Clown Geschrieben 25. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 25. Januar 2007 Wobei ich an Köhlers Amtsführung in diesem Punkt nichts verkehrtes finde... Same here. Wobei man in dem Satz auch eine Verbsubstantivierung weniger hätte unterbringen können (Schritte 1 und 2 zur Rettung der Sprache: Vermeide substantivierte Verben und vermeide Passiv-Formen). Ja, das ist richtig. Verben machen die Sprache schließlich lebendig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 26. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2007 Sehr gut. Denn drittens: Vermeide Bandwurmsätze. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nursianer Geschrieben 26. Januar 2007 Melden Share Geschrieben 26. Januar 2007 ich würd das ganze bei der Antragsbefugnis scheitern lassen. Aha? Inwiefern?? OAOS müsste geltend machen, in seinen Rechten durch das Fehlen dieses Regelpassus verletzt worden zu sein. Da er aber keine konkrete Moderationsmaßnahme gerügt hat, die nicht auf dieser gewohnheitsrechtlichen Richtlinie beruht und er auch davon nicht betroffen ist, es ist ja eher eine lex siri, ist er auch nicht antragsbefugt. Die Frage, ob es eine solcher Aufnahme in die Regeln bedarf, kann also dahinstehen. Ich gebe aber zu, dass es absurd und lächerlich ist verfassungsrechtliche Prüfungsmethoden auf Forenregeln zu übertragen. Das sind pseudojuristische Kindereien. Ich bin für die Zulassung von Popularklagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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