kam Geschrieben 10. Mai 2016 Melden Share Geschrieben 10. Mai 2016 Das ist wieder so eine künstliche Aufregung. Das Kind ist noch nicht religionsmündig und die Pflegeeltern haben insoweit keine Personensorge. Ein ähnlicher Fall wurde schon so ca. 1782 vom Staatsrat in Wien behandelt. Da hatte das katholische Dienstmädchen einer jüdischen Familie deren Kind heimlich taufen lassen. Der Staatsrat bestätigte die gegen das Dienstmädchen verhängte Strafe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 10. Mai 2016 Melden Share Geschrieben 10. Mai 2016 BayVerfGH: Vogelschreddern hat demnächst in Bayern kaum noch Zukunft. Bayern geht gegen die Hühnerzüchter los? Halte ich für unwahrscheinlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Julius Geschrieben 10. Mai 2016 Melden Share Geschrieben 10. Mai 2016 Das ist wieder so eine künstliche Aufregung. Das Kind ist noch nicht religionsmündig und die Pflegeeltern haben insoweit keine Personensorge. Ein ähnlicher Fall wurde schon so ca. 1782 vom Staatsrat in Wien behandelt. Da hatte das katholische Dienstmädchen einer jüdischen Familie deren Kind heimlich taufen lassen. Der Staatsrat bestätigte die gegen das Dienstmädchen verhängte Strafe. Im Kirchenstaat ging so eine Geschichte im Jahre 1858 noch anders aus: Ein Dienstmädchen hatte den 11 Monate alten Sohn einer jüdischen Familie heimlich getauft. Ruchbar wurde das 6 Jahre später, daraufhin wurde der 7-jährige Edgardo Mortara durch Polizisten des Kirchenstaates beschlagnahmt und unter dem Schutz von Pius IX. einer ordentlichen katholischen Internatserziehung zugeführt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Mai 2016 Melden Share Geschrieben 10. Mai 2016 Das ist wieder so eine künstliche Aufregung. Das Kind ist noch nicht religionsmündig und die Pflegeeltern haben insoweit keine Personensorge. Ein ähnlicher Fall wurde schon so ca. 1782 vom Staatsrat in Wien behandelt. Da hatte das katholische Dienstmädchen einer jüdischen Familie deren Kind heimlich taufen lassen. Der Staatsrat bestätigte die gegen das Dienstmädchen verhängte Strafe. Im Kirchenstaat ging so eine Geschichte im Jahre 1858 noch anders aus: Ein Dienstmädchen hatte den 11 Monate alten Sohn einer jüdischen Familie heimlich getauft. Ruchbar wurde das 6 Jahre später, daraufhin wurde der 7-jährige Edgardo Mortara durch Polizisten des Kirchenstaates beschlagnahmt und unter dem Schutz von Pius IX. einer ordentlichen katholischen Internatserziehung zugeführt. Ich habe meine Originalquelle nochmal nachgelesen, es war nicht das Dienstmädchen sondern eine Hebamme. Die Trennung von den Eltern wurde ausdrücklich abgelehnt. (Vgl. Staatsratsvortrag v. 29.11.1782 in: HOCK, Carl Frh. v., BIDERMANN, Hermann Ignaz: Der österreichische Staatsrath (1760-1848), Wien 1879, S. 390). Vielleicht hast du auch eine solide Quelle für dein Geschichterl? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. Mai 2016 Melden Share Geschrieben 10. Mai 2016 Das ist wieder so eine künstliche Aufregung. Das Kind ist noch nicht religionsmündig und die Pflegeeltern haben insoweit keine Personensorge. Ein ähnlicher Fall wurde schon so ca. 1782 vom Staatsrat in Wien behandelt. Da hatte das katholische Dienstmädchen einer jüdischen Familie deren Kind heimlich taufen lassen. Der Staatsrat bestätigte die gegen das Dienstmädchen verhängte Strafe. Im Kirchenstaat ging so eine Geschichte im Jahre 1858 noch anders aus: Ein Dienstmädchen hatte den 11 Monate alten Sohn einer jüdischen Familie heimlich getauft. Ruchbar wurde das 6 Jahre später, daraufhin wurde der 7-jährige Edgardo Mortara durch Polizisten des Kirchenstaates beschlagnahmt und unter dem