Frank Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 Verstehs doch - es geht um den "Islam". Diesselbe Sache mit einem 14jaehrigen US-Maedchen wuerde nicht mal eine einzige Schlagzeile in Deutschland wert sein, wenn sie mit ihrem 20jaehrigen Mann dort eingereist waere und bleiben wollte.In den USA werden 14jährige legal binding verheiratet? Ernsthaft? Lothat hat das bereits erwaehnt, ich habe mich nur daran gehaengt. Solche Heiraten sind sicher nicht sehr haeufig, kommt aber vor und ist legal. Manchmal geht es ueber eine richterliche Genehmigung, manchmal einfach mit Erlaubnis der Eltern (oder beidem zusammen wohl auch). So genau kenne ich mich da nicht aus und habe auch keine Lust, danach zu recherchieren. Die Welt ist halt nicht so eindeutig. Wollte damit auch nur sagen, dass bei der oeffentlichen Beurteilung in Deutschland eben auch andere Faktoren und auch Vorurteile mitspielen als nur die Tatsache an sich. Der Knackpunkt ist doch, daß aolche Ehen in den USA absolute Ausnahmen sein dürften. Es sind Lösungen für außergewöhnliche Fälle, aber definitiv kein ortsüblicher Brauch. Noch dazu ist - zumindest lt. der Wiki-Tabelle - in allen Staaten dazu eine gerichtliche Erlaubnis notwendig. Da sollte man davon ausgehen können, daß jeder Fall einzeln begutachtet wird. In islamischen Staaten handelt es sich aber eben nicht um eine Ausnahme. Und das ist der entscheidende Unterschied. Genau, da ists nämlich der phöse Islam, das ist was gaaaaanz anderes. LJS hatte schon recht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 ja isso. oder kennst du ein nicht-islamisches land wo ehen mit 9-jährigen mädchen legal sind? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 ja isso. oder kennst du ein nicht-islamisches land wo ehen mit 9-jährigen mädchen legal sind? Im Libanon sind solche Ehen für Schiiten erlaubt. Das ist ja kein explizit islamisches Land. Die allermeisten islamischen Länder haben ein höheres Heiratsalter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 In den USA werden 14jährige legal binding verheiratet? Ernsthaft? Ja. Habe ich weiter oben schon geschrieben. In Frankreich 15-jährige. In Deutschland können soweit ich weiß 16jährige mit Erlaubnis der Eltern heiraten. Nein, können sie nicht. Sie benötigen einen vormundschaftsgerichtlichen Beschluss, der auf ein psychologisches Gutachten aufbaut. Allerdings wüsste ich auch nicht, wie juristisch mit nach Stammesrecht der Roma und Sinti zwischen Teenagern unter 16 geschlossene Ehen behandelt werden (Großbritannien müsste ein ähnlichen Phänomen unter den Travellern kennen). In welchem Land erfolgte die von Dir angenommene Eheschließung? In Deutschland ist es keine Frage, weil hier allemal nur staatliches Recht gilt. In den üblichen Herkunftsländern (Rumänien, Bulgarien, Slowakei) gibt es staatliche Anerkennungen, die setzen Volljährigkeit voraus mit gewissen Ausnahmen, üblicherweise 16 Jahre, das muss dann von staatlichen Behörden genehmigt werden. Das von Dir angesprochene Problem tritt nur auf, wenn entweder staatliches Recht eine Eheschließung unter 14 Jahre zulässt (was z.B. in den USA vereinzelt möglich zu sein scheint), bzw. wenn die Eheschließung nicht vom Staat, sondern von einer Glaubensgemeinschaft nach ihren Rechten vorgenommen (Syrien, Iran, Saudi Arabien) und dann staatlich anerkannt wird. Großbritannien hat durchgehend ein Mindestalter von 18 bzw. 16 Jahren (in Schottland allgemein und sonst unter Voraussetzungen). Dort deswegen nicht gültige Ehen werden natürlich dann auch bei uns nicht anerkannt. Klar kann man sich (durchaus begründbar - daran zweifle ich ja nicht) auf den Standpunkt stellen, dass Ehen von unter 16-jährigen hier nicht anerkannt werden - nur will man wirklich dieses Fass aufmachen? Und damit - aus Gründen der Gleichbehandlung - letztlich auch Länder trifft, die man eigentlich nicht treffen wollte. Und sich unmäßig Arbeit macht, mit sehr fraglichem Erfolg. Wie man mit Ehen mit unter 14-jährigen umgehen soll, spielt jetzt erst einmal keine Rolle. Wobei - gab es so etwas schon mal, dass sich damit ein Gericht beschäftigen musste? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
