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Im Namen des Volkes...


Clown

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Kann eine Nebenklagepartei keinen Befangenheitsantrag stellen?

 

Werner

Doch. https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenklage#Verfahrensrechte_des_Nebenkl.C3.A4gers

Nur, warum sollte sie, wenn ein strenges Urteil zu erwarten ist?

bearbeitet von kam
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Das war ein Strafprozeß. Wenn du über Justizfragen mitreden willst, wäre es nicht schlecht, die Basics zu kennen. Du kannst dich nicht ein Leben lang auf deine schlechte Schulbildung (SPD-bedingt) herausreden.

Wenigstens stand bei mir nicht arschige Selbstgefälligkeit auf dem Stundenplan.

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Hi,

 

das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geht heute in Lesung im Bundestag.

 

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man so etwas entwerfen und dann noch beschließen kann. Rache für VW?

 

Gruss, Martin

bearbeitet von Soulman
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Das war ein Strafprozeß. Wenn du über Justizfragen mitreden willst, wäre es nicht schlecht, die Basics zu kennen. Du kannst dich nicht ein Leben lang auf deine schlechte Schulbildung (SPD-bedingt) herausreden.

Wenigstens stand bei mir nicht arschige Selbstgefälligkeit auf dem Stundenplan.

 

Deine Ignoranz in Justizfragen hast du ja nicht zum ersten Mal bewiesen. Es nervt. Selbstkritik statt dummer Sprüche würde dir weiterhelfen.

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Das war ein Strafprozeß. Wenn du über Justizfragen mitreden willst, wäre es nicht schlecht, die Basics zu kennen. Du kannst dich nicht ein Leben lang auf deine schlechte Schulbildung (SPD-bedingt) herausreden.

Wenigstens stand bei mir nicht arschige Selbstgefälligkeit auf dem Stundenplan.

 

Deine Ignoranz in Justizfragen hast du ja nicht zum ersten Mal bewiesen. Es nervt. Selbstkritik statt dummer Sprüche würde dir weiterhelfen.

 

 

Und deine Wortwahl finde ich auch nicht begeisternd.

 

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Hi,

 

das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geht heute in Lesung im Bundestag.

 

Ich kann nicht nachvollziehen, wie man so etwas entwerfen und dann noch beschließen kann. Rache für VW?

 

Gruss, Martin

Eine Wahlkampfsumpfblüte. Der Entwurf wird voraussichtlich nicht Gesetz wegen Bundesratseinsprüchen (aus Bayern hat sich schon Frau Aigner geäußert) und dürfte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Es kann wohl nicht sein, daß ein Privater einschätzen können muß, welche Aussage strafbar ist und welche der Meinungsfreiheit unterfällt, wenn häufig viele Gerichtsinstanzen nötig sind, um das festzustellen. ("Soldaten sind Mörder!" oder jetzt erst über die neue AfD-Vorsitzende: "Nazi-Schlampe", beides wurde erlaubt.) Heute im DLF hat sich ausgerechnet ein Vertreter der Amadeo-Stiftung geäußert (Vorsitzende Ex-IM Kahane). Die wollen das Gesetz auch nicht, natürlich fürchten sie selbst oft gelöscht zu werden. - Man sieht ja hier, wie schwer Entscheidungen darüber sind, was ein beleidigendes ad hominem ist. - Die ohnedies überlastete Justiz würde endgültig gelähmt.

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Das war ein Strafprozeß. Wenn du über Justizfragen mitreden willst, wäre es nicht schlecht, die Basics zu kennen. Du kannst dich nicht ein Leben lang auf deine schlechte Schulbildung (SPD-bedingt) herausreden.

Wenigstens stand bei mir nicht arschige Selbstgefälligkeit auf dem Stundenplan.

 

Deine Ignoranz in Justizfragen hast du ja nicht zum ersten Mal bewiesen. Es nervt. Selbstkritik statt dummer Sprüche würde dir weiterhelfen.

 

 

Und deine Wortwahl finde ich auch nicht begeisternd.

 

 

Ja, ich auch nicht. Aber auf einen groben Klotz...

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"Naruto das Recht zu verweigern, Urheberrechte in Anspruch zu nehmen, betätigt Petas Einschätzung, dass der Affe diskriminiert wird, nur weil er ein ein Tier ist", sagte der Anwalt der Tierschutzorganisation, Jeff Karr.

 

*facepalm*

 

Werner

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Der BGH hatte heute zu entscheiden ob die Eltern das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter erben.

Das BGH sagte: Ja [klick]

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Wie würde das eigentlich bei uns gehandhabt, wenn ein Erbe eines verstorbenen Mitgliedes Zugriff zum Konto bei mykath anfragen würde?

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Aus der Hüfte geschossen: Wenn es einen Erbschein gibt, dann würde ich das Passwort so ändern, dass die Erben zugreifen können, allerdings zugleich jede Möglichkeit der Nutzung jenseits des Lesens sperren.

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Erbt man mögliche Klagen wg. Urheberrechtsverletzungen eigentlich gleich mit?

 

Und gehört das digitale Erbe zur Gesamterbmasse oder kann es getrennt vom analogen Erbe angetreten bzw. ausgeschlagen werden?

bearbeitet von Flo77
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vor 25 Minuten schrieb Flo77:

 

Und gehört das digitale Erbe zur Gesamterbmasse oder kann es getrennt vom analogen Erbe angetreten bzw. ausgeschlagen werden?

