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Im Namen des Volkes...


Clown

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vor 17 Minuten schrieb Moriz:

Ich bin mir nicht sicher, in wie weit in der Schweiz ein Ehrenmord bestraft werden kann, der vor der Einwanderung im Ausland verübt wurde.

Zumal hier wohl auf einen Verbotsirrtum erkannt wurde.

Das Stichwort ist "Lebenswirklichkeit". Wenn genug Leute mitmachen, ist alles gerechtfertigt, weil es ja zur Lebenswirklichkeit der Täter gehört.

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vor 29 Minuten schrieb Flo77:

Das Stichwort ist "Lebenswirklichkeit". Wenn genug Leute mitmachen, ist alles gerechtfertigt, weil es ja zur Lebenswirklichkeit der Täter gehört.

Nun, Taten, die im Herkunftsland an Einheimischen begangen wurden und dort nicht strafbar sind, die können auch in der Schweiz nicht nachträglich nach schweizer Recht bestraft werden.

Im Zweifelsfall ist hier eine Aufklärung der Eltern viel wirkungsvoller als irgendeine für sie unverständliche Strafe. Wenn die Eltern erst mal kapiert haben, was sie ihren Kindern da angetan haben, dann werden die sich ihr Leben lang schämen. Ein Jahr Knast ist nichts dagegen.

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vor 2 Minuten schrieb Moriz:

Nun, Taten, die im Herkunftsland an Einheimischen begangen wurden und dort nicht strafbar sind, die können auch in der Schweiz nicht nachträglich nach schweizer Recht bestraft werden.

FGM kann sogar nach deutschem Recht hier verfolgt werden, auch wenn es im Ausland gemacht wurde.

 

vor 2 Minuten schrieb Moriz:

Im Zweifelsfall ist hier eine Aufklärung der Eltern viel wirkungsvoller als irgendeine für sie unverständliche Strafe. Wenn die Eltern erst mal kapiert haben, was sie ihren Kindern da angetan haben, dann werden die sich ihr Leben lang schämen. Ein Jahr Knast ist nichts dagegen.

Sehr optimistisch gedacht, aber Nein. Ich erwarte weder Scham noch Lerneffekt.

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vor 23 Minuten schrieb Moriz:

Nun, Taten, die im Herkunftsland an Einheimischen begangen wurden und dort nicht strafbar sind, die können auch in der Schweiz nicht nachträglich nach schweizer Recht bestraft werden.

Gemäss Artikel ist es im Herkunftsland auf dem geduldigen Papier strafbar. 

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vor 1 Stunde schrieb rince:
vor 2 Stunden schrieb Moriz:

Nun, Taten, die im Herkunftsland an Einheimischen begangen wurden und dort nicht strafbar sind, die können auch in der Schweiz nicht nachträglich nach schweizer Recht bestraft werden.

Gemäss Artikel ist es im Herkunftsland auf dem geduldigen Papier strafbar. 

Nur, daß der somalische Ziegenhirte keine Ahnung davon hatte, was die Politik in der fernen Hauptstadt so alles trieb. Im Gegensatz zu dem, was seine Ahnen immer schon taten. Von daher hat der Richter ganz richtig auf "Verbotsirrtum" befunden. ich denke, vor einem deutschen Gericht würde das ähnlich laufen. (Wie gesagt, die Beschneidungen fanden vor der Immigration statt. Bei einem 'Heimaturlaub' sähe das ganz anders aus.)

 

Disclaimer: Selbstverständlich bin ich gegen sexuelle Verstümmelung von Kindern. Muß man hier ja leider anfügen.

bearbeitet von Moriz
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Woher hat ein somalischer Ziegenhirte "vom platten Land"  das Geld mit 10 Personen in die Schweiz auszuwandern?

 

Aber wahrscheinlich ist die Frage zu un-woke.

bearbeitet von Flo77
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2 hours ago, Flo77 said:

Woher hat ein somalischer Ziegenhirte "vom platten Land"  das Geld mit 10 Personen in die Schweiz auszuwandern?

