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Im Namen des Volkes...


Clown

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So einfach geht es nicht mit der Beschlagnahme von privaten Gebäuden.

 

Ich gratuliere: erstens zur Verfahrensdauer (davon kann man als Österreicher nur träumen) und zweitens dazu, dass der obrigkeitlichen Selbstherrlichkeit ein k.o. verpasst wurde. Denn ganz offenbar hat es die Stadt (nur?) nicht geschafft, ihre Argumente überhaupt entsprechend darzulegen und sie auch zu belegen. "Kusch, Untertan, das IST so!" hat nicht geklappt.

Il y a des juges á Lüneburg.

Das war ein Eilverfahren um einstweiligen Rechtsschutz. Ich vermute, daß das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt hat. Sowas geht in der Regel schnell, wenn es ordentlich begründet ist. Hauptsacheverfahren können durchaus ein paar Jahre dauern.

 

Oh, danke. Das ist natürlich etwas anderes. Das schaffen wir dann auch. ;)

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Ich finde das Urteil lächerlich. Beleidigung, meinetwegen. Aber "Volksverhetzung" gegen Lokführer? Kann man das auch tiefer hängen?

So gehts mir auch. Die Ansicht, die GDL-Lokführer gehörten vergast, und ihr Oberossi vorneweg, konnte man damals auf den Bahnsteigen der Republik öfter hören. Wollte man die alle einsperren, gäbs keinen Platz mehr für die arabischen Antänzer. Achso, ich vergass ("s" statt "te"), die lässt unsere Justiz ja sowieso laufen.

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Warten wir die zweite Instanz ab.

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Stefan Lanka, meine Güte. Den kenne ich schon aus grauer Vorzeit, vor mehr als 10 Jahren schrieb er in diversen Foren, in die ich damals durch meinen Bekanntenkreis ebenfalls drin war und versuchte, dort Verstand reinzubringen. Das war allerdings unmöglich. "Germanische Neue Medizin" von Ryke Geert Hamer, das ist seine Welt. Und zusammen mit Hans Tolzin, den Milchwirt aus Schwäbisch Hall, der da meint, der größte Biologe der Neuzeit zu sein, werden die allerschrägsten Thesen über Krankheiten und Impfungen herumgetragen.

 

Allerdings ist dem Lanka das schon recht teuer gekommen, Lanka musste, um nicht in Erzwingungshaft genommen zu werden, das Preisgeld bei Gericht hinterlegen, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jetzt geht der Streit in die nächste Instanz.

 

Erstaunlich, dass der immer noch aktiv ist.

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Der EGMR hat die Slowakei verurteilt, dem Eigentümer von Mietwohnungen 2.170.000 Euro plus 79.922 Euro für Kosten und Auslagen zu bezahlen. Der Eigentümer erhielt angemessene Entschädigung wegen einer Mietpreisbindung, die keinen gerechten Ausgleich zwischen Allgemeininteresse und Schutz des Rechts auf Eigentum vorsah. (EGMR (III. Sektion), Urt. v. 7.7.2015 - 30255/09)

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Er legt Wert auf die Bezeichnung Molkereifachmann. ;)

Wobei dieser Begriff nun auch obsolet ist. Jetzt heißt es "Milchtechnologe".
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Schon, ich weiss. Er pocht aber trotzdem auf den "Molkereifachmann", steht ja auch so auf seinem Gesellenbrief.

Verständlich. Damit kann er ja beweisen, dass er Fachmann ist...

 

Wobei: "Milchtechnologe" klingt irgendwie affig...

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Molkereifachmann war wohl ein anerkannter Ausbildungsberuf (Putzfrau nicht).

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Ein Prozess geht in die nächste Instanz, weil eine Zeugin vor Gericht vollverschleiert auftrat und ihr Gesicht nicht zeigen wollte.

Der Angeklagte wurde daraufhin erstinstanzlich aus Mangel an Beweisen freigesprochen, weil der Richter die Glaubwürdigkeit der Zeugin ohne ihren Anblick nicht bewerten wollte.

 

So weit, so frei der Richter.

 

Was mich aber irritiert: in der Neuauflage des Prozess vor dem Landgericht wurde lt. "SZ"

 

Sie besorgten sich die Expertise eines saudischen Islam-Rechtsgelehrten, der in einem ähnlichen Fall 2011 festgestellt hatte, dass das Ablegen der Niqab vor Justizorgangen und Strafverfolgungsbehörden erlaubt sei. Der Anwalt der streng gläubigen Frau kündigte daraufhin an, dass seine Mandantin den Schleier in der Berufungs-Verhandlung ablegen werde.

 

D.h. hiesige Gerichte machen ihre Anweisungen im Einzelfall doch davon abhängig, ob irgendein Mullah das für möglich befindet?

Oder wie ist das zu verstehen?

bearbeitet von Shubashi
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D.h. hiesige Gerichte machen ihre Anweisungen im Einzelfall doch davon abhängig, ob irgendein Mullah das für möglich befindet?

Oder wie ist das zu verstehen?

Die Zeugin ist wohl zur Aussage verpflichtet, was sie sich dabei anzieht, dürfte ihr frei stehen. Von was sie sich überzeugen lässt, ebenfalls. Eventuell würde ein Vermummungsverbot vor Gericht helfen, wie bei Demos. Scheint es nicht zu geben. Angesichts unserer in Zukunft stetig bereicherteren Kultur sollte man es vielleicht einführen.

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Ein Prozess geht in die nächste Instanz, weil eine Zeugin vor Gericht vollverschleiert auftrat und ihr Gesicht nicht zeigen wollte.