Schutz von Pius IX. einer ordentlichen katholischen Internatserziehung zugeführt. Ich habe meine Originalquelle nochmal nachgelesen, es war nicht das Dienstmädchen sondern eine Hebamme. Die Trennung von den Eltern wurde ausdrücklich abgelehnt. (Vgl. Staatsratsvortrag v. 29.11.1782 in: HOCK, Carl Frh. v., BIDERMANN, Hermann Ignaz: Der österreichische Staatsrath (1760-1848), Wien 1879, S. 390). Vielleicht hast du auch eine solide Quelle für dein Geschichterl? Diese Geschichte ist hinreichend belegt (siehe auch dort die Literaturhinweise) Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Mai 2016 Melden Share Geschrieben 10. Mai 2016 Das ist wieder so eine künstliche Aufregung. Das Kind ist noch nicht religionsmündig und die Pflegeeltern haben insoweit keine Personensorge. Ein ähnlicher Fall wurde schon so ca. 1782 vom Staatsrat in Wien behandelt. Da hatte das katholische Dienstmädchen einer jüdischen Familie deren Kind heimlich taufen lassen. Der Staatsrat bestätigte die gegen das Dienstmädchen verhängte Strafe. Im Kirchenstaat ging so eine Geschichte im Jahre 1858 noch anders aus: Ein Dienstmädchen hatte den 11 Monate alten Sohn einer jüdischen Familie heimlich getauft. Ruchbar wurde das 6 Jahre später, daraufhin wurde der 7-jährige Edgardo Mortara durch Polizisten des Kirchenstaates beschlagnahmt und unter dem Schutz von Pius IX. einer ordentlichen katholischen Internatserziehung zugeführt. Ich habe meine Originalquelle nochmal nachgelesen, es war nicht das Dienstmädchen sondern eine Hebamme. Die Trennung von den Eltern wurde ausdrücklich abgelehnt. (Vgl. Staatsratsvortrag v. 29.11.1782 in: HOCK, Carl Frh. v., BIDERMANN, Hermann Ignaz: Der österreichische Staatsrath (1760-1848), Wien 1879, S. 390). Vielleicht hast du auch eine solide Quelle für dein Geschichterl? Diese Geschichte ist hinreichend belegt (siehe auch dort die Literaturhinweise) Werner Happy End, fast wie in Hollywood. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 10. Mai 2016 Melden Share Geschrieben 10. Mai 2016 Das ist wieder so eine künstliche Aufregung. Das Kind ist noch nicht religionsmündig und die Pflegeeltern haben insoweit keine Personensorge. Ein ähnlicher Fall wurde schon so ca. 1782 vom Staatsrat in Wien behandelt. Da hatte das katholische Dienstmädchen einer jüdischen Familie deren Kind heimlich taufen lassen. Der Staatsrat bestätigte die gegen das Dienstmädchen verhängte Strafe. Im Kirchenstaat ging so eine Geschichte im Jahre 1858 noch anders aus: Ein Dienstmädchen hatte den 11 Monate alten Sohn einer jüdischen Familie heimlich getauft. Ruchbar wurde das 6 Jahre später, daraufhin wurde der 7-jährige Edgardo Mortara durch Polizisten des Kirchenstaates beschlagnahmt und unter dem Schutz von Pius IX. einer ordentlichen katholischen Internatserziehung zugeführt. Ich habe meine Originalquelle nochmal nachgelesen, es war nicht das Dienstmädchen sondern eine Hebamme. Die Trennung von den Eltern wurde ausdrücklich abgelehnt. (Vgl. Staatsratsvortrag v. 29.11.1782 in: HOCK, Carl Frh. v., BIDERMANN, Hermann Ignaz: Der österreichische Staatsrath (1760-1848), Wien 1879, S. 390). Vielleicht hast du auch eine solide Quelle für dein Geschichterl? Diese Geschichte ist hinreichend belegt (siehe auch dort die Literaturhinweise) Werner Happy End, fast wie in Hollywood. Es wurde eine Seele für das Paradies bewahrt und vor der ewigen Verdammnis gerettet, das ist alles was zählt. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 10. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2016 Ehe mit 14jähriger wird in D. anerkannt: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/mit-14-jahren-verheiratet-minderjaehrige-syrerin-unterliegt-nicht-aufsicht-des-jugendamts-14279742.