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Im Namen des Volkes...


Clown

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Man hätte diesen Herrn vielleicht mal darauf aufmerksam machen sollen, daß diese Form der Scheidung in Deutschland keinerlei Rechtskraft entfaltet.

 

Der Hinweis wäre in der Videobeschreibung glaube ich ganz sinnvoll gewesen...

bearbeitet von Flo77
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vor 8 Stunden schrieb Flo77:

Man hätte diesen Herrn vielleicht mal darauf aufmerksam machen sollen, daß diese Form der Scheidung in Deutschland keinerlei Rechtskraft entfaltet.

 

Der Hinweis wäre in der Videobeschreibung glaube ich ganz sinnvoll gewesen...

Wenn man beim Boogieman heiratet, kann man sich auch beim Boogieman scheiden lassen. Wahrscheinlich meint er das.

 

Werner

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Ich kriege es nicht wirklich gut zusammen. Abgabe von Suiziddrogen weiter strafbar wegen Missbrauchsgefahr und geplante Freigabe von Cannabis. 
 

 

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vor 5 Stunden schrieb Soulman:

Ich kriege es nicht wirklich gut zusammen. Abgabe von Suiziddrogen weiter strafbar wegen Missbrauchsgefahr und geplante Freigabe von Cannabis. 
 

 

 

Das wundert mich sehr. Vielleicht fehlt dir der erforderliche Hintergrund? Mit der Freigabe von Cannabis wird Suizid nicht befördert, weil man sich mit Cannabis nicht umbringen kann.

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Dann hast du den Artikel nicht gelesen. Es wurde dem todkranken Kläger nahegelegt sich doch eine andere Methode zu überlegen, wie er sich umbringen möge. Es gäbe schließlich genügend.

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3 minutes ago, Soulman said:

Dann hast du den Artikel nicht gelesen. Es wurde dem todkranken Kläger nahegelegt sich doch eine andere Methode zu überlegen, wie er sich umbringen möge. Es gäbe schließlich genügend.


Im Prinzip steckt dahinter eine barbarische Haltung: die Gesunden und Wohlhabenden (Geld schafft immer Wege) erklären den Leidenden, sie sollen sich doch bitte vor den Zug werfen, das wäre einfach besser für das Gewissen der „Wohlmeinenden“.

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vor 44 Minuten schrieb Shubashi:


Im Prinzip steckt dahinter eine barbarische Haltung: die Gesunden und Wohlhabenden (Geld schafft immer Wege) erklären den Leidenden, sie sollen sich doch bitte vor den Zug werfen, das wäre einfach besser für das Gewissen der „Wohlmeinenden“.

Es gibt einen Punkt, den ich nachvollziehen kann. Ein Bundesverwaltungsgericht möchte weder der Politik, noch dem BVerfG vorgreifen. Die Entscheidung ist aber genau was du sagst. Der Kiffer soll doch ein Bier trinken und mich in Ruhe lassen.

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Die Anklageschrift gegen die Royalisten ist fertig. Roland Tichy hat sie sich angetan und einen Artikel dazu verfasst, der mich an alte Spiegel-Zeiten erinnert. Interessant, gut informiert und flüssig zu lesen ohne dass die politische Meinung beim Lesen einem die Hose versaut.


https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/reichsbuerger-putsch/

 

Meine Meinung: Der Staat musste reagieren und eine reale Gefahr bestand eher nicht.

 

bearbeitet von Soulman
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vor 1 Stunde schrieb Soulman:

Die Anklageschrift gegen die Royalisten ist fertig. Roland Tichy hat sie sich angetan und einen Artikel dazu verfasst, der mich an alte Spiegel-Zeiten erinnert. Interessant, gut informiert und flüssig zu lesen ohne dass die politische Meinung beim Lesen einem die Hose versaut.


https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/reichsbuerger-putsch/

 

Meine Meinung: Der Staat musste reagieren und eine reale Gefahr bestand eher nicht.

 

Eigentlich dürften viele der Angeklagten ehervein Fall für Zwangsjacke und Gummizelle sein als für den Knast.

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vor 48 Minuten schrieb rince:

Eigentlich dürften viele der Angeklagten ehervein Fall für Zwangsjacke und Gummizelle sein als für den Knast.

Eine Mischung aus Indiana Jones' letztem Kreuzzug, James Bond und Sissi. Früher oder später hätte es aber intern ordentlich gescheppert, wenn entweder die Solvenz oder die Geduld des Prinzen endet. Durch das Einschreiten des Staates ist jedenfalls niemand zu physischem Schaden gekommen.

bearbeitet von Soulman
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Hermann Unterstöger hat in seiner stets lesenswerten Kolummne "Sprachlabor" in der Süddeutschen Zeitung  folgendes geschrieben:

 

PS.: Im Juni 1924 wurde ins Register von Breslau eingetragen, dass „Thekla Gräfin von Matuschka, Freifrau von Toppolczan und Spaetgen“, gestorben sei. Der Regierungspräsident fand, es müsste „Thekla Graf von Matuschka, Freiherr usw.“ heißen, weil die früheren Adelsbezeichnungen und jetzigen Namensbestandteile nicht geschlechtsspezifisch geändert werden dürften. Das Reichsgericht entschied anders (Aktenzeichen IV B 7/26).

 

Für den geneigten Leser füge ich jetzt eine Fundstelle der Entscheidung bei. Ob und welche Konsequenzen hieraus für die moderne Genderei daraus zu ziehen sind mag jeder für sich entscheiden.

