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Änderungsantrag: Leitlinien Glaubensgespräche


OneAndOnlySon

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Hiermit beantrage ich, folgende Änderung an den Boardregeln der Glaubensgespräche vorzunehmen.

 

Ergänzung der Aufzählung im Abschnitt "Aber sie sind" um den Punkt: "Kein Platz, um der Mehrheit des römisch-katholischen Episkopats Amtsmissbrauch vorzuwerfen oder Zweifel an der Gültigkeit von Sakramenten der römisch-katholischen Kirche zu äußern."

 

Wie mir mehrere Moderatoren mitgeteilt haben, gehört diese Regel bereits zum Konsens unter den Moderatoren der GG. Ich halte diese Regel (oder deren Inhalt) für gut und richtig. Da sie sich jedoch nicht aus den bisherigen Leitlinien der GG abgeleitet werden kann, sollte sie dort explizit formuliert werden. Damit ist dann auch für die User Rechtssicherheit gegeben. Ich finde es nämlich höchst unbefriedigend, dass von den Moderatoren Regeln angewand werden, die wir User nirgens nachlesen können.

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Franciscus non papa
Hiermit beantrage ich, folgende Änderung an den Boardregeln der Glaubensgespräche vorzunehmen.

 

Ergänzung der Aufzählung im Abschnitt "Aber sie sind" um den Punkt: "Kein Platz, um der Mehrheit des römisch-katholischen Episkopats Amtsmissbrauch vorzuwerfen oder Zweifel an der Gültigkeit von Sakramenten der römisch-katholischen Kirche zu äußern."

 

Wie mir mehrere Moderatoren mitgeteilt haben, gehört diese Regel bereits zum Konsens unter den Moderatoren der GG. Ich halte diese Regel (oder deren Inhalt) für gut und richtig. Da sie sich jedoch nicht aus den bisherigen Leitlinien der GG abgeleitet werden kann, sollte sie dort explizit formuliert werden. Damit ist dann auch für die User Rechtssicherheit gegeben. Ich finde es nämlich höchst unbefriedigend, dass von den Moderatoren Regeln angewand werden, die wir User nirgens nachlesen können.

 

 

:k035:

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:k035:
Leit der bisherigen Leitlinien müssen die in den GG vertretenen Meinungen nichts mit der katholischen Lehre zu tun haben. Sie dürfen ihr auch direkt widersprechen, solange grundsätzlich die göttliche Offenbarung in Schrift und Tradition anerkannt wird.
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ich würd das ganze bei der Antragsbefugnis scheitern lassen. <_<

Aha? Inwiefern??

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ich würd das ganze bei der Antragsbefugnis scheitern lassen. <_<

Aha? Inwiefern??

 

OAOS müsste geltend machen, in seinen Rechten durch das Fehlen dieses Regelpassus verletzt worden zu sein. Da er aber keine konkrete Moderationsmaßnahme gerügt hat, die nicht auf dieser gewohnheitsrechtlichen Richtlinie beruht und er auch davon nicht betroffen ist, es ist ja eher eine lex siri, ist er auch nicht antragsbefugt. Die Frage, ob es eine solcher Aufnahme in die Regeln bedarf, kann also dahinstehen.

 

Ich gebe aber zu, dass es absurd und lächerlich ist verfassungsrechtliche Prüfungsmethoden auf Forenregeln zu übertragen. Das sind pseudojuristische Kindereien.

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Im Bereich "Traditionelles" koennen wir anderen Foren nicht das Wasser reichen - und das halte ich fuer ein Feature.

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Ich beantrage ein Unterforum in den Glaubensgesprächen für "Traditionelles"

Dazu fehlt eigentlich Mitgliedermäßig das Potential.

 

Ich bin dafür die Leitlinien entweder so anzuwenden, wie sie jetzt formuliert sind (also die internen Moderatorenabsprachen, die davon abweichen fallen zu lassen) oder die Leitlinien umzuformulieren.

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ich würd das ganze bei der Antragsbefugnis scheitern lassen. <_<

Aha? Inwiefern??

 

OAOS müsste geltend machen, in seinen Rechten durch das Fehlen dieses Regelpassus verletzt worden zu sein. Da er aber keine konkrete Moderationsmaßnahme gerügt hat, die nicht auf dieser gewohnheitsrechtlichen Richtlinie beruht und er auch davon nicht betroffen ist, es ist ja eher eine lex siri, ist er auch nicht antragsbefugt. Die Frage, ob es eine solcher Aufnahme in die Regeln bedarf, kann also dahinstehen.

 

Ich gebe aber zu, dass es absurd und lächerlich ist verfassungsrechtliche Prüfungsmethoden auf Forenregeln zu übertragen. Das sind pseudojuristische Kindereien.

 

Also mein Gut'ster. Erstens ist das keine verfassungsrechtliche Prüfungsmethode, sondern fast in jedem Fall Voraussetzung dafür, dass der Bürger staatliche Gerichte beschäftigen darf.