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 10. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 10. Juni 2016 Ehe mit 14jähriger wird in D. anerkannt: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/mit-14-jahren-verheiratet-minderjaehrige-syrerin-unterliegt-nicht-aufsicht-des-jugendamts-14279742.htmlDas soll keine Zwangsheirat gewesen sein??? Eine 14jährige darf in D noch nicht einmal alleine einen Ausbildungsvertrag unterschreiben (ich glaube selbst zum Zeitungaustragen braucht's die Zustimmung der Eltern), aber wirksam in eine Ehe einwilligen soll möglich sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Baumfaeller Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Ehe mit 14jähriger wird in D. anerkannt: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/mit-14-jahren-verheiratet-minderjaehrige-syrerin-unterliegt-nicht-aufsicht-des-jugendamts-14279742.htmlUnd was sind die Alternativen? Einfach so zu tun, als wäre die 14-jährige ledig, wenn sie in Deutschland ist? Was zum Beispiel bedeutet, dass ihr Vormund dann die Eltern wären, die aber sonst nicht ihr Vormund sind? Dies ist ein schwieriger Problemfall, und genau deswegen ist das Familienrecht so kompliziert. Ein alter Freund von mir wurde vor ein paar Jahren zum Vorsitzenden eines Senats am OLG befördert, und er durfte sich aussuchen, in welchem Senat er arbeiten wollte. Ich hatte mir gedacht, dass er sich einen Zivilsenat nimmt, weil er schon immer auf internationales Privatrecht spezialisiert ist. Nein, falsch. Warum? Weil Privatrecht in der Berufungsinstanzen einfach langweilig ist: In Streitfällen, wo es um viel Geld geht, wird immer Berufung eingelegt, selbst wenn die Fälle total öde und intellektuell brach sind. Von daher ist ein Privatsenat zwar viel Arbeit, riesige Prozesse, aber nicht reizvoll. Stattdessen hat er sich einen Familien-Senat gesucht. Warum? Weil die normalen Scheidungen und Güterverteilung und Vormundschaft über die Kinder beinahe alle in der ersten Instanz geregelt werden; zum OLG kommen nur die irrsinnig komplizierten Fällen: Eine Ehe wurde in Timbuktu geschlossen, auf Madagaskar geschieden, der Vater hat einen maltesischen Diplomatenpass, muss das Kind, dass in Indonesien lebt nun nach Deutschem Recht unterhalt bekommen oder nicht? Sowas sind interessante Fragen. Da kannn selbst ein Richter im "besten Alter" (d.h. steinalt) sich noch fühlen wie ein Jurastudent bei den grossen Hausaufgaben: Das Recht als Puzzle-Spiel. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Ehe mit 14jähriger wird in D. anerkannt: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/mit-14-jahren-verheiratet-minderjaehrige-syrerin-unterliegt-nicht-aufsicht-des-jugendamts-14279742.htmlDas soll keine Zwangsheirat gewesen sein??? Eine 14jährige darf in D noch nicht einmal alleine einen Ausbildungsvertrag unterschreiben (ich glaube selbst zum Zeitungaustragen braucht's die Zustimmung der Eltern), aber wirksam in eine Ehe einwilligen soll möglich sein? Nun, auch nach kanonischem Recht könnte sie ehefähig gewesen sein, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Ehe mit 14jähriger wird in D. anerkannt: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/mit-14-jahren-verheiratet-minderjaehrige-syrerin-unterliegt-nicht-aufsicht-des-jugendamts-14279742.htmlDas soll keine Zwangsheirat gewesen sein??? Eine 14jährige darf in D noch nicht einmal alleine einen Ausbildungsvertrag unterschreiben (ich glaube selbst zum Zeitungaustragen braucht's die Zustimmung der Eltern), aber wirksam in eine Ehe einwilligen soll möglich