Clown Geschrieben 10. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2007 Hier soll es um Urteile oder andere Beschlüsse von Gerichten gehen. Ich mache mal den Anfang mit folgendem Beschluss: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=938847 Hinzugefügt werden soll noch, dass im Fernsehinterview der Richter sagte, er sehe keine andere Möglichkeit, der "Bummelantin" Herr zu werden. Da sprach der DDR-Jargon... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Volker Geschrieben 10. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 10. Februar 2007 Es wäre angebrachter gewesen, den Arrest für die Eltern zu verhängen - nicht unbedingt gleichzeitig für beide. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 11. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 Das Verfahren läuft wie folgt: 1. Schuleschwänzen 2. Gespräche der Schule mit den Eltern 3. weiteres Schuleschwänzen 4. Das Jugendamt wird eingeschaltet 5. Die Schule wird weiter geschwänzt 6. Bußgeldbescheid 7. Die Geldbuße wird nicht bezahlt 8. Der Jugendrichter verhängt die Auflage, gemeinnützige Arbeiten abzuleisten. Durch Zahlung der Geldbuße kann die Arbeitsleistung abgewendet werden. 9. Der Schulschwänzer arbeitet nicht und zahlt nicht 10. Der Schulschwänzer bekommt einen Anhörungstermin beim Richter 11. Der Richter verhängt Jugendarrest - der braucht nicht verbüßt werden, wenn der Schulschwänzer jetzt ganz schnell doch noch arbeitet oder bezahlt. Im Einzelfall kommt dann zwischen 10 und 11 auch noch dazu, dass man den Schulschwänzer begutachten läßt, ob er etwa aus psychischen Gründen nicht in der Lage war, zu Schule zu gehen oder zu arbeiten oder der Arrest aus erzieherischen Gründen kontraproduktiv wäre. Übrigens, wir reden von Geldbußen in der Größenordnung von vielleicht € 100 und 15 bis 20 Stunden Putzarbeit. Was würde Clown99 vorschlagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 11. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 Hier soll es um Urteile oder andere Beschlüsse von Gerichten gehen. Ich mache mal den Anfang mit folgendem Beschluss: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=938847 Hinzugefügt werden soll noch, dass im Fernsehinterview der Richter sagte, er sehe keine andere Möglichkeit, der "Bummelantin" Herr zu werden. Da sprach der DDR-Jargon... Deine Seitenhiebe kannste steckenlassen, hier im Westen ist man diesem Phänomen gegenüber nach wie vor ziemlich hilflos. Mancherorts werden die Kids zu Hause abgeholt, was ich echt heftig finde. Das mit den Gerichtsurteilen ist eine gute Idee übrigens, aber ich würde schon in das Posting wenigstens kurz reinschreiben, worum es geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Februar 2007 Autor Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 Hier soll es um Urteile oder andere Beschlüsse von Gerichten gehen. Ich mache mal den Anfang mit folgendem Beschluss: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=938847 Hinzugefügt werden soll noch, dass im Fernsehinterview der Richter sagte, er sehe keine andere Möglichkeit, der "Bummelantin" Herr zu werden. Da sprach der DDR-Jargon... Deine Seitenhiebe kannste steckenlassen, hier im Westen ist man diesem Phänomen gegenüber nach wie vor ziemlich hilflos. Mancherorts werden die Kids zu Hause abgeholt, was ich echt heftig finde. Das mit den Gerichtsurteilen ist eine gute Idee übrigens, aber ich würde schon in das Posting wenigstens kurz reinschreiben, worum es geht. Wieso? Bummelant war doch der typischer DDR-Begriff für die sog. Asozialen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 11. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 Was würde Clown99 vorschlagen? Würde mich auch interessieren. Die Eltern diesbezüglich zu belangen halte ich für relativ fruchtlos, da bei so ausgiebigem Schwänzen schon offensichtlich ist, daß sie keinen Draht (mehr) zu ihrem Kind haben. Das freut sich dann nur über sturmfreie Bude, wenn die Eltern Kurzzeithaft genießen dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. Februar 2007 Autor Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 Das Verfahren läuft wie folgt:1. Schuleschwänzen 2. Gespräche der Schule mit den Eltern 3. weiteres Schuleschwänzen 4. Das Jugendamt wird eingeschaltet 5. Die Schule wird weiter geschwänzt 6. Bußgeldbescheid 7. Die Geldbuße wird nicht bezahlt 8. Der Jugendrichter verhängt die Auflage, gemeinnützige Arbeiten abzuleisten. Durch Zahlung der Geldbuße kann die Arbeitsleistung abgewendet werden. 9. Der Schulschwänzer arbeitet nicht und zahlt nicht 10. Der Schulschwänzer bekommt einen Anhörungstermin beim Richter 11. Der Richter verhängt Jugendarrest - der braucht nicht verbüßt werden, wenn der Schulschwänzer jetzt ganz schnell doch noch arbeitet oder bezahlt. Im Einzelfall kommt dann zwischen 10 und 11 auch noch dazu, dass man den Schulschwänzer begutachten läßt, ob er etwa aus psychischen Gründen nicht in der Lage war, zu Schule zu gehen oder zu arbeiten oder der Arrest aus erzieherischen Gründen kontraproduktiv wäre. Übrigens, wir reden von Geldbußen in der Größenordnung von vielleicht € 100 und 15 bis 20 Stunden Putzarbeit. Was würde Clown99 vorschlagen? Ich sehe nicht die Logik darin, der Tochter Jugendarrest zu geben, weil die Eltern die Geldbuße nicht bezahlen. Wieso wendet man ein Zuchtmittel an als Ersatz für die Geldbuße der Eltern... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 11. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 (bearbeitet) Auch gegen den Schulschwänzer wird eine eigene Geldbuße verhängt. Diese ist in der Regel so bemessen, dass sie der Schulschwänzer zahlen können sollte (vielleicht beim Handy etwas sparen?) oder wenns die Eltern zahlen, könnten die es von engagierterer Mitarbeit im Haushalt abhängig machen - dann kanns sozusagen der "Bummelant" statt gemeinnützig im Altersheim zu Hause abarbeiten. Und im Endergebnis kriegt die Tochter keinen Jugendarrest, weil die Eltern ihr die Geldbuße nicht bezahlen, sondern weil die Tochter nicht in die Schule geht und auch nicht im Altersheim das Klo putzen will. bearbeitet 11. Februar 2007 von Wunibald Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 11. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 Deine Seitenhiebe kannste steckenlassen, hier im Westen ist man diesem Phänomen gegenüber nach wie vor ziemlich hilflos. Immer noch besser als im Osten, der für solche Phänomene seine Methoden hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Claudia Geschrieben 11. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 Welche Methoden hatte man denn gegen Schulschwänzer? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GermanHeretic Geschrieben 11. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 Welche Methoden hatte man denn gegen Schulschwänzer? Blaue Hemden, rote Fahnen, ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 Welche Methoden hatte man denn gegen Schulschwänzer? Blaue Hemden, rote Fahnen, ... ...Jugendwerkhöfe...Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elrond Geschrieben 11. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 11. Februar 2007 Ich bin mal sehr gespannt, ob sich dieser Thread nochmal in Richtung Ursprungsidee faengt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. Februar 2007 Autor Melden Share Geschrieben 12. Februar 2007 Ich bin mal sehr gespannt, ob sich dieser Thread nochmal in Richtung Ursprungsidee faengt. Meine Hoffnung ist, dass wenn ein neues Urteil gepostet wird, das alte Gezanke überlagert wird. Ansonsten setze ich mein Vertrauen in die Katakombenmods, dass das gröbste OT ausgelagert wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stefan Geschrieben 12. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2007 http://www.kath.net/detail.php?id=15932 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2007 http://www.kath.net/detail.php?id=15932 Man blickt da ja nicht durch, weil die Story nur von tendenziösen Quellen verbreitet wird. Im Zweifelsfall würde ich hier allerdings eher den Staatsorganen trauen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2007 http://www.kath.net/detail.php?id=15932 Man blickt da ja nicht durch, weil die Story nur von tendenziösen Quellen verbreitet wird. Im Zweifelsfall würde ich hier allerdings eher den Staatsorganen trauen. Wenn die Eltern sechs Kinder haben, fünf davon in die normale Schule geschickt werden, die Eltern offenbar sonst mit dem Leben klar kommen und dann aus gravierenden Gründen entschieden haben, die älteste Tochter selbst zu unterrichten, sollte der Staat einfach mal ein Auge zudrücken. Eine Zwangstherapie oder Zwangsbeschulung verschlimmert doch alles nur. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2007 Wenn die Eltern sechs Kinder haben, fünf davon in die normale Schule geschickt werden, die Eltern offenbar sonst mit dem Leben klar kommen und dann aus gravierenden Gründen entschieden haben, die älteste Tochter selbst zu unterrichten, sollte der Staat einfach mal ein Auge zudrücken. Eine Zwangstherapie oder Zwangsbeschulung verschlimmert doch alles nur. Grüße, KAM Das entscheidende Indiz, warum ich anderer Meinung bin: Die Eltern haben die Tochter von einem Anhörungstermin ferngehalten. Da müssen beim Jugendamt sämtliche Alarmglocken läuten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 12. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2007 Wenn die Eltern sechs Kinder haben, fünf davon in die normale Schule geschickt werden, die Eltern offenbar sonst mit dem Leben klar kommen und dann aus gravierenden Gründen entschieden haben, die älteste Tochter selbst zu unterrichten, sollte der Staat einfach mal ein Auge zudrücken. Eine Zwangstherapie oder Zwangsbeschulung verschlimmert doch alles nur. Grüße, KAM Das entscheidende Indiz, warum ich anderer Meinung bin: Die Eltern haben die Tochter von einem Anhörungstermin ferngehalten. Da müssen beim Jugendamt sämtliche Alarmglocken läuten. Daß Jugendämter zur Zeit schnell alarmiert sind, hat ja gute Gründe. Statt einer förmlichen Anhörung im Amt wäre ein Hausbesuch vielleicht dipolomatischer gewesen. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sokrates Geschrieben 12. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2007 Daß Jugendämter zur Zeit schnell alarmiert sind, hat ja gute Gründe. Statt einer förmlichen Anhörung im Amt wäre ein Hausbesuch vielleicht dipolomatischer gewesen. Grüße, KAM Ich gehe davon aus, dass dies passiert ist, aber erfolglos war, weil der Besucher nicht ins Haus gelassen worden ist. Selbstverständlich fängt man nicht mit einer Anhörung an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lissie Geschrieben 12. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 12. Februar 2007 http://www.kath.net/detail.php?id=15932 Man blickt da ja nicht durch, weil die Story nur von tendenziösen Quellen verbreitet wird. Im Zweifelsfall würde ich hier allerdings eher den Staatsorganen trauen. Wenn die Eltern sechs Kinder haben, fünf davon in die normale Schule geschickt werden, die Eltern offenbar sonst mit dem Leben klar kommen und dann aus gravierenden Gründen entschieden haben, die älteste Tochter selbst zu unterrichten, sollte der Staat einfach mal ein Auge zudrücken. Eine Zwangstherapie oder Zwangsbeschulung verschlimmert doch alles nur. Offensichtlich. Gerade waren Eltern eines Kindergartenfreundes unseres Sohnes hier. Deren älterer Sohn (immer noch ein Kind, 10 Jahre) verweigert hartnäckig die Schule. Seit er 5 ist, hat er das so angekündigt und auch wirklich durchgezogen. Die Eltern kümmern sich und sind einfach mit ihrem Latein am Ende. Das Heim, in dem er seit 2 Jahren ist, ebenfalls, die kriegen ihn auch nicht zum Unterricht. Das ganze ist nur noch eine Spirale nach unten. Vielleicht hätte man ihm besser helfen können, wenn er einfach ein Jahr lang keine Zwangsbeschulung gehabt hätte. Ich habe auch ein Jahr Schulpause gemacht, weil ich ich keine Lust mehr hatte. Zum Glück war ich da nicht mehr schulpflichtig. Danach war ich richtig gerne in der Schule ( war ja nur noc die Abi-Zeit), vom Studium ganz zu schweigen, wo ich mich wirklich zuhause gefühlt habe. Ich hatte Glück, daß meine Schulmüdigkeit nicht mit dem Schulzwang kollidierte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 14. Februar 2007 Autor Melden Share Geschrieben 14. Februar 2007 Eine sechsköpfige Jury des Norwich Superior Court hat Julie Amero in vier Fällen der felony des risk of injury to a minor, or impairing the morals of a child für schuldig befunden. Ihr drohen nun 40 Jahre Haft. Julie Amero war Lehrerin an einer Grundschule und war mit ihrer Klasse im Internet als, ihren Angaben zufolge, sich Pop-Up-Fenster mit pornographischem Inhalt öffneten, ohne dass sie das veranlasst hatte. http://www.norwichbulletin.com/apps/pbcs.d...312/1002/NEWS17 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wunibald Geschrieben 15. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2007 ich habs mir doch gleich gedacht, dass dieses Norwich nicht im United Kingdom, sondern in den USA liegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Caveman Geschrieben 15. Februar 2007 Melden Share Geschrieben 15. Februar 2007 Eine sechsköpfige Jury des Norwich Superior Court hat Julie Amero in vier Fällen der felony des risk of injury to a minor, or impairing the morals of a child für schuldig befunden. Ihr drohen nun 40 Jahre Haft.Julie Amero war Lehrerin an einer Grundschule und war mit ihrer Klasse im Internet als, ihren Angaben zufolge, sich Pop-Up-Fenster mit pornographischem Inhalt öffneten, ohne dass sie das veranlasst hatte. http://www.norwichbulletin.com/apps/pbcs.d...312/1002/NEWS17 Ist das eine rein subjektive Wahrnehmung oder ist es tatsächlich so, dass solche abstrusen Anklagen in den USA viel häufiger sind als bei uns? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 15. Februar 2007 Autor Melden Share Geschrieben 15. Februar 2007 Eine sechsköpfige Jury des Norwich Superior Court hat Julie Amero in vier Fällen der felony des risk of injury to a minor, or impairing the morals of a child für schuldig befunden. Ihr drohen nun 40 Jahre Haft.Julie Amero war Lehrerin an einer Grundschule und war mit ihrer Klasse im Internet als, ihren Angaben zufolge, sich Pop-Up-Fenster mit pornographischem Inhalt öffneten, ohne dass sie das veranlasst hatte. http://www.norwichbulletin.com/apps/pbcs.d...312/1002/NEWS17 Ist das eine rein subjektive Wahrnehmung oder ist es tatsächlich so, dass solche abstrusen Anklagen in den USA viel häufiger sind als bei uns? Ja, das ist so. Anklagen wären aber nicht so schlimm, dass sie verurteilt wurde, ist das erschreckende. Hoffen wir, dass ein Berufungsgericht die Sache bereinigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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