zum henker tendieren. oder so.

Ich finde, Tomtom hat eine ehrliche Antwort gegeben, die man respektieren sollte. Es geht ja im Grunde genommen nicht um einen 08/15-Mörder, sondern um einen Teufel in Menschengestalt, der sich schlimmster Verbrechen schuldigst gemacht hat. Auch wenn ich die Todesstrafe ablehne, aber ich weine ihm keine Träne nach. Kein Wort der Reue, kein Wort des Bedauerns, nur Verhöhnung der Opfer kam aus seinen Mund.

 

man stelle sich vor, Adolf Hitler hätte sich nicht umgebracht, sondern hätte sich vor einen Kriegsverbrechertribunal verantworten müssen. Ein Verbrecher, der monatelang vor einem Gericht seine Hasstiraden verbreitet hätte, hätte die Welt wohl nicht ertragen.

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Im lat. Text habe ich von "zum Tode verurteilen" oder "hinrichten" nichts gefunden. (Liegt das am Text oder an meinen schwindenden Lateinkenntnissen oder ist Kirchenlatein so ganz anders als das "normale" :ph34r: )
Da mein Latein hier gerade mal von 12 bis mittag reicht, nehme ich an, daß die Änderung von JPII tatsächlich vorgenommen wurde.

 

Auf Latein scheint der 2266 sowieso etwas anders zu lauten als in der Deutschen Fassung.

Die fragliche Passage ist in der Revision der editio typica in den nächsten Absatz eingebaut worden:

2267 Traditionalis doctrina Ecclesiae, supposita plena determinatione identitatis et responsabilitatis illius qui culpabilis est, recursum ad poenam mortis non excludit, si haec una sit possibilis via ad vitas humanas ab iniusto aggressore efficaciter defendendas.
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Neues von Cardinal Pell

 

Donald Duck als die personifizierte Häresie - ich weiß nicht, ob es mich tröstet, daß nicht nur deutschsprachige Bischöfe ein Talent haben daneben zu greifen.

 

Interessant übrigens das hier (wobei der Kernsatz von JPII aus VS stammen soll):

Nur die Wahrheit oder das Wort Gottes haben den Vorrang und sind die endgültige Regel für alle Handlungen.“ Das individuelle Gewissen sei notwendig, könne aber manchmal unzureichend sein. Der Kardinal ergänzt: „Auch ein aufrichtig nach Wahrheit Suchender kann sich irren, manchmal mit katastrophalen Konsequenzen.“

 

Welcher Kirchenvater sagte noch, daß man dem Gewissen selbst dann folgen müsste, wenn es einen aus der Kirche ausschließt?

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