Caveman Geschrieben 24. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2007 Daß ein Ehrenmord nicht akzeptabel ist, ist außerhalb der Diskussion. Aber ist er als Mord zu bestrafen oder ggf. als Totschlag? Grüße, KAM §211 StGB, Abs 2: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. §212 StGB: (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. Wenn die Tötung absichtlich erfolgt ist, bleibt meines Erachten nach deutschem Recht nur Mord oder Totschlag. Was schwebte Dir denn vor? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ramibo Geschrieben 24. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2007 ueblicherweise wird ein mord im namen der "familienehre" begangen, d.h. der ermordete hat sich in einer weise verhalten, die die "ehre der familie" beschmutzt. um diese ehre wiederherzustellen, wird ein familienmitglied beauftragt den mord auszufuehren oder das familienmitglied fuehrt den mord ohne auftrag aus, aber die stillschweigende zustimmung der grossfamilie ist ihm sicher. ehrenmorde kommen hier in israel fast nur in moslemischen familien vor, ich kenne einen ehrenmord der in einer christlichen familie ausgefuehrt wurde und einen, der in einer juedischen familie stattfand, die aus dem kaukasus eingewandert ist. der ehrenmord wird als pflicht angesehen, ein familienvater, der es stillschweigend hinnimmt, dass sich seine tochter (bei den ermordeten handelt es sich fast ausschliesslich um frauen/maedchen, seltener um homosexuelle) nicht den geschriebenen und ungeschriebenen regeln entsprechend benimmt, stellt sich und seine familie ausserhalb der menschlichen gesellschaft. d.h. er hat keinen zutritt mehr zur moschee, er kann im dorf nichts kaufen oder verkaufen, seine kinder werden in der schule gemieden, er kann seine anderen kinder nicht verheiraten usw. shalom elad Wenn der Täter bzw seine Gruppe unter so einem Druck steht, dürfte die Tat nach deutschem Recht eigentlich nicht als Mord zu beurteilen sein. Wie werden die Täter in Israel denn bestraft? Grüße, KAM Im Begriff "Ehrenmord" stehen zwei einzelbegriffe: Ehre und Mord. Ehre ist etwas positives, "aufschauendes", dankbares Mord ist Töten von etwas Göttlichem. (Dies zu tun steht keinem zu) Es darf und es wird auch nie in der kath. Kirche anerkannt, der Ehrenmord. Wer soll den bitte schön mit dem Töten geehrt werden??? Wo ist denn der positive Aspekt der "Ehre"??? Daß ein Ehrenmord nicht akzeptabel ist, ist außerhalb der Diskussion. Aber ist er als Mord zu bestrafen oder ggf. als Totschlag? Grüße, KAM Ich denke mal, das wir an vorsätzlichen MORD micht herum kommen. Wenn einer einen "Ehrenmord" durchführt, ist das wohl klar geplant und keine Handlung im affekt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Volker Geschrieben 24. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2007 Daß ein Ehrenmord nicht akzeptabel ist, ist außerhalb der Diskussion. Aber ist er als Mord zu bestrafen oder ggf. als Totschlag? Grüße, KAM §211 StGB, Abs 2: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. "Ehre" als Motiv zum Töten halte ich durchaus für einen niederen Beweggrund. Vor allem wird ja nicht die Ehre der Frau oder des Mädchens wieder hergestellt, sondern die von anderen, die mit den Handlungen der Frau an sich nichts zu tun haben. Außerdem geht es meist um relativ junge Mädchen, denen das Leben zu nehmen halte ich für besonders verwerflich, nur um die vorgebliche Ehre alter Männer zu retten. Wenn es um den Zugang zu Ressourcen etc. geht, erfolgt dann der Mord nicht aus Habgier, und um materielle Nachteile zu vermeiden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 24. Januar 2007 Autor Melden Share Geschrieben 24. Januar 2007 Daß ein Ehrenmord nicht akzeptabel ist, ist außerhalb der Diskussion. Aber ist er als Mord zu bestrafen oder ggf. als Totschlag? Grüße, KAM §211 StGB, Abs 2: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. "Ehre" als Motiv zum Töten halte ich durchaus für einen niederen Beweggrund. Vor allem wird ja nicht die Ehre der Frau oder des Mädchens wieder hergestellt, sondern die von anderen, die mit den Handlungen der Frau an sich nichts zu tun haben. Außerdem geht es meist um relativ junge Mädchen, denen das Leben zu nehmen halte ich für besonders verwerflich, nur um die vorgebliche Ehre alter Männer zu retten. Wenn es um den Zugang zu Ressourcen etc. geht, erfolgt dann der Mord nicht aus Habgier, und um materielle Nachteile zu vermeiden? Der niedrige Beweggrund, das ist der springende Punkt, müßte der aus Sicht des Täters niedrig sein oder aus Sicht des Gesetzgebers respektive der Gesellschaft? Wenn letzteres, wie sieht es dann mit dem diesbezüglichen Vorsatz aus? Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
urdu Geschrieben 24. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2007 Ein "Ehrenmord" ist für mich ein Widerspruch in sich. Mord bezeichnet ja immer eine besonders verwerfliche Tötung, der Vorsatz "Ehre" suggeriert hingegen, dass der Täter aus honorigen Motiven handelt. Das Gegenteil ist jedoch der Fall, der Täter handelt bei Ehrenmorden ja gerade aus niederen Motiven, daher besitzt dieser Begriff m. E. seine Berechtigung nur dadurch, dass er sich für eine bestimmte Fallgruppe eingebürgert hat - ein eher unglücklicher Begriff. Für den, der die Tat ausführt, geht es um die Ehre, für alle anderen ist es Mord. So gesehen trifft es der Begriff genau. Jo. Im Grunde scheint es mir ein entarteter (Sorry für das Wort, ich weiß kein besseres) Überrest einer Art Stammes- oder Familienjustiz zu sein, wie sie in Kulturen vorkommt, in denen die politische Zentralgewalt nicht mächtig genug ist, das Rechtsprechungsmonopol an sich zu ziehen. In solchen Kulturen befindet eben ein Familien- oder Stammesrat, ob ein Mitglied der Gemeinschaft dem Ansehen und Wohlergehen derselben Schaden zugefügt hat, und welche Strafe diesem Mitglied daher auferlegt wird, und, wer sie zu vollstrecken hat. Das ist ein interessanter Aspekt. Du würdest also sagen, daß "Ehrenmord" sich weniger durch das Motiv