sein? Es gibt lt. BILD inzwischen mehrere hundert solcher Fälle. Einfach ignorieren kann man das Phänomen nicht. Das internationale Privatrecht sieht vor, daß Eheschließungen von Ausländern im Ausland grundsätzlich nach dortigem Recht behandelt werden. Das Problem wächst sich darüberhinaus in wenigen Jahren aus. - Ich finde, daß man Jugendlichen bei uns eher zu wenig zutraut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 (bearbeitet) Deine Buckelei vor diesen eingeschleppten "Traditionen" wird langsam unerträglich. Klar wächst sich das aus. Sind erstmal genug hier, senken wir dann lieber unser Heiratsmindestalter. Bei der Gelegenheit kann man dann das Schutzalter auch direkt auf 9 senken. Und wer braucht dann noch Regeln wie "wenn ein Partner unter 18 ist, darf der andere nicht mehr als drei Jahre älter sein"? Eine gewisse Klientel würde Dir Tempel und Straßen weihen, wenn das durchgeht. In Indien werden 7-jährige miteinander verheiratet. Können die hier jetzt nur deshalb nicht anerkannt werden, weil es Hindus sind? Oder weil es keine Flüchtlinge sind? Diese Paare müssen meiner Meinung nach wie unbegleitete Minderjährige behandelt werden. Wer weiß, ob die Mädchen dann mit 18 überhaupt noch bei dem Kerl bleiben wollen. bearbeitet 11. Juni 2016 von Flo77 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chrysologus Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Im fraglichen Fall in Bamberg scheint das Mädel ja bei ihrem Partner bleiben zu wollen, Hinweise auf Misshandlungen liegen dem Gericht keine vor. Wäre dies anders gewesen, dann hätte man wohl das Jugendamt zum Vormund bestellt bzw. den Partner eingekastelt. Mit 14 ist sie über der Schutzaltergrenze, ob ihr Partner mit ihr Sex hat oder nicht, ist dem Gericht mithin egal solange sie dem zustimmt. Insofern muss man wegen 9-jähriger Hindus keinerlei Sorgen haben, da ginge es nicht um Vormundschaften, sondern um schwere Straftaten. Es geht hier nur um eine Vormundschaftsfrage, um nichts sonst! Über die Religion des Mädchens wissen wir im übrigen nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Deine Buckelei vor diesen eingeschleppten "Traditionen" wird langsam unerträglich. Klar wächst sich das aus. Sind erstmal genug hier, senken wir dann lieber unser Heiratsmindestalter. Bei der Gelegenheit kann man dann das Schutzalter auch direkt auf 9 senken. Und wer braucht dann noch Regeln wie "wenn ein Partner unter 18 ist, darf der andere nicht mehr als drei Jahre älter sein"? Eine gewisse Klientel würde Dir Tempel und Straßen weihen, wenn das durchgeht. In Indien werden 7-jährige miteinander verheiratet. Können die hier jetzt nur deshalb nicht anerkannt werden, weil es Hindus sind? Oder weil es keine Flüchtlinge sind? Diese Paare müssen meiner Meinung nach wie unbegleitete Minderjährige behandelt werden. Wer weiß, ob die Mädchen dann mit 18 überhaupt noch bei dem Kerl bleiben wollen. Wie du von "Ihr habt in eurem Herkunftsland nach dem Recht eures Herkunftslandes geheiratet - das kennen wir an" zu "Wir ändern unser Recht damit auch eure Kinder nach den Regeln eures Herkunftslandes heiraten können" kommst wird auf ewig dein Geheimnis bleiben. Wobei ich dir ja im übrigen nicht widerspreche. Dein Beisspiel aus Indien zeigt ja dass das nicht unproblematisch ist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Deine Buckelei vor diesen eingeschleppten "Traditionen" wird langsam unerträglich. Klar wächst sich das aus. Sind erstmal genug hier, senken wir dann lieber unser Heiratsmindestalter. Bei der Gelegenheit kann man dann das Schutzalter auch direkt auf 9 senken. Und wer braucht dann noch Regeln wie "wenn ein