Spadafora Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar Am 4.1.2025 um 21:19 schrieb rince: Verlogenes Dreckspack, vom Steuerzahler finanziert... verlogenes Dreckspach von rechten Wählern gewählt Zitieren
Flo77 Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar vor 2 Minuten schrieb Spadafora: verlogenes Dreckspach von rechten Wählern gewählt Das Personal bei Correctiv wird Rechten gewählt und bestimmt? Was es nicht alles gibt. Zitieren
rince Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar vor 4 Minuten schrieb Spadafora: verlogenes Dreckspach von rechten Wählern gewählt Du faselst wieder wirr. Schlaganfall? Zitieren
Soulman Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar vor 2 Minuten schrieb Flo77: Das Personal bei Correctiv wird Rechten gewählt und bestimmt? Was es nicht alles gibt. Zumindestens wird Correctiv von rechten Steuerzahlern mitfinanziert. Zitieren
Flo77 Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar vor 1 Minute schrieb Soulman: Zumindestens wird Correctiv von rechten Steuerzahlern mitfinanziert. Wie übel. Das geht ja mal gar nicht! Zitieren
rince Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar Und von nem Millionär aus den USA, der auch mal gern Wahlempfrhlungrn für die Grünen macht. Aber DAS ist natürlich alles keine Einmischung und Beeinglussung von Aussen. Verlogenes, heuchlerisches Dreckspack. Zitieren
Shubashi Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar 17 hours ago, Spadafora said: es steht Aussage gegen Aussage in dubio pro reo, das gilt auch für Syrer, das sind nämlich auch keine Untermenschen wie Leute wie du offenbar denken Hm, man sollte bedenken, dass es hier lt. Bericht aber gar nicht um Zweifel am Tatgeschehen geht, sondern ein zwölfjähriges Opfer schlicht juristisch nicht zustimmungsfähig ist, wenn es um sexuelle Handlungen. Solchen Straftaten dürfte im Falle einer allgemeinen Verwahrlosung (hier möglicherweise einer ganzen Gruppe) das Strafrecht sowieso kaum Herr werden, aber von der Sache her sollten doch inzwischen bei Kindesmissbrauch hier weiter sein, als ernsthaft solche Bagatellstrafen zu rechtfertigen. Zitieren
rince Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar (bearbeitet) vor 18 Stunden schrieb Spadafora: es steht Aussage gegen Aussage in dubio pro reo, das gilt auch für Syrer, das sind nämlich auch keine Untermenschen wie Leute wie du offenbar denken In anderen zvilisierten Ländern in Europa gilt übrigens inzwischen, dass Sex ohne die explizite Zustimmung der Frau eine Vergewaltigung ist. Österreich hinkt da offensichtlich etwas hinterher. Aber für Menschen wie dich ist Täterschutz wohl immer noch wichtiger als Opferschutz. Und Vergewaltiger und Kinderficker sind für mich Untermenschen, egal ob Priester, Rollstuhlfahrer, Syrer oder sonstwer. bearbeitet 9. Januar von rince Zitieren
rince Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Shubashi: vor 19 Stunden schrieb Spadafora: es steht Aussage gegen Aussage in dubio pro reo, das gilt auch für Syrer, das sind nämlich auch keine Untermenschen wie Leute wie du offenbar denken Hm, man sollte bedenken, dass es hier lt. Bericht aber gar nicht um Zweifel am Tatgeschehen geht Nun musst man bedenken, dass @Spadafora den Bericht wohl gar nicht gelesen oder gar intellektuell verstanden und erfasst hat. Ihm geht es ja nur darum, mir möglichst oft Widerworte geben und mich als pösen räääächten Rassisten hinstellen zu können. Auch auf die Gefahr hin, sich, wie in diesem Fall, mit überführten Vergewaltigern und Kinderfickern gemein zu machen. bearbeitet 9. Januar von rince Zitieren
Spadafora Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar vor 2 Minuten schrieb rince: Nun musst man bedenken, dass @Spadafora den Bericht wohl gar nicht gelesen oder gar intellektuell verstanden und erfasst hat. Ihm geht es ja nur darum, mir möglichst oft Widerworte geben und mich als pösen räääächten Rassisten hinstellen zu können. Auch auf die Gefahr hin, sich, wie in diesem Fall, mit überführten Kinderfickern gemein zu machen. ich verfolge den Fall sehr genau das Mädchen behauptet es hat Nein gesagt, der Angeklagte behauptet das Mädchen hat zuerst Nein und dann doch ja gesagt das reicht nicht für eine Verurteilung punkt was ich mich frage ist etwas anderes was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern Zitieren