definiert als durch den Umstand, daß eine der staatlichen parallele Wertordnung von nichtstaatlichen Stellen durchgesetzt wird. Dann wäre ein Fememord vergleichbar? Der Täter handelt nicht aus seiner persönlichen Kränkung sondern im Auftrag einer Gruppe, die "Ehre" ist also nicht eine gekränkte Ehre, sondern das Vertrauen der Gruppe in den ausgewählten (oder auch selbsternannten?) Täter verleiht diesem Ehre. Grüße, KAM So ungefähr. In solchen Gesellschaften bedeutet "Ehre" das Ansehen, das die Gruppe in der Gesamtgesellschaft genießt, das auch Einfluss auf den Zugang zu knappen Ressourcen hat. Sowas kommt ja ansatzweise durchaus auch in unserer Gesellschaftsordnung vor, wenn etwa ein Familienmitglied, für das man sich schämt, zu Festen nicht eingeladen, totgeschwiegen (!), geschnitten (!) wird. (Sprache kann ganz schön entlarvend sein, nicht?) Auch im AT kommt sowas vor, wenn etwa das Verfahren beschieben wird, das einzuhalten ist, wenn ein Familienvater einem verschwenderischen Sohn ans Leben will. Dort wird die Rechtsprechungs-und Vollziehungsgewalt des Vaters allerdings dadurch eingeschränkt, dass er quasi die Bewilligung der Stadtgemeinde einholen muss. (Ich hab mal wo über diesen Text diskutiert, find ihn aber jetzt nicht, weil ich den Wortlaut nicht mehr weiß. Wenn ich's wiedergefunden hab, trag ich's nach.) Was hiermit geschieht: Dtn 21, 18-21 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 24. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2007 (bearbeitet) Daß ein Ehrenmord nicht akzeptabel ist, ist außerhalb der Diskussion. Aber ist er als Mord zu bestrafen oder ggf. als Totschlag? Grüße, KAM §211 StGB, Abs 2: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. "Ehre" als Motiv zum Töten halte ich durchaus für einen niederen Beweggrund. Vor allem wird ja nicht die Ehre der Frau oder des Mädchens wieder hergestellt, sondern die von anderen, die mit den Handlungen der Frau an sich nichts zu tun haben. Außerdem geht es meist um relativ junge Mädchen, denen das Leben zu nehmen halte ich für besonders verwerflich, nur um die vorgebliche Ehre alter Männer zu retten. Wenn es um den Zugang zu Ressourcen etc. geht, erfolgt dann der Mord nicht aus Habgier, und um materielle Nachteile zu vermeiden? Der niedrige Beweggrund, das ist der springende Punkt, müßte der aus Sicht des Täters niedrig sein oder aus Sicht des Gesetzgebers respektive der Gesellschaft? Wenn letzteres, wie sieht es dann mit dem diesbezüglichen Vorsatz aus? Grüße, KAM Das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" ist ein subjektives Mordmerkmal, aber objektiv zu beurteilen (Gössel/Dölling Kap. 1 Rd. 36 m. w. N.), d.h. ausschlaggebend ist die Bewertung in der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings wird in der Literatur auch vertreten, dass bei Ausländern, denen die sittliche Bewertung als niedriger Beweggrund in Deutschland nicht bekannt ist, eine Ausnahme gemacht werden soll, diese Einschränkung der Strafbarkeit überzeugt jedoch nicht, da sie zum einen völlig künstlich ist (ein Mitglied einer Subkultur, der sich der sittlichen Ordnung der BRD verschließt, genießt kein ähnliches Privileg) und zum anderen die besondere Garantiefunktion des § 211 durch das zwingend hohe Strafmaß zur Disposition des Täters stellt, da dieses dann - überspitzt gesagt - nur gälte, wenn er diese Ordnung angenommen hätte. In der neueren Rspr. wird das m. W. auch nicht mehr vertreten. bearbeitet 24. Januar 2007 von Clown99 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 24. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 24. Januar 2007 ......ueblicherweise wird ein mord im namen der "familienehre" begangen, d.h. der ermordete hat sich in einer weise verhalten, die die "ehre der familie" beschmutzt. um diese ehre wiederherzustellen, wird ein familienmitglied beauftragt den mord auszufuehren oder das familienmitglied fuehrt den mord ohne auftrag aus, aber die stillschweigende zustimmung der grossfamilie ist ihm sicher. ehrenmorde kommen hier in israel fast nur in moslemischen familien vor, ich kenne einen ehrenmord der in einer christlichen familie ausgefuehrt wurde und einen, der in einer juedischen familie stattfand, die aus dem kaukasus eingewandert ist. der ehrenmord wird als pflicht angesehen, ein familienvater, der es stillschweigend hinnimmt, dass sich seine tochter (bei den ermordeten handelt es sich fast ausschliesslich um frauen/maedchen, seltener um homosexuelle) nicht den geschriebenen und ungeschriebenen regeln entsprechend benimmt, stellt sich und seine familie ausserhalb der menschlichen gesellschaft. d.h. er hat keinen zutritt mehr zur moschee, er kann im dorf nichts kaufen oder verkaufen, seine kinder werden in der schule gemieden, er kann seine anderen kinder nicht verheiraten usw. shalom elad dieser soziale druck ist das eigentliche problem, d.h. der potentielle mörder und auch die familie braucht eine aussteigerhilfestellung. diese muß organisiert propagiert und angeboten werden. sie wäre ein teil von integrationsmaßnahmen. wir dürfen aber auch nicht zu überheblich sein. die duellforderungen zur wiederherstelllung der ehre sind doch auch in deutschland so lange nicht her(siehe "effi briest" nach einem realen fall, nur gute 100 jahre). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 25. Januar 2007 Autor Melden Share Geschrieben 25. Januar 2007 Daß ein Ehrenmord nicht akzeptabel ist, ist außerhalb der Diskussion. Aber ist er als Mord zu bestrafen oder ggf. als Totschlag? Grüße, KAM §211 StGB, Abs 2: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. "Ehre" als Motiv zum Töten halte ich durchaus für einen niederen Beweggrund. Vor allem wird ja nicht die Ehre der Frau oder des Mädchens wieder hergestellt, sondern die von anderen, die mit den Handlungen der Frau an sich nichts zu tun haben. Außerdem geht es meist um relativ junge Mädchen, denen das Leben zu nehmen halte ich für besonders verwerflich, nur um die vorgebliche Ehre alter Männer zu retten. Wenn es um den Zugang zu Ressourcen etc. geht, erfolgt dann der Mord nicht aus Habgier, und um materielle Nachteile zu vermeiden? Der niedrige Beweggrund, das ist der springende Punkt, müßte der aus Sicht des Täters niedrig sein oder aus Sicht des Gesetzgebers respektive der Gesellschaft? Wenn letzteres, wie sieht es dann mit dem diesbezüglichen Vorsatz aus? Grüße, KAM Das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" ist ein subjektives Mordmerkmal, aber objektiv zu beurteilen (Gössel/Dölling Kap. 1 Rd. 36 m. w. N.), d.h. ausschlaggebend ist die Bewertung in der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings wird in der Literatur auch vertreten, dass bei Ausländern, denen die sittliche Bewertung als niedriger Beweggrund in Deutschland nicht bekannt ist, eine Ausnahme gemacht werden soll, diese Einschränkung der Strafbarkeit überzeugt jedoch nicht, da sie zum einen völlig künstlich ist (ein Mitglied einer Subkultur, der sich der sittlichen Ordnung der BRD verschließt, genießt kein ähnliches Privileg) und zum anderen die besondere Garantiefunktion des § 211 durch das zwingend hohe Strafmaß zur Disposition des Täters stellt, da dieses dann - überspitzt gesagt - nur gälte, wenn er diese Ordnung angenommen hätte. In der neueren Rspr. wird das m. W. auch nicht mehr vertreten. Diese Tendenz ist mir bekannt. Aber verstößt das nicht gegen den Grundsatz, daß der Täter gemäß seiner persönlichen Schuld verurteilt werden muß. Denn das läuft doch darauf hinaus, daß er für die Nichtintegration bestraft wird. Darf man das? M.E. müßte man dafür jedenfalls § 211 StGB ändern. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 25. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2007 Daß ein Ehrenmord nicht akzeptabel ist, ist außerhalb der Diskussion. Aber ist er als Mord zu bestrafen oder ggf. als Totschlag? Grüße, KAM §211 StGB, Abs 2: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. "Ehre" als Motiv zum Töten halte ich durchaus für einen niederen Beweggrund. Vor allem wird ja nicht die Ehre der Frau oder des Mädchens wieder hergestellt, sondern die von anderen, die mit den Handlungen der Frau an sich nichts zu tun haben. Außerdem geht es meist um relativ junge Mädchen, denen das Leben zu nehmen halte ich für besonders verwerflich, nur um die vorgebliche Ehre alter Männer zu retten. Wenn es um den Zugang zu Ressourcen etc. geht, erfolgt dann der Mord nicht aus Habgier, und um materielle Nachteile zu vermeiden? Der niedrige Beweggrund, das ist der springende Punkt, müßte der aus Sicht des Täters niedrig sein oder aus Sicht des Gesetzgebers respektive der Gesellschaft? Wenn letzteres, wie sieht es dann mit dem diesbezüglichen Vorsatz aus? Grüße, KAM Das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" ist ein subjektives Mordmerkmal, aber objektiv zu beurteilen (Gössel/Dölling Kap. 1 Rd. 36 m. w. N.), d.h. ausschlaggebend ist die Bewertung in der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings wird in der Literatur auch vertreten, dass bei Ausländern, denen die sittliche Bewertung als niedriger Beweggrund in Deutschland nicht bekannt ist, eine Ausnahme gemacht werden soll, diese Einschränkung der Strafbarkeit überzeugt jedoch nicht, da sie zum einen völlig künstlich ist (ein Mitglied einer Subkultur, der sich der sittlichen Ordnung der BRD verschließt, genießt kein ähnliches Privileg) und zum anderen die besondere Garantiefunktion des § 211 durch das zwingend hohe Strafmaß zur Disposition des Täters stellt, da dieses dann - überspitzt gesagt - nur gälte, wenn er diese Ordnung angenommen hätte. In der neueren Rspr. wird das m. W. auch nicht mehr vertreten. Diese Tendenz ist mir bekannt. Aber verstößt das nicht gegen den Grundsatz, daß der Täter gemäß seiner persönlichen Schuld verurteilt werden muß. Denn das läuft doch darauf hinaus, daß er für die Nichtintegration bestraft wird. Darf man das? M.E. müßte man dafür jedenfalls § 211 StGB ändern. Grüße, KAM Der 211 sollte sowieso dringend geändert werden, aber davon ab: richtigerweise löst man solche Konflikte nicht beim Mordmerkmal der niederen Beweggründe, sondern allenfalls beim Verbotsirrtum nach § 17. Wobei ich da die Latte aber sehr hoch hängen würde, insbesondere nach der medialen Berichterstattung und der gefestigten Rechtssprechung fiele es mir sehr schwer selbst für einen isoliert lebenden Ausländer einen Verbotsirrtum anzunehmen, von einem unvermeidbaren ganz zu schweigen (wohlgemerkt nur auf dieses Mordmerkmal bezogen, dass die Tötung als ganzes rechtswidrig ist, ist nicht irrtumsfähig). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 25. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2007 ....Diese Tendenz ist mir bekannt. Aber verstößt das nicht gegen den Grundsatz, daß der Täter gemäß seiner persönlichen Schuld verurteilt werden muß. Denn das läuft doch darauf hinaus, daß er für die Nichtintegration bestraft wird. Darf man das? M.E. müßte man dafür jedenfalls § 211 StGB ändern. Grüße, KAM wer längere zeit in diesem land lebt hat sich mit den bedingungen vertraut zu machen und sie zu akzeptieren. es mag nicht genügend unterstützung für integration geben, aber es es gibt auch keine gewollte nichtintegration. der soziale ausschluß in deutschland kann nicht so vollkommen sein wie ev. in den heimatländern. es gibt dann noch viele möglichkeiten und auch alternativen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Volker Geschrieben 29. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2007 .... Diese Tendenz ist mir bekannt. Aber verstößt das nicht gegen den Grundsatz, daß der Täter gemäß seiner persönlichen Schuld verurteilt werden muß. Denn das läuft doch darauf hinaus, daß er für die Nichtintegration bestraft wird. Darf man das? M.E. müßte man dafür jedenfalls § 211 StGB ändern. Grüße, KAM wer längere zeit in diesem land lebt hat sich mit den bedingungen vertraut zu machen und sie zu akzeptieren. es mag nicht genügend unterstützung für integration geben, aber es es gibt auch keine gewollte nichtintegration. der soziale ausschluß in deutschland kann nicht so vollkommen sein wie ev. in den heimatländern. es gibt dann noch viele möglichkeiten und auch alternativen. Ja, denn man kann nicht darauf beharren, die Vorteile unseres Staatswesens in Anspruch zu nehmen (z. B. die medizinische Versorgung), aber gleichzeitig die Nachteile (Verbot von Ehrenmorden) abzulehnen. Das gilt für alle Gruppen, die sich entschieden haben, hier zu leben in gleichem Maße. Ich kann eben nicht nur die Vorteile integrieren und mich dann bei Nachteilen darauf berufen, nicht integriert zu sein. Wenn man in einem fremden Land lebt oder dort zu Gast ist, sollte man sich schon mit den grundlegenden Gegebenheiten vertraut machen. Je länger man vorhat, dort zu leben, umso mehr. Es würde einem in muslimischen Ländern auch nicht vor Strafe schützen, wenn man das Alkoholverbot missachtet. Man kann also als Muslim nicht fordern, dass sich Ausländer bei ihnen angepasst verhalten, um sich dann in einem fremden Land Rechte einzufordern, die man niemals einer anderen Gruppe zugestehen würde. Das Prinzip, dass man sich als Gast angepasst verhält, ist allen Kulturen bekannt, und bei lässlichen Dingen kann man sich zwar mit Unwissenheit herausreden, aber doch nicht beim Ehrenmord, man fragt sich, auf welchem Planeten ein Muslim leben muss, um nicht mitzubekommen, dass diese in Europa ein strafwürdiges Verbrechen ist. Man stelle sich vor, in Europa würde die Tötung von Diktatoren allgemein legitimiert. Sobald in einem europäischen Land ein Diktator regiert, darf er also von jedem Bürger eines jeden Landes umgebracht werden (nur als Gedankenspiel). Wer würde in islamischen Ländern dann auch nur das geringste Verständnis dafür aufbringen, wenn ein Europäer dort die herrschende Elite umbringt, mit dem Hinweis darauf, dass das in Europa völlig legal ist? Und alle Argumente, die Muslime gegen dieses vorbringen können, kann man auch gegen den Ehrenmord vorbringen. Das Beispiel ist nicht einmal so sehr abwegig, denn ich denke, wenn nach 1942 jemandem die Ermordung Hitlers gelungen wäre, dann würde man ihn als Helden feiern und nicht als Mörder verachten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2007 .... Diese Tendenz ist mir bekannt. Aber verstößt das nicht gegen den Grundsatz, daß der Täter gemäß seiner persönlichen Schuld verurteilt werden muß. Denn das läuft doch darauf hinaus, daß er für die Nichtintegration bestraft wird. Darf man das? M.E. müßte man dafür jedenfalls § 211 StGB ändern. Grüße, KAM wer längere zeit in diesem land lebt hat sich mit den bedingungen vertraut zu machen und sie zu akzeptieren. es mag nicht genügend unterstützung für integration geben, aber es es gibt auch keine gewollte nichtintegration. der soziale ausschluß in deutschland kann nicht so vollkommen sein wie ev. in den heimatländern. es gibt dann noch viele möglichkeiten und auch alternativen. Ja, denn man kann nicht darauf beharren, die Vorteile unseres Staatswesens in Anspruch zu nehmen (z. B. die medizinische Versorgung), aber gleichzeitig die Nachteile (Verbot von Ehrenmorden) abzulehnen. Das gilt für alle Gruppen, die sich entschieden haben, hier zu leben in gleichem Maße. Ich kann eben nicht nur die Vorteile integrieren und mich dann bei Nachteilen darauf berufen, nicht integriert zu sein. Wenn man in einem fremden Land lebt oder dort zu Gast ist, sollte man sich schon mit den grundlegenden Gegebenheiten vertraut machen. Je länger man vorhat, dort zu leben, umso mehr. Es würde einem in muslimischen Ländern auch nicht vor Strafe schützen, wenn man das Alkoholverbot missachtet. Man kann also als Muslim nicht fordern, dass sich Ausländer bei ihnen angepasst verhalten, um sich dann in einem fremden Land Rechte einzufordern, die man niemals einer anderen Gruppe zugestehen würde. Das Prinzip, dass man sich als Gast angepasst verhält, ist allen Kulturen bekannt, und bei lässlichen Dingen kann man sich zwar mit Unwissenheit herausreden, aber doch nicht beim Ehrenmord, man fragt sich, auf welchem Planeten ein Muslim leben muss, um nicht mitzubekommen, dass diese in Europa ein strafwürdiges Verbrechen ist. Man stelle sich vor, in Europa würde die Tötung von Diktatoren allgemein legitimiert. Sobald in einem europäischen Land ein Diktator regiert, darf er also von jedem Bürger eines jeden Landes umgebracht werden (nur als Gedankenspiel). Wer würde in islamischen Ländern dann auch nur das geringste Verständnis dafür aufbringen, wenn ein Europäer dort die herrschende Elite umbringt, mit dem Hinweis darauf, dass das in Europa völlig legal ist? Und alle Argumente, die Muslime gegen dieses vorbringen können, kann man auch gegen den Ehrenmord vorbringen. Das Beispiel ist nicht einmal so sehr abwegig, denn ich denke, wenn nach 1942 jemandem die Ermordung Hitlers gelungen wäre, dann würde man ihn als Helden feiern und nicht als Mörder verachten. Das ist alles nicht falsch, aber solange wir ein schuldbezogenes Strafrecht haben und es schuldmindernd gelten lassen wollen, wenn der Täter sich im Recht wähnt, kann man dieses Recht nicht einfach nur für politisch angenehme Personenkreise gelten lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