Der Angeklagte wurde daraufhin erstinstanzlich aus Mangel an Beweisen freigesprochen, weil der Richter die Glaubwürdigkeit der Zeugin ohne ihren Anblick nicht bewerten wollte.

 

So weit, so frei der Richter.

 

Was mich aber irritiert: in der Neuauflage des Prozess vor dem Landgericht wurde lt. "SZ"

 

Sie besorgten sich die Expertise eines saudischen Islam-Rechtsgelehrten, der in einem ähnlichen Fall 2011 festgestellt hatte, dass das Ablegen der Niqab vor Justizorgangen und Strafverfolgungsbehörden erlaubt sei. Der Anwalt der streng gläubigen Frau kündigte daraufhin an, dass seine Mandantin den Schleier in der Berufungs-Verhandlung ablegen werde.

 

D.h. hiesige Gerichte machen ihre Anweisungen im Einzelfall doch davon abhängig, ob irgendein Mullah das für möglich befindet?

Oder wie ist das zu verstehen?

Ich hoffe doch mal nicht!

Das man aber das man sich die Expertise holt finde ich clever. Jetzt kann man sagen: "Mädel, erzähl mir nicht die Story vom Pferd von wegen 'ich darf das nicht' hier steht schwarz auf weiss das du das darfst! Nimmm den Schleier ab und mach deine Aussage!"

Wäre die Expertise anders ausgefallen weiss man gleich auf welche Argumente man sich einstellen muss.

 

(Deine Interpretation des Vorgangs ist natürlich auch möglich. Aber ich hoffe doch das unser Rechtsstaat genügend Eier in der Hose hat das eben nicht so zu machen wie dus deutest?

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D.h. hiesige Gerichte machen ihre Anweisungen im Einzelfall doch davon abhängig, ob irgendein Mullah das für möglich befindet?

Oder wie ist das zu verstehen?

Die Zeugin ist wohl zur Aussage verpflichtet, was sie sich dabei anzieht, dürfte ihr frei stehen. Von was sie sich überzeugen lässt, ebenfalls. Eventuell würde ein Vermummungsverbot vor Gericht helfen, wie bei Demos. Scheint es nicht zu geben. Angesichts unserer in Zukunft stetig bereicherteren Kultur sollte man es vielleicht einführen.

 

 

Mir reicht an sich aus, wenn die Richter festlegen können, wer wie vor ihrem Gericht auftritt. Wenn ihnen Karnevevalskostüm oder Badehose gefallen sollte, ihr Problem.

Nur finde ich es bedenklich, wenn sie sich bereits als so schwach und hilflos empfinden, ihre Weisungen erst mit irgendwelchen Fatwas untermauern zu müssen, bevor sie sich zur Kleiderordnung im Prozess festlegen. Oder stehen mir demnächst irgendwelche Atteste des Ordinariats oder gar der Rota zu, bevor ich vor Gericht als Zeuge auftreten muss?

bearbeitet von Shubashi
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Nur finde ich es bedenklich, wenn sie sich bereits als so schwach und hilflos empfinden, ihre Weisungen erst mit irgendwelchen Fatwas untermauern zu müssen, bevor sie sich zur Kleiderordnung im Prozess festlegen.

 

Das ist gar nicht so ungeschickt, weil sich die Dame dann nicht mehr auf die Freiheit der Religionsausübung berufen kann. Damit ist dieser Rechtsgüterkonflikt aus dem Weg.

 

Der Rest liegt nicht beim Richter, sondern beim Gesetzgeber.

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Oder stehen mir demnächst irgendwelche Atteste des Ordinariats oder gar der Rota zu, bevor ich vor Gericht als Zeuge auftreten muss?

Wir haben ja diverse Politiker, die offiziell einer christlichen Kirche angehören - mich würde mal interessieren, wie das Parlament reagieren würde, wenn einer davon bei seiner Vereidigung sagt: Sorry Leute, ich darf nicht schwören. Hier ist die Bestätigung vom Papst.

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Nur finde ich es bedenklich, wenn sie sich bereits als so schwach und hilflos empfinden, ihre Weisungen erst mit irgendwelchen Fatwas untermauern zu müssen, bevor sie sich zur Kleiderordnung im Prozess festlegen.

 

Das ist gar nicht so ungeschickt, weil sich die Dame dann nicht mehr auf die Freiheit der Religionsausübung berufen kann. Damit ist dieser Rechtsgüterkonflikt aus dem Weg.

 

Der Rest liegt nicht beim Richter, sondern beim Gesetzgeber.

 

Sie wird sagen, was das Gutachten sagt, interessiert sie nicht, weil ihr Imam und ihr Gewissen etwas anderes sagen.

Du wirst ja auch einen Piusbruder nicht mit einem Gutachten des Kölner Ordinariats überzeugen können.

Gar so einfach kommt man um diese ominöse "Religionsfreiheit" nicht herum.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Sie wird sagen, was das Gutachten sagt, interessiert sie nicht,

 

Ja, das sind wieder die Leute, die alles vorher wissen und deswegen auch sicher sind, dass nichts nützt, alles ganz schlimm ist und überhaupt die Welt untergeht.

 

Der Anwalt der dame ist nicht Deiner Meinung. Aus dem Link

 

Der Anwalt der streng gläubigen Frau kündigte daraufhin an, dass seine Mandantin den Schleier in der Berufungs-Verhandlung ablegen werde.

 

 

Es hätte natürlich auch anders kommen können. Deshalb hatte ich den Gesetzgeber ins Spiel gebracht.

bearbeitet von ThomasB.
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