rince Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar vor 59 Minuten schrieb Spadafora: ich verfolge den Fall sehr genau das Mädchen behauptet es hat Nein gesagt, der Angeklagte behauptet das Mädchen hat zuerst Nein und dann doch ja gesagt das reicht nicht für eine Verurteilung punkt was ich mich frage ist etwas anderes was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern Dann verstehe ich dich erst recht nicht. Und das Urteil auch nicht. Eine 12jährige ist nicht mal eine Jugendliche, sondern ein Kind. Zitieren
Flo77 Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar vor 1 Stunde schrieb rince: Und Vergewaltiger und Kinderficker sind für mich Untermenschen, egal ob Priester, Rollstuhlfahrer, Syrer oder sonstwer. Im Prinzip ja, aber... Der Täter war zur Tatzeit erst 15. Da ist "Kindesmissbrauch" wohl eher falsch konnotiert. Für den war das "unter Gleichaltrigen". Zitieren
Spadafora Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar vor 17 Minuten schrieb rince: Dann verstehe ich dich erst recht nicht. Und das Urteil auch nicht. Eine 12jährige ist nicht mal eine Jugendliche, sondern ein Kind. das ist nicht so einfach bitte hier nachlesen https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familie-und-kinderfuersorge/jugendrechte/sexuelle_kontakte.html#:~:text=Folgende Situationen sind möglich%3A,ab 14 Jahren strafbar machen. Zitieren
Spadafora Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar vor 8 Minuten schrieb Flo77: Im Prinzip ja, aber... Der Täter war zur Tatzeit erst 15. Da ist "Kindesmissbrauch" wohl eher falsch konnotiert. Für den war das "unter Gleichaltrigen". siehe hier https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familie-und-kinderfuersorge/jugendrechte/sexuelle_kontakte.html#:~:text=Folgende Situationen sind möglich%3A,ab 14 Jahren strafbar machen. Zitieren
Domingo Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar So ist der Typ freigesprochen worden, musste aber ein Bußgeld zahlen? Zitieren
Spadafora Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar ich erklär es so er wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen aber er hat sich nicht richtig verhalten sagt das Jugendgericht und verurteilt ihn zu einer Zahlung das kann aber nicht als klassisches Bußgeld sehen Zitieren
Shubashi Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar 2 hours ago, Domingo said: So ist der Typ freigesprochen worden, musste aber ein Bußgeld zahlen? Soweit ich es verstanden habe, hat der Täter dem Opfer noch im Gerichtssaal 100 EUR als „Wiedergutmachung“ überreicht. Wie immer man so eine Geschichte beurteilen mag, hier klafft halt der angebliche Anspruch der Gesellschaft auf Schutz von Kindern vor Missbrauch und die angeblich „Sanktion“ dafür weit auseinander. Ich habe allerdings auch Zweifel, dass solche Vorgänge zwischen Kinder öffentlich vor dem Strafgericht geklärt werden können. Die sozialen Medien und das Internet sorgen dazu, dass hier quasi keine „Verjährung“ für die Beteiligten erfolgt. Zitieren
Werner001 Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar Es hört sich seltsam an, aber vielleicht ist auch die Terminologie unterschiedlich. Es hört sich für mich an wie „das Verfahren wurde gegen Auflage einer Zahlung eingestellt“. Was es für eine katastrophale Wirkung hat, wenn bei dem Thema dann 100 Euro überreicht werden, braucht man wohl nicht zu erklären. Obwohl, dem hohen Gericht offenbar schon. Mir ist jedenfalls, als ich das gelesen habe, direkt der Begriff „Hurenlohn“ in den Sinn gekommen. Da wären Sozialstunden eindeutig vernünftiger gewesen Werner 2 Zitieren
Domingo Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Werner001: Es hört sich für mich an wie „das Verfahren wurde gegen Auflage einer Zahlung eingestellt“. Daran hatte ich auch gedacht. Das hört sich aber bei einem (nach dt. Begriffen) Verbrechen doch komisch an. Die Ösi mögen da aber andere Grundsätze haben. Wo @Spadafora recht hat, hat er recht: Wenn der Staat dem Typen die Schuld nciht nachweisen kann, dann muss er freigesprochen werden, ob er nun Syrer ist oder nicht. (Edit: Falls sich in den letzten 15 Jahren nichts geändert hat, ist ein Verbrechen eine Straftat, bei der 1 Jahr Knast im Mindestmaß vorgesehen ist. Ein Vergehen ist eine weniger schwere Straftat. Eine Verfahrsenseinstellung gegen Auflagen findet in D. statt, wenn der Vorwurf etwa auf Ladendiebstahl lautet oder sowas.) bearbeitet 9. Januar von Domingo Zitieren
