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Im Namen des Volkes...


Clown

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7 minutes ago, Moriz said:

Die Sure lässt sich finden, die so ausgelegt wird.

Das ist aber nicht wichtig. Wichtig ist, daß es religiöse Traditionen gibt, denen Manche so folgen wollen.

(Und gegen Tradition kann man schlecht argumentieren. Wie in diesem Forum immer wieder festzustellen ist. Da kann man tausendmal nachweisen, daß die angegebenen Quellen die angeblichen Pflichten nicht hergeben - Tradition ist stärker.)

Wenn es individuelle Auslegung ist, sollte meine Behauptung auch ohne Beleg akzeptiert werden. Ich interpretiere halt Jeremia 10, 2 entsprechend 

 

Werner

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vor 3 Minuten schrieb Werner001:

Wenn es individuelle Auslegung ist, sollte meine Behauptung auch ohne Beleg akzeptiert werden. Ich interpretiere halt Jeremia 10, 2 entsprechend 

Dein Glaube mag es dir verbieten, Niqab-Trägerinnen zu unterrichten. In der Folge mußt du dir aber im Zweifelsfall eine neue Stelle suchen, da Schulpflicht und Religionsfreiheit wichtiger sind als dein Job.

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3 minutes ago, Moriz said:

Dein Glaube mag es dir verbieten, Niqab-Trägerinnen zu unterrichten. In der Folge mußt du dir aber im Zweifelsfall eine neue Stelle suchen, da Schulpflicht und Religionsfreiheit wichtiger sind als dein Job.

Nur wenn ich der einzige Lehrer wäre.

Ich spiele hier ja nur Advocatus Diaboli, weil mir nicht einleuchtet, warum nicht gleiche Maßstäbe für alle gelten

 

Werner

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vor 5 Stunden schrieb Werner001:

Nur wenn ich der einzige Lehrer wäre.

Ich spiele hier ja nur Advocatus Diaboli, weil mir nicht einleuchtet, warum nicht gleiche Maßstäbe für alle gelten

 

Werner

Weil der Staat an seien Angestellten andere Maßstäbe anlegen darf als an seine Bürger - es ist im Zweifel eher zumutbar, sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen als einen neuen Staat.

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Am 5.2.2020 um 09:03 schrieb Moriz:

. Und für die zwischenmenschliche Kommunikation ist das Mienenspiel unverzichtbar,...

Solche Sätze im Internet sind immer wieder witzig.

Da fehlt das ja auch komplett.

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vor 1 Stunde schrieb mn1217:

Solche Sätze im Internet sind immer wieder witzig.

Da fehlt das ja auch komplett.

Es ist eine ganz andere Art von Kommunikation.

Geht auch, genau so wie telefonieren.

 

Aber im Unterricht telefoniert man nicht miteinander sondern spricht von Angesicht zu Angesicht. Eigentlich.

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vor 1 Stunde schrieb mn1217:

Solche Sätze im Internet sind immer wieder witzig.

Da fehlt das ja auch komplett.

 

Das merkt man dem Netz ja auch an.

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Am 9.2.2020 um 21:57 schrieb Moriz:

Es ist eine ganz andere Art von Kommunikation.

Geht auch, genau so wie telefonieren....

durch unterschiedliche verhältnisse von sachlichkeit, emotion, persönlichkeitstörungen ist jede kommunikation problematisch. nur smalltalk ist ohne problem. wer ein problem hätte, nimmt daran nicht teil.

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Frau ist schuldig weil sie dem Ehemann sexuelle Kontakte verweigert hat. Ich dachte das finden eines Schuldigen sei in der ziviliserten Rechtssprechung Geschichte, vor allem eine wie auch immer festgelegte Verpflichtung zum Sex, aber in Frankreich wohl nicht, man lernt immer wieder dazu.

 

Besteht ein Ehepartner auf Sex à la HV würden wohl 90% der Ehen in Frankreich geschieden. :evil:

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38 minutes ago, phyllis said:

Frau ist schuldig weil sie dem Ehemann sexuelle Kontakte verweigert hat. Ich dachte das finden eines Schuldigen sei in der ziviliserten Rechtssprechung Geschichte, vor allem eine wie auch immer festgelegte Verpflichtung zum Sex

 

Du dachtest falsch. Den Sex zu verweigern ist durchaus Scheidungsgrund - nicht einmalige Verweigerung, natürlich, aber wenn die Eheleute sagen wir mal zwei Jahre lang keinen Sex haben, kann ein Gericht die Ehe für gescheitert erklären. Zu dem Vertrag, den man "Ehe" nennt, gehört nun einmal der Sex mit dazu. In D würde indes nicht von "Schuld" gesprochen werden (man hat aufgehört, in Ehestreitigkeiten die "Schuld" jemandem zuzuschieben), aber sehr wohl von einem Auflösungsgrund.

 

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Eine Analogie: Als Mieter bin ich natürlcih nie verplfichtet, dem Vermieter Zutritt zur Mietsache zu gewähren (es sei denn, es brennt o. ä., aber vereinfachen wir es mal). Es sthet aber im Vertrag, ich müsse ihm zB erlauben, möglichen Nachmietern die Wohnung von innen zu zeigen. Da ist kein Widerspruch. Er kann nicht im Einzelfall bestimmen, dass ich ihn reinlassen muss, wenn ich ihn aber nie reinlasse, obwohl ich bald ausziehen werde, bin ich durchaus vertragsbrüchig.

bearbeitet von Domingo
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Vor einigen Jahren wurde in F ein Mann zu Schadensersatz verurteilt, weil er nicht mehr mit seiner Frau geschlafen hat.

 

Die Franzosen scheinen da recht speziell zu sein

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9 hours ago, rince said:

Vor einigen Jahren wurde in F ein Mann zu Schadensersatz verurteilt, weil er nicht mehr mit seiner Frau geschlafen hat.

 

Wurde das ebenfalls in der TAZ berichtet?

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11 hours ago, rince said:

Vor einigen Jahren wurde in F ein Mann zu Schadensersatz verurteilt, weil er nicht mehr mit seiner Frau geschlafen hat.

 

Die Franzosen scheinen da recht speziell zu sein

 

Fällt mir gerade ein: Wie beweist man sowas? Soweit ich weiß, gibt es im Zivilrecht eine Beweislast, d.h. wenn die eine Partei einen Sachverhalt bestreitet, muss die andere dafür den Beweis erbringen, und auf die Überzeugung des Gerichts kommt es mW nur sehr bedingt an. Was hindert den Mann dann, zu behaupten: "Meine Exfrau lügt. Wir hatten jede Woche Sex, meistens im Schrank, während sich die Gäste im anderen Zimmer unterhielten. Da wir nun so kinky sind, gibt es auch keine Zeugen und natürlich keine Aufzeichnungen."

bearbeitet von Domingo
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Ich kenne einen Fall, bei dem  die Frau jeden stattgefundenen Geschlechtsverkehr der Qualität nach mit einer Sternchenwertung versehen hat  und sich vom Ehemann quittieren ließ.

Diese Aufzeichnungen wurden im Scheidungsverfahren vorgelegt.

bearbeitet von Wunibald
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vor 5 Minuten schrieb Wunibald:

Ich kenne einen Fall, bei dem  die Frau jeden stattgefundenen Geschlechtsverkehr der Qualität nach mit einer Sternchenwertung versehen hat  und sich vom Ehemann quittieren ließ.

Diese Aufzeichnungen wurden im Scheidungsverfahren vorgelegt.

Das dürfte allerdings ein Scheidungsgrund sein :D

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5 minutes ago, Wunibald said:

Ich kenne einen Fall, bei dem  die Frau jeden stattgefundenen Geschlechtsverkehr der Qualität nach mit einer Sternchenwertung versehen hat  und sich vom Ehemann quittieren ließ.

Diese Aufzeichnungen wurden im Scheidungsverfahren vorgelegt.

 

Es ist natürlich immer leicht, im Nachhinein sowas zu sagen, und niemand weiß es besser als ich, aber: Der Kerl hätte sich scheiden lassen sollen, sobald er von ihre eine solche Forderung hörte. (Und ihr natürlich keine Quittierung geben, zumal sie sie eben im Scheidungsverfahren benuzten kann.)

 

Und auch in diesem Fall kam es sowieso zur Scheidung, weswegen es sich auch nicht lohnt, anfangs um des Friedens und der Beziehung willen mitzumachen. Alles schon erlebt...

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vor 2 Stunden schrieb Wunibald:

Ich kenne einen Fall, bei dem  die Frau jeden stattgefundenen Geschlechtsverkehr der Qualität nach mit einer Sternchenwertung versehen hat  und sich vom Ehemann quittieren ließ.

Diese Aufzeichnungen wurden im Scheidungsverfahren vorgelegt.

Inwieweit? Hat sich der Mann beschwert, weil die Frau ihn bewertet hat, oder hat die Frau die Scheidung wegen zu wenig Sternchen angestrebt?

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vor 7 Minuten schrieb nannyogg57:
vor 2 Stunden schrieb Wunibald:

Ich kenne einen Fall, bei dem  die Frau jeden stattgefundenen Geschlechtsverkehr der Qualität nach mit einer Sternchenwertung versehen hat  und sich vom Ehemann quittieren ließ.

Diese Aufzeichnungen wurden im Scheidungsverfahren vorgelegt.

Inwieweit? Hat sich der Mann beschwert, weil die Frau ihn bewertet hat, oder hat die Frau die Scheidung wegen zu wenig Sternchen angestrebt?

 

Und wenn, wer war verantwortlich für den Mangel an Sternchen, er oder sie? :D

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Vielleicht wäre es nie zur Scheidung gekommen, wenn er auch Sternchen vergeben hätte ...

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vor 3 Minuten schrieb nannyogg57:

Vielleicht wäre es nie zur Scheidung gekommen, wenn er auch Sternchen vergeben hätte ...

 

Vielleicht wären manche Leute im Leistungssport besser aufgehoben. :D

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