phyllis Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 ja isso. oder kennst du ein nicht-islamisches land wo ehen mit 9-jährigen mädchen legal sind?Im Libanon sind solche Ehen für Schiiten erlaubt. Das ist ja kein explizit islamisches Land. kultur-relativierung halt. sollte man auch in DE tun, wenns nach den meinungen einiger hier ginge. Die allermeisten islamischen Länder haben ein höheres Heiratsalter.überbleibsel der säkulären gesetzgebung in den 70-er und 80-er jahren, soviel ich weiss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 11. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 11. Juni 2016 überbleibsel der säkulären gesetzgebung in den 70-er und 80-er jahren, soviel ich weiss. Mag sein. Ich glaube die meisten Länder waren da schon früher dran. Geändert wurde das bisher nur im Iran, anderswo gibt es keine Ambitionen. Frühehen sind ein Phänomen prekärer agrarischer Lebensweise. Mit zunehmender Verstädterung hört das von selbst auf. In D. könntest du das Heiratsalter auf 0 herabsetzen, das hätte keine praktischen Auswirkungen auf das tatsächliche Heiratsalter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Soulman Geschrieben 14. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2016 (bearbeitet) überbleibsel der säkulären gesetzgebung in den 70-er und 80-er jahren, soviel ich weiss. Mag sein. Ich glaube die meisten Länder waren da schon früher dran. Geändert wurde das bisher nur im Iran, anderswo gibt es keine Ambitionen. Frühehen sind ein Phänomen prekärer agrarischer Lebensweise. Mit zunehmender Verstädterung hört das von selbst auf. In D. könntest du das Heiratsalter auf 0 herabsetzen, das hätte keine praktischen Auswirkungen auf das tatsächliche Heiratsalter. Hi kam, da wäre ich mir nicht so sicher. was anderes: Maas will die Anerkennung von Mehrfachehen verweigern was wird da anerkannt und auf welchem Mist ist das denn gewachsen? Ich würde ja auf grün tippen, aber heutzutage kann man da nicht mehr sicher sein. Gruss, Martin bearbeitet 14. Juni 2016 von Soulman Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 14. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2016 (bearbeitet) überbleibsel der säkulären gesetzgebung in den 70-er und 80-er jahren, soviel ich weiss. Mag sein. Ich glaube die meisten Länder waren da schon früher dran. Geändert wurde das bisher nur im Iran, anderswo gibt es keine Ambitionen. Frühehen sind ein Phänomen prekärer agrarischer Lebensweise. Mit zunehmender Verstädterung hört das von selbst auf. In D. könntest du das Heiratsalter auf 0 herabsetzen, das hätte keine praktischen Auswirkungen auf das tatsächliche Heiratsalter. Hi kam, da wäre ich mir nicht so sicher. was anderes: Maas will die Anerkennung von Mehrfachehen verweigern was wird da anerkannt und auf welchem Mist ist das denn gewachsen? Ich würde ja auf grün tippen, aber heutzutage kann man da nicht mehr sicher sein. Gruss, Martin Da ja an einer anderen Front dafür gestritten wird, dass Ehe mehr zu sein hat als nur "1 Mann & 1 Frau", mit welchem Argument will man glaubwürdig gegen die Option Ehe = 1 Mann & 4 Frauen oder von mir aus auch 2 Männer und 2 Frauen argumentieren? Aber wahrscheinlich bleibt das so willkürlich und wenig nachvollziehbar wie die Einteilung Alkohol = gute Droge und Cannabis = böse Droge bearbeitet 14. Juni 2016 von rince Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 14. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 14. Juni 2016 überbleibsel der säkulären gesetzgebung in den 70-er und 80-er jahren, soviel ich weiss. Mag sein. Ich glaube die meisten Länder waren da schon früher dran. Geändert wurde das bisher nur im Iran, anderswo gibt es keine Ambitionen. Frühehen sind ein Phänomen prekärer agrarischer Lebensweise. Mit zunehmender Verstädterung hört das von selbst auf. In D. könntest du das Heiratsalter auf 0 herabsetzen, das hätte keine praktischen Auswirkungen auf das tatsächliche Heiratsalter. Hi kam, da wäre ich mir nicht so sicher. was anderes: Maas will die Anerkennung von Mehrfachehen verweigern was wird da anerkannt und auf welchem Mist ist das denn gewachsen? Ich würde ja auf grün tippen, aber heutzutage kann man da nicht mehr sicher sein. Gruss, Martin Der Herr Maas macht viel Wind und bewegt wenig. Seine Änderung des Mord-Paragraphen ist zB stillschweigend eingestampft. Die Ehe als 1 + 1 Variante ist letztlich nur religiös begründbar, deswegen wird das keine Zukunft haben, genau wie die alte Formel 1 Mann + 1 Frau abgeschafft wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 15. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2016 (bearbeitet) Ein anderes Urteil bezüglich Anerkennung von ausländischen Familienkonstellationen, die bei uns (noch) nicht legal sind: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-beschluss-xii-zb-15-15-eltern-gleichgeschlechtliches-paar-suedafrika-eintragung-geburtenregister/ bearbeitet 15. Juni 2016 von rince Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 15. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2016 Ein anderes Urteil bezüglich Anerkennung von ausländischen Familienkonstellationen, die bei uns (noch) nicht legal sindOh. Vor allem der letzte Satz in Deinem Link. Das hat was. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 16. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 16. Juni 2016 Ein anderes Urteil bezüglich Anerkennung von ausländischen Familienkonstellationen, die bei uns (noch) nicht legal sind: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-beschluss-xii-zb-15-15-eltern-gleichgeschlechtliches-paar-suedafrika-eintragung-geburtenregister/ Die Frage, ob sowas bei uns legal ist, zählt da nicht. Nach IPR wird bei einem Ausländer regelmäßig anerkannt, was bei ihm daheim legal ist. Der Herr Maas macht wider besserem Wissen in Populismus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 20. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 20. Juni 2016 Der Lohfink-Prozeß oder wie die feministische Scharia mit Ministerin Schwesigs Unterstützung den Rechtsstaat schlachten will: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/gina-lisa-lohfink-affekt-justiz-kolumne-a-1098597.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lothar1962 Geschrieben 21. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 21. Juni 2016 ..Lohfink-Prozeß... Warum fallen mir da die Wormser Prozesse ein, mit dem unsäglichen Verhalten des Vereins Wildwasser eV? Ich meine, damals hörte bzw. las man ähnliche Argumente (damit beziehe ich mich auch auf die verlinkte Aussage, man müsse den Opfern immer glauben, denn es sei schlimmer, einem tatsächlichen Opfer nicht zu glauben, als jemanden fälschlicherweise als Täter zu verurteilen). Das Schlimme dabei ist, dass ich mir heute sogar vorstellen kann, dass eine solche Beweislastumkehrung sogar Gesetz werden könnte (ob das dann verfassungsgemäß ist, sei mal dahingestellt). Ich dachte bisher, der "Missbrauch des Missbrauchs" sei inzwischen auch als Problem erkannt - scheint nicht so zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 21. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 21. Juni 2016 (bearbeitet) ..Lohfink-Prozeß... Warum fallen mir da die Wormser Prozesse ein, mit dem unsäglichen Verhalten des Vereins Wildwasser eV? Ich meine, damals hörte bzw. las man ähnliche Argumente (damit beziehe ich mich auch auf die verlinkte Aussage, man müsse den Opfern immer glauben, denn es sei schlimmer, einem tatsächlichen Opfer nicht zu glauben, als jemanden fälschlicherweise als Täter zu verurteilen). Das Schlimme dabei ist, dass ich mir heute sogar vorstellen kann, dass eine solche Beweislastumkehrung sogar Gesetz werden könnte (ob das dann verfassungsgemäß ist, sei mal dahingestellt). Ich dachte bisher, der "Missbrauch des Missbrauchs" sei inzwischen auch als Problem erkannt - scheint nicht so zu sein. Ja, Missbrauch des Missbrauchs ist ein Problem... andererseits müsste man als echter Mann wissen: Nein heisst Nein! (Aus dem Link:" Als Beweisstück gilt ein kurzes Video, das man mit ein wenig Mühe noch immer im Netz finden kann. Man sieht darauf die Schauspielerin beim Sex mit den beiden von ihr beschuldigten Männern. Während sich die zwei gegenseitig anfeuern, hört man, wie die Frau mehrmals "nein" und "hör auf" sagt.") bearbeitet 21. Juni 2016 von Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 21. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 21. Juni 2016 (bearbeitet) ..Lohfink-Prozeß... Warum fallen mir da die Wormser Prozesse ein, mit dem unsäglichen Verhalten des Vereins Wildwasser eV? Ich meine, damals hörte bzw. las man ähnliche Argumente (damit beziehe ich mich auch auf die verlinkte Aussage, man müsse den Opfern immer glauben, denn es sei schlimmer, einem tatsächlichen Opfer nicht zu glauben, als jemanden fälschlicherweise als Täter zu verurteilen). Das Schlimme dabei ist, dass ich mir heute sogar vorstellen kann, dass eine solche Beweislastumkehrung sogar Gesetz werden könnte (ob das dann verfassungsgemäß ist, sei mal dahingestellt). Ich dachte bisher, der "Missbrauch des Missbrauchs" sei inzwischen auch als Problem erkannt - scheint nicht so zu sein. Ja, Missbrauch des Missbrauchs ist ein Problem... andererseits müsste man als echter Mann wissen: Nein heisst Nein! (Aus dem Link:" Als Beweisstück gilt ein kurzes Video, das man mit ein wenig Mühe noch immer im Netz finden kann. Man sieht darauf die Schauspielerin beim Sex mit den beiden von ihr beschuldigten Männern. Während sich die zwei gegenseitig anfeuern, hört man, wie die Frau mehrmals "nein" und "hör auf" sagt.") Und Laut Artikel steht die Möglichkeit im Raum, dass sich das "Nein - hör auf" gar nicht auf den Sex bezog, sondern auf das Aufnehmen des Aktes mit dem Handy... bearbeitet 21. Juni 2016 von rince Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dies ist ein beliebter Beitrag. Lothar1962 Geschrieben 21. Juni 2016 Dies ist ein beliebter Beitrag. Melden Share Geschrieben 21. Juni 2016 andererseits müsste man als echter Mann wissen: Nein heisst Nein! Das ist heute schon so. Wenn man genauer hinschaut, wird diese Regelung nämlich überhaupt nicht neu eingeführt, die gibt es immer schon (gut, ganz früher nicht, da war eine Vergewaltigung nur dann strafbar, wenn deutliche körperliche Gegenwehr überwunden wurde). Was viel schlimmer ist: Man will letztlich eine Art Beweislastumkehr. Nachdem es gerade bei dem Lohfink-Prozess erkennbar ist, dass nicht die Strafzumessung für Vergewaltigungen das Problem ist, sondern die Beweislage (bezog sich das "nein" auf den Sex oder auf das Filmen), scheint man das Heil darin zu suchen, Gegenbeweise gegen Aussagen zu erschweren. Das hat schon seit Jahren schleichend