 

Zweitens muss OAOS keineswegs geltend machen, durch eine konkrete Moderatorenmaßnahme in Rechten verletzt zu sein. Vielmehr haben die GG-Regeln drittschützenden Charakter, und er ist in den Schutzzweck einbezogen, weil er Teilnehmer der GG ist. Durch die GG-Regeln soll nämlich dort die Atmospäre hergestellt und geschützt werden, in der katholische Glaubensgespräche geführt werden können, und dazu gehört es, von Vorwürfen verschont zu bleiben, man selbst sei gar nicht rechten Glaubens.

 

Drittens hast du natürlich gleichwohl recht: Da es keinen Anspruch auf Einrichtung und Betrieb dieses Forums gibt, gibt es natürlich auch keinen Anspruch auf Betrieb des Forums in einer bestimmten Weise, und das schließt die konkrete Abfassung der GG-Regeln ein. Man wird also OAOS' Antrag in eine bloße Anregung umdeuten müssen, der zu folgen natürlich wiederum niemand gehindert ist.

 

:unsure:

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ich würd das ganze bei der Antragsbefugnis scheitern lassen. :unsure:

Aha? Inwiefern??

 

OAOS müsste geltend machen, in seinen Rechten durch das Fehlen dieses Regelpassus verletzt worden zu sein. Da er aber keine konkrete Moderationsmaßnahme gerügt hat, die nicht auf dieser gewohnheitsrechtlichen Richtlinie beruht und er auch davon nicht betroffen ist, es ist ja eher eine lex siri, ist er auch nicht antragsbefugt. Die Frage, ob es eine solcher Aufnahme in die Regeln bedarf, kann also dahinstehen.

 

Ich gebe aber zu, dass es absurd und lächerlich ist verfassungsrechtliche Prüfungsmethoden auf Forenregeln zu übertragen. Das sind pseudojuristische Kindereien.

 

Also mein Gut'ster. Erstens ist das keine verfassungsrechtliche Prüfungsmethode, sondern fast in jedem Fall Voraussetzung dafür, dass der Bürger staatliche Gerichte beschäftigen darf.

 

Zweitens muss OAOS keineswegs geltend machen, durch eine konkrete Moderatorenmaßnahme in Rechten verletzt zu sein. Vielmehr haben die GG-Regeln drittschützenden Charakter, und er ist in den Schutzzweck einbezogen, weil er Teilnehmer der GG ist. Durch die GG-Regeln soll nämlich dort die Atmospäre hergestellt und geschützt werden, in der katholische Glaubensgespräche geführt werden können, und dazu gehört es, von Vorwürfen verschont zu bleiben, man selbst sei gar nicht rechten Glaubens.

 

Drittens hast du natürlich gleichwohl recht: Da es keinen Anspruch auf Einrichtung und Betrieb dieses Forums gibt, gibt es natürlich auch keinen Anspruch auf Betrieb des Forums in einer bestimmten Weise, und das schließt die konkrete Abfassung der GG-Regeln ein. Man wird also OAOS' Antrag in eine bloße Anregung umdeuten müssen, der zu folgen natürlich wiederum niemand gehindert ist.

 

;)

 

 

Die Bearbeiterin verkannte, dass die von ihr vertretene Ansicht der generellen drittschützenden Wirkung der Forenregln zu einer Inflation der Antragsbefugnis, ja zur faktischen Popularklage im Forum führt. Diese Ansicht ist daher nicht vertretbar. Richtig erkannte sie hingegen den Mangel an Antragsberechtigung, sodass diese Frage im Ergebnis hätte dahinstehen können. Alles in allem

 

4 Punkte. :D

 

(BTW: Nach der heutigen Vorlesung bin ich übrigens dafür, dass nur die Leute im Bundestag über Grundgesetzänderungen abstimmen dürfen, die in einer nach ihren Änderungsvorschlägen erstellten Ö-Recht Examensklausur mindestens 4 Punkte erreicht haben <_<)

 

 

:D

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(BTW: Nach der heutigen Vorlesung bin ich übrigens dafür, dass nur die Leute im Bundestag über Grundgesetzänderungen abstimmen dürfen, die in einer nach ihren Änderungsvorschlägen erstellten Ö-Recht Examensklausur mindestens 4 Punkte erreicht haben <_<)

 

Hmm - was war das denn für eine Vorlesung?

 

Im übrigen: Pass mal auf deine Sprache auf, es geht schon los mit der Jura-Verhunzung ...

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(BTW: Nach der heutigen Vorlesung bin ich übrigens dafür, dass nur die Leute im Bundestag über Grundgesetzänderungen abstimmen dürfen, die in einer nach ihren Änderungsvorschlägen erstellten Ö-Recht Examensklausur mindestens 4 Punkte erreicht haben <_<)

 

Hmm - was war das denn für eine Vorlesung?

 

Im übrigen: Pass mal auf deine Sprache auf, es geht schon los mit der Jura-Verhunzung ...