helmut Geschrieben 29. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2007 ....Das ist alles nicht falsch, aber solange wir ein schuldbezogenes Strafrecht haben und es schuldmindernd gelten lassen wollen, wenn der Täter sich im Recht wähnt, kann man dieses Recht nicht einfach nur für politisch angenehme Personenkreise gelten lassen. nach einigen jahren in deutschland kann man sich nicht mehr nur im recht wähnen. ich würde als richtwert ein jahr ansetzen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Volker Geschrieben 29. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2007 Das ist alles nicht falsch, aber solange wir ein schuldbezogenes Strafrecht haben und es schuldmindernd gelten lassen wollen, wenn der Täter sich im Recht wähnt, kann man dieses Recht nicht einfach nur für politisch angenehme Personenkreise gelten lassen. Wesentlich ist eigentlich nur, dass der Täter weiß, dass er im Sinne des Strafrechts sich schuldig macht. Und Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Schuldmindernd kann man nur anführen, dass derjenige dem Druck seiner Gemeinschaft erlegen ist, aber dann muss man diesen Druck auch anprangern - er ist die Ursache dafür, dass der Täter gegen eine geltende Rechtsnorm verstoßen hat. Und dass der Druck notwendig war, zeigt ja auch, dass der Täter gegen sein Gewissen gehandelt hat. Dass hier eine Gemeinschaft einige ihre Mitglieder dazu erpresst, gegen ihr Gewissen und gegen geltende Rechtsnormen zu verstoßen, das ist der eigentliche Skandal. Und in diesem Sinne ist es wichtig und richtig, die Täter zu bestrafen: Damit sich in Zukunft die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Menschen sich gegen Mord entscheiden und sich dem Druck ihrer Gemeinschaft nicht bedingungslos beugen, weil sie sich der Konsequenzen bewusst sein müssen. Wir können keiner Gemeinschaft Sonderrechte in Fragen der Tötung von Menschen zubilligen, weil das gegen alle unsere Grundwerte verstößt. Wir verraten nicht nur unsere eigenen Werte, wir verraten auch diejenigen, die bereit sind, sich diesem Druck nicht zu beugen. Und auch das gibt es - sollen wir denjenigen, die sich für ihr Gewissen und gegen den Gemeinschaftsdruck entscheiden, in den Rücken fallen und ihr verhalten als falsch deklarieren, während sie in Wahrheit als Helden handeln? Derjenige ist ein Held, der sich dem Druck, andere Menschen zu töten, nicht beugt. Wer sich dem Druck beugt, dem kann man allenfalls Feigheit zubilligen. Man muss diejenigen, die sich dem Druck beugen und morden, als Feiglinge behandeln: Sie haben weder sich selbst noch einem anderen Ehre erwiesen. Ich würde den Begriff "Ehrenmord" auch lieber ersetzen durch "Unehrenhaften Mord aus Feigheit gegenüber dem unrechtmäßigen Druck einer Gemeinschaft". Das kann man vielleicht auch verkürzen zu "Unehrenhaften Mord", was schon doppelt gemoppelt ist, denn ein Mord ist immer unehrenhaft. Man muss den muslimischen Männern die Frage stellen, ob sie ehrenhaft als Held leben oder als Feigling ins Gefängnis geworfen werden wollen. Es gibt für uns keinen Grund, Parallelgesellschaften zu fördern, die ihr eigenes Recht haben, das widerspricht allen europäischen Werten. Und wer nach Europa auswandert, der sollte über seine Motive mal nachforschen: Tut er es nicht etwa deswegen, weil er die europäischen Werte für überlegen hält? Wie bescheuert müsste man eigentlich sein, in ein Land auszuwandern, in dem man nicht nur am Rande der Gesellschaft lebt, sondern dessen Werte man auch noch ablehnt? Und wie dumm muss man sein, anzunehmen, dass eine Gesellschaft, die auf bestimmten Werten aufbaut, es tolerieren kann, wenn man diese Werte mit Füßen tritt? Die Muslime halten uns zum großen Teil für schwach, weil wir nicht nach unseren Werten leben, und diese Kritik ist berechtigt. Wenn wir unsere Werte nicht für durchsetzungswert halten, sollten wir uns mal Gedanken darüber machen, warum wir so bescheuerte Werte überhaupt vertreten: Dann fällt der Vorwurf der Dummheit auf uns selbst zurück. Offensichtlich gibt es Muslime, die uns für dumm genug halten, dass wir unsere Werte nicht vertreten, ihnen sollten wir nicht auch noch Recht geben. Unsere Werte wurden mit dem Blut unserer Vorväter mehr als teuer erkauft, wir sollten sie nicht so billig preisgeben (Ok, das ist ein sehr emotionales Argument, diesen Einwand muss ich gelten lassen). Man kann doch nicht gleichzeitig über Werteverfall klagen und den Verfall unserer Werte so einfach in Kauf nehmen. Und zu unseren Werten gehört eben die Ablehnung von Mord aus Gründen der Ehre, deswegen gibt es bei uns keine Duelle mehr. Wir haben aus unserer unrühmlichen Geschichte genau das gelernt, und wer nicht aus der Geschichte lernt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen. Wollen wir das wirklich? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 29. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2007 Mord ist Töten von etwas Göttlichem. Bitte? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 29. Januar 2007 Autor Melden Share Geschrieben 29. Januar 2007 Mord ist Töten von etwas Göttlichem. Bitte? Naja, egal ob das Göttliche sich auch so sieht. Man könnte auch dich ermorden. Grüße, KAM Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 29. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2007 Das ist alles nicht falsch, aber solange wir ein schuldbezogenes Strafrecht haben und es schuldmindernd gelten lassen wollen, wenn der Täter sich im Recht wähnt, kann man dieses Recht nicht einfach nur für politisch angenehme Personenkreise gelten lassen. Wesentlich ist eigentlich nur, dass der Täter weiß, dass er im Sinne des Strafrechts sich schuldig macht. Und Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Schuldmindernd kann man nur anführen, dass derjenige dem Druck seiner Gemeinschaft erlegen ist, aber dann muss man diesen Druck auch anprangern - er ist die Ursache dafür, dass der Täter gegen eine geltende Rechtsnorm verstoßen hat. Und dass der Druck notwendig war, zeigt ja auch, dass der Täter gegen sein Gewissen gehandelt hat. Dass hier eine Gemeinschaft einige ihre Mitglieder dazu erpresst, gegen ihr Gewissen und gegen geltende Rechtsnormen zu verstoßen, das ist der eigentliche Skandal. Ich will mich mal auf das beschränken, wo ich widerspreche: Sicher ist auch darauf abzustellen, dass der Täter weiß, dass er sich strafbar macht, klar, aber das wird beim Mord kein großes Problem sein. Fraglich ist jetzt allerdings, ob man diesen Verbotsirrtum auch auf die Mordmerkmale übertragen kann. Und hier setzen einige an und sagen, dass ja das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe" ein unrechtsverschärfendes Merkmal sei, und dass daher die Anwendung des Verbotsirrtums des § 17 passend sei, der ja auf solche Fälle, in denen der Täter das Unrecht seiner Tat (hier in Teilen) verkennt, zugeschnitten ist. Hier muss man allerdings dann hohe Maßstäbe ansetzen: es