 

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29 minutes ago, Wunibald said:

Hermann Unterstöger hat in seiner stets lesenswerten Kolummne "Sprachlabor" in der Süddeutschen Zeitung  folgendes geschrieben:

 

PS.: Im Juni 1924 wurde ins Register von Breslau eingetragen, dass „Thekla Gräfin von Matuschka, Freifrau von Toppolczan und Spaetgen“, gestorben sei. Der Regierungspräsident fand, es müsste „Thekla Graf von Matuschka, Freiherr usw.“ heißen, weil die früheren Adelsbezeichnungen und jetzigen Namensbestandteile nicht geschlechtsspezifisch geändert werden dürften. Das Reichsgericht entschied anders (Aktenzeichen IV B 7/26).

 

Für den geneigten Leser füge ich jetzt eine Fundstelle der Entscheidung bei. Ob und welche Konsequenzen hieraus für die moderne Genderei daraus zu ziehen sind mag jeder für sich entscheiden.

 


Eigentlich hatte der Herr Regierungspräsident in der Sache recht, ist der Adelstitel nur noch ein Namensbestandteil, könnte er nicht verändert und dekliniert werden - ist bei Namen nicht sprachkonform.

Nur: es geht wie bei der Genderei eben um Ideologie, dann zieht die Sprache immer den Kürzeren. So wie der Adel sich bis heute tlw. nicht damit abfinden kann, kein „Stand“ mehr zu sein, so können sich manche Sprachkritiker/innen nicht damit abfinden, dass die Grammatik keine Verschwörung des Patriarchats ist.

Und somit wird es in gewissen Kreisen weiterhin royalistische Kabalen, „Hausgesetze“, Hoheiten und „Mésalliancen“ geben und in anderen Klagen darüber, dass Utopia an Genusfragen und falschen Pronomen scheitert.

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Ein komplexes Problem.

 

Der Schutz der Prozessbeteiligten ist ein hohes Gut - was, wenn der Angeklagte unschuldig ist, er in der Presse aber schon vorverurteilt wurde?

Aber vielleicht lässt sich dieser Schutz ja auch anders gewährleisten.

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Eine sonderbare Entscheidung, die letztlich einem Menschen das Leben kostete:

In Hamburg greift ein Mann drei Bundespolizisten unerwartet mit dem Messer an - der zuständige Amtsrichter sieht keine Haftgründe.

2 Tage später greift der Täter erneut Menschen an, er wird erschossen, eine Polizistin schwer verletzt.

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Toter-in-Nienburg-Haftbefehl-wurde-in-Hamburg-abgelehnt,nienburg412.html

 

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vor 6 Stunden schrieb Moriz:

Entzug der Hellseherlizenz?


Ich würde mir schon wünschen, dass man bei bewaffneten Angriffen schon erstmal einigermaßen umfassend abklärt, warum der Täter so gehandelt hat und ob weiterhin eine Gefahr von ihm ausgeht.

Es scheint auch hierbei einen richterlichen Ermessensspielraum zu geben - gestern wurde ein Kind in einem Supermarkt von einem erwachsenen Mann mit einem Messer angegriffen.

Dort scheint der Richter wiederum keine Dringlichkeit zu sehen, den Täter wieder auf freien Fuss zu setzen.


(Ich gebe aber zu, eine andere Perspektive zu haben. Wir bringen öfters aggressive oder selbstgefährdende Menschen in unsere hiesige Psychiatrie. Mir geht dann diese abwiegelnde Haltung auf den Geist, warum wir die Abteilung mit sowas belästigen. Liegt eine richterliche Zwangseinweisung vor, kein Problem. Sitze ich aber stundenlang auf der Straße, um jemanden ohne Gewalt bei Suzidankündigung nur mit ellenlangem Zureden freiwillig in mein Auto zu bringen oder wird mir jemand nach gewalttätigem Verhalten von der Polizei übergeben, wird oft grundsätzlich gemosert, obwohl ich rechtlich gar keine Wahl habe. Jeder Patient ist von Polizei oder Sani angeschleppt immer nur eine Zumutung, egal ob er völlig verzweifelt ist oder andere sich vor ihm fürchten. Nur wenn das Psych-Personal selbst angegriffen wird, ändert sich die Situation sofort. 
Die Haltung, nur selbst und allein sofort ein sicheres Urteil über eine Gefahr abgeben zu können, ist meiner Erfahrung nicht ganz unverbreitet.)

bearbeitet von jouaux
Auf Wunsch von Shubashi ein Wort geändert
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Soweit ich weiß sind die möglichen Gründe für eine Untersuchungshaft recht eng gezogen. Spontan fällt mir da am ehesten Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr ein. Was wohl beides nicht gegeben war. Die Frage wäre hier allenfalls, ob aufgrund der Gefährdungslage nicht eine Einweisung in die Psychiatrie angebracht gewesen wäre. Aber wie gesagt, da hat das mit dem Hellsehen wohl nicht richtig geklappt.

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Man muss ein Hellseher sein, um zu vermuten, dass jemand, der auf andere mit nem Messer los geht, eine prinzipielle Gefahr für seine Umwelt darstellt und erst mal eingesperrt gehört? Echt jetzt?

 

Ich weiss nicht, ob ich solche Naivität faszinierend oder bemitleidenswert finden soll.

bearbeitet von rince
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