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Im Namen des Volkes...


Clown

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vor 6 Stunden schrieb nannyogg57:

Inwieweit? Hat sich der Mann beschwert, weil die Frau ihn bewertet hat, oder hat die Frau die Scheidung wegen zu wenig Sternchen angestrebt?

Nein, er wollte die Scheidung und hat deswegen behauptet, er lebe, wenn auch in derselben Wohnung, schon länger als ein Jahr getrennt,  denn  nach § 1566 BGB müssen die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie die Scheidung der Ehe beantragen können. 

Mein Kollege Scheidungsrichter hat gemeint, eine solche Ehe müsste eigentlich auch ohne Antrag von Amts wegen geschieden werden.  Ich habe die beiden in mehreren Zivil- und Privatklageverfahren als Kunden gehabt. 

bearbeitet von Wunibald
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Wie ist das, wird 3x kurz hintereinander als einmal bewertet, oder jeder Orgasmus einzeln? Wie machen wir dass, wenn die Frau mehr Orgasmen hat als der Mann? Und wie wird der Oralsex beim Vorspiel eingeordnet, wenn Frau dabei kommt? Zählt ein Orgasmus mittels Spielzeug auch?

Einfach nur um zu wissen, wie ich das Wochenende im Heft dokumentieren soll :P :lol: :ninja: 

 

Fragen über Fragen...

bearbeitet von rince
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Passt auch in den Kuriositäten-Strang.

 

Ich hätte ja eine Brandstiftung verhandelt und gut ist:

 

§ 306b
Besonders schwere Brandstiftung

(1) Wer durch eine Brandstiftung nach § 306 oder § 306a eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter in den Fällen des § 306a

  1. einen anderen Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt,
  2. in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder
  3.

das Löschen des Brandes verhindert oder erschwert.

 

bearbeitet von Soulman
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Ach ja,

 

da war noch was. Das BVerfG hat dem Klimaschutz weltweit das Recht eingeräumt Grundrechte einzuschränken. Ich halte das für einen anmaßenden historischen Tiefpunkt in der politischen Rechtsetzung. Von -sprechung ist das jedenfalls weit entfernt. Wenn der momentane Vorsitzende von Merkels Gnaden so viel Schiss um die Zukunft unserer Kinder hätte, müsste er zumindestens die EU-Schuldenunion verhindern. Die bedroht nämlich mittelfristig die Freiheit der nächsten Generation.

 

Gruss, Martin

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11 hours ago, Soulman said:

Ach ja,

 

da war noch was. Das BVerfG hat dem Klimaschutz weltweit das Recht eingeräumt Grundrechte einzuschränken. Ich halte das für einen anmaßenden historischen Tiefpunkt in der politischen Rechtsetzung. Von -sprechung ist das jedenfalls weit entfernt. Wenn der momentane Vorsitzende von Merkels Gnaden so viel Schiss um die Zukunft unserer Kinder hätte, müsste er zumindestens die EU-Schuldenunion verhindern. Die bedroht nämlich mittelfristig die Freiheit der nächsten Generation.

 

Gruss, Martin

 

Ich bin mir da nicht so sicher - im Prinzip zwingt das Gericht die Politik nur, sich endlich ehrlich zu machen. Wenn der Staat sich über die EU verpflichtet, soundsoviel Emissionen bis 2050 einzusparen, muss das korrekterweise auch in den enztsprechenden nationalen Gesetzen ausformuliert werden.

 

Was mich viel mehr irritiert, ist die extreme Widersprüchlichkeit zwischen gesetzlicher Absicht und praktischem Tun: wenn irgendwelche ernsthaften Absichten bestehen, auf den Klimawandel zu reagieren, muss irgendwann mal begonnen, z.B. Speichermöglichkeiten für den unzuverlässig fließenden Solar- und Windstrom zu bauen. Immer nur neue Anlagen zu bauen, deren Strom an andere verschenkt werden muss, ist sinnlos und unökologisch zu gleich. Wenn es hier zu heiß wird, brauchen wir eine andere Wasserwirtschaft, für die es kaum koordinierte Pläne gibt. Etc etc.

Es fehlt bislang bei allen Parteien an konkreter Planung und Berechenbarkeit, wenn da nicht endlich mal ernsthaft gehandelt wird, ist eine heftige wirtschaftliche (wg. unzuverlässiger überteuerter Energie), finanzielle (wg. Unbezahlbarkeit) und ökologische (wg. Zubauen der Landschaft mit ungeeigneter Infrastruktur) Katastrophe die Folge.

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vor einer Stunde schrieb Shubashi:

Wenn der Staat sich über die EU verpflichtet, soundsoviel Emissionen bis 2050 einzusparen, muss das korrekterweise auch in den enztsprechenden nationalen Gesetzen ausformuliert werden.

Und das betrifft keineswegs nur die Jungen. Es ist ein leider typischer und häufiger Fall der Politikereinstellung „wir versprechen jetzt einfach mal das Blaue vom Himmel damit man uns wählt, und wenn das dann eingelöst werden muss, sind wir nicht mehr im Amt und genießen unsrer Pensionen plus etlicher Aufsichtsratsbezüge. Dann sollen die Nachfolger zusehen, wie sie das hinbekommen.“

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Hi,

 

Ich sehe es nicht als die Aufgabe des BVerfG an, mich auf kommende Grundrechtseinschränkungen zum Wohle des Weltklimas vorzubereiten. Für mich sind das immer noch legislative Entscheidungen. Eigentlich möchte ich meine Verfassung behalten und die freidrehenden Personen austauschen.

 

Gut zusammengefasst hier:

 

Bester Satz daraus: 

Zitat
Die näch­ste Regierung, ob nun Grün-Schwarz oder Schwarz-Grün, kön­nte angesichts Wel­tret­tungsethos und der Zer­störung der wirtschaftlichen Basis Deutsch­lands wieder einen Krieg ver­lieren – dies­mal wird es wohl der Krieg gegen die Real­ität sein.

 

Gruss, Martin

 

P.S. wenn das mit dem Urteil wirklich ernst gemeint war, dann stünde dem massiven Ausbau von klimaneutraler Kernenergie nichts mehr im Weg. Nicht mal die Grünen. Die Demos vor den Kernkraftwerken könnten stumpf alle verboten werden.

bearbeitet von Soulman
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vor 37 Minuten schrieb Soulman:

Hi,

 

Ich sehe es nicht als die Aufgabe des BVerfG an, mich auf kommende Grundrechtseinschränkungen zum Wohle des Weltklimas vorzubereiten. Für mich sind das immer noch legislative Entscheidungen. Eigentlich möchte ich meine Verfassung behalten und die freidrehenden Personen austauschen.

 

Gut zusammengefasst hier:

 

Bester Satz daraus: 

 

Gruss, Martin

 

P.S. wenn das mit dem Urteil wirklich ernst gemeint war, dann stünde dem massiven Ausbau von klimaneutraler Kernenergie nichts mehr im Weg. Nicht mal die Grünen. Die Demos vor den Kernkraftwerken könnten stumpf alle verboten werden.

Genau betrachtet ist das Urteil keineswegs ein „Sieg für fff“, wie man allenthalben lesen kann. Das Gericht hat keineswegs entschieden, dass die Regierung härtere Klimaschutzmaßnahmen durchführen muss, sondern lediglich, dass es unzulässig ist, für die Zukunft irgendwas zu versprechen, ohne einen Plan zu haben, wie man dahin kommen will. 
In einem vernünftigen Land gäbe es ja dann immer noch die Möglichkeit, in 10 Jahren zu sagen „sorry, die Versprechungen von damals waren komplett unrealistisch, wir können die Ziele leider nicht einhalten“

Nun sind wir aber Deutschland, und wenn für das Jahr 2035 Freibier für die ganze Welt und Einführung des Weltfriedens versprochen wurde, dann muss das auch so sein, geht nicht gibt’s nicht.

Und insofern ist es gar nicht mal schlecht, wenn schon jetzt die Katze aus dem Sack gelassen werden muss. 
Wie gesagt, das Urteil bedeutet nach meinem Verständnis nicht, dass alles erlaubt ist, diese Klimaziele zu erreichen, sondern, dass ein Weg aufgezeigt werden muss, wir man diese Ziele erreichen will.

Und diesen Weg würde ich gerne noch vor der BT-Wahl sehen. 
Und ja, du hast recht, wäre es den Grünen mit dem Klimaschutz so erst wir sie tun, müssten sie die ollen Kernkraft-nein-Danke-Kamellen ganz schnell in die Restmülltonne werfen.

Aber ich fürchte, am Ende ist Ideologie allemal wichtiger als das Klima

 

Werner

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vor 24 Minuten schrieb Werner001:

Genau betrachtet ist das Urteil keineswegs ein „Sieg für fff“, wie man allenthalben lesen kann. Das Gericht hat keineswegs entschieden, dass die Regierung härtere Klimaschutzmaßnahmen durchführen muss, sondern lediglich, dass es unzulässig ist, für die Zukunft irgendwas zu versprechen, ohne einen Plan zu haben, wie man dahin kommen will. 
In einem vernünftigen Land gäbe es ja dann immer noch die Möglichkeit, in 10 Jahren zu sagen „sorry, die Versprechungen von damals waren komplett unrealistisch, wir können die Ziele leider nicht einhalten“

Nun sind wir aber Deutschland, und wenn für das Jahr 2035 Freibier für die ganze Welt und Einführung des Weltfriedens versprochen wurde, dann muss das auch so sein, geht nicht gibt’s nicht.

Und insofern ist es gar nicht mal schlecht, wenn schon jetzt die Katze aus dem Sack gelassen werden muss. 
Wie gesagt, das Urteil bedeutet nach meinem Verständnis nicht, dass alles erlaubt ist, diese Klimaziele zu erreichen, sondern, dass ein Weg aufgezeigt werden muss, wir man diese Ziele erreichen will.

Und diesen Weg würde ich gerne noch vor der BT-Wahl sehen. 
Und ja, du hast recht, wäre es den Grünen mit dem Klimaschutz so erst wir sie tun, müssten sie die ollen Kernkraft-nein-Danke-Kamellen ganz schnell in die Restmülltonne werfen.

Aber ich fürchte, am Ende ist Ideologie allemal wichtiger als das Klima

 

Werner

Hat Lenchen doch schon angedeutet: Jetzt die Reserven aufbrauchen, die für den demographischen Wandel nach 2034 geplant waren um dann, - äh - na dann eben... - huh *schwitz* - ja dann finden andere schon die Lösung (hatte ich erwähnt, daß der Miniflo schon mit seinem 16 Jahren die Nase so voll hat, daß er nach dem Studium auswandern will? Meine Patentochter bekommt jedes Jahr zu Weihnachten und zum Geburtstag Edelmetall (Australische Silberdollar) - hätt' ich mal für meine drei auch so früh damit angefangen).

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vor 1 Minute schrieb Flo77:

Hat Lenchen doch schon angedeutet: Jetzt die Reserven aufbrauchen, die für den demographischen Wandel nach 2034 geplant waren um dann, - äh - na dann eben... - huh *schwitz* - ja dann finden andere schon die Lösung

Beleg?

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vor 39 Minuten schrieb Flo77:

(hatte ich erwähnt, daß der Miniflo schon mit seinem 16 Jahren die Nase so voll hat, daß er nach dem Studium auswandern will? 

Kluger Junge! Ich rate ihm, das schon vor oder aber allerspätestens während des Studiums zu tun, zwischen Bachelor und Master.

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vor 7 Minuten schrieb Aristippos:

Kluger Junge! Ich rate ihm, das schon vor oder aber allerspätestens während des Studiums zu tun, zwischen Bachelor und Master.

Ich denke (hoffe?) nach dem Facharzt.

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Davon mal ab, daß das Kind mit Sicherheit einen Prozessbevollmächtigten hat und selbst vor diesem noch durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten wird (und ich die Überschrift des Artikels daher äußerst dämlich finde) kann ich mir ehrlich gesagt nicht erklären, warum in diesem Fall die Versicherung derart auf stur schaltet und keine Kulanzregelung ohne Präjudiz für ähnliche Fälle sucht:

 

https://www.welt.de/vermischtes/article232531269/Hinterbliebenengeld-Dreijaehrige-verklagt-Versicherung-nachdem-Vater-vor-Geburt-starb.html

 

Es scheint um einen Betrag zwischen 10 und 20 T€ zu gehen - zugegebenermaßen kein Taschengeld, aber auch keine Unsummen.

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34 minutes ago, Flo77 said:

Habe ich das eigentlich richtig gehört?

 

In der Schweiz wurde in einem Vergewaltigungsprozess dieser Tage eine Mitverantwortung angedeut?

 Haste einen Link?

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Der Rechtsweg steht natürlich offen, aber ich würde ihn nicht freilassen.

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vor 45 Minuten schrieb phyllis:

 Die Schwere der Tat scheint belanglos zu sein, wenn vom Täter angeblich keine Gefahr mehr ausgeht, ist er freizulassen?

So, wie der Artikel es darstellt, scheint es um eine Art Sicherungsverwahrung, nicht um Strafhaft zu gehen. Da kommt es natürlich darauf an, aus welchem Grund sie angeordnet worden ist.

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vor 16 Stunden schrieb phyllis:

Breivik will freikommen. Dass so ein Antrag überhaupt eine Chance hat wundert mich... kaum noch. Die Schwere der Tat scheint belanglos zu sein, wenn vom Täter angeblich keine Gefahr mehr ausgeht, ist er freizulassen?

 

Die Mindeststrafdauer (die wohl abhängig von der Schwere der Tat maximal 10 Jahre beträgt) ist abgelaufen, also hat Breivik ein Recht, diesen Antrag zu stellen. Eine Chance hat der Antrag wohl nicht - Breivik tut auch alles dafür, dass er erfolglos bleibt, da er sich so als Märtyrer, als einziger Bewahrer der weißen Nation Norwegen verkaufen kann. Insofern wird man mit einem ähnlichen Interesse in 5 Jahren, wenn der nächste Haftprüfungstermin ansteht, schauen, wie er sich da gibt. Einem Angeklagten, der aus fremdenfeindlichen Motiven 69 Morde begangen hat und nun beim Haftprüfungstermin die Richterin mit dem Hitlergruß begrüßt, wird man wohl kaum den Willen zur positiven Verbescheidung seines Antrages unterstellen können. 

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