Wenn ich die Erläuterungen am Anschluss an die Urteilsverkündung (PHOENIX berichtete live aus dem BGH) richtig verstanden hatte, gehört das digitale Erbe zur gleichen Erbmasse wie das analoge.

Die Expertin warnte, auf Nachfrage des Journalisten, davor ins Testament die Passwörter für digitale Erbe zu schreiben, weil alle Erben das Testament, nach Testamentseröffnung, einsehen können. Auch der digital Enterbte. [klick]

bearbeitet von Frank
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vor 1 Stunde schrieb Flo77:

Erbt man mögliche Klagen wg. Urheberrechtsverletzungen eigentlich gleich mit?

Sofern man das Erbe nicht ausschlägt, "erbt" man auch die Klage (bzw. kann verpflichtet werden, das Verfahren fortzuführen). Man erbt auch Schadensersatzverbindlichkeiten, kann also für die gestreamten Pornos verklagt werden, die der Opa kurz vor dem Herzinfarkt noch geguckt hat.

bearbeitet von Aristippos
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vor 1 Minute schrieb Flo77:

Womit klar wäre, daß die Gesetzgebung an dieser Stelle wieder völlig für'n Popo ist.

Versteh ich nicht ganz.

In der analogen Welt kann ich ja auch nicht hin gehen und sagen: "Liebe Bank, die 2Mio, die mein Grossvadder aufm Sparbuch hat nehm ich gerne, aber die 500tsd, mit denen das Giro-Konto im Minus ist, ja damit hab ich nichts zu tun."

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vor 1 Stunde schrieb Frank:

Versteh ich nicht ganz.

In der analogen Welt kann ich ja auch nicht hin gehen und sagen: "Liebe Bank, die 2Mio, die mein Grossvadder aufm Sparbuch hat nehm ich gerne, aber die 500tsd, mit denen das Giro-Konto im Minus ist, ja damit hab ich nichts zu tun."

Das hat ja auch ursächlich miteinander zu tun. Nun will der Gesetzgeber aber anscheinend sagen, die Konten (oder Möbel oder überhaupt die Habseligkeiten) bekommt der Erbe nur, wenn er die Rechtsnachfolge in eventuell schlummernden Urheberrechtsstreitigkeiten antritt. Sorry, aber das ist in sich krank.

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vor 6 Stunden schrieb rince:

Wie würde das eigentlich bei uns gehandhabt, wenn ein Erbe eines verstorbenen Mitgliedes Zugriff zum Konto bei mykath anfragen würde?

Hatten wir schon. (Inge)

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vor 5 Minuten schrieb Flo77:

Das hat ja auch ursächlich miteinander zu tun. Nun will der Gesetzgeber aber anscheinend sagen, die Konten (oder Möbel oder überhaupt die Habseligkeiten) bekommt der Erbe nur, wenn er die Rechtsnachfolge in eventuell schlummernden Urheberrechtsstreitigkeiten antritt. Sorry, aber das ist in sich krank.

Nein. Erbfolge führt eben zur Universalsukzession. Rosinenpicken gibt's nicht.

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vor 17 Minuten schrieb Flo77:
vor 1 Stunde schrieb Frank:

Versteh ich nicht ganz.

In der analogen Welt kann ich ja auch nicht hin gehen und sagen: "Liebe Bank, die 2Mio, die mein Grossvadder aufm Sparbuch hat nehm ich gerne, aber die 500tsd, mit denen das Giro-Konto im Minus ist, ja damit hab ich nichts zu tun."

Das hat ja auch ursächlich miteinander zu tun. Nun will der Gesetzgeber aber anscheinend sagen, die Konten (oder Möbel oder überhaupt die Habseligkeiten) bekommt der Erbe nur, wenn er die Rechtsnachfolge in eventuell schlummernden Urheberrechtsstreitigkeiten antritt. Sorry, aber das ist in sich krank.

Der Gesetzgeber will, wenn ich nichts verpasst hab, momentan gar nichts. Der Bundesgerichtshof hat heute geurteilt das die Regeln, die für Erbe in der analogen Welt gelten, auch für die digitale Welt gelten. Und ich sag mal so: Was in der analogen Welt Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind, sind in der digitalen Welt Homepages, Soziale-Netzwerk-Konten und etwaige Urheberrechtsverstöße.

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vor 12 Stunden schrieb kam:

Nein. Erbfolge führt eben zur Universalsukzession. Rosinenpicken gibt's nicht.

Man kann zumindest via Nachlassinsolvenz und Nachlassverwaltung das Risko senken, mit dem eigenen Vermögen haften zu müssen.

 

Aber das Häuschen von Muttern nehmen, die Dachdeckerrechnung aber nicht bezahlen wollen, das geht nicht.

bearbeitet von Chrysologus
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15 hours ago, Aristippos said:

Sofern man das Erbe nicht ausschlägt, "erbt" man auch die Klage (bzw. kann verpflichtet werden, das Verfahren fortzuführen). Man erbt auch Schadensersatzverbindlichkeiten, kann also für die gestreamten Pornos verklagt werden, die der Opa kurz vor dem Herzinfarkt noch geguckt hat.

Betrifft aber ja nur zivilrechtliche Ansprüche, also eine Strafe anstelle von Opa hat man nicht zu befürchten.

 

Werner

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