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Elrond

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Nein, am besten Anwälte abschaffen. Dann gäbe es deutlich weniger Probleme und Verbrechen auf der Welt.

 

Interessanter Vorschlag. Dann müßten die Gerichte eigentlich auch abgeschafft werden. Das Urheberrecht ist eine Frucht der Aufklärung, geistiges Eigentum sollte von der Willkür herrscherlicher Privilegien nicht mehr abhängig sein. Die Achtung vor geistigem Eigentum ist freilich noch schwächer ausgeprägt als diejenige vor materiellem Eigentum. Grüße, KAM

 

Diese Achtung wird durch einseitige Lobbygesetze wie den DMCA in den USA oder die entsprechenden deutschen Verschärfungsgesetze nur noch verringert. Mir ist kein Bereich des Strafrechts bekannt, in dem sich Rechtsempfinden und positiv gesetztes Recht in den letzten 10 Jahren so weit auseinander entwickelt haben.

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Rechtsempfinden

 

Ein Wort, das sich verdächtig anhört. Grüße, KAM

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Rechtsempfinden

 

Ein Wort, das sich verdächtig anhört. Grüße, KAM

 

Nenn es "Vertrauen auf die Rechtsordnung" und es ist ein absolut übliches Wort. Versteh mich nicht falsch, ich bin strikt dagegen, einem wie auch immer geäußerten "Rechts- oder Volksempfinden" rechtlichen Wert beizumessen, nur sollte rechtspolitisch durchaus beachtet werden, dass durch Gesetze, die in der Gesellschaft nicht mal ansatzweise geachtet werden (so auch beim Cannabisbesitzverbot) das Vertrauen in die Rechtsordnung insgesamt untergraben wird.

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Versteh mich nicht falsch, ich bin strikt dagegen, einem wie auch immer geäußerten "Rechts- oder Volksempfinden" rechtlichen Wert beizumessen,
Was mich immer wieder zu der Frage bringt, ob Gesetzbücher so einfach vom Himmel fallen.

 

Gesetzbücher (wie die Lex Salica, der Code Napoleon, etc.) sind doch nur Papiergewordenes Rechtsempfinden einer (mehr oder weniger) legitimierten Instanz, die sich am allgemeinen Rechtsempfinden ausrichten musste.

 

Wenn man die Strafen aus der Lex Salica für Mord und Diebstahl ansieht kommt man ebenso ins Grübeln wie über die lächerlich niedrigen Strafen für Sexualdelikte heute.

 

(Ob es von besonderer Ausgewogenheit zeugt, daß Peter Hartz 2 Jahre auf Bewährung bekommen hat während der Gammelfleischhändler vmtl. 15 bekommt ist eine genauso spannende Frage.)

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Versteh mich nicht falsch, ich bin strikt dagegen, einem wie auch immer geäußerten "Rechts- oder Volksempfinden" rechtlichen Wert beizumessen,
Was mich immer wieder zu der Frage bringt, ob Gesetzbücher so einfach vom Himmel fallen.

 

Gesetzbücher (wie die Lex Salica, der Code Napoleon, etc.) sind doch nur Papiergewordenes Rechtsempfinden einer (mehr oder weniger) legitimierten Instanz, die sich am allgemeinen Rechtsempfinden ausrichten musste.

 

Sicher, aber wenn du dem Rechtsempfinden den Rang einer Rechtsquelle anerkennst, hast du Willkür bei der Rechtsanwendung Tür und Tor geöffnet. Ein zentraler Punkt der RStGB-Reform der Nazis war ja, dass nicht nur gesetzliche Straftatbestände strafbewehrt waren, sondern alles, was dem gesunden Volksempfinden nach strafbar sein sollte. Die Abkehr vom Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht ist daher eine Abkehr vom Rechtsstaat.

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Versteh mich nicht falsch, ich bin strikt dagegen, einem wie auch immer geäußerten "Rechts- oder Volksempfinden" rechtlichen Wert beizumessen,
Was mich immer wieder zu der Frage bringt, ob Gesetzbücher so einfach vom Himmel fallen.