Partner unter 18 ist, darf der andere nicht mehr als drei Jahre älter sein"? Eine gewisse Klientel würde Dir Tempel und Straßen weihen, wenn das durchgeht. In Indien werden 7-jährige miteinander verheiratet. Können die hier jetzt nur deshalb nicht anerkannt werden, weil es Hindus sind? Oder weil es keine Flüchtlinge sind? Diese Paare müssen meiner Meinung nach wie unbegleitete Minderjährige behandelt werden. Wer weiß, ob die Mädchen dann mit 18 überhaupt noch bei dem Kerl bleiben wollen. Es geht nicht darum, das deusche Mindestalter zu senken, sondern um die Anerkennung ausländischer Statusregeln. So werden auch Adoptionen hier anerkannt, die nach deutschem Recht nicht gingen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 In Indien werden 7-jährige miteinander verheiratet. Können die hier jetzt nur deshalb nicht anerkannt werden, weil es Hindus sind? Oder weil es keine Flüchtlinge sind? Die Voraussetzung für eine Anerkennung bei uns ist, daß der Status im Heimatland legal ist. Das gesetzliche Mindestalter für Heiraten liegt in Indien bei 18/21 Jahren. Eine "Ehe", die nach indischem Recht nicht anerkannt ist, wird hier natürlich auch nicht anerkannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 (bearbeitet) Das ist ein riesiges Problem, kaum jemand scheint zu ahnen, wie weit diese Frage letztlich geht. Aus meiner Sicht musste man das anerkennen, auch wenn es schmerzt. Gerade, weil es sich, wie Chrysologus schon ausgeführt hat, nicht um eine Straftat handelt. Bisher war es ganz klar, dass Ehen, die irgendwo im Ausland nach dortigem Recht rechtskräftig geschlossen werden, hier auch dann anerkannt werden, wenn hier die Grundlagen anders sind. Israel geht da noch einen großen Schritt weiter - es anerkennt gleichgeschlechtliche Ehen, welche im Ausland geschlossen werden, als tatsächliche Ehen. Obwohl in Israel nur verschiedengeschlechtliche Ehen möglich sind. So neu ist das Problem nicht - die Frage, welchen Rechtsstatus mehrere Ehefrauen eines Mannes haben, der legal mit mehreren Frauen verheiratet ist, bewegt deutsche Gerichte seit Ewigkeiten. Wir können jetzt uns natürlich auf den Standpunkt stellen, dass nur Leute dann verheiratet sind, wenn das Recht des jeweiligen Staates unserem Recht entspricht. Das bedeutet, dass abhängig vom Herkunftsland unter Umständen die Eheschließung rechtlich nachvollzogen werden müsste, denn in genügend Ländern ist die Form der Eheschließung nicht ordentlich dokumentiert. Das wäre kontraproduktiv - vorsichtig ausgedrückt. Man könnte auch noch drastischere Worte dafür finden. Warum sollte man das nicht anerkennen? Es gibt sicherlich Fälle (einer der Partner ist unter 14 Jahre), wo man heute schon im Bereich von Straftaten ist - da ist es denn auch egal, ob jemand verheiratet ist oder nicht, denn die Ehe schützt nicht vor entsprechenden Straftaten. Wer will, kann ja versuchen, gegen das Urteil zu klagen. Dann schauen wir mal, was rauskommt. Ach ja - es gibt noch eine Möglichkeit: Wir lassen nur solche Ehepaare in unser Land, die nachweisen, dass sie nach deutschem Rechtsstandard verheiratet sind. Ansonsten lassen wir nur Ledige rein. Und nochwas: Frankreich hat die Möglichkeit, das Ehemündigkeitsalter auf bis zu 15 Jahre zu senken, mit Zustimmung des Amtes des Procureur de La République. Bis 2006 waren es 15 Jahre pauschal. In Österreich ist eine Absenkung auf 16 Jahre zulässig, mit Gerichtsbeschluss. In New Hampshire beträgt das Mindestalter für Mädchen 13 Jahre, für Jungs 14 Jahre, in New York 14 Jahre. Interessant ist auch: In einigen US-Bundesstaaten können Mädchen, die schwanger sind, ohne Einhaltung eines Schutzalters heiraten, in