 

Aber wahrscheinlich ist die Frage zu un-woke.


Ach, in Somalia ist vieles möglich. Da gab es doch auch diesen Piratenkapitän, der 2010 einen Chemikalienfrachter kaperte, die Besatzung folterte und so ein Lösegeld erpresste. 
Als er verhaftet und überführt wurde, behauptete er, zur Tatzeit erst 13 Jahre alt gewesen zu sein und beantragte Asyl in Deutschland.

Was das Verwaltungsgericht als legal ansah, denn in Somalia ist eben vieles möglich, auch ein Black Beard oder John King wäre da viel schneller befördert worden.

 

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Wenn man Strafrechtler fragt, welche Paragraphen so gestrichen werden sollen, kommen lustige Listen heraus:

http://www.strafverteidigervereinigungen.de/freispruch/texte/uwer14_mussweg.pdf

 

Ich bin jetzt nur drauf gestoßen, weil Dr. Matthias Jahn den 226a StGB wegen Widerspruchs zu 1631d BGB quitt werden will, aber beim Überfliegen habe ich noch ein paar Streichvorschläge entdeckt, die man vielleicht erstmal diskutieren sollte...

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Das OLG Brandenburg findet, man könne eine 10 Jahre alte  Zwangsversteigerung wg. behördlichem Formfehlers (ein Erbe, der sich erst ein Jahr nach dem Tod der Erblasserin meldet?) auf dem Rücken der Käufer rückgängig machen.

bearbeitet von Flo77
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vor 2 Stunden schrieb Flo77:

Das OLG Brandenburg findet, man könne eine 10 Jahre alte  Zwangsversteigerung wg. behördlichem Formfehlers (ein Erbe, der sich erst ein Jahr nach dem Tod der Erblasserin meldet?) auf dem Rücken der Käufer rückgängig machen.

Ich hatte im Studium noch gelernt, das Grundbuch genieße öffentlichen Glauben. Wann das geändert wurde, weiß ich nicht

 

Edit: hab nachgeschaut, der Knackpunkt ist die Zwangsversteigerung, da gilt das nicht. 

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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Am 11.7.2023 um 08:31 schrieb Flo77:

Das OLG Brandenburg findet, man könne eine 10 Jahre alte  Zwangsversteigerung wg. behördlichem Formfehlers (ein Erbe, der sich erst ein Jahr nach dem Tod der Erblasserin meldet?) auf dem Rücken der Käufer rückgängig machen.

 

Ok, die Rückgabe des Grundstücks, schön und gut. Aber Entschädigung und Kostenübernahme des Abrisses durch die Neubesitzer? Weil das Gericht Scheysse gebaut hat? In meiner naiven Welt müßten diese Kosten von dem getragen, der den Mist verzapft hat.

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vor 34 Minuten schrieb GermanHeretic:

 

Ok, die Rückgabe des Grundstücks, schön und gut. Aber Entschädigung und Kostenübernahme des Abrisses durch die Neubesitzer? Weil das Gericht Scheysse gebaut hat? In meiner naiven Welt müßten diese Kosten von dem getragen, der den Mist verzapft hat.

Es gibt wohl Überlegungen des Landes das Grundstück samt Haus dem "Erben" abzukaufen und der Familie kostenlos zu übertragen.

 

Der "Erbe" reibt sich doch vergnügt die Hände (da wartet man man mit, bis der notarielle Kaufvertrag fertig ist und macht dann das gemeindliche Vorkaufsrecht geltend...).

 

Und das Finanzamt wird sicherlich einen Schenkungssteuerbescheid rausschicken.

 

Nach meinem Dafürhalten ist das Land in der Haftung die Immobilie dem Neueigentümer zum Marktwert zu entschädigen und dann den Rückbau zu veranlassen. Wenn es geboten ist, das Grundstück in den Urzustand zu versetzen, müsste man natürlich auch die Baugenehmigung und ggf. die Einstufung als Bauland zurücknehmen.

bearbeitet von Flo77
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Am 11.7.2023 um 08:31 schrieb Flo77:

(ein Erbe, der sich erst ein Jahr nach dem Tod der Erblasserin meldet?)