angefangen: Bei sexuellem Kindesmissbrauch führt ein Leugnen der Tat immer dazu, dass die danach verhängte Strafe bis zum letzten Tag ohne vorzeitige Strafentlassung auf Bewährung abgesessen werden muss - mit der rechtssystematisch extrem problematischen Begründung, damit würde man das Kind zu einer Aussage zwingen und es damit den Belastungen nochmals aussetzen. Das mag ja sein, aber wenn bereits in den ersten Stunden der Verhandlung der mutmaßliche Täter mit dieser Erpressung dazu genötigt werden soll, möglichst schnell seine "Tat" zuzugeben, "um besser davon zu kommen", dann ist ein solcher Prozess eine Farce und garantiert nicht zur Wahrheitsfindung da. Wir haben in Bayern mehrere Fälle, die eigentlich wiederaufgenommen werden müssten, weil sich inzwischen die Unglaubwürdigkeit der Belastungsaussage massiv erhärtet hat. Nur leider hat die Wiederaufnahme in Bayern einen extremen Seltenheitswert (und mindestens zwei Verurteilte sind inzwischen verstorben). Das, was da von Politikern, allen voraus die Ministerin Schwesig, salbadert wird, ist ein übler Angriff auf den Rechtsstaat, und zwar in bis in den verfassungsmäßigen Grund hinein: Auf einmal sollen Belastungsaussagen nicht mehr verfahrensmäßig hinterfragt werden dürfen. Was ist das denn für ein Irrsinn? Da brauchen wir keine islamistische Unterwanderung, da brauchen wir keine rechtsradikalen Staatserneuerer, da brauchen wir auch keine Scharia und keine Regierung der Kapitalisten. Das schaffen ganz von alleine diejenigen, die es gut mit uns meinen. Und ich dachte tatsächlich, dass man aus den vermutlich haltlosen Anschuldigungen des sexuellen Missbrauchs bzw. der Vergewaltigungen, die hier durch die Presse gingen, etwas gelernt hat. 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 27. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 27. Juni 2016 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung eines Abtreibungsgegners aufgehoben, der es nach Auffassung deutscher Gerichte hätte unterlassen müssen, Ärzte einer Abtreibungsklinik in einem Flugblatt direkt zu benennen und mit deutlichen Worten "Babycaust" zu verurteilen. Die streitgegenständlichen Flugblätter wurden 2005 verteilt. Dauert ganz schön lang, so ein Rechtsweg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 27. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 27. Juni 2016 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung eines Abtreibungsgegners aufgehoben, der es nach Auffassung deutscher Gerichte hätte unterlassen müssen, Ärzte einer Abtreibungsklinik in einem Flugblatt direkt zu benennen und mit deutlichen Worten "Babycaust" zu verurteilen. Die streitgegenständlichen Flugblätter wurden 2005 verteilt. Dauert ganz schön lang, so ein Rechtsweg. EuGH, ist das nicht schon die vierte Instanz? Da sind 11 Jahre ja geradezu schnell... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kam Geschrieben 28. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 28. Juni 2016 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung eines Abtreibungsgegners aufgehoben, der es nach Auffassung deutscher Gerichte hätte unterlassen müssen, Ärzte einer Abtreibungsklinik in einem Flugblatt direkt zu benennen und mit deutlichen Worten "Babycaust" zu verurteilen. Die streitgegenständlichen Flugblätter wurden 2005 verteilt. Dauert ganz schön lang, so ein Rechtsweg. EuGH, ist das nicht schon die vierte Instanz? Da sind 11 Jahre ja geradezu schnell... Nicht EuGH, EGMR. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rince Geschrieben 28. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 28. Juni 2016 Texanisches Abtreibungsgesetz wurde kassiert: http://www.focus.de/politik/ausland/sieg-fuer-frauen-in-ganz-amerika-supreme-court-kassiert-texanisches-abtreibungsgesetz_id_5675625.