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Im Namen des Volkes...


Clown

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vor 15 Minuten schrieb Marcellinus:

 

Man demonstriert halt, mit welcher Entschiedenheit man heute den Nazismus von damals bekämpft.

Als ob es keine realeren Bedrohungen gäbe...

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Was Hätte die junge Frau tun können?

Sie war , wie ich heute in der FR lese dienstverpflichtet.

An die Front melden ging ja schlecht als Frau.

Selbst wenn das möglich gewesen wäre, oder wenn es ihr mit viel Geschick möglich gewesen wäre den Arbeitsplatz zu wechseln, hätte sie das nicht von der Schuld befreit.

Denn jeder und jede musste damals für den Sieg arbeiten.

 

Widerstand zu leisten wäre die einzige Möglichkeit gewesen nicht schuldig zu werden.

Aber soviel Mut kann man von Durchschnittsmenschen nicht erwarten.

 

Meine Mutter war damals auch dienstverpflichtet, in der Munitionsfabrik. Wahrscheinlich hat sie damit die Nazimordmaschiene mehr unterstützt als die KZ Tippse.

Ihre Schuld wird nur dadurch geringer, dass sie sehr viel weniger Informationen über die Verbrechen hatte als die Sekretärin.

Schade ist, dass die Sekretärin nicht geredet hat. Offenheit und Bereuen wäre schön gewesen. Selbst wenn sie ohne jegliche Schuld und gegen Ihren Willen ins KZ Büro gekommen wäre.

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vor 25 Minuten schrieb ultramontanist:

Was Hätte die junge Frau tun können?

Sie war , wie ich heute in der FR lese dienstverpflichtet.

An die Front melden ging ja schlecht als Frau.

Selbst wenn das möglich gewesen wäre, oder wenn es ihr mit viel Geschick möglich gewesen wäre den Arbeitsplatz zu wechseln, hätte sie das nicht von der Schuld befreit.

Denn jeder und jede musste damals für den Sieg arbeiten.

 

Widerstand zu leisten wäre die einzige Möglichkeit gewesen nicht schuldig zu werden.

Aber soviel Mut kann man von Durchschnittsmenschen nicht erwarten.

 

Sollte das so stimmen, dann wäre das Urteil abartig ungerecht.

 

Ich finde es ja sowieso schwierig einen strafvereitelnden Verbotsirrtum auszuschließen, wenn der Staat derartig lange zur Anklage braucht.

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vor 1 Stunde schrieb Moriz:

 

Sollte das so stimmen, dann wäre das Urteil abartig ungerecht.

 

Ich finde es ja sowieso schwierig einen strafvereitelnden Verbotsirrtum auszuschließen, wenn der Staat derartig lange zur Anklage braucht.

Es ist bald vorbei. Strafmündigkeit beginnt mit 14, d.h. um sich irgendwelchen NS-Unrechts schuldig gemacht zu haben, muss man zwingend spätestens im ersten Jahresdrittel 1931 geboren sein. Die Zielgruppe für fleißige Staatsanwälte ist also die Altersklasse Ü92. Da muss man schnell sein, wenn man die Kartoffelschälerinnen in der Kantine noch erwischen will!

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vor 2 Stunden schrieb Moriz:

 

Sollte das so stimmen, dann wäre das Urteil abartig ungerecht.

Unter den Nazis konnte man Arbeitsplatz und Beruf nicht frei wählen.

So gesehen jeder Deutsche war ein Zwangsarbeiter. Allerdings gab es Abstufungen.

Deutsche waren wesentlich bessergestellt als Zwangsarbeiter aus Frankreich oder Holland. oder gar aus der Sovietunion, oder gar KZ Häftlinge.

 

https://www.sueddeutsche.de/politik/hitler-reichsarbeitsministerium-zwangsarbeit-1.4394639

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vor 33 Minuten schrieb rince:

Und wieder wurde eine Entscheidung der GroKo vom Verfassungsgericht gekippt.

 

Olaf hätte die Richter öfter auf eine Erbsensuppe einladen sollen! ;)

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vor 1 Stunde schrieb Marcellinus:

 

Olaf hätte die Richter öfter auf eine Erbsensuppe einladen sollen! ;)

Die Grünen und die FDP hätten wohl eher darauf achten müssen, welche Anträge sie als Opposition so in Gang bringen...

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vor 5 Stunden schrieb rince:

Freispruch für einen Security-Mitarbeiter, der angeblich einen schwulen Möchtegern-Promi angegriffen haben soll:

 

https://www.n-tv.de/23873644

 

Was für ein Würstchen. Wenn man zu besoffen ist, sich an irgendwas zu erinnern, sollte man sich vielleicht damit zurückhalten, Leute vor Gericht zu zerren.