Das mit der Erbschaft spielt nicht wirklich eine Rolle. Der Erbe war seit 1993 als Eigentümer eingetragen, die Zwangsversteigerung war in 2010. 

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vor 1 Minute schrieb Aristippos:

Das mit der Erbschaft spielt nicht wirklich eine Rolle. Der Erbe war seit 1993 als Eigentümer eingetragen, die Zwangsversteigerung war in 2010. 

Aye ok.

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Gerade eben schrieb Flo77:

Aye ok.

Im Verfahren spielte das nur eine Rolle, weil die Erwerber in einer verzweifelten Maßnahme versucht haben, anzuzweifeln, dass er tatsächlich der Erbe sei. Also ob er überhaupt jemals Eigentum erlangt hat (wenn nicht, kann er natürlich nicht klagen). Aber da stand halt der öffentliche Glaube des Grundbuchs dagegen. Wer da 17 Jahre als Eigentümer eingetragen ist, bei dem ist es schon verdammt schwierig, damit zu kommen, er sei das ja gar nicht.

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vor 5 Minuten schrieb Aristippos:

Im Verfahren spielte das nur eine Rolle, weil die Erwerber in einer verzweifelten Maßnahme versucht haben, anzuzweifeln, dass er tatsächlich der Erbe sei. Also ob er überhaupt jemals Eigentum erlangt hat (wenn nicht, kann er natürlich nicht klagen). Aber da stand halt der öffentliche Glaube des Grundbuchs dagegen. Wer da 17 Jahre als Eigentümer eingetragen ist, bei dem ist es schon verdammt schwierig, damit zu kommen, er sei das ja gar nicht.

Ich verstehe trotzdem nicht, wie das OLG darauf kommen konnte, die Haftung auf die Erwerber abzuwälzen?

 

Oder muss da jetzt ernsthaft ein zusätzlicher Schadenersatzprozess geführt werden? Hätte man das nicht in einem Prozess erledigen können?

bearbeitet von Flo77
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vor 7 Minuten schrieb Flo77:

Ich verstehe trotzdem nicht, wie das OLG darauf kommen konnte, die Haftung auf die Erwerber abzuwälzen?

 

Oder muss da jetzt ernsthaft ein zusätzlicher Schadenersatzprozess geführt werden? Hätte man das nicht in einem Prozess erledigen können?

Daran ist nichts überraschend. Der Zwangsversteigerungsbeschluss wurde schon in einem vorherigen Verfahren rechtskräftig aufgehoben. Seitdem steht der "Erbe" wieder als Eigentümer im Grundbuch, und die Familie wohnt in seinem Eigentum. Er wollte die da jetzt raushaben, und außerdem Wiederherstellung des Grundstücks, wie es vorher war. Natürlich geht das durch.

 

Jetzt steht noch eine Amtshaftungsklage im Raum, gegen das Land Brandenburg, dessen Gerichte rechtswidrig die Zwangsversteigerung angeordnet hatten. Wie da die Aussichten sind, weiß ich nicht. Aber wie es heißt, will ja das Land unbürokratisch helfen. Ich denke, die werden es nicht zur Klage kommen lassen, sondern gleich entschädigen.

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Und wieder einmal bekommt ein vergewaltigender Kulturbereicherer die volle Härte der deutschen Justiz zu spüren - nicht...

 

https://www.welt.de/politik/deutschland/video246750884/Afghanischer-Vergewaltiger-Diese-Strafe-ist-fast-schon-eine-Solidaritaetserklaerung.html?cid=socialmedia.facebook.shared.web&fbclid=IwAR1uNt-IZ8Y6Qdl2R-l-QeZTDF2OvtmJEWhPJCE-1-gnJh8fFZkGJxHcwC4

 

Der Typ gehört in den nächsten Flieger nach Afghanisten...