reicht nicht aus, wenn der Täter unsere Rechtsordnung zwar kennt, sich aber entschließt, seine Vorstellungen von Recht über diese zu stellen. Auch ein bloßes Zweifeln genügt nicht, sondern ich halte die Anwendung des § 17 dann für gerechtfertigt, wenn der Täter sich ernsthaft über die zusätzliche Missbilligung seiner Tat durch die deutsche Rechtsordnung irrte. Außerdem soll noch hinzu gefügt werden, dass § 17 im Fall eines vermeidbaren Verbotsirrtums eine Kann-Vorschrift ist. Und in diesem Sinne ist es wichtig und richtig, die Täter zu bestrafen: Damit sich in Zukunft die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Menschen sich gegen Mord entscheiden und sich dem Druck ihrer Gemeinschaft nicht bedingungslos beugen, weil sie sich der Konsequenzen bewusst sein müssen. Das BVerfG hat die hier geschilderte negative Generalprävention als Verletzung der Menschenwürde des Täters verworfen (weil er hier als Abschreckungsinstrument verzweckt wird). Wir können keiner Gemeinschaft Sonderrechte in Fragen der Tötung von Menschen zubilligen, weil das gegen alle unsere Grundwerte verstößt. Wir verraten nicht nur unsere eigenen Werte, wir verraten auch diejenigen, die bereit sind, sich diesem Druck nicht zu beugen. Und auch das gibt es - sollen wir denjenigen, die sich für ihr Gewissen und gegen den Gemeinschaftsdruck entscheiden, in den Rücken fallen und ihr verhalten als falsch deklarieren, während sie in Wahrheit als Helden handeln? Derjenige ist ein Held, der sich dem Druck, andere Menschen zu töten, nicht beugt. Wer sich dem Druck beugt, dem kann man allenfalls Feigheit zubilligen. Wir sollten dennoch konsequent unsere Rechtsnormen anwenden und keine Ausnahme für "Ehrenmorde" machen. Es gibt für uns keinen Grund, Parallelgesellschaften zu fördern, die ihr eigenes Recht haben, das widerspricht allen europäischen Werten. Und wer nach Europa auswandert, der sollte über seine Motive mal nachforschen: Tut er es nicht etwa deswegen, weil er die europäischen Werte für überlegen hält? Wie bescheuert müsste man eigentlich sein, in ein Land auszuwandern, in dem man nicht nur am Rande der Gesellschaft lebt, sondern dessen Werte man auch noch ablehnt? Und wie dumm muss man sein, anzunehmen, dass eine Gesellschaft, die auf bestimmten Werten aufbaut, es tolerieren kann, wenn man diese Werte mit Füßen tritt? Die Muslime halten uns zum großen Teil für schwach, weil wir nicht nach unseren Werten leben, und diese Kritik ist berechtigt. Wenn wir unsere Werte nicht für durchsetzungswert halten, sollten wir uns mal Gedanken darüber machen, warum wir so bescheuerte Werte überhaupt vertreten: Dann fällt der Vorwurf der Dummheit auf uns selbst zurück. Offensichtlich gibt es Muslime, die uns für dumm genug halten, dass wir unsere Werte nicht vertreten, ihnen sollten wir nicht auch noch Recht geben. Unsere Werte wurden mit dem Blut unserer Vorväter mehr als teuer erkauft, wir sollten sie nicht so billig preisgeben (Ok, das ist ein sehr emotionales Argument, diesen Einwand muss ich gelten lassen). Man kann doch nicht gleichzeitig über Werteverfall klagen und den Verfall unserer Werte so einfach in Kauf nehmen. Und zu unseren Werten gehört eben die Ablehnung von Mord aus Gründen der Ehre, deswegen gibt es bei uns keine Duelle mehr. Wir haben aus unserer unrühmlichen Geschichte genau das gelernt, und wer nicht aus der Geschichte lernt, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen. Wollen wir das wirklich? Aber wollen wir denn dafür unsere Werte verraten und eine Extra-Strafrecht schaffen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 29. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 29. Januar 2007 (bearbeitet) In meinem Artikel über Franziskus un den Islam habe ich auch einen Abschnitt über genau dieses Thema geschrieben. Ich kopiere ihn einfach mal hier rein: Licht und Schatten gehören zusammen Die Schwierigkeit bei all diesen positiven und negativen Erfahrungen ist, dass sie oft untrennbar zusammenhängen. Das Gute bedingt das Schlechte mit. ... Wir verurteilen (völlig zu Recht!) die sogenannten “Ehrenmorde”, mit denen islamische Mädchen in die Disziplin der Großfamilie gezwungen werden sollen, und begründen die Taten schnell mit der Struktur muslimischer Familien. Aber wir übersehen oft, dass alle paar Wochen ein deutscher Familienvater seine gesamte Familie und dann sich selbst tötet. Dabei hängen diese “Familientragödien” auf ganz ähnliche Weise mit den zerbrechenden Beziehungen in unserer Gesellschaft zusammen. ... Es bleibt also festzuhalten, dass in dieser Welt jede Gute Sache auch immer ihre Schattenseiten hat, und zwar in jeder Kultur. Unkraut und Weizen wachsen zusammen hoch, und Jesus erklärt das ausdrücklich für gut und mahnt uns zur Geduld. Diese Schattenseiten einer Kultur können nur überwunden werden, wenn man sich ihnen in einem freiwilligen Erkenntnisprozess stellt. Es hilft also nicht weiter, der jeweils anderen Kultur ständig ihre Schwächen vorzuhalten, denn diese sind ja immer auch mit Eigenschaften verbunden, die die Menschen innerhalb dieser Kultur als wertvoll und lebensnotwendig erfahren. Notwendig ist ein Dialog der gegenseitigen Ermutigung und des Respekts, der beiden Partnern dabei hilft, die eigenen Stärken weiter zu entwickeln, so dass die Schwächen mit der Zeit zurücktreten. Jesus sagt: “Urteilt nicht, damit ihr nicht verurteilt werdet” und: “Sucht nicht den Splitter im Auge des Nächsten, sondern den Balken im eigenen Auge.” Damit ist selbstverständlich nicht gemeint, dass es eine juristische Toleranz gegenüber Ehrenmorden geben sollte, genausowenig wie gegenüber Familientragödien. Ich halte es aber für wichtig, festzuhalten, dass es sich hierbei um Entgleisungen von Wertvorstellungen handelt, die in anderen Zusammenhängen auch ihre guten Seiten haben. bearbeitet 29. Januar 2007 von Franziskaner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 30. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 30. Januar 2007 Damit ist selbstverständlich nicht gemeint, dass es eine juristische Toleranz gegenüber Ehrenmorden geben sollte, genausowenig wie gegenüber Familientragödien. Ich halte es aber für wichtig, festzuhalten, dass es sich hierbei um Entgleisungen von Wertvorstellungen handelt, die in anderen Zusammenhängen auch ihre guten Seiten haben. Ich bin gespannt auf ein paar gute Seiten der Patriarchaldiktatur, die solchen Ehrenmorden zugrunde liegt. Wirklich, es würde mich interessieren, was man Gutes an einer Kultur findet, die 12-Jährige Mädchen zwangsverheiratet und in der jedes Ausbrechen aus diesem Gefängnis mit Blutvergießen reingewaschen werden muss. Es hat nicht alles seine guten Seiten, manches ist einfach scheiße. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 30. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 30. Januar 2007 Damit ist selbstverständlich nicht gemeint, dass es eine juristische Toleranz gegenüber Ehrenmorden geben sollte, genausowenig wie gegenüber Familientragödien. Ich halte es aber für wichtig, festzuhalten, dass es sich hierbei um Entgleisungen von Wertvorstellungen handelt, die in anderen Zusammenhängen auch ihre guten Seiten haben. Ich bin gespannt auf ein paar gute Seiten der Patriarchaldiktatur, die solchen Ehrenmorden zugrunde liegt. Wirklich, es würde mich interessieren, was man Gutes an einer Kultur findet, die 12-Jährige Mädchen zwangsverheiratet und in der jedes Ausbrechen aus diesem Gefängnis mit Blutvergießen reingewaschen werden muss. Es hat nicht alles seine guten Seiten, manches ist einfach scheiße. Ich finde einen Zusammenhalt in der Familie schon gut. Ich finde es auch gut, dass sich Eltern für die Partnerschaften ihrer Kinder interessieren, und dass man nicht alles nach dem Motto abtut: je mehr sexuelle Erfahrungen um so besser. Ich schaue gelegentlich mal in die Jugendzeitschriften meiner Tochter, und die Selbstverständlichkeit, mit der eine Vielzahl sexueller Beziehungen schon im Alter von 16, 17 Jahren vorausgesetzt wird, erschreckt mich doch. Ich glaube, das dieses Bewusstsein häufig schlimmere Konsequenzen für den den weiteren Lebenslauf hat als so manche in Liebe und Verantwortung arrangierte Ehe. Aber wie gesagt: dass nicht nur ein "Ehrenmord", sondern auch alles was an Zwang und Entmündigung im weiteren Umkreis davon liegt, eine schlimme Entgleisung dieser Wertvorstellungen darstellt, steht außer Frage. Es geht dabei übrigens nicht nur um´s Patrirchat. Heute stand im Kölner Stadtanzeiger ein Bericht üner eine Türkische Umfrage zu diesem Thema, in der nicht nur 30% der Männer, sondern auch 27% der Frauen einen Mord zur Wiederherstellung der Familienehre ausdrücklich befürwortet haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 30. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 30. Januar 2007 (bearbeitet) Damit ist selbstverständlich nicht gemeint, dass es eine juristische Toleranz gegenüber Ehrenmorden geben sollte, genausowenig wie gegenüber Familientragödien. Ich halte es aber für wichtig, festzuhalten, dass es sich hierbei um Entgleisungen von Wertvorstellungen handelt, die in anderen Zusammenhängen auch ihre guten Seiten haben. Ich bin gespannt auf ein paar gute Seiten der Patriarchaldiktatur, die solchen Ehrenmorden zugrunde liegt. Wirklich, es würde mich interessieren, was man Gutes an einer Kultur findet, die 12-Jährige Mädchen zwangsverheiratet und in der jedes Ausbrechen aus diesem Gefängnis mit Blutvergießen reingewaschen werden muss. Es hat nicht alles seine guten Seiten, manches ist einfach scheiße. Ich finde einen Zusammenhalt in der Familie schon gut. Ich finde es auch gut, dass sich Eltern für die Partnerschaften ihrer Kinder interessieren, und dass man nicht alles nach dem Motto abtut: je mehr sexuelle Erfahrungen um so besser. Ich schaue gelegentlich mal in die Jugendzeitschriften meiner Tochter, und die Selbstverständlichkeit, mit der eine Vielzahl sexueller Erfahrungen schon im Alter von 16, 17 Jahren vorausgesetzt wird, erschreckt mich doch. Ich glaube, das dieses Bewusstsein häufig schlimmere Konsequenzen für den den weiteren Lebenslauf hat als so manche in Liebe und Verantwortung arrangierte Ehe. Ich bin der Meinung, dass Aids und ungewollte Schwangerschaft eben nicht die einzigen Beschädigungen sind, die man durch bedenkenlose und verfrühte sexuelle Beziehungen erleiden kann. Aber wie gesagt: dass nicht nur ein "Ehrenmord", sondern auch alles was an Zwang und Entmündigung im weiteren Umkreis davon liegt, eine schlimme Entgleisung dieser Wertvorstellungen darstellt, steht außer Frage. Es geht dabei übrigens nicht nur um´s Patrirchat. Heute stand im Kölner Stadtanzeiger ein Bericht üner eine Türkische Umfrage zu diesem Thema, in der nicht nur 30% der Männer, sondern auch 27% der Frauen einen Mord zur Wiederherstellung der Familienehre ausdrücklich befürwortet haben. bearbeitet 30. Januar 2007 von Franziskaner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 31. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2007 Ich schaue gelegentlich mal in die Jugendzeitschriften meiner Tochter, und die Selbstverständlichkeit, mit der eine Vielzahl sexueller Erfahrungen schon im Alter von 16, 17 Jahren vorausgesetzt wird, erschreckt mich doch. Ich glaube, das dieses Bewusstsein häufig schlimmere Konsequenzen für den den weiteren Lebenslauf hat als so manche in Liebe und Verantwortung arrangierte Ehe. Noch schlimmere Konsequenzen für den den weiteren Lebenslauf allerdings hat ein Vorschlaghammer im Schädel, der die Familienehre wieder gerade kloppen soll. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franziskaner Geschrieben 31. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2007 Ich schaue gelegentlich mal in die Jugendzeitschriften meiner Tochter, und die Selbstverständlichkeit, mit der eine Vielzahl sexueller Erfahrungen schon im Alter von 16, 17 Jahren vorausgesetzt wird, erschreckt mich doch. Ich glaube, das dieses Bewusstsein häufig schlimmere Konsequenzen für den den weiteren Lebenslauf hat als so manche in Liebe und Verantwortung arrangierte Ehe. Noch schlimmere Konsequenzen für den den weiteren Lebenslauf allerdings hat ein Vorschlaghammer im Schädel, der die Familienehre wieder gerade kloppen soll. Meinst Du jetzt den Vorschlaghammer, mit dem ein muslimischer Mann seine Tochter oder Schwester erschlägt, oder den, mit dem ein deutscher Familienvater Frau und Kinder umbringt? Aber Du hast natürlich völlig recht, unentschuldbar ist beides. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