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Ich halte es bei nur 1,6 ‰ für wahrscheinlicher, dass er den Ofarim machen wollte und ihm seine Erinnerungslücken erst später eingefallen sind.

bearbeitet von Wunibald
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vor 3 Stunden schrieb Wunibald:

Ich halte es bei nur 1,6 ‰ für wahrscheinlicher, dass er den Ofarim machen wollte

 

Ich dachte, die Causa Ofraim hätte zur Nachahmung gerade nicht eingeladen.

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On 1/28/2023 at 9:14 AM, Wunibald said:

Ich halte es bei nur 1,6 ‰ für wahrscheinlicher, dass er den Ofarim machen wollte und ihm seine Erinnerungslücken erst später eingefallen sind.

Brachte es diesem Ofarim wenigstens ein Verfahren wegen Verleumdung an den Hals? Oder so was ähnliches? Angebracht wäre es ja wohl.

 

Generelle Frage auch gleich noch - muss eine Frau, die Anklage wegen Vergewaltigung erhebt, immer mit einer Gegenklage rechnen, falls ihre Klage abgewiesen wird? Technisch gesehen ists ja keine Unschuldsbestätigung zugunsten des Angeklagten und Freigesprochenen, sondern lediglich eine Feststellung dass die Indizien nicht hinreichend für eine Verurteilung sind.

 

Bei frei erfundenen Vorwürfen wäre es ja - wie siehe oben - durchaus angebracht. Aber in Zweifelsfällen könnte es Frauen davon abschrecken, eine Vergewaltigung überhaupt anzuzeigen.

 

Danke im voraus, Phyllis

 

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vor 2 Minuten schrieb phyllis:

 

Generelle Frage auch gleich noch - muss eine Frau, die Anklage wegen Vergewaltigung erhebt, immer mit einer Gegenklage rechnen, falls ihre Klage abgewiesen wird?

Gegenklage ist der falsche Ausdruck. Eine Anklage wegen Falschbeschuldigung könnte im Raum stehen. Da müsste der Staatsanwalt aber zweifelsfrei beweisen, dass die Beschuldigung falsch war.

 

Bei "nichts Genaues weiß man nicht" gehen beide straffrei aus.

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vor 2 Minuten schrieb phyllis:

Brachte es diesem Ofarim wenigstens ein Verfahren wegen Verleumdung an den Hals? Oder so was ähnliches? Angebracht wäre es ja wohl.

 

Generelle Frage auch gleich noch - muss eine Frau, die Anklage wegen Vergewaltigung erhebt, immer mit einer Gegenklage rechnen, falls ihre Klage abgewiesen wird? Technisch gesehen ists ja keine Unschuldsbestätigung zugunsten des Angeklagten und Freigesprochenen, sondern lediglich eine Feststellung dass die Indizien nicht hinreichend für eine Verurteilung sind.

 

Bei frei erfundenen Vorwürfen wäre es ja - wie siehe oben - durchaus angebracht. Aber in Zweifelsfällen könnte es Frauen davon abschrecken, eine Vergewaltigung überhaupt anzuzeigen.

 

Danke im voraus, Phyllis

 

 

Gegen Ofraim läuft ein Prozess, ja.

 

 

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vor 7 Minuten schrieb phyllis:

Generelle Frage auch gleich noch - muss eine Frau, die Anklage wegen Vergewaltigung erhebt, immer mit einer Gegenklage rechnen, falls ihre Klage abgewiesen wird? Technisch gesehen ists ja keine Unschuldsbestätigung zugunsten des Angeklagten und Freigesprochenen, sondern lediglich eine Feststellung dass die Indizien nicht hinreichend für eine Verurteilung sind.

Fällt mir nur der Fall Kachelmann ein.

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vor einer Stunde schrieb phyllis:

Generelle Frage auch gleich noch - muss eine Frau, die Anklage wegen Vergewaltigung erhebt, immer mit einer Gegenklage rechnen, falls ihre Klage abgewiesen wird? Technisch gesehen ists ja keine Unschuldsbestätigung zugunsten des Angeklagten und Freigesprochenen, sondern lediglich eine Feststellung dass die Indizien nicht hinreichend für eine Verurteilung sind.

Irgendwo las ich mal eine Statistik, daß in Bayern die Hälfte der Vergewaltigungsklagen auf falschen Vorwürfen beruhen. Ich weiß aber leider nicht, wie man auf diese Zahlen kommt.