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Der Prozess ist zwar noch nicht zu Ende, aber ist es nicht toll, wie unsere Kultur bereichert und bunter wird, und womit sich unsere Gerichte deswegen befassen dürfen?

 

https://www.focus.de/panorama/welt/prozess-in-frankfurt-mann-zahlt-6500-euro-fuer-13-jaehrige-braut-jetzt-will-er-das-geld-zurueck_id_201261613.html?fbclid=IwAR1Wa-rKu8x3DGgIX5oQQyuT-KxvyA2uMM_fKaV7qFdd1iiJa4hIzUZEDro

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vor 3 Stunden schrieb rince:

Der Prozess ist zwar noch nicht zu Ende, aber ist es nicht toll, wie unsere Kultur bereichert und bunter wird, und womit sich unsere Gerichte deswegen befassen dürfen?

 

https://www.focus.de/panorama/welt/prozess-in-frankfurt-mann-zahlt-6500-euro-fuer-13-jaehrige-braut-jetzt-will-er-das-geld-zurueck_id_201261613.html?fbclid=IwAR1Wa-rKu8x3DGgIX5oQQyuT-KxvyA2uMM_fKaV7qFdd1iiJa4hIzUZEDro

behauptet, dass es in Afghanistan üblich sei, Frauen auf diese Weise zu „erwerben“

Das glaub ich ihm unbesehen. Die eigentliche Frage ist ja, warum ihm in 8 Jahren noch niemand in aller nötigen Deutlichkeit gesagt hat, dass hier nicht Afghanistan ist und dass hier andere Regeln gelten, an die er sich gefälligst zu halten habe.

Ok, jetzt wollte ich schreiben „oder es hätte ernsthafte Konsequenzen für ihn“, aber dann ist mir aufgefallen, wo der Hund begraben liegt.

 

Werner

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vor 3 Stunden schrieb Werner001:

behauptet, dass es in Afghanistan üblich sei, Frauen auf diese Weise zu „erwerben“

Das glaub ich ihm unbesehen. Die eigentliche Frage ist ja, warum ihm in 8 Jahren noch niemand in aller nötigen Deutlichkeit gesagt hat, dass hier nicht Afghanistan ist und dass hier andere Regeln gelten, an die er sich gefälligst zu halten habe.

Ok, jetzt wollte ich schreiben „oder es hätte ernsthafte Konsequenzen für ihn“, aber dann ist mir aufgefallen, wo der Hund begraben liegt.

 

Werner

Und man sollte ihm klar sagen, dass Afghanistan genau wegen solcher Regeln ein beschissenes minderwertiges Drecksloch mir einer beschissen minderwertigen Dreckskultur ist.

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vor 44 Minuten schrieb rince:

Und man sollte ihm klar sagen, dass Afghanistan genau wegen solcher Regeln ein beschissenes minderwertiges Drecksloch mir einer beschissen minderwertigen Dreckskultur ist.

Etwas Ettiketti in der Ausdrucksweise bitte.

Allerdings muss ich sagen: Trump redet ja viel Blödsinn, wenn der Tag lang ist, aber warum sich damals so viele aufgeregt haben, als er den Begriff „Shithole-Country“ verwendete, habe ich nie verstanden. Da hatte er ja völlig recht.

 

Werner

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Weil die Bestätigung der vermeintlich eigenen Urteile ein warmes, wohliges Gefühl ist.

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vor 58 Minuten schrieb Werner001:

Etwas Ettiketti in der Ausdrucksweise bitte.

Allerdings muss ich sagen: Trump redet ja viel Blödsinn, wenn der Tag lang ist, aber warum sich damals so viele aufgeregt haben, als er den Begriff „Shithole-Country“ verwendete, habe ich nie verstanden. Da hatte er ja völlig recht.

Willst du uns hier mit einem Oxymoron beglücken?

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