anderen Staaten (nicht USA) schließt eine Schwangerschaft einer Minderjährigen in einem bestimmten Zeitabschnitt gerade die Heirat aus - die müssen dann bis zu Geburt des Kindes warten. Ich würde mal sagen, dass man aufpassen sollte, wenn man hier mit einer Aberkennung kommen will. Das könnte bitterböse ausgehen. bearbeitet 11. Juni 2016 von Lothar1962 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Ehe mit 14jähriger wird in D. anerkannt: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/mit-14-jahren-verheiratet-minderjaehrige-syrerin-unterliegt-nicht-aufsicht-des-jugendamts-14279742.htmlUnd was sind die Alternativen? Einfach so zu tun, als wäre die 14-jährige ledig, wenn sie in Deutschland ist? Was zum Beispiel bedeutet, dass ihr Vormund dann die Eltern wären, die aber sonst nicht ihr Vormund sind? Verstehs doch - es geht um den "Islam". Diesselbe Sache mit einem 14jaehrigen US-Maedchen wuerde nicht mal eine einzige Schlagzeile in Deutschland wert sein, wenn sie mit ihrem 20jaehrigen Mann dort eingereist waere und bleiben wollte. Reflexe, die sofort bedient werden - 14 Jahre! Syrer! Zwangsheirat! Missbrauch! Narhalla-Marsch!!!! So sind die Zeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Wie du von "Ihr habt in eurem Herkunftsland nach dem Recht eures Herkunftslandes geheiratet - das kennen wir an" zu "Wir ändern unser Recht damit auch eure Kinder nach den Regeln eures Herkunftslandes heiraten können" kommst wird auf ewig dein Geheimnis bleiben.Ist erstmal ein signifikanter Bevölkerungsanteil erreicht und bleibt die momentanen politischen Grundstimmung sehe ich keinerlei Hindernis um solche Änderungen auf parlamentarischem Weg durchzusetzen. Und dabei gehe ich - vielleicht sogar naiverweise - noch davon aus, daß die bisherigen rechtsstaatlichen Prozeduren eingehalten werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 (bearbeitet) Verstehs doch - es geht um den "Islam". Diesselbe Sache mit einem 14jaehrigen US-Maedchen wuerde nicht mal eine einzige Schlagzeile in Deutschland wert sein, wenn sie mit ihrem 20jaehrigen Mann dort eingereist waere und bleiben wollte.In den USA werden 14jährige legal binding verheiratet? Ernsthaft? Edit: Wenn Wiki aktuell ist, gibt es in Arizona, Kalifornien, Colorado und West Virginia überhaupt kein Mindestalter wenn die Zustimmung von Eltern UND Gericht vorliegt. In New Hampshire liegt für einen solchen Fall eine Altersgrenze von 13 für Mädchen und 14 für Jungs vor. In einigen anderen Staaten gibt es Härtefallregelungen im Fall einer Schwangerschaft. Dann ist allerdings in der Regel ebenfalls die Zustimmung der Eltern und des Gerichts erforderlich. Sofern es nur um die Zustimmung der Eltern geht liegen die Grenzen bei mindestens 15 oder 16 Jahren. In Deutschland können soweit ich weiß 16jährige mit Erlaubnis der Eltern heiraten. Weitere Härtefallregelungen wüsste ich ad hoc nicht. Allerdings wüsste ich auch nicht, wie juristisch mit nach Stammesrecht der Roma und Sinti zwischen Teenagern unter 16 geschlossene Ehen behandelt werden (Großbritannien müsste ein ähnlichen Phänomen unter den Travellern kennen). bearbeitet 11. Juni 2016 von Flo77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 (bearbeitet) Verstehs doch - es geht um den "Islam". Diesselbe Sache mit einem 14jaehrigen US-Maedchen wuerde nicht mal eine einzige Schlagzeile in Deutschland wert sein, wenn sie mit ihrem 20jaehrigen Mann dort eingereist waere und bleiben wollte. Reflexe, die sofort bedient werden - 14 Jahre! Syrer! Zwangsheirat! Missbrauch! Narhalla-Marsch!! So sind die Zeiten. pass auf dass sich keine halicephalobi mephisto auf deinem niewo