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Kirchenaustritt


Soleil

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Kurwenal56:
so wird das gerne nun missgedeutet um abzulenken. Wenn der Vatikan regelt, wie man aus der Kirche auszurtreten hat, dann gilt das ganz gleich für welche anschließend auftretende Frage. Basta.

 

Wenn ich nicht völlig danebenliege, hat der Vatikan "geregelt", wann ein Kirchenaustritt als Abfall vom Glauben zu werten ist und wann nicht. Diese Bewertung spielt bei "anschließend auftretenden Fragen" sehr wohl eine Rolle.

Ja sicher.

 

Und Kurwenal hat nichts anderes gesagt, daß das für ALLE auftretenden Fragen gilt und nicht nur für das Eherecht.

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Würde die Sakramentenspendung dann zurückgehen? Oder vielleicht ansteigen?

"Hey, ich leiste mir noch die Firmung, ich hab's ja...."

Beichte und Absolution: 50 Euro pauschal <_<

 

Dann will ich aber ein Beichtbildchen mit Quittungsaufdruck! :unsure:

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Ja, damit bekommt man je nach persönlichem Steuersatz zwische n 20 und 30% der gezahlten Kirchensteuer zurück. Diese zurückgezahlte Steuer muss man dann allerdings im nächsten Jahr wieder voll versteuern.

 

 

Inwiefern?

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Ja, damit bekommt man je nach persönlichem Steuersatz zwische n 20 und 30% der gezahlten Kirchensteuer zurück. Diese zurückgezahlte Steuer muss man dann allerdings im nächsten Jahr wieder voll versteuern.

 

 

Inwiefern?

Na du kannst die Kirchensteuer bei der Einkommensteuerkläung ansetzen.

Der Einfachheit halber nehmen wir an, du zählst jährlich 1000 Euro Kirchensteuer und hast einen Steuersatz von 20%.

Dann kannst du die 1000 € ansetzen und bekommst die dafür gezahlte Einkommensteuer (20% von 1000 € = 200 €) zurückerstattet.

Die musst du nun aber im nächsten Jahr als Einkommen versteuern, dann kannst du zwar wieder 1000 € absetzen, aber hast gleichzeitig 200 € mehr Einkommen, kannst also de facto statt der 1000 € gezahlter Kirchensteuer nur 800 € ansetzen, und bekommst diesmal auch keine 200 € zurück sondern nur 20% von 800 € = 160 € die du im nächsten Jahr wieder als Einkommen ansetzen musst usw.

 

Von den 1000€ zahlst du damit trotz "von der Steuer absetzen" 840 € auf jeden Fall.

 

Werner

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Würde die Sakramentenspendung dann zurückgehen? Oder vielleicht ansteigen?

"Hey, ich leiste mir noch die Firmung, ich hab's ja...."

Beichte und Absolution: 50 Euro pauschal <_<

 

Dann will ich aber ein Beichtbildchen mit Quittungsaufdruck! :unsure:

 

Das beim Finanzamt zwecks Absetzen der Gebühren von der Steuer vorgelegt werden kann. :D

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da gab es doch diesen schönen satz:

 

ihn einfach mit dir leben lassen und ihm dein christentum vorleben. das wird überzeugen...

Wieso bist Du Dir da so sicher? Ich kenne einige recht nette Christen, sicher auch echt gläubig und so, aber ihr Christsein ist überhaupt nichts, was mich auch nur annähernd überzeugen würde. <_<
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Ja, damit bekommt man je nach persönlichem Steuersatz zwische n 20 und 30% der gezahlten Kirchensteuer zurück. Diese zurückgezahlte Steuer muss man dann allerdings im nächsten Jahr wieder voll versteuern.

 

 

Inwiefern?

Na du kannst die Kirchensteuer bei der Einkommensteuerkläung ansetzen.

Der Einfachheit halber nehmen wir an, du zählst jährlich 1000 Euro Kirchensteuer und hast einen Steuersatz von 20%.

Dann kannst du die 1000 € ansetzen und bekommst die dafür gezahlte Einkommensteuer (20% von 1000 € = 200 €) zurückerstattet.

Die musst du nun aber im nächsten Jahr als Einkommen versteuern, dann kannst du zwar wieder 1000 € absetzen, aber hast gleichzeitig 200 € mehr Einkommen, kannst also de facto statt der 1000 € gezahlter Kirchensteuer nur 800 € ansetzen, und bekommst diesmal auch keine 200 € zurück sondern nur 20% von 800 € = 160 € die du im nächsten Jahr wieder als Einkommen ansetzen musst usw.

 

Von den 1000€ zahlst du damit trotz "von der Steuer absetzen" 840 € auf jeden Fall.

 

Werner

 

Sei mir net bös, aber ich kann Dir. momentan net ganz folgen. Dass ich die Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen kann ist mir klar, aber ich muß doch zurückerstattete Lohn- bzw. Kirchensteuer nicht nochmals im Folgejahr versteuern? Das wäre ja doppelt versteuert.

bearbeitet von Cejazar
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Ja, damit bekommt man je nach persönlichem Steuersatz zwische n 20 und 30% der gezahlten Kirchensteuer zurück. Diese zurückgezahlte Steuer muss man dann allerdings im nächsten Jahr wieder voll versteuern.

 

 

Inwiefern?

Na du kannst die Kirchensteuer bei der Einkommensteuerkläung ansetzen.

Der Einfachheit halber nehmen wir an, du zählst jährlich 1000 Euro Kirchensteuer und hast einen Steuersatz von 20%.

Dann kannst du die 1000 € ansetzen und bekommst die dafür gezahlte Einkommensteuer (20% von 1000 € = 200 €) zurückerstattet.