Aristippos Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar (bearbeitet) vor 16 Stunden schrieb Spadafora: ich verfolge den Fall sehr genau das Mädchen behauptet es hat Nein gesagt, der Angeklagte behauptet das Mädchen hat zuerst Nein und dann doch ja gesagt das reicht nicht für eine Verurteilung punkt was ich mich frage ist etwas anderes was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern Komische Gesetze habt ihr. Wer in Deutschland einer 12jährigen den Schwanz in den Mund steckt, kriegt min. 1 Jahr Freiheitsstrafe. Egal, was die vorher dazu gesagt hat. Kinder fickt man bei uns nicht, auch dann nicht, wenn sie es angeblich "wollen". In Österreich ist das wohl anders. bearbeitet 9. Januar von Aristippos 2 Zitieren
Wunibald Geschrieben 22. Januar Melden Geschrieben 22. Januar (bearbeitet) Die Seele im Lichte der japanischen Rechtsprechung, leider wohl hinter der Bezahlschranke. Die Angehörigen eines im zweiten Weltkrieg zwangsrekrutierten und dann 1944 gefallenen Koreaners haben erfahren, dass sein Name im berühmten Yasukuni-Schrein in die "sacred tablets" aufgenommen wurde. Sie haben verlangt, seinen Namen dort wieder zu entfernen. ... Then came the final insult: in a solemn ceremony, the young Korean — a forced recruit torn away from his wife and family — was formally enshrined as a Shinto deity. His surviving family were so furious to learn what had happened in 2010 that they joined other South Korean families to demand the removal of Nam’s name from Yasukuni’s sacred tablets. When this was refused they filed a lawsuit making the same demand... Die Klage wurde in letzter Instanz abgewiesen. Eine koreanische Zeitung kommentierte das so: “If there is such a thing as a soul, how could it accept being posthumously included among those who were driven to their deaths under the guise of gladly dying for the emperor?” Die Argumente der Gegenseite: "The shrine refuses to bow to the demands of the Koreans, arguing that once a soul has been enshrined it cannot be extracted, any more than an individual drop of water can be removed from a swimming pool." bearbeitet 22. Januar von Wunibald Zitieren
Flo77 Geschrieben 22. Januar Melden Geschrieben 22. Januar vor 5 Minuten schrieb Wunibald: Die Seele im Lichte der japanischen Rechtsprechung, leider wohl hinter der Bezahlschranke. Die Angehörigen eines im zweiten Weltkrieg zwangsrekrutierten und dann 1944 gefallenen Koreaners haben erfahren, dass sein Name im berühmten Yasukuni-Schrein in die "sacred tablets" aufgenommen wurde. Sie haben verlangt, seinen Namen dort wieder zu entfernen. ... Then came the final insult: in a solemn ceremony, the young Korean — a forced recruit torn away from his wife and family — was formally enshrined as a Shinto deity. His surviving family were so furious to learn what had happened in 2010 that they joined other South Korean families to demand the removal of Nam’s name from Yasukuni’s sacred tablets. When this was refused they filed a lawsuit making the same demand... Die Klage wurde in letzter Instanz abgewiesen. Eine koreanische Zeitung kommentierte das so: “If there is such a thing as a soul, how could it accept being posthumously included among those who were driven to their deaths under the guise of gladly dying for the emperor?” Die Argumente der Gegenseite: "The shrine refuses to bow to the demands of the Koreans, arguing that once a soul has been enshrined it cannot be extracted, any more than an individual drop of water can be removed from a swimming pool." Tja - die Japaner haben wegen Korea bei weitem nicht soviele Hemmungen wie die Deutschen wegen der Juden... Was Korea der Yasukuni ist, ist den Deutschen § 1631d BGB mit umgekehrten Vorzeichen. Zitieren
Flo77 Geschrieben 24. Januar Melden Geschrieben 24. Januar https://www.welt.de/vermischtes/article255231250/Berlin-Lehrer-bleibt-nach-Streit-um-Palaestina-Flagge-straffrei.html Straffrei aber 800€? Ich bin verwirrt. Aber gut, das ist halt Berlin. Zitieren
Werner001 Geschrieben 24. Januar Melden Geschrieben 24. Januar vor 33 Minuten schrieb Flo77: https://www.welt.de/vermischtes/article255231250/Berlin-Lehrer-bleibt-nach-Streit-um-Palaestina-Flagge-straffrei.html Straffrei aber 800€? Ich bin verwirrt. Aber gut, das ist halt Berlin. Einstellung gegen Auflage Werner 1 Zitieren
Soulman Geschrieben 24. Januar Melden Geschrieben 24. Januar (bearbeitet) https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html und dabei bin ich über den hier gestolpert: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__154b.html interessant. bearbeitet 24. Januar von Soulman Zitieren
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