 

Ö-Recht: Gesetzgebungsverfahren. Mit der Sprache hast du Recht und das macht mir Angst. Ich versuche, mehr Literatur zu lesen, um die Sprachverhunzung durch manche Lehrbücher wieder auszugleichen, aber wenn man sich bei Fallbearbeitungen unsicher fühlt, sind diese Standardphrase eine Art Krücke, die Sicherheit suggeriert (wobei das täuscht, ich hab gemerkt, dass ich ein Thema dann beherrsche, wenn ich damit in normalen Deutsch umgehen kann und keine Platitüden brauche).

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Wenn man den Clown so liest, man könnte meinen, er träte im März zum ersten juristischen Staatsexamen an.......mit guten Erfolgsaussichten. :unsure:<_<

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Mit der Sprache hast du Recht und das macht mir Angst. Ich versuche, mehr Literatur zu lesen, um die Sprachverhunzung durch manche Lehrbücher wieder auszugleichen, aber wenn man sich bei Fallbearbeitungen unsicher fühlt, sind diese Standardphrase eine Art Krücke, die Sicherheit suggeriert (wobei das täuscht, ich hab gemerkt, dass ich ein Thema dann beherrsche, wenn ich damit in normalen Deutsch umgehen kann und keine Platitüden brauche).

 

Da hast du sehr recht. Lass dir gesagt sein, dass auch die Prüfer dieses langatmige, verschleiernde Juristendeutsch keineswegs positiv bewerten. Und du hast ja eine sehr gute Sprache, lass sie dir einfach nicht nehmen, sondern verteidige sie, spiel mit ihr, bau sie aus, stärke sie!! Das ist dann was fürs Leben!

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Aber nochmal zurück zur Sache.

 

Grundgesetzänderungen

Hmm - was war das denn für eine Vorlesung?

Ö-Recht: Gesetzgebungsverfahren.

 

Was habt ihr denn speziell zu Grundgesetzänderungen gelernt?

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Aber nochmal zurück zur Sache.

 

Grundgesetzänderungen

Hmm - was war das denn für eine Vorlesung?

Ö-Recht: Gesetzgebungsverfahren.

 

Was habt ihr denn speziell zu Grundgesetzänderungen gelernt?

 

Ich bezog mich auf die GG-Reform '94 und die glorreiche Föderalismusreform. Besonders beeindruckt mich, wie es gelang, in klarer und einfacher Weise niederzulegen, wann ein Gesetz ein Einspruchs- und wann ein Zustimmungsgesetz ist (ich schätz mal mein Gejammer ist nichts wirklich neues, aber egal).

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Ich bezog mich auf die GG-Reform '94 und die glorreiche Föderalismusreform. Besonders beeindruckt mich, wie es gelang, in klarer und einfacher Weise niederzulegen, wann ein Gesetz ein Einspruchs- und wann ein Zustimmungsgesetz ist (ich schätz mal mein Gejammer ist nichts wirklich neues, aber egal).

Das hab ich schon damals (Sommersemester 1981, wenn ich mich recht erinnere) nicht verstanden, also muss die Vorläuferversion ähnlich unverständlich gewesen sein.

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Ich bezog mich auf die GG-Reform '94 und die glorreiche Föderalismusreform. Besonders beeindruckt mich, wie es gelang, in klarer und einfacher Weise niederzulegen, wann ein Gesetz ein Einspruchs- und wann ein Zustimmungsgesetz ist (ich schätz mal mein Gejammer ist nichts wirklich neues, aber egal).

Das hab ich schon damals (Sommersemester 1981, wenn ich mich recht erinnere) nicht verstanden, also muss die Vorläuferversion ähnlich unverständlich gewesen sein.

 

Ja, da ist ihnen die "Mutter aller Reformen" noch nicht gelungen. Der neue Art. 84 GG ist nur noch komplizierter bei der Fallbearbeitung. Originell ist aber die neue Variante mit den Abweichungsrechten der Länder (oder um meinen Prof zu zitieren: "ich werde ihnen jetzt etwas erklären, was ich selbst nicht verstanden habe").

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Wenigstens wird so die alte Frage, mit der ich ein Gutteil meiner Wahlfachnote im Ersten Staatsexamen gerettet habe, nämlich ob das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der Unterzeichnung eines Gesetzes nur ein formelles oder auch ein materielles sei, doch endlich wieder mit Leben gefüllt. <_<

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Wenigstens wird so die alte Frage, mit der ich ein Gutteil meiner Wahlfachnote im Ersten Staatsexamen gerettet habe, nämlich ob das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der Unterzeichnung eines Gesetzes nur ein formelles oder auch ein materielles sei, doch endlich wieder mit Leben gefüllt. <_<

 

Und Carl Schmitt kommt mit seinem Reichspräsidenten als Hüter der Verfassung in Zeiten der Großen Koalition zu ganz neuen Ehren... :unsure:

 

Wobei ich an Köhlers Amtsführung in diesem Punkt nichts verkehrtes finde...

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Wobei ich an Köhlers Amtsführung in diesem Punkt nichts verkehrtes finde...

Same here.

 

Wobei man in dem Satz auch eine Verbsubstantivierung weniger hätte unterbringen können (Schritte 1 und 2 zur Rettung der Sprache: Vermeide substantivierte Verben und vermeide Passiv-Formen).

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