abitibi Geschrieben 31. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2007 Ich halte beide Phänomene höchstens für miteinander verwandt, aber eigentlich nicht mal das. Außerdem ist zu bedenken, daß der Umstand, daß hin und wieder mal ein Familienvater seine Familie umbringt, weil seine Gattin sich scheiden zu lassen gedenkt, offensichtlich nicht dazu führt, daß andere Frauen vorsichtshalber auf Trennung oder Scheidung verzichten. Umgekehrt ist aber der Druck in muslimischen Familien so groß, daß sich meistens konform verhalten wird. Sogar, wenn die Ehe nicht in Liebe und Sorgfalt arangiert wurde. Oft kommen da ja noch irgendwelche Bräuche hinzu, daß nur Mitglieder der Familie X zu heiraten sind- spätestens da ist ja wohl nix mehr mit Liebe und Sorgfalt. Übrigens bin ich auch nicht der Meinung, daß derartige Bräuche ok wären, nur weil selbst viele Frauen das so richtig finden- der Umstand, daß je grob gerundet ein Drittel Männer und Frauen Ehrenmorde prinzipiell ok finden, ist sehr erschreckend, nicht weniger erschreckend finde ich, daß offensichtlich das Arrangieren von Ehen und das völlige Verbot jedweden Kontaktes von Männlein und Weiblein auch für gut befunden werden. Außerdem bedenke man dabei, daß die Zahl höchstwahrscheinlich noch um einiges höher liegt- bei der Art von Fragen antworten sehr, sehr viele nicht ehrlich. Lernt man im ersten Semester Soziologie. Selbst wenn die Umfrage völlig anonym gewesen sein sollte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
abitibi Geschrieben 31. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 31. Januar 2007 Damit ist selbstverständlich nicht gemeint, dass es eine juristische Toleranz gegenüber Ehrenmorden geben sollte, genausowenig wie gegenüber Familientragödien. Ich halte es aber für wichtig, festzuhalten, dass es sich hierbei um Entgleisungen von Wertvorstellungen handelt, die in anderen Zusammenhängen auch ihre guten Seiten haben. Ich bin gespannt auf ein paar gute Seiten der Patriarchaldiktatur, die solchen Ehrenmorden zugrunde liegt. Wirklich, es würde mich interessieren, was man Gutes an einer Kultur findet, die 12-Jährige Mädchen zwangsverheiratet und in der jedes Ausbrechen aus diesem Gefängnis mit Blutvergießen reingewaschen werden muss. Es hat nicht alles seine guten Seiten, manches ist einfach scheiße. Ich finde einen Zusammenhalt in der Familie schon gut. Ich finde es auch gut, dass sich Eltern für die Partnerschaften ihrer Kinder interessieren, und dass man nicht alles nach dem Motto abtut: je mehr sexuelle Erfahrungen um so besser. Ich schaue gelegentlich mal in die Jugendzeitschriften meiner Tochter, und die Selbstverständlichkeit, mit der eine Vielzahl sexueller Erfahrungen schon im Alter von 16, 17 Jahren vorausgesetzt wird, erschreckt mich doch. Ich glaube, das dieses Bewusstsein häufig schlimmere Konsequenzen für den den weiteren Lebenslauf hat als so manche in Liebe und Verantwortung arrangierte Ehe. Ich bin der Meinung, dass Aids und ungewollte Schwangerschaft eben nicht die einzigen Beschädigungen sind, die man durch bedenkenlose und verfrühte sexuelle Beziehungen erleiden kann. Aber wie gesagt: dass nicht nur ein "Ehrenmord", sondern auch alles was an Zwang und Entmündigung im weiteren Umkreis davon liegt, eine schlimme Entgleisung dieser Wertvorstellungen darstellt, steht außer Frage. Es geht dabei übrigens nicht nur um´s Patrirchat. Heute stand im Kölner Stadtanzeiger ein Bericht üner eine Türkische Umfrage zu diesem Thema, in der nicht nur 30% der Männer, sondern auch 27% der Frauen einen Mord zur Wiederherstellung der Familienehre ausdrücklich befürwortet haben. Nicht alles, was böse ist, fällt unter den Begriff "Patriarchat". Nein, ich zweifle zunehmend sogar den Sinn des Konzeptes eines Patriarchats an- komischerweise machen Frauen da nämlich meist sehr bereitwillig mit (und erziehen ihre Kinder entsprechend, oder pochen auf die Genitalverstümmelung ihrer Töchter, und und und...). Außerdem vergisst man dadurch leicht, daß nicht nur Frauen die Opfer sind. Ich wage zu bezweifeln, daß muslimische Jungs es alle ganz prima finden, eine ihnen unbekannte junge Dame ehelichen zu müssen. Ich wage auch zu bezweifeln, daß alle muslimischen Männer das Männerbild in Ordnung finden, welches genauso verquer ist, wie das entsprechende Frauenbild (ich kenne zumindest Männer, die die Vorstellung, Männer würden sich automatisch hemmungslos auf jedes Stück unverschleierte Frau stürzen, zutiefst beleidigend finden) im Islam. Es geht um Religion und Kultur, nicht um die Herrschaft des einen oder des anderen Geschlechts. Die Werte, die da angeblich hin und wieder entgleisen und ansonsten ganz prima sind...ehrlich gesagt krieg ich den Bogen von Zusammenhalt zu Ehrenmord oder dem Durchdrehen eines Familienvaters nicht so ganz. Und für am gesündesten halte ich eigentlich, wenn Eltern ihre Kinder bis zu einem gewissen Alter beschützen, ihnen ihre Position vermitteln und erklären und ihnen dann aber die Wahl lassen, wie sie das ganze handhaben wollen. Das klappt bei den meisten ganz prima und vermeidet Exzesse. Eltern, die ihre Kinder zu wahren Sexorgien ermutigen sind genauso daneben wie Eltern, die ihre Kinder notfalls mit Gewalt auch nur vom Händchenhalten abhalten wollen. Nur hört man relativ selten, daß es ersteres gibt. Viel öfter dürfte der Fall sein, daß Eltern sich einfach gar nicht kümmern. Das ist aber nicht Widerspiegelung irgendwelcher westlichen Werte, sondern das versagen ebendieser. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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