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xamanoth Geschrieben 28. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 28. Juni 2016 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung eines Abtreibungsgegners aufgehoben, der es nach Auffassung deutscher Gerichte hätte unterlassen müssen, Ärzte einer Abtreibungsklinik in einem Flugblatt direkt zu benennen und mit deutlichen Worten "Babycaust" zu verurteilen. Die streitgegenständlichen Flugblätter wurden 2005 verteilt. Dauert ganz schön lang, so ein Rechtsweg. In diesem Zusammenhang sollte aber darauf hingewiesen werden, dass der EGMR ausdrücklich erklärte, der Fall wäre gegenteilig zu entscheiden, wenn der Abtreibungsgegner seinen Text auf seine Homepage gestellt hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 28. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 28. Juni 2016 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung eines Abtreibungsgegners aufgehoben, der es nach Auffassung deutscher Gerichte hätte unterlassen müssen, Ärzte einer Abtreibungsklinik in einem Flugblatt direkt zu benennen und mit deutlichen Worten "Babycaust" zu verurteilen. Die streitgegenständlichen Flugblätter wurden 2005 verteilt. Dauert ganz schön lang, so ein Rechtsweg. In diesem Zusammenhang sollte aber darauf hingewiesen werden, dass der EGMR ausdrücklich erklärte, der Fall wäre gegenteilig zu entscheiden, wenn der Abtreibungsgegner seinen Text auf seine Homepage gestellt hätte. Das versteh ich jetzt nicht. Welchen Unterschied macht das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werner001 Geschrieben 28. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 28. Juni 2016 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung eines Abtreibungsgegners aufgehoben, der es nach Auffassung deutscher Gerichte hätte unterlassen müssen, Ärzte einer Abtreibungsklinik in einem Flugblatt direkt zu benennen und mit deutlichen Worten "Babycaust" zu verurteilen. Die streitgegenständlichen Flugblätter wurden 2005 verteilt. Dauert ganz schön lang, so ein Rechtsweg. In diesem Zusammenhang sollte aber darauf hingewiesen werden, dass der EGMR ausdrücklich erklärte, der Fall wäre gegenteilig zu entscheiden, wenn der Abtreibungsgegner seinen Text auf seine Homepage gestellt hätte. Das versteh ich jetzt nicht. Welchen Unterschied macht das? Im Internet könnten du und ich das Flugblatt auch sehen. Und Tante Elfie aus Montevideo auch. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 28. Juni 2016 Melden Share Geschrieben 28. Juni 2016 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung eines Abtreibungsgegners aufgehoben, der es nach Auffassung deutscher Gerichte hätte unterlassen müssen, Ärzte einer Abtreibungsklinik in einem Flugblatt direkt zu benennen und mit deutlichen Worten "Babycaust" zu verurteilen. Die streitgegenständlichen Flugblätter wurden 2005 verteilt. Dauert ganz schön lang, so ein Rechtsweg. In diesem Zusammenhang sollte aber darauf hingewiesen werden, dass der EGMR ausdrücklich erklärte, der Fall wäre gegenteilig zu entscheiden, wenn der Abtreibungsgegner seinen Text auf seine Homepage gestellt hätte. Das versteh ich jetzt nicht. Welchen Unterschied macht das? Im Internet könnten du und ich das Flugblatt auch sehen. Und Tante Elfie aus Montevideo auch. Werner Wenn ich auf nen Zettel schreibe "Werner ist doof", den Zettel kopiere und unter den Anwesenden eines Forumstreffen verteile ist das Meinungsäußerung, wenn ich es hier ins Forum schreibe ist es Beleidigung wegen der grösseren Reichweite? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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