Die musst du nun aber im nächsten Jahr als Einkommen versteuern, dann kannst du zwar wieder 1000 € absetzen, aber hast gleichzeitig 200 € mehr Einkommen, kannst also de facto statt der 1000 € gezahlter Kirchensteuer nur 800 € ansetzen, und bekommst diesmal auch keine 200 € zurück sondern nur 20% von 800 € = 160 € die du im nächsten Jahr wieder als Einkommen ansetzen musst usw.

 

Von den 1000€ zahlst du damit trotz "von der Steuer absetzen" 840 € auf jeden Fall.

 

Werner

 

Sei mir net bös, aber ich kann Dir. momentan net ganz folgen. Dass ich die Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen kann ist mir klar, aber ich muß doch zurückerstattete Lohn- bzw. Kirchensteuer nicht nochmals im Folgejahr versteuern? Das wäre ja doppelt versteuert.

Die Lohnsteuer natürlich nicht, die Kirchensteuer aber schon.

Schau mal im Formular nach, da wo du die Kirchensteuer als Sonderausgabe einträgst, gibt es auch ein Feld "im Vorjahr erstattete Kirchensteuer". Da musst du das, was du im Vorjahr erstattet bekommen hast, eintragen, weil es zu versteuern ist.

Wenn du nix einträgst, rechnet es das FA trotzdem rein, die haben ja die Daten vom letzten Jahr im Computer.

 

Ist auch logisch, denn was du erstattet bekommst, kannst du ja nicht als Sonderausgabe geltend machen, weil es gar keine Ausgabe war.

 

Werner

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Ja, damit bekommt man je nach persönlichem Steuersatz zwische n 20 und 30% der gezahlten Kirchensteuer zurück. Diese zurückgezahlte Steuer muss man dann allerdings im nächsten Jahr wieder voll versteuern.

 

 

Inwiefern?

Na du kannst die Kirchensteuer bei der Einkommensteuerkläung ansetzen.

Der Einfachheit halber nehmen wir an, du zählst jährlich 1000 Euro Kirchensteuer und hast einen Steuersatz von 20%.

Dann kannst du die 1000 € ansetzen und bekommst die dafür gezahlte Einkommensteuer (20% von 1000 € = 200 €) zurückerstattet.

Die musst du nun aber im nächsten Jahr als Einkommen versteuern, dann kannst du zwar wieder 1000 € absetzen, aber hast gleichzeitig 200 € mehr Einkommen, kannst also de facto statt der 1000 € gezahlter Kirchensteuer nur 800 € ansetzen, und bekommst diesmal auch keine 200 € zurück sondern nur 20% von 800 € = 160 € die du im nächsten Jahr wieder als Einkommen ansetzen musst usw.

 

Von den 1000€ zahlst du damit trotz "von der Steuer absetzen" 840 € auf jeden Fall.

 

Werner

 

Sei mir net bös, aber ich kann Dir. momentan net ganz folgen. Dass ich die Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen kann ist mir klar, aber ich muß doch zurückerstattete Lohn- bzw. Kirchensteuer nicht nochmals im Folgejahr versteuern? Das wäre ja doppelt versteuert.

Die Lohnsteuer natürlich nicht, die Kirchensteuer aber schon.

Schau mal im Formular nach, da wo du die Kirchensteuer als Sonderausgabe einträgst, gibt es auch ein Feld "im Vorjahr erstattete Kirchensteuer". Da musst du das, was du im Vorjahr erstattet bekommen hast, eintragen, weil es zu versteuern ist.

Wenn du nix einträgst, rechnet es das FA trotzdem rein, die haben ja die Daten vom letzten Jahr im Computer.

 

Ist auch logisch, denn was du erstattet bekommst, kannst du ja nicht als Sonderausgabe geltend machen, weil es gar keine Ausgabe war.

 

Werner

 

Danke schon mal für die Antwort. Ich hab mom. leider nicht die Zeit mich genauer in das Thema einzulesen, aber weißt Du zufällig, was als Sonderausgabe angerechnet wird - die Lohnkirchensteuer oder die entgültige Kirchensteuer?

Bei der Lohnkirchensteuer erscheint mir nämlich das System so logisch.

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GLEICH NICHT AUSTRETEN

 

wenn der Prister was sagt oder lehrt, mit den man nicht einverstanden ist, gibt es mir noch lange nicht das recht mich von der gesamten Kirche zu entziehen...

 

Glauben musst du eh SELBST!

 

Und DU musst dich mal bei der Wiederkunft rechtfertigen!

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da gab es doch diesen schönen satz:

 

ihn einfach mit dir leben lassen und ihm dein christentum vorleben. das wird überzeugen...

Wieso bist Du Dir da so sicher? Ich kenne einige recht nette Christen, sicher auch echt gläubig und so, aber ihr Christsein ist überhaupt nichts, was mich auch nur annähernd überzeugen würde. <_<

 

Wie lebt man eigentlich Christentum vor? Setzt man sich da bei der Sportschau betend zwischen den Partner und den Fernseher und schaut immer mal wieder verführerisch auf? "Schau her, Liebling, ich bete. Schau doch mal, wie mich das erfüllt. Und danach gehe ich raus und gebe einem Bettler 2 Euro. Ist das nicht viel besser als Dein Bier und die Sportschau? Hallo? Sag mal, hörst Du mir überhaupt zu? Was? (...) Nein, mein Vater war kein Glaser. Du schaust Dir jetzt gefälligst an, wie ich Dir meinen Glauben vorlebe, ansonsten fliegt der blöde Fernseher raus."

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