ansiedeln. Die Voraussetzung für eine Anerkennung bei uns ist, daß der Status im Heimatland legal ist. Das gesetzliche Mindestalter für Heiraten liegt in Indien bei 18/21 Jahren. Eine "Ehe", die nach indischem Recht nicht anerkannt ist, wird hier natürlich auch nicht anerkannt.und eine im jemen geschlossene ehe mit einer 9-jährigen, die dort legal ist, weil für die eheschliessung nicht das alter der braut, sondern der daumen-hoch der eltern gilt? bearbeitet 11. Juni 2016 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Long John Silver Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Verstehs doch - es geht um den "Islam". Diesselbe Sache mit einem 14jaehrigen US-Maedchen wuerde nicht mal eine einzige Schlagzeile in Deutschland wert sein, wenn sie mit ihrem 20jaehrigen Mann dort eingereist waere und bleiben wollte.In den USA werden 14jährige legal binding verheiratet? Ernsthaft? Lothat hat das bereits erwaehnt, ich habe mich nur daran gehaengt. Solche Heiraten sind sicher nicht sehr haeufig, kommt aber vor und ist legal. Manchmal geht es ueber eine richterliche Genehmigung, manchmal einfach mit Erlaubnis der Eltern (oder beidem zusammen wohl auch). So genau kenne ich mich da nicht aus und habe auch keine Lust, danach zu recherchieren. Die Welt ist halt nicht so eindeutig. Wollte damit auch nur sagen, dass bei der oeffentlichen Beurteilung in Deutschland eben auch andere Faktoren und auch Vorurteile mitspielen als nur die Tatsache an sich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 (bearbeitet) Verstehs doch - es geht um den "Islam". Diesselbe Sache mit einem 14jaehrigen US-Maedchen wuerde nicht mal eine einzige Schlagzeile in Deutschland wert sein, wenn sie mit ihrem 20jaehrigen Mann dort eingereist waere und bleiben wollte.In den USA werden 14jährige legal binding verheiratet? Ernsthaft? teilweise schon. https://en.wikipedia.org/wiki/Age_of_marriage_in_the_United_States ist natürlich schizophren wenn man bedenkt dass das schutzalter für sexuelle handlungen idr bei mindestens 16 jahren liegt. bearbeitet 11. Juni 2016 von phyllis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flo77 Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Verstehs doch - es geht um den "Islam". Diesselbe Sache mit einem 14jaehrigen US-Maedchen wuerde nicht mal eine einzige Schlagzeile in Deutschland wert sein, wenn sie mit ihrem 20jaehrigen Mann dort eingereist waere und bleiben wollte. In den USA werden 14jährige legal binding verheiratet? Ernsthaft? Lothat hat das bereits erwaehnt, ich habe mich nur daran gehaengt. Solche Heiraten sind sicher nicht sehr haeufig, kommt aber vor und ist legal. Manchmal geht es ueber eine richterliche Genehmigung, manchmal einfach mit Erlaubnis der Eltern (oder beidem zusammen wohl auch). So genau kenne ich mich da nicht aus und habe auch keine Lust, danach zu recherchieren. Die Welt ist halt nicht so eindeutig. Wollte damit auch nur sagen, dass bei der oeffentlichen Beurteilung in Deutschland eben auch andere Faktoren und auch Vorurteile mitspielen als nur die Tatsache an sich. Der Knackpunkt ist doch, daß aolche Ehen in den USA absolute Ausnahmen sein dürften. Es sind Lösungen für außergewöhnliche Fälle, aber definitiv kein ortsüblicher Brauch. Noch dazu ist - zumindest lt. der Wiki-Tabelle - in allen Staaten dazu eine gerichtliche Erlaubnis notwendig. Da sollte man davon ausgehen können, daß jeder Fall einzeln begutachtet wird. In islamischen Staaten handelt es sich aber eben nicht um eine Ausnahme. Und das ist der entscheidende Unterschied. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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