 

Gesetzbücher (wie die Lex Salica, der Code Napoleon, etc.) sind doch nur Papiergewordenes Rechtsempfinden einer (mehr oder weniger) legitimierten Instanz, die sich am allgemeinen Rechtsempfinden ausrichten musste.

Sicher, aber wenn du dem Rechtsempfinden den Rang einer Rechtsquelle anerkennst, hast du Willkür bei der Rechtsanwendung Tür und Tor geöffnet.
Sorry, aber welche Quelle für unsere Gesetzgebung außer dem allgemeinen Rechtsempfinden hast Du denn noch?

 

Gut - unser BGB hat vmtl. immer noch Einflüsse des alten römischen Rechts und ich möchte auch gar nicht bestreiten, daß auch unser Rechtsempfinden davon immer noch beeinflusst wird.

 

Oder willst Du auf die Institutionen der Legislative und Exekutive hinaus, die als Verzögerungsinstanzen Veränderungen im Rechtsempfinden immer nur zeitversetzt und abgeschwächt in die Rechtsprechung einfließen lassen?

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Versteh mich nicht falsch, ich bin strikt dagegen, einem wie auch immer geäußerten "Rechts- oder Volksempfinden" rechtlichen Wert beizumessen,
Was mich immer wieder zu der Frage bringt, ob Gesetzbücher so einfach vom Himmel fallen.

 

Gesetzbücher (wie die Lex Salica, der Code Napoleon, etc.) sind doch nur Papiergewordenes Rechtsempfinden einer (mehr oder weniger) legitimierten Instanz, die sich am allgemeinen Rechtsempfinden ausrichten musste.

Sicher, aber wenn du dem Rechtsempfinden den Rang einer Rechtsquelle anerkennst, hast du Willkür bei der Rechtsanwendung Tür und Tor geöffnet.
Sorry, aber welche Quelle für unsere Gesetzgebung außer dem allgemeinen Rechtsempfinden hast Du denn noch?

 

Gut - unser BGB hat vmtl. immer noch Einflüsse des alten römischen Rechts und ich möchte auch gar nicht bestreiten, daß auch unser Rechtsempfinden davon immer noch beeinflusst wird.

 

Oder willst Du auf die Institutionen der Legislative und Exekutive hinaus, die als Verzögerungsinstanzen Veränderungen im Rechtsempfinden immer nur zeitversetzt und abgeschwächt in die Rechtsprechung einfließen lassen?

Strafbegründende Rechtsquelle ist nur gesetztes Recht. Was der Rechtssetzung zugrunde liegt, ist für den Rechtsanwender nur sekundär interessant.

Das ist auch nicht überall so, in England gibt es 6 direkte Rechtsquellen (Statutes, Customs, Common law, Equitiy Original precedences, Books of Authority), Mord ist z. B. immer noch ein Verbrechen, das durch Common Law und nicht durch ein Gesetz strafbewehrt ist.

 

Edit: Ein Strafbegründen eingefügt, um es richtig zu machen.

bearbeitet von Clown99
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welche Quelle für unsere Gesetzgebung außer dem allgemeinen Rechtsempfinden hast Du denn noch?

Das Grundgesetz und die ihm zugrunde liegenden Rechtsphilosophie sind schon gute Kandidaten. Die dienen zumindest als Korrektiv, qua Masstaebe , an die sich auch der Gesetzgeber sich zu halten hat.

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welche Quelle für unsere Gesetzgebung außer dem allgemeinen Rechtsempfinden hast Du denn noch?
Das Grundgesetz und die ihm zugrunde liegenden Rechtsphilosophie sind schon gute Kandidaten. Die dienen zumindest als Korrektiv, qua Masstaebe , an die sich auch der Gesetzgeber sich zu halten hat.
? Und die sind sakrosankt? Können auf keinen Fall verändert werden? Sind völlig unabhängig vom Zeitgeist?

 

Man könnte fast meinen, es gäbe ein unumstößliches Naturrecht ...

