Clown Geschrieben 14. Januar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 14. Januar 2008 Sylvia Stolz wurde vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung in vier Fällen und anderer Delikte zu einer Gesamtstrafe von 3,5 Jahren Freiheitsentzug verurteilt wurden. Weiterhin wurde auf ein Berufsverbot von 5 Jahren erkannt. Vom Vorwurf der Verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen wurde sie freigesprochen. http://www.lgmannheim.de/servlet/PB/menu/1...ml?ROOT=1160629 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 2. Februar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 2. Februar 2008 Das House of Lords hat in A v. Hoare dem Appeal einer Klägerin stattgeben und eine freie Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche aus Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angenommen. Damit wurde Stubbington v. Webb overruled und der Klägerin ist es möglich, ihren mittlerweile aus dem Gefängnis entlassenen und in Folge eines Lottogewinns millioneneschweren Peiniger auf Schadensersatz zu verklagen. http://www.publications.parliament.uk/pa/l...130/hoare-1.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 12. Februar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 12. Februar 2008 Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass das Rauchverbot am 15. Februar insoweit nicht in Kraft tritt, als es inhabergeführten Gaststätten ein Rauchverbot auferlegt. Nicht schlecht! http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/793/79...1bb63b81ce4.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 BGH Beschl. v. 10.10.2007, XII ZB 26/05: "Eine nicht existente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, kann ... die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen." Ein Beispiel für esoterische Justiz. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 BGH Beschl. v. 10.10.2007, XII ZB 26/05: "Eine nicht existente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, kann ... die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen." Ein Beispiel für esoterische Justiz. Grüße, KAM Das lässt mich für die Kostenentscheidung beim Jüngsten Gericht bangen! Man sollte schon mal sparen, denn angesichts des Streitwerts wird da auch eine Kostengrundentscheidung ganz schon teuer. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 BGH Beschl. v. 10.10.2007, XII ZB 26/05: "Eine nicht existente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, kann ... die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen." Ein Beispiel für esoterische Justiz. Grüße, KAM Das lässt mich für die Kostenentscheidung beim Jüngsten Gericht bangen! Man sollte schon mal sparen, denn angesichts des Streitwerts wird da auch eine Kostengrundentscheidung ganz schon teuer. Und in welcher Währung, glaubst du, würdest du da zur Kasse gebeten? Laß dir deine AmexCard vorsichtshalber mit ins Grab geben....(Charonspfennig war geradezu preiswert dagegegen). Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Franciscus non papa Geschrieben 19. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 19. Februar 2008 ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt. und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche. er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile. da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 20. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 20. Februar 2008 ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt. und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche. er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile. da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen. Es gibt aber auch Angeklagte, denen der beste Anwalt nicht helfen kann. (Das meine ich jetzt nicht auf deine Person bezogen.) Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasB Geschrieben 20. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 20. Februar 2008 ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt. und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche. er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile. da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen. Es gibt aber auch Angeklagte, denen der beste Anwalt nicht helfen kann. (Das meine ich jetzt nicht auf deine Person bezogen.) Grüße, KAM Hienieden meistens die, die es besser als ihr Anwalt wissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 20. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 20. Februar 2008 ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt. und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche. er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile. da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen. Es gibt aber auch Angeklagte, denen der beste Anwalt nicht helfen kann. (Das meine ich jetzt nicht auf deine Person bezogen.) Grüße, KAM Hienieden meistens die, die es besser als ihr Anwalt wissen. Da wird auch beim Jüngsten Gericht nichts anderes gelten. Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. Februar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 20. Februar 2008 ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt. und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche. er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile. da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen. Es gibt aber auch Angeklagte, denen der beste Anwalt nicht helfen kann. (Das meine ich jetzt nicht auf deine Person bezogen.) Grüße, KAM Hienieden meistens die, die es besser als ihr Anwalt wissen. Da wird auch beim Jüngsten Gericht nichts anderes gelten. Grüße, KAM Kann man denn beim Jüngsten Gericht beim Anwalt im Falle des Prozessverlustes Regress nehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 20. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 20. Februar 2008 ich habe beim jüngsten gericht schon einen vertrag mit einem anwalt. und ich bin mir sicher, dass dieser anwalt so gut ist, dass ich keine angst vor kostenentscheidungen zu haben brauche. er wird mich so einigermassen rauspauken, weil er seine person mit auf die waagschale legen wird. und dann bleiben die kosten wohl an der staatskasse hängen, smile. da der anwalt auch schon selbst das honorar bezahlt hat, die gerichtskosten insoweit geleistet hat, sehe ich dieser verhandlung ziemlich getrost entgegen. Es gibt aber auch Angeklagte, denen der beste Anwalt nicht helfen kann. (Das meine ich jetzt nicht auf deine Person bezogen.) Grüße, KAM Hienieden meistens die, die es besser als ihr Anwalt wissen. Da wird auch beim Jüngsten Gericht nichts anderes gelten. Grüße, KAM Kann man denn beim Jüngsten Gericht beim Anwalt im Falle des Prozessverlustes Regress nehmen? Wie denn, wenn der Anwalt rechtzeitig gesagt hat, wie es geht und der Mandant sich trotzdem nicht dran hält? (Von der Frage des Rechtsweges mal abgesehen.) Grüße, KAM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 20. Februar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 20. Februar 2008 Wie denn, wenn der Anwalt rechtzeitig gesagt hat, wie es geht und der Mandant sich trotzdem nicht dran hält? (Von der Frage des Rechtsweges mal abgesehen.) Grüße, KAM Wenn der Anwalt, da allwissend, wusste, dass seine Ermahnungen nicht fruchten werden, kann er dennoch m. E. der Haftung nicht ergehen. Denn da er auch allmächtig ist, ist es ihm auch zumutbar, jeden Schritt zu ergreifen, um den Prozessverlust zu hindern und den Mandanten zur Einhaltung der Anweisungen anzuhalten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 20. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 20. Februar 2008 (bearbeitet) Wenn der Anwalt, da allwissend, wusste, dass seine Ermahnungen nicht fruchten werden, kann er dennoch m. E. der Haftung nicht ergehen. Denn da er auch allmächtig ist, ist es ihm auch zumutbar, jeden Schritt zu ergreifen, um den Prozessverlust zu hindern und den Mandanten zur Einhaltung der Anweisungen anzuhalten. In die Haftung ist er schon eingetreten - am Kreuz. Allerdings kann kein Mandant gezwungen werden, die Regressleistung anzunehmen. bearbeitet 20. Februar 2008 von ThomasB. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 27. Februar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 27. Februar 2008 (bearbeitet) In dem Verfahrenüber die Verfassungsbeschwerden 1.a) der Frau W..., des Herrn B..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, Müllerstraße 153, 13353 Berlin - gegen § 5 Abs. 2 Nr. 11 in Verbindung mit § 7 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 5a Abs. 1 und § 13 VSG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006 (GVBl NW 2006, S. 620) - 1 BvR 370/07 -, 2.a) des Herrn B..., des Herrn Dr. R..., c) des Herrn S... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Baum, Reiter & Collegen,Benrather Schlossallee 121, 40597 Düsseldorf, Rechtsanwalt Peter Schantz, Schaperstraße 10, 10719 Berlin,Bevollmächtigter der Beschwerdeführer zu 2a und 2b - gegen § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit §§ 10, 11 und § 17 Abs. 1 VSG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006 (GVBl NW 2006, S. 620) - 1 BvR 595/07 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat – unter Mitwirkung der Richterin und Richter Präsident Papier, Hohmann-Dennhardt, Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier, Kirchhof, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Oktober 2007 durch Urteil für Recht erkannt: § 5 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Seite 620) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. Strike! bearbeitet 27. Februar 2008 von Clown Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 27. Februar 2008 (bearbeitet) Strike! *InErmangelungeinesBeckerfaust-Smilies* bearbeitet 27. Februar 2008 von Inge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 27. Februar 2008 (bearbeitet) *InErmangelungeinesBeckerfaust-Smilies* Soso, Inge macht die Becker-Faust. Auch Recht. Ich übernehme dann auch für die Protest-Tanten den christlich-spirituellen Teil. bearbeitet 27. Februar 2008 von ThomasB. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 27. Februar 2008 http://ingeb.org/spiritua/nundanke.html Hee, wer hat da meinen Domainnamen geklaut?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 27. Februar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 27. Februar 2008 Du heißt Ingeborg? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ThomasB. Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 27. Februar 2008 http://ingeb.org/spiritua/nundanke.html Hee, wer hat da meinen Domainnamen geklaut?? Anstatt hier rumzuzicken solltest Du 1. meinen ökumenischen Geist bewundern und 2. mitsingen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inge Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 27. Februar 2008 Du heißt Ingeborg? Es gibt kaum eine Inge, die nicht heimlich "Ingeborg" heißt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elima Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 27. Februar 2008 Du heißt Ingeborg? Es gibt kaum eine Inge, die nicht heimlich "Ingeborg" heißt. Ich kenne nur eine und die war ihren Eltern lange noch böse.........nichteinmal einen ganzen Namen (sie ist noch vier Jahre älter als ich ), heutzutage werden ja jede Menge Kurzformen als "ganzer Name" gehandelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UliWerner Geschrieben 27. Februar 2008 Melden Share Geschrieben 27. Februar 2008 In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden ..... für Recht erkannt: § 5 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Seite 620) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. Strike! Das Urteil ist für alle, die mit zeitgemäßer Informatonstechnik umgehen, also jedenfalls für alle Nutzer dieses Forums lesenswert. http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr037007.html Weit über den konkreten Anlass hinaus stellt es neue Maßstäbe auf für ein an den Freiheitsrechten orientiertes Verständnis der Informationstechnik. Mit der Ausformulierung eines "Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" betritt es Neuland. Zugespitzt könnte man sagen, dass seit heute jeder privat genutzte Computer Grundrechtsschutz genießt. Das Bundesverfassungsgerichts legt ausführlich dar, dass die herkömmlichen Grundrechte auf Schutz der individuellen Telekommunikation oder auf informationelle Selbstbestimmung ("Datenschutz") zwar nach wie vor einschlägig sind, aber nicht ausreichen. Der grundrechtliche Schutz setzt vielmehr wesentlich früher und zwar - unabhängig von kommunikativer Nutzung oder Offenbarung von Informationen aus der Privatsphäre - ein. Dabei darf nicht übersehen werden, dass das Gericht diesen Grundrechtsschutz nicht uneingeschränkt gewährleistet sieht. Vielmehr sind Eingriffe - auch und gerade durch den Verfassungsschutz - für "überragend wichtige Rechtsgüter" zulässig. "Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen." Das heißt, es wird auch künftig Gesetze geben, die die "Online-Durchsuchung" privater Computer ermöglichen. Die Hürden werden aber vom Gericht hoch gesetzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Clown Geschrieben 11. März 2008 Autor Melden Share Geschrieben 11. März 2008 </h1> <h1>Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1.a) des Herrn S..., des Herrn P... gegen § 14 Abs. 5 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (GVBl I, S. 14) - 1 BvR 2074/05 -, 2.des Herrn P... gegen § 184 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen vom 13. April 2007 (GVBl, S. 234) - 1 BvR 1254/07 - - Bevollmächtigter für beide Verfahren: Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, Herrenstraße 62, 79098 Freiburg - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung der Richterin und Richter Präsident Papier, Hohmann-Dennhardt, Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier, Kirchhof aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. November 2007 durch a> U r t e i l für Recht erkannt: § 14 Absatz 5 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, Seite 14) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. § 184 Absatz 5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -) in der Fassung von Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b des Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen vom 13. April 2007 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 234) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. Das Land Hessen hat den Beschwerdeführern zu 1, das Land Schleswig-Holstein dem Beschwerdeführer zu 2 deren notwendige Auslagen zu erstatten. Noch ein Sieg! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. März 2008 Melden Share Geschrieben 11. März 2008 Noch ein Sieg! Schlimm genug, dass das Verfassungsgericht das Grundgesetz vor den Innenministern schützen muss.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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