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Im Namen des Volkes...


Clown

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Frau Merkel agiert eben auf Ereignisse, dann im Sinne des Machterhalte, und leider häufig nicht sehr im Sinne einer überlegten Agenda.

 

Da allerdings die EVUs auf ein Entgegenkommen bei den Kosten der Endlagerung und Stillegung auf den Steuerzahler angewiesen sind, dürfte bei einer auch bisschen überlegten Politik im Sinne des Steuerzahlers alle "Entschädigungen" gleich wieder an die öffentliche Hand zurückfließen.

 

Die deutschen Probleme sind aber nichts im Vergleich zu dem, was auf die Franzosen und EdF zukommen (s. aktueller "economist"). Im Moment stehen dort erhebliche Teile des KKW-Parks still, weil erhebliche Versprödungen der Reaktordruckbehälter festgestellt wurden. Der Einsatz fossiler Brennstoffe für die Stromerzeugung ist auf ungewohnt hohem Niveau. Die Mehrzahl der Anlagen steht vor dem Ablauf ihrer geplanten Betriebszeit, eine Verlängerung der Laufzeiten könnte Investitionen bis zu 200 Mrd EUR erfordern.

Für Stillegung und Endlagerung wurden bedeutend weniger Mittel zurückgestellt als für die wesentlich geringere Anzahl deutscher Anlagen.

Ja, wir (die deutschen Verbraucher) haben das über die viel höheren Strompreise vorfinanziert und finanzieren den Rest jetzt über noch höhere Preise nach.

In Frankreich würden höhere Strompreise zum Aufstand führen, die Kosten werden also aus Steuermitteln übernommen werden (die EdF ist immer noch ein Staatskonzern), und wir (die deutschen Verbraucher) werden das Ganze auf die eine oder andere Weise im Rahmen der EU mitbezahlen.

 

Werner

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 6.4.2016, X R 15/14: "Die Durchführung einer Investition ist ein Indiz für die Existenz einer entsprechenden Investitionsabsicht." - Wer hätte das gedacht?

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Der Europäische Gerichtshof kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung:

 

 

https://www.welt.de/politik/ausland/article160485780/Europaeischer-Gerichtshof-kippt-anlasslose-Datenspeicherung.html

Die bösen linken EU-Richter wieder, die wollen doch nur die Bekämpfung des Terrorismus verhindern ... Die sind schuld an all den Anschlägen !!!1111elf!!

Brave Bürger haben doch nichts zu verbergen !

bearbeitet von Gallowglas
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Außer es geht um die nationale Sicherheit. Dann ist alles erlaubt.

 

Nun könnte man ja fragen, wer für die Destabilisierung unserer Sicherheit letztlich verantwortlich zeichnet...

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Außer es geht um die nationale Sicherheit. Dann ist alles erlaubt.

 

Nun könnte man ja fragen, wer für die Destabilisierung unserer Sicherheit letztlich verantwortlich zeichnet...

Man könnte auch fragen, ob es überhaupt individualisierbare Verantwortliche gibt.

Fragen über fragen.

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Das Recht auf einen rückständigen Aberglauben (auch Religionsfreiheit genannt) reicht nicht aus, um Kinder vom gemischten Schwimmunterricht fern zu halten :)

 

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_80032452/urteil-muslimische-maedchen-muessen-zum-schwimmunterricht.html

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Das Recht auf einen rückständigen Aberglauben (auch Religionsfreiheit genannt) reicht nicht aus, um Kinder vom gemischten Schwimmunterricht fern zu halten :)

 

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_80032452/urteil-muslimische-maedchen-muessen-zum-schwimmunterricht.html

Du hast aber den Nebensatz mit der Pubertät gelesen?

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Das Recht auf einen rückständigen Aberglauben (auch Religionsfreiheit genannt) reicht nicht aus, um Kinder vom gemischten Schwimmunterricht fern zu halten :)

 

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_80032452/urteil-muslimische-maedchen-muessen-zum-schwimmunterricht.html

Du hast aber den Nebensatz mit der Pubertät gelesen?

 

Ja und?

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Das Recht auf einen rückständigen Aberglauben (auch Religionsfreiheit genannt) reicht nicht aus, um Kinder vom gemischten Schwimmunterricht fern zu halten :)

 

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_80032452/urteil-muslimische-maedchen-muessen-zum-schwimmunterricht.html

Du hast aber den Nebensatz mit der Pubertät gelesen?

 

Ja und?

 

Anscheinend liegt es im Ermessensbereich des Richters, ob die Schwimmunterrichtspflicht auch nach Einsetzen der Pubertät noch gerechtfertigt ist...

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Das Recht auf einen rückständigen Aberglauben (auch Religionsfreiheit genannt) reicht nicht aus, um Kinder vom gemischten Schwimmunterricht fern zu halten :)

 

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_80032452/urteil-muslimische-maedchen-muessen-zum-schwimmunterricht.html

Du hast aber den Nebensatz mit der Pubertät gelesen?

 

Ja und?

 

Anscheinend liegt es im Ermessensbereich des Richters, ob die Schwimmunterrichtspflicht auch nach Einsetzen der Pubertät noch gerechtfertigt ist...

 

Anscheinend hat das in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage; die nicht aus Muslime beschränkt ist. Es wäre hilfreich, das zu wissen, bevor man sich aufregt.

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Anscheinend hat das in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage; die nicht aus Muslime beschränkt ist. Es wäre hilfreich, das zu wissen, bevor man sich aufregt.

Soweit ich informiert bin, war es bis her so, wenn die Schule dem Umstand der Geschlechtsreife Rechnung trägt, ist die Teilnahme am Schwimmunterricht keine unzulängliche Einschränkung der Religionsfreiheit. Bei gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht muss es also etwas wie getrennte Umkeideräume, Duschen etc geben und das tragen spezieller Badebekleidung (-> Burkini) gestattet sein. Wenn das die Schule nicht hat, dann muss auch ein nicht muslimisches Maidli nicht in den Schwimmuntericht. Aber die Schule kann auch einen getrenntgeschlechtlichen Schwimmunterricht anbietet, dann muss wieder jeder teilnehmen.

 

DonGato.

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Bei gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht muss es also etwas wie getrennte Umkeideräume, Duschen etc geben

Das müsste jetzt aber die Gender-Aktivist*Innen auf die Barrikad*Innen bringen :lol:

bearbeitet von rince
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Fürchtete man, die AfD könnte die Stimmen abgreifen?

 

 

Es fehlte aus der Sicht der Richter eine wichtige Voraussetzung für eine Parteienverbot: die Partei muß nicht nur willens, sondern auch in der Lage sein, die Demokratie zu gefährden. An letzterem fehlt es der NPD.

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Die NPD ist schlicht und ergreifend zu unbedeutend, als dass auch nur ansatzweise eine ernsthafte Gefahr für den Staat von ihr ausgehen kann. So zumindest hab ich die Begründung verstanden.

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Wobei ich die Begründung etwas seltsam finde.

Dann könnten jetzt also Islamisten eine Schariapartei gründen mit dem Ziel, das GG durch die Scharia abzulösen.

Die Partei könnte wachsen, Mitglieder anwerben, in kommunale Parlamente einziehen, kein Problem.

Sie könnte weiter werben und wachsen, in einen und noch einen Landtag einziehen, kein Thema.

Und erst wenn sie dann bei der Bundestagswahl 15% holt, wird sie verboten?

 

Werner

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Die wären zum "III. Weg" gegangen. Und was ich letztens in einer Doku auf Phoenix gesehen hatte, ist die NPD im vergleich zum III. Weg ein Kindergeburtstag.

In der Doku wurde das auch so dargestellt das die NPD mittlerweile einen solchen Bedeutungsverlust erfahren habe, dass heute ein Verbot nicht mehr gerechtfertigt sei. Im Gegensatz zu der Zeit des ersten Verfahrens (dem das wegen der V-Leute erst gar nicht verhandelt wurde). Vielleicht finde ich einen LInk.

 

Nachtrag: Für die angesprochene Doku [guggst du hier]

bearbeitet von Frank
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