 

Wenn ich Clown richtig verstanden habe, will er in der Praxis die Gesetzesanwendung vom Zustandekommen eines Gesetzes entkoppeln.

 

Das kann man für klug halten, ich finde allerdings, daß man auch bei der Anwendung eines Gesetzes berücksichtigen muss, in welchem Geist es geschrieben wurde.

 

Die Klägerin, die als Letzte mit dem Kranzgeldparagraphen geklagt (und verloren) hat, hatte glaube ich im ursprünglichen Sinne des Gesetzes recht. Nur stimmten die Rahmenbedingungen nicht mehr (woraufhin der Paragraph ja auch sang- und klanglos verschwand).

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welche Quelle für unsere Gesetzgebung außer dem allgemeinen Rechtsempfinden hast Du denn noch?
Das Grundgesetz und die ihm zugrunde liegenden Rechtsphilosophie sind schon gute Kandidaten. Die dienen zumindest als Korrektiv, qua Masstaebe , an die sich auch der Gesetzgeber sich zu halten hat.
? Und die sind sakrosankt? Können auf keinen Fall verändert werden? Sind völlig unabhängig vom Zeitgeist?

 

Man könnte fast meinen, es gäbe ein unumstößliches Naturrecht ...

 

Wenn ich Clown richtig verstanden habe, will er in der Praxis die Gesetzesanwendung vom Zustandekommen eines Gesetzes entkoppeln.

 

Das kann man für klug halten, ich finde allerdings, daß man auch bei der Anwendung eines Gesetzes berücksichtigen muss, in welchem Geist es geschrieben wurde.

 

Die Klägerin, die als Letzte mit dem Kranzgeldparagraphen geklagt (und verloren) hat, hatte glaube ich im ursprünglichen Sinne des Gesetzes recht. Nur stimmten die Rahmenbedingungen nicht mehr (woraufhin der Paragraph ja auch sang- und klanglos verschwand).

 

Bei der Auslegung eines Gesetzes ist sicher auch die Entstehungsgeschichte wichtig, nur kann es im Strafrecht keine andere Strafbarkeitsquelle geben als das Gesetz selbst (im Zivilrecht ist das ein bisschen anders, daher passt das mit dem Kranzgeld nicht ganz). Wenn du also dein wertvolles Kaffeeservices vor dem Haus stehen ließest und ich vorbeiginge, es nähme, ein Kaffeekränzchen veranstalten würde und es dir anschließend wieder zurückbrächte, wäre das nach unserem Recht nicht strafbar. Aufgrund des Gesetzlichkeitsprinzip kann auch nicht gesagt werden: das ist so abscheulich, das ist strafbar auch ohne Gesetz. Mehr wollte ich nicht sagen.

Dass man im ZivilR da freier ist, ist klar, aber das ist auch eine andere Baustelle.

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welche Quelle für unsere Gesetzgebung außer dem allgemeinen Rechtsempfinden hast Du denn noch?
Das Grundgesetz und die ihm zugrunde liegenden Rechtsphilosophie sind schon gute Kandidaten. Die dienen zumindest als Korrektiv, qua Masstaebe , an die sich auch der Gesetzgeber sich zu halten hat.
? Und die sind sakrosankt? Können auf keinen Fall verändert werden? Sind völlig unabhängig vom Zeitgeist?

 

Sie sind auf jeden Fall gut begründet (hat etwas mit Kant zu tun), würde ich sagen. Will man sie ändern, so muss man eine sehr gute Begründung haben. Und da das GG auch eine Ewigkeitsgarantie enthält, kann man nicht alles daran ändern, sondern nur ihren Gehalt genauer fassen oder sie den äußeren Bedingungen anpassen. Natürlich kann man sich über die genauen Grenzen streiten, darüber zu entscheiden ist dann die Aufgabe der Verfassungsgerichte, welche gewiss teilweise vom Zeitgeist beeeinfluss sind.

 

Man könnte fast meinen, es gäbe ein unumstößliches Naturrecht ...

 

Nein, kann man nicht. Denn offensichtlich funktioniert das alles nur im Rahmen einer bestimmten Rechtsodnung, welche historisch gewachsen ist. Das heißt aber nicht, dass die Gesetzgebung lediglich von der gegenwärtigen Stimmung abhängen würde oder so ähnlich.

bearbeitet von Domingo
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Auch wenn ich mir jetzt die Blitze zuziehe: Ich halte die Entscheidung des LG München für klug, in sich logisch konsistent und richtig. Wenn ein Bild innerhalb des layouts eines anderen Werkes verwendet wird, dann ist das tatsächlich ein Vorgang, der das Urheberrecht des Bildautors berührt. Ein Link auf das Bild tut das nicht, weil das Bild per Link ja in einen Kontext eingebettet ist, den der Autor des dortigen Kontextes explizit veröffentlichen wollte. Die Entscheidung schient mir in logisch nachvollziehbarer Weise das papierene Copyrightrecht fortzuschrieben.

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Auch wenn ich mir jetzt die Blitze zuziehe: Ich halte die Entscheidung des LG München für klug, in sich logisch konsistent und richtig. Wenn ein Bild innerhalb des layouts eines anderen Werkes verwendet wird, dann ist das tatsächlich ein Vorgang, der das Urheberrecht des Bildautors berührt. Ein Link auf das Bild tut das nicht, weil das Bild per Link ja in einen Kontext eingebettet ist, den der Autor des dortigen Kontextes explizit veröffentlichen wollte. Die Entscheidung schient mir in logisch nachvollziehbarer Weise das papierene Copyrightrecht fortzuschrieben.

Aber auch der IMG-Tag der HTML setzt nur einen Link. Das Internet ist kein Printmedium. Ich müsste ja sonst auch eine ISBN für meine Homepage beantragen.

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Auch wenn ich mir jetzt die Blitze zuziehe: Ich halte die Entscheidung des LG München für klug, in sich logisch konsistent und richtig. Wenn ein Bild innerhalb des layouts eines anderen Werkes verwendet wird, dann ist das tatsächlich ein Vorgang, der das Urheberrecht des Bildautors berührt. Ein Link auf das Bild tut das nicht, weil das Bild per Link ja in einen Kontext eingebettet ist, den der Autor des dortigen Kontextes explizit veröffentlichen wollte. Die Entscheidung schient mir in logisch nachvollziehbarer Weise das papierene Copyrightrecht fortzuschrieben.

Aber auch der IMG-Tag der HTML setzt nur einen Link. Das Internet ist kein Printmedium. Ich müsste ja sonst auch eine ISBN für meine Homepage beantragen.

Aber das Programm hinter diesem link beamt das Foto von seinem Urspungsort in die mykath-Umgebung hinein. Das ist der Unterschied.

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Ich will wieder ein elitäres Internet, so wie Anfang der 90er. Da hatten fast nur Akademiker und Militärs Zugriff und keiner hat sich um Pingeligkeiten wie Urheberrecht geschert. Als die Juristen das Netz entdeckten, ging's abwärts.

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Auch wenn ich mir jetzt die Blitze zuziehe: Ich halte die Entscheidung des LG München für klug, in sich logisch konsistent und richtig. Wenn ein Bild innerhalb des layouts eines anderen Werkes verwendet wird, dann ist das tatsächlich ein Vorgang, der das Urheberrecht des Bildautors berührt. Ein Link auf das Bild tut das nicht, weil das Bild per Link ja in einen Kontext eingebettet ist, den der Autor des dortigen Kontextes explizit veröffentlichen wollte. Die Entscheidung schient mir in logisch nachvollziehbarer Weise das papierene Copyrightrecht fortzuschrieben.
Ich halte die Entscheidung auch für in sich konsistent. Das gemeine ist aber, dass man die Fälle, wo man externes Material eben nicht als eigenes ausgeben will und wo das auch von der Seitegestaltung her eher offensicht ist und kein gewerblich oder gewerblich schädigender Aspekt vorliegt, davon leider auch betroffen ist.

 

Leider sind die Grenzen fliessend und die Fälle kaum voneinander trennbar, so dass wohl nur die Rundumkeule übrig bleibt. Wobei ich eine Art "Bagatellklausel" für wünschenswert gehalten hätte.

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Aber auch der IMG-Tag der HTML setzt nur einen Link. Das Internet ist kein Printmedium. Ich müsste ja sonst auch eine ISBN für meine Homepage beantragen.

Das finde ich ja gerade das Gute an dem Urteil: Dass es sich nicht um technische Details schert, sondern auf das Erscheinungsbild für den Leser abhebt. KOnsequenterweise müsste dann das Spiegeln eines Artikels (als das 1zu1 Kopieren auf den eigenen Server) erlaubt sein, weil ja die Nutzungsweise des Artkels nicht eingeschränkt ist. Im Gegenteil: dem Urheber wird Bandbreite geschenkt. Das steht so nicht im Urteil, wäre aber die konsistente Folgerung daraus.

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Wobei ich eine Art "Bagatellklausel" für wünschenswert gehalten hätte.

Gibt es die nicht ohnehin - durch das normale Urheberrecht?

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Aber das Programm hinter diesem link beamt das Foto von seinem Urspungsort in die mykath-Umgebung hinein. Das ist der Unterschied.

Ich liefer dem "Kunden" als Webmaster aber kein Programm, sondern das hat er sich selbst installiert oder von dritten installieren lassen. Ich stelle nur Inhalte in einer bestimmten Sprache (HTML) zur Verfügung und in dieser Sprache ist es ein Link. Wieso sollte ich jetzt dafür verantwortlich sein, was der Kunde mit diesem Link macht? Das wäre so als würde ich in einem Buch die Mona-Lisa im Louvre erwähnen und der Leser schnappt sich den Museumsführer des Louvre, schnibbelt das Bild dort aus und klebt es in mein Buch.

bearbeitet von OneAndOnlySon
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Wobei ich eine Art "Bagatellklausel" für wünschenswert gehalten hätte.

Gibt es die nicht ohnehin - durch das normale Urheberrecht?

 

Ich warte jetzt nur noch auf einen Politiker, der eine Abgeltungsgebühr für solche Rechte verlangt. Sagen wir mal, pro Internetanschluß 20 Euro p.a., zu kassieren durch eine eigene Verwertungsgesellschaft. Dann wäre man die Anwälte los, aber was wäre gewonnen? Grüße, KAM

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Aber auch der IMG-Tag der HTML setzt nur einen Link. Das Internet ist kein Printmedium. Ich müsste ja sonst auch eine ISBN für meine Homepage beantragen.

Das finde ich ja gerade das Gute an dem Urteil: Dass es sich nicht um technische Details schert, sondern auf das Erscheinungsbild für den Leser abhebt. KOnsequenterweise müsste dann das Spiegeln eines Artikels (als das 1zu1 Kopieren auf den eigenen Server) erlaubt sein, weil ja die Nutzungsweise des Artkels nicht eingeschränkt ist. Im Gegenteil: dem Urheber wird Bandbreite geschenkt. Das steht so nicht im Urteil, wäre aber die konsistente Folgerung daraus.

Das Kopieren eines Artikels ist aber definitiv eine Urheberrechtsverletzung.

 

Oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden?

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Wobei ich eine Art "Bagatellklausel" für wünschenswert gehalten hätte.

Gibt es die nicht ohnehin - durch das normale Urheberrecht?

Ist die nicht im Zuge der Novellierung des Urheberrechts abgeschafft worden?

 

Dann bliebe nur noch das Fallenlassen einer Strafverfolgung durch die Justiz wg. Geringfügigkeit,

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Wobei ich eine Art "Bagatellklausel" für wünschenswert gehalten hätte.

Gibt es die nicht ohnehin - durch das normale Urheberrecht?

Ist die nicht im Zuge der Novellierung des Urheberrechts abgeschafft worden?

 

Dann bliebe nur noch das Fallenlassen einer Strafverfolgung durch die Justiz wg. Geringfügigkeit,

 

Die Strafverfolgung dient meist eh nur als Aufhänger für zivilrechtliche Ansprüche.

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