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vor 3 Stunden schrieb phyllis:

Generelle Frage auch gleich noch - muss eine Frau, die Anklage wegen Vergewaltigung erhebt, immer mit einer Gegenklage rechnen, falls ihre Klage abgewiesen wird? Technisch gesehen ists ja keine Unschuldsbestätigung zugunsten des Angeklagten und Freigesprochenen, sondern lediglich eine Feststellung dass die Indizien nicht hinreichend für eine Verurteilung sind.

Bei frei erfundenen Vorwürfen wäre es ja - wie siehe oben - durchaus angebracht. Aber in Zweifelsfällen könnte es Frauen davon abschrecken, eine Vergewaltigung überhaupt anzuzeigen.

 

Zu prüfen ist (alle §§ StGB)

§ 164
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

In unseren Fällen muss der Frau also nachgewiesen werden, dass sie wider besseres Wissen gehandelt hat. Zweifel insoweit gehen zu ihren Gunsten.

§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Hier liegt die Beweislast bei der Frau. Helfen dürfte aber

§ 193
Wahrnehmung berechtigter Interessen

Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen oder Tathandlungen nach § 192a, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen vorgenommen werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

 

Ich habe keine juristische Literatur mehr zu Hause, am Tage meiner Pensionierung hat man mir sofort den häuslichen Zugang zum wesentlichen Handwerkszeug der umfassenden Sammlung bei Beck-online gekappt, so dass ich das Problem nicht näher vertiefen kann. Mein Bauchgefühl und mein gesundes Rechtsempfinden sind sich aber dennoch einig, dass die Frau, die eine Vergewaltgung anzeigt, nur dann ein Risiko eingeht, wenn ihr zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, bei Anzeigeerstattung oder später wissentlich die Unwahrheit gesagt zu haben.

In Großbritannien ist die Rechtslage bei Verleumdung aber anders. Ich entnehme diese Kenntnis dem Prozess Irving gegen Lipstadt

1993 veröffentlichte die US-amerikanische Historikerin Deborah Lipstadt ihr Buch Denying the Holocaust.[41] Darin erwähnte sie Irving als „authentischen Holocaustleugner“. Als eifriger Bewunderer Hitlers habe er behauptet, dieser habe „mehrfach die Hand ausgestreckt, um den Juden zu helfen“, und sei im Dritten Reich ihr „größter Freund“ gewesen. Historiker hätten ihm vorgeworfen, „nach Belieben zu seinem eigenen Vorteil Sachverhalte zu verfälschen und Dokumente zu manipulieren, […] um zu historisch unhaltbaren Schlussfolgerungen gelangen zu können, vor allem, sobald es um eine Entschuldigung Hitlers geht.“ Er empfinde sich als Hitlers persönlichen Erben.[42]

Nachdem der Londoner Penguin-Verlag Lipstadts Buch 1995 in Großbritannien veröffentlicht hatte, behauptete Irving, er sei darin verleumdet worden, obwohl Lipstadt nur seine eigenen Aussagen und belegte Urteile von Historikern darüber zitiert hatte. Er forderte die Verlagsleitung auf, die Verbreitung des Buches einzustellen. Als diese darauf nicht einging, strengte er 1996 eine Verleumdungsklage gegen die Autorin und ihren Verlag an, um die Weiterverbreitung ihres Buchs gerichtlich zu verhindern.[43] Da in Großbritannien bei Verleumdungsklagen die Beklagten die Beweislast tragen, mussten Lipstadt und ihr Verlag die Richtigkeit ihrer Aussagen über Irving nachweisen.

 

 

bearbeitet von Wunibald
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vor 2 Stunden schrieb Moriz:

Irgendwo las ich mal eine Statistik, daß in Bayern die Hälfte der Vergewaltigungsklagen auf falschen Vorwürfen beruhen. Ich weiß aber leider nicht, wie man auf diese Zahlen kommt.

Ich glaube eher, dass man für diese Zahlen die Fälle herangezogen hat, bei den es für eine Verurteilung des Täters nicht gereicht hat,

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vor 16 Stunden schrieb Wunibald:

Ich glaube eher, dass man für diese Zahlen die Fälle herangezogen hat, bei den es für eine Verurteilung des Täters nicht gereicht hat,

Nee, ich denke nicht, dann wären die Zahlen nicht bei mir hängen geblieben.

Irgendwie ging es wirklich um erfundene Vorwürfe (